Werkstattbericht Nr. 12

WOZU (K)EINE/N
HOCHSCHULOMBUDSFRAU / MANN?
Werkstattberichte 6/7
Werkstattbericht 12
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber:
Ombudsstelle für Studierende (OS)
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA
Bei der Erstellung dieser Broschüre haben mitgewirkt:
Melanie Jeschko (OS), Cindy Keler (OS), Denise Soffried (OS)
Ihnen sei herzlich dafür gedankt.
Titelblattgestaltung: Christian Smetana, Wien
Innen-Layout: Mag. Stephanie Zwießler, Wien
1. Auflage, 1. Oktober 2014
Auflage: 200 Stück
Herstellung: BMWFW
Weitere Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende bestellt werden,
per E-Mail [email protected]
oder
per Telefon 01-53120-5544
Werkstattberichte der Ombudsstelle für Studierende:
Neben der Betreuung von individuellen Problemfällen an Universitäten und Hochschulen gehört auch der
institutionalisierte Dialog mit den Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Institutionen vor Ort zu den Hauptaufgaben der Ombudsstelle für Studierende.
Dazu gibt es pro Kalenderjahr innerhalb des Jahresprogrammes der Ombudsstelle für Studierende
mehrere Spezialveranstaltungen, die sowohl generellen Arbeitsbereichen als auch Sonderthemen
gewidmet sind.
Ab dem Studienjahr 2008/2009 gab die Studierendenanwaltschaft, die Vorgängereinrichtung der
Ombudsstelle für Studierende, in diesem Zusammenhang als neues Informationsmedium die sogenannten
Werkstattberichte über die Erfahrungen aus der Alltagsarbeit und aus den Kontakten mit Studierenden
heraus. Darin wurden Präsentationen und Ergebnisse der einschlägigen Tagungen der
Studierendenanwaltschaft zu Spezialthemen auch einem größeren Interessentinnen- und
Interessentenkreis zur Verfügung gestellt.
Die bisher erschienenen Hefte behandelten "Studierendenanwaltschaft-Jahrestagung Preßburg 4.
und 5. März 2008", „Studieren mit Behinderung“, „Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen
einen Ombudsmann?“, „Bologna nach dem Feiern: Qualität, Autonomie, Mobilität in der Praxis“,
„Der dritte Zyklus der „Bologna“-Studienarchitektur im österreichischen Hochschulsystem:
Praxisbeispiele,
Problemfelder“,
„Ist
hier/da/dort
jemand?
Vorschlagsund
Verbesserungsmanagement an österreichischen Hochschulen: Was es Studierenden und
Hochschulen bringen kann“, „Curriculum für Lehrveranstaltungen zur „Guten Wissenschaftlichen
Praxis“ sowie „Mediation an Hochschulen: Ein Konfliktvermittlungs-Instrument auch für
Studierende und Jungforscherinnen und -forscher“, „Hochschulen als Objekte medialer Begierden:
Über Do’s und Dont’s in der Berichterstattung zu Themen rund ums Studium“ und „Brauchen
(Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann – Als ein Teil der Qualitätssicherung?“
stehen sowohl gedruckt als auch elektronisch über die Homepage der Ombudsstelle für Studierende
(www.hochschulombudsmann.at) zur Verfügung.
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Inhaltsverzeichnis
ÜBER DIESEN WERKSTATTBERICHT ............................................................................... 5 Elmar Pichl Begrüßung ..................................................................................................................................... 7 Harald Kainz Begrüßung .................................................................................................................................. 8 Hans Sünkel Wozu (k)eine Hochschul-Ombudsperson? Der Ombudsmann an der Technischen
Universität Graz: Der Plan/Die Idee .......................................................................................................... 11 Siegfried Koller Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit/Die
Umsetzung – Erfahrungen aus 13 Monaten Tätigkeit ............................................................................. 15 Michael Heritsch Die Ombudsstelle an der FHWien der WKW: Der Plan/Die Idee ....................... 18 Monika Petermandl Wie eine Ombudsstelle einrichten? ........................................................................ 20 Martin Polaschek Warum die Universität Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende
braucht ............................................................................................................................................................... 22 Helga Nolte Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht 24 Josef Leidenfrost Von Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten über Anliegen zu
Vorschlägen: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes.. 32 Monika Petermandl Die Ombudsfrau an der FHWien der WKW: Die Wirklichkeit – 7 Jahre
Erfahrung .......................................................................................................................................................... 47 Josef Leidenfrost Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Personal,
Struktur, Zuständigkeiten ............................................................................................................................... 50 LITERATURTIPPS ................................................................................................................ 53 LISTE DER TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER ................................................. 60 LEBENSLÄUFE DER REFERENTINNEN UND REFERENTEN ...................................... 62 TAGUNGSPROGRAMM ....................................................................................................... 67 ZUKUNFTSEMPFEHLUNGEN ............................................................................................ 70 3
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
WOZU (K)EINE/N
HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN?
Eine Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende, des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft,
der Technischen Universität Graz und der Fachhochschule der
Wirtschaftskammer Wien
30. April 2014
Graz
Technische Universität Graz
Harald Kainz, Rektor der TU Graz, Martin Lehner, FH Technikum Wien, Michael Heritsch,
Geschäftsführer der FHW der WKW, Helga Nolte, Universität Hamburg, Siegfried Koller,
Ombudsmann der TU Graz, Monika Petermandl, Ombudsfrau der FHW der WKW, Elmar Pichl,
Sektionschef im BMWFW, Hans Sünkel, Altrektor der TU Graz, Josef Leidenfrost, Hochschulombudsmann
im BMWFW
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Über diesen Werkstattbericht
2015 feiert der Ombudsmann der Simon Frazer University in Vancouver, Kanada, sein 50jähriges
Bestandsjubiläum (http://www.sfu.ca/ombudsperson.html). Dieses Büro ist damit weltweit die älteste
derartige Einrichtung im Hochschulsektor. Weitere Institutionen dieser Art folgten in den USA in den
späten 1960er Jahren, 1985 in Mexiko sowie ebenfalls 1985 erstmals in Europa in Spanien. Als
weitere europäische Länder folgten Holland, Belgien, Malta, Deutschland, Kroatien, die Schweiz,
Dänemark, Norwegen, Schweden, Irland, Italien, Portugal, Frankreich sowie Polen.
In
Österreich
gab
es
seit
1997
(bis
2012)
die
Studierendenanwaltschaft
(https://www.oead.at/fileadmin/oead_zentrale/events/2011-pdf/StudierendenanwaltschaftProgramm_1._Juli_2011.pdf), die per 1. März 2012 durch das Hochschulqualitätssicherungsgesetz (HSQSG
2011)
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40130561/NOR40130561.pdf)
zur
nunmehr gesetzlich verankerten Ombudsstelle für Studierende (www.hochschulombudsmann.at) im
(mittlerweile)
Bundesministerium
für
Wissenschaft,
Forschung
und
Wirtschaft
(http://www.bmwfw.gv.at/Seiten/default.aspx) umgewandelt wurde.
Bereits seit 2007 hat die FH-Wien der WKW als erste Fachhochschule in Österreich eine Ombudsstelle
(http://www.fh-wien.ac.at/campus-leben/ombudsstelle/). Seit Beginn 2013 verfügt auch die erste
öffentliche Universität, nämlich die Technische Universität Graz über eine solche
(http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Services/ombudsstelleStud).
Ihr
sind
mittlerweile die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.htm)
sowie die Wirtschaftsuniversität Wien nachgefolgt. An der Universität Wien gibt es eine spezielle
Ombudsstelle für internationale Programmstudierende (https://international.univie.ac.at/ombuds-officefor-international-exchange-students/).
Im Bereich der Privatuniversitäten wurde an der Anton-Bruckner-Privatuniversität OÖ am 1. März 2014
eine
Ombudsstelle
für
Studierende
eingerichtet
(http://www.bruckneruni.at/Universitaet/Vertretungen/Ombudsstelle).
Damit verfügen schon mehrere Hochschulinstitutionen in Österreich über Ombudsstellen für die eigenen
Studierenden über jeweils direkte Ansprechstelle für Anliegen vor Ort. Weitere Institutionen haben ihr
Interesse an diesem Modell bekundet, wobei es keine wie immer gearteten Vorgaben seitens des
Gesetzgebers mittels einschlägiger Hochschulgesetze oder des Ministeriums im Rahmen der
Rechtsaufsicht bzw. des Verhandelns der Leistungsvereinbarungen mit öffentlichen Universitäten oder
Förderauflagen bei Fachhochschulen gibt. Solche gibt es auch nicht seitens der Akkreditierungsagentur
für Privatuniversitäten und Fachhochschulen. Es ist daher ganz allein den Hochschulinstitutionen
überlassen, derartige Stellen zu konzipieren, entsprechend intern beschließen zu lassen und danach
operativ einzurichten.
Hauptintentionen der Tagung „Wozu (k)eine/n Hochschulombudsfrau /mann?“ waren daher einerseits
die Darstellung zweier erfolgreicher Modelle zur Einrichtung von Ombudsstellen an der TU Graz und an
der FHW der WKW von der Idee bis zur Umsetzung, andererseits die Diskussion zur Fortentwicklung
und Weiterbildung des Konzeptes von hochschulischen Ombudsstellen, sowohl von zentralen (so wie der
Ombudsstelle im Ministerium) als auch dezentralen.
Auch allfällige Mindesterfordernisse von dezentralen Stellen wurden diskutiert so wie die mögliche
Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle im Wissenschaftsministerium, zum Beispiel bei der Mitwirkung bei
der Themenplatzierung durch die Ombudsstelle für Studierende bei der Erstellung des jährlich fälligen
Tätigkeitsberichtes
(http://www.hochschulombudsmann.at/wpcontent/uploads/2013/12/T%C3%A4tigkeitsbericht-2012-ffinal-A4-Neu-2.pdf) an die jeweiligen
Ressortleitungen (BMWFW und BMBF) .
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Hauptintentionen dieser Publikation sind daher die Weitergabe der Ideen zur Gründungsintentionen
durch den Altrektor der Technischen Universität Graz o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel mit dem Referat
„Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee“ sowie durch Ing. Mag.
(FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien mit dem
Referat „Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die Idee“.
Anhand der persönlichen Erfahrungen in ihren jeweiligen Positionen berichteten Dipl.Ing. Dr. techn.
Siegfried Koller, Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz zum Thema „Der Ombudsmann
an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung“ sowie O. Univ.-Prof. Dr. Monika
Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien über „Die Ombudsfrau an der Fachhochschule
der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit – ein siebenjähriger Erfahrungsbericht“.
Weitere Referentinnen und Referenten sprachen über dezentrale und zentrale Ombudsstellen und auch
darüber, warum es mancherorts keine Ombudsstellen gibt.
Die Empfehlungen aus den Arbeitskreisen in der Schlussrunde ergaben einige Zukunftsempfehlungen zu
den Themen: ideale Positionierung einer hochschulischen Ombudsstelle innerhalb der
Organisationsstrukturen und deren Interaktionen mit der Führungsebene, Prozess der Schaffung einer
solchen Stelle und von wem eine Initiative dazu ausgehen kann, welche Hauptaufgabengebiete eine
Ombudsstelle haben soll, wie die ideale Person für die Ombudsfunktion zu finden ist sowie über die
verschiedenen Bearbeitungsschritte bei der Entgegennahme und Behandlung von Anliegen.
Der Vollständigkeit halber enthält dieser Werkstattbericht auch noch Informationen über das
europäische Netzwerk der Hochschulombudsdienste ENOHE (European Network of Ombudsmen in
Higher Education, www.enohe.org), das 2003 von der Studierendenanwaltschaft mitgegründet worden
ist und das als Kommunikationsplattform für Ombudsstellen aus mittlerweile 15 europäischen Ländern
und Israel dient sowie deren Resolution der Jahreskonferenz 2014 in Warschau in Vorbereitung der
Bologna-Ministerkonferenz im Mai 2015 in Jerewan, Armenien.
Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation)
Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Hochschulombudsmann
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Elmar Pichl
Begrüßung
Sehr geehrter Herr Rektor, sehr geehrter Damen und Herren! Vorangestellt die besten Grüßen von
Herrn Bundesminister Reinhold Mitterlehner, der heute anders eingeteilt ist in seinen Verpflichtungen, die
das tägliche politische Geschehen mit sich bringen, der sich aber mittlerweile bereits sehr intensiv mit
der Tätigkeit der Ombudsstellen, der Problematik, der Aufgaben und Problemlösungen widmen konnte,
weil zum ersten Mal ein umfassender Bericht dem Parlament vorgelegt worden ist. Ich bin nicht nur als
Steirer gerne hier, sondern auch als im BMWFW zuständiger Sektionschef für eben die Universitäten,
Fachhochschulen und Privatuniversitäten, also für die Hochschulinstitutionen, wo sie Ihre Tätigkeiten
entfalten, wo Ombudstätigkeit durchgeführt wird, natürlich insbesondere hier an der TU Graz, wo eine
sehr starke Initiativrolle in den letzten Jahren bereits gelebt worden ist. Die Tagung ist eine
gemeinsame Anstrengung, ein gemeinsames Unternehmen der TU Graz, der Fachhochschule der
Wirtschaftskammer Wien und der Ombudsstelle für Studierende sowie des Ministeriums. Ihnen allen
möchte ich deshalb den Dank aussprechen, die diese Veranstaltung organisiert und umgesetzt haben.
Danke an den Hausherrn, dass wir an der TU Graz sein dürfen.
Die Frage, wozu eine oder keine Hochschulombudsfrau/-mann ist eigentlich per Gesetz eindeutig
beantwortet. Es muss ihn/sie geben im österreichischen Hochschulsystem. Im Ministerium hat es zuvor
schon die Studierendenanwaltschaft gegeben. Insgesamt ist diese Thematik bereits gut entwickelt. Die
Kernaufgaben sind Informationsservice und eben Ombudstätigkeit. Was Ombudstätigkeit ist, ist für die
Rechtstheoretiker nicht nur im Hochschulrecht eine spannende Definitionsfrage, auch im
menschenrechtlichen Bereich, wo diese Idee ja hergekommen ist.
Was ist denn Ombudstätigkeit? Man kann es nicht abschließend beschreiben, es braucht sehr viel
ergebnisorientierte Problemlösungskraft. Es braucht Empathie, es braucht Mediationsfähigkeit, es
braucht profundes Wissen der rechtlichen Strukturen und es braucht letztendlich auch einfach viel
Einsatz aus einer Naturwissenschaft, nämlich die persönliche Chemie bei den betroffenen Akteuren. Sie
sollte einigermaßen intakt sein, damit Problemlösungen an den jeweiligen Institutionen herbeigeführt
werden können. Das alles macht, recht pragmatisch formuliert, die Ombudstätigkeit aus und da gibt es
auch noch viel an Entwicklung und sozusagen an Aufarbeitung auch theoretischer Natur natürlich zu tun.
Zentrale Ombudsperson im Ministerium ist Herr Dr. Josef Leidenfrost und mittlerweile auch verstärkt
durch eine Ombudsfrau mit seiner Stellvertreterin Frau Maria de Pellegrin. Josef Leidenfrost hat den
Titel „Wozu (K)eine/n Hochschul-Ombudsfrau/mann?“ selbst gewollt. Also insofern habe ich kein Mitleid
mit ihm, wenn er als Konsequenz der heutigen Veranstaltung allenfalls noch mehr Arbeit und noch mehr
Aufgaben und noch mehr Leistungsstandards auf ihn zukommen. Letztendlich ist die Hinterfragung der
Tätigkeit ja aber auch gewollt und bewusst so formuliert. Die Ausgangsfrage hat mich am letzten
Wochenende sehr intensiv beschäftigt. Ich habe mir gedacht: eigentlich ist das eine unintelligente Frage,
„Wozu eine/keine Ombudsstelle?“ Dazu fiel mir das Beispiel russischer Holzpuppen ein, wo eine Puppe
in die andere gestellt wird und zwei Hälften zusammengesteckt werden, es plötzlich fürchterlich zum
Quietschen beginnen kann, wie eine Kreide auf der Tafel, wenn diese zwei Teile zusammengeschraubt
werden, das ist sonderlich. Eigentlich hat der Hersteller diese Teile genau für sich so geschaffen. Zwei
Teile, die zusammenpassen müssen in der Theorie und trotzdem quietscht es. Das hat mich in meinen
Überlegungen zur Philosophie der Geschmeidigkeit geführt, unsauber gesagt: die Philosophie des
Schmieröls. Das passt vielleicht zu der Technischen Universität. Es können Bestandteile eines Systems so
perfekt und hervorragend produziert werden, dass sie füreinander so geschaffen sind und trotzdem
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
kann es quietschen, wenn man es zusammengibt. Deshalb braucht es hier etwas, was letztendlich
verbindet und das schönste Ergebnis ist dann, wenn man nach dem Einschreiten der Ombudsperson
sagen kann: Jetzt läuft es (wieder) wie geschmiert. Dies ist für mich die Antwort, warum es diese
Institution braucht, damit die einzelnen Systemteile, die per se hervorragend geschaffen sind, aber
dann im Zusammenwirken, im Zusammenleben doch auch eine Verbindung haben und ein
geschmeidigeres System ermöglichen, als es sich vielleicht der Gesetzgeber oder die entsprechenden
Führungspersonen innerhalb einer Institution vorstellen. Deshalb finde ich es absolut spannend, diese
Frage zu stellen.
Sektionschef Elmar Pichl (BMWFW), Rektor Harald Kainz (TU Graz) und Geschäftsführer Michael
Heritsch (FHW der WKW Wien) bei der Tagungseröffnung
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Harald Kainz
Begrüßung
Die heutige Veranstaltung könnte an keinem besseren Ort, als jener Universität, welche die erste
österreichische Ombudsstelle für Studierende eingerichtet hat stattfinden.
Von Hans Sünkel vorbereitet, und meinem Rektorat finalisiert, reflektiert die Implementierung eines
Studierendenombudsmannes an der TU Graz, als erster österreichischer Universität, unser Bewusstsein,
dass systemische und individuelle Probleme in Art und Geschwindigkeit unterschiedlicher Antworten
bedürfen. Eben dieser Tatsache trägt die Struktur der bei uns geschaffenen Ombudsstelle Rechnung.
Im Sinne gelebter Autonomie lösen wir die Probleme unserer Studierenden subsidiär – wo sie entstehen.
Wir tun dies schnell, direkt und effizient. Damit entsprechen wir auch den zentralen
Verwaltungsprinzipien von Effizienz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
Individuelle Probleme bedürfen ebensolcher Lösungen, nur so können wir den Erfolg unserer
Studierenden sicherstellen. Denn es sind die Studentinnen und Studenten unseres Hauses, welche uns zu
dem machen, was wir sind – welche unsere Existenz als Wissenschafts- und Forschungsinstitution
legitimieren. Der Studierendenombudsmann ist ein weiteres Glied zur Sicherstellung der Studienerfolge
unserer Studierenden. Mit Siegfried Koller haben wir einen emeritierten Professor gefunden, der neben
gutem Studierendenkontakt über die Fähigkeit verfügt, komplexe Probleme einfachen, individuellen
Lösungen zuzuführen. Der Studierendenombudsmann soll, wie bereits erwähnt, Einzelfälle schnell zu
lösen helfen, systemische Fehlleistungen müssen in einem zweiten Schritt betrachtet werden. Deren
Bearbeitung ist nicht Aufgabe einer Ombudsperson. Dass der Ombudsmann in enger Abstimmung mit
der Hochschülerschaft arbeitet, versteht sich von selbst und reflektiert den insgesamt kooperativen Stil
unseres Hauses.
Ein zentraler Grund, warum wir einen Studierendenombudsmann brauchen, ist unser Erfolg. Wenn wir
ganzheitlich erfolgreich sein möchten, können wir es uns nicht leisten unzufriedene Studierende in die
Arbeitswelt zu entlassen.
Einige Beispiele zu die Erfolge der TU Graz:






TU Graz als ein europäischer Spitzenplayer in Sachen Drittmitteleinkünfte.
Engste Interaktion mit Wirtschaft und Industrie.
TU Graz als Österreichs erfolgreichste Universität im Bereich Industriekooperationen.
größte Anzahl österreichischer Kompetenzzentren.
TU Graz als eine der erfolgreichsten Universitäten Europas in Zusammenarbeit mit Wirtschaft
und Industrie.
Höchstes Drittmittelaufkommen nach Aachen und Stuttgart.
Internationalisierungskurs der TU Graz sichert die Fortsetzung dieses erfolgreichen Weges. Dies
bedeutet englischsprachige Master- und PhD Programme, Austausch von Lehrenden und Studierenden
sowie den Ausbau von Forschungskooperationen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit führenden
Universitäten weltweit (MIT, ETH Zürich, TU München, Tongji Univ. Shanghai, Nanyang Univ. Singapore
etc.)


Steiermark: 4,6 % Forschungsquote des Bruttoregionalproduktes
eine der stärksten Forschungsregion in der Europäische Union.
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12



Neben der starken Industrie, spielt die TU Graz für bewusste Forschungsquote eine zentrale
Rolle.
durch gemeinsame Profilbildung mit der Industrie, und
durch bessere Vorbereitung unserer Absolventinnen für den internationalen Markt, leisten wir
einen wesentlichen Anteil für die positive Entwicklung der gesamten Region.
Europaweit einzigartige Kooperationsprojekte, wie NAWI-Graz, machen deutlich, dass wir den Geist
der Kooperation als Institution tagtäglich leben, und dass wir unseren Studierenden bestmögliche
Bedingungen zu bieten versuchen.
Nicht zuletzt deshalb, ebenso wie aufgrund unserer Erfolge und Vorreiterrollen, können und dürfen wir
uns keine unzufriedenen Studierenden leisten. Unsere Absolventinnen und Absolventen bekleiden
zentrale Führungspositionen in nationaler und internationaler Wirtschaft und Industrie. Wir sind folglich
auf deren Kooperation und Botschafterrolle als ALUMNI angewiesen. Daher müssen wir durch eine
Vielzahl an Initiativen deren Studienzeit möglichst positiv und erfolgreich gestalten. Ein schnell
arbeitender Ombudsmann ist essentieller Teil dieser entlang eines gewissen Dienstleistungsgedankens
gebauten Philosophie. Denn die Studierenden von heute sind unsere Partner und Botschafter von
morgen.
Abseits dieses rein utilitaristischen Zugangs, besteht natürlich eine ethisch-moralische Verpflichtung
gegenüber jenen Studierenden, die unser Haus gewählt haben, diesen mögliche Systemhürden aus dem
Weg zu räumen. Denn jedes verlorene Semester erzeugt enorme psychische und wirtschaftliche Knockon-Effekte.
Aus eben diesen Gründen bin ich froh, auch in Sachen Studierendenombudsmann Rektor einer
österreichischen Vorzeigeuniversität zu sein. Auch möchte ich meinem Vorgänger Hans Sünkel an dieser
Stelle nochmals für dessen intellektuelle Vorarbeit hinsichtlich der Ombudsstelle danken – wie in vielen
anderen Bereichen auch, konnten wir durch Hans Sünkels Arbeit einmal mehr auch in Sachen
Ombudsstelle die Ersten sein.
Bei Herrn Dr. Leidenfrost bedanke ich mich für die Organisation dieser Tagung an der TU Graz, ebenso
wie für dessen Engagement als österreichischer Studierendenombudsmann.
Sämtlichen Vortragenden und Organisatoren, ebenso wie allen TeilnehmerInnen danke ich sehr herzlich
für ihre Beiträge und ihre Anreise nach Graz!
Namens des Rektorates der TU Graz wünsche ich Ihnen allen eine sozial und intellektuell anregende
Zeit an unserer Universität, der ersten österreichischen Universität mit Studierendenombudsmann!
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Hans Sünkel
Wozu (k)eine Hochschul-Ombudsperson? Der Ombudsmann an der
Technischen Universität Graz: Der Plan/Die Idee
Altrektor Hans Sünkel (TU Graz), der Initiator der dortigen Ombudsstelle für Studierende:
„Nichts wäre grauslicher als der Gedanke, nur administriert zu haben.“
Als ich in meiner Inaugurationsrede im Jänner des Jahres 2004 (just von dieser Stelle aus) die
universitäre Landschaft in unserem Land beleuchten und meine Vorhaben zur Weiterentwicklung unserer
TU Graz darlegen durfte, hatte ich mich gedanklich kurz in die Zeit danach, also in die Jetztzeit, hinein
versetzt und mich dabei der eingangs gewählten Worte von Bruno Kreisky erinnert: „Nichts wäre
grauslicher als der Gedanke, nur administriert zu haben.“ Und meine reflexartige Antwort auf diesen
Gedankenschock war dann der gewählte Titel meiner Rede als einem Abbild meiner innerster
Überzeugung:
„Und sie bewegt sich doch – die Universität“.
In dieser meiner Rede vor 10 Jahren hatte ich natürlich auch Bezug zum Thema Studium und
Studierende genommen und unter anderem folgende Aussage getätigt:
„Unsere Studierenden verstehen wir als Kolleginnen und Kollegen, die im Laufe ihres Studiums vom Kunden
zum Partner mutieren. Ihnen wollen wir das bestmögliche Bildungsangebot bieten, abgestimmt auf die
Bedürfnisse des hochtechnologischen Marktes, wobei das Attribut der „Nachhaltigkeit“ der Bildung als
tragendes Element die Bedeutung der wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen betonen wird.“
Und es folgte dann eine konkrete Perspektive sowie ein Aufruf an uns alle: „99% des weltweiten
Wissens wird außerhalb von Österreich produziert. Daher sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe an, das
internationale Profil unserer Universität auch im Bildungsangebot vermehrt sichtbar werden zu lassen und
durch unser Studienangebot auch international deutlich attraktiver zu werden. Lehrveranstaltungen in
Englisch werden daher vor allem in den Master- und Doktoratsprogrammen zur Selbstverständlichkeit
werden. Und im steigenden Bedarf nach Weiterbildung sehen wir ein breites Betätigungsfeld der Zukunft.
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Eine deutliche Verkürzung der überbordend langen Durchschnittsstudienzeiten sollte unser aller Anliegen
sein. Daher wird es auch einer gemeinsamen Anstrengung von Lehrenden und Studierenden gleichermaßen
bedürfen, um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen, stets dem Leitgedanken verhaftet: „In der Beschränkung
zeigt sich erst der Meister“. Und sollte es Probleme im Studienbetrieb geben, so steht Ihnen eine von uns
freiwillig eingerichtete Ombudsstelle zur Verfügung.“
Und abgeschlossen hatte ich mit den Worten: „Diese unsere TU Graz hat bisher alle Stürme
wirtschaftlicher, politischer und hochschulpolitischer Entwicklungen überlebt, sie hat immer Mut bewiesen und
Flexibilität entwickelt, wenn es darum ging, auf neue Herausforderungen adäquate Antworten zu finden.
Sie wird diese ihre Rolle natürlich auch in der Zukunft spielen, sie wird auch weiterhin Toleranz üben, einen
offenen Geist leben und so auch Widersprüchen gerne Heimat bieten.“
Nun, seit diesem Inaugurations-Event ist also ein Jahrzehnt ins Land herein gezogen und ich als Rektor
wieder hinaus gezogen. Ich habe somit Distanz gewonnen, zeitlicher wie auch räumlicher Art. Und eine
solche Distanz ist erstaunlich vorteilhaft, zumal sie in Bezug auf das jeweils Betrachtete wie ein Filter
vom Typ Weichzeichner wirkt: ein Filter, der die unwesentlichen Details wegglättet und den wirklich
bedeutenden Strukturen die Bühne der Wahrnehmung bietet. Die vielfach vernommene "gute, alte Zeit"
ist wohl eine eindrucksvolle Bestätigung dieser meiner Weichzeichner-Interpretation. Und daher sind
meine Bemerkungen zum Thema Ombudsperson auch unter diesem Aspekt des Weichzeichners zu
verstehen.
Worum geht es also? Es geht schlicht um den Gedanken, den berechtigten Anliegen unserer
Studierenden eine adäquate Plattform der Artikulation zu bieten. Es geht natürlich um Beratung und
letztlich um die Möglichkeit der Begegnung inmitten einer tragfähigen Brücke, die auf den stabilen
Pfeilern des gegenseitigen Vertrauens und der Achtung ruhen. Ein Handshake auf gleicher Augenhöhe
zwischen Produzenten und Konsumenten als den zukünftigen Partnern im Bereich von Bildung,
Wissenschaft und Forschung, wenn Sie wollen.
Und der Gedanke des Händedrucks ist doch ein sehr positiv besetzter. Daher wurde die Einrichtung
dieser angesprochenen freiwilligen Ombudsstelle auch von allen drei Leitungsgremien (Rektorat, Senat
und Universitätsrat) für gut befunden und sogar durchaus erwünscht. Sie fand folglich von Anbeginn ihr
Abbild im Organisationsplan der TU Graz, und zwar in Form eines Andockens an den Senat, was ja
durchaus sinnvoll erschien, zumal die Angelegenheiten der Studien und somit der Studierenden ja Sache
des Senates waren und nach wie vor auch sind.
Aber gerade diese Anbindung dieser Ombudsstelle an den Senat erschien der Hochschülerschaft als zu
stark universitätslastig und somit durch eine unerwünschte Schlagseite hin zur Universitätsleitung
geprägt, was die ÖH dann wohl auch zu einem retardierenden Verhalten bewogen hat, indem von ihr
halt kein Besetzungsvorschlag eingebracht wurde. Und so blieb diese Ombudsstelle zwar als Teil des
Organisationsplans wohl verankert bestehen, ihre Besetzung jedoch aus. Sie hat somit ein Jahrzehnt
gleichsam im „idle mode“ verbracht, bis sie dann endgültig besetzt wurde.
Nun sollte man vielleicht meinen, dass diese Unvollendete verdammt viel an „Moll“ innerhalb der
Universität bewirkt hat und das „Dur“ daher auf der Strecke blieb. Weit gefehlt, meine Damen und
Herren. Die Universität hat sich vielmehr prächtig und weitgehend harmonisch entwickelt, und die
Universitätsleitung hat sich inständig bemüht, Probleme nicht erwachsen werden zu lassen. Gespräche
mit der ÖH, aber auch mit jenen Studierenden, die nicht als ÖH-Funktionäre tätig waren, sind stets von
einer erstaunlichen Offenheit, von gegenseitigem Verständnis und einem gemeinsamen
Problemlösungsbewußtsein geprägt gewesen.
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Und da ich in meiner beruflichen Entwicklung bis hin zum Rektor stets ein emotionales Nahverhältnis zu
meinen Studierenden hatte (und vielleicht sogar Zeit meines Lebens Student geblieben bin), habe ich
stellvertretend für die gesamte Universität gerne meine Hand erhoben und die Ersatzfunktion als
Ombudsperson auch ebenso gerne wahrgenommen.
Die an mich herangetragenen Fälle konnte ich auf einer Hand abzählen, was jedoch kaum auf die
Ablehnung von mir als Person zurückzuführen war, sondern vielmehr auf mein Türschild „Rektor“. Sie
wissen ja, wie unsere Gesellschaft gegenwärtig tickt: sie hat (wenn überhaupt) nur Respekt vor der
Funktion und gar nicht vor der Person (was jedem sehr rasch bewußt wird, der seine Funktion einmal
abgibt).
Nun, wortwörtlich heißt es zum Thema Ombudsstelle in einem der Jahresberichte der TU Graz: „Es ist
erfreulich, dass diese Stelle im Laufe des Studienjahres (2004/05) ihre Tätigkeit nicht ausüben musste.“
Daher schien auch die dringende Notwendigkeit der Besetzung einer solchen Stelle als eine anonyme
Plattform zur Vertretung der Belange unserer Studierenden in Beschwerdefällen nicht ganz ersichtlich
und somit nicht wirklich vordringlich.
Möglicherweise hat aber auch mein persönlicher gewöhnungsbedürftiger Arbeitsstil ein wenig dazu
beigetragen: bei mir gab es nämlich nicht bloß im Jahresrhythmus einen Tag der offenen Tür – nein –
meine Türen waren buchstäblich täglich offen (und bei Bedarf auch nächtens). Und meine für das Thema
Lehre und Studien zuständigen Vizerektoren der beiden Funktionsperioden, also Horst Cerjak und
danach Michael Muhr, hielten es ebenso und hatten nicht nur stets ihre Nase im Wind, sondern vor allem
auch ein offenes Ohr für so manche Unzulänglichkeiten, aber auch zwei Hände zu deren Beseitigung.
Und ich füge beeilend hinzu, dass wir alle gemeinsam den Mut mitunter in beide Hände nahmen.
Die Entwicklungen außerhalb unserer TU Graz im In- und Ausland haben wir natürlich sorgfältig
beobachtet. Und so hat etwa die damalige Intention der Washington Post, ihren Ombudsmann
abzuschaffen, unserer eigenen Absicht der Inthronisierung einer solchen Person an der TU Graz nicht
gerade Flügel verliehen, auch wenn die schmeichelhafte Transkription „Ombudsman“ zu „Ethics Czar“
dieser Position gleichsam einen Nimbus des Erhabenen verlieh. Die Realität beschreibt wohl Patrick B.
Pexton, der ehemalige Ethics Czar der Washington Post, sehr treffend, wenn er meint: „The job of
ombudsman has traditionally been the most thankless task in the newsroom. Your job is to criticize the work
of the people sitting all around you, every day. No one in editorial looks forward to your calls or emails;
no one particularly wants to hear from you.”
Und derselbe Patrick B. Pexton schickt sich aber auch gleichzeitig an, eine Brücke hin zur Zukunft zu
bauen, wenn er behauptet: „Yet, the role of an ombudsman is an undeniably healthy function for a news
organization, however painful internally.“ Und die New York Times bringt es noch deutlicher auf den
Punkt, wenn sie feststellt: „Eliminating the Washington Post Ombudsman will save the paper criticism, but
not its credibility“.
Ja, seit der formalen Einrichtung der Ombudsstelle für Studierende sind doch zehn Jahre ins Land
gezogen und die Welt, in der wir leben, hat seither an Komplexität in erheblichem Ausmaß zugelegt.
Und parallel dazu hat sich unser soziales Verhalten und somit unsere Sensibilität weiterentwickelt.
Komplexe Strukturen und Prozesse brauchen aber intelligente wie auch feine Werkzeuge zu ihrer
Bewältigung. Pfeil und Bogen sind wohl keine geeigneten Instrumente zur Lösung komplexer Probleme,
und ebenso wenig dienen Hammer und Sichel einem konstruktiven Umgang miteinander.
Eng verwoben mit den komplexen Strukturen und Prozessen ist die geistige Auseinandersetzung mit
diesen. Ja, das „tempora mutantur“ des Geistes hat vielerorts auch Platz gegriffen und zu einer
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
akademischen „mens sana“ beigetragen. Und die mittlerweile vielerorts geschaffene Einrichtung einer
Ombudsstelle für wissenschaftliches
Wohlverhalten ist ein unmissverständliches Abbild dieses
Denkprozesses.
Daher ist es auch sehr positiv zu vermerken, dass die derzeitige Universitätsleitung das Thema
„Ombudsmann“, gleichsam die Unvollendete der TU Graz, vor einem Jahr nun doch ihrer Vollendung
zugeführt hat.
Und der seither als Ombudsmann inthronisierte Siegi Koller hat sich aufgrund seiner sehr angenehm
ausgleichenden Persönlichkeit, seiner reichen Erfahrung im universitären Lehrbereich und im Umgang mit
Mitmenschen überhaupt, wohl aber auch dank der Gunst seiner frühen Geburt jene eingangs
angesprochene Distanz zu eigen gemacht, die es ihm ermöglicht, diese herausfordernde Aufgabe
auszuüben. Einem Katalysator gleich, nämlich sich im Funktionieren selbst nicht abzunutzen oder gar zu
verändern, geht er auf so manche Probleme zwischen Studierenden und dem Lehrpersonal zu und gibt
ihnen erst gar nicht die Chance wirklich erwachsen zu werden – dies alles zum Wohle unserer
Studierenden und somit auch zum Wohle und zum internationalen Stellenwert dieser unserer TU Graz.
„Ja, sie bewegt sich doch – die Universität.“
14
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Siegfried Koller
Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die
Wirklichkeit/Die Umsetzung – Erfahrungen aus 13 Monaten Tätigkeit
„Und sollte es Probleme im Studienbetrieb geben, so steht Ihnen eine von uns freiwillig eingerichtete
Ombudsstelle zur Verfügung“, mit diesen Worten anlässlich seiner Inaugurationsrede hat Altrektor
Sünkel schon im Jahre 2004 diese Einrichtung verkündet. Es dauerte dann aber doch noch 8 Jahre, bis
Rektor Kainz diese unabhängige Stelle dafür schuf und besetzte. Die Dienstleistung wurde dem
Kollegialorgan Senat zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Beratungstätigkeit für Studierende und des
Senates zur Verfügung gestellt.
Der Senat brauchte dann noch ein halbes Jahr, bis die Aufgaben und Rechte der Ombudsstelle definiert
waren und der Vorschlag des Rektors einer unabhängigen Person für diese Funktion angenommen
wurde.
Ein ombud (aus dem Schwedischen für „Vollmacht, Sachwalter, Treuhänder“) ist eine häufig
ehrenamtliche Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten
Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein
solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen
von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig
beachtet würden.
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne
großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.
Dies geschieht durch:





eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Die Dienste eines Ombudsmanns sind kostenfrei. Sie können von jedermann in Anspruch genommen
werden. In der Regel nimmt er Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft, ob die andere
Seite rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Er sucht dann nach einer gerechten und von allen
Seiten akzeptierten Lösung, die er in der Form von Empfehlungen ausspricht.
Dies gelingt auch manchmal mit dem Mittel der Mediation, wenn von beiden Seiten Lösungs- oder
Kompromissvorschläge akzeptiert werden.
Ein Ombudsman für die Wissenschaft wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet. Er
bearbeitet Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Er
steht allen wissenschaftlich Tätigen offen, unabhängig von einer Förderung durch die Deutsche
Forschungsgemeinschaft. Auch an der TU Graz gibt es schon seit mehr als 6 Jahren eine „Commission for
Scientific Integrity and Ethics“, die für Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig ist.
Meine Stelle wurde in erster Linie für Studierende und ihre Probleme mit der Universität geschaffen.
Dazu wurden die Aufgabenbereiche wie folgt definiert:
15
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12








Aufnahme von Kritik, Beschwerden und Anregungen von Studierenden und Weiterleitung an die
zuständigen Stellen
Zugangsregelungen, Aufnahmeverfahren an der Universität
Allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)
Studienrechtliches (Universitätsgesetz, Verordnungen und Erlässe, Prüfungswesen)
Studienbedingungen
Studienwechsel
Laufende Berichterstattung im nicht-öffentlichen Teil der Senatssitzungen.
Jährlicher schriftlicher Bericht an den Senat.
Der Ombudsmann ist in der Gestaltung seiner Dienste frei und an keinerlei Weisungen hinsichtlich des
Arbeitsablaufes oder der Arbeitszeit gebunden.
Somit konnte ich im März des vergangenen Jahres mit dieser Tätigkeit beginnen und ich möchte Ihnen
nun kurz ein paar Anlassfälle schildern, die großteils positiv abgeschlossen werden konnten:
Studierende bemängelten Defizite bei der Betreuung ihrer Masterarbeiten, das Mobbing zwischen
studentischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erforderte Gespräche mit Institutsmitgliedern und
Vorstand der Organisationseinheit, die Rücknahme der Betreuungszusage einer Dissertation bedurfte
der Suche nach Lösungsmöglichkeiten in Gesprächen mit Betroffenem und Betreuer. Weiters gab es
immer wieder Beratungen bei Studienwechsel, zur Studienberechtigungsprüfung und bei letztmaligen
Prüfungsantritten. Eine Studierende wurde nicht zum Studium zugelassen, weil sie das
Aufnahmeverfahren versäumt hat. Die Frage „Wie sieht es aus mit dem Vorschlagsrecht der Kandidatin,
des Kandidaten für Prüfer bei kommissionellen Prüfungen?“ wird mein nächstes Thema mit den
Studiendekanen sein.
Das waren Routinefälle, einen besonderen möchte ich Ihnen nun schildern und ins Detail gehen:
Am Ende des vergangenen Sommersemesters informierten mich Studierende über eine auffällige
Lehrveranstaltung - das sind Lehrveranstaltungen mit besonders hohen Durchfallsraten, die damit einen
Aufstau von Lehrveranstaltungsteilnehmern von mehreren Jahrgängen verursachen und zugleich auch zu
vielen kommissionellen Prüfungen führen. Ich stellte dazu eine Prüfungshistorie und die Teilnehmerzahlen
der auffälligen Lehrveranstaltung zusammen und informierte den betreffenden Studiendekan.
Zum Jahresende kam es dann erneut zu einem Problem bei einer letzten Prüfungswiederholung der
letzten Lehrveranstaltung eines Bachelor-Studierenden bei dieser auffälligen Lehrveranstaltung. Er war
beim 4. und 5. Antritt zur schriftlichen Prüfung positiv, wurde aber jedesmal mündlich hinausgeprüft,
obwohl laut Lehrveranstaltungsbeschreibung nur eine schriftliche Prüfung vorzusehen war. Die
Prüfungskommission ließ sich nicht von Verfahrensmängel bei der Durchführung der kommissionellen
Prüfung überzeugen und es wurde nur ein Kompromiss erzielt: Die kommissionellen Prüfungsantritte
wurden für nichtig erklärt und der Studierende darf noch zweimal kommissionell antreten, wird aber
dann schriftlich und mündlich geprüft.
Dies führte zu einer generellen Diskussion über die Art der Prüfungen. Erfolgt die Prüfung über eine
Vorlesung nur schriftlich, warum wird bei der 3. und damit kommissionellen Wiederholung auch noch
mündlich geprüft, wenn das schriftliche Ergebnis schon positiv ist und der Studierende damit
nachgewiesen hat, dass er mit dieser Leistung bei den ersten drei Antritten ja die Lehrveranstaltung
positiv abgeschlossen hätte.
16
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Das ist meines Erachtens eine Ungleichbehandlung mit der Meinung, dass ein schon mehrmals negativ
beurteilter Kandidat strenger geprüft werden soll. Bei nur schriftlich abzuhaltenden kommissionellen
Prüfungen darf es nur dann zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung kommen, wenn dies im Interesse
des bzw. der Studierenden steht, um damit die negative Beurteilung ausbessern zu können. Das wäre
eine Regelung, die in einem Richtlinienkatalog aufzunehmen wäre, damit sie nicht wieder in
Vergessenheit fällt, wie manche andere schon einmal getroffene Lösungen. Das brächte der TU Graz
bestimmt Anerkennung und setzte ein Signal für die Kundenfreundlichkeit der Universität.
Werte Damen und Herren, sie sehen, bei den Problemen der Studierenden bleibt es nicht selten nicht
nur bei einem guten Rat, sondern manche Abläufe im Universitätsleben bedürfen auch klarerer Linien
und objektiver Betrachtungen für korrekte Entscheidungen.
In meiner 40-jährigen aktiven Dienstzeit an der TU Graz habe ich in zahlreichen Funktionen so viel
Erfahrung sammeln können, dass mich nach meiner Versetzung in den Ruhestand dieser Umstand und
Rektor Kainz dazu bewogen haben, der TU Graz und ihren Studierenden auf deren Weg vom Kunden
zum Partner der TU Graz noch ein paar Jahre zu dienen.
Siegfried Koller, der erste österreichische Universitätsombudsmann vor Ort:
„Meine Stelle wurde in erster Linie für Studierende und ihre Probleme mit der Universität geschaffen“
17
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Michael Heritsch
Die Ombudsstelle an der FHWien der WKW: Der Plan/Die Idee
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Monika Petermandl
Wie eine Ombudsstelle einrichten?
20
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
21
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Martin Polaschek
Warum die Universität Graz keine weitere Ombudsstelle
für Studierende braucht
Die studienrechtlichen Agenden werden an der Universität Graz vom Studiendirektor/von der
Studiendirektorin wahrgenommen. Diese/r wird – so ist es im Satzungsteil „Studienrechtliche
Bestimmungen“ geregelt – vom Senat für die Dauer seiner Funktionsperiode gewählt; bislang fiel die
Wahl stets auf den Vizerektor für Lehre, da der Senat der Ansicht war/ist, dass es Sinn macht, beide
Funktionen in einer Person zu vereinen. Durch die Wahl des Vizerektors/der Vizerektorin durch den
Universitätsrat und die Wahl des Studiendirektors/der Studiendirektorin durch den Senat ergibt sich
eine doppelte Legitimation, welche eine besondere Verantwortung aber auch eine Stärkung beider
Ämter bedeutet.
Der Studiendirektor wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben als studienrechtlich monokratisches Organ
von den Vorsitzenden der Curricula-Kommissionen sowie den (Vize-)StudiendekanInnen unterstützt.
Diese Personen sind für die Lehrplanung, die studienrechtlichen Angelegenheiten, aber vor allem auch
für die Qualitätssicherung der Lehre und deren Durchführung verantwortlich. Sie kümmern sich auch um
die Lehrveranstaltungsevaluierung und fungieren als Ansprechpersonen für alle Studierenden. Durch die
studienrechtlichen Entscheidungskompetenzen sind sie natürlich gegenüber den Studierenden auch
Verwaltungsbehörde, weshalb ergänzend Institutionen bzw. Ansprechpersonen notwendig sind, welche
in diesen Angelegenheiten ausdrücklich befugt sind, die Interessen der Studierenden wahrzunehmen.
An der Karl-Franzens-Universität Graz sind dies unter anderem das Zentrum Integriert Studieren –
zuständig für Studierende mit besonderen Bedürfnissen, das Doc-Service zur Unterstützung der
Doktoratsstudierenden, eine Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen
Fehlverhaltens, und eine eigene Ansprechperson im Büro des Studiendirektors für alle
Studierendenanliegen; diese betreut zudem den elektronischen „Kummerbriefkasten“, wo Studierende
jederzeit anonym Beschwerden und Anregungen abgeben können.
Daneben und in erster Linie gibt es natürlich jene Institutionen, die von Gesetz wegen die Interessen der
Studierenden wahrnehmen. Dies ist allen voran die Österreichische HochschülerInnenschaft, repräsentiert
durch die Universitätsvertretung. An der Universität Graz ist es üblich, dass sich der Vorsitzende bzw.
das Vorsitzteam der Universitätsvertretung regelmäßig einmal pro Woche mit dem Vizerektor für
Lehre/Studiendirektor zum Jour Fixe trifft. Bei diesen wöchentlichen Arbeitsgesprächen werden
allfällige Probleme von Studierenden besprochen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Durch
diese institutionalisierte Form ist ein regelmäßiger Kommunikationsaustausch gewährleistet und die
Universitätsleitung hat einen guten Überblick über allenfalls auftretende strukturelle Probleme.
Eine ebenfalls wichtige Rolle spielt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. Dieses Gremium
vertritt Studierendeninteressen insbesondere, wenn es um Fälle von Diskriminierung geht. Die Universität,
speziell die leitenden Mitglieder einer Universität, sind darüber hinaus auch anderen Gremien und
Personen mehr oder weniger rechenschaftspflichtig, oder haben sich zumindest deren Kritik zu stellen.
Dazu zählen insbesondere der Universitätsrat als das höchste Aufsichtsgremium der Universität, das
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (und die von diesem eingerichteten
Stellen für psychologische Studierendenberatung sowie die Ombudsstelle für Studierende), die
Volksanwaltschaft und das Bundesverwaltungsgericht. Es kommt außerdem immer wieder vor, dass
Studierende bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten direkt JournalistInnen kontaktieren, weil sie glauben,
auf diese Art Druck auf die Universität ausüben zu können.
Wenn es also, wie zu zeigen war, eine Vielzahl an Institutionen und Personen gibt, welche Interessen
von Studierenden wahrnehmen können und dies in ihrer tagtäglichen Arbeit tun, liegt die Entscheidung in
erster (und oft auch einziger) Instanz bei den universitären Organen, insbesondere beim Vizerektor für
Lehre/Studiendirektor und den StudiendekanInnen sowie Curriculumskommissionsvorsitzenden. Es liegt in
der Verantwortung dieser Personen, die Anliegen der Studierenden wahrzunehmen und als
22
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen – für Einzelpersonen genauso wie für die ÖH-Spitze, die
Fakultäts- und Studienrichtungsvertretungen. Um eine entsprechende gesamtuniversitäre
Qualitätssicherung zu gewährleisten, treffen sich Vizerektor/Studiendirektor sowie die
StudiendekanInnen und die LeiterInnen der mit Studierendenangelegenheiten befassten
Verwaltungseinheiten zum regelmäßigen Informationsaustausch, im Zuge dessen auch schwierige
studienrechtliche Fälle diskutiert werden; grundlegende Entscheidungen werden nur nach umfassender
Meinungsbildung gefällt.
Es ist selbstverständlich, dass es die Möglichkeit geben muss, die Entscheidungen, welche in
Studierendenangelegenheiten getroffen werden, zu hinterfragen, zu überprüfen und zu revidieren. Dies
wird von den aufgezählten Personen bzw. Institutionen auch getan, sodass in manchen Fällen eine
Entscheidung zwei- oder dreimal besprochen wird und gerechtfertigt werden muss. Abänderungen sind
in diesem Prozess durchaus möglich. In diesem aufwändigen Entscheidungsfindungsprozess scheint die
Einbindung einer weiteren Institution nicht notwendig. Es liegt insbesondere an der
Studierendenvertretung, die Interessen der Studierenden wahrzunehmen. Eine zusätzliche Ombudsstelle
vor Ort bringt meiner Ansicht nach keinen Mehrwert, da eine Entscheidung, die bereits allen genannten
Institutionen gegenüber gerechtfertigt wurde, zu diesem Zeitpunkt keiner weiteren Überprüfung mehr
bedarf. Eine zusätzliche Person/Institution hat in einem so engmaschigen Qualitätssicherungssystem
keinen Mehrwert. Die Schaffung einer Ombudsstelle würde nur Sinn machen, wenn man der ÖH die
entsprechenden Kompetenzen entziehen würde. Klare Verantwortlichkeiten und die Bündelung bei einer
Stelle stärken die Interessenswahrung der Studierenden – eine Ombudsstelle würde die ÖH an sich
schwächen.
Ich sehe es eher als ein generelles Problem unserer Zeit, dass ständig neue Institutionen für Kontrollen
jeglicher Art geschaffen werden und die Berichtspflicht zunimmt, ohne dass deshalb die Qualität der
Entscheidungsfindung, geschweige denn die Qualitätskontrolle, tatsächlich verbessert wird. Es ist bereits
gang und gäbe, dass im Extremfall eine studienrechtliche Entscheidung gegenüber drei bis vier
Institutionen hintereinander und auf die immer gleiche Art begründet werden muss. Selbstverständlich
kann und muss jegliche Entscheidung hinterfragt und eine Begründung verlangt werden können. Die
möglichen
Reaktionen
auf
kritisierte
Entscheidungen
reichen von einem Gespräch mit
der ÖH über eine Berufung
vor dem Verwaltungsgericht bis
hin zur Abwahl durch Senat
bzw. Universitätsrat und ein
aufsichtsbehördliches
Verfahren durch das bmwfw.
An einer Universität, wo die
Organe wie auch die gesetzlich
Interessensvertretungen
gute
Einrichtung
einer
weiteren
ist, überflüssig.
entscheidungsbefugten
dazu
befugten
Arbeit leisten, ist die
Stelle, welcher zu berichten
Vizerektor Martin Polaschek:
„Die Einrichtung einer weiteren Stelle,
welcher zu berichten ist, ist überflüssig.“
23
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Helga Nolte
Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen:
Ein Erfahrungsbericht
24
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Josef Leidenfrost
Von Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten über Anliegen zu
Vorschlägen: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines
(zentralen) Hochschulombudsmannes
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
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Ombudsstellen
an österreichischen
Universitäten und
Hochschulen
LINZ
WIEN
Johannes Kepler Universität Linz
Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis
Universität Wien
Ombudsstelle für internationale
Programm-Studierende
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
Anton Bruckner Privatuniversität
Ombudsstelle für Studierende
Technische Universität Wien
Plagiatsprüfung an den Fakultäten
Universität für Bodenkultur Wien
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
FH Wien-Studiengänge der WKW
Ombudsstelle für Studierende
Salzburg
Stand: 30. April 2014
Paris-Lodron Universität Salzburg
Kommission zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
Krems
Hagenberg
INNSBRUCK
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Ombudsbeauftrage an der Fakultät für Bildungswissenschaften
Wels
Wieselburg
Medizinische Universität Innsbruck
Kommission zur Wahrung der guten
wissenschaftlichen Praxis
Seekirchen
SALZBURG
Steyr
OBERÖSTERREICH
TIROL
Hall
Stams
VORARLBERG
Kufstein
STEIERMARK
SALZBURG
INNSBRUCK
OSTTIROL
Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft
Ombudsstelle für Studierende
Eisenstadt
Wiener Neustadt
BURGENLAND
GRAZ
Pinkafeld
Bad
Gleichenberg
KÄRNTEN
Spittal/Drau
Villach
Feldkirchen
KLAGENFURT
Allgemeine Informationen:
www.bmwfw.gv.at
www.bmbf.gv.at
www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
GRAZ
Medizinische Universität Graz
Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung
Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste:
www.bmwfw.gv.at
Privatuniversitäten
www.privatuniversitäten.at
Klagenfurt
Fachhochschulen:
www.fhk.ac.at
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Ombudsstelle für Studierende
Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Pädagogische Hochschulen:
www.paedagogischehochschulen.at
Baden
Kapfenberg
Leoben
WIEN
Veterinärmedizinische Universität Wien
Ombudsstelle für die Einhaltung der
guten wissenschaftlichen Praxis
St. Pölten
NIEDERÖSTERREICH
Kuchl
Dornbirn
Feldkirch
Tulln
Melk
LINZ
Hollabrunn
Technische Universität Graz
Ombudsstelle für Studierende
Ombudsstelle für Scientific Fraud
Karl-Franzens Universität Graz
Kummerbriefkasten
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Monika Petermandl
Die Ombudsfrau an der FHWien der WKW:
Die Wirklichkeit – 7 Jahre Erfahrung
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Josef Leidenfrost
Wie eine Ombudsstelle einrichten:
Organisatorische Verankerung, Personal, Struktur, Zuständigkeiten
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Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Literaturtipps

KODEX Universitätsrecht 2013/14, Herausgeber Werner Doralt, bearbeitet von
Christine Perle, Wien 2013, ISBN 973-3-7007-5334-6, 480 Seiten







Der Kodex Universitätsrecht in der 11. Auflage mit dem Stand 1.9.2013 berücksichtigt die
Änderungen zum:
Universitätsgesetz 2002
Hochschulgesetz 2005
insbesondere
Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen NEU
Universitätsfinanzierung NEU
VerwaltungsgerichtsbarkeitsAnpG
und zum
Studienförderungsgesetz 1992
Im Einzelnen:

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) mit Stichwortverzeichnis

Bildungsdokumentationsgesetz

Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems - DUK-Gesetz 2004

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)

Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)

Gehaltsgesetz 1956 (GehG) mit Stichwortverzeichnis

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG 1998)

Bernd-Christian Funk; Werner Hauser; Manfred Novak; Beatrix Schwar;
Roland Winkler; Dietmar Dragaric; Markus Grimberger; Stefan Huber;
Alexander Kohler: Handbuch des österreichischen Hochschulrechts
ISBN: 978-3-7083-0830-2; Reihe: Schriften zum Wissenschaftsrecht; Verlag: NWV Verlag; 507
Seiten; 2., völlig überarbeitete Auflage, 2012
Schlagworte:
Akkreditierung, Privatuniversität, Bologna-Prozess,
Europäisches Hochschulrecht,
Fachhochschulen,
Forschungsförderung,
HOCHSCHULVERFASSUNG,
Hochschulverfassung,
Privatuniversitäten, Qualitätssicherung im Hochschulbereich
53
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12

Markus Grimberger / Stefan Huber, Das Recht der Privatuniversitäten.
Schriften zum Wissenschaftsrecht. Band 10, ISBN: 978-3-7083-0827-2, 129
Seiten, broschiert, März 2012
Der Kommentar trägt der tiefgreifenden Umgestaltung des Rechts der
Privatuniversitäten durch das Qualitätssicherungs-Rahmengesetz Rechnung.
Er enthält eine umfassende Kommentierung des Privatuniversitätengesetzes
(PUG) und jener Bestimmungen des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes
(HS-QSG), die für die Privatuniversitäten relevant sind. Er wurde von
einem „Theoretiker“ mit praktischer Berufsvergangenheit und einem
„Praktiker“ mit theoretischer Berufsvergangenheit bewusst für
Rechtsanwender mit und ohne juristische Vorbildung wie auch für
wissenschaftlich mit einschlägigen Fragen Befasste konzipiert.
Der Kommentar enthält Hinweise auf die einschlägige Judikatur und
Literatur sowie die parlamentarischen Materialien. Eine klare Gliederung
und ein Stichwortverzeichnis erleichtern das Auffinden der Kommentierung
zu einzelnen Fragen.

Werner Hauser / Wilma Hauser, Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HSQSG), 2011, ISBN: 3704656720, Verlag Österreich GmbH
Mit dem neuen HS-QSG wird erstmals eine einheitliche gesetzliche
Grundlage für eine neue, sektorenübergreifende Einrichtung für externe
Qualitätssicherung im Hochschulwesen sowie u.a. eine einheitliche
Festlegung
der
Qualitätssicherungsverfahren
und
deren
Rahmenbedingungen geschaffen.






Systematische Einführungsdarstellung zur neuen Gesetzesmaterie
Darstellung der neuen Rechtslage
Umfassende Berücksichtigung der Amtlichen Erläuterungen
Wichtige Literaturhinweise
Prägnante und pointierte Darstellung
Umfassender Index
54
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12

Werner Hauser (Hrsg.), Hochschulrecht. Jahrbuch 2012
Das „Jahrbuch des österreichischen Hochschulrechts 2012" bietet wieder eine
systematische
Darstellung
des
maßgeblichen
juristischen
und
verwaltungstechnischen Geschehens im gesamten post-sekundären
Bildungsbereich; dargestellt werden die „Universitäten", „Privatuniversitäten",
„Fachhochschulen", „Pädagogischen Hochschulen" sowie die Bereiche
„Forschungsförderung" und „Studierendenvertretung". Neu aufgenommen
wurde das Kapitel „Qualitätssicherung und -management". Zu den genannten
Bereichen finden sich im Jahrbuch alle relevanten Änderungen von Gesetzen
und Verordnungen, weiters werden wichtige Erlässe sowie unter anderem die
wichtigste einschlägige Judikatur und Literatur dokumentiert. Überdies sind
die einzelnen Kapitel mit Fachbeiträgen angereichert, in denen besonders
wichtige und aktuelle Themen aufgearbeitet werden. Schließlich werden auch
statistische Hinweise zu ausgewählten Bereichen geboten.
Darin u.a.: Josef Leidenfrost,
StudierendenvertreterInnen und
Studierendenanwaltschaft: Ergänzung, Unterstützung, Konkurrenz?

Werner Hauser, Regelungsziele und -inhalte des Entwurfs zum
„Qualitätssicherungsrahmengesetz“.
In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik (zfhr) , March 2011,
Volume 10, Issue 1, pp 3-18
Abstract: Mit Schreiben vom 30.11.2010 legte die zuständige Wissenschaftsministerin, Frau Univ.-Prof.
Mag. Dr. Beatrix Karl, den Entwurf zu einem „Qualitätssicherungsrahmengesetz 2011“ zur
Begutachtung
vor;
das
genannte
Gesetz
beinhaltet
die
Neukodifikation
eines
„Qualitätssicherungsgesetzes“,
weiters
die
Etablierung
eines
„Privatuniversitätenund
Zertifikatslehrgangsgesetzes“ – welches das bisher geltende Universitäts-Akkreditierungsgesetz
ersetzen soll – sowie die Novellierung des „Fachhochschul-Studiengesetzes“.
Der gegenständliche Beitrag zeigt die wesentlichsten Inhalte der vorgenannten Gesetzesneuerungen
auf und versucht dabei vor allem die maßgeblichen Regelungsziele sowie Verbesserungsvorschläge für
den Reformdiskussionsprozess zu extrapolieren.
55
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12

Stefan Huber ÖH-Recht: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz mit
Nebenbestimmungen
ISBN: 978-3-7083-0906-4; Reihe: Schriften zum Wissenschaftsrecht; Verlag: NWV Verlag; 315
Seiten; 220 mm x 140 mm, 5., überarbeitete Auflage, Stand: 5. 3. 2013, 2013
Aus dem Inhalt:
• Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, mit den Novellen 2004, 2007 und 2008
• Universitätsgesetz und Mitbestimmung der Studierenden
• Vertiefte Kommentierung der „mitbestimmungsrelevanten“ Teile des FHStG
• ÖH als Selbstverwaltungskörperschaft
• Aufsicht des Bundes
• Bundesvertretung
• Studienvertretungen und Organe gemäß § 12 Abs 2
• Praxisbeispiele
• Materialien und Urteile
• Ausführliche Kommentierung
• Mit der Hochschülerschaftswahlordnung 2005 und der Wahltagsverordnung 2013

Doris Kiendl-Wendner, Die Anliegen der Studierenden an Fachhochschulen:
Wer/Wie/Was?
In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr
April 2012, Volume 11, Issue 2, pp 65-75
Dieser Beitrag beleuchtet den Umgang mit Studierendenanliegen an
Fachhochschul-Studiengängen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die
Zuständigkeiten der beteiligten „Stakeholder“ im Fachhochschulwesen und
deren Interaktion gelegt. Im Zentrum stehen die Rollen der
Studiengangsleitung,
des
Fachhochschul-Kollegiums
sowie
der
Studierendenvertretung. Diese Stakeholder sind maßgeblich beteiligt an
der Qualitätssicherung der Lehre an Fachhochschul-Studiengängen. Das
Fachhochschulstudiengesetz
(FHStG)
wurde
durch
das
Qualitätssicherungsrahmengesetz (QSRG)* umfassend novelliert; dadurch
ergeben sich auch Änderungen in bezug auf den Umgang mit
Studierendenanliegen. Dieser Beitrag stellt die neue Rechtslage nach dem
QSRG dar. Abschließend wird thematisiert, inwieweit die im
Fachhochschul-Recht grundgelegten Verfahren und die Aufgabenverteilung
zwischen den beteiligten Personen und Organen den Erfordernissen einer effizienten und effektiven
Behandlung der Studierendenanliegen entsprechen. Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag der
Verfasserin im Rahmen einer Veranstaltung der Studierendenanwaltschaft zum Thema „Beschwerde-,
Ideen- und Vorschlagsmanagement an Hochschulen: Was? Wie? Warum?“ Innsbruck am 25. November
2011.
1.
2.
3.
4.
5.
Einleitung
Überblick über die „Stakeholder“ im Fachhochschulwesen
Die Behandlung der Studierendenanliegen
Kritische Betrachtung der Verfahrenseffizienz und -effektivität
Campus-Ombudsstellen als zusätzliches Angebot an Studierende
56
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
6. Neues FHStG und HS-QSG – größere Hochschulautonomie – Änderungen im Umgang mit
Studierendenanliegen?
7. Summary

Josef Leidenfrost, Die österreichische Studierendenanwaltschaft: ein
effizientes Beschwerdeinstrument oder Multifunktions-Hybrid?
In: Zeitschrift für Hochschulrecht Hochschulmanagement und Hochschulpolitik (zfhr), August 2011, Volume
10, Issue 4, pp 117-138
Abstract: Bereits 1997 ist im damaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die
Studierendenanwaltschaft, ähnlich wie andere Sonderanwaltschaften des Bundes, eingerichtet worden.
Mit der Einführung von Studiengebühren an Universitäten und Fachhochschulen 2001 wurden ihre
Agenden von einer reinen Informations- auf eine ministerielle Beschwerdestelle zur Meldung und
Behebung von Missständen und Unzulänglichkeiten ausgeweitet. Nach zehn Jahren Tätigkeit zeigen die
Erfahrungen aus dem Alltag, dass überwiegend informelle Individualhilfe im Vordergrund der Tätigkeit
dieser Einrichtung steht. Systemmängel sind schwerer zu beheben, da solche meist ressourcenbedingt
oder mit einander konkurrierenden gesetzlichen Regelungen verbunden sind und es keine festgelegten
Normen des Einschreitens innerhalb der offiziellen Rechtsaufsicht des Ministeriums gibt. Lösungen sind
von der Kooperationsbereitschaft der Verantwortlichen vor Ort abhängig.
Mit der gesetzlichen Verankerung im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 wird nunmehr eine
„Ombudsstelle für Studierende“ eingerichtet, die nur mehr für „Anliegen“ Betroffener und nicht mehr
„Beschwerden“ zuständig sein, dafür aber Organen an den Hochschul-Institutionen Empfehlungen geben
soll. Funktionen und Aufgaben dieser Stelle entsprechen einem multifunktionalen Hybrid und erfüllen
internationale Standards nur teilweise.

Josef Leidenfrost, Der „Minoritenplatz“ und etliche Generationen homines
politici : Vierzig Jahre Studentenpolitik - eine Annäherung. In: 40 Jahre BMWF
(Wien 2010)

Josef Leidenfrost, Vom Ziegelsteinklopfen 1945 zur Netz-SchwarmIntelligenz 2013: Anmerkungen für zukünftige interdisziplinäre
Forschungskapitel zum Thema „Hochschulpolitik“.
In: Martin Eichtinger / Stefan Karner / Mark Kramer / Peter Ruggenthaler (Hrs.), Reassessing History
from Two Centuires. Festschrift Günter Bischof (Innsbruck University Press, Innsbruck 2013)

Josef Leidenfrost, Ombudsmen in Higher Education: Helping the Single Student,
Contributing to the Universities’ Institutional Changes.
57
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
In: Creative Education 2013. Vol.4, No.7A2, 8-10; Published Online July 2013 in SciRes
(http://www.scirp.org/journal/ce) http://dx.doi.org/10.4236/ce.2013.47A2002
This article aims to firstly give a brief insight into the major challenges for modern time universities like
necessary change management, growing competitiveness, increasing expectations by the stakeholders and
how rising tuition fees affect all of that. Secondly on the growing pressure for universities on responding
more effectively to a demanding student population, mounting expectations and diverse backgrounds of
students. And thirdly how alternative dispute resolution is more and more commonly used as a means of
resolving disputes and complaints informally and at an early stage in order to avoid litigation and the
courts. It is described how ombudsmen in higher education can help to minimize the students’ feelings of
disconnection created by formal and judicial processes and get fair treatment. Catering either for students
only or for the whole university community, ombudsmen provide confidential, impartial complaints handling
services and also contribute to change management on the macro level and hence help with changing
policies.
Keywords: university governance, complaint management, conflict resolution, higher education ombudsman
 Bettina Perthold-Stoitzner, Universitätsgesetz 2002, 3. Auflage, Stand der
Rechtslage 1. Jänner 2014, Wien 2014, ISBN 978-3-214-09091-3
Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage dieser MANZ Sonderausgabe 12
Mal novelliert! Inhaltlich hat sich ua folgendes geändert:
• Neue Studienbeitragsregelung nach Aufhebung der Bestimmung durch den
VfGH
• Neuregelung der Struktur der Universitätsfinanzierung
• Studienrechtliche Anpassung an die neue Pädagoginnen- und
Pädagogenausbildung
• Möglichkeit der Vereinigung von Universitäten und Schaffung von
Medizinischen Fakultäten
Die dritte Auflage bringt die Leserinnen und Leser auf den neuesten Stand mit
• dem Gesetzestext idF BGBl I 2013/176 –
Rechtslage zum 1. 1. 2014
• den relevanten Materialien,
• erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur.

Bettina Perthold-Stoitzner, Die Stellung der Akkreditierungsbehörden im
Hochschulrecht – ein Fehler der Verfassungsgesetzgebung?
In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik (zfhr), December 2008,
Volume 7, Issue 6, pp 165-170
58
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Durch das "Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes
Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird", BGBl I 2008/2, wurden die
Verfassungsbestimmungen des FHStG und des UniAkkG über die Weisungsfreistellung der genannten
Akkreditierungsorgane in einfache bundesgesetzliche Bestimmungen umgewandelt. Der Beitrag geht
der Frage nach, ob diese Umwandlung zu einem verfassungswidrigen Zustand geführt hat.

Elmar Pichl, Universitäre Profilbildung im Kontext des österreichischen
Hochschulraums und des Universitätsgesetzes 2002
In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr
December 2012, Volume 11, Issue 6, pp 195-206
Wettbewerb autonomer Universitäten, universitäre Profilbildung und staatliche Steuerung der
Universitäten im Rahmen neuer New-Public-Management-Instrumente standen im Zentrum der
Erwartungen an die neue "Universitätsverfassung" des UG 2002. Andere Gestaltungsnotwendigkeiten
überlagerten jedoch sowohl auf System- wie auf Universitätsebene in der ersten Dekade des UG 2002
eine bewusste Entwicklung und intensive Nutzung des Management- bzw Positionierungs-Instruments
"Profilbildung". Je stärker jedoch die gesamtösterreichische Koordinierung und Steuerung des
Hochschulraums ins Zentrum der Hochschulpolitik rückt (Stichworte Hochschulplan und
Hochschulkonferenz), desto wichtiger wird "wieder" das Thema Diversifizierung der Hochschultypen
sowie die Profilbildung an den einzelnen Hochschulen bzw Universitäten. Dieser Beitrag ruft die
funktionalen Erwartungen an "Profilbildung" in Erinnerung und versucht va auch eine kompilierende
Übersicht über den Stand der Diskussion zum Thema in den zentralen hochschulpolitischen Dokumenten
der letzten Jahre zu geben.
NEUE@HOCHSCHUL ZEITUNG - N@HZ http://www.nwv.at/neue_hochschulzeitung/
Nummer 3 / 2013: Markus Grimberger, Rechtsschutz gegen Prüfungen nach Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit
59
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Name Institution
E‐Mail Adresse Mag. Karin Bertel
Psychologische
Studierende Graz
Dipl.-Volkswirtin Gisa Biber
Fachhochschule Salzburg GmbH
[email protected]
Mag. Gerhard Binder
IMC Fachhochschule Krems GmbH
[email protected]
Mag. Christoph Burger
Veterinärmedizinische Universität Wien
[email protected]
Mag. Maria De Pellegrin
Ombudsstelle
Wien
[email protected]
Mag. Vera Ehgartner
Donau-Universität Krems
[email protected]
Guido Fitz, BA
Universität Wien
[email protected]
Mag. Patricia Götz
Technische Universität Graz
[email protected]
Meryl Hass
Österreichische
Hochschülerinnenund
Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien
Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch,
MSc
Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien
[email protected]
Michael Hnelozub
Österreichische
Hochschülerinnenund
Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien
[email protected]
Univ.-Prof. Dr. Harald Kainz
Technische Universität Graz
[email protected]
FH-Prof. Mag. Dr. Doris KiendlWendner, LL.M.
FH Joanneum Graz
[email protected]
Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried
Koller
Technische Universität Graz
[email protected]
Univ. Prof. Dr. Helmut Konrad
Karl Franzens Universität Graz
[email protected]
Mag. Harald Kreimer
Psychologische
Studierende Graz
Bernhard Lahner
Österreichische
Hochschülerinnenund
Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien
FH-Prof. Priv. Doz. Dr. Martin
Lehner
FH Technikum Wien
Dr. Josef Leidenfrost, MA
Ombudsstelle
Wien
Mag. Barbara Levc
Karl Franzens Universität Graz
[email protected]
Daniela Liebethat, BSc, MSc
Technische Universität Graz
[email protected]
Mag. Dr. Harald Lothaller
Universität für Musik und darstellende Kunst
Graz
[email protected]
Mag.phil. Martin Mössler, MSc
Technische Universität Graz
[email protected]
Helga Nolte
Universität Hamburg
[email protected]
Beratungsstelle
für
[email protected]
Michael Böck
für
Studierende
BMWFW
Beratungsstelle
für
für
[email protected]
[email protected]
Studierende
60
BMWFW
[email protected]
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Mag. Gabriele Permoser
Fachhochschule St. Pölten GmbH
[email protected]
Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien
[email protected]
Mag. Elmar Pichl
Bundesministerium
für
Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft Wien
[email protected]
Mag. Nathalie Podda
Ombudsstelle
Wien
[email protected]
o. Univ.-Prof.
Petermandl
Dr.
Ao. Univ.-Prov.
Polaschek
Monika
Dr.
Martin
für
Studierende
BMWFW
Karl Franzens Universität Graz
[email protected]
Mag. Dr. Martin Pöllinger
FH Joanneum Graz
[email protected]
Univ.-Prof. MMag. DDr. Erwin
Rauscher
Pädagogische Hochschule Niederösterreich
[email protected]
Lotte Redl
[email protected]
Johann Riegelnegg
Moderation
[email protected]
Nicole Sagmeister
Fachhochschule Technikum Wien
[email protected]
Viktoria Spielmann
Österreichische
Hochschülerinnenund
Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien
[email protected]
Hans Sünkel
Technische Universität Graz
[email protected]
Mag. DDr. WalterVogel
Pädagogische Hochschule Steiermark Graz
[email protected]
61
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Lebensläufe der Referentinnen und Referenten
Mag. Elmar Pichl
Sektionschef, Sektion I, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft
Der Jurist Elmar Pichl wurde 1973 in der Steiermark geboren und ist
seit 2007 im Wissenschaftsministerium tätig, seit August 2013 als Leiter
der
Hochschulsektion
(Universitäten,
Fachhochschulen,
Personalmanagement, Raum, Gender- und Diversitätsfragen im
Sektionsbereich).
o.Univ.-Prof. Dr. Harald Kainz
Rektor Technische Universität Graz
*05. August 1958 in Graz, Steiermark; 1964-1968 Volksschule in St.
Radegund; 1968-1976 Gymnasium in Graz, 2. BG und BRG Lichtenfelsgasse;
1976-1977 Präsenzdienst, Reserveoffizier; 1977-1983 Studium des
Bauingenieurwesens
an
der
TU
Graz;
1980-1985
Studium
Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen an der TU Graz; 1982-1984
Studienassistent
am
Institut
für
Siedlungswasserwirtschaft
und
Landschaftswasserbau an der TU Graz; 1984-1990 Universitätsassistent am
Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau an der TU
Graz; 1990 Promotion zum Doktor der technischen Wissenschaften, TU Graz;
1991-1993; Ingenieurbüro Regierungsbaumeister Schlegel GmbH., München:
Planung von Kläranlagen und Kanalisationsnetzen (z.B. Kläranlagen
Friedrichshafen, Ingolstadt und München)
1993-2000 Geschäftsführer der Umwelttechnik Wien GmbH: Planung, Bauaufsicht und
Projektmanagement von Großprojekten im Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft
(Hauptkläranlage Wien, Kläranlagen Zagreb und Budapest, Sonderabfallverbrennungsanlage WienSimmering,
Entwässerung
Flughafen
Wien);
seit
2000
Universitätsprofessor
für
Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau an der TU Graz; 2004-2007 Dekan der Fakultät
für Bauingenieurwissenschaften; 2007-2011 Vizerektor für Infrastruktur und IKT;
seit 2011 Rektor der TU Graz
(Quelle: http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Leitung/Rektor/Lebenslauf)
62
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc
Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien
seit 2006 Geschäftsführer der FHWien-Studiengänge der WKW, die er zur
führenden Fachhochschule für Management und Kommunikation ausbaute.
Davor war er in führenden Positionen in der Industrie in den Bereichen IT und
Controlling tätig. Michael Heritsch schloss die Studien Unternehmensführung
an den FHWien-Studiengängen der Wirtschaftskammer Wien sowie
Hochschul- und Wissensmanagement an der Donau Universität Krems ab.
(Quelle: http://www.fjum-wien.at/wp/fjumpersonen/michael-heritsch/)
Dr. phil. Josef Leidenfrost, MA
Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft, Wien
*1957, 1988 Eintritt in das Wissenschaftsministerium, Berater zweier Minister
und einer Ministerin für die Bereiche Internationalisierung der Hochschulbildung,
internationale Stipendienprogramme, Rechte und Pflichten Studierender sowie
Beschwerdemanagement. Davor als TV-Journalist bei “Österreich II” und
„Österreich I“ (Hugo Portisch und Sepp Riff) tätig, 1986 Dr. phil. (Universität
Wien) nach berufsbegleitenden Studien der (Zeit)Geschichte sowie Publizistik. Ab
1991 Betreuung der Internationalisierung der österreichischen Universitäten, ab
1994 auch der Fachhochschulen, Implementierung des EU-Bildungsprogrammes
SOKRATES. Seit 2001 Leiter der Studierendenanwaltschaft / seit 2012
„Ombudsstelle für Studierende“. Gründungsmitglied des Europäischen Netzwerkes der HochschulOmbudsdienste ENOHE (European Network for Ombudsmen in Higher Education); 2012 MA in
Mediation (Titel der Master-Thesis „Außerhierarchisches Konfliktmanagement an Hochschulen: In-HouseMediation als Instrument“)
o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel
Altrektor Technische Universität Graz
Professor, Institut für Theoretische Geodäsie und Satellitengeodäsie, TU Graz;
Wissenschaftlicher Direktor, Institut für Weltraumforschung (Leiter der Abteilung
für Satellitengeodäsie), Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2003 –
2011 Rektor, TU Graz; 2010 – 2011 Präsident, Österreichische
Universitätenkonferenz (Rektorenkonferenz)
Persönliche Daten: * 04.10.1948 (Rottenmann); verheiratet, zwei Kinder
Ausbildung/Berufslaufbahn: 1968 – 1973 Studium Vermessungswesen,
Technische Hochschule Graz; 1973 – 1978 Univ.-Ass., Institut für Physikalische
Geodäsie, TU Graz; 1976 Promotion zum Dr. techn., TU Graz;1978 – 1979
Research Associate, Ohio State University (Columbus/USA); 1979 – 1981;
Univ.-Ass., Institut für Theoretische Geodäsie, TU Graz; 1981 Habilitation auf dem Gebiet der
63
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Numerischen Geodäsie, TU Graz; 1981 – 1983 Univ.-Doz. für Physikalische Geodäsie, TU Graz; 1980
– 1985 Lehr- und Forschungsaufenthalte in USA, Kanada und VR China; seit 1983 o.Univ.-Prof. für
Mathematische und Numerische Geodäsie und Leiter der Abteilung für Mathematische Geodäsie und
Geoinformatik, TU Graz; 1985 Berufung zum C4-Professor für Mathematische Geodäsie an die
Universität Karlsruhe (Berufungsabwehr); 1987 – 2003 Vorstand des Instituts für Theoretische
Geodäsie, TU Graz; seit 1990 Leiter der Abteilung für Satellitengeodäsie des Instituts für
Weltraumforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW); 1999 – 2001 Stv. Direktor
des Instituts für Weltraumforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2000 – 2003
Vizerektor für Forschung, TU Graz; 2001 – 2004; Direktor; des Instituts für Weltraumforschung,
Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2002; Berufung zum Ohio Eminent Scholar for
Geodynamics und Full Professor der Ohio State University (Columbus/USA; Berufungsabwehr); 2003 –
2011 Rektor, TU Graz; seit 2005 Wissenschaftlicher Direktor am Institut für Weltraumforschung,
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Gastprofessuren: 1983 National Bureau of Surveying and Mapping, Beijing, VR China; 1992
Department of Geomatics Engineering, University of Calgary, Kanada; 1998 Department of Geomatics
Engineering, University of Calgary, Kanada; 1998 – 1999 Department of Geodetic Science and
Surveying, Ohio State University, USA; 2002 Department of Geomatics Engineering, University of
Calgary, Kanada
Leitung zahlreicher nationaler und internationaler Forschungsprojekte; Mitgliedschaft in nationalen und
internationalen Gremien; 160+ wissenschaftliche Veröffentlichungen 270+ wissenschaftliche Vorträge;
Mitgliedschaften: 1998 Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2004 European Academy of
Sciences; 2007 International Academy of Astronautics; 2007 Engineering Academy von Georgien;
2010 Academia Europaea; 2010 Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste
(Quelle: http://www.forschungsrat.steiermark.at/cms/dokumente/11643821_71606530/9a43de73/CV%20S%C3%BCnkel.pdf)
Ass.Prof. Dr. techn. Dipl.Ing. Siegfried Koller
Ombudsmann der Technischen Universität Graz
*1947; 1973 Studium Bauingenieurwesen, Technische Hochschule Graz, 1972
– 1973 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Tragwerkslehre für
Architekten, 1973 03 12 Graduierung zum Diplomingenieur für das gesamte
Bauwesen, 1973 04 01 Hochschulassistent am Institut für Stahlbau, Holzbau
und Flächentragwerke, 1973 06 08 Vermählung mit Claudia, geb. Fischer,
drei Kinder (Jg.1974, 1977 und 1981), 1980 12 05 Promotion zum Doktor
der Technischen Wissenschaften Thesis: „Die Stabilität der Kegelschalen unter
Aussendruck“. 1982 02 09 Ernennung zum Oberassistenten; 1982 10 01
Ernennung zum Rat im Wissenschaftlichen Dienst, 1983 09 – 11
Verwaltungsakademie, Verwaltungsdienstprüfung A, 1983 12 16 Übernahme
in das definitive Dienstverhältnis, 1986 01 01 Ernennung zum Oberrat im
Wissenschaftlichen Dienst, 1988 05 – 08 Lehr- und Forschungsaufenthalt am
Chaire de Construction en Bois an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL), Schweiz, 1989
09 01 Ernennung zum Assistenzprofessor, 1991 – 1996 Lehrbeauftragter für Holzbau an der
Universität für Bodenkultur; 2005 12 01 Bestellung zum Studiendekan der Fakultät für
Bauingenieurwissenschaften, 2007 08 16 Weiterbestellung bis 31.12. 2011, 2004 – 2008
Vorsitzenderstellvertreter der Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der TU
Graz, 2009 – 2010 Mitglied des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der
TU Graz, 2010 10 01 Versetzung in den Ruhestand, 2010 – 2012 Konsulent des Vizerektors für Lehre
an der TU Graz; seit 1. März 2013 Ombudsmann der TU Graz
64
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl
Ombudsfrau der FH Wien der WKW
Studierte
Volkswirtschaftslehre,
Betriebswirtschaftslehre
und
Wirtschaftspädagogik in Frankfurt a.M. und in Wien. Sie habilitierte sich 1991
im Fach Wirtschaftspädagogik an der Johannes Kepler Universität in Linz. Am
Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien leitete sie bis 1999
das Referat für Pädagogik und Bildungsberatung. Daneben lehrte sie als
Universitätslektorin in Linz und nach der Habilitation und Verleihung des Titels
o. Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ihre Lehr- und
Forschungsschwerpunkte sind innovative Methoden des Lehrens und Lernens
einschließlich IT-gestütztes Lernen, berufliche und betriebliche Bildung sowie
Bildungsberatung. Von 1999 bis 2005 war sie Mitglied des Österreichischen
Fachhochschulrats. Seit 2005 leitet sie an der Donau-Universität in Krems den
Universitäts-Lehrgang „Professional Teaching and Training MA“. Seit 2007 ist
sie Ombudsfrau für Studierende an der FHWien der WKO.
Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek
Vizerektor für Studium und Lehre und Studiendirektor, Karl-Franzens-Universität
Graz
Martin Polaschek wurde 1965 in Bruck/Mur geboren. Nach dem Studium
der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz habilitierte
sich Martin Polaschek im Jahr 2000 und wurde zum außerordentlichen
Universitätsprofessor am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und
Europäische Rechtsentwicklung ernannt. Seit 2003 ist er sowohl als
Vizerektor für Studium und Lehre als auch als Studiendirektor für die
Anliegen der mehr als 30.000 Studierenden zuständig. Martin Polaschek ist
neben diesen Funktionen auch in der Forschung aktiv. Sein
wissenschaftlicher Fokus liegt in den Bereichen der Rechtlichen
Zeitgeschichte, der Föderalismus- und Kommunalforschung. Darüber hinaus
war er Mitglied der ExpertInnengruppe zur Zukunft der LehrerInnenbildung
und ist Sprecher der österreichischen Vizerektorinnen und Vizerektoren für
Lehre.
(Quelle: http://rektorat.uni-graz.at/de/das-rektorat/vizerektor-polaschek/)
Helga Nolte
Geschäftsstelle
Deutschland
für
Ombudsangelegenheiten
der
Universität
Hamburg,
Seit Anfang der 80er Jahre Verwaltungsangestellte in verschiedenen Bereichen im UniversitätsKrankenhaus Hamburg-Eppendorf, u.a. 6 Jahre in einem SFB-Projekt, und 10 Jahre in der
Dekanatsverwaltung der Medizinischen Fakultät, zuständig für die Bearbeitung der akademischen
Selbstverwaltung und Gremien; Ende 2005 bis August 2012 Assistentin des Ombudsman für die
Wissenschaft tätig, als Leiterin von dessen Geschäftsstelle in Hamburg; Fortbildungen in
Konfliktmanagement und Beratung, Zusatzausbildung als Mediatorin, Coach (systemisch).
65
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Seit Oktober 2013 halbtags bei der Universität Hamburg angestellt, um die neu eingerichtete
Anlaufstelle für Ombudsangelegenheiten aufzubauen und das dortige Ombudsgremium in seiner
Tätigkeit zu unterstützen.
Seit Ende 2010 Abhaltung von Seminaren und Vorträgen zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis;
diese basieren auf dem gleichnamigen Curriculum für Lehrveranstaltungen, das von Frau Dr. Gerlinde
Sponholz im Auftrag vom Ombudsman für die Wissenschaft erarbeitet wurde. Beratung und Coaching
in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, speziell für (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen, an. Mit Frau
Sponholz und Herrn Dr. Michael Gommel im Team "Scientific Integrity" tätig ( http://www.scientificintegrity.de/).
o.Univ.-Prof. Dr. Helmuth Konrad
Alt-Rektor der Karl-Franzens-Universität Graz
*1948 in Wolfsberg, Kärnten, verheiratet, zwei Kinder
Ausbildung:
1959-1966 Bundesrealgymnasium Klagenfurt, 1966-72 Studium Geschichte
und Germanistik an der Universität Wien; 1973 Promotion sub auspiciis
praesidentis; 1972-81 Assistent am Institut für Neuere Geschichte und
Zeitgeschichte, Universität Linz; 1980 Habilitation für Neuere Geschichte und
Zeitgeschichte; 1981-84 Außerordentlicher Professor an der Universität Linz;
1982-83 Vertretungsprofessur Universität Innsbruck (Zeitgeschichte); 1984 bis
heute ordentlicher Professor für Allgemeine Zeitgeschichte unter
Berücksichtigung außereuropäischer Länder und Kulturen, Karl Franzens
Universität Graz; Visiting Professor an der Cornell-University, Ithaca, NY., USA, University of Waterloo,
Ontario, Canada, am European University Institute, Firenze, Italia und an der Yale University, New
Haven, CT, USA; 1986/87, 1989/90 und 2002/03 Pro- bzw. Prädekan der Geisteswissenschaftlichen
Fakultät, Universität Graz;
Universitäre und außeruniversitäre Leitungsfunktionen:
1987-89 Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; 1993-97 Rektor der Universität Graz;1995-98
Vizepräsident der Österreichischen Rektorenkonferenz; 1997-1999 Prorektor der Universität
FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner
Promotion und Habilitation in Erziehungswissenschaft, ist Hochschullehrer an
der Fachhochschule Technikum Wien. Er leitet das Institut für Sozialkompetenz
und Managementmethoden und zeichnet für den Bereich Didaktik
verantwortlich. Nach seiner Tätigkeit als Personalentwickler bei IBM war er
mehrere Jahre lang selbständiger Trainer und Berater, anschließend
Prozess-Coach bei der TUI. Von 1998 bis 2005 war er Professor an der
Fachhochschule Vorarlberg (Österreich), drei Jahre lang auch Vizerektor. Er
leitet seit 20 Jahren didaktische Seminare und Workshops und ist Autor
einschlägiger Veröffentlichungen, zuletzt erschienen: Viel Stoff – wenig Zeit,
4. Aufl. Haupt; Didaktische Reduktion, UTB, Haupt 2012; Allgemeine
Didaktik – Eine Einführung, UTB basics 2009
(Foto- Copyright © Lukas Beck)
66
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Tagungsprogramm
WOZU (K)EINE/N
HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN?
30. April 2014, GRAZ
Vormittags
Ab 9:30 Uhr „Aufwärme – Kaffee“
10:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung (Moderation der gesamten Tagung: Johann Riegelnegg)
•
Sektionschef Mag. Elmar Pichl in Vertretung von Herrn Dr. Reinhold Mitterlehner
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
•
Rektor o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Kainz, Technische Universität Graz
•
Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der
Wirtschaftskammer Wien
•
Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
10:15 Uhr
Hauptreferate
•
o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel, Altrektor Technische Universität Graz
Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee
•
Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz
Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung
•
Ing. Mag (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der FHWien der WKW, Wien
Wirtschaftskammer Wien
Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die
Idee
•
O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien
Die Ombudsfrau an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit –
ein siebenjähriger Erfahrungsbericht
67
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
nach Bedarf
Kaffeepause
•
Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre, Karl Franzens
Universität Graz, Graz
Warum die KFU Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht
•
Helga Nolte, Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg,
Hamburg, Deutschland
Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: ein Erfahrungsbericht aus
Deutschland
•
Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien
Von „Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten“ über „Anliegen“ zu
„Vorschlägen“: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen)
Hochschulombudsmannes
Ca. 12:30Uhr
Mittagsimbiss
Nachmittags
ab 13:15 Uhr
Zwei parallele Arbeitskreise
Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle
Impulsreferat: Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller
Moderation: O. Univ.-Prof. Dr.phil. Dr.h.c. Helmut Konrad
Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Struktur, Personal,
Zuständigkeiten
Impulsreferat: O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl / Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA
Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner
Ca. 15:45 Uhr
Abschlussrunde: Zukunftsempfehlungen
68
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
TUG-Rektor Harald Kainz begrüßt die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
69
Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12
Zukunftsempfehlungen
Am Nachmittag der Veranstaltung wurden zwei parallele Arbeitskreise abgehalten, einer zum Thema:
„Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle“, mit einem Impulsreferat
des TUG-Ombudsmannesn Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, moderiert von O. Univ.-Prof. Dr.phil.
Dr.h.c. Helmut Konrad; ein zweiter zum Thema „Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische
Verankerung, Struktur, Personal, Zuständigkeiten“, die dortigen Impulsreferate hielten die Ombudsfrau
der FHW der WKW O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl sowie der Leiter der Ombudsstelle für
Studierende im BMWFW, Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA; Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin
Lehner
Die Empfehlungen aus den Arbeitskreisen in der Schlussrunde beziehen sich vor allem auf die ideale
Positionierung einer hochschulischen Ombudsstelle innerhalb der Organisationsstrukturen und deren
Interaktionen mit der Führungsebene. Ebenfalls diskutiert wurden die Begleitumstände innerhalb des
Prozesses der Schaffung einer solchen Stelle und von wem eine Initiative dazu ausgehen kann bzw. soll.
Welche Hauptaufgabengebiete eine Ombudsstelle haben kann bzw. soll und wie die ideale Person für
die Ombudsfunktion zu finden ist wurden auch thematisiert. Zuletzt wurden die verschiedenen
Bearbeitungsschritte bei der Entgegennahme und Behandlung von Anliegen besprochen, dabei auch die
Interaktion mit anderen Stellen wie z.B. Schiedskommissionen an öffentlichen Universitäten oder FHKollegien an Fachhochschulen.
70
Broschüren-Service der Ombudsstelle für Studierende
Alle Broschüren sind kostenlos erhältlich;
Bestellung
per E-Mail: [email protected]/[email protected]
per Telefon: 01/53120 5544
per Fax: 01/53120 99 5544
per Post: Abschnitt ausfüllen und ausreichend frankiert schicken an:
Ombudsstelle für Studierende
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hiermit bestelle ich (
) Exemplar(e)
(
)
Stichwort? Studium!
(
)
Stichwort? Stipendium!
(
)
Stichwort? Fachhochschulstudium!
(
)
Stichwort? Studieren mit Behinderung!
(
)
Stichwort? International Studieren!
(
)
Stichwort? Doktoratsstudium!
(
)
Stichwort? Privatuniversitäten!
(
)
Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch
kranke Studierende!
Name:
________________________________
Institution:
________________________________
Straße:
________________________________
Ort:
________________________________
Datum:
__________________
Unterschrift:
______________________
Alle Broschüren sind abrufbar unter
www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
WERKSTATTBERICHTE DER STUDIERENDENANWALTSCHAFT /
OMBUDSSTELLE FÜR STUDIERENDE
Nr. 1
Aktuelle Themen und Probleme aus dem Hochschullalltag (2008)
Nr. 2
Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen einen Ombudsmann? (2009)
Nr. 3
Studieren mit Behinderung (2009)
Nr. 4
„Bologna“ nach dem Feiern: Qualität, Autonomie, Mobilität in der Praxis
(2010)
Nr. 5
Der dritte Zyklus der „Bologna“-Studienarchitektur im österreichischen
Hochschulsystem: Praxisbeispiele, Problemfelder (2011)
Nr. 6 / 7
Beschwerde-, Ideen- und Verbesserungsmanagement an Hochschulen (2012)
Nr. 8
Curriculum für Lehrveranstaltungen zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“
(2012)
Nr. 9
Mediation an Hochschulen: Ein Konfliktvermittlungs-Instrument auch für
Studierende und Jungforscherinnen und -forscher? (2013)
Nr. 10
Hochschulen als Objekte medialer Begierden: Über Do’s und Dont’s in der
Berichterstattung zu Themen rund ums Studium(2013)
Nr. 11
Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann – Als ein
Teil der Qualitätssicherung? (2013)
Nr. 12
Wozu (K)eine/n Hochschul-Ombudsfrau/mann? (2014)