(AGB) Allnet-Flat

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH &
Co. OHG für Mobilfunk-Laufzeitverträge unter der Marke „Blau“
Stand: Juli 2015
1. Geltungsbereich/ Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München, HRA 70343 des Amtsgerichts München (im Folgenden „Telefónica Germany“ genannt)
und dem Kunden über die vertraglichen Leistungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht,
wenn Telefónica Germany diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
2.1 Das Angebot der Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen von MobilfunkLaufzeitverträgen ist auf Verbraucher (§ 13 BGB) beschränkt. Voraussetzung für den Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages mit Telefónica Germany ist die Vollendung des 18.
Lebensjahres. Der Laufzeit-Mobilfunkvertrag kommt zustande, indem Telefónica Germany
das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages annimmt. Die
Annahme des Angebots erfolgt durch die Aktivierung der im Rahmen des LaufzeitMobilfunkvertrages dem Kunden von Telefónica Germany überlassenen SIM-Karte.
2.2 Der Kunde kann sein Angebot zum Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages mit Telefónica Germany in zweierlei Weise unterbreiten: Zum einen kann der Kunde über die Internetseiten der Telefónica Germany in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
Formulars die Übersendung eines Startpakets anfordern. In dem Fall übersendet Telefónica
Germany dem Kunden eine Auftragsbestätigung an die vom Kunden mitgeteilte EmailAdresse. Außerdem kann der Kunde einem Vertriebspartner von Telefónica Germany in dessen Ladengeschäft ein Angebot zum Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages mit Telefónica Germany unterbreiten. Der Vertriebspartner von Telefónica Germany nimmt dieses
Angebot entgegen und übermittelt es auf elektronischem Wege an Telefónica Germany.
2.3 Telefónica Germany kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht
besteht, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen wird oder die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt. Telefónica Germany ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Insbesondere bei einer negativen Bonität kann Telefónica Germany
einen Vertragsschluss ablehnen.
2.4 Telefónica Germany ist berechtigt, den unter 2.11 genannten Unternehmen („Auskunfteien“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der beim Anbieter abgeschlossenen Verträge (z.B. Vertragsgegenstand, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlweise und Bankdaten) zu übermitteln und zu Beginn und im
Laufe des Vertragsverhältnisses Bonitätsauskünfte von dort zu erhalten.
2.5 Darüber hinaus werden die in Ziffer 2.3 genannten Daten von den Auskunfteien verwendet, um in Zweifelsfällen die Identität des Kunden/Antragstellers eindeutig feststellen zu können. Diese Prüfung dient dem Schutz von missbräuchlicher Verwendung fremder Daten
durch Unbefugte („Datenklau“), z.B. die Verwendung fremder Bankdaten bei Bestellungen
per Telefon oder Internet. Telefónica Germany ist bei Online-Bestellungen weiter berechtigt,
mittels der vorgenannten Daten und mit Hilfe einer Besucher-ID, die Steuerungsdaten des
für die Bestellung genutzten Endgerätes enthalten kann (z.B. Bildschirmauflösung oder Betriebssystemversion) und über die das Endgerät mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei
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weiteren Bestellungen wiedererkannt werden kann, zu prüfen, ob Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen. Ihre Besucher-ID wird nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.
2.6 Unabhängig davon ist Telefónica Germany berechtigt, den Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) zu übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz
nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
2.7 Die Auskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten,
Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich
des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Auskunfteien vertraglich angeschlossen sind,
können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die Auskunfteien übermitteln nur
objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in erteilten Auskünften nicht enthalten.
2.8 Telefónica Germany bezieht weiter Bonitätsinformationen auf Basis mathematischstatistischer Verfahren („Score“) von den unter 2.10 genannten Auskunfteien. Die in einem
Score zusammengefasste Prognose beschreibt immer nur ein allgemeines Risiko für Kreditverträge mit vergleichbaren Merkmalen und stellt keine Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden dar. Für die Berechnung von Scores (Wahrscheinlichkeitswerten) werden auch
Anschriftendaten genutzt.
2.9 Telefónica Germany ist Teilnehmer am Telekommunikations-Pool (TKP), der von der
infoscore Consumer Data GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung betrieben wird. Der TKP
ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder Teledienste erbringen. Zweck des TKP ist, die hieran
beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen. Zu diesem Zweck übermittelt
und erhält Telefónica Germany Daten gemäß der Punkte 2.3f.
2.10 Im Rahmen des Antragsverfahrens gleichen wir Ihre Bankverbindungsdaten (nur IBAN
und BIC bzw. Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) mit dem Returndebit Prevention Pool (RPP) der infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532
Baden-Baden ab. Der RPP hat die Funktion einer Sperrdatei. Darüber hinaus werden wir im
Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, Ihre Bankverbindung (nur IBAN und
BIC, keine Angaben zur Person) in den RPP der ICD einmelden, die diese Sperrung anderen
Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Bezahlung der Rücklastschrift werden wir die Erledigung in den RPP melden.
2.11 Der Kunde kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der Auskunfteien lauten: infoscore Consumer Data GmbH,
Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. SCHUFA Holding AG, Verbraucherservicezentrum,
Postfach 5640, 30056 Hannover. Weitere Informationen über das SCHUFA-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch von der SCHUFA zur Verfügung gestellt wird.
2.12 Der Laufzeit-Mobilfunkvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht
von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit gekündigt wird. Sofern im Auftragsformular abweichende Fristen für
die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
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2.13 Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Parteien unberührt.
2.14 Kündigt Telefónica Germany den Mobilfunkvertrag aus wichtigem Grund fristlos, steht
ihr ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 75 % des monatlichen
Grund- und/oder Paketpreises und/oder des monatlichen Mindestumsatzes zu, der bis zum
nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die
Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. Telefónica Germany bleibt der Nachweis eines
weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
2.15 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Inhalt des Mobilfunkvertrages zwischen Telefónica Germany und dem Kunden richtet
sich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Leistungsbeschreibungen, den Datenschutzhinweisen, Preislisten und diesen AGB. Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Datenschutzhinweise sind im Internet unter www.blau.de abrufbar und stehen zum Download
bereit.
3.2 Telefónica Germany stellt dem Kunden die SIM-Karte mit einer Rufnummer, die Voraussetzung für die Nutzung der vertraglichen Leistungen ist.
3.3 Die Anzahl der Mobilfunkverträge, die ein einzelner Kunde mit Telefónica Germany
schließen kann, ist auf 2 (zwei) beschränkt. Benötigt der Kunde mehr als 2 SIM-Karten, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit Telefónica Germany.
3.4 Die Rufnummer der SIM-Karte wird dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Kunden
müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder
Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber Telefónica Germany veranlasst sind.
3.5 Die Leistungen von Telefónica Germany sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von E-Plus Mobilfunk GmbH („EPM“) in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde von Telefónica Germany
berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies technisch ermöglicht und
dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat.
3.6 Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen für International Roaming, sofern Telefónica Germany derartige Bedingungen formuliert hat und diese
Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Laufzeit-Vertrages geworden sind.
3.7 Telefónica Germany gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung
keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen
baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung
bietet Telefónica Germany dem Kunden verschiedene Trägertechnologien zur Nutzung an.
Die Verbreitung der Trägertechnologien innerhalb der Mobilfunknetze ist unterschiedlich. Je
nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte.
3.8 Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können
sich auch aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch
atmosphärische Bedingungen, einer von EPM nicht zu vertretender Unterbrechung der
Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen technischer Änderungen an den
Anlagen von EPM oder Telefónica Germany (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung
der Standorte von Anlagen), oder wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten,
Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen
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erforderlich sind, ergeben.
3.9 Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von
Telekommunikationsanlagen Dritter, die Telefónica Germany zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt.
3.10 Der Kunde kann jederzeit die Übertragung seiner Mobilrufnummer zu einem anderen
Mobilfunkdiensteanbieter verlangen (sog. Rufnummernmitnahme oder Portierung). Im Falle
einer Übertragung zu einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter vor Beendigung des mit Telefónica Germany geschlossenen Vertrags, behält der mit dem Kunden und Telefónica Germany geschlossene Vertrag trotz der Portierung der Mobilrufnummer zu einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter seine Gültigkeit. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Erteilung
einer neuen Rufnummer durch Telefónica Germany.
3.11 Soll die Portierung nach der Beendigung des Laufzeit-Mobilfunkvertrages erfolgen, ist
hierfür Voraussetzung, dass der Kunde den Wechsel seiner Mobilrufnummer spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Laufzeit-Mobilvertrages bei dem anderen
Diensteanbieter beauftragt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Portierung nicht mehr möglich.
3.12 Zum Zwecke der Vorbeugung gegen Missbrauch der Portierungsmöglichkeit wird Telefónica Germany die Portierung nur dann veranlassen, wenn der Kunde die Portierung in
Textform gegenüber Telefónica Germany in Auftrag gegeben hat.
3.13 Die mit der Portierung verbundenen Kosten gemäß Preisliste trägt der Kunde.
3.14 Im Falle der Portierung der Blau-Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter
wird Telefónica Germany die Leistungserbringung nicht länger als einen Kalendertag unterbrechen. Eine Stornierung des Portierungs-Auftrags ist nach erfolgreich ausgehandeltem
Portierungsdatum nicht mehr möglich. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
3.15 Wechselt der Kunde von einem anderen Mobilfunkanbieter zu Telefónica Germany, ist
eine Mitnahme seiner bisherigen Rufnummer des fremden Netzbetreibers möglich.
4. Zusatzdienstleistungen
4.1 Telefónica Germany ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden Zusatzdienstleistungen anzubieten. Soweit Telefónica Germany Zusatzdienstleistungen im Rahmen eines
separaten Vertragsverhältnisses erbringt, gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten, die Telefónica Germany als solche kenntlich machen
wird.
4.2 Ist eine Telefónica Germany-Zusatzdienstleistung Gegenstand eines separaten Vertragsverhältnisses, berechtigen Änderungen der Bedingungen oder Preise der Zusatzdienstleistung zum Nachteil des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) zur
Kündigung der Zusatzdienstleistung, nicht jedoch zur außerordentlichen Kündigung dieses
Laufzeit-Mobilfunkvertrags.
4.3 Der Kunde kann bereits bei Abschluss des Mobilfunkvertrages oder zu einem späteren
Zeitpunkt die Zusatzdienstleistung „Verbindungsübersicht" wählen. Die Zusatzdienstleistung
„Verbindungsübersicht“ wird dann Bestandteil des Mobilfunkvertrages durch Bereitstellung
dieser Dienstleistung. Die besonderen Bedingungen sind unter www.blau.de/agb abrufbar.
4.4 Möchte der Kunde weitere Zusatzdienstleistungen in Anspruch nehmen, kann er dies
tun, indem er gesonderte Verträge mit Telefónica Germany oder deren Kooperationspartnern
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schließt. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich
gemacht. Schließt der Kunde Verträge über Zusatzdienstleistungen mit Kooperationspartnern, beschränkt sich die Leistung von Telefónica Germany auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners, die Diensteverwaltung
und das Inkasso.
4.5 Für Fehlleistungen der von Kooperationspartnern eingesetzten Endgeräte sowie für die
Erfüllung der Pflichten von Kooperationspartnern haftet Telefónica Germany nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den
Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung dieses Mobilfunkvertrags.
5. Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise
5.1 Die AGB können durch Telefónica Germany geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an
Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren
Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Änderungen sind insbesondre solche über die Art und den Umfang der
vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit des Vertrags, einschließlich der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der
AGB durch Telefónica Germany vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von
Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich
einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändern und eine oder
mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
5.2 Die Leistungsbeschreibungen können durch Telefónica Germany geändert werden, wenn
dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B.
Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen im Hinblick auf die
geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Telefónica Germany zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot
ändern.
5.3 Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von Telefónica Germany aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für
Dienste anderer Anbieter, zu denen Telefónica Germany Zugang gewährt, sowie bei der Einführung/Änderung von Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur vorgenommen werden. Telefónica Germany
ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung
durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist Telefónica Germany verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
5.4 Nach Ziffer 5.1-5.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibung sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch
gesetzliche oder behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Kunden mindestens
sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine Kündigung durch den
Kunden in Textform, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders
hingewiesen.
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6. Zahlung, Rechnung, Rechnungseinwendungen
6.1 Soweit der Kunde seine Rechnung in elektronischer Form erhält, informiert Telefónica
Germany den Kunden monatlich per E-Mail, dass seine monatliche Rechnung in seinem
persönlichen Log-In-Bereich auf www.blau.de zum Download bereitgestellt ist. Telefónica
Germany informiert die Kunden, die keine E-Mail-Adresse bei Telefónica Germany hinterlegt
haben monatlich per SMS, dass die monatliche Rechnung des Kunden in seinem persönlichen Log-In-Bereich auf www.blau.de zum Download bereitgestellt ist.
6.2 Telefónica Germany ist berechtigt, dem Kunden eine gemeinsame Rechnung für alle
Leistungen zu stellen, auch wenn diese auf unterschiedlichen Verträgen zwischen Telefónica
Germany und dem Kunden beruhen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren (nachfolgend auch: Lastschrift
oder Lastschriftverfahren) teilzunehmen. Er wird Telefónica Germany ein entsprechendes
SEPA-Lastschriftmandat erteilen, es sei denn, Telefónica Germany willigt ausnahmsweise in
die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck ein; Telefónica Germany behält sich
den Widerruf derartiger Zustimmungen vor. Abhängig von der gewählten Zahlungsart können
dem Kunden weitere Kosten bei seinem Finanzdienstleister entstehen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Zahlungen durch die Nutzung von Auflade-Vouchern zu tätigen.
6.4 Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, stellt ihm Telefónica Germany eine
Vorabmitteilung über den jeweils einzuziehenden Betrag mit der Rechnung zur Verfügung.
Telefónica Germany zieht den Rechnungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Bereitstellung der Vorabmitteilung im SEPA-Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto
ein.
6.5 Für eine Rücklastschrift die der Kunde zu vertreten hat, erhebt Telefónica Germany einen Pauschalbetrag gemäß Preisliste. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen,
dass Telefónica Germany kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. Liegt ausnahmsweise keine Einzugsermächtigung vor (z.B. Zahlung per Überweisung,
Kreditkarte oder Scheck), so kann Telefónica Germany für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Selbstzahlerpauschale gemäß Preisliste für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang erheben.
6.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet Telefónica Germany eine
Mahnpauschale gemäß Preisliste für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass Telefónica Germany kein
oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
6.7 In Fällen des Zahlungsverzugs ist Telefónica Germany zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt.
6.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen,
Doppelzahlungen, werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder gegen
offene Forderungen der Telefónica Germany verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich
wünscht und keine offenen Forderungen von Telefónica Germany bestehen, erfolgt die
Rückerstattung auf das vom Kunden für den Einzug der Forderungen verwendete oder ein
anderes vom Kunden ausdrücklich benanntes Bankkonto. Kulanzgutschriften werden dem
Kunden nicht ausgezahlt, sondern nach Wahl von Telefónica Germany mit Forderungen verrechnet oder in Form von Gesprächsguthaben gewährt.
6.9 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die
befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Für Verlust, Diebstahl sowie die unbefugte Nutzung durch Dritte gelten die Sonderregelungen in Ziffern 8.4 und 8.5.
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6.10 Telefónica Germany ist berechtigt, die Erbringung der Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen, dessen Höhe sich aus der Leistungsbeschreibung
ergibt (vgl. dort Ziffer 8). Telefónica Germany wird den Kunden über eine drohende Ausschöpfung des vereinbarten Kreditlimits per SMS informieren.
6.11 Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen in Textform erheben. Gegenüber abgerechneten nutzungsabhängigen Entgelten sind
Beanstandungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung an Telefónica
Germany zu richten, andernfalls gelten diese als genehmigt. Telefónica Germany wird in den
Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders
hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
7. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN"
7.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN), die persönlichen Entsperrungscodes
(PUK) sowie die Telefon-PIN sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die
unbefugte Nutzung der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN
unverzüglich ändern, wenn ihm Verdachtsmomente bekannt werden, dass unberechtigte
Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
7.2 Der Kunde hat Telefónica Germany den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte
Drittnutzung der PIN sowie der PUK unverzüglich mitzuteilen.
8. Pflichten des Kunden im Umgang mit der SIM-Karte
8.1 Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von Telefónica Germany und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen oder auf Verlangen an Telefónica
Germany zurückzugeben. Die Telefónica Germany GmbH hat das Verlangen spätestens mit
der endgültigen Deaktivierung der SIM-Karte gegenüber dem Kunden auszusprechen. Telefónica Germany darf die SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
8.2 Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden.
8.3 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung
der SIM-Karte(n) durch Dritte entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Preise für Dienste,
zu denen Telefónica Germany den bloßen Zugang vermittelt. Preise, die durch eine unbefugte Nutzung der SIM-Karte(n) entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er
die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
8.4 Der Kunde hat Telefónica Germany den Verlust, den Diebstahl oder die nicht nur vorübergehende unberechtigte Drittnutzung der ihm überlassenen SIM-Karte(n) unverzüglich
mitzuteilen. Telefónica Germany wird die Karte(n) unverzüglich sperren und dem Kunden
eine neue SIM-Karte gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt zur Verfügung stellen. Während der Verhängung der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Telefónica Germany kann die Sperrung der Karte jedoch von
weiteren kundenindividuellen Angaben (insbesondere Kennwort) abhängig machen.
8.5 Bei unverzüglicher Mitteilung nach Ziffer 8.4 haftet der Kunde für die bis zum Eingang
der Mitteilung bei Telefónica Germany anfallenden nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von EURO 50,00. Unterlässt der Kunde
schuldhaft die unverzügliche Mitteilung nach Ziffer 8.4 oder hat er die SIM-Karte(n) freiwillig
aus der Hand gegeben oder hat er den Verlust, Diebstahl oder die unberechtigte Nutzung
schuldhaft ermöglicht, so haftet der Kunde über den Höchstbetrag in Satz 1 hinaus für alle
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nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte, die bis zur Mitteilung anfallen.
8.6 Der Kunde darf seine SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an
einen anderen Dritten in das Mobilfunknetz der EPM ein- oder weiterleiten. Der Kunde darf
seine SIM-Karte auch nicht zur Erbringung eines Telekommunikationsdienstes oder telekommunikationsgestützten Dienstes einsetzen. Hierunter fällt beispielsweise der Versand
von Werbe-SMS, Werbe-MMS und Werbe-E-Mails an Nutzer eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, wenn dieser nicht manuell an einen Teilnehmer, sondern systemgesteuert
an eine Vielzahl von Teilnehmer erfolgt.
8.7 Es ist nicht gestattet, die Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche
schriftliche vorherige Zustimmung (Einwilligung) von Telefónica Germany vorliegt.
8.8 Ziffer 8.7 gilt entsprechend für den Fall, dass nur Teile der Mobilfunkdienstleistungen
betroffen sind.
8.9 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage des mit Telefónica Germany geschlossenen Mobilfunkvertrages erhaltene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder
gewerbliche Nutzung der SIM-Karte(n) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für
Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung von Telefónica Germany.
8.10 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen:
8.10.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus
Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen, und/ oder
8.10.2 Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN / WAN) mittels sog.
GSM-Gateways (SIM-Boxen, Least-Cost-Router) an das E-Plus Mobilfunknetz und/oder
8.10.3 Einsatz von SIM-Karten in Vermittlungs- bzw. Übertragungssystemen von Telefonanlagen (z.B. PABX) und vergleichbaren technischen Einrichtungen.
8.10.4 Zur Übertragung von Viren, unzulässiger Werbesendungen, Kettenbriefen oder sonstiger belästigender Nachrichten
8.10.5 Zur Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Schutzrechten (z.B. Urheberoder Markenrechten)
8.10.6 Zur Verletzung strafrechtlicher Vorschriften oder von Vorschriften zum Schutze der
Jugend
8.10.7 Zur Herstellung von Voice over IP Sprachverbindungen
8.10.8 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
9. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung
9.1 Für Vermögensschäden aufgrund der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten haftet Telefónica Germany nach Maßgabe von § 44a TKG.
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9.2 In allen anderen Fällen bestimmt sich die Haftung von Telefónica Germany für sich, ihre
gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nach den folgenden Regelungen:
9.2.1 Telefónica Germany haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet Telefónica Germany unbegrenzt für Schäden aus
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2.2 Liegen die unter Ziffer 9.2.1 genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet Telefónica
Germany – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von Telefónica Germany auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es
handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer
zugesicherten Eigenschaft der von Telefónica Germany zu erbringenden Leistungen. Soweit
die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Telefónica Germany.
10. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
10.1 Telefónica Germany erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- (§ 95 Abs. 1, § 3 Nr. 3
Telekommunikationsgesetz, § 14 Abs. 1 Telemediengesetz) und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1
Telekommunikationsgesetz) sowie Nutzungsdaten (§ 15 Abs. 1 Telemediengesetz) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen,
soweit dies gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. Einzelheiten ergeben sich
aus den Datenschutzrichtlinien, die Telefónica Germany dem Kunden bei Vertragsschluss
zugänglich gemacht hat.
10.2 Der Kunde hat Telefónica Germany unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner
postalischen und elektronischen Adresse mitzuteilen. Der Kunde hat Telefónica Germany
außerdem unverzüglich sämtliche Änderungen seiner Kontodaten mitzuteilen. Änderungsmitteilungen können schriftlich, per Email an [email protected] erfolgen oder telefonisch über die
Kunden-Hotline. Im Falle der telefonischen Änderungsmitteilung ist eine Legitimation des
Kunden durch Angabe seiner HOTLINE-PIN oder seines Passwortes erforderlich.
11. Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht
11.1 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Telefónica Germany abtreten. Dem Kunden ist die Übertragung der SIM-Karte und der damit verbundenen Rechte und Pflichten aus dem mit Telefónica Germany geschlossenen Mobilfunkvertrag an einen Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung von Telefónica Germany gestattet. Der
Kunde ist so lange aus dem mit Telefónica Germany geschlossenen Vertrag berechtigt und
verpflichtet, bis der Dritte gegenüber Telefónica Germany die Übernahme des Vertrages schriftlich erklärt hat.
11.4 Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG