FAQ zur Anmeldung der B.A.-Arbeit im SoSe 2015

INSTITUT FÜR ROMANISCHE P HILOLOGIE
FACHSTUDIENBERATUN G ROM ANISTIK
FAQ ZUR A NMELDUNG DER B.A.-A RBEIT (B.A. R OMANISTIK
F RANZÖSISCH /S PANISCH /P ORTUGIESISCH /R UMÄNISCH ) IM S O S E 2015
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Anmeldung der B.A.-Arbeit?
- in der Sprachwissenschaft müssen Sie folgende Module bzw. Modulteile bestanden haben:
- P 1: Basismodul Romanische Philologie
- P 2: Basismodul Sprachpraxis (Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch)
- P 3: Basismodul Einzelsprachliche Philologie (Französisch, Spanisch, Portugiesisch,
Rumänisch)
- P 4: Aufbaumodul Sprachpraxis (Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch)
- WP 7.1: Modulteil / Seminar Romanistische Sprachwissenschaft
- in der Literaturwissenschaft müssen Sie folgende Module bestanden haben:
- P 1: Basismodul Romanische Philologie
- P 2: Basismodul Sprachpraxis (Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch)
- P 3: Basismodul Einzelsprachliche Philologie (Französisch, Spanisch, Portugiesisch,
Rumänisch)
- P 4: Aufbaumodul Sprachpraxis (Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch)
- WP 8.1: Modulteil / Seminar Romanistische Literaturwissenschaft- und Kulturwissenschaft
In welchem Zeitraum muss ich meine B.A.-Arbeit anmelden?
Da Sie im Vorsemester in der Regel eine Hausarbeit zum von Ihnen besuchten Seminar verfassen
müssen und diese noch korrigiert werden muss, beginnt die Anmeldefrist erst am 07.04.2015.
Anmeldeschluss ist der 10.04.2015.
Verspätet eingereichte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.
In welchem Fachsemester muss ich meine B.A.-Arbeit spätestens anmelden?
Bitte beachten Sie, dass laut PStO alle studienbegleitenden Prüfungen spätestens im 9.
Fachsemester erfolgreich abgelegt worden sein müssen. Dies gilt jedoch NICHT für die B.A.Arbeit; diese muss erstmalig im 7. Fachsemester angemeldet werden und darf auch nur einmal, im
nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Wenn Sie sich spätestens im 7. Fachsemester nicht
zur B.A.-Arbeit angemeldet haben, bedeutet dies, dass Sie automatisch zum ersten Mal durch die
B.A.-Arbeit durchgefallen sind und nur noch einen Versuch, nämlich im 8. Fachsemester, haben.
Es sei denn, Sie können dem Prüfungsamt triftige, d.h. nicht selbst zu vertretende Gründe
nachweisen (Prüfungsversäumnisse aufgrund von Krankheiten, Pflege chronisch kranker
Angehöriger, etc.). In diesem Falle sollten Sie sich schnellstmöglich an die zuständige
Sachbearbeiterin des PAGS (Frau Heidi Müller) wenden und dort einen Antrag stellen, der ihnen
das erstmalige Ablegen der B.A.-Arbeit im 8. Fachsemester erlaubt.
Im eigenen Interesse sollten Sie in Ihrem 6. Fachsemester alle Voraussetzungen erbringen, die für
die Anmeldung der B.A.-Arbeit erforderlich sind (siehe oben), damit Sie die B.A.-Arbeit in Ihrem
7. Fachsemester regulär abfassen können und nicht bereits aufgrund fehlender Voraussetzungen
als durch die B.A.-Arbeit durchgefallen gelten.
Bitte beachten Sie, dass die Module bzw. Modulteile, die beliebig oft wiederholt werden können,
auch während bzw. nach der B.A.-Arbeit ablegt werden können.
Welche formalen Bestimmungen muss ich beachten?
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen, beginnt am 07. April 2015 und endet am 16. Juni 2015.
Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 16. Juni in zweifacher Ausfertigung im Prüfungsamt bei der
zuständigen Sachbearbeiterin (Frau Müller) abgegeben werden.
Der Umfang beträgt max. 100'000 Zeichen (= ca. 60 Seiten).
Kontakt zur Fachstudienberatung:
Schellingstr 3., VG, 80799 München (Zimmer 519)
[email protected]
Telefonsprechstunde im SoSe 2015:
(089/2180-3596): Mo, 11-12 Uhr /
Di, 14-15 Uhr / Do, 14-15 Uhr
Offene Sprechzeiten im SoSe 2015:
jeden Dienstag, 10-13 und 15-18 Uhr
jeden Donnerstag, 14-16 Uhr
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNI VERSITÄT MÜNCHEN
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Wie kann ich meine B.A.-Arbeit anmelden?
Das Formular zur Anmeldung der B.A.-Arbeit finden Sie auf der Webseite des PAGS. Auf dem
Anmeldeformular füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen den zweiten Abschnitt
(Thema der B.A.-Arbeit, Datum, Unterschrift, Stempel) von Ihrer Betreuungsperson ausfüllen.
Die Anmeldung erfolgt nicht direkt im Prüfungsamt, sondern postalisch durch das Institut. Sie
sollten sich also möglichst frühzeitig mit der bzw. dem Prüfungsberechtigten Ihrer Wahl in
Verbindung setzen und mit ihr bzw. ihm ein Thema für die B.A.-Arbeit aussuchen. Nachdem Sie
ein passendes Thema gefunden haben, wird die Prüferin bzw. der Prüfer Ihre Arbeit postalisch
anmelden. Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe
möglich.
Bis wann wird meine Arbeit korrigiert?
Die Korrekturzeit obliegt den Prüfungsberechtigten. Notenschluss ist aber in jedem Fall der
07. September 2015. Die Zeugnisse werden daher bis Ende des Semesters, d.h. bis 30. September,
garantiert vorliegen.
Wer darf prüfen?
Folgende Dozentinnen und Dozenten sind berechtigt, B.A.-Arbeiten zu betreuen:
Linguistik
Prof. Dr. Ulrich Detges
Prof. Dr. Andreas Dufter
Prof. Dr. Thomas Krefeld
Prof. Dr. Daniela Marzo
Prof. Dr. Álvaro S. Octavio de Toledo y Huerta
Prof. Dr. Elissa Pustka (nach Rücksprache)
PD Dr. habil. Aurelia Merlan
PD Dr. habil. Barbara Schäfer-Prieß
Dr. Sebastian Greußlich
Dr. Klaus Grübl
Dr. Teresa Gruber
Dr. Martha Guzmán
Dr. Jochen Hafner
Dr. Christina Märzhäuser
Dr. Benjamin Massot
Jun.-Prof. Dr. Benjamin Meisnitzer
(nach Rücksprache)
Dr. Joséphine Mulumba Tumba
Dr. Noemi Piredda
Dr. Christoph Platen
Dr. Sebastian Postlep
Dr. Eva Stoll
Dr. Alexander Tschida
Dr. Thomas Weidhaas
Dr. Raphaële Wiesmath
Literaturwissenschaft
Prof. Dr. Martin von Koppenfels
Prof. Dr. Dr. Michael Rössner
Prof. Dr. Bernhard Teuber
Prof. Dr. Barbara Vinken
Prof. Dr. Horst Weich
PD Dr. habil. Susanne Dürr
PD Dr. habil. Aurelia Merlan
Dr. Hermann Doetsch
Dr. Judith Frömmer
Dr. des. Daniel Graziadei
Dr. Dr. Judith Kasper
Dr. des. David Klein
Dr. Wolfgang Lasinger
Dr. Ana Mateos
Dr. Angela Oster
PD Dr. Lars Schneider
Dr. Fabian Sevilla
Dr. Dagmar Stöferle
PD Dr. Cornelia Wild
PD Dr. habil. Jing Xuan
Was ist die Disputation und wann findet sie statt?
In der abschließenden Disputation (60 Min.) sollen die Thesen der B.A.-Arbeit verteidigt werden.
Diese findet im Anschluss an die Korrektur der B.A.-Arbeit nach persönlicher Absprache mit dem
Prüfer, spätestens aber am 08. September 2014, statt. Die Disputation wird benotet. Sie werden
automatisch für die Disputation angemeldet, wenn Sie sich zur B.A.-Arbeit anmelden.
Was ist das begleitende Kolloquium?
Während des Abfassens der B.A.-Arbeit besuchen Sie das so genannte Kandidatenkolloquium, in
dem die Arbeitsprojekte vorgestellt und diskutiert werden. Die Prüfungsleistung besteht aus einem
Thesenpapier (ca. 12'000 Zeichen), das nicht benotet wird.
Sie werden automatisch für das Kolloquium zur Prüfung angemeldet, wenn Sie sich zur B.A.-Arbeit
anmelden. Die Belegung über LSF müssen Sie jedoch selbst vornehmen.