Wahlausschreiben Schwerbehindertenvertretung

Wahlausschreiben
zur Wahl der Hauptvertrauensperson (K) der Schwerbehinderten
im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Gemäß Sozialgesetzbuch IX (SBG IX) vom 19.06.2001 § 94 (7) ist
die Hauptschwerbehindertenvertretung (K) des Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Zeit vom 01.02.2015 bis
31.03.2015 neu zu wählen.
Erlass:
Aushang:
Abnahme:
18.02.2015
18.02.2015
01.04.2015
Im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird die Wahl am 31.03.2015 durchgeführt.
Es ist Briefwahl angeordnet.
Zum Wahlvorstand wurde bestellt
Herr Schröder, Uwe,
Universität Rostock,
Frau Kahl, Alexandra,
Staatliches Museum Schwerin,
Frau Schmidt, Gabriele, Universität Rostock,
0381 498 7020
0385 588 7069
0381 498 5761
als Vorsitzender
als stellv. Vorsitzender
als weiteres Mitglied
Wählbar als Hauptvertrauensperson oder als Stellvertreter ist jede bzw. jeder im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur (K) nicht nur vorübergehend Beschäftigte, die bzw. der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Bereich des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur (K) seit mindestens 6 Monaten angehört. Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar.
Wer Kraft Gesetzes dem Personalrat nicht angehören kann, ist nicht wählbar.
Wahlberechtigt sind alle Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (K).
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerlisten können nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also
spätestens bis zum 03.03.2015, schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.
Das Wählerverzeichnis und ein Abdruck der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) vom 23.04.1990 liegen in der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes (Geschäftsstelle des Hauptpersonalrates (K) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Johannes-Stelling-Str. 31, 19053 Schwerin, Tel. 0385 588 7379) aus und können bis einschließlich 31.03.2015 werktäglich von 09.00 bis 15.00 Uhr
eingesehen werden.
Zu wählen sind die Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten und zwei Stellvertreter. Hauptvertrauensperson und Stellvertreter werden
in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.
Die Wahlberechtigten werden gebeten, innerhalb von 2 Wochen, also bis einschließlich 03.03.2015, dem Wahlvorstand schriftliche Wahlvorschläge einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen nur Bewerber, die in einem gültigen Wahlvorschlag benannt worden sind.
Aus den Wahlvorschlägen muss sich eindeutig ergeben, wer als Hauptvertrauensperson und wer als Stellvertreter vorgeschlagen wird; für beide
Ämter kann dieselbe Person vorgeschlagen werden. Jede Bewerberin, jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden, es
sei denn, dass sie bzw. er in einem Wahlvorschlag als Hauptvertrauensperson und in einem anderen Wahlvorschlag als Stellvertreter vorgeschlagen wird.
Für die Wahlbewerber muss im Wahlvorschlag Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung und die Dienststelle angegeben
sein. Dem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmung der Bewerber beigefügt sein.
Jeder Wahlvorschlag muss von wenigstens drei Wahlberechtigten unterzeichnet werden (Stützungsunterschriften).
Die Wahlberechtigten dürfen nur einen Wahlvorschlag für die Hauptvertrauensperson und einen Wahlvorschlag für den Stellvertreter unterschreiben. Sind auf einem Wahlvorschlag Bewerber für beide Funktionen aufgeführt, können dessen Unterzeichner keinen weiteren Wahlvor schlag unterschreiben. Neben der Unterschrift sind Name, Vorname, Dienststelle anzugeben.
Formulare für Wahlvorschläge sind beim Wahlvorstand erhältlich, ihre Benutzung ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Namen der Bewerber aus den gültigen Wahlvorschlägen werden spätestens am 16.03.2015 an dieser Stelle ausgehängt.
Der Wahlvorstand hat schriftliche Stimmabgabe beschlossen (Briefwahl). Berücksichtigt werden alle bis zum 31.03.2015, 16.00, Uhr bei der
Geschäftsstelle des Wahlvorstandes eingegangenen Antwortbriefe.
Die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses findet
am 31.03.2015
um 16.00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes, Johannes-Stelling-Str. 31, 19053 Schwerin
statt.
Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu richten. Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen von
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptpersonalrates (K) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, JohannesStelling-Str. 31, 19053 Schwerin, Tel. 0385 588 7379, zu erreichen. Die Postanschrift der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes ist: Ministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Wahlvorstand HSBV, 19048 Schwerin.
gez. Schröder
Vorsitzender des Wahlvorstandes
gez. Schmidt
Mitglied des Wahlvorstandes