Eigentumswohnungen Deegfelder Weg in Nordhorn Zuhause in Deegfeld - Ein Stück Heimat Straßenkarte Hier wird das „Wir-Gefühl“ groß geschrieben… Deegfeld ist einer der jungen Stadtteile Nordhorns. Auch heute noch ist das Wachstum dieses Gebietes enorm. Hierbei wird neben dem Ausbau der Infrastruktur auch ein großer Wert auf den Erhalt des natürlichen Charmes dieses Stadtteils gelegt. In den letzten Jahren wurde vermehrt neuer Baugrund geschaffen und viele junge Familien haben sich angesiedelt. Um das natürliche Landschaftsbild zu erhalten, wurden Gewässer und Bäume integriert. Eine Vielzahl an Radwegen und Spielplätzen beleben zusätzlich das Umfeld. Die attraktive Lage mit kurzen Wegen in die Innenstadt, in der Sie durch die Fußgängerzone mit vielen Geschäften flanieren, eine Tasse Kaffe in einem der Cafes genießen können Ebenso schnell wie in der Innenstadt, sind Sie aber auch im Grünen. Der Kanal mit seinen Schleusen und schönen Radwegen lädt zum Fahrrad fahren ein. Der Stadtteil Deegfeld überzeugt durch seine gute Infrastruktur. Neben Schulen, Kindergärten, Ärzten und Lebensmittelläden finden Sie auch ein reiches Angebot an Freizeitmöglichkeiten in Sportvereinen und in der Natur. Alles in Allem finden Sie eine heimische naturbelassene Atmosphäre mit einem lebendigen Miteinander. Genießen Sie das Leben in diesem tollen Stadtteil. Erdgeschoss Wohnung 1 Wohnung 2 Wohnfläche Schlafen Bad Büro/Gäste Flur W/E/K HWR WC Terrasse 84,17 m² 14,02 m² 6,69 m² 10,24 m² 7,84 m² 34,14 m² 3,09 m² 2,65 m² 5,50 m² Wohnfläche Schlafen Bad Büro/Gäste Flur W/E/K HWR WC Terrasse 84,16 m² 12,78 m² 6,59 m² 11,50 m² 7,91 m² 34,14 m² 3,09 m² 2,65 m² 5,50 m² Preis 179.990,00 € Preis 179.990,00 € Dachgeschoss Wohnung 3 Wohnung 4 Wohnfläche Schlafen Bad Büro/Gäste Flur W/E/K HWR WC Balkon 87,21 m² 12,78 m² 6,59 m² 11,50 m² 6,40 m² 38,56 m² 4,80 m² 2,65 m² 3,54 m² Wohnfläche Schlafen Bad Büro/Gäste Flur W/E/K HWR WC Balkon 87,21 m² 12,78 m² 6,59 m² 11,50 m² 6,40 m² 38,56 m² 4,80 m² 2,65 m² 3,54 m² Preis 179.990,00 € Preis 179.990,00 € Außenansichten Außenansichten Lageplan Kontaktdaten Immobilienberater Holger Lüchies Immobilienberater Email: [email protected] Telefon: 05921 172-180 Mirko Pfau Immobilienberater Email: [email protected] Telefon: 05921 172-205 Holger Vos Teamleiter und Immobilienberater Email: [email protected] Telefon: 05921 172-206 Baufinanzierungsberater Sarah Beernink Privatkundenberaterin und Geschäftsstellenleiterin Email: [email protected] Telefon: 05921 172-350 Holger Evermann Privatkundenberater Email: [email protected] Telefon: 05921 172-354 Versicherungslösungen Nicole Gysbers Angestellte Versicherungsvermittlerin für die R+V Versicherungsgruppe Email: [email protected] Telefon: 05921 172-262 Geldwäschegesetz (GwG) „Wenn der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt…“ Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Sollten Sie bei der Immobiliensuche oder dem Immobilienverkauf in diese Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler ALLES richtig gemacht. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der Immobilienverband IVD diese Informationen zusammengestellt. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Das Geldwäschegesetz sieht vor: » Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden – Know-Your-CustomerPrinzip) » Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis – bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister » Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken » Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt » Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend » Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen » Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt, d.h. wer der wirtschaftlich Berechtigte ist » Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren » Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf durchgeführten Transaktionen (insbesondere Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler kontinuierlich zu überwachen Helfen Sie dem Immobilienmakler dabei, seine gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen, und legen Sie Ihren Personalausweis bei Abschluss des Maklervertrages oder bei dem Termin im Büro des Immobilienmaklers vor. Entnommen aus dem Flyer zum Thema Geldwäschegesetz des Immobilienverband Deutschland IVD Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Grafschafter Volksbank eG Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Mit Abschluss eines durch die Tätigkeit der Grafschafter Volksbank eG zustande gekommenen Kauf-/ Mietvertrages ist die ortsübliche Nachweis-/ Vermittlungsgebühr – errechnet aus dem tatsächlichen Kauf-/ Mietpreis - zu zahlen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück bzw. Miet-/ Pachtobjekt ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die Vermietung/ Verpachtung in Anrechnung gebracht werden. Käuferprovision: Nachweis-/ Vermittlungsgebühr 3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
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