Genehmigungserlass 2015

Schleswig-Holstein
Der echte Norden
SH~J
Schleswig-Holstein
Ministerium für Inneres und
Bundesangelegenheiten
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Hansesta'dt Lübeck
Der Bürgermeister
Haushalt und Steuerung
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Meine Nachricht vom: I
Ralf Warnholz
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2. April 2015
a)
b)
c)
Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015
Wirtschaftsplan 2015 der SeniorinnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck
Haushaltspläne 2015 der Stiftungen
a)
Für die Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Kommunen insgesamt zeichnet
sich seit dem Jahr 2012 eine leichte Entspannung ab. Dazu tragen unter anderem bei:
• die Zuwächse bei den Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern,
• die schrittweise Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung durch den Bund- vollständig seit 2014 -,
• die bereits seit 2010 einsetzende Verstärkung der Anstrengungen der Kommunen
zur Haushaltskonsolidierung,
• die verstärkte Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Betreuungsangebote
für unter Dreijährige durch das Land seit 2013.
Gleichwohl tragen die Kommunen noch schwer an Altlasten der Vergangenheit. Die aufgelaufenen Defizite haben eine erhebliche Größenordnung erreicht: Bis Ende 2011 dürften
1.050 Mio. Euro aufgelaufen sein, bis Ende 2012 nach derzeitigem Kenntnisstand
1.200 Mio. Euro.
Die Finan~situation der einzelnen Kommunen ist sehr heterogen. Von den Ende 2009
aufgelaufenen Defiziten entfielen der absoluten Höhe nach über 80 % allein auf
16 Kommunen. Diese Kommunen werden zielgerichtet bei der Haushaltskonsolidierung
unterstützt. Dieses geschieht seit 2013 zum einen durch die Gewährung von Konsolidierungshilfen, zum anderen aber auch durch eingeforderte Eigenleistungen der zuweisungsberechtigten Kommunen.
Auch die Finanzentwicklung der schleswig-holsteinischen Kommunen verläuft zuletzt
uneinheitlich. Eine Reihe von Kommunen verbessern ihre Ergebnisse und tragen ggf.
aufgelaufene Defizite ab. Andere Kommunen nehmen an dieser Entwicklung noch nicht
teil. Gerade sie bedürfen besonderer fortgesetzter Anstrengungen der Haushaltskonsolidierung.
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-2Land und Bund unterstützen die Kommunen weiter. Das Land gewährt weiterhin Konsolidierungshilfen und hat den früheren Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich durch
verschiedene Maßnahmen ausgeglichen. Der Bund erhöht ab 2015 den Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer und seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung
nach dem SGB II. Ferner ist die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zu berücksichtigen.
Zum 1. Januar 2015 wurde der kommunale Finanzausgleich gründlich, umfassend,
sachgerecht und nach intensivem sowie ausführlichem Dialog mit der kommunalen Familie neu geordnet. Er basiert auf den kommunalen Aufgaben und berücksichtigt in
besonderer Weise die sozialen Lasten bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die
nicht mehr gerechtfertigte Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den Kosten der
Unterkunft wird aufgehoben. Leistungen Zentraler Orte für ihr Umland werden stärker honoriert, Gemeinden mit rückläufiger Einwohnerzahl werden entlastet. Die Finanzausgleichsumlage, die einnahmestarke Gemeinden solidarisch entrichten, wird mit der ähnlich
wirkenden zusätzlichen Kreisumlage zusammengeführt. ln vielerlei Hinsicht wird der
kommunale Finanzausgleich transparenter und nachvollziehbarer. Künftig wird er regelmäßig überprüft und anhand der aktuellen Datengrundlagen fortgeschrieben werden.
Von den Kommunen ist zu erwarten, den Anstieg der Aufwendungen im Ergebnisplan
bzw. den Anstieg der Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit Nachdruck zu begrenzen. Ertrags- bzw. Einnahmepotenziale müssen erforderlichenfalls genutzt werden. Neue Defizite
im Ergebnisplan bzw. Verwaltungshaushalt sind zu vermeiden, ggf. aufgelaufene Defizite
abzubauen und eine Zunahme der Verschuldung insgesamt, d. h. unter Einbeziehung der
ausgegliederten Aufgabenbereiche eng zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Hansestadt Lübeck führt seit dem 1. Januar 2010 ihre Haushaltswirtschaft nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2011 bis 2013
konnten noch nicht vorgelegt werden. Meine Hinweise aus meinem Erlass vom 04. März
2014 gelten fort.
Den mit Schreiben vom 01.12.2014 übersandten Bericht, der eine Zeitplanung enthält,
wann die Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 vorliegen werden und ab wann mit einer
fristgerechten Vorlage der Jahresabschlüsse gemäß § 44 GemHVO-Doppik zu rechnen
ist, habe ich zur Kenntnis genommen. Unbefriedigend ist, dass die fristgerechte Vorlage
der Jahresabschlüsse erst mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2019 im Jahr 2020 und
somit rd. 10 Jahre nach Einführung der Doppik erreicht werden soll. Ich bitte die Vorlage
der Jahresabschlüsse zu beschleunigen und möglichst bereits im Jahr 2015 die Abschlüsse 2011 und 2012 vorzulegen. Darüber hinaus bitte ich, den Bericht über die Zeitplanung
der Jahresabschlüsse gegenüber der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck weiterhin jeweils zum 1. Juni und 1. Januar eines Jahres zu aktualisieren, bis die Hansestadt fristgerecht ihren Jahresabschluss vorlegt.
-3Die Finanzlage der Hansestadt Lübeck stellt sich wie folgt dar:
Lfd.
Nr.
1.
bis Ende 2014 aufgelaufene Defizite
(Schätzung der Hansestadt Lübeck im Evaluationsbericht Konsolidierungshilfe, lt. Plandaten 628.500 TEUR)
2. einen Jahresfehlbetrag 2015
ohne Berücksichtigung von Mindereinnahmen nach den
Berechnungen zum Finanzausgleich von rd. 3,1 Mio. €
3. erwartete Defizite in den Jahren 2016 bis 2018
4. zu erwartende aufgelaufene Defizite bis Ende 2018
(Summe Lfd. Nr. 1 bis 3)
5. Eigenkapital Ende 2014
6. Eigenkapital Ende 2018
7. Abnahme der liquiden Mittel in den Jahren 2015 bis
2018 um
8.
in TEUR
484.300
57.844
160.029
702.173
keine Angaben
keine Angaben
269.968
in TEUR
572.588
eine Verschuldung Anfang 2015
(in der Übersicht aufS. 142 wirdfälschlicherWeise ein
um 165,0 Mio. € zu niedriger Wert ausgewiesen)
9. eine Verschuldung Ende 2018
558.896
(siehe Anmerkung in Zeile 8)
10. eine Gesamtverschuldung (Gesamt I) Anfang 2015
1.046.600
(in der Übersicht aufS. 148 wirdfälschlicherWeise ein
um 165,0 Mio. € zu niedriger Wert ausgewiesen)
11. eine Gesamtverschuldung (Gesamt I) Ende 2015
1.082.400
(siehe Anmerkung in Zeile 10)
12. eine Gesamtverschuldung (Gesamt I) Ende 2018
1.085.300
(in der Übersicht aufS. 148 wirdfälschlicherWeise ein
um 140,0 Mio. € zu niedriger Wert ausgewiesen)
300.000
13. ein Bestand an Kassenkrediten Ende 2014
14. eine Gesamtverschuldung (Gesamt II) Anfang 2015
1.358.300
15. eine Gesamtverschuldung (Gesamt II) Ende 2015
1.473.500
*bei der Berechnung wurde eine Einwohnerzahl von 212.383 berücksichtigt
EUR/Ew.*
2.696
2.632
4.928
5.096
5.110
1.413
6.396
6.938
Die Zahlen (s. Ziff. 1-4) machen deutlich, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck nicht gegeben ist.
Ausdrücklich erkenne ich die bisherigen Konsolidierungsanstrengungen der Hansestadt
Lübeck an. Hierzu zähle ich insbesondere die im Rahmen der Konsolidierungshilfe gemeldeten weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Sie tragen nicht unwesentlich
dazu bei, dass sich in der mittelfristigen Ergebnisplanung eine Verminderung der Defizite
gegenüber der Vorjahresplanung ergeben hat. Gleichwohl wird auch für das Jahr 2018
noch ein Defizit in Höhe von rd. 49,1 Mio. € ausgewiesen. Dies zeigt, dass die Hansestadt
Lübeck in ihren Konsolidierungsanstrengungen nicht nachlassen darf.
Auffällig ist die Steigerungsrate der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (VorberichtS. 146), die im Jahr 2015 mit 4,79% deutlich über der Empfehlung
des Haushaltserlasses von 1 % liegt.
·
-4Das Defizit der SeniorinnenEinrichtungen soll von rd. 0,9 Mio. € 2014 auf rd. 1,9 Mio. €
2015 ansteigen und bis einschließlich 2018 nicht mehr absinken. Wann das im Vorbericht
auf Seite 32 dargestellte Sanierungsziel eines ausgeglichen Ergebnisses erreicht werden
soll, bleibt unklar. Nicht nachvollziehbar ist, warum auf Seite 147 für das Jahr 2014 eine
Verlustabdeckung in Höhe von 1.833.400 € ausgewiesen wird, obwohllt. Haushaltsplan
lediglich eine Verlustabdeckung in Höhe von 877.100 € vorgesehen ist. Nachdem ich die
Hansestadt Lübeck bereits im vergangenen Jahr gebeten habe, in diesem Bereich tätig zu
werden, begrüße ich, dass das Beteiligungscontrolling im Vorwort zum Beteiligungsbericht
die Neuausrichtung der SeniorinnenEinrichtungen als aktuellen Arbeitsschwerpunkt nennt.
Ich darf daher erwarten, dass in diesem Jahr Maßnahmen umgesetzt werden, die schon
kurzfristig zu einer Entlastung des Haushalts der Hansestadt Lübeck führen.
Auffällig ist der Anstieg der Verlustabdeckung (S. 147) ferner bei der
• Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH von 496.000 € im Jahr 2014 auf
605.000 € im Jahr 2015 und der
• Theater Lübeck gGmbH von 16.927.000 € im Jahr 2014 auf 17.977.000 € im Jahr
2015
Bemerkenswert ist der auf Seite 152 ff. dargestellte Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände, die im Jahr 2015 mit rd. 14,7 Mio. € rd. 1,1 Mio. € über
dem Wert des Vorjahres liegen. Im Jahr 2012 betrugen die Aufwendungen noch rd.
10,1 Mio. €, sodass innerhalb von 3 Jahren eine Steigerung um rd. 45,5 % zu verzeichnen
ist.
Die zuvor genannten Steigerungsraten stehen im Missverhältnis zu den weiterhin eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Lübeck. Sie gefährden überdies den
Erfolg der bisher umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt.
Die Übersicht auf Seite 145 des Vorberichts über die Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Hansestadt Lübeck gibt Anlass, die Qualität der
Planung zu hinterfragen. ln den Jahren 2011 bis 2013 wurden jeweils hohe Beträge in das
Folgejahr übertragen und im Durchschnitt nicht einmal die Hälfte der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verausgabt. Dies wirft die Frage auf, ob die Hansestadt Lübeck
überhaupt organisatorisch in der Lage gewesen wäre, die geplanten Investitionen durchzuführen. ln Bezug auf die Haushaltsplanung der Hansestadt Lübeck stellt sich die Frage,
ob die Investitionsplanung mit§ 10 GemHVO-Doppik in Einklang steht. Ich weise darauf
hin, dass ein Verstoß gegen § 10 GemHVO-Doppik zu einer Kürzung des Gesamtbetrages
der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen führen kann.
Zukünftig bitte ich in der Übersicht auch Eintragungen in den Spalten 3 und 4 vorzunehmen. Zumindest die in Spalte 3 einzutragenden Ist-Auszahlungen dürften auf Grundlage
der Finanzrechnungsdaten bekannt sein.
ln diesem Zusammenhang bitte ich zukünftig Übersichten über die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für
• jedes Sondervermögen, für das Sonderrechnung geführt wird,
• jede Gesellschaft, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, mit mindestens 75 %
beteiligt ist,
• jedes Kommunalunternehmen nach § 106 a GO und jede andere Anstalt, die von
der Gemeinde getragen werden (mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Spa.rkassen)
nach§ 6 Abs. 1 Nr. 16 GemHVO-Doppik zu erstellen. Für die Darstellung ist das Muster
nach Anlage 15 der AA GemHVO-Doppik zu verwenden. Es gilt, der Öffentlichkeit und der
Bürgerschaft auch die Qualität der Investitionsplanung für jedes Sondervermögen, jede
-5Gesellschaft und jedes Kommunalunternehmen transparent darzulegen. Die Übersicht auf
Seite 141 des Vorberichts entspricht nicht dem amtlichen Muster und genügt auch nicht
den Ansprüchen für eine transparente Darstellung.
Der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 9. Oktober 2013 das Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftlichkeit kommunaler Forsten mitgeteilt. Die Bewirtschaftung des Lübecker Stadtwaldes weist nach Aussage der Prüfer Optimierungspotential auf.
So wird unter Ziffer 3.~ des zUsammenfassenden Vergleichs festgestellt, dass der Stadtwald Lübeck doppelt so viel Personal benötigt wie die ebenfalls überprüften Kreisforsten
Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg. Der Landesrechnungshof rät von der Errichtung
eines 5. Reviers im Stadtwald ab. Unter Ziffer 4.1 wird festgestellt, dass keine wirksame
Strategie zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Stadtwaldes verfolgt wird und sich
die Ergebnisse seit 2011 deutlich verschlechtert haben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger als kurzfristig wirksame Maßnahme
zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Stadtwaldes eine Anhebung des Hiebsatzes beschließen könnten, ohne die Nachhaltigkeit der Nutzung zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung, von der Einrichtung
eines 5. Reviers im Stadtwald abzusehen, die Organisation des Stadtwaldbüros zu überprüfen und den Hiebsatz ab sofort zu erhöhen. Ich rege darüber hinaus an, wie vom Landesrechnungshof empfohlen, eine Aufgabenkritik durchzuführen, Personal abzubauen und
eine aussagekräftige Kosten-Leistungs-Rechnung einzuführen. Diese Maßnahmen können zu einer weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Lübecker Stadtwaldes beitragen und so einen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Lage der Hansestadt Lübeck
leisten.
Im Hinblick auf die nicht gegebene dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck
habe ich die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 32.657.300 € nur unter Zurückstellung von Bedenken
treffen können. Bei meiner Entscheidung, keine Kürzungen vorzunehmen, habe ich berücksichtigt, dass den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ganz überwiegend rechtliche oder faktische Notwendigkeiten zugrunde liegen.
Von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 40.635.700 € habe ich einen Teilbetrag in Höhe von 35.000.000 € genehmigt, um eine zu hohe Vorbelastung der Folgejahre zu vermeiden. Allein im Jahre 2016 sollen nach der Planung der Hansestadt Lübeck Auszahlungen in Höhe von rd. 55,9 Mio. € aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werden (VorberichtS. 130).
Die Genehmigungsurkunde ist als Anlage beigefügt.
b)
Der Wirtschaftsplan der städtischen SeniorinnenEinrichtungen enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Auf die Ausführungen auf Seite 4 erster Absatz wird hingewiesen.
-6c)
Die Haushaltspläne 2015 der
Stiftung Haus der Jugend
Stiftung Heiligen-Geist-Hospital
Stiftung Kriegsopferdank
Kulturstiftung Hansestadt Lübeck
Stiftung Lübecker Altstadt
Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster
Stiftung Lübecker Wohnstifte
Stiftung Vereinigte Testamente
- Westerauer Stiftung
habe ich zur Kenntnis genommen. Sie enthalten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Zum Haushaltsplan hat die Durchsicht folgende Anmerkungen ergeben:
1. Dem Vorbericht ist zukünftig die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
gemäß dem Muster der Anlage 3 der AA GemHVO-Doppik beizufügen. Da der Jahresabschluss 2010 vorliegt, hätten die Werte der folgenden Jahre bereits fortgeschrieben werden können. Der Hinweis auf Seite 129 des Vorberichts, dass mangels aktuellem Jahresabschluss die Übersicht nicht enthalten ist, trifft insofern nicht
zu.
2. ln verschiedenen Übersichten erfolgen ab dem Jahr 2015 keine Angaben in den
Spalten EUR/Einwohner. Ich bitte, zukünftig die entsprechenden Werte auf Grundlage der letzten bekannten Einwohnerzahl fortzuschreiben. Geringe Unschärfen
durch mögliche Einwohnerzuwächse oder Einwohnerrückgänge sind hierbei in Kauf
zu nehmen.
3. Die Übersicht über die Gesamtverschuldung auf Seite 148 des Vorberichts weist
eine zusätzliche Spalte "Ablösung Kassenkredite" auf, welche nicht im amtlichen
Muster enthalten ist. Ferner wird bei der Gesamtverschuldung (Gesamt I) ein falscher Wert ausgewiesen, da die Werte der zusätzlichen Spalte "Ablösung Kassenkredite" unberücksichtigt blieben. Ich bitte die abgelösten Kassenkredite zukünftig
entsprechend der Haushaltssystematik in der Spalte 2 "Schulden des Haushalts ... "
nachzuweisen. Sofern ein Bedarf besteht, die abgelösten Kassenkredite gesondert
darzustellen, bitte ich, ggf. eine weitere Fußnote zu nutzen.
4. ln der Übersicht der Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen auf Seite 139
des Vorberichts bitte ich, entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO-Doppik die Vorjahreswerte ebenfalls mit anzugeben.
5. Eine Darstellung der liquiden Mittel soll gemäß Erläuterung auf Seite 212 des Vorberichts erst erfolgen, wenn die aktuellen Jahresabschlüsse zur Zeit der Haushaltsaufstellung vorliegen, d.h. nach der aktuellen Planung erst zum Haushalt 2019. Ich
bitte die liquiden Mittel trotz Nichtvorliegen aktueller Jahresabschlüsse auf Grundlage der Finanzrechnung und ggf. anzufordernder Saldenbestätigungen der Kreditinstitute darzustellen.
Anlage
-7-
Genehmigung
Aufgrund § .95 g Abs. 2 und § 95 f Abs. 4 der Gemeindeordnung genehmige ich in der von
der Bürgerschaft am 27 . November 2014 beschlossenen Haushaltssatzung der Hansestadt
Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 die Festsetzung
1.
2.
des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von
32.657.300 €
eines Teilbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von
35.000.000 €.
Kiel, 2. April 2015
Ministerium für Inneres und
Bundesangelegenheiten
des Landes