Wohnung 1 - Grafschafter Volksbank eG

Eigentumswohnungen
Deegfelder Weg in Nordhorn
Zuhause in Deegfeld - Ein Stück Heimat
Straßenkarte
Hier wird das „Wir-Gefühl“ groß geschrieben…
Deegfeld ist einer der jungen Stadtteile Nordhorns.
Auch heute noch ist das Wachstum dieses Gebietes
enorm. Hierbei wird neben dem Ausbau der
Infrastruktur auch ein großer Wert auf den Erhalt
des natürlichen Charmes dieses Stadtteils gelegt. In
den letzten Jahren wurde vermehrt neuer Baugrund
geschaffen und viele junge Familien haben sich
angesiedelt.
Um das natürliche Landschaftsbild zu erhalten,
wurden Gewässer und Bäume integriert. Eine
Vielzahl an Radwegen und Spielplätzen beleben
zusätzlich das Umfeld.
Die attraktive Lage mit kurzen Wegen in die
Innenstadt, in der Sie durch die Fußgängerzone mit
vielen Geschäften flanieren, eine Tasse Kaffe in
einem der Cafes genießen können
Ebenso schnell wie in der Innenstadt, sind Sie aber
auch im Grünen. Der Kanal mit seinen Schleusen und
schönen Radwegen lädt zum Fahrrad fahren ein.
Der Stadtteil Deegfeld überzeugt durch seine gute
Infrastruktur. Neben Schulen, Kindergärten, Ärzten
und Lebensmittelläden finden Sie auch ein reiches
Angebot an Freizeitmöglichkeiten in Sportvereinen
und in der Natur.
Alles in Allem finden Sie eine heimische
naturbelassene Atmosphäre mit einem lebendigen
Miteinander. Genießen Sie das Leben in diesem
tollen Stadtteil.
Erdgeschoss
Wohnung 1
Wohnung 2
Wohnfläche
Schlafen
Bad
Büro/Gäste
Flur
W/E/K
HWR
WC
Terrasse
84,17 m²
14,02 m²
6,69 m²
10,24 m²
7,84 m²
34,14 m²
3,09 m²
2,65 m²
5,50 m²
Wohnfläche
Schlafen
Bad
Büro/Gäste
Flur
W/E/K
HWR
WC
Terrasse
84,16 m²
12,78 m²
6,59 m²
11,50 m²
7,91 m²
34,14 m²
3,09 m²
2,65 m²
5,50 m²
Preis
179.990,00 €
Preis
179.990,00 €
Dachgeschoss
Wohnung 3
Wohnung 4
Wohnfläche
Schlafen
Bad
Büro/Gäste
Flur
W/E/K
HWR
WC
Balkon
87,21 m²
12,78 m²
6,59 m²
11,50 m²
6,40 m²
38,56 m²
4,80 m²
2,65 m²
3,54 m²
Wohnfläche
Schlafen
Bad
Büro/Gäste
Flur
W/E/K
HWR
WC
Balkon
87,21 m²
12,78 m²
6,59 m²
11,50 m²
6,40 m²
38,56 m²
4,80 m²
2,65 m²
3,54 m²
Preis
179.990,00 €
Preis
179.990,00 €
Außenansichten
Außenansichten
Lageplan
Kontaktdaten
Immobilienberater
Holger Lüchies
Immobilienberater
Email:
[email protected]
Telefon:
05921 172-180
Mirko Pfau
Immobilienberater
Email:
[email protected]
Telefon:
05921 172-205
Holger Vos
Teamleiter und Immobilienberater
Email:
[email protected]
Telefon:
05921 172-206
Baufinanzierungsberater
Sarah Beernink
Privatkundenberaterin und Geschäftsstellenleiterin
Email:
[email protected]
Telefon:
05921 172-350
Holger Evermann
Privatkundenberater
Email:
[email protected]
Telefon:
05921 172-354
Versicherungslösungen
Nicole Gysbers
Angestellte Versicherungsvermittlerin für die R+V Versicherungsgruppe
Email:
[email protected]
Telefon:
05921 172-262
Geldwäschegesetz (GwG)
„Wenn der Immobilienmakler nach dem
Personalausweis fragt…“
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler
verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen
Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie
interessiert und arbeiten mit einem
Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich,
dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem
Personalausweis fragt?
Sollten Sie bei der Immobiliensuche oder dem
Immobilienverkauf in diese Situation kommen, dann
hat Ihr Immobilienmakler ALLES richtig
gemacht.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen
Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden
feststellen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich
abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das
bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet
sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen
zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis
festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler
prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen
Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben
Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit
einem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick
über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem
Geldwäschegesetz bekommen, hat der
Immobilienverband IVD diese Informationen
zusammengestellt.
Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde
verpflichtet, dem Immobilienmakler die
entsprechenden Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung
vorzulegen.
Das Geldwäschegesetz sieht vor:
» Der Vertragspartner ist zu identifizieren
(Kenne deinen Kunden – Know-Your-CustomerPrinzip)
» Dies geschieht durch Einsichtnahme in den
Personalausweis – bei Firmen durch Einsicht in das
Handelsregister
» Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit,
Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende
Behörde sind zu vermerken
» Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung,
Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder
Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des
gesetzlichen Vertreters vermerkt
» Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des
Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend
» Es sind Informationen über den Geschäftszweck
einzuholen
» Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für
einen Dritten handelt, d.h. wer der wirtschaftlich
Berechtigte ist
» Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf
Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren
» Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf
durchgeführten Transaktionen (insbesondere
Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler
kontinuierlich zu überwachen
Helfen Sie dem Immobilienmakler dabei, seine
gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
zu erfüllen, und legen Sie Ihren Personalausweis bei
Abschluss des Maklervertrages oder bei dem Termin
im Büro des Immobilienmaklers vor.
Entnommen aus dem Flyer zum Thema Geldwäschegesetz
des Immobilienverband Deutschland IVD
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der
Grafschafter Volksbank eG
Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt
und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden
in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie
verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal
angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns
erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer
Objekte abzulehnen.
Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie
verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Mit Abschluss eines durch die Tätigkeit der Grafschafter Volksbank eG zustande gekommenen
Kauf-/ Mietvertrages ist die ortsübliche Nachweis-/ Vermittlungsgebühr – errechnet aus dem
tatsächlichen Kauf-/ Mietpreis - zu zahlen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann,
wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot
abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag
oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei
Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern ein von uns
nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Miet- bzw.
Pachtvertrages das Grundstück bzw. Miet-/ Pachtobjekt ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur
Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die
Vermietung/ Verpachtung in Anrechnung gebracht werden.
Käuferprovision:
Nachweis-/ Vermittlungsgebühr
3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer