KKSt-INFO Information für die Kunden der Krankenkasse Steffisburg Ausgabe 1/2015 Herzlich willkommen Editorial Unsere genossenschaftlich orientierte Krankenversicherung hat per Anfang Jahr einen hohen Zuwachs an Genossenschafterinnen und Genossenschaftern erhalten: Herzlich willkommen bei der Krankenkasse Steffisburg! Wir versichern nicht nur Ihre Gesundheit und die damit verbundenen Kosten, sondern sichern Ihnen dank unserer Grösse auch die persönliche Beratung praktisch uneingeschränkt zu. Das wird besonders geschätzt, denn manchmal ist es schwierig, sich im «Gesundheitskostendschungel» persönlich zurecht zu finden. Dafür – unter anderem mit regelmässigen Tipps – steht auch unsere KKSt-Info. Darin informieren wir über Trends und Entwicklungen im Gesundheitswesen, zeigen Ihnen, welche neuen Versicherungsprodukte für Sie interessant sein könnten. Ganz viele Informationen befinden sich ebenfalls auf unserer Website www.kkst.ch. Wenn Sie bei uns versichert sind, können Sie auch geschäftlich mitreden: Beispielsweise im Frühling, wenn an der ordentlichen Generalversammlung die Zahlen des zu Ende gegangenen Geschäftsjahres zur Genehmigung vorgelegt werden. Zudem profitieren Sie regelmässig von besonderen Aktionen – zum Beispiel beim Besuch des Filmopenair Hartlisberg oder wenn im Rahmen einer Reportage in der KKSt-Info ein exklusiver Gutschein für Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Krankenkasse Steffisburg übergeben wird. Eine staatlich organisierte Grundversicherung war letzten Herbst der Wunsch und die Absicht der Befürworter einer Einheitskasse gewesen. Die Absicht wurde jedoch nicht goutiert – 62 Prozent stimmten dagegen. Ein klarer Entscheid, der auch wachgerüttelt hat! Denn im Rahmen der freien Versicherungswahl kann man seine Grundversicherung jährlich wechseln: Das bewegte, wohl zurückführend auf die Abstimmung, mehr Versicherte, sich Gedanken über einen Wechsel ihres Krankenversicherers zu machen. Das spürten auch wir deutlich und konnten rund 2600 neue Versicherte gewinnen. Dies unter anderem dank den attraktiven Versicherungsmodellen. Ich möchte an dieser Stelle nicht nur allen bestehenden Versicherten danken, sondern auch dem KKSt-Team, welches während der Phase vor Ende des allerletzten Wechseltermines per Ende November 2014 eine Topleistung erbracht hat. Die Wintersportarten und ihre «Tücken»2 Gut versichert in der weiten Welt4 In dieser Ausgabe zeigen wir Ihnen besondere Regionen und, wie Sie sich vor Gefahren beim Wintersport optimal schützen. Wachsame Augen im Doppelpack: Was alles sieht unsere Aktuarin in unseren Geschäftsunterlagen und allgemein «(ge)Sehen» sollten wir die eigenen Augen pflegen und mögliche Seherkrankungen rechtzeitig erkennen. Lesen Sie hierzu die entsprechenden Berichte. Ich wünsche Ihnen einen genussvollen Winter und beste Gesundheit im 2015. Christoph Linder Geschäftsführer Krankenkasse Steffisburg Die Augen «im Auge behalten» 7 GrindelwaldFirst und Kleine Scheidegg8 KKSt-INFO 1 / 2015 2 Die Wintersportarten und ihre «Tücken» Der Körper fährt mit und sollte geschützt sein Sich aufwärmen gilt für alle Aktivitäten im Wintersportbereich (siehe auch KKSt-Info Dezember 13). Doch nicht nur: Für das optimale, für sich massgeschneiderte Wintersportvergnügen braucht es unter anderem eine gute körperliche Kondition. Und wer sich entsprechend schützt, trägt weniger Risiko. Herrlich schneebedeckte Winterlandschaften sind der Reiz für uneingeschränkten Wintersport. Doch Vorsicht: Die verschiedenen Sportarten haben so seine Tücken für den Körper. Laut Statistik verunfallen in der Schweiz am meisten Personen beim Skifahren. Skiunfälle lassen sich jedoch auch vermeiden. Denn wer eine gute Ausdauer hat – zum Beispiel in der warmen Jahreszeit regelmässig joggt oder Velo fährt – hat genügend Kraft und Kondition aufgebaut, die besonders wichtig für das Skifahren oder Snowboarden sind. Höhe und Winterkälte Ebenfalls nicht unterschätzen sollte man die Höhe der Skigebiete. Denn ab 1800 Metern über Meer reduziert sich der Sauerstoffgehalt der Luft. Heisst für den Körper, dass das Herz schneller pumpen muss und die Atmung beschleunigt wird. Zusätzlich darf auch die Kälte nicht un- KKSt-INFO 1 / 2015 3 terschätzt werden. Denn Minustemperaturen beeinträchtigen unsere körperliche Leistungsfähigkeit. Dadurch verlängert sich die Konzentrations- und Reaktionszeit. Gut gewärmt ins Wintervergnügen Warme Kleidung, um die Körpertemperatur genügend hoch zu halten: Experten empfehlen für den Wintersport sogar eine Temperatur von über 37 Grad. Denn besonders bei niedrigen Temperaturen werden Sehnen, Gelenkkapseln und die Haut weniger gut durchblutet und sind dadurch unelastischer, was wiederum ein erhöhtes Verletzungsrisiko bedeutet. Gleichzeitig bietet die gute Winterausrüstung auch besseren Schutz, wenn es trotz allem zu einem Sturz kommen sollte. Die vier Haupt-Wintersportarten im Überblick in den Bereichen Vorbereitung und dem daraus folgenden Fitnessfaktor: Sportart Vorbereitung/Voraussetzung Fitnessfaktor Skifahren – gute körperliche Kondition – Aufwärmtraining und Dehnübungen – Helm tragen – Förderung der Beweglichkeit – Förderung der Koordination des Körpers – Stärkung der Muskulatur (Schultern, Oberkörper und Beine) Langlauf – Anfänger nicht mehr als 5 bis 10 Kilometer pro Tag – Fortgeschrittene 10 bis 20 Kilometer – Durch die Intensität des Trainings kann die Technik angepasst werden – Risiko: Überbelastung von Herz und Kreislauf – Förderung der Ausdauer – Aktiviert die gesamte Muskulatur – Besondere Stärkung des Rumpf und Rücken – Training für Herz und Kreislauf Snowboarden – gute körperliche Kondition – Aufwärmtraining und Dehnübungen – Gute Beweglichkeit – Helm tragen – Schutzausrüstung für Schultern, Ellbogen und Knie – Bein-, Gesäss- und Bauchmuskulatur werden trainiert – Förderung der Konzentration – Förderung der Koordination – Förderung der Beweglichkeit Schneeschuhwandern – relativ hohe körperliche Belastung bei grossen Höhenunterschieden – Beginn mit kürzeren Touren – Fördert die Ausdauer – Stärkung der Bein- und Gesässmuskulatur – Gutes Training für Herz und Kreislauf – Förderung der Koordination – Gelenkschonend Schlitteln – auch geeignet für Untrainierte – Verletzungsrisiko für Beine und Arme – kein hoher Trainingseffekt, der Spass überwiegt – Förderung der Kondition und Ausdauer beim Schlittenziehen an den Start Impressum Herausgeber Krankenkasse Steffisburg – KKSt, 3612 Steffisburg, Tel. 033 439 40 20, [email protected], www.kkst.ch Redaktion Geschäftsleitung KKSt – Heinz Schürch, Verantwortlicher Medien & Kommunikation KKSt | Produktion Gerber Druck AG, Steffisburg | Auflage 5000 Exemplare KKSt-INFO 4 1 / 2015 Neuer Partner für Assistance-Leistungen bei Notfällen im Ausland Die Europäische Reiseversicherungs AG (ERV) ist seit 1.1. 2015 Risikoträgerin für Assistance-Leistungen bei Notfällen im Ausland. Die Leistungen werden weltweit (ausserhalb der Schweiz) erbracht und sind für alle Kunden mit den Zusatzversicherungen Hospital oder InVita gratis mitversichert. Welche Ereignisse sind versichert? Die ERV gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person die gebuchte Reiseleistung abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss infolge eines der nachgenannten Ereignisse: unvorhersehbare schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikation oder Tod • einer versicherten Person, • einer mitreisenden Person, • einer nicht mitreisenden Person, die dem Versicherten sehr nahesteht, • des direkten Stellvertreters am Arbeitsplatz, sodass die Anwesenheit der versicherten Person dort unerlässlich ist. Welche Leistungen erbringt die ERV? Die ERV erbringt z.B. folgende Leistungen: – Beitrag an die Kosten für die Überführung in das nächste für die Behandlung geeignete Spital oder eines medizinisch betreuten Nottransports in das für die Behandlung geeignete Spital am Wohnort der versicherten Person, – Beitrag an die Kosten einer notwendigen Such- und Bergungsaktion bis CHF 20 000.– pro Person, wenn die versicherte Person als vermisst gilt oder geborgen werden muss, – Kosten der temporären Rückkehr an den Wohnort bis CHF 3000.– pro Person (Hin- und Rückreise für maximal 2 versicherte Personen), sofern eine im voraus befristete Aufenthaltsdauer mit Rückreise gebucht wurde, – die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise, – die Reisespesen (Economy-Flug/Mittelklassehotel) bis CHF 5000.– pro Person für 2 dem Versicherten sehr nahestehende Personen an sein Krankenbett, wenn er länger als 7 Tage in einem Spital im Ausland verbleiben muss. Über den genauen Leistungsumfang informieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese stellen wir Ihnen auf Verlangen gerne zu oder können auf unserer Homepage kkst.ch/downloads heruntergeladen werden. Gut versichert in der weiten Welt Sorglos in die Ferien verreisen: Mit unseren Spezialangeboten sind Sie in der weiten Welt gut versichert. Dafür sorgen die speziellen Produkte der Europäischen Reiserversicherung, welche bei der KKSt abgeschlossen werden können. Vom Angebot «Assistance» der ERV (siehe separater Bericht oben) profitieren bereits unsere InVita- und Hospital-Versicherten. Bekanntlich werden ganz viele Ferienangebote für den Sommer im Winter gebucht. Dazu sollte man sich auch Gedanken über die medizinische Abdeckung in den Ferien und der Annullierungsmöglichkeiten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, machen. Wir bieten Ihnen hierzu eine breite Palette – zum Beispiel die individuelle Reiseversicherung Multi und Single Trip an. Speziell an diesem Paket ist, dass auch ein Ticketschutz – zum Beispiel, wenn man aus gesundheitlichen Gründen das Konzert nicht be- suchen oder das vorbezahlte Skiabo nicht genutzt werden kann – integriert ist. Auf unserer Homepage ist der Onlineabschluss möglich. Zudem beraten wir Sie gerne über die vielfältigen weiteren Produkte der ERV. Zum Beispiel über das Angebot «wau-miau», der Tierversicherung für Hunde & Katzen. KKSt-INFO 1 / 2015 5 Marina Sikora ist Aktuarin der Krankenkasse Steffisburg Wachsames Auge auf die Geschäftstätigkeit Mindestens einmal jährlich wird die KKSt von der Aktuarin Marina Sikora überprüft. Dies ist seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben. Hauptsächlich befasst sie sich beim Controlling mit dem Prämienrisiko und den Rückstellungen. die Schadenlast, das Risiko und die Verwaltungskosten decken müssen. «In jedem Fall führe ich die notwendigen Berechnungen durch und bespreche auch die neuen Tarife mit der Geschäftsleitung, bevor sie der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden», ergänzt sie. «Wie jede Versicherungssparte funktioniert auch die Krankenversicherung auf Basis von Prämienzahlungen. Diese müssen regelmässig überprüft werden, damit die Deckung des jeweiligen Risikos gewährleistet ist. Eine Folge daraus ist ebenfalls, dass genügend Rückstellungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebildet werden können. Damit beispielsweise bei einer Pandemie, wo automatisch Spital-Leistungen in aussergewöhnlicher Höhe anfallen würden, genügend Reserven vorhanden wären», fasst Marina Sikora ihre Arbeit bei der KKSt zusammen. Konkret heisst dies, dass die Prämien für jedes Produkt tatsächlich «Mir gefällt die Zusammenarbeit mit der KKST sehr, weil sie geprägt ist durch professionelle Kompetenz, Offenheit und gegeseitigen Respekt» Dr. Marina Sikora ist Mathematikerin, Spezialistin für Krankenversicherungen und somit auch als Aktuarin anerkannt (siehe Text auf dieser Seite). Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit kann sie unter anderem Einblick nehmen in alle Geschäftsunterlagen der Krankenkasse Steffisburg. Einmal jährlich erstellt sie einen ausführlichen Bericht für den Vorstand und die Geschäftsleitung der KKSt. Professionelle Kompetenz Seit nunmehr acht Jahren ist Marina Sikora die verantwortliche Aktuarin der KKSt: «Mir gefällt die Zusammenarbeit sehr, weil sie geprägt ist durch professionelle Kompetenz, Offenheit und gegenseitigen Respekt», sagt Sikora über ihr Mandat bei der KKSt und äussert sich weiter: «Aber das Schönste an meiner Arbeit in Steffisburg sind immer wieder die Begegnungen mit dem hilfsbereiten und sympathischen Team vor Ort.» Marina Sikora, Aktuarin, überprüft gemeinsam mit KKSt-Geschäftsführer Christoph Linder die Prämien und Rückstellungen. KKSt-INFO 1 / 2015 6 Ihre Prämienzahlungsmöglichkeiten bei der KKSt Weniger Kosten und bequemer Mit unseren diversen Zahlungsmöglichkeiten möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie mithelfen können, Verwaltungskosten zu sparen und es zudem für Sie bequemer wird, wenn die Prämienzahlung automatisch ausgelöst wird. Die klassische Bezahlung der Prämienrechnung am Postschalter verursacht Zeit und auch Kosten: Je nach Einzahlungsschein, der verwendet wird und Höhe der Einzahlung generiert es Kosten für den Empfänger von bis zu 3,50 Franken pro Transaktion. Das wiederum generiert Verwaltungskosten, welche schlussendlich auch in die Prämien eingerechnet werden müssen. Dauerauftrag Wenn die Versicherungsprämie per Dauerauftrag überwiesen wird, dann können Sie uns das mitteilen. Sie erhalten dann nur noch bei Änderung der Prämie eine neuen Beleg. Bei Fragen zu den bequemeren Zahlungsmöglichkeiten können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Ergänzende Informationen befinden sich ebenfalls unter www.kkst.ch Es gibt jedoch diverse Möglichkeiten, damit Ihre Prämie kostenlos und regelmässig an uns überwiesen wird. Notabene ohne, dass Sie sich darum kümmern müssen: EBPP EBPP ist die Abkürzung für electronic bill presentment and payment («elektronische Rechnungsstellung und -bezahlung»). Wie funktioniert das? Die Krankenkasse Steffisburg schickt die Rechnung als pdf-Dokument an Ihre Post oder Bank. Zuerst loggen Sie sich bei Ihrem Finanzdienstleiter ein und eröffnen ihre EBPP-Möglichkeit – meistens befindet sich das unter «E-Rechnung» – bei uns. Anschliessend finden Sie Ihre Rechnung im dafür vorgesehenen Postfach und können die Zahlungsfreigabe vornehmen. Das Abtippen der Referenznummer und der Versand der Papierrechnung entfällt. Zahlung per E-Banking, LSV oder Debi Direct Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen können mit einem Lastschriftverfahren kostenlos bei der Bank oder Debit Direct bei der Post direkt und pünktlich auf Ihrem Konto belastet werden. KKSt-INFO 1 / 2015 7 Jeder zweite Mensch leidet an einer Fehlsichtigkeit Besser Sehen mit ihren eigenen Augen Jeder zweite Mensch leidet an einer Fehlsichtigkeit. Wir haben uns über häufige Augenerkrankungen und Sehschwächen mit dem Augenarzt Dr. med. Dr. phil. II Andreas Wild, Chefarzt der Augenklinik Hohmad Thun, unterhalten. Sehfehler sind häufig verbreitet und werden in der heutigen Gesellschaft bedingt durch die höheren Sehanforderungen stärker wahrgenommen. Eine Routinekontrolle beim Augenarzt ist unabhängig vom Alter in jedem Fall angebracht. Dr. med. Dr. phil. II Andreas Wild empfiehlt jedoch, dass man ab dem 50. Lebensjahr alle zwei bis drei Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle ein bis zwei Jahre den Augenarzt aufsuchen sollte. «Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko an Augenkrankheiten wie zum Beispiel dem grünen Star und der Makuladegeneration zu erkranken.» Dr. med. Dr. phil. II Andreas Wild (43) ist Augenarzt und Augenchirurg FMH. Er leitet die neue Augenklinik der Privatklinik Hohmad in Thun. Nebst den Behandlungen von klassischen Augenkrankheiten und präventiven Voruntersuchungen bieten er und sein Team auch die Augenchirurgie und refraktive Chirurgie (Sehen ohne Brille) an. Die Menschen trocknen im Alter aus... Viele Patienten kommen zu uns in die Sprechstunde mit Beschwerden des trockenen Auges. Diese können sich vielfältig äussern. Typische Symptome sind: Druckgefühl, Tränenfluss, Brennen bis hin zu Sehschwankungen. Um dem trockenen Auge mit einfachen Hausmitteln entgegenzuwirken, empfiehlt Dr. Wild, genügend zu trinken, eine ausgewogene Ernährung, welche viel Omega 3-Fettsäuren enthält (wie zum Beispiel Fisch, Leinsamenöl etc.) sowie bei langer Bildschirmarbeit ein augengerechter Arbeitsplatz. Augenkrankheiten: Unsere Leistungen Pro Kalenderjahr leisten wir zudem jährlich CHF 180.– bei Sehkorrekturen bis zum vollendeten 18. Altersjahr für neue Brillengläser/Kontaktlinsen aus der Grundversicherung. Im Rahmen unserer Zusatzversicherungen profitieren Sie zustätzlich von Kostengutsprachen. Weitere Details unter kkst.ch/zusatzversicherung KKSt-INFO 1 / 2015 8 Grindelwald-First und Kleine Scheidegg Top Wintervergnügen gepaart mit Einzigartigem «Big Pintenfritz» oder das legendäre Velogemel: Das gibt es weltweit nur in der Region von Grindelwald. Die zwei Einzigartigkeiten sind prägend und er gänzen die unzähligen Wintersportmöglichkeiten in einem gigantischen Panorama mit Blick auf die bekannten Nordwände Eiger, Mönch und Jungfrau der Berner Alpen. Mit einer Länge von 15 Kilometern ist es die längste Schlittelabfahrt von ganz Europa: Der «Big Pintenfritz». Benannt ist die Strecke vom Faulhorn über Bussalp hinunter bis Grindelwald nach einem ehemaligen Faulhornwirt, welcher den Weg eröffnet haben soll. Den «Big Pintenfritz» muss man sich allerdings erst verdienen: 2,5 Stunden dauert der Aufstieg von First auf das 2‘860 Meter hohe Faulhorn. Clevere Art, sich zu bewegen Dem Grindelwaldner Wagner und Schreiner Christian Bühlmann war es zu mühsam, sich zu Fuss in der winterlichen Landschaft zu bewegen. Deshalb fertigte er 1911 ein Schneefahrrad und liess es patentieren. Weil man in Grindelwald den Schlitten «Gemel» nennt, gab er seinem Vehikel den Namen «Velogemel». Heute wird es als Sportgerät gebraucht und ist weltweit zu einem Liebhaberobjekt geworden. Jeweils Anfang Februar finden zudem exklusiv die Velogemel-Weltmeisterschaften auf der Bussalp statt. Wintersport für alle Die Skigebiete von Grindelwald bieten für jeden erdenklichen Wintersportbereich das Passende: Familien, Junge und Junggebliebene können sich mit Freestyle austoben, während sich Skifahrer auf insgesamt 170 Kilometern präparierten Pisten bewegen können. Ergänzt wird das Angebot mit rund 70 Kilometern Wander- und Schlittelwegen. Weitere Informationen: www.jungfrau.ch/winter und www.grindelwald.ch KKSt-INFO 1 / 2015 9 Die Möglichkeiten der Prämienverbilligung Wer über beschränkte finanzielle Mittel verfügt hat den Anspruch, Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu erhalten. Dies ist jedoch unter- schiedlich von Kanton zu Kanton. Wir haben Ihnen die Möglichkeiten der für die KKSt wichtigsten Kantone auf dieser Seite zusammengestellt. Anlaufstelle Wie machen Sie die Antragsfrist für die PV 2015 Prämienverbilligung (PV) geltend? AG Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt in der Wohngemeinde (frühere Bezeichnung: AHV-Zweigstelle) Für Informationen: www.sva-ag.ch Die Versicherten können die Prämien- 31. Mai 2014 für das Jahr 2015 verbilligung 2015 geltend machen, (die Frist ist bereits abgelaufen). indem sie bei der Wohngemeinde ein Formular einreichen. BE Amt für Sozialversicherungen Abt. Prämienverbilligung Forelstrasse 1 3072 Ostermundigen 0844 800 884 (Hotline) www.jgk.be.ch Normalerweise wird der Anspruch Der Antrag kann jederzeit, jedoch nur für auf Prämienverbilligung aufgrund der das laufende Kalenderjahr gestellt werden. Steuerdaten automatisch überprüft. Berechtigte Personen werden vom Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern (ASV) schriftlich informiert. NW Steuerverwaltung der Wohngemeinde Für Informationen: www.nw.ch www.aknw.ch Der Anspruch auf Prämienverbilligung 30. April 2015 wird in der Regel aufgrund der Steuerdaten automatisch überprüft, und die Berechtigten werden schriftlich informiert. Bei Bedarf ist ein Gesuchformular bei der Anlaufstelle erhältlich. OW Gesundheitsamt Obwalden St. Antonistrasse 4 Postfach 1243 6061 Sarnen 041 666 63 05 www.ow.ch Die Versicherten müssen beim Gesundheitsamt Obwalden einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Nur Ergänzungsleistungsbezüger/-innen werden von Amtes wegen ermittelt. SO Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Postfach 116 4501 Solothurn 032 686 22 09, www.akso.ch Der Kanton ermittelt die Berechtigten 31. Juli 2015 von Amtes wegen. Diese erhalten ein Antragsformular, welches sie ergänzen und der Ausgleichskasse innert 30 Tagen zurücksenden sollen. ZH Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich Röntgenstrasse 17 8087 Zürich 044 448 53 75 (Hotline) www.svazurich.ch Der Kanton ermittelt die Berechtigten von Amtes wegen. Alle Versicherten erhalten ein persönliches Antragsformular, mit dem sie die Überweisung der Prämienverbilligung an den Krankenversicherer geltend gemacht werden muss. Wenn Sie noch kein Formular erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde. 31. Mai 2015 Im Kanton Zürich wohnende Personen mit Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2015 haben spätestens Ende Juli 2014 von der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) ein Antragsformular erhalten. Der Beitrag wird gewährt, wenn das Formular spätestens zwei Monate nach Erhalt unterschrieben an die SVA zurückgesandt wurde, andernfalls ist der Anspruch auf die Prämienverbilligung verfallen. KKSt-INFO 10 1 / 2015 Malwettbewerb für Kinder! Auf unserer Homepage kkst.ch kann unser Winter-Vitali als Malvorlage heruntergeladen werden. Alle Kinder, welche uns die ausgemalte Vorlage bis Ende Februar 2015 schicken oder vorbeibringen, nehmen an einer Verlosung teil. Unter anderem gibt es Eintritte ins neue Kino Rex von Thun zu gewinnen! Liebe Kinder Ich bin Vita li – das Ma skottchen Steffisburg der Kranke . Ich freue nka mich riesig weiss abe auf den Win sse r noc tersport, sein soll. Des h nicht wie schön bun halb dürft t ihr mich aus meine Ausrüstung dafür gan z tolle Prei malen und se gewinne könnt n! Bitte persönlic he Angaben auf der Rück seite eintr agen! Oberländische Herbstausstellung OHA 2014 Spannende Gespräche – glückliche Gewinner Grosses Interesse an den KKSt-Produkten: An der Oberländischen Herbstausstellung (OHA) konnte unser Team äusserst viele Offerten ausstellen. Es ist bereits zur Tradition geworden, dass die KKSt mit einem Stand an der OHA vertreten ist. Rechtzeitig im Herbst, wenn man sich hauptsächlich Gedanken über den Versicherungswechsel macht. Das Interesse war gross – das Team konnte anhand von Gesprächen Unklarheiten direkt klären und ganz vielen Standbesuchern eine Offerte für ihr massgeschneidertes Krankenversicherungspaket ausstellen lassen. Wie immer stiess auch der Wettbewerb auf grosses Interesse. Wir gratulieren den Gewinnern herzlich. Die Hauptverlosung fand am Sonntag, 7. September 2014 um 15.45 Uhr, live am Stand von Radio BeO statt. 1. Preis Jungfraujoch Spezial (1 Übernachtung für 2 Personen im DZ eines Hotels der Jungfrau-Region inkl. HP und Fahrt auf das Jungfraujoch im Wert von CHF 555.– Frau Sevgi Trupi, Thun 2. Preis Gutschein Hotel Alphubel in Saas-Fee im Wert von CHF 500.– Frau Brigitte Locher, Hofstetten 3. Preis Bewegungsberatung mit Linsey Prior, Bewegungs- und Trainingsexpertin im Wert von CHF 210.– Frau Anne Katerina Matti, Faulensee 4. Preis Gutschein Reisebüro GeoTours, Thun & Interlaken im Wert von CHF 200.– Frau Gabriela Hafner, Steffisburg 5. Preis Gutschein für eine Bankeinlage von CHF 150.— bei der Bank AEK 1826 Frau Regina Mürner, Thun 6. Preis Gutschein von Straubhaar Carreisen im Wert von CHF 150.– Frau Sabrina Affentranger, Thun 7. Preis Gutschein von Straubhaar Carreisen im Wert von CHF 90.– Herr Urs Rieder, Thun Zulgpost_Schwein_Sicher_147x98_fbg.indd 1 8.–10. Preis Je 2 Gratiseintritte ins Erlebnisbad Alpamare in Pfäffikon, Wert je CHF 80.– Frau Erika Minnig, Thun Vera Flurina Gassmann, Thun Frau Vreni Mühlemann, Matten 25.01.2013 14:58:26 KKSt-INFO 1 / 2015 11 Unfallrisiko UTI – Unfallversicherung für Tod und Individualität Wer mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist obligatorisch über den Betrieb gegen Nichtbetriebsunfall versichert (Lohnausfall und Heilungskosten). Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, z.B. nichterwerbstätige Personen, müssen das Unfallrisiko bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einschliessen. Somit sind die Heilungskosten bei Unfall über die Krankenversicherung gedeckt. –Kinder –Schüler und Jugendliche –Studierende –Haushaltführende Personen –Selbständigerwerbende –Rentnerinnen und Rentner. UTI richtet sich vor allem an nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf die obligatorischen Berufsversicherungen wie UVG oder BVG zählen können. Sie sind nach einem Unglücksfall auf sich selbst angewiesen. Anstelle einer umfassenden Lebensversicherung bietet UTI eine gezielte und zweckmässige Lösung und ist speziell für folgende Personen geeignet: Bei einem Unglücksfall leistet UTI eine vereinbarte Kapitalzahlung und schützt so vor finanziellen Notlagen. Die Höhe der Leistung kann genau auf die Bedürfnisse abgestimmt werden, damit der bestehende Lebensstandard im gewohnten Rahmen weitergeführt werden kann. Dieser Personenkreis kann gezielt durch UTI die Versicherungslücken preiswert schliessen lassen. Wir beraten Sie gerne – setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Umsetzung der Prämienkorrektur (2015 – 2017) Im März 2014 hat das Parlament eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Damit soll eine Teilkorrektur der in gewissen Kantonen seit dem Inkrafttreten des KVG zu viel bezahlten Prämien ermöglicht werden. Ergänzende Informationen der KK Steffisburg Für jedes einzelne Jahr der Korrektur (2015 – 2017) ist der Wohnsitz der versicherten Person am 1. Januar ausschlaggebend. Die Kantonswechsel, die vor dem 1. Januar 2015 oder während der Jahre der Korrektur erfolgen, werden Was bedeutet dies für Sie für das Jahr 2015? Wohnsitz per 1.1.2015 im Kanton Bern, Obwalden, Nidwalden oder Solothurn nicht berücksichtigt. Die Korrektur ist für alle Versicherten eines Kantons gleich, unabhängig von ihrem Versicherer, ihrem Alter, ihrer Franchise oder ihrem Versicherungsmodell. Die Prämienkorrekturen sind auf der Versicherungspolice nicht aufgeführt. Der Zuschlag wird auf der Prämienrechnung separat ausgewiesen. Die Mitarbeitenden der Krankenkasse Steffisburg stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Weitere Infos unter: http://www.bag.admin.ch/themen/ krankenversicherung/00305/12985/index.html Zuschlag von CHF 5.20 pro Monat auf der Prämienrechnung Wohnsitz per 1.1.2015 im Kanton Zürich Rückerstattung im Juni 2015. Der Betrag wird im Februar 2015 vom BAG bekanntgegeben. Wohnsitz per 1.1.2015 im Kanton Aargau Keine Korrektur 12 KKSt-INFO 1 / 2015 Gewinnen Sie Tageskarten für die Skiregion Adelboden-Lenk! Wir verlosen 4 x 1 Tageskarte für die einmalige Wintersportregion Adelboden-Lenk. Diesen Winter erwartet die Gäste ein besonderes Highlight: Die neue 10er-Gondelbahn Stand-Xpress, welche ausgehend von Lenk ab Rothenbach nach Metsch und von dort bis Metschstand in die Skiarena Adelboden-Lenk führt, wurde soeben eröffnet. www.lenkbergbahnen.ch Lösungswort bis 28. Februar 2015 einsenden mit Ihrem Namen und Adresse an: Krankenkasse Steffisburg «Rätsel», Unterdorfstrasse 37, 3612 Steffisburg oder per E-Mail an [email protected]
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