Um dies sicher zustellen habe ich eine Motion eingereicht, in welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind das Revision des Art. 729 OR vorzubereiten. Dabei haben Rückgrat unserer Wirtschaft und tragen mit ihrer hohen 13 Parlamentarier/innen aus verschiedenen Fraktionen Anzahl Arbeitsplätze (rund zwei Drittel in der Schweiz) (FDP, SVP, CVP) mitunterzeichnet. Bis zur Sommerwesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität und zum nationa- session wird die Antwort des Bundesrates vorliegen. len Wohlstand bei. Am 14. Juni 2015 stimmen wir über die Erbschaftssteuer ab. Sie trifft genau ins Mark dieses Gerne informiere ich Sie, dass, auf vielseitigen Schweizer Rückgrates. Deshalb empfiehlt TREU- Wunsch hin, die verbandsinterne Vernehmlassung HAND|SUISSE, diese Initiative abzulehnen. Im vorliegen- zum überarbeiteten Standard für Eingeschränkte Reviden NEWS|FLASH finden Sie wichtige Informationen da- sion bis zum 18.05.2015 verlängert wurde. Ich danke Ihnen, dass Sie sich Zeit nehmen diese zu beantworzu. Helfen Sie aktiv mit, diese Initiative zu bekämpfen. ten. Jede Rückmeldung zählt. In der Frühlingssession bin ich in Sachen eingeschränkter Revision aktiv geworden. Ich möchte, dass die Durchfüh- Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen rung dieser unbürokratischen und sinnvollen Alternative Daniela Schneeberger, Präsidentin zur vollständigen Revision auch in Zukunft möglich ist. Sehr geehrte Damen und Herren Inhaltsverzeichnis Informationen aus dem Verband Seiten 3 bis 7 Geschäftsstelle Seiten 3 bis 6 Politisches Seiten 6 bis 7 Institut Steuern Seite 7 Informationen aus den Sektionen Seiten 8 bis 11 Sektion Zürich Seite 8 Sektion Basel-Nordwestschweiz Seite 9 Sektion Bern Seite 9 Sektion Zentralschweiz Seiten 10 bis 11 Informationen aus den Schulen Seiten 12 bis 14 STI Schweizerisches Treuhand-Institut FH Seite 12 STS Schweizerische Treuhänder Schule Seiten 13 bis 14 2 Informationen aus dem Verband GESCHÄFTSSTELLE Jedes Organ haftet solidarisch für das eigene Fehlverhalten und jenes der übrigen Organe. Die Haftung erstreckt sich also auf alle Mitglieder des Verwaltungsrats und alle, die mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation eines Unternehmens betraut sind. Für die Organe von GmbH, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen gelten ähnliche Bestimmungen wie für jene von Aktiengesellschaften. Organhaftpflicht: Die Führungsriege absichern Die Risiken sind vielfältig Klagen wegen der Verletzung der Organhaftpflicht kommen vor allem bei Konkursen vor. Jährlich werden knapp 8000 Konkurse über im Handelsregister eingetragene Unternehmen eröffnet. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats solcher Unternehmen wird häufig vorgeworfen, sie hätten die Bilanz zu spät beim Richter Als die SAirGroup 2001 Konkurs ging, wurde die Füh- deponiert und seien für die Zunahme der Überschulrungsriege des Unternehmens beschuldigt, ihren Pflichten dung verantwortlich. Selbst bei kleineren Unternehmen nicht nachgekommen zu sein – und sie wurde vor Gericht kann ein solcher Vorwurf zu Schadenersatzforderungezogen. Die medial stark ausgeschlachteten Prozesse gen in Millionenhöhe führen. führten schliesslich dazu, dass sich die Rolle von Firmenkadern fundamental änderte. Heute wird die Führung von Weiter werden Verwaltungsräte oft beschuldigt, sie Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen hätten die finanzielle Lage des Unternehmens falsch denn je, und die sogenannte Organhaftpflicht hat sich dargestellt, nicht die nötigen strategischen, operativen und finanziellen Entscheide gefällt, eine Situation massiv verschärft. falsch eingeschätzt oder es an Sorgfalt mangeln lasDer Wandel betrifft nicht nur die obersten Kader von sen. Darüber hinaus kommt es auch zu Klagen wegen Grossunternehmen wie Swisslife oder UBS; auch die Lei- einer falschen Darlehens-, Investitions- oder Expansitungen von KMU sehen sich immer häufiger mit Klagen onspolitik, dem zu riskanten Erwerb von Gesellschafwegen der Verletzung der Organhaftpflicht konfrontiert. ten oder Mängeln bei der Rechnungslegung, im RisiGemäss einer Studie der Rechtsanwältin Susanne Keller komanagement und beim internen Kontrollsystem hat sich die Zahl solcher Klagen in den letzten fünf Jahren (IKS). Zudem haftet der Verwaltungsrat persönlich daverdoppelt. Jährlich werden mittlerweile rund 1500 Ver- für, wenn das Unternehmen den Sozialversicherungen waltungsräte angeklagt – die meisten davon als Organ Beiträge schuldet. eines KMU. Die Kosten abwälzen Alle haften solidarisch Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Buchhalter eines KMU Verwaltungsräte und Geschäftsführer können für Schä- wird verurteilt, weil er über Jahre hinweg insgesamt den verantwortlich gemacht werden, die sie durch ab- rund 150‘000 Franken veruntreute. Er kann das untersichtliche oder fahrlässige – auch leichtfahrlässige – Ver- schlagene Geld nicht zurückzahlen, weil er es bereits letzung ihrer Pflichten verursachten. Grundlage dafür sind ausgegeben hat. Beim KMU wird nun der Verwaltungsdie Bestimmungen zur aktienrechtlichen Verantwortlich- rat neu besetzt – und dessen neue Mitglieder werfen keit nach Art. 754 des Obligationenrechts. Gemäss die- den Vorgängern vor, sie hätten die Veruntreuung des sen Bestimmungen haften die Organe unbeschränkt mit Buchhalters bemerken müssen. Schliesslich seien sie ihrem Privatvermögen, wenn sie dem Unternehmen, den für das IKS und die Jahresrechnung verantwortlich Gläubigern oder den Aktionären einen Schaden zugefügt gewesen. Die ehemaligen Verwaltungsräte müssen darauf solidarisch mit ihrem Privatvermögen für den haben – sei es durch Handlungen oder Unterlassungen. Schaden aufkommen. Kommen Geschäftsführer und Verwaltungsräte von Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, drohen ihnen Klagen und hohe Kosten. Organhaftpflichtversicherungen decken die finanziellen Risiken von Schadenersatzforderungen ab. 3 Juristische Personen können ihre Organe gegen solche und alle genannten Risiken mit einer D&O-Versicherung schützen – D&O steht dabei für Directors & Officers. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt bei einem Vergleich oder einer zivilrechtlichen Verurteilung auch die Forderungen gegenüber den Versicherten. Da ein Gesellschaftsorgan auch beim geringsten Verschulden haftbar wird, kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung schnell lohnen. Organhaftpflichtversicherung (D&O) Stehen Sie nicht allein da, wenn es hart auf hart kommt: Die Organhaftpflichtversicherung (D&O) der AXA ist eine Kollektivversicherung für sämtliche geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Organe Ihres Unternehmens. Versichert sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Organe in ihrer Eigenschaft oder Funktion als Verwaltungsrat / Verwalter von Genossenschaften / Vereinsvorstand / Stiftungsrat Quick-Check Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Empfiehlt es sich für Ihre Treuhandgesellschaft, eine Mitglied der Geschäftsleitung D&O-Versicherung abzuschliessen? Auf jeden Fall – Mitglied der Direktion wenn folgende Risiken bestehen oder es zu Klagen aus Mitglied der gesellschaftsinternen Revisionsstelle folgenden Gründen kommen könnte: Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt Verletzung der Organisations- oder ÜberwachungsVertrauensschadenversicherung pflicht Verstösse gegen ausländische Gesetze Selbst gut geführte Unternehmen sind nicht vor einem Fehlen ausreichender Compliance-Vorschriften, effek- Schaden durch strafbare Handlungen gefeit – sei es tiver Prozesse oder ausreichender Kontrollen durch Mitarbeitende oder Drittpersonen. Mit der Ver Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen trauensschadenversicherung übertragen Sie dieses Planung grösserer Reorganisationen, Investitionen, Risiko auf die AXA. Firmenkäufe und -verkäufe Konkursrisiko, auch infolge möglicher Konkurse wich- Allen Mitgliedern von TREUHAND|SUISSE gewährt tiger Lieferanten und Kunden die AXA einen Rabatt von 20 % auf die Berufshaft Vorhandensein mehrerer Aktionäre (inkl. Minderheits- pflichtversicherung – und zusätzlich 10 % auf die Jahaktionäre) resprämie für die Organhaftpflichtversicherung (D&O) Vorhandensein von Familienaktionären mit unter- sowie die Vertrauensschadenversicherung. Fordern schiedlichen Interessen Sie noch heute eine Offerte an! heitsschutz zu befassen. Die Aktion «Prävention im Büro» der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS zeigt, wie Führungskräfte und Mitarbeitende mit wenig Aufwand viel Nutzen erzielen können. Helme, Schutzbrillen und schwere Stiefel mit Stahlkappen – so schützen sich Bauarbeiter vor Verletzungen am Arbeitsplatz. Vorschriftsgemäss, denn auf Baustellen sind die Gefahren offensichtlich. In Dienstleistungsbetrieben sind die Gefahren dagegen weniger offensichtlich und werden daher oft unterschätzt. Dabei Aktion «Prävention im Büro» ist das Büro keineswegs eine unfallfreie Zone – im Gegenteil: Rund 55 Prozent aller Berufsunfälle ereigDas Büro – eine unfallfreie Zone? nen sich in Dienstleistungsbetrieben. Oft sind es StolDas Risiko, im Büro zu verunfallen, wird stark unter- per- oder Sturzunfälle, die teilweise zu schlimmen Verschätzt: In Realität ereignen sich mehr als die Hälfte aller letzungen und Arbeitsausfällen führen. Hinzu kommen Berufsunfälle in Dienstleistungsbetrieben. Grund genug, Muskel-Skelett-Leiden, die in der Schweiz jährlich rund 1,6 Millionen verlorene Arbeitstage verursachen. sich in Bürobetrieben mit Arbeitssicherheit und Gesund4 Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS macht mit ihrer Aktion «Prävention im Büro» auf die Gefahren am Büroarbeitsplatz aufmerksam. Sie bietet Unternehmen verschiedene Präventionsmittel und Informationsbroschüren zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. In den Broschüren «Gefährdungsermittlung» und «Unfall – kein Zufall!» bietet die EKAS beispielsweise eine umfassende Liste zur Gefährdungsermittlung sowie Massnahmen, um den Gefährdungen im Büro vorzubeugen (abrufbar unter www.praevention-im-buero.ch). Zudem stellt die EKAS die interaktive EKAS-Box (www.ekas-box.ch) kostenlos zur Verfügung, ein gratis Online-Präventionsinstrument, das Führungskräften und Mitarbeitenden auf unterhaltsame Weise praktische Tipps zeigt zur Sicherheit und Gesundheit im Büro. Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache In der Schweiz ist der Arbeitgeber vom Gesetz her verpflichtet, die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu übernehmen. Der Gesundheitsschutz ist dabei ein weitreichendes Thema und umfasst verschiedenste Themen wie Luftqualität, Raumklima, belästigender Lärm, muskuloskelettale Beschwerden und psychische Belastungen der Mitarbeitenden sowie Arbeitsorganisation. Die Aktion «Prävention im Büro» unterstützt Führungskräfte dabei, ihre Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Denn meist reicht ein kleiner Aufwand, um viel Nutzen zu schaffen. Und der Einsatz für mehr Sicherheit und Gesundheit im Büro wird belohnt: Mit leistungsfähigen Mitarbeitenden und weniger Absenzen. Praktischer Tipp aus der EKAS-Box: Stellen Sie den Bildschirm gerade vor sich auf, damit Sie Ihren Kopf nicht seitlich abdrehen müssen. Die Höhe sollte so eingestellt sein, dass der obere Bildschirmrand eine Handbreit unter Ihrer Augenhöhe ist. Mehr Informationen zur Aktion und zur EKAS-Box unter: www.praevention-im-buero.ch www.ekas-box.ch Was ist die EKAS? Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Als Drehscheibe koordiniert sie die Aufgabenbereiche der Durchführungsorgane im Vollzug, die einheitliche Anwendung der Vorschriften in den Betrieben und die Präventionstätigkeit. Sie stellt die Finanzierung für die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sicher und nimmt wichtige Aufgaben in der Ausbildung, der Prävention, der Information sowie in der Erarbeitung von Richtlinien wahr. Praktischer Tipp aus der EKAS-Box: Da Taschen und Mappen häufig neben dem Arbeitsplatz abgestellt werden, können diese bei engen Verkehrswegen zu gefährlichen Stolperfallen werden. Verkehrswege und Durchgänge sollten immer frei gehalten werden. Mehr Informationen unter: www.ekas.ch 5 Gemeinsamer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) zur Eingeschränkten Revision (SER) erfolgreich einigen können. Der Einheitliche Branchenstandard wird damit weiterhin gewährleistet, was wir sehr begrüssen. An den Sitzungen vom 21. und 28. April 2015 haben sich die Vertreter von TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuis- Weitergehende Informationen erhalten sie noch vor se auf die Herausgabe eines gemeinsamen Standards den Sommerferien. POLITISCHES ziell zur Entlastung der KMU geschaffen wurde, mittlerweile teurer ist, als die Revisionskosten vor der Gesetzesrevision im 2008. Dies ist nicht nur komplett KMU-untauglich, sondern belastet mit dem starken Franken die Wirtschaft zusätzlich. Motion Schneeberger. KMU-taugliche Lösung sichern. Gleichzeitig will man der Position von Eingeschränkte Revision verwesentlichen TREUHAND|SUISSE für die Interessen der KMU in der Schweiz zusätzlichen Schub über den politischen TREUHAND|SUISSE hat im März die Revision des Weg verschaffen. So hat Daniela Schneeberger in der Aktienrechts entschieden abgelehnt. Der Entwurf war Frühlingssession 2015 eine Motion eingereicht, in überladen, missachtete die unterschiedlichen Situationen welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine entvon börsenkotierten Unternehmen gegenüber KMU und sprechende Gesetzesrevision vorzubereiten. Ziel ist, widersprach der vom Gesetzgeber stets postulierten den Art. 729 ff OR dahingehend abzuändern, dass KMU-Entlastung. Die Revision sollte sich - wenn schon - eine einge-schränkte Revision weniger weit gehende auf eine administrative Entlastung der KMU fokussieren An-forderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsund die Regulierungen und die administrativen Kosten stelle hat. Auch soll die Mitwirkung der Revisionsstelle nicht noch zusätzlich erhöhen. Fakt ist, dass die bei der Buchführung und die Dienstleistung aus einer Durchführung einer eingeschränkten Revision, die speHand für KMU weiterhin möglich sein. 6 sind Familienbetriebe. Alle politischen Lager verlangen, die KMU zu entlasten, zu schützen und zu fördern. Nur gesagt ist nicht getan, denn die Erbschaftssteuer-Initiative, über welche wir am 14. Juni 2015 abstimmen, trifft vor allem und zuerst die KMU. Die Erbschaftssteuer-Initiative ist sehr gefährlich. Solche Eingriffe in die unternehmerische Substanz unseres Landes führen dazu, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich den Risiken des Unternehmertums auszusetzen. Ein volkswirtschaftliches Eigentor Es geht dabei also auch um eine grundsätzliche Frage: Belasten wir unsere KMU zusätzlich oder stehen wir zum Versprechen, sie zu entlasten und zu stärken? Die KMU sind für unsere schweizerische Wirtschaft unersetzlich. 99 % der Unternehmen sind KMU welche 1,1 Den ganzen Artikel von Daniela Schneeberger zur Mio. Menschen beschäftigen. 80 % der 300'000 KMU Erbschaftssteuer-Initiative finden Sie hier. INSTITUT STEUERN Die Kantone erhalten die Befugnis, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Es wird vorgeschlagen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Weiter sollen klare Regelungen zur Aufdeckung Bundesrat bestimmt Eckwerte zur stiller Reserven eingeführt werden. Unternehmenssteuerreform III Die Entlastung bei der Teilbesteuerung von Dividenden für Bund und Kantone wird vereinheitlicht Gemäss Medienmitteilung hat der Bundesrat an der Sitund auf 30 % begrenzt. Die Mindestbeteiligungszung vom 02.04.2015 das Vernehmlassungsergebnis zur quote von 10 % bleibt unverändert. Unternehmenssteuerreform III zur Kenntnis genommen und, für die Ausarbeitung der Botschaft an das Parlament, Auf die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteufolgende Eckwerte festgelegt: er, die vorgesehene Änderungen beim Beteiligungsabzug sowie bei der Verlustverrechnung wird mangels Die kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und klarerer Mehrheiten im Vernehmlassungsverfahren gemischte Gesellschaften werden abgeschafft. Dies verzichtet. Dasselbe gilt für die Kapitalgewinnsteuer wird von einer klaren Mehrheit der Vernehmlassungs- auf Wertschriften des Privatvermögens, welche fallen teilnehmenden unterstützt. gelassen wird. Die Einführung einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene wird von breiten Kreisen unterstützt. Weiter werden die Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement beKantone die Möglichkeit erhalten, höhere Abzüge für auftragt, bis Juni 2015 eine Botschaft auszuarbeiten. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen einzu- Die parlamentarische Beratung wird zeigen, welche führen. Zudem wird das Eidg. Finanzdepartement prü- Entwicklungen die Vorlage zur Unternehmenssteuerrefen, ob eine Tonnage Tax eingeführt werden soll. form III nehmen wird. 7 Informationen aus den Sektionen blickpunkt05 am 15. Juni 2015 im Lake Side Zürich Sektion Zürich Mitgliederbestand per 30.04.2015 Firmenmitglieder Einzelmitglieder Gesamt 560 Mitglieder 120 Mitglieder 680 Mitglieder «Runder Tisch» mit dem Steueramt des Kantons Zürich Gegen Ende des letzten Jahres fand die alljährliche Besprechung zwischen der Führungsspitze des Kantonalen Steueramts des Kantons Zürich und Vertretern des Vorstands unserer Sektion statt. Das bereits seit vielen Jahren durchgeführte Treffen war äusserst konstruktiv und diente einmal mehr zum Austausch von Informationen über die Steuerpraxis im Kanton und von Fragen von allgemeinem gegenseitigem Interesse. Auch künftig wird der runde Tisch in bewährter Form weitergeführt. Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm der nächste Anlass in unserer Veranstaltungsreihe «blickpunkt». Zusammen mit Ihren Gästen begegnen die Mitglieder der Sektion Zürich diesmal zwei Persönlichkeiten mit beeindruckenden und ganz unterschiedlichen Erfolgsgeschichten: Edith Wolf-Hunkeler – nach einem schweren Autounfall heute als Rollstuhl-Athletin eine der beliebtesten Schweizer Sportlerinnen und Vorbild für viele Menschen – und Simon Jacomet – Gründer von Zai, der exklusivsten Skimanufaktur der Welt – halten jeweils ein Referat; die anschliessende Podiumsdiskussion wird von Sandra Schiess moderiert. TREUHAND|SUISSE Sektion Zürich Steinstrasse 21 Postfach 8779 8036 Zürich Telefon 044 461 57 70 | Fax 044 461 57 86 E-Mail: [email protected] Homepage: www.treuhandsuisse-zh. ch KNOW | HOW – Fachwissen vertiefen – eigene Fähigkeiten steigern Datum 19.5.15 13.30-17.30 Uhr 28.5.15 13.30-17.30 Uhr 11.6.15 13.30-17.30 Uhr 10.9.15 13.30-17.30 Uhr TREUHAND|SUISSE Kurs Sektion Zürich Aktuelles aus der Eidg. Steuerverwaltung/Unternehmenssteuerreform III Kurssekretariat mit Adrian Hug, RA, Direktor der Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, und Felsenrainstrasse 1 Jakob Rütsche, Präsident SSK und Amtsvorsteher Steuerverwaltung Thurgau 8052 Zürich Tel. 044 301 16 46 Fallstricke im Arbeitsrecht [email protected] mit Roger Rudolph, Dr. iur, RA, Streiff von Känel AG, Wetzikon www.treuhandsuisse-zh.ch Sanierung – aber wie? mit Thomas Schmitt, Professor für Betriebsökonomie an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Brugg, und Markus Bösiger, Dr. iur., RA, BEELEGAL Bösiger, Engel, Egloff, Zürich Die Beratungsknackpunkte der beruflichen Vorsorge im Ehe- und Erbrecht mit Fritz Schiesser, eidg. dipl. Versicherungsfach-Experte, Teamleiter Vorsorge/Finanzen bei der Basler Leben AG, Zürich Beachten Sie das Kursangebot auf unserer Website. 8 Seminare Reservieren Sie sich schon heute folgenden Termin: 28.10.2015 Interkantonales Steuerseminar 2015 Sektion Basel-Nordwestschweiz Bitte beachten Sie auch unser aktuelles Kursangebot unter www.teuhandsuisse-bs.ch. TREUHAND|SUISSE Sektion Basel-Nordwestschweiz Wir freuen uns die rm treuhand gmbh, Allschwil, als Therwilerstrasse 74 neues Firmenmitglied in unserer Sektion willkommen zu Postfach 4153 Reinach heissen. Telefon 061 711 73 86 | Fax 061 711 73 87 Neumitglieder 11.09.2015 50-Jahr-Jubiläum TREUHAND|SUISSE, Sektion Bern Sektion Bern Die Sektion Bern hat folgende Seminare und Workshops geplant und führt am 18. November 2015 ihre 50. ordentliche Mitgliederversammlung durch: 21.05.2015, 13.30 – 17.00 Uhr Halbtagesseminar: Revision NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern 09.06.2015, 17.00 - 19.00 Uhr Workshop: Steuern NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern 01.09.2015, 17.00 - 19.00 Uhr Workshop: Recht NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern 05.11.2015, 13.30 – 17.00 Uhr Halbtagesseminar: Vorsorge/Steuern NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern 18.11.2015 50. ordentliche Mitgliederversammlung 22./23.10.2015 Herbstseminar Interlaken Congress Center Kursaal Interlaken, 3800 Interlaken TREUHAND|SUISSE Sektion Bern Neuengasse 20 3011 Bern Tel. 031 311 12 20 | Fax 031 312 32 80 Homepage: www.treuhandsuisse-be.ch E-Mail: [email protected] 9 Sektion Zentralschweiz Referent: Peter von Bergen, E-Services bei PostFinance Verkaufsingenieur Kundenanlass WIRTSCHAFTS|LAGE am 25. Juni 2015 Merken Sie sich diesen Termin bereits in Ihrer Agenda Die Sektion Zentralschweiz von TREUHAND|SUISSE vor oder melden Sie sich gleich an. freut sich, Ihre Firmenmitglieder und deren Kunden einzuDie Einladung zur Veranstaltung erhalten Sie in Kürze laden: per Post. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann referiert über Aktualitäten aus der Schweizer Wirtschaftspolitik, wie sich die Schweiz künftig im internationalen Umfeld positionieren kann und wie die Stärken der Forschung und Bildung unserem Land erhalten bleiben. Er gibt auch Einblick in seinen Alltag: Was motiviert ihn, sich täglich engagiert für die Wirtschaft und die Schweiz einzusetzen? Wo liegen die grössten Herausforderungen? Generalversammlung 25.11.2015 Unsere 27. ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, 25. November 2015 ab 17.17 Uhr in Luzern statt. Neben einer exklusiven Führung durch ein spannendes Haus, gibt es im Anschluss ein feines Nachtessen über den Dächern von Luzern. Datum: Donnerstag 25. Juni 2015, 19.00 – 20.00 Uhr, Beachten Sie: das Steuerseminar findet am selben Tag statt. anschliessend Apéro riche Lokalität: Seepark Sempach Herbstseminar STS 6.11.2015 Anmeldefrist: Freitag, 12. Juni 2015 Einladung_Kundenanlass_2015 Um Sie umfassend in Ihrer Beratungstätigkeit zu unWeitere Informationen finden Sie im Members-Only- terstützen, führt TREUHAND|SUISSE Sektion Zentralschweiz, gemeinsam mit der STS Schweizerischen Bereich. Treuhänderschule AG, dieses Jahr erneut das Herbstseminar TREUHAND|UPDATE durch. Fachveranstaltung PAPIER|LOS am 17.06.2015 Unsere nächste Fachveranstaltung zum Thema E-Rechnungen findet am Mittwoch, 17. Juni 2015 von 17.30 – 19.00 Uhr, im Hotel Continental-Park in Luzern statt. Anschliessend gibt es ein Apéro. Ausgewiesene Experten vermitteln Ihnen die aktuellsten Informationen aus den Bereichen Steuern, Mehrwertsteuer und Wirtschaftsprüfung, ergänzt mit praxisnahen Beispielen. Unser Referent, Peter von Bergen, wird Ihnen die E-Rechnungs-Prozesse und deren Nutzen aufzeigen, damit Sie für Ihren Beratungsalltag diesbezüglich gerüstet sind. Das Seminar findet am Freitag, 6. November 2015 von 08.00 – 17.00 Uhr, im Hotel Seeburg in Luzern statt. Melden Sie über diesen Link an und sichern Sie sich Ihren Platz. 10 Tragtaschen wieder erhältlich Unsere neuen, praktischen und widerstandsfähigen Tragtaschen sind wieder erhältlich. Sie sind für den Transport von Akten hervorragend geeignet und erfreuen sich nach wie vor hoher Beliebtheit. Wir bieten Ihnen die Tragtaschen zum Preis von CHF 200.00 Broschüre STERBEN – (K)EIN TABUTHEMA (inkl. Verpackungs- und Versandkosten) für eine PaDiese von unserer Sektion realisierte Broschüre ist eine ckung à 100 Stk. an. Benutzen Sie diesen Bestelltalon. Einstiegshilfe in ein schwieriges Thema. Sie gibt Ratschläge um Lösungen zu erarbeiten und Entscheidungen Erkundigen Sie sich beim Sekretariat auch über andezu treffen sowie diese schriftlich festzuhalten. Die Exper- re Werbeartikel wie Kugelschreiber, Leuchtstifte, Blötinnen und Experten haben wertvolle Informationen und cke, Post-it oder Regenschirme. Tipps zusammengetragen, die von Ehevertrag über Patientenverfügung und Testament bis hin zu Mitteilungen für TREUHAND|SUISSE Sektion Zentralschweiz die Hinterbliebenen reichen. Bahnhofstrasse 7b 6210 Sursee Die Broschüre kann zum Preis von CHF 5.00 pro Telefon 041 925 55 99 | Fax 041 925 55 66 Exemplar (erhältlich im Set à 10 Stück) inkl. MWST und E-Mail: [email protected] Versandkosten bei unserem Sekretariat bezogen werden. Homepage: www.treuhandsuisse-zentralschweiz.ch 11 Informationen aus den Schulen DIPLOM|FEIER Master of Advanced Studies (MAS) FH in Treuhand und Unternehmensberatung Insgesamt 14 Diplomandinnen und Diplomanden durften am 17. April 2015 in Anwesenheit ihrer Angehörigen, Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie zahlreicher weiterer Gäste das verdiente Master-Diplom der Kalaidos Fachhochschule Wirtschaft entgegen nehmen. Hans Peter Bischof, Präsident des Verwaltungsrates STI sowie Dr. Leopold Hüffer, Wirtschaftspsychologe und Management-Trainer, überbrachten ihre Gratulationen verbunden mit Empfehlungen für die weitere erfolgreiche berufliche Zukunft. Das «Clouds» im 34. Obergeschoss des Prime Towers bot den gut gelaunten Gästen bei einem Glas Wein und mundgerecht präsentierten Häppchen eindrückliche Aussichten über das pulsierende Zürich. Beste Masterarbeit: Benjamin Hauser (r) erhält die Urkunde mitsamt Gutschein von Michel Gauch, Institutsleiter STI, überreicht. Thema seiner ausgezeichneten Masterarbeit: Steuerliche Heiratsstrafe - Modelle zur steuerlichen Gleichbehandlung zwischen Ehe- und Konkubinats-paaren und deren mögliche Weiterentwicklung Diplomierte TreuhandexpertInnen und erfolgreiche AbsolventInnen MAS FH in Treuhand & Unternehmensberatung: v.l.n.r.: Christoph Hübscher, Fabian Wildhaber, Petra Knüsel, Tristan Birri, Tobias Wilhelm, Michael Schuchardt, Pascal Schneider, Verena SträssDas STI gratuliert allen Diplomandinnen und Diplo- le, Martin Muff, Dominik Martig, Markus Madörin, Benmanden zum Erfolg, verbunden mit den besten Wün- jamin Hauser, Walter Liem, nicht auf dem Bild: Mattia schen für die Zukunft – beruflich wie privat. Porta 12 Sozialversicherung Zürich, 12.11.2015 Schweizer MWST und EU Zürich, 08.12.2015 Aus– und Weiterbildungsangebote STS Halbtagesseminare TREUHAND|MODULAR ist eine neue Form von Tagung der STS Schweizerische Treuhänder Schule AG. Speziell am TREUHAND|MODULAR ist, dass Sie – neben Referaten am Morgen – Ihr Nachmittagsprogramm selbständig zusammenstellen und dabei aus verschiedenen Themenbereichen auswählen können. Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizerischen Gastgewerbe / L-GAV St. Gallen, 18.06.2015 Olten, 15.10.2015 Luzern, 06.11.2015 Neues Rechnungslegungsrecht St. Gallen, 12.11.2015 Basel, 19.11.2015 Zürich, 10.12.2015 Melden Sie sich jetzt für unsere neue Tagung TREU- Update Steuerplanung HAND|MODULAR vom 16. Juni 2015 im Seedamm Plaza Zürich, 05.11.2015 in Pfäffikon unter www.sts.edu an. TREUHAND|INTENSIV® Zürich, 24.09.2015 TREUHAND|UPDATE 2014 Luzern, 06.11.2015 TREUHAND|TAKEOFF® Bern, 26.01.2016 Zürich, 28.01.2016 Update Sozialversicherung Zürich, 13.11.2015 Pensionierung Zürich, 17.11.2015 Update Lohnadministration Zürich, 25.11.2015 Tagesseminare Zertifikatskurse MWST von Schweizer Firmen in der EU Zürich, 11.09.2015 Nachfolgeregelung Zürich, 14.09.2015 Verhandlungsführung Zürich, 27.10.2015 Jahresabschluss Zürich, 15.09.2015 Das neue Erwachsenenschutzrecht Zürich, 04.11.2015 Grundkurs Schweizer MWST Zürich, 14.10.2015 Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse Zürich, 11.11.2015 Lohnadministration Zürich, 21.10.2015 Verkauf von Treuhanddienstleistungen Zürich, 24.11.2015 Das Neue Rechnungslegungsrecht Zürich, 09.11.2015 Update Arbeitsrecht Zürich, 04.12.2015 13 Lehrgänge TreuhänderIn mit eidg. Fachausweis SachbearbeiterIn Steuern Schulstandort Basel Bern Bern Luzern Luzern Zürich Zürich Zürich Schulstandort Variante Bern Donnerstag Luzern Dienstag Zürich Montag Variante MO Vormittag / SA Vormittag FR Nachmittag / SA Vormittag DI Abend / FR Nachmittag FR Nachmittag / SA Vormittag MI Abend / FR Nachmittag DI Abend / SA Vormittag MO Abend / FR Nachmittag MI Nachmittag / Abend Lehrgangsdauer 29.10.2015-Juni 2016 27.10.2015-Juni 2016 26.10.2015-Juni 2016 Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte auf der Internetseite der STS: www.sts.edu Der Lehrgang dauert an jedem Schulstandort vom 20.10.2015 bis zum 31.08.2018. SachbearbeiterIn Treuhand Schulstandort Variante Basel Mittwoch Bern Donnerstag Chur Freitag Luzern Montag Zürich Mittwoch Lehrgangsdauer 26.08.2015-06.07.2016 13.08.2015-30.06.2016 28.08.2015-17.06.2016 31.08.2015-04.07.2016 02.09.2015-13.07.2016 Impressum: Redaktion: Kommunikation TREUHAND|SUISSE Kontakt: [email protected] Erscheinungsweise: alle zwei Monate Abonnieren Sie den NEWS|FLASH unter: [email protected] Ausgabe 3-15 vom 13. Mai 2015 Besuchen Sie uns auf www.treuhandsuisse.ch Redaktionsschlüsse NEWS|FLASH 2015: Nr. 4 5 6 Kalendermonat Juli September November Erscheinungstermin 15.07.15 15.09.15 16.11.15 Redaktionsschluss 24.06.15 28.08.15 26.10.15 TREUHAND|SUISSE, die Nummer 1 der Schweizer KMU-Berater, vertritt 2'000 Mitglieder in der Schweiz. Die im Verband organisierten Unternehmen beschäftigen über 10'000 Mitarbeitende. TREUHAND|SUISSE bildet jährlich mehr als 2'300 Personen aus. Im Interesse seiner Unternehmen versteht sich TREUHAND|SUISSE als Standesorganisation und als Vertreter der freien Berufe. Der Verband setzt sich für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. Die Mitglieder von TREUHAND|SUISSE betreuen über 350'000 KMU und Klienten. 14
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