1. Klausur

Pflichtübung aus Zivilrecht
SS 2015
Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak
zivilrecht.univie.ac.at
1. Klausur
(Mo, 20.04.2015)
Adrian bringt 2 seiner Hemden in die Blitz-Blank-Reinigung, um sie waschen und bügeln
zu lassen. Das Entgelt (5 Euro je Hemd) ist erst bei Abholung zu zahlen. Als Adrian seine
Hemden wie vereinbart abholen will, ist eines stark zerknittert, das andere zwar gebügelt, aber
nach dem Waschen noch immer schmutzig, sodass er sie keinesfalls in seinem Beruf tragen
kann. Adrian weist den Mitarbeiter der Blitz-Blank-Reinigung sofort darauf hin und
verlangt, dass das in Ordnung gebracht wird. Doch der winkt ab, man habe sich redlich
bemüht, es habe beim ersten Versuch eben nicht funktioniert. Die Haftung für Mängel sei
zudem gleich durch die erste und noch dazu fettgedruckte AGB-Klausel ausgeschlossen. Auf
die AGB wurde Adrian am Abholschein hingewiesen, den er bekam, als er die Hemden der
Blitz-Blank-Reinigung übergab; zusätzlich waren sie auch gut sichtbar im Geschäftslokal
ausgehängt. Verärgert verlässt Adrian das Geschäft der Blitz-Blank-Reinigung ohne
Hemden und ohne zu bezahlen.
Die Reinigung wurde ihm von seinem Arbeitskollegen Randy empfohlen, dem Adrian nun
seinen Ärger schildert. Randy plagt ein schlechtes Gewissen und er will Adrian eine Freude
machen. Da er die Hemdgröße von Adrian weiß, bestellt er im Onlineshop der HemdVersand-GmbH zwei Hemden um gesamt 100 Euro. Die Hemd-Versand-GmbH beauftragt
die Transport-AG mit dem Transport des Pakets an Randy. Als der Fahrer der TransportAG das Haus von Randy erreicht, fährt er viel zu schnell in die Einfahrt. Er kann nicht mehr
rechtzeitig bremsen und fährt durch das Rosenbeet in Randys Garten. Die Wiederherstellung
durch einen Gärtner kostet angemessene 200 Euro. Da Randy nicht zuhause ist, gibt der
Fahrer der Transport-AG das Paket beim Nachbarn ab und befestigt einen
Benachrichtigungszettel an Randys Tür. Der Nachbar verreist noch am selben Tag und kann
Randy das Paket erst 10 Tage später übergeben. Adrian ist nicht begeistert von Randys
Hemdauswahl und lehnt dankend ab. Deshalb beschließt Randy, die Hemden selbst zu tragen.
Schließlich kann Randy von seiner Freundin überzeugt werden, dass er tatsächlich keinen
guten Geschmack in Kleidungsfragen hat. Randy erinnert sich an das Widerrufsformular im
Paket der Hemd-Versand-GmbH und schickt die Hemden 20 Tage nach der Ablieferung
beim Nachbarn samt Formular zurück. Die Hemd-Versand-GmbH teilt mit, dass die
Rücksendung viel zu spät eingetroffen sei, außerdem seien an den Hemden deutliche
Gebrauchsspuren zu erkennen, sodass deren Wert um die Hälfte gemindert sei.
Auch von der Transport-AG erhält Randy eine Absage, als er die 200 Euro für die
Wiederherstellung seines Rosenbeets fordert: Da nicht mehr feststellbar ist, welcher Fahrer
den Schaden verursacht hat, hafte man auch nicht.
Wie ist die Rechtslage?