Ausschreibung Syltfahrt Herbst 2015 - Landkreis Alzey

Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die musikalische Probenwoche der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms (KMS) ist nur für Schülerinnen und Schülern der KMS zugänglich. In
Ausnahmefällen kann auch anderen Personen die Teilnahme genehmigt werden. Die Anmeldung ist schriftlich auf dem Anmeldeformular der KMS
vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder soweit er/sie volljährig ist, ansonsten durch den gesetzlichen Vertreter der Schülerin/des Schülers.
Der Teilnah­mevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der KMS schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des
Teilnahmevertrags sind allein diese Reisebedingungen Mündliche Nebenabre­den sind unwirksam, so lange sie nicht von der KMS schriftlich bestätigt
worden sind.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Reisepreises muss bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Fahrt auf dem Konto der KMS eingegangen sein. Wenn der Reisepreis bis
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, kann die KMS vom Reisevertrag zurück­treten und als Entschädigung das entsprechende Rücktrittsentgelt
gem. Nr. 3 dieser Reisebedin­gungen verlangen.
3. Rücktritt des Teilnehmers, Ersatzperson
Der/Die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Fahrt von dieser zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich
erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der KMS. Tritt der/die Teil­nehmende vom Reisevertrag
zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann die KMS einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.
Dieser beträgt bei einem Rück­tritt innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn 70% des Reisepreises.
Die KMS behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
4. Rücktritt durch die KMS
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der/
Die Teilnehmende erhält den eingezahlten Teilnahmebeitrag unverzüglich in voller Höhe zurück.
Musikschule
des Landkreises
Alzey-Worms
5. Verhaltensregeln.
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Im Falle eines groben Verstoßes
(Alkoholmissbrauch etc.) kann der Leiter der Reisegruppe den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme der Reise
ausschließen, ohne dass der Reisepreis erstattet wird. Die Kosten für die Rückreise sind selbst zu tragen.
6. Leistungsänderung
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise­vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von der KMS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich
geschuldeten Leistung.
Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich ändern, ist der/die Teilnehmende
berechtigt, unverzüglich nach Mitteilung über die Änderungen/Abweichungen durch die KMS ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern
die Reise noch nicht angetreten wurde.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturka­tastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann sowohl der/die Teilneh­mende als auch die KMS den Vertrag kündigen. Der Reisepreis wird dann unverzüglich zurückge­
zahlt. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen kann die KMS jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung, soweit sie Vertragsbestandteil war, sind von dem/der Teilnehmenden und der KMS je zur Hälfte zu
tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungs­kosten entstehende Mehrkosten fallen dem/der Teilnehmenden zur Last.
8. Haftung
Die KMS haftet als Veranstalter von Reisen für
a)
die gewissenhafte Vorbereitung
b)
die Richtigkeit der Ausschreibung
c)
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entspre­chend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der KMS – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach beschränkt auf den doppelten Teilnahmebeitrag,
a)
soweit ein Schaden des/der Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeige­führt wird oder
b)
soweit die KMS für einen dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden allein we­gen des Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Die Haftung der KMS ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
Die KMS haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun­gen lediglich vermittelt werden.
10. Mitwirkungspflicht
Der/Die Teilnehmende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der ge­setzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evt. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der/Die Teilnehmende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiselei­tung zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zur sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder
Schadensersatz anzuerkennen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
beim Reiseveranstalter anzumelden. Die Anmeldung der Ansprüche sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kön­nen Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Be­endigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach en­den sollte. Wurden Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die
KMS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
12. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne dieser Allgemeinen Reisebedingungen ist der Landkreis Alzey-Worms.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Reiseveranstalters zuständige Gericht.
Sylt
2015
Musikalische
Probenwoche
für
Bläser, Streicher,
Sänger, E-Gitarristen
und Schlagzeuger
vom
17. -25. Oktober 2015
Anmeldung zur Musikalischen Probenwoche auf Sylt vom
17.- 25. Oktober 2015
Name
Vorname
Anschrift
Instrument
e-Mail
Geburtsdatum
Telefon
„Sinfonic Winds“ (Blasorchester der Oberstufe mit Kontrabass und Klavier, Leitung: Gerd Greis)
mit Highlights aus dem Musical „Les Misérables“, dem „Tuba Tiger Rag“ (Solist: Leon Ory ) und mit „AHAB“,
dem großartigen Werk von Stephen Melillo für Sprecher und Blasorchester. Kapitän Ahab (Kurt Steffens,
Sprecher) will „die Maske des Bösen zerschlagen“ und stürzt sich und die ganze Besatzung seines Schiffes
auf der Jagd nach Moby Dick ins Verderben. ....
Bemerkungen:
(chronische
Erkrankungen, Allergien,
Wünsche, Termine, etc.)
Name, Vorname
Erziehungsberechtige/r
Ich würde gerne in folgendem Ensemble spielen:
Harmonic Winds
Bevorzugte Kost:
Sinfonic Winds
vegetarisch
Bigband mit Streichern und Sängern
nicht vegetarisch
Tetanusimpfung:
ja, wann _____________ mit _____________________
nein
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter in kleinen Gruppen
ohne Aufsicht der Betreuer Zeit verbringen kann.
Mit den Allgemeinen Reisevereinbarungen bin ich einverstanden.
Kostenbetrag:
Liebe Musikerinnen und Musiker, liebe Eltern!
Willkommen auf Sylt! Ferien auf Sylt sind zu jeder Jahreszeit etwas Besonderes. Dieses Jahr verbringen wir
die musikalische Probenwoche in Rantum im Gerd-Lausen Haus (www.ads-sylt.de)
Am Samstag, 17. Oktober beginnt gegen 8.00 Uhr die Reise mit dem Zug von Alzey Richtung Sylt. Am Sonntag,
25. Oktober wird der Zug am frühen Abend wieder in Alzey ankommen. Die großen Instrumente sowie das BandEquipment werden mit einem Transporter nach Sylt gebracht.
____________________________________________________________________________________________
Das Programm für alle Blasorchestermusiker:
„Harmonic Winds“ (Blasorchester der Unter- und Mittelstufe, Leitung: Kurt Steffens)
mit „Happy“ von Pharell Williams und weitere Stücke
€ 250 für Musikschüler/innen
€ 280 sonstige
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
________________,_____________________________________________________
Datum
Unterschrift Personensorgeberechtigte/r
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Ich ermächtige den Landkreis Alzey-Worms, Zahlungen mittels Lastschrift von meinem Konto
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Landkreis Alzey-Worms auf mein
Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Noten für die Blasorchester werden bis Ende August verschickt. Eine individuelle Vorbereitung der Stücke
vor Beginn der Arbeitsphase ist notwendig. Die Einteilung der Musiker für die Blasorchester erfolgt durch die
Orchesterleiter.
____________________________________________________________________________________________
Das Programm für BigBand für Streicher (Geige, Bratsche, Cello), Bläser (Trompete, Alt- und Tenorsaxophon,
Posaune)
und Sänger (Solo und Backgroundsänger)
„Rolling in the deep (Adele), „Englishman in New York“ (Sting), „Rather Be“ (Clean Bandit) und weiteres
Für alle Streicher, Sänger und Bläser eine tolle Möglichkeit Klassiker der Pop- und Rockmusik sowie aktuelle
Titel als Teil einer großen Big-Band (mit E-Bass, E-Gitarre, Schlagzeug und Keyboard) zu spielen. Für Streicher ist
Lagenspiel erforderlich. Soweit möglich, wird zudem noch ein Improvisations-Workshop angeboten.
___________________________________________________________________________________________
Anmeldeschluss ist der 24. Juli 2015. Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Die Teilnehmer müssen nicht Schüler
unserer Schule sein. Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung Ende August eine Anmeldebestätigung mit den
weiteren Reiseinformationen. Der Unkostenbeitrag wird Mitte September abgebucht.
Das Abschlusskonzert ist am 08. November, 17.00 Uhr in Alzey
Die Generalprobe in Alzey ist am 07. November:
“Harmonic Winds“ von 10.00 - 12.00 Uhr; „Sinfonic Winds“ von 12.30 - 15.30 Uhr; Bigband von 16.00 -18.00 Uhr
Die Konzert- und Generalproben-Termine sind verpflichtend.
Der Unkostenbeitrag (inkl. Transfer, Vollpension, Übernachtung und Kursgebühr) beträgt 250 Euro für
Schüler unserer Musikschule, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in der
Studienvorbereitungszeit befinden. Für alle anderen Teilnehmer € 280. Sozialermäßigung ist auf Antrag möglich.
Die Unterbringung erfolgt für Erwachsene im Doppel- und für Schüler im Mehrbettzimmer.
Einzelzimmer sind gegen Aufpreis für Erwachsene in begrenzter Anzahl möglich.
Es freuen sich folgende Lehrkräfte auf eure/Ihre Teilnahme:
Gerd Greis, Reinhold Grützner, Ina Kister, Martina Jutz, Peter Jutz, Dieter Schmitt, Carsten Schulz, Kurt Steffens,
Susanne Steffens u.a.
Vorname und Name (Kontoinhaber):___________________________________________________
IBAN: D E _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _
______________,____________,_______________________________________________
Ort
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin
Gläubiger-ID: DE97ZZZ00000147700
Die Mandatsreferenz wird mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.
Musikschule des Landkreises Alzey-Worms
Theodor-Heuss-Ring 2
55232 Alzey
Fon: 06731/494710 Fax: 06731/494719
[email protected]