Pflichtübung aus Zivilrecht SS 2015 Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak zivilrecht.univie.ac.at 1. Klausur (Mo, 20.04.2015) Adrian bringt 2 seiner Hemden in die Blitz-Blank-Reinigung, um sie waschen und bügeln zu lassen. Das Entgelt (5 Euro je Hemd) ist erst bei Abholung zu zahlen. Als Adrian seine Hemden wie vereinbart abholen will, ist eines stark zerknittert, das andere zwar gebügelt, aber nach dem Waschen noch immer schmutzig, sodass er sie keinesfalls in seinem Beruf tragen kann. Adrian weist den Mitarbeiter der Blitz-Blank-Reinigung sofort darauf hin und verlangt, dass das in Ordnung gebracht wird. Doch der winkt ab, man habe sich redlich bemüht, es habe beim ersten Versuch eben nicht funktioniert. Die Haftung für Mängel sei zudem gleich durch die erste und noch dazu fettgedruckte AGB-Klausel ausgeschlossen. Auf die AGB wurde Adrian am Abholschein hingewiesen, den er bekam, als er die Hemden der Blitz-Blank-Reinigung übergab; zusätzlich waren sie auch gut sichtbar im Geschäftslokal ausgehängt. Verärgert verlässt Adrian das Geschäft der Blitz-Blank-Reinigung ohne Hemden und ohne zu bezahlen. Die Reinigung wurde ihm von seinem Arbeitskollegen Randy empfohlen, dem Adrian nun seinen Ärger schildert. Randy plagt ein schlechtes Gewissen und er will Adrian eine Freude machen. Da er die Hemdgröße von Adrian weiß, bestellt er im Onlineshop der HemdVersand-GmbH zwei Hemden um gesamt 100 Euro. Die Hemd-Versand-GmbH beauftragt die Transport-AG mit dem Transport des Pakets an Randy. Als der Fahrer der TransportAG das Haus von Randy erreicht, fährt er viel zu schnell in die Einfahrt. Er kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt durch das Rosenbeet in Randys Garten. Die Wiederherstellung durch einen Gärtner kostet angemessene 200 Euro. Da Randy nicht zuhause ist, gibt der Fahrer der Transport-AG das Paket beim Nachbarn ab und befestigt einen Benachrichtigungszettel an Randys Tür. Der Nachbar verreist noch am selben Tag und kann Randy das Paket erst 10 Tage später übergeben. Adrian ist nicht begeistert von Randys Hemdauswahl und lehnt dankend ab. Deshalb beschließt Randy, die Hemden selbst zu tragen. Schließlich kann Randy von seiner Freundin überzeugt werden, dass er tatsächlich keinen guten Geschmack in Kleidungsfragen hat. Randy erinnert sich an das Widerrufsformular im Paket der Hemd-Versand-GmbH und schickt die Hemden 20 Tage nach der Ablieferung beim Nachbarn samt Formular zurück. Die Hemd-Versand-GmbH teilt mit, dass die Rücksendung viel zu spät eingetroffen sei, außerdem seien an den Hemden deutliche Gebrauchsspuren zu erkennen, sodass deren Wert um die Hälfte gemindert sei. Auch von der Transport-AG erhält Randy eine Absage, als er die 200 Euro für die Wiederherstellung seines Rosenbeets fordert: Da nicht mehr feststellbar ist, welcher Fahrer den Schaden verursacht hat, hafte man auch nicht. Wie ist die Rechtslage?
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