Aufnahmeantrag - Willstätter Hexen 1958 eV

Willstätter Hexen e.V.
Willstätter Hexen
Herrn Christian König
Hauptstraße 79
77731 Willstätt
Aufnahmeantrag
Annahmeschluss ist der 30. September für die darauffolgende Kampagne
Hiermit stelle ich den Antrag zur Aufnahme als
den Willstätter Hexen e.V.
Name, Vorname
Straße, Hnr.
PLZ, Ort
Geburtsdatum
Alter
Telefonnummer
Handynummer
E-Mail Adresse
Beruf
Familienstand
Bankleitzahl
Kontonummer
Bank
aktives
passives Mitglied bei
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Deine Probezeit und somit die Bewährung um als volljähriges Mitglied aufgenommen
zu werden beginnt frühestens mit 16 Jahren. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Nach
Bewährung wirst Du im Anschluss getauft und als vollwertiges, stimmberechtigtes
Mitglied geführt. Ab diesem Zeitpunkt darfst Du eine Holzmaske tragen, vorher nicht,
es sei denn, du tanzt beim Hexentanz mit.
Von allen Kindern unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil mindestens
passives Mitglied bei den Hexen sein/werden.
Die Fragen 1 -10 sind nur bei eine aktiven Mitgliedschaft zu beantworten
1. Sind schon Eltern/Erziehungsberechtigte in unserem Verein?
Ja,
Nein
(Vor- Nachname)
2. Warst Du schon mal in einem Fastnachtsverein?
Ja,
Nein
3. Bist Du schon in einem anderen Verein aktiv?
Ja,
Nein
4. Weshalb willst Du in einen Fastnachtsverein?
5. Weshalb willst Du zu den Willstätter Hexen ?
6. Hast Du schon Bekannte in unserem Verein ?
7. Was erwartest Du ?
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8. Was können wir von Dir erwarten? (Besondere Fähigkeiten/Kenntnisse)
9. Was stellst du Dir unter einem Arbeitsdienst vor? Wie denkst du darüber?
10. Was verstehst du unter traditioneller Fastnacht?
Sobald diesem Aufnahmeantrag stattgegeben wurde, muss ich im Besitz der
vollständigen Hexenkleidung sein, deren Kosten ich selbst übernehme und die ich
nur tragen darf, wenn der Verein offiziell an einer Veranstaltung teilnimmt.
Außerdem verpflichte ich mich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten (dieser
beträgt für aktive Mitglieder ab 18 Jahren 22,-€/Jahr und für passive Mitglieder ab 18
Jahren 11,-€/Jahr – Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht
beitragspflichtig) sowie die Bestimmungen der Satzung einzuhalten.
Des Weiteren gilt:
1. In den ersten zwei Jahren (Probezeit), bin ich nicht berechtigt, eine Holzmaske
zu tragen. Eine von der Vorstandschaft bestimmte Person übernimmt für mich die
Patenschaft.
2. Ich darf an auswärtigen Umzügen nur ohne Maske teilnehmen und kann zu
Aufgaben während des Umzuges (z.B. Mäskchenverkauf, Schild tragen etc.)
eingeteilt werden.
3. Beim Hexentanz kann ich mittanzen, aber nur mit einer für den jeweiligen Auftritt
geliehenen Maske.
4. Beim Willstätter Umzug bin ich zum Arbeitsdienst eingeteilt (in der Probezeit ab
10 Uhr bis Ende der Veranstaltung).
5. Nach Ablauf des zweiten Jahres wird die Vorstandschaft und der Pate der
Willstätter Hexen über eine endgültige Aufnahme in den Verein entscheiden.
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6. Bei einer positiven Entscheidung kann ich eine Holzmaske erwerben incl.
Kopftuch und Zöpfen.
7. Bei einer eventuellen Ablehnung muss ich das Hexenwappen an den Verein
zurückgeben, die Hexenkleidung kann ich den Willstätter Hexen wieder zur
Verfügung stellen.
Die Satzung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Die Infobroschüre für Neuzugänge habe ich ebenfalls zur Kenntnis genommen und
werde mich an die darin aufgeführten Vorgaben halten.
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(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Interne Vermerke:
Pate des Neuzugangs: ________________________________________________
Persönlich der Vorstandschaft vorgestellt am
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Persönlich an der General-/Mitgliederversammlung vorgestellt am ___.___.______
Probejahr beginnt am
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Probejahr bestanden, wird getauft gemäß Beschluss vom
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Probejahr nicht bestanden, wird verlängert
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