Sehr geehrte Damen und Herren Die kleinen und mittleren

Um dies sicher zustellen habe ich eine Motion eingereicht, in welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine
Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind das Revision des Art. 729 OR vorzubereiten. Dabei haben
Rückgrat unserer Wirtschaft und tragen mit ihrer hohen 13 Parlamentarier/innen aus verschiedenen Fraktionen
Anzahl Arbeitsplätze (rund zwei Drittel in der Schweiz) (FDP, SVP, CVP) mitunterzeichnet. Bis zur Sommerwesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität und zum nationa- session wird die Antwort des Bundesrates vorliegen.
len Wohlstand bei. Am 14. Juni 2015 stimmen wir über
die Erbschaftssteuer ab. Sie trifft genau ins Mark dieses Gerne informiere ich Sie, dass, auf vielseitigen
Schweizer Rückgrates. Deshalb empfiehlt TREU- Wunsch hin, die verbandsinterne Vernehmlassung
HAND|SUISSE, diese Initiative abzulehnen. Im vorliegen- zum überarbeiteten Standard für Eingeschränkte Reviden NEWS|FLASH finden Sie wichtige Informationen da- sion bis zum 18.05.2015 verlängert wurde. Ich danke
Ihnen, dass Sie sich Zeit nehmen diese zu beantworzu. Helfen Sie aktiv mit, diese Initiative zu bekämpfen.
ten. Jede Rückmeldung zählt.
In der Frühlingssession bin ich in Sachen eingeschränkter
Revision aktiv geworden. Ich möchte, dass die Durchfüh- Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen
rung dieser unbürokratischen und sinnvollen Alternative
Daniela Schneeberger, Präsidentin
zur vollständigen Revision auch in Zukunft möglich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren
Inhaltsverzeichnis
Informationen aus dem Verband
Seiten 3 bis 7
Geschäftsstelle
Seiten 3 bis 6
Politisches
Seiten 6 bis 7
Institut Steuern
Seite 7
Informationen aus den Sektionen
Seiten 8 bis 11
Sektion Zürich
Seite 8
Sektion Basel-Nordwestschweiz
Seite 9
Sektion Bern
Seite 9
Sektion Zentralschweiz
Seiten 10 bis 11
Informationen aus den Schulen
Seiten 12 bis 14
STI Schweizerisches Treuhand-Institut FH
Seite 12
STS Schweizerische Treuhänder Schule
Seiten 13 bis 14
2
Informationen aus dem Verband
GESCHÄFTSSTELLE
Jedes Organ haftet solidarisch für das eigene Fehlverhalten und jenes der übrigen Organe. Die Haftung erstreckt sich also auf alle Mitglieder des Verwaltungsrats und alle, die mit der Geschäftsführung oder mit
der Liquidation eines Unternehmens betraut sind. Für
die Organe von GmbH, Genossenschaften, Stiftungen,
Vereinen gelten ähnliche Bestimmungen wie für jene
von Aktiengesellschaften.
Organhaftpflicht: Die Führungsriege absichern
Die Risiken sind vielfältig
Klagen wegen der Verletzung der Organhaftpflicht
kommen vor allem bei Konkursen vor. Jährlich werden
knapp 8000 Konkurse über im Handelsregister eingetragene Unternehmen eröffnet. Den Mitgliedern des
Verwaltungsrats solcher Unternehmen wird häufig vorgeworfen, sie hätten die Bilanz zu spät beim Richter
Als die SAirGroup 2001 Konkurs ging, wurde die Füh- deponiert und seien für die Zunahme der Überschulrungsriege des Unternehmens beschuldigt, ihren Pflichten dung verantwortlich. Selbst bei kleineren Unternehmen
nicht nachgekommen zu sein – und sie wurde vor Gericht kann ein solcher Vorwurf zu Schadenersatzforderungezogen. Die medial stark ausgeschlachteten Prozesse gen in Millionenhöhe führen.
führten schliesslich dazu, dass sich die Rolle von Firmenkadern fundamental änderte. Heute wird die Führung von Weiter werden Verwaltungsräte oft beschuldigt, sie
Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen hätten die finanzielle Lage des Unternehmens falsch
denn je, und die sogenannte Organhaftpflicht hat sich dargestellt, nicht die nötigen strategischen, operativen
und finanziellen Entscheide gefällt, eine Situation
massiv verschärft.
falsch eingeschätzt oder es an Sorgfalt mangeln lasDer Wandel betrifft nicht nur die obersten Kader von sen. Darüber hinaus kommt es auch zu Klagen wegen
Grossunternehmen wie Swisslife oder UBS; auch die Lei- einer falschen Darlehens-, Investitions- oder Expansitungen von KMU sehen sich immer häufiger mit Klagen onspolitik, dem zu riskanten Erwerb von Gesellschafwegen der Verletzung der Organhaftpflicht konfrontiert. ten oder Mängeln bei der Rechnungslegung, im RisiGemäss einer Studie der Rechtsanwältin Susanne Keller komanagement und beim internen Kontrollsystem
hat sich die Zahl solcher Klagen in den letzten fünf Jahren (IKS). Zudem haftet der Verwaltungsrat persönlich daverdoppelt. Jährlich werden mittlerweile rund 1500 Ver- für, wenn das Unternehmen den Sozialversicherungen
waltungsräte angeklagt – die meisten davon als Organ Beiträge schuldet.
eines KMU.
Die Kosten abwälzen
Alle haften solidarisch
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Buchhalter eines KMU
Verwaltungsräte und Geschäftsführer können für Schä- wird verurteilt, weil er über Jahre hinweg insgesamt
den verantwortlich gemacht werden, die sie durch ab- rund 150‘000 Franken veruntreute. Er kann das untersichtliche oder fahrlässige – auch leichtfahrlässige – Ver- schlagene Geld nicht zurückzahlen, weil er es bereits
letzung ihrer Pflichten verursachten. Grundlage dafür sind ausgegeben hat. Beim KMU wird nun der Verwaltungsdie Bestimmungen zur aktienrechtlichen Verantwortlich- rat neu besetzt – und dessen neue Mitglieder werfen
keit nach Art. 754 des Obligationenrechts. Gemäss die- den Vorgängern vor, sie hätten die Veruntreuung des
sen Bestimmungen haften die Organe unbeschränkt mit Buchhalters bemerken müssen. Schliesslich seien sie
ihrem Privatvermögen, wenn sie dem Unternehmen, den für das IKS und die Jahresrechnung verantwortlich
Gläubigern oder den Aktionären einen Schaden zugefügt gewesen. Die ehemaligen Verwaltungsräte müssen
darauf solidarisch mit ihrem Privatvermögen für den
haben – sei es durch Handlungen oder Unterlassungen.
Schaden aufkommen.
Kommen Geschäftsführer und Verwaltungsräte von
Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, drohen
ihnen Klagen und hohe Kosten. Organhaftpflichtversicherungen decken die finanziellen Risiken von
Schadenersatzforderungen ab.
3
Juristische Personen können ihre Organe gegen solche
und alle genannten Risiken mit einer D&O-Versicherung
schützen – D&O steht dabei für Directors & Officers. Die
Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
übernimmt bei einem Vergleich oder einer zivilrechtlichen
Verurteilung auch die Forderungen gegenüber den Versicherten. Da ein Gesellschaftsorgan auch beim geringsten
Verschulden haftbar wird, kann sich der Abschluss einer
solchen Versicherung schnell lohnen.
Organhaftpflichtversicherung (D&O)
Stehen Sie nicht allein da, wenn es hart auf hart
kommt: Die Organhaftpflichtversicherung (D&O) der
AXA ist eine Kollektivversicherung für sämtliche geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Organe Ihres Unternehmens. Versichert sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Organe in ihrer Eigenschaft oder Funktion als
 Verwaltungsrat / Verwalter von Genossenschaften /
Vereinsvorstand / Stiftungsrat
Quick-Check
 Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Empfiehlt es sich für Ihre Treuhandgesellschaft, eine  Mitglied der Geschäftsleitung
D&O-Versicherung abzuschliessen? Auf jeden Fall –  Mitglied der Direktion
wenn folgende Risiken bestehen oder es zu Klagen aus  Mitglied der gesellschaftsinternen Revisionsstelle
folgenden Gründen kommen könnte:
 Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt
 Verletzung der Organisations- oder ÜberwachungsVertrauensschadenversicherung
pflicht
 Verstösse gegen ausländische Gesetze
Selbst gut geführte Unternehmen sind nicht vor einem
 Fehlen ausreichender Compliance-Vorschriften, effek- Schaden durch strafbare Handlungen gefeit – sei es
tiver Prozesse oder ausreichender Kontrollen
durch Mitarbeitende oder Drittpersonen. Mit der Ver Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen
trauensschadenversicherung übertragen Sie dieses
 Planung grösserer Reorganisationen, Investitionen, Risiko auf die AXA.
Firmenkäufe und -verkäufe
 Konkursrisiko, auch infolge möglicher Konkurse wich- Allen Mitgliedern von TREUHAND|SUISSE gewährt
tiger Lieferanten und Kunden
die AXA einen Rabatt von 20 % auf die Berufshaft Vorhandensein mehrerer Aktionäre (inkl. Minderheits- pflichtversicherung – und zusätzlich 10 % auf die Jahaktionäre)
resprämie für die Organhaftpflichtversicherung (D&O)
 Vorhandensein von Familienaktionären mit unter- sowie die Vertrauensschadenversicherung. Fordern
schiedlichen Interessen
Sie noch heute eine Offerte an!
heitsschutz zu befassen. Die Aktion «Prävention im
Büro» der Eidgenössischen Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS zeigt, wie Führungskräfte
und Mitarbeitende mit wenig Aufwand viel Nutzen erzielen können.
Helme, Schutzbrillen und schwere Stiefel mit Stahlkappen – so schützen sich Bauarbeiter vor Verletzungen am Arbeitsplatz. Vorschriftsgemäss, denn auf
Baustellen sind die Gefahren offensichtlich. In Dienstleistungsbetrieben sind die Gefahren dagegen weniger
offensichtlich und werden daher oft unterschätzt. Dabei
Aktion «Prävention im Büro»
ist das Büro keineswegs eine unfallfreie Zone – im
Gegenteil: Rund 55 Prozent aller Berufsunfälle ereigDas Büro – eine unfallfreie Zone?
nen sich in Dienstleistungsbetrieben. Oft sind es StolDas Risiko, im Büro zu verunfallen, wird stark unter- per- oder Sturzunfälle, die teilweise zu schlimmen Verschätzt: In Realität ereignen sich mehr als die Hälfte aller letzungen und Arbeitsausfällen führen. Hinzu kommen
Berufsunfälle in Dienstleistungsbetrieben. Grund genug, Muskel-Skelett-Leiden, die in der Schweiz jährlich rund
1,6 Millionen verlorene Arbeitstage verursachen.
sich in Bürobetrieben mit Arbeitssicherheit und Gesund4
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS macht mit ihrer Aktion «Prävention
im Büro» auf die Gefahren am Büroarbeitsplatz aufmerksam. Sie bietet Unternehmen verschiedene Präventionsmittel und Informationsbroschüren zu Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz. In den Broschüren «Gefährdungsermittlung» und «Unfall – kein Zufall!» bietet die
EKAS beispielsweise eine umfassende Liste zur Gefährdungsermittlung sowie Massnahmen, um den Gefährdungen
im
Büro
vorzubeugen
(abrufbar
unter
www.praevention-im-buero.ch). Zudem stellt die EKAS
die interaktive EKAS-Box (www.ekas-box.ch) kostenlos
zur Verfügung, ein gratis Online-Präventionsinstrument,
das Führungskräften und Mitarbeitenden auf unterhaltsame Weise praktische Tipps zeigt zur Sicherheit und Gesundheit im Büro.
Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache
In der Schweiz ist der Arbeitgeber vom Gesetz her verpflichtet, die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu übernehmen. Der
Gesundheitsschutz ist dabei ein weitreichendes Thema
und umfasst verschiedenste Themen wie Luftqualität,
Raumklima, belästigender Lärm, muskuloskelettale Beschwerden und psychische Belastungen der Mitarbeitenden sowie Arbeitsorganisation. Die Aktion «Prävention im
Büro» unterstützt Führungskräfte dabei, ihre Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Denn meist reicht ein kleiner
Aufwand, um viel Nutzen zu schaffen. Und der Einsatz für
mehr Sicherheit und Gesundheit im Büro wird belohnt: Mit
leistungsfähigen Mitarbeitenden und weniger Absenzen.
Praktischer Tipp aus der EKAS-Box: Stellen Sie den
Bildschirm gerade vor sich auf, damit Sie Ihren Kopf
nicht seitlich abdrehen müssen. Die Höhe sollte so
eingestellt sein, dass der obere Bildschirmrand eine
Handbreit unter Ihrer Augenhöhe ist.
Mehr Informationen zur Aktion und zur EKAS-Box unter:
www.praevention-im-buero.ch
www.ekas-box.ch
Was ist die EKAS?
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS ist die zentrale Informations- und
Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz. Als Drehscheibe koordiniert sie die Aufgabenbereiche der Durchführungsorgane im Vollzug, die
einheitliche Anwendung der Vorschriften in den Betrieben
und die Präventionstätigkeit. Sie stellt die Finanzierung für
die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und
Berufskrankheiten sicher und nimmt wichtige Aufgaben in
der Ausbildung, der Prävention, der Information sowie in
der Erarbeitung von Richtlinien wahr.
Praktischer Tipp aus der EKAS-Box: Da Taschen und
Mappen häufig neben dem Arbeitsplatz abgestellt werden, können diese bei engen Verkehrswegen zu gefährlichen Stolperfallen werden. Verkehrswege und
Durchgänge sollten immer frei gehalten werden.
Mehr Informationen unter: www.ekas.ch
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Gemeinsamer Standard zur Eingeschränkten
Revision (SER)
zur Eingeschränkten Revision (SER) erfolgreich einigen können. Der Einheitliche Branchenstandard wird
damit weiterhin gewährleistet, was wir sehr begrüssen.
An den Sitzungen vom 21. und 28. April 2015 haben sich
die Vertreter von TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuis- Weitergehende Informationen erhalten sie noch vor
se auf die Herausgabe eines gemeinsamen Standards
den Sommerferien.
POLITISCHES
ziell zur Entlastung der KMU geschaffen wurde,
mittlerweile teurer ist, als die Revisionskosten vor der
Gesetzesrevision im 2008. Dies ist nicht nur komplett
KMU-untauglich, sondern belastet mit dem starken
Franken die Wirtschaft zusätzlich.
Motion Schneeberger. KMU-taugliche Lösung sichern. Gleichzeitig
will
man
der
Position
von
Eingeschränkte Revision verwesentlichen
TREUHAND|SUISSE für die Interessen der KMU in
der Schweiz zusätzlichen Schub über den politischen
TREUHAND|SUISSE hat im März die Revision des Weg verschaffen. So hat Daniela Schneeberger in der
Aktienrechts entschieden abgelehnt. Der Entwurf war Frühlingssession 2015 eine Motion eingereicht, in
überladen, missachtete die unterschiedlichen Situationen welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine entvon börsenkotierten Unternehmen gegenüber KMU und sprechende Gesetzesrevision vorzubereiten. Ziel ist,
widersprach der vom Gesetzgeber stets postulierten den Art. 729 ff OR dahingehend abzuändern, dass
KMU-Entlastung. Die Revision sollte sich - wenn schon - eine einge-schränkte Revision weniger weit gehende
auf eine administrative Entlastung der KMU fokussieren An-forderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsund die Regulierungen und die administrativen Kosten stelle hat. Auch soll die Mitwirkung der Revisionsstelle
nicht noch zusätzlich erhöhen. Fakt ist, dass die bei der Buchführung und die Dienstleistung aus einer
Durchführung einer eingeschränkten Revision, die speHand für KMU weiterhin möglich sein.
6
sind Familienbetriebe. Alle politischen Lager verlangen, die KMU zu entlasten, zu schützen und zu fördern. Nur gesagt ist nicht getan, denn die Erbschaftssteuer-Initiative, über welche wir am 14. Juni 2015 abstimmen, trifft vor allem und zuerst die KMU.
Die Erbschaftssteuer-Initiative ist sehr gefährlich. Solche Eingriffe in die unternehmerische Substanz unseres Landes führen dazu, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich den Risiken des Unternehmertums auszusetzen.
Ein volkswirtschaftliches Eigentor
Es geht dabei also auch um eine grundsätzliche Frage:
Belasten wir unsere KMU zusätzlich oder stehen wir
zum Versprechen, sie zu entlasten und zu stärken?
Die KMU sind für unsere schweizerische Wirtschaft unersetzlich. 99 % der Unternehmen sind KMU welche 1,1 Den ganzen Artikel von Daniela Schneeberger zur
Mio. Menschen beschäftigen. 80 % der 300'000 KMU
Erbschaftssteuer-Initiative finden Sie hier.
INSTITUT STEUERN
 Die Kantone erhalten die Befugnis, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen.
 Es wird vorgeschlagen, die Emissionsabgabe auf
Eigenkapital abzuschaffen.
 Weiter sollen klare Regelungen zur Aufdeckung
Bundesrat bestimmt Eckwerte zur
stiller Reserven eingeführt werden.
Unternehmenssteuerreform III
 Die Entlastung bei der Teilbesteuerung von Dividenden für Bund und Kantone wird vereinheitlicht
Gemäss Medienmitteilung hat der Bundesrat an der Sitund auf 30 % begrenzt. Die Mindestbeteiligungszung vom 02.04.2015 das Vernehmlassungsergebnis zur
quote von 10 % bleibt unverändert.
Unternehmenssteuerreform III zur Kenntnis genommen
und, für die Ausarbeitung der Botschaft an das Parlament, Auf die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteufolgende Eckwerte festgelegt:
er, die vorgesehene Änderungen beim Beteiligungsabzug sowie bei der Verlustverrechnung wird mangels
 Die kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und klarerer Mehrheiten im Vernehmlassungsverfahren
gemischte Gesellschaften werden abgeschafft. Dies verzichtet. Dasselbe gilt für die Kapitalgewinnsteuer
wird von einer klaren Mehrheit der Vernehmlassungs- auf Wertschriften des Privatvermögens, welche fallen
teilnehmenden unterstützt.
gelassen wird.
 Die Einführung einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene
wird von breiten Kreisen unterstützt. Weiter werden die Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement beKantone die Möglichkeit erhalten, höhere Abzüge für auftragt, bis Juni 2015 eine Botschaft auszuarbeiten.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen einzu- Die parlamentarische Beratung wird zeigen, welche
führen. Zudem wird das Eidg. Finanzdepartement prü- Entwicklungen die Vorlage zur Unternehmenssteuerrefen, ob eine Tonnage Tax eingeführt werden soll.
form III nehmen wird.
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Informationen aus den Sektionen
blickpunkt05 am 15. Juni 2015 im Lake Side Zürich
Sektion Zürich
Mitgliederbestand per 30.04.2015
Firmenmitglieder
Einzelmitglieder
Gesamt
560 Mitglieder
120 Mitglieder
680 Mitglieder
«Runder Tisch» mit dem Steueramt
des Kantons Zürich
Gegen Ende des letzten Jahres fand die alljährliche Besprechung zwischen der Führungsspitze des Kantonalen
Steueramts des Kantons Zürich und Vertretern des Vorstands unserer Sektion statt. Das bereits seit vielen Jahren durchgeführte Treffen war äusserst konstruktiv und
diente einmal mehr zum Austausch von Informationen
über die Steuerpraxis im Kanton und von Fragen von allgemeinem gegenseitigem Interesse. Auch künftig wird der
runde Tisch in bewährter Form weitergeführt.
Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm der nächste
Anlass in unserer Veranstaltungsreihe «blickpunkt».
Zusammen mit Ihren Gästen begegnen die Mitglieder
der Sektion Zürich diesmal zwei Persönlichkeiten mit
beeindruckenden und ganz unterschiedlichen Erfolgsgeschichten: Edith Wolf-Hunkeler – nach einem
schweren Autounfall heute als Rollstuhl-Athletin eine
der beliebtesten Schweizer Sportlerinnen und Vorbild
für viele Menschen – und Simon Jacomet – Gründer
von Zai, der exklusivsten Skimanufaktur der Welt –
halten jeweils ein Referat; die anschliessende Podiumsdiskussion wird von Sandra Schiess moderiert.
TREUHAND|SUISSE
Sektion Zürich
Steinstrasse 21
Postfach 8779
8036 Zürich
Telefon 044 461 57 70 | Fax 044 461 57 86
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.treuhandsuisse-zh. ch
KNOW | HOW – Fachwissen vertiefen – eigene Fähigkeiten steigern
Datum
19.5.15
13.30-17.30 Uhr
28.5.15
13.30-17.30 Uhr
11.6.15
13.30-17.30 Uhr
10.9.15
13.30-17.30 Uhr
TREUHAND|SUISSE
Kurs
Sektion Zürich
Aktuelles aus der Eidg. Steuerverwaltung/Unternehmenssteuerreform III
Kurssekretariat
mit Adrian Hug, RA, Direktor der Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, und
Felsenrainstrasse 1
Jakob Rütsche, Präsident SSK und Amtsvorsteher Steuerverwaltung Thurgau
8052 Zürich
Tel. 044 301 16 46
Fallstricke im Arbeitsrecht
[email protected]
mit Roger Rudolph, Dr. iur, RA, Streiff von Känel AG, Wetzikon
www.treuhandsuisse-zh.ch
Sanierung – aber wie?
mit Thomas Schmitt, Professor für Betriebsökonomie an der Fachhochschule
Nordwestschweiz, Brugg, und Markus Bösiger, Dr. iur., RA,
BEELEGAL Bösiger, Engel, Egloff, Zürich
Die Beratungsknackpunkte der beruflichen Vorsorge im Ehe- und Erbrecht
mit Fritz Schiesser, eidg. dipl. Versicherungsfach-Experte, Teamleiter Vorsorge/Finanzen
bei der Basler Leben AG, Zürich
Beachten Sie das Kursangebot auf unserer Website.
8
Seminare
Reservieren Sie sich schon heute folgenden Termin:
28.10.2015 Interkantonales Steuerseminar 2015
Sektion Basel-Nordwestschweiz
Bitte beachten Sie auch unser aktuelles Kursangebot
unter www.teuhandsuisse-bs.ch.
TREUHAND|SUISSE
Sektion Basel-Nordwestschweiz
Wir freuen uns die rm treuhand gmbh, Allschwil, als Therwilerstrasse 74
neues Firmenmitglied in unserer Sektion willkommen zu Postfach
4153 Reinach
heissen.
Telefon 061 711 73 86 | Fax 061 711 73 87
Neumitglieder
11.09.2015
50-Jahr-Jubiläum TREUHAND|SUISSE, Sektion Bern
Sektion Bern
Die Sektion Bern hat folgende Seminare und Workshops
geplant und führt am 18. November 2015 ihre 50. ordentliche Mitgliederversammlung durch:
21.05.2015, 13.30 – 17.00 Uhr
Halbtagesseminar: Revision
NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern
09.06.2015, 17.00 - 19.00 Uhr
Workshop: Steuern
NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern
01.09.2015, 17.00 - 19.00 Uhr
Workshop: Recht
NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern
05.11.2015, 13.30 – 17.00 Uhr
Halbtagesseminar: Vorsorge/Steuern
NOVOTEL Bern Expo, Guisanplatz 4, 3014 Bern
18.11.2015
50. ordentliche Mitgliederversammlung
22./23.10.2015
Herbstseminar Interlaken
Congress Center Kursaal Interlaken, 3800 Interlaken
TREUHAND|SUISSE
Sektion Bern
Neuengasse 20
3011 Bern
Tel. 031 311 12 20 | Fax 031 312 32 80
Homepage: www.treuhandsuisse-be.ch
E-Mail: [email protected]
9
Sektion Zentralschweiz
Referent: Peter von Bergen,
E-Services bei PostFinance
Verkaufsingenieur
Kundenanlass WIRTSCHAFTS|LAGE am 25. Juni 2015
Merken Sie sich diesen Termin bereits in Ihrer Agenda
Die Sektion Zentralschweiz von TREUHAND|SUISSE vor oder melden Sie sich gleich an.
freut sich, Ihre Firmenmitglieder und deren Kunden einzuDie Einladung zur Veranstaltung erhalten Sie in Kürze
laden:
per Post.
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann referiert über
Aktualitäten aus der Schweizer Wirtschaftspolitik, wie sich
die Schweiz künftig im internationalen Umfeld positionieren kann und wie die Stärken der Forschung und Bildung
unserem Land erhalten bleiben. Er gibt auch Einblick in
seinen Alltag: Was motiviert ihn, sich täglich engagiert für
die Wirtschaft und die Schweiz einzusetzen? Wo liegen
die grössten Herausforderungen?
Generalversammlung 25.11.2015
Unsere 27. ordentliche Generalversammlung findet am
Mittwoch, 25. November 2015 ab 17.17 Uhr in Luzern
statt. Neben einer exklusiven Führung durch ein spannendes Haus, gibt es im Anschluss ein feines Nachtessen über den Dächern von Luzern.
Datum: Donnerstag 25. Juni 2015, 19.00 – 20.00 Uhr,  Beachten Sie: das Steuerseminar findet am selben Tag statt.
anschliessend Apéro riche
Lokalität: Seepark Sempach
Herbstseminar STS 6.11.2015
Anmeldefrist: Freitag, 12. Juni 2015
Einladung_Kundenanlass_2015
Um Sie umfassend in Ihrer Beratungstätigkeit zu unWeitere Informationen finden Sie im Members-Only- terstützen, führt TREUHAND|SUISSE Sektion Zentralschweiz, gemeinsam mit der STS Schweizerischen
Bereich.
Treuhänderschule AG, dieses Jahr erneut das Herbstseminar TREUHAND|UPDATE durch.
Fachveranstaltung PAPIER|LOS am 17.06.2015
Unsere nächste Fachveranstaltung zum Thema
E-Rechnungen findet am Mittwoch, 17. Juni 2015 von
17.30 – 19.00 Uhr, im Hotel Continental-Park in Luzern
statt. Anschliessend gibt es ein Apéro.
Ausgewiesene Experten vermitteln Ihnen die aktuellsten Informationen aus den Bereichen Steuern, Mehrwertsteuer und Wirtschaftsprüfung, ergänzt mit praxisnahen Beispielen.
Unser Referent, Peter von Bergen, wird Ihnen die
E-Rechnungs-Prozesse und deren Nutzen aufzeigen,
damit Sie für Ihren Beratungsalltag diesbezüglich gerüstet
sind.
Das Seminar findet am Freitag, 6. November 2015
von 08.00 – 17.00 Uhr, im Hotel Seeburg in Luzern
statt. Melden Sie über diesen Link an und sichern Sie
sich Ihren Platz.
10
Tragtaschen wieder erhältlich
Unsere neuen, praktischen und widerstandsfähigen
Tragtaschen sind wieder erhältlich. Sie sind für den
Transport von Akten hervorragend geeignet und erfreuen sich nach wie vor hoher Beliebtheit. Wir bieten
Ihnen die Tragtaschen zum Preis von CHF 200.00
Broschüre STERBEN – (K)EIN TABUTHEMA
(inkl. Verpackungs- und Versandkosten) für eine PaDiese von unserer Sektion realisierte Broschüre ist eine ckung à 100 Stk. an. Benutzen Sie diesen Bestelltalon.
Einstiegshilfe in ein schwieriges Thema. Sie gibt Ratschläge um Lösungen zu erarbeiten und Entscheidungen Erkundigen Sie sich beim Sekretariat auch über andezu treffen sowie diese schriftlich festzuhalten. Die Exper- re Werbeartikel wie Kugelschreiber, Leuchtstifte, Blötinnen und Experten haben wertvolle Informationen und cke, Post-it oder Regenschirme.
Tipps zusammengetragen, die von Ehevertrag über Patientenverfügung und Testament bis hin zu Mitteilungen für TREUHAND|SUISSE
Sektion Zentralschweiz
die Hinterbliebenen reichen.
Bahnhofstrasse 7b
6210 Sursee
Die Broschüre kann zum Preis von CHF 5.00 pro Telefon 041 925 55 99 | Fax 041 925 55 66
Exemplar (erhältlich im Set à 10 Stück) inkl. MWST und E-Mail: [email protected]
Versandkosten bei unserem Sekretariat bezogen werden. Homepage: www.treuhandsuisse-zentralschweiz.ch
11
Informationen aus den Schulen
DIPLOM|FEIER
Master of Advanced Studies (MAS) FH
in Treuhand und Unternehmensberatung
Insgesamt 14 Diplomandinnen und Diplomanden durften
am 17. April 2015 in Anwesenheit ihrer Angehörigen, Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie zahlreicher weiterer
Gäste das verdiente Master-Diplom der Kalaidos Fachhochschule Wirtschaft entgegen nehmen.
Hans Peter Bischof, Präsident des Verwaltungsrates STI
sowie Dr. Leopold Hüffer, Wirtschaftspsychologe und Management-Trainer, überbrachten ihre Gratulationen verbunden mit Empfehlungen für die weitere erfolgreiche
berufliche Zukunft.
Das «Clouds» im 34. Obergeschoss des Prime Towers
bot den gut gelaunten Gästen bei einem Glas Wein und
mundgerecht präsentierten Häppchen eindrückliche Aussichten über das pulsierende Zürich.
Beste Masterarbeit: Benjamin Hauser (r) erhält die
Urkunde mitsamt Gutschein von Michel Gauch, Institutsleiter STI, überreicht. Thema seiner ausgezeichneten Masterarbeit: Steuerliche Heiratsstrafe - Modelle
zur steuerlichen Gleichbehandlung zwischen Ehe- und
Konkubinats-paaren und deren mögliche Weiterentwicklung
Diplomierte TreuhandexpertInnen und erfolgreiche
AbsolventInnen MAS FH in Treuhand & Unternehmensberatung: v.l.n.r.: Christoph Hübscher, Fabian
Wildhaber, Petra Knüsel, Tristan Birri, Tobias Wilhelm,
Michael Schuchardt, Pascal Schneider, Verena SträssDas STI gratuliert allen Diplomandinnen und Diplo- le, Martin Muff, Dominik Martig, Markus Madörin, Benmanden zum Erfolg, verbunden mit den besten Wün- jamin Hauser, Walter Liem, nicht auf dem Bild: Mattia
schen für die Zukunft – beruflich wie privat.
Porta
12
Sozialversicherung
Zürich, 12.11.2015
Schweizer MWST und EU
Zürich, 08.12.2015
Aus– und Weiterbildungsangebote STS
Halbtagesseminare
TREUHAND|MODULAR ist eine neue Form von Tagung
der STS Schweizerische Treuhänder Schule AG. Speziell
am TREUHAND|MODULAR ist, dass Sie – neben Referaten am Morgen – Ihr Nachmittagsprogramm selbständig
zusammenstellen und dabei aus verschiedenen Themenbereichen auswählen können.
Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizerischen Gastgewerbe / L-GAV
St. Gallen, 18.06.2015
Olten, 15.10.2015
Luzern, 06.11.2015
Neues Rechnungslegungsrecht
St. Gallen, 12.11.2015
Basel, 19.11.2015
Zürich, 10.12.2015
Melden Sie sich jetzt für unsere neue Tagung TREU- Update Steuerplanung
HAND|MODULAR vom 16. Juni 2015 im Seedamm Plaza Zürich, 05.11.2015
in Pfäffikon unter www.sts.edu an.
TREUHAND|INTENSIV®
Zürich, 24.09.2015
TREUHAND|UPDATE 2014
Luzern, 06.11.2015
TREUHAND|TAKEOFF®
Bern, 26.01.2016
Zürich, 28.01.2016
Update Sozialversicherung
Zürich, 13.11.2015
Pensionierung
Zürich, 17.11.2015
Update Lohnadministration
Zürich, 25.11.2015
Tagesseminare
Zertifikatskurse
MWST von Schweizer Firmen in der EU
Zürich, 11.09.2015
Nachfolgeregelung
Zürich, 14.09.2015
Verhandlungsführung
Zürich, 27.10.2015
Jahresabschluss
Zürich, 15.09.2015
Das neue Erwachsenenschutzrecht
Zürich, 04.11.2015
Grundkurs Schweizer MWST
Zürich, 14.10.2015
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse
Zürich, 11.11.2015
Lohnadministration
Zürich, 21.10.2015
Verkauf von Treuhanddienstleistungen
Zürich, 24.11.2015
Das Neue Rechnungslegungsrecht
Zürich, 09.11.2015
Update Arbeitsrecht
Zürich, 04.12.2015
13
Lehrgänge
TreuhänderIn mit eidg. Fachausweis
SachbearbeiterIn Steuern
Schulstandort
Basel
Bern
Bern
Luzern
Luzern
Zürich
Zürich
Zürich
Schulstandort Variante
Bern
Donnerstag
Luzern
Dienstag
Zürich
Montag
Variante
MO Vormittag / SA Vormittag
FR Nachmittag / SA Vormittag
DI Abend / FR Nachmittag
FR Nachmittag / SA Vormittag
MI Abend / FR Nachmittag
DI Abend / SA Vormittag
MO Abend / FR Nachmittag
MI Nachmittag / Abend
Lehrgangsdauer
29.10.2015-Juni 2016
27.10.2015-Juni 2016
26.10.2015-Juni 2016
Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte auf der Internetseite der STS: www.sts.edu
Der Lehrgang dauert an jedem Schulstandort vom
20.10.2015 bis zum 31.08.2018.
SachbearbeiterIn Treuhand
Schulstandort Variante
Basel
Mittwoch
Bern
Donnerstag
Chur
Freitag
Luzern
Montag
Zürich
Mittwoch
Lehrgangsdauer
26.08.2015-06.07.2016
13.08.2015-30.06.2016
28.08.2015-17.06.2016
31.08.2015-04.07.2016
02.09.2015-13.07.2016
Impressum:
Redaktion: Kommunikation TREUHAND|SUISSE
Kontakt: [email protected]
Erscheinungsweise: alle zwei Monate
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Ausgabe 3-15 vom 13. Mai 2015
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Redaktionsschlüsse NEWS|FLASH 2015:
Nr.
4
5
6
Kalendermonat
Juli
September
November
Erscheinungstermin
15.07.15
15.09.15
16.11.15
Redaktionsschluss
24.06.15
28.08.15
26.10.15
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KMU und Klienten.
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