G7-Außenministerkonferenz Halteverbotszonen in der Lübecker

G7-Außenministerkonferenz
Halteverbotszonen in der Lübecker Innenstadt
In der Zeit von Montag, den 13. April 2015 ab 15 Uhr bis Mittwoch, den 15. April 2015 (bis in
die frühen Abendstunden) steht der öffentliche Parkraum in einigen Bereichen nur
eingeschränkt zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Verkehrszeichen
mit den ergänzenden Hinweisen.
„absolutes Halteverbot“
(Zeichen nach 283 StVO)
Zu Einschränkungen in den genannten Zeiträumen kommt es unter anderem in folgenden
Straßen:
Teile in der Königstraße, der Großen Burgstraße, der Glockengießerstraße sowie beidseitig in
den Straßen Kleine Altefähre und Große Altefähre Domkirchhof.
An der Untertrave werden in Fahrtrichtung der Hubbrücke zwischen Engelsgrube und
Kanalstraße Halteverbote eingerichtet.
Außerhalb der Altstadtinsel: Gesperrte Parkzonen in der
 Wallstraße zwischen Mühlendamm und Possehlstraße
 in Teilen der Possehlstraße sowie
 im Brückenweg beidseitig.
Weiterhin gibt es Halteverbote
 Am Waldsaum
 auf Teilen der Travemünder Allee und des Jerusalemsbergs.
Auch die Parkplätze hinter der Hansehalle können zeitweise nicht genutzt werden.
Am Dienstag, den 14. April 2015 wird es zudem Zonen in der Glockengießerstraße, Weiter
Lohberg und in der Fischstraße geben, in denen nicht geparkt werden darf.
Viertägige Halteverbote werden auf dem Seitenstreifen in der Fackenburger Allee zwischen
Sadowa- und Waisenhofstraße stadtauswärts eingerichtet.
Travemünde: Hier werden viertägige Halteverbote beim Parkplatz Am Leuchtturm
eingerichtet.
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