G7-Außenministerkonferenz Halteverbotszonen in der Lübecker Innenstadt In der Zeit von Montag, den 13. April 2015 ab 15 Uhr bis Mittwoch, den 15. April 2015 (bis in die frühen Abendstunden) steht der öffentliche Parkraum in einigen Bereichen nur eingeschränkt zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Verkehrszeichen mit den ergänzenden Hinweisen. „absolutes Halteverbot“ (Zeichen nach 283 StVO) Zu Einschränkungen in den genannten Zeiträumen kommt es unter anderem in folgenden Straßen: Teile in der Königstraße, der Großen Burgstraße, der Glockengießerstraße sowie beidseitig in den Straßen Kleine Altefähre und Große Altefähre Domkirchhof. An der Untertrave werden in Fahrtrichtung der Hubbrücke zwischen Engelsgrube und Kanalstraße Halteverbote eingerichtet. Außerhalb der Altstadtinsel: Gesperrte Parkzonen in der Wallstraße zwischen Mühlendamm und Possehlstraße in Teilen der Possehlstraße sowie im Brückenweg beidseitig. Weiterhin gibt es Halteverbote Am Waldsaum auf Teilen der Travemünder Allee und des Jerusalemsbergs. Auch die Parkplätze hinter der Hansehalle können zeitweise nicht genutzt werden. Am Dienstag, den 14. April 2015 wird es zudem Zonen in der Glockengießerstraße, Weiter Lohberg und in der Fischstraße geben, in denen nicht geparkt werden darf. Viertägige Halteverbote werden auf dem Seitenstreifen in der Fackenburger Allee zwischen Sadowa- und Waisenhofstraße stadtauswärts eingerichtet. Travemünde: Hier werden viertägige Halteverbote beim Parkplatz Am Leuchtturm eingerichtet. 1
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