KKSt-INFO Herzlich willkommen Editorial

KKSt-INFO
Information für die Kunden der Krankenkasse Steffisburg
Ausgabe 1/2015
Herzlich willkommen
Editorial
Unsere genossenschaftlich orientierte Krankenversicherung
hat per Anfang Jahr einen
hohen Zuwachs an Genossenschafterinnen und Genossenschaftern erhalten: Herzlich
willkommen bei der Krankenkasse Steffisburg!
Wir versichern nicht nur Ihre
Gesundheit und die damit verbundenen Kosten, sondern
sichern Ihnen dank unserer
Grösse auch die persönliche
Beratung praktisch uneingeschränkt zu. Das wird besonders geschätzt, denn manchmal
ist es schwierig, sich im «Gesundheitskostendschungel»
persönlich zurecht zu finden.
Dafür – unter anderem mit regelmässigen Tipps – steht
auch unsere KKSt-Info. Darin informieren wir über Trends
und Entwicklungen im Gesundheitswesen, zeigen Ihnen,
welche neuen Versicherungsprodukte für Sie interessant
sein könnten. Ganz viele Informationen befinden sich
ebenfalls auf unserer Website www.kkst.ch.
Wenn Sie bei uns versichert sind, können Sie auch geschäftlich mitreden: Beispielsweise im Frühling, wenn an der ordentlichen Generalversammlung die Zahlen des zu Ende
gegangenen Geschäftsjahres zur Genehmigung vorgelegt
werden. Zudem profitieren Sie regelmässig von besonderen Aktionen – zum Beispiel beim Besuch des Filmopenair
Hartlisberg oder wenn im Rahmen einer Reportage in der
KKSt-Info ein exklusiver Gutschein für Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Krankenkasse Steffisburg
übergeben wird.
Eine staatlich organisierte Grundversicherung war letzten Herbst der
Wunsch und die Absicht der Befürworter einer Einheitskasse gewesen.
Die Absicht wurde jedoch nicht goutiert – 62 Prozent stimmten dagegen. Ein klarer Entscheid, der auch
wachgerüttelt hat! Denn im Rahmen
der freien Versicherungswahl kann
man seine Grundversicherung jährlich wechseln: Das bewegte, wohl zurückführend auf die Abstimmung, mehr
Versicherte, sich Gedanken über einen Wechsel ihres Krankenversicherers zu machen. Das spürten auch wir deutlich
und konnten rund 2600 neue Versicherte gewinnen. Dies
unter anderem dank den attraktiven Versicherungsmodellen. Ich möchte an dieser Stelle nicht nur allen bestehenden Versicherten danken, sondern auch dem KKSt-Team,
welches während der Phase vor Ende des allerletzten
Wechsel­termines per Ende November 2014 eine Topleistung erbracht hat.
Die Wintersportarten und ihre
«Tücken»2
Gut versichert
in der weiten
Welt4
In dieser Ausgabe zeigen wir Ihnen besondere Regionen
und, wie Sie sich vor Gefahren beim Wintersport optimal
schützen. Wachsame Augen im Doppelpack: Was alles
sieht unsere Aktuarin in unseren Geschäftsunterlagen und
allgemein «(ge)Sehen» sollten wir die eigenen Augen pflegen und mögliche Seherkrankungen rechtzeitig erkennen.
Lesen Sie hierzu die entsprechenden Berichte.
Ich wünsche Ihnen einen genussvollen Winter und beste
Gesundheit im 2015.
Christoph Linder
Geschäftsführer Krankenkasse Steffisburg
Die Augen
«im Auge
behalten» 7
GrindelwaldFirst und Kleine
Scheidegg8
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Die Wintersportarten und ihre «Tücken»
Der Körper fährt mit und sollte geschützt sein
Sich aufwärmen gilt für alle Aktivitäten im Wintersportbereich (siehe auch KKSt-Info Dezember 13).
Doch nicht nur: Für das optimale, für sich massgeschneiderte Wintersportvergnügen braucht es unter
anderem eine gute körperliche Kondition. Und wer
sich entsprechend schützt, trägt weniger Risiko.
Herrlich schneebedeckte Winterlandschaften sind der Reiz
für uneingeschränkten Wintersport. Doch Vorsicht: Die
verschiedenen Sportarten haben so seine Tücken für den
Körper. Laut Statistik verunfallen in der Schweiz am meisten Personen beim Skifahren. Skiunfälle lassen sich jedoch
auch vermeiden. Denn wer eine gute Ausdauer hat – zum
Beispiel in der warmen Jahreszeit regelmässig joggt oder
Velo fährt – hat genügend Kraft und Kondition aufgebaut, die besonders wichtig für das Skifahren
oder Snowboarden sind.
Höhe und Winterkälte
Ebenfalls nicht unterschätzen
sollte man die Höhe der Skigebiete. Denn ab 1800 Metern
über Meer reduziert sich der
Sauerstoffgehalt der Luft. Heisst
für den Körper, dass das Herz
schneller pumpen muss und die Atmung
beschleunigt wird. Zusätzlich
darf auch die Kälte nicht un-
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terschätzt werden. Denn Minustemperaturen beeinträchtigen unsere körperliche Leistungsfähigkeit. Dadurch verlängert sich die Konzentrations- und Reaktionszeit.
Gut gewärmt ins Wintervergnügen
Warme Kleidung, um die Körpertemperatur genügend
hoch zu halten: Experten empfehlen für den Wintersport
sogar eine Temperatur von über 37 Grad. Denn besonders bei niedrigen Temperaturen werden Sehnen, Gelenkkapseln und die Haut weniger gut durchblutet und sind
dadurch unelastischer, was wiederum ein erhöhtes Verletzungsrisiko bedeutet. Gleichzeitig bietet die gute Winterausrüstung auch besseren Schutz, wenn es trotz allem
zu einem Sturz kommen sollte.
Die vier Haupt-Wintersportarten im Überblick in den Bereichen Vorbereitung und dem daraus folgenden Fitnessfaktor:
Sportart
Vorbereitung/Voraussetzung
Fitnessfaktor
Skifahren
– gute körperliche Kondition
– Aufwärmtraining und Dehnübungen
– Helm tragen
– Förderung der Beweglichkeit
– Förderung der Koordination des Körpers
– Stärkung der Muskulatur
(Schultern, Oberkörper und Beine)
Langlauf
– Anfänger nicht mehr als 5 bis
10 Kilometer pro Tag
– Fortgeschrittene 10 bis 20 Kilometer
– Durch die Intensität des Trainings kann
die Technik angepasst werden
– Risiko: Überbelastung von Herz und
Kreislauf
– Förderung der Ausdauer
– Aktiviert die gesamte Muskulatur
– Besondere Stärkung des Rumpf und Rücken
– Training für Herz und Kreislauf
Snowboarden
– gute körperliche Kondition
– Aufwärmtraining und Dehnübungen
– Gute Beweglichkeit
– Helm tragen
– Schutzausrüstung für Schultern,
Ellbogen und Knie
– Bein-, Gesäss- und Bauchmuskulatur werden
trainiert
– Förderung der Konzentration
– Förderung der Koordination
– Förderung der Beweglichkeit
Schneeschuhwandern
– relativ hohe körperliche Belastung
bei grossen Höhenunterschieden
– Beginn mit kürzeren Touren
– Fördert die Ausdauer
– Stärkung der Bein- und Gesässmuskulatur
– Gutes Training für Herz und Kreislauf
– Förderung der Koordination
– Gelenkschonend
Schlitteln
– auch geeignet für Untrainierte
– Verletzungsrisiko für Beine und Arme
– kein hoher Trainingseffekt, der Spass überwiegt
– Förderung der Kondition und Ausdauer
beim Schlittenziehen an den Start
Impressum
Herausgeber Krankenkasse Steffisburg – KKSt, 3612 Steffisburg, Tel. 033 439 40 20, [email protected], www.kkst.ch
Redaktion Geschäftsleitung KKSt – Heinz Schürch, Verantwortlicher Medien & Kommunikation KKSt | Produktion Gerber Druck AG, Steffisburg | Auflage 5000 Exemplare
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Neuer Partner für Assistance-Leistungen bei Notfällen
im Ausland
Die Europäische Reiseversicherungs AG (ERV) ist seit
1.1. 2015 Risikoträgerin für Assistance-Leistungen bei
Notfällen im Ausland. Die Leistungen werden weltweit (ausserhalb der Schweiz) erbracht und sind für
alle Kunden mit den Zusatzversicherungen Hospital
oder InVita gratis mitversichert.
Welche Ereignisse sind versichert?
Die ERV gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person die gebuchte Reiseleistung abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss infolge eines der nachgenannten Ereignisse: unvorhersehbare schwere Krankheit,
schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikation oder Tod
• einer versicherten Person,
• einer mitreisenden Person,
• einer nicht mitreisenden Person, die dem Versicherten
sehr nahesteht,
• des direkten Stellvertreters am Arbeitsplatz, sodass die
Anwesenheit der versicherten Person dort unerlässlich
ist.
Welche Leistungen erbringt die ERV?
Die ERV erbringt z.B. folgende Leistungen:
– Beitrag an die Kosten für die Überführung in das nächste
für die Behandlung geeignete Spital oder eines medizinisch betreuten Nottransports in das für die Behandlung
geeignete Spital am Wohnort der versicherten Person,
– Beitrag an die Kosten einer notwendigen Such- und Bergungsaktion bis CHF 20 000.– pro Person, wenn die versicherte Person als vermisst gilt oder geborgen werden
muss,
– Kosten der temporären Rückkehr an den Wohnort bis
CHF 3000.– pro Person (Hin- und Rückreise für maximal
2 versicherte Personen), sofern eine im voraus befristete
Aufenthaltsdauer mit Rückreise gebucht wurde,
– die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise,
– die Reisespesen (Economy-Flug/Mittelklassehotel) bis CHF
5000.– pro Person für 2 dem Versicherten sehr nahestehende Personen an sein Krankenbett, wenn er länger
als 7 Tage in einem Spital im Ausland verbleiben muss.
Über den genauen Leistungsumfang informieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese stellen wir Ihnen
auf Verlangen gerne zu oder können auf unserer Homepage kkst.ch/downloads heruntergeladen werden.
Gut versichert in der weiten Welt
Sorglos in die Ferien verreisen: Mit unseren Spezialangeboten sind Sie in der weiten Welt gut versichert.
Dafür sorgen die speziellen Produkte der Europäischen
Reiserversicherung, welche bei der KKSt abgeschlossen werden können. Vom Angebot «Assistance» der
ERV (siehe separater Bericht oben) profitieren bereits
unsere InVita- und Hospital-Versicherten.
Bekanntlich werden ganz viele Ferienangebote für den
Sommer im Winter gebucht. Dazu sollte man sich auch
Gedanken über die medizinische Abdeckung in den Ferien
und der Annullierungsmöglichkeiten, wenn die Reise nicht
angetreten werden kann, machen. Wir bieten Ihnen hierzu eine breite Palette – zum Beispiel die individuelle Reiseversicherung Multi und Single Trip an. Speziell an diesem
Paket ist, dass auch ein Ticketschutz – zum Beispiel, wenn
man aus gesundheitlichen Gründen das Konzert nicht be-
suchen oder das vorbezahlte Skiabo nicht genutzt werden
kann – integriert ist. Auf unserer Homepage ist der Onlineabschluss möglich. Zudem beraten wir Sie gerne über die
vielfältigen weiteren Produkte der ERV. Zum Beispiel über
das Angebot «wau-miau», der Tierversicherung für Hunde
& Katzen.
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Marina Sikora ist Aktuarin der Krankenkasse Steffisburg
Wachsames Auge auf die Geschäftstätigkeit
Mindestens einmal jährlich wird die KKSt von der
Aktuarin Marina Sikora überprüft. Dies ist seit 2006
gesetzlich vorgeschrieben. Hauptsächlich befasst sie
sich beim Controlling mit dem Prämienrisiko und den
Rückstellungen.
die Schadenlast, das Risiko und die Verwaltungskosten
decken müssen. «In jedem Fall führe ich die notwendigen
Berechnungen durch und bespreche auch die neuen Tarife
mit der Geschäftsleitung, bevor sie der Aufsichtsbehörde
zur Genehmigung vorgelegt werden», ergänzt sie.
«Wie jede Versicherungssparte funktioniert auch die Krankenversicherung auf Basis von Prämienzahlungen. Diese
müssen regelmässig überprüft werden, damit die Deckung
des jeweiligen Risikos gewährleistet ist. Eine Folge daraus
ist ebenfalls, dass genügend Rückstellungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen gebildet werden können.
Damit beispielsweise bei einer Pandemie, wo automatisch
Spital-Leistungen in aussergewöhnlicher Höhe anfallen
würden, genügend Reserven vorhanden wären», fasst Marina Sikora ihre Arbeit bei der KKSt zusammen. Konkret
heisst dies, dass die Prämien für jedes Produkt tatsächlich
«Mir gefällt die Zusammenarbeit mit der KKST sehr,
weil sie geprägt ist durch
professionelle Kompetenz,
Offenheit und gegeseitigen
Respekt»
Dr. Marina Sikora ist Mathematikerin, Spezialistin für
Krankenversicherungen und somit auch als Aktuarin
anerkannt (siehe Text auf dieser Seite). Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit kann sie unter anderem Einblick
nehmen in alle Geschäftsunterlagen der Krankenkasse
Steffisburg. Einmal jährlich erstellt sie einen ausführlichen Bericht für den Vorstand und die Geschäftsleitung
der KKSt.
Professionelle Kompetenz
Seit nunmehr acht Jahren ist Marina Sikora die verantwortliche Aktuarin der KKSt: «Mir gefällt die Zusammenarbeit
sehr, weil sie geprägt ist durch professionelle Kompetenz,
Offenheit und gegenseitigen Respekt», sagt Sikora über
ihr Mandat bei der KKSt und äussert sich weiter: «Aber
das Schönste an meiner Arbeit in Steffisburg sind immer
wieder die Begegnungen mit dem hilfsbereiten und sympathischen Team vor Ort.»
Marina Sikora, Aktuarin, überprüft gemeinsam mit KKSt-Geschäftsführer Christoph Linder die
Prämien und Rückstellungen.
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Ihre Prämienzahlungsmöglichkeiten bei der KKSt
Weniger Kosten und bequemer
Mit unseren diversen Zahlungsmöglichkeiten möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie mithelfen können, Verwaltungskosten zu sparen und es zudem für Sie bequemer wird, wenn die Prämienzahlung automatisch
ausgelöst wird.
Die klassische Bezahlung der Prämienrechnung am Postschalter verursacht Zeit und auch Kosten: Je nach Einzahlungsschein, der verwendet wird und Höhe der Einzahlung
generiert es Kosten für den Empfänger von bis zu 3,50
Franken pro Transaktion. Das wiederum generiert Verwaltungskosten, welche schlussendlich auch in die Prämien
eingerechnet werden müssen.
Dauerauftrag
Wenn die Versicherungsprämie per Dauerauftrag
über­wiesen wird, dann können Sie uns das mitteilen.
Sie erhalten dann nur noch bei Änderung der Prämie
eine neuen Beleg.
Bei Fragen zu den bequemeren Zahlungsmöglichkeiten können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Ergänzende Informationen befinden sich ebenfalls
unter www.kkst.ch
Es gibt jedoch diverse Möglichkeiten, damit Ihre Prämie
kostenlos und regelmässig an uns überwiesen wird. Notabene ohne, dass Sie sich darum kümmern müssen:
EBPP
EBPP ist die Abkürzung für electronic bill presentment
and payment («elektronische Rechnungsstellung und
-bezahlung»). Wie funktioniert das? Die Krankenkasse
Steffisburg schickt die Rechnung als pdf-Dokument an
Ihre Post oder Bank. Zuerst loggen Sie sich bei Ihrem
Finanzdienstleiter ein und eröffnen ihre EBPP-Möglichkeit – meistens befindet sich das unter «E-Rechnung»
– bei uns. Anschliessend finden Sie Ihre Rechnung im
dafür vorgesehenen Postfach und können die Zahlungsfreigabe vornehmen. Das Abtippen der Referenznummer und der Versand der Papierrechnung entfällt.
Zahlung per E-Banking,
LSV oder Debi Direct
Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen können mit einem Lastschriftverfahren kostenlos bei der Bank oder
Debit Direct bei der Post direkt und pünktlich auf Ihrem Konto belastet werden.
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Jeder zweite Mensch leidet an einer Fehlsichtigkeit
Besser Sehen mit ihren eigenen Augen
Jeder zweite Mensch
leidet an einer Fehlsichtigkeit. Wir haben
uns über häufige Augenerkrankungen und
Sehschwächen mit dem
Augenarzt Dr. med. Dr.
phil. II Andreas Wild,
Chefarzt der Augenklinik Hohmad Thun, unterhalten.
Sehfehler sind häufig verbreitet und werden in der heutigen Gesellschaft bedingt durch die höheren Sehanforderungen stärker wahrgenommen.
Eine Routinekontrolle beim Augenarzt ist unabhängig vom
Alter in jedem Fall angebracht. Dr. med. Dr. phil. II Andreas
Wild empfiehlt jedoch, dass man ab dem 50. Lebensjahr
alle zwei bis drei Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle ein
bis zwei Jahre den Augenarzt aufsuchen sollte. «Denn mit
zunehmendem Alter steigt das Risiko an Augenkrankheiten wie zum Beispiel dem grünen Star und der Makuladegeneration zu erkranken.»
Dr. med. Dr. phil. II Andreas Wild (43) ist Augenarzt und
Augenchirurg FMH. Er leitet die neue Augenklinik der
Privatklinik Hohmad in Thun. Nebst den Behandlungen
von klassischen Augenkrankheiten und präventiven
Voruntersuchungen bieten er und sein Team auch die
­Augenchirurgie und refraktive Chirurgie (Sehen ohne
Brille) an.
Die Menschen trocknen im Alter aus...
Viele Patienten kommen zu uns in die Sprechstunde mit
Beschwerden des trockenen Auges. Diese können sich vielfältig äussern. Typische Symptome sind: Druckgefühl, Tränenfluss, Brennen bis hin zu Sehschwankungen.
Um dem trockenen Auge mit einfachen Hausmitteln entgegenzuwirken, empfiehlt Dr. Wild, genügend zu trinken,
eine ausgewogene Ernährung, welche viel Omega 3-Fettsäuren enthält (wie zum Beispiel Fisch, Leinsamenöl etc.)
sowie bei langer Bildschirmarbeit ein augengerechter Arbeitsplatz.
Augenkrankheiten: Unsere Leistungen
Pro Kalenderjahr leisten wir zudem jährlich CHF 180.– bei Sehkorrekturen bis zum vollendeten 18. Altersjahr für neue
Brillengläser/Kontaktlinsen aus der Grundversicherung. Im Rahmen unserer Zusatzversicherungen profitieren Sie zustätzlich von Kostengutsprachen. Weitere Details unter kkst.ch/zusatzversicherung
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Grindelwald-First und Kleine Scheidegg
Top Wintervergnügen gepaart mit Einzigartigem
«Big Pintenfritz» oder das legendäre Velogemel: Das
gibt es weltweit nur in der Region von Grindelwald.
Die zwei Einzigartigkeiten sind prägend und er­
gänzen die unzähligen Wintersportmöglichkeiten in
einem gigantischen Panorama mit Blick auf die bekannten Nordwände Eiger, Mönch und Jungfrau der
Berner Alpen.
Mit einer Länge von 15 Kilometern ist es die längste Schlittelabfahrt von ganz Europa: Der «Big Pintenfritz». Benannt
ist die Strecke vom Faulhorn über Bussalp hinunter bis
Grindelwald nach einem ehemaligen Faulhornwirt, welcher
den Weg eröffnet haben soll. Den «Big Pintenfritz» muss
man sich allerdings erst verdienen: 2,5 Stunden dauert der
Aufstieg von First auf das 2‘860 Meter hohe Faulhorn.
Clevere Art, sich zu bewegen
Dem Grindelwaldner Wagner und Schreiner Christian
Bühl­mann war es zu mühsam, sich zu Fuss in der winterlichen Landschaft zu bewegen. Deshalb fertigte er 1911 ein
Schneefahrrad und liess es patentieren. Weil man in Grindelwald den Schlitten «Gemel» nennt, gab er seinem Vehikel den Namen «Velogemel». Heute wird es als Sportgerät
gebraucht und ist weltweit zu einem Liebhaberobjekt geworden. Jeweils Anfang Februar finden zudem exklusiv die
Velogemel-Weltmeisterschaften auf der Bussalp statt.
Wintersport für alle
Die Skigebiete von Grindelwald bieten für jeden erdenklichen Wintersportbereich das Passende: Familien, Junge
und Junggebliebene können sich mit Freestyle austoben,
während sich Skifahrer auf insgesamt 170 Kilometern präparierten Pisten bewegen können. Ergänzt wird das Angebot mit rund 70 Kilometern Wander- und Schlittelwegen.
Weitere Informationen:
www.jungfrau.ch/winter und www.grindelwald.ch
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Die Möglichkeiten der Prämienverbilligung
Wer über beschränkte finanzielle Mittel verfügt hat den
Anspruch, Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu erhalten. Dies ist jedoch unter-
schiedlich von Kanton zu Kanton. Wir haben Ihnen die
Möglichkeiten der für die KKSt wichtigsten Kantone auf
dieser Seite zusammengestellt.
Anlaufstelle
Wie machen Sie die
Antragsfrist für die PV 2015
Prämienverbilligung (PV) geltend?
AG Gemeindezweigstelle der
Sozialversicherungsanstalt in
der Wohngemeinde (frühere
Bezeichnung: AHV-Zweigstelle)
Für Informationen:
www.sva-ag.ch
Die Versicherten können die Prämien- 31. Mai 2014 für das Jahr 2015
verbilligung 2015 geltend machen,
(die Frist ist bereits abgelaufen).
indem sie bei der Wohngemeinde ein
Formular einreichen.
BE Amt für Sozialversicherungen
Abt. Prämienverbilligung
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
0844 800 884 (Hotline)
www.jgk.be.ch
Normalerweise wird der Anspruch
Der Antrag kann jederzeit, jedoch nur für
auf Prämienverbilligung aufgrund der das laufende Kalenderjahr gestellt werden.
Steuerdaten automatisch überprüft.
Berechtigte Personen werden
vom Amt für Sozialversicherungen
des Kantons Bern (ASV) schriftlich
informiert.
NW Steuerverwaltung der
Wohngemeinde
Für Informationen:
www.nw.ch
www.aknw.ch
Der Anspruch auf Prämienverbilligung 30. April 2015
wird in der Regel aufgrund der
Steuerdaten automatisch überprüft,
und die Berechtigten werden
schriftlich informiert. Bei Bedarf ist
ein Gesuchformular bei der Anlaufstelle erhältlich.
OW Gesundheitsamt Obwalden
St. Antonistrasse 4
Postfach 1243
6061 Sarnen
041 666 63 05
www.ow.ch
Die Versicherten müssen beim
Gesundheitsamt Obwalden einen
Antrag auf Prämienverbilligung
stellen. Nur Ergänzungsleistungsbezüger/-innen werden von Amtes
wegen ermittelt.
SO Ausgleichskasse des
Kantons Solothurn
Postfach 116
4501 Solothurn
032 686 22 09, www.akso.ch
Der Kanton ermittelt die Berechtigten 31. Juli 2015
von Amtes wegen. Diese erhalten
ein Antragsformular, welches sie
ergänzen und der Ausgleichskasse
innert 30 Tagen zurücksenden sollen.
ZH Sozialversicherungsanstalt des
Kantons Zürich
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
044 448 53 75 (Hotline)
www.svazurich.ch
Der Kanton ermittelt die Berechtigten
von Amtes wegen. Alle Versicherten
erhalten ein persönliches Antragsformular, mit dem sie die Überweisung der Prämienverbilligung an
den Krankenversicherer geltend
gemacht werden muss. Wenn Sie
noch kein Formular erhalten haben,
erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer
Wohngemeinde.
31. Mai 2015
Im Kanton Zürich wohnende Personen mit
Anspruch auf Prämienverbilligung für das
Jahr 2015 haben spätestens Ende Juli 2014
von der Sozialversicherungsanstalt Zürich
(SVA) ein Antragsformular erhalten. Der
Beitrag wird gewährt, wenn das Formular
spätestens zwei Monate nach Erhalt
unterschrieben an die SVA zurückgesandt
wurde, andernfalls ist der Anspruch auf die
Prämienverbilligung verfallen.
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Malwettbewerb für Kinder!
Auf unserer Homepage kkst.ch kann unser Winter-Vitali als
Malvorlage heruntergeladen werden. Alle Kinder, welche
uns die ausgemalte Vorlage bis Ende Februar 2015 schicken oder vorbeibringen, nehmen an einer Verlosung teil.
Unter anderem gibt es Eintritte ins neue Kino Rex von Thun
zu gewinnen!
Liebe Kinder
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Steffisburg
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Oberländische Herbstausstellung OHA 2014
Spannende Gespräche – glückliche Gewinner
Grosses Interesse an den KKSt-Produkten: An der
Oberländischen Herbstausstellung (OHA) konnte unser Team äusserst viele Offerten ausstellen.
Es ist bereits zur Tradition geworden, dass die KKSt mit
einem Stand an der OHA vertreten ist. Rechtzeitig im
Herbst, wenn man sich hauptsächlich Gedanken über den
Versicherungswechsel macht. Das Interesse war gross – das
Team konnte anhand von Gesprächen Unklarheiten direkt
klären und ganz vielen Standbesuchern eine Offerte für ihr
massgeschneidertes Krankenversicherungspaket ausstellen
lassen.
Wie immer stiess auch der Wettbewerb auf grosses Interesse.
Wir gratulieren den Gewinnern herzlich.
Die Hauptverlosung fand am Sonntag, 7. September 2014 um 15.45 Uhr, live am Stand von Radio BeO statt.
1. Preis
Jungfraujoch Spezial (1 Übernachtung für 2 Personen im DZ eines Hotels
der Jungfrau-Region inkl. HP und Fahrt auf das Jungfraujoch im Wert von
CHF 555.–
 Frau Sevgi Trupi, Thun
2. Preis
Gutschein Hotel Alphubel in Saas-Fee im Wert von CHF 500.–
 Frau Brigitte Locher, Hofstetten
3. Preis
Bewegungsberatung mit Linsey Prior, Bewegungs- und Trainingsexpertin
im Wert von CHF 210.–
 Frau Anne Katerina Matti, Faulensee
4. Preis
Gutschein Reisebüro GeoTours, Thun & Interlaken im Wert von CHF 200.–
 Frau Gabriela Hafner, Steffisburg
5. Preis
Gutschein für eine Bankeinlage von CHF 150.— bei der Bank AEK 1826
 Frau Regina Mürner, Thun
6. Preis
Gutschein von Straubhaar Carreisen im Wert von CHF 150.–
 Frau Sabrina Affentranger, Thun
7. Preis
Gutschein von Straubhaar Carreisen im Wert von CHF 90.–
 Herr Urs Rieder, Thun
Zulgpost_Schwein_Sicher_147x98_fbg.indd 1
8.–10. Preis Je 2 Gratiseintritte ins Erlebnisbad Alpamare in Pfäffikon, Wert je CHF 80.–
 Frau Erika Minnig, Thun
 Vera Flurina Gassmann, Thun
 Frau Vreni Mühlemann, Matten
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Unfallrisiko
UTI – Unfallversicherung für Tod und Individualität
Wer mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen
Arbeitgeber arbeitet, ist obligatorisch über den Betrieb gegen Nichtbetriebsunfall versichert (Lohnausfall und Heilungskosten). Wer dieses Kriterium nicht
erfüllt, z.B. nichterwerbstätige Personen, müssen das
Unfallrisiko bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einschliessen. Somit sind die Heilungskosten bei Unfall über die Krankenversicherung gedeckt.
–Kinder
–Schüler und Jugendliche
–Studierende
–Haushaltführende Personen
–Selbständigerwerbende
–Rentnerinnen und Rentner.
UTI richtet sich vor allem an nicht erwerbstätige Personen,
die nicht auf die obligatorischen Berufsversicherungen wie
UVG oder BVG zählen können. Sie sind nach einem Unglücksfall auf sich selbst angewiesen. Anstelle einer umfassenden Lebensversicherung bietet UTI eine gezielte und
zweckmässige Lösung und ist speziell für folgende Personen geeignet:
Bei einem Unglücksfall leistet UTI eine vereinbarte Kapitalzahlung und schützt so vor finanziellen Notlagen. Die
Höhe der Leistung kann genau auf die Bedürfnisse abgestimmt werden, damit der bestehende Lebensstandard im
gewohnten Rahmen weitergeführt werden kann.
Dieser Personenkreis kann gezielt durch UTI die Versicherungslücken preiswert schliessen lassen.
Wir beraten Sie gerne – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Umsetzung der Prämienkorrektur (2015 – 2017)
Im März 2014 hat das Parlament eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Damit soll
eine Teilkorrektur der in gewissen Kantonen seit dem Inkrafttreten des KVG zu viel bezahlten Prämien ermöglicht
werden.
Ergänzende Informationen der KK Steffisburg
Für jedes einzelne Jahr der Korrektur (2015 – 2017) ist der
Wohnsitz der versicherten Person am 1. Januar ausschlaggebend. Die Kantonswechsel, die vor dem 1. Januar 2015
oder während der Jahre der Korrektur erfolgen, werden
Was bedeutet dies für Sie für das Jahr 2015?
Wohnsitz per 1.1.2015 im Kanton Bern,
Obwalden, Nidwalden oder Solothurn
nicht berücksichtigt. Die Korrektur ist für alle Versicherten
eines Kantons gleich, unabhängig von ihrem Versicherer, ihrem Alter, ihrer Franchise oder ihrem Versicherungsmodell.
Die Prämienkorrekturen sind auf der Versicherungspolice
nicht aufgeführt. Der Zuschlag wird auf der Prämienrechnung separat ausgewiesen.
Die Mitarbeitenden der Krankenkasse Steffisburg stehen
Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Weitere Infos unter: http://www.bag.admin.ch/themen/
krankenversicherung/00305/12985/index.html
Zuschlag von CHF 5.20 pro Monat auf der Prämienrechnung
Wohnsitz per 1.1.2015 im Kanton Zürich
Rückerstattung im Juni 2015. Der Betrag wird im Februar 2015 vom BAG
bekanntgegeben.
Wohnsitz per 1.1.2015 im Kanton Aargau
Keine Korrektur
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Gewinnen Sie Tageskarten für die Skiregion Adelboden-Lenk!
Wir verlosen 4 x 1 Tageskarte für die einmalige Wintersportregion Adelboden-Lenk. Diesen Winter erwartet die Gäste
ein besonderes Highlight: Die neue 10er-Gondelbahn Stand-Xpress, welche ausgehend von Lenk ab Rothenbach nach
Metsch und von dort bis Metschstand in die Skiarena Adelboden-Lenk führt, wurde soeben eröffnet.
www.lenkbergbahnen.ch
Lösungswort bis 28. Februar 2015 einsenden mit Ihrem Namen und Adresse an:
Krankenkasse Steffisburg «Rätsel», Unterdorfstrasse 37, 3612 Steffisburg
oder per E-Mail an [email protected]