WOZU (K)EINE/N HOCHSCHULOMBUDSFRAU / MANN? Werkstattberichte 6/7 Werkstattbericht 12 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende (OS) Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA Bei der Erstellung dieser Broschüre haben mitgewirkt: Melanie Jeschko (OS), Cindy Keler (OS), Denise Soffried (OS) Ihnen sei herzlich dafür gedankt. Titelblattgestaltung: Christian Smetana, Wien Innen-Layout: Mag. Stephanie Zwießler, Wien 1. Auflage, 1. Oktober 2014 Auflage: 200 Stück Herstellung: BMWFW Weitere Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende bestellt werden, per E-Mail [email protected] oder per Telefon 01-53120-5544 Werkstattberichte der Ombudsstelle für Studierende: Neben der Betreuung von individuellen Problemfällen an Universitäten und Hochschulen gehört auch der institutionalisierte Dialog mit den Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Institutionen vor Ort zu den Hauptaufgaben der Ombudsstelle für Studierende. Dazu gibt es pro Kalenderjahr innerhalb des Jahresprogrammes der Ombudsstelle für Studierende mehrere Spezialveranstaltungen, die sowohl generellen Arbeitsbereichen als auch Sonderthemen gewidmet sind. Ab dem Studienjahr 2008/2009 gab die Studierendenanwaltschaft, die Vorgängereinrichtung der Ombudsstelle für Studierende, in diesem Zusammenhang als neues Informationsmedium die sogenannten Werkstattberichte über die Erfahrungen aus der Alltagsarbeit und aus den Kontakten mit Studierenden heraus. Darin wurden Präsentationen und Ergebnisse der einschlägigen Tagungen der Studierendenanwaltschaft zu Spezialthemen auch einem größeren Interessentinnen- und Interessentenkreis zur Verfügung gestellt. Die bisher erschienenen Hefte behandelten "Studierendenanwaltschaft-Jahrestagung Preßburg 4. und 5. März 2008", „Studieren mit Behinderung“, „Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen einen Ombudsmann?“, „Bologna nach dem Feiern: Qualität, Autonomie, Mobilität in der Praxis“, „Der dritte Zyklus der „Bologna“-Studienarchitektur im österreichischen Hochschulsystem: Praxisbeispiele, Problemfelder“, „Ist hier/da/dort jemand? Vorschlagsund Verbesserungsmanagement an österreichischen Hochschulen: Was es Studierenden und Hochschulen bringen kann“, „Curriculum für Lehrveranstaltungen zur „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ sowie „Mediation an Hochschulen: Ein Konfliktvermittlungs-Instrument auch für Studierende und Jungforscherinnen und -forscher“, „Hochschulen als Objekte medialer Begierden: Über Do’s und Dont’s in der Berichterstattung zu Themen rund ums Studium“ und „Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann – Als ein Teil der Qualitätssicherung?“ stehen sowohl gedruckt als auch elektronisch über die Homepage der Ombudsstelle für Studierende (www.hochschulombudsmann.at) zur Verfügung. Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Inhaltsverzeichnis ÜBER DIESEN WERKSTATTBERICHT ............................................................................... 5 Elmar Pichl Begrüßung ..................................................................................................................................... 7 Harald Kainz Begrüßung .................................................................................................................................. 8 Hans Sünkel Wozu (k)eine Hochschul-Ombudsperson? Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan/Die Idee .......................................................................................................... 11 Siegfried Koller Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit/Die Umsetzung – Erfahrungen aus 13 Monaten Tätigkeit ............................................................................. 15 Michael Heritsch Die Ombudsstelle an der FHWien der WKW: Der Plan/Die Idee ....................... 18 Monika Petermandl Wie eine Ombudsstelle einrichten? ........................................................................ 20 Martin Polaschek Warum die Universität Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht ............................................................................................................................................................... 22 Helga Nolte Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht 24 Josef Leidenfrost Von Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten über Anliegen zu Vorschlägen: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes.. 32 Monika Petermandl Die Ombudsfrau an der FHWien der WKW: Die Wirklichkeit – 7 Jahre Erfahrung .......................................................................................................................................................... 47 Josef Leidenfrost Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Personal, Struktur, Zuständigkeiten ............................................................................................................................... 50 LITERATURTIPPS ................................................................................................................ 53 LISTE DER TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER ................................................. 60 LEBENSLÄUFE DER REFERENTINNEN UND REFERENTEN ...................................... 62 TAGUNGSPROGRAMM ....................................................................................................... 67 ZUKUNFTSEMPFEHLUNGEN ............................................................................................ 70 3 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 WOZU (K)EINE/N HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN? Eine Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Technischen Universität Graz und der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien 30. April 2014 Graz Technische Universität Graz Harald Kainz, Rektor der TU Graz, Martin Lehner, FH Technikum Wien, Michael Heritsch, Geschäftsführer der FHW der WKW, Helga Nolte, Universität Hamburg, Siegfried Koller, Ombudsmann der TU Graz, Monika Petermandl, Ombudsfrau der FHW der WKW, Elmar Pichl, Sektionschef im BMWFW, Hans Sünkel, Altrektor der TU Graz, Josef Leidenfrost, Hochschulombudsmann im BMWFW 4 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Über diesen Werkstattbericht 2015 feiert der Ombudsmann der Simon Frazer University in Vancouver, Kanada, sein 50jähriges Bestandsjubiläum (http://www.sfu.ca/ombudsperson.html). Dieses Büro ist damit weltweit die älteste derartige Einrichtung im Hochschulsektor. Weitere Institutionen dieser Art folgten in den USA in den späten 1960er Jahren, 1985 in Mexiko sowie ebenfalls 1985 erstmals in Europa in Spanien. Als weitere europäische Länder folgten Holland, Belgien, Malta, Deutschland, Kroatien, die Schweiz, Dänemark, Norwegen, Schweden, Irland, Italien, Portugal, Frankreich sowie Polen. In Österreich gab es seit 1997 (bis 2012) die Studierendenanwaltschaft (https://www.oead.at/fileadmin/oead_zentrale/events/2011-pdf/StudierendenanwaltschaftProgramm_1._Juli_2011.pdf), die per 1. März 2012 durch das Hochschulqualitätssicherungsgesetz (HSQSG 2011) (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40130561/NOR40130561.pdf) zur nunmehr gesetzlich verankerten Ombudsstelle für Studierende (www.hochschulombudsmann.at) im (mittlerweile) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (http://www.bmwfw.gv.at/Seiten/default.aspx) umgewandelt wurde. Bereits seit 2007 hat die FH-Wien der WKW als erste Fachhochschule in Österreich eine Ombudsstelle (http://www.fh-wien.ac.at/campus-leben/ombudsstelle/). Seit Beginn 2013 verfügt auch die erste öffentliche Universität, nämlich die Technische Universität Graz über eine solche (http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Services/ombudsstelleStud). Ihr sind mittlerweile die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.htm) sowie die Wirtschaftsuniversität Wien nachgefolgt. An der Universität Wien gibt es eine spezielle Ombudsstelle für internationale Programmstudierende (https://international.univie.ac.at/ombuds-officefor-international-exchange-students/). Im Bereich der Privatuniversitäten wurde an der Anton-Bruckner-Privatuniversität OÖ am 1. März 2014 eine Ombudsstelle für Studierende eingerichtet (http://www.bruckneruni.at/Universitaet/Vertretungen/Ombudsstelle). Damit verfügen schon mehrere Hochschulinstitutionen in Österreich über Ombudsstellen für die eigenen Studierenden über jeweils direkte Ansprechstelle für Anliegen vor Ort. Weitere Institutionen haben ihr Interesse an diesem Modell bekundet, wobei es keine wie immer gearteten Vorgaben seitens des Gesetzgebers mittels einschlägiger Hochschulgesetze oder des Ministeriums im Rahmen der Rechtsaufsicht bzw. des Verhandelns der Leistungsvereinbarungen mit öffentlichen Universitäten oder Förderauflagen bei Fachhochschulen gibt. Solche gibt es auch nicht seitens der Akkreditierungsagentur für Privatuniversitäten und Fachhochschulen. Es ist daher ganz allein den Hochschulinstitutionen überlassen, derartige Stellen zu konzipieren, entsprechend intern beschließen zu lassen und danach operativ einzurichten. Hauptintentionen der Tagung „Wozu (k)eine/n Hochschulombudsfrau /mann?“ waren daher einerseits die Darstellung zweier erfolgreicher Modelle zur Einrichtung von Ombudsstellen an der TU Graz und an der FHW der WKW von der Idee bis zur Umsetzung, andererseits die Diskussion zur Fortentwicklung und Weiterbildung des Konzeptes von hochschulischen Ombudsstellen, sowohl von zentralen (so wie der Ombudsstelle im Ministerium) als auch dezentralen. Auch allfällige Mindesterfordernisse von dezentralen Stellen wurden diskutiert so wie die mögliche Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle im Wissenschaftsministerium, zum Beispiel bei der Mitwirkung bei der Themenplatzierung durch die Ombudsstelle für Studierende bei der Erstellung des jährlich fälligen Tätigkeitsberichtes (http://www.hochschulombudsmann.at/wpcontent/uploads/2013/12/T%C3%A4tigkeitsbericht-2012-ffinal-A4-Neu-2.pdf) an die jeweiligen Ressortleitungen (BMWFW und BMBF) . 5 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Hauptintentionen dieser Publikation sind daher die Weitergabe der Ideen zur Gründungsintentionen durch den Altrektor der Technischen Universität Graz o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel mit dem Referat „Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee“ sowie durch Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien mit dem Referat „Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die Idee“. Anhand der persönlichen Erfahrungen in ihren jeweiligen Positionen berichteten Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz zum Thema „Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung“ sowie O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien über „Die Ombudsfrau an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit – ein siebenjähriger Erfahrungsbericht“. Weitere Referentinnen und Referenten sprachen über dezentrale und zentrale Ombudsstellen und auch darüber, warum es mancherorts keine Ombudsstellen gibt. Die Empfehlungen aus den Arbeitskreisen in der Schlussrunde ergaben einige Zukunftsempfehlungen zu den Themen: ideale Positionierung einer hochschulischen Ombudsstelle innerhalb der Organisationsstrukturen und deren Interaktionen mit der Führungsebene, Prozess der Schaffung einer solchen Stelle und von wem eine Initiative dazu ausgehen kann, welche Hauptaufgabengebiete eine Ombudsstelle haben soll, wie die ideale Person für die Ombudsfunktion zu finden ist sowie über die verschiedenen Bearbeitungsschritte bei der Entgegennahme und Behandlung von Anliegen. Der Vollständigkeit halber enthält dieser Werkstattbericht auch noch Informationen über das europäische Netzwerk der Hochschulombudsdienste ENOHE (European Network of Ombudsmen in Higher Education, www.enohe.org), das 2003 von der Studierendenanwaltschaft mitgegründet worden ist und das als Kommunikationsplattform für Ombudsstellen aus mittlerweile 15 europäischen Ländern und Israel dient sowie deren Resolution der Jahreskonferenz 2014 in Warschau in Vorbereitung der Bologna-Ministerkonferenz im Mai 2015 in Jerewan, Armenien. Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Hochschulombudsmann 6 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Elmar Pichl Begrüßung Sehr geehrter Herr Rektor, sehr geehrter Damen und Herren! Vorangestellt die besten Grüßen von Herrn Bundesminister Reinhold Mitterlehner, der heute anders eingeteilt ist in seinen Verpflichtungen, die das tägliche politische Geschehen mit sich bringen, der sich aber mittlerweile bereits sehr intensiv mit der Tätigkeit der Ombudsstellen, der Problematik, der Aufgaben und Problemlösungen widmen konnte, weil zum ersten Mal ein umfassender Bericht dem Parlament vorgelegt worden ist. Ich bin nicht nur als Steirer gerne hier, sondern auch als im BMWFW zuständiger Sektionschef für eben die Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, also für die Hochschulinstitutionen, wo sie Ihre Tätigkeiten entfalten, wo Ombudstätigkeit durchgeführt wird, natürlich insbesondere hier an der TU Graz, wo eine sehr starke Initiativrolle in den letzten Jahren bereits gelebt worden ist. Die Tagung ist eine gemeinsame Anstrengung, ein gemeinsames Unternehmen der TU Graz, der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien und der Ombudsstelle für Studierende sowie des Ministeriums. Ihnen allen möchte ich deshalb den Dank aussprechen, die diese Veranstaltung organisiert und umgesetzt haben. Danke an den Hausherrn, dass wir an der TU Graz sein dürfen. Die Frage, wozu eine oder keine Hochschulombudsfrau/-mann ist eigentlich per Gesetz eindeutig beantwortet. Es muss ihn/sie geben im österreichischen Hochschulsystem. Im Ministerium hat es zuvor schon die Studierendenanwaltschaft gegeben. Insgesamt ist diese Thematik bereits gut entwickelt. Die Kernaufgaben sind Informationsservice und eben Ombudstätigkeit. Was Ombudstätigkeit ist, ist für die Rechtstheoretiker nicht nur im Hochschulrecht eine spannende Definitionsfrage, auch im menschenrechtlichen Bereich, wo diese Idee ja hergekommen ist. Was ist denn Ombudstätigkeit? Man kann es nicht abschließend beschreiben, es braucht sehr viel ergebnisorientierte Problemlösungskraft. Es braucht Empathie, es braucht Mediationsfähigkeit, es braucht profundes Wissen der rechtlichen Strukturen und es braucht letztendlich auch einfach viel Einsatz aus einer Naturwissenschaft, nämlich die persönliche Chemie bei den betroffenen Akteuren. Sie sollte einigermaßen intakt sein, damit Problemlösungen an den jeweiligen Institutionen herbeigeführt werden können. Das alles macht, recht pragmatisch formuliert, die Ombudstätigkeit aus und da gibt es auch noch viel an Entwicklung und sozusagen an Aufarbeitung auch theoretischer Natur natürlich zu tun. Zentrale Ombudsperson im Ministerium ist Herr Dr. Josef Leidenfrost und mittlerweile auch verstärkt durch eine Ombudsfrau mit seiner Stellvertreterin Frau Maria de Pellegrin. Josef Leidenfrost hat den Titel „Wozu (K)eine/n Hochschul-Ombudsfrau/mann?“ selbst gewollt. Also insofern habe ich kein Mitleid mit ihm, wenn er als Konsequenz der heutigen Veranstaltung allenfalls noch mehr Arbeit und noch mehr Aufgaben und noch mehr Leistungsstandards auf ihn zukommen. Letztendlich ist die Hinterfragung der Tätigkeit ja aber auch gewollt und bewusst so formuliert. Die Ausgangsfrage hat mich am letzten Wochenende sehr intensiv beschäftigt. Ich habe mir gedacht: eigentlich ist das eine unintelligente Frage, „Wozu eine/keine Ombudsstelle?“ Dazu fiel mir das Beispiel russischer Holzpuppen ein, wo eine Puppe in die andere gestellt wird und zwei Hälften zusammengesteckt werden, es plötzlich fürchterlich zum Quietschen beginnen kann, wie eine Kreide auf der Tafel, wenn diese zwei Teile zusammengeschraubt werden, das ist sonderlich. Eigentlich hat der Hersteller diese Teile genau für sich so geschaffen. Zwei Teile, die zusammenpassen müssen in der Theorie und trotzdem quietscht es. Das hat mich in meinen Überlegungen zur Philosophie der Geschmeidigkeit geführt, unsauber gesagt: die Philosophie des Schmieröls. Das passt vielleicht zu der Technischen Universität. Es können Bestandteile eines Systems so perfekt und hervorragend produziert werden, dass sie füreinander so geschaffen sind und trotzdem 7 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 kann es quietschen, wenn man es zusammengibt. Deshalb braucht es hier etwas, was letztendlich verbindet und das schönste Ergebnis ist dann, wenn man nach dem Einschreiten der Ombudsperson sagen kann: Jetzt läuft es (wieder) wie geschmiert. Dies ist für mich die Antwort, warum es diese Institution braucht, damit die einzelnen Systemteile, die per se hervorragend geschaffen sind, aber dann im Zusammenwirken, im Zusammenleben doch auch eine Verbindung haben und ein geschmeidigeres System ermöglichen, als es sich vielleicht der Gesetzgeber oder die entsprechenden Führungspersonen innerhalb einer Institution vorstellen. Deshalb finde ich es absolut spannend, diese Frage zu stellen. Sektionschef Elmar Pichl (BMWFW), Rektor Harald Kainz (TU Graz) und Geschäftsführer Michael Heritsch (FHW der WKW Wien) bei der Tagungseröffnung 8 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Harald Kainz Begrüßung Die heutige Veranstaltung könnte an keinem besseren Ort, als jener Universität, welche die erste österreichische Ombudsstelle für Studierende eingerichtet hat stattfinden. Von Hans Sünkel vorbereitet, und meinem Rektorat finalisiert, reflektiert die Implementierung eines Studierendenombudsmannes an der TU Graz, als erster österreichischer Universität, unser Bewusstsein, dass systemische und individuelle Probleme in Art und Geschwindigkeit unterschiedlicher Antworten bedürfen. Eben dieser Tatsache trägt die Struktur der bei uns geschaffenen Ombudsstelle Rechnung. Im Sinne gelebter Autonomie lösen wir die Probleme unserer Studierenden subsidiär – wo sie entstehen. Wir tun dies schnell, direkt und effizient. Damit entsprechen wir auch den zentralen Verwaltungsprinzipien von Effizienz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Individuelle Probleme bedürfen ebensolcher Lösungen, nur so können wir den Erfolg unserer Studierenden sicherstellen. Denn es sind die Studentinnen und Studenten unseres Hauses, welche uns zu dem machen, was wir sind – welche unsere Existenz als Wissenschafts- und Forschungsinstitution legitimieren. Der Studierendenombudsmann ist ein weiteres Glied zur Sicherstellung der Studienerfolge unserer Studierenden. Mit Siegfried Koller haben wir einen emeritierten Professor gefunden, der neben gutem Studierendenkontakt über die Fähigkeit verfügt, komplexe Probleme einfachen, individuellen Lösungen zuzuführen. Der Studierendenombudsmann soll, wie bereits erwähnt, Einzelfälle schnell zu lösen helfen, systemische Fehlleistungen müssen in einem zweiten Schritt betrachtet werden. Deren Bearbeitung ist nicht Aufgabe einer Ombudsperson. Dass der Ombudsmann in enger Abstimmung mit der Hochschülerschaft arbeitet, versteht sich von selbst und reflektiert den insgesamt kooperativen Stil unseres Hauses. Ein zentraler Grund, warum wir einen Studierendenombudsmann brauchen, ist unser Erfolg. Wenn wir ganzheitlich erfolgreich sein möchten, können wir es uns nicht leisten unzufriedene Studierende in die Arbeitswelt zu entlassen. Einige Beispiele zu die Erfolge der TU Graz: TU Graz als ein europäischer Spitzenplayer in Sachen Drittmitteleinkünfte. Engste Interaktion mit Wirtschaft und Industrie. TU Graz als Österreichs erfolgreichste Universität im Bereich Industriekooperationen. größte Anzahl österreichischer Kompetenzzentren. TU Graz als eine der erfolgreichsten Universitäten Europas in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Industrie. Höchstes Drittmittelaufkommen nach Aachen und Stuttgart. Internationalisierungskurs der TU Graz sichert die Fortsetzung dieses erfolgreichen Weges. Dies bedeutet englischsprachige Master- und PhD Programme, Austausch von Lehrenden und Studierenden sowie den Ausbau von Forschungskooperationen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit führenden Universitäten weltweit (MIT, ETH Zürich, TU München, Tongji Univ. Shanghai, Nanyang Univ. Singapore etc.) Steiermark: 4,6 % Forschungsquote des Bruttoregionalproduktes eine der stärksten Forschungsregion in der Europäische Union. 9 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Neben der starken Industrie, spielt die TU Graz für bewusste Forschungsquote eine zentrale Rolle. durch gemeinsame Profilbildung mit der Industrie, und durch bessere Vorbereitung unserer Absolventinnen für den internationalen Markt, leisten wir einen wesentlichen Anteil für die positive Entwicklung der gesamten Region. Europaweit einzigartige Kooperationsprojekte, wie NAWI-Graz, machen deutlich, dass wir den Geist der Kooperation als Institution tagtäglich leben, und dass wir unseren Studierenden bestmögliche Bedingungen zu bieten versuchen. Nicht zuletzt deshalb, ebenso wie aufgrund unserer Erfolge und Vorreiterrollen, können und dürfen wir uns keine unzufriedenen Studierenden leisten. Unsere Absolventinnen und Absolventen bekleiden zentrale Führungspositionen in nationaler und internationaler Wirtschaft und Industrie. Wir sind folglich auf deren Kooperation und Botschafterrolle als ALUMNI angewiesen. Daher müssen wir durch eine Vielzahl an Initiativen deren Studienzeit möglichst positiv und erfolgreich gestalten. Ein schnell arbeitender Ombudsmann ist essentieller Teil dieser entlang eines gewissen Dienstleistungsgedankens gebauten Philosophie. Denn die Studierenden von heute sind unsere Partner und Botschafter von morgen. Abseits dieses rein utilitaristischen Zugangs, besteht natürlich eine ethisch-moralische Verpflichtung gegenüber jenen Studierenden, die unser Haus gewählt haben, diesen mögliche Systemhürden aus dem Weg zu räumen. Denn jedes verlorene Semester erzeugt enorme psychische und wirtschaftliche Knockon-Effekte. Aus eben diesen Gründen bin ich froh, auch in Sachen Studierendenombudsmann Rektor einer österreichischen Vorzeigeuniversität zu sein. Auch möchte ich meinem Vorgänger Hans Sünkel an dieser Stelle nochmals für dessen intellektuelle Vorarbeit hinsichtlich der Ombudsstelle danken – wie in vielen anderen Bereichen auch, konnten wir durch Hans Sünkels Arbeit einmal mehr auch in Sachen Ombudsstelle die Ersten sein. Bei Herrn Dr. Leidenfrost bedanke ich mich für die Organisation dieser Tagung an der TU Graz, ebenso wie für dessen Engagement als österreichischer Studierendenombudsmann. Sämtlichen Vortragenden und Organisatoren, ebenso wie allen TeilnehmerInnen danke ich sehr herzlich für ihre Beiträge und ihre Anreise nach Graz! Namens des Rektorates der TU Graz wünsche ich Ihnen allen eine sozial und intellektuell anregende Zeit an unserer Universität, der ersten österreichischen Universität mit Studierendenombudsmann! 10 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Hans Sünkel Wozu (k)eine Hochschul-Ombudsperson? Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan/Die Idee Altrektor Hans Sünkel (TU Graz), der Initiator der dortigen Ombudsstelle für Studierende: „Nichts wäre grauslicher als der Gedanke, nur administriert zu haben.“ Als ich in meiner Inaugurationsrede im Jänner des Jahres 2004 (just von dieser Stelle aus) die universitäre Landschaft in unserem Land beleuchten und meine Vorhaben zur Weiterentwicklung unserer TU Graz darlegen durfte, hatte ich mich gedanklich kurz in die Zeit danach, also in die Jetztzeit, hinein versetzt und mich dabei der eingangs gewählten Worte von Bruno Kreisky erinnert: „Nichts wäre grauslicher als der Gedanke, nur administriert zu haben.“ Und meine reflexartige Antwort auf diesen Gedankenschock war dann der gewählte Titel meiner Rede als einem Abbild meiner innerster Überzeugung: „Und sie bewegt sich doch – die Universität“. In dieser meiner Rede vor 10 Jahren hatte ich natürlich auch Bezug zum Thema Studium und Studierende genommen und unter anderem folgende Aussage getätigt: „Unsere Studierenden verstehen wir als Kolleginnen und Kollegen, die im Laufe ihres Studiums vom Kunden zum Partner mutieren. Ihnen wollen wir das bestmögliche Bildungsangebot bieten, abgestimmt auf die Bedürfnisse des hochtechnologischen Marktes, wobei das Attribut der „Nachhaltigkeit“ der Bildung als tragendes Element die Bedeutung der wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen betonen wird.“ Und es folgte dann eine konkrete Perspektive sowie ein Aufruf an uns alle: „99% des weltweiten Wissens wird außerhalb von Österreich produziert. Daher sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe an, das internationale Profil unserer Universität auch im Bildungsangebot vermehrt sichtbar werden zu lassen und durch unser Studienangebot auch international deutlich attraktiver zu werden. Lehrveranstaltungen in Englisch werden daher vor allem in den Master- und Doktoratsprogrammen zur Selbstverständlichkeit werden. Und im steigenden Bedarf nach Weiterbildung sehen wir ein breites Betätigungsfeld der Zukunft. 11 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Eine deutliche Verkürzung der überbordend langen Durchschnittsstudienzeiten sollte unser aller Anliegen sein. Daher wird es auch einer gemeinsamen Anstrengung von Lehrenden und Studierenden gleichermaßen bedürfen, um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen, stets dem Leitgedanken verhaftet: „In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister“. Und sollte es Probleme im Studienbetrieb geben, so steht Ihnen eine von uns freiwillig eingerichtete Ombudsstelle zur Verfügung.“ Und abgeschlossen hatte ich mit den Worten: „Diese unsere TU Graz hat bisher alle Stürme wirtschaftlicher, politischer und hochschulpolitischer Entwicklungen überlebt, sie hat immer Mut bewiesen und Flexibilität entwickelt, wenn es darum ging, auf neue Herausforderungen adäquate Antworten zu finden. Sie wird diese ihre Rolle natürlich auch in der Zukunft spielen, sie wird auch weiterhin Toleranz üben, einen offenen Geist leben und so auch Widersprüchen gerne Heimat bieten.“ Nun, seit diesem Inaugurations-Event ist also ein Jahrzehnt ins Land herein gezogen und ich als Rektor wieder hinaus gezogen. Ich habe somit Distanz gewonnen, zeitlicher wie auch räumlicher Art. Und eine solche Distanz ist erstaunlich vorteilhaft, zumal sie in Bezug auf das jeweils Betrachtete wie ein Filter vom Typ Weichzeichner wirkt: ein Filter, der die unwesentlichen Details wegglättet und den wirklich bedeutenden Strukturen die Bühne der Wahrnehmung bietet. Die vielfach vernommene "gute, alte Zeit" ist wohl eine eindrucksvolle Bestätigung dieser meiner Weichzeichner-Interpretation. Und daher sind meine Bemerkungen zum Thema Ombudsperson auch unter diesem Aspekt des Weichzeichners zu verstehen. Worum geht es also? Es geht schlicht um den Gedanken, den berechtigten Anliegen unserer Studierenden eine adäquate Plattform der Artikulation zu bieten. Es geht natürlich um Beratung und letztlich um die Möglichkeit der Begegnung inmitten einer tragfähigen Brücke, die auf den stabilen Pfeilern des gegenseitigen Vertrauens und der Achtung ruhen. Ein Handshake auf gleicher Augenhöhe zwischen Produzenten und Konsumenten als den zukünftigen Partnern im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung, wenn Sie wollen. Und der Gedanke des Händedrucks ist doch ein sehr positiv besetzter. Daher wurde die Einrichtung dieser angesprochenen freiwilligen Ombudsstelle auch von allen drei Leitungsgremien (Rektorat, Senat und Universitätsrat) für gut befunden und sogar durchaus erwünscht. Sie fand folglich von Anbeginn ihr Abbild im Organisationsplan der TU Graz, und zwar in Form eines Andockens an den Senat, was ja durchaus sinnvoll erschien, zumal die Angelegenheiten der Studien und somit der Studierenden ja Sache des Senates waren und nach wie vor auch sind. Aber gerade diese Anbindung dieser Ombudsstelle an den Senat erschien der Hochschülerschaft als zu stark universitätslastig und somit durch eine unerwünschte Schlagseite hin zur Universitätsleitung geprägt, was die ÖH dann wohl auch zu einem retardierenden Verhalten bewogen hat, indem von ihr halt kein Besetzungsvorschlag eingebracht wurde. Und so blieb diese Ombudsstelle zwar als Teil des Organisationsplans wohl verankert bestehen, ihre Besetzung jedoch aus. Sie hat somit ein Jahrzehnt gleichsam im „idle mode“ verbracht, bis sie dann endgültig besetzt wurde. Nun sollte man vielleicht meinen, dass diese Unvollendete verdammt viel an „Moll“ innerhalb der Universität bewirkt hat und das „Dur“ daher auf der Strecke blieb. Weit gefehlt, meine Damen und Herren. Die Universität hat sich vielmehr prächtig und weitgehend harmonisch entwickelt, und die Universitätsleitung hat sich inständig bemüht, Probleme nicht erwachsen werden zu lassen. Gespräche mit der ÖH, aber auch mit jenen Studierenden, die nicht als ÖH-Funktionäre tätig waren, sind stets von einer erstaunlichen Offenheit, von gegenseitigem Verständnis und einem gemeinsamen Problemlösungsbewußtsein geprägt gewesen. 12 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Und da ich in meiner beruflichen Entwicklung bis hin zum Rektor stets ein emotionales Nahverhältnis zu meinen Studierenden hatte (und vielleicht sogar Zeit meines Lebens Student geblieben bin), habe ich stellvertretend für die gesamte Universität gerne meine Hand erhoben und die Ersatzfunktion als Ombudsperson auch ebenso gerne wahrgenommen. Die an mich herangetragenen Fälle konnte ich auf einer Hand abzählen, was jedoch kaum auf die Ablehnung von mir als Person zurückzuführen war, sondern vielmehr auf mein Türschild „Rektor“. Sie wissen ja, wie unsere Gesellschaft gegenwärtig tickt: sie hat (wenn überhaupt) nur Respekt vor der Funktion und gar nicht vor der Person (was jedem sehr rasch bewußt wird, der seine Funktion einmal abgibt). Nun, wortwörtlich heißt es zum Thema Ombudsstelle in einem der Jahresberichte der TU Graz: „Es ist erfreulich, dass diese Stelle im Laufe des Studienjahres (2004/05) ihre Tätigkeit nicht ausüben musste.“ Daher schien auch die dringende Notwendigkeit der Besetzung einer solchen Stelle als eine anonyme Plattform zur Vertretung der Belange unserer Studierenden in Beschwerdefällen nicht ganz ersichtlich und somit nicht wirklich vordringlich. Möglicherweise hat aber auch mein persönlicher gewöhnungsbedürftiger Arbeitsstil ein wenig dazu beigetragen: bei mir gab es nämlich nicht bloß im Jahresrhythmus einen Tag der offenen Tür – nein – meine Türen waren buchstäblich täglich offen (und bei Bedarf auch nächtens). Und meine für das Thema Lehre und Studien zuständigen Vizerektoren der beiden Funktionsperioden, also Horst Cerjak und danach Michael Muhr, hielten es ebenso und hatten nicht nur stets ihre Nase im Wind, sondern vor allem auch ein offenes Ohr für so manche Unzulänglichkeiten, aber auch zwei Hände zu deren Beseitigung. Und ich füge beeilend hinzu, dass wir alle gemeinsam den Mut mitunter in beide Hände nahmen. Die Entwicklungen außerhalb unserer TU Graz im In- und Ausland haben wir natürlich sorgfältig beobachtet. Und so hat etwa die damalige Intention der Washington Post, ihren Ombudsmann abzuschaffen, unserer eigenen Absicht der Inthronisierung einer solchen Person an der TU Graz nicht gerade Flügel verliehen, auch wenn die schmeichelhafte Transkription „Ombudsman“ zu „Ethics Czar“ dieser Position gleichsam einen Nimbus des Erhabenen verlieh. Die Realität beschreibt wohl Patrick B. Pexton, der ehemalige Ethics Czar der Washington Post, sehr treffend, wenn er meint: „The job of ombudsman has traditionally been the most thankless task in the newsroom. Your job is to criticize the work of the people sitting all around you, every day. No one in editorial looks forward to your calls or emails; no one particularly wants to hear from you.” Und derselbe Patrick B. Pexton schickt sich aber auch gleichzeitig an, eine Brücke hin zur Zukunft zu bauen, wenn er behauptet: „Yet, the role of an ombudsman is an undeniably healthy function for a news organization, however painful internally.“ Und die New York Times bringt es noch deutlicher auf den Punkt, wenn sie feststellt: „Eliminating the Washington Post Ombudsman will save the paper criticism, but not its credibility“. Ja, seit der formalen Einrichtung der Ombudsstelle für Studierende sind doch zehn Jahre ins Land gezogen und die Welt, in der wir leben, hat seither an Komplexität in erheblichem Ausmaß zugelegt. Und parallel dazu hat sich unser soziales Verhalten und somit unsere Sensibilität weiterentwickelt. Komplexe Strukturen und Prozesse brauchen aber intelligente wie auch feine Werkzeuge zu ihrer Bewältigung. Pfeil und Bogen sind wohl keine geeigneten Instrumente zur Lösung komplexer Probleme, und ebenso wenig dienen Hammer und Sichel einem konstruktiven Umgang miteinander. Eng verwoben mit den komplexen Strukturen und Prozessen ist die geistige Auseinandersetzung mit diesen. Ja, das „tempora mutantur“ des Geistes hat vielerorts auch Platz gegriffen und zu einer 13 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 akademischen „mens sana“ beigetragen. Und die mittlerweile vielerorts geschaffene Einrichtung einer Ombudsstelle für wissenschaftliches Wohlverhalten ist ein unmissverständliches Abbild dieses Denkprozesses. Daher ist es auch sehr positiv zu vermerken, dass die derzeitige Universitätsleitung das Thema „Ombudsmann“, gleichsam die Unvollendete der TU Graz, vor einem Jahr nun doch ihrer Vollendung zugeführt hat. Und der seither als Ombudsmann inthronisierte Siegi Koller hat sich aufgrund seiner sehr angenehm ausgleichenden Persönlichkeit, seiner reichen Erfahrung im universitären Lehrbereich und im Umgang mit Mitmenschen überhaupt, wohl aber auch dank der Gunst seiner frühen Geburt jene eingangs angesprochene Distanz zu eigen gemacht, die es ihm ermöglicht, diese herausfordernde Aufgabe auszuüben. Einem Katalysator gleich, nämlich sich im Funktionieren selbst nicht abzunutzen oder gar zu verändern, geht er auf so manche Probleme zwischen Studierenden und dem Lehrpersonal zu und gibt ihnen erst gar nicht die Chance wirklich erwachsen zu werden – dies alles zum Wohle unserer Studierenden und somit auch zum Wohle und zum internationalen Stellenwert dieser unserer TU Graz. „Ja, sie bewegt sich doch – die Universität.“ 14 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Siegfried Koller Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit/Die Umsetzung – Erfahrungen aus 13 Monaten Tätigkeit „Und sollte es Probleme im Studienbetrieb geben, so steht Ihnen eine von uns freiwillig eingerichtete Ombudsstelle zur Verfügung“, mit diesen Worten anlässlich seiner Inaugurationsrede hat Altrektor Sünkel schon im Jahre 2004 diese Einrichtung verkündet. Es dauerte dann aber doch noch 8 Jahre, bis Rektor Kainz diese unabhängige Stelle dafür schuf und besetzte. Die Dienstleistung wurde dem Kollegialorgan Senat zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Beratungstätigkeit für Studierende und des Senates zur Verfügung gestellt. Der Senat brauchte dann noch ein halbes Jahr, bis die Aufgaben und Rechte der Ombudsstelle definiert waren und der Vorschlag des Rektors einer unabhängigen Person für diese Funktion angenommen wurde. Ein ombud (aus dem Schwedischen für „Vollmacht, Sachwalter, Treuhänder“) ist eine häufig ehrenamtliche Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Dies geschieht durch: eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles, Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente, Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren, Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung, oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall. Die Dienste eines Ombudsmanns sind kostenfrei. Sie können von jedermann in Anspruch genommen werden. In der Regel nimmt er Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft, ob die andere Seite rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Er sucht dann nach einer gerechten und von allen Seiten akzeptierten Lösung, die er in der Form von Empfehlungen ausspricht. Dies gelingt auch manchmal mit dem Mittel der Mediation, wenn von beiden Seiten Lösungs- oder Kompromissvorschläge akzeptiert werden. Ein Ombudsman für die Wissenschaft wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet. Er bearbeitet Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Er steht allen wissenschaftlich Tätigen offen, unabhängig von einer Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Auch an der TU Graz gibt es schon seit mehr als 6 Jahren eine „Commission for Scientific Integrity and Ethics“, die für Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig ist. Meine Stelle wurde in erster Linie für Studierende und ihre Probleme mit der Universität geschaffen. Dazu wurden die Aufgabenbereiche wie folgt definiert: 15 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Aufnahme von Kritik, Beschwerden und Anregungen von Studierenden und Weiterleitung an die zuständigen Stellen Zugangsregelungen, Aufnahmeverfahren an der Universität Allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl) Studienrechtliches (Universitätsgesetz, Verordnungen und Erlässe, Prüfungswesen) Studienbedingungen Studienwechsel Laufende Berichterstattung im nicht-öffentlichen Teil der Senatssitzungen. Jährlicher schriftlicher Bericht an den Senat. Der Ombudsmann ist in der Gestaltung seiner Dienste frei und an keinerlei Weisungen hinsichtlich des Arbeitsablaufes oder der Arbeitszeit gebunden. Somit konnte ich im März des vergangenen Jahres mit dieser Tätigkeit beginnen und ich möchte Ihnen nun kurz ein paar Anlassfälle schildern, die großteils positiv abgeschlossen werden konnten: Studierende bemängelten Defizite bei der Betreuung ihrer Masterarbeiten, das Mobbing zwischen studentischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erforderte Gespräche mit Institutsmitgliedern und Vorstand der Organisationseinheit, die Rücknahme der Betreuungszusage einer Dissertation bedurfte der Suche nach Lösungsmöglichkeiten in Gesprächen mit Betroffenem und Betreuer. Weiters gab es immer wieder Beratungen bei Studienwechsel, zur Studienberechtigungsprüfung und bei letztmaligen Prüfungsantritten. Eine Studierende wurde nicht zum Studium zugelassen, weil sie das Aufnahmeverfahren versäumt hat. Die Frage „Wie sieht es aus mit dem Vorschlagsrecht der Kandidatin, des Kandidaten für Prüfer bei kommissionellen Prüfungen?“ wird mein nächstes Thema mit den Studiendekanen sein. Das waren Routinefälle, einen besonderen möchte ich Ihnen nun schildern und ins Detail gehen: Am Ende des vergangenen Sommersemesters informierten mich Studierende über eine auffällige Lehrveranstaltung - das sind Lehrveranstaltungen mit besonders hohen Durchfallsraten, die damit einen Aufstau von Lehrveranstaltungsteilnehmern von mehreren Jahrgängen verursachen und zugleich auch zu vielen kommissionellen Prüfungen führen. Ich stellte dazu eine Prüfungshistorie und die Teilnehmerzahlen der auffälligen Lehrveranstaltung zusammen und informierte den betreffenden Studiendekan. Zum Jahresende kam es dann erneut zu einem Problem bei einer letzten Prüfungswiederholung der letzten Lehrveranstaltung eines Bachelor-Studierenden bei dieser auffälligen Lehrveranstaltung. Er war beim 4. und 5. Antritt zur schriftlichen Prüfung positiv, wurde aber jedesmal mündlich hinausgeprüft, obwohl laut Lehrveranstaltungsbeschreibung nur eine schriftliche Prüfung vorzusehen war. Die Prüfungskommission ließ sich nicht von Verfahrensmängel bei der Durchführung der kommissionellen Prüfung überzeugen und es wurde nur ein Kompromiss erzielt: Die kommissionellen Prüfungsantritte wurden für nichtig erklärt und der Studierende darf noch zweimal kommissionell antreten, wird aber dann schriftlich und mündlich geprüft. Dies führte zu einer generellen Diskussion über die Art der Prüfungen. Erfolgt die Prüfung über eine Vorlesung nur schriftlich, warum wird bei der 3. und damit kommissionellen Wiederholung auch noch mündlich geprüft, wenn das schriftliche Ergebnis schon positiv ist und der Studierende damit nachgewiesen hat, dass er mit dieser Leistung bei den ersten drei Antritten ja die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen hätte. 16 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Das ist meines Erachtens eine Ungleichbehandlung mit der Meinung, dass ein schon mehrmals negativ beurteilter Kandidat strenger geprüft werden soll. Bei nur schriftlich abzuhaltenden kommissionellen Prüfungen darf es nur dann zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung kommen, wenn dies im Interesse des bzw. der Studierenden steht, um damit die negative Beurteilung ausbessern zu können. Das wäre eine Regelung, die in einem Richtlinienkatalog aufzunehmen wäre, damit sie nicht wieder in Vergessenheit fällt, wie manche andere schon einmal getroffene Lösungen. Das brächte der TU Graz bestimmt Anerkennung und setzte ein Signal für die Kundenfreundlichkeit der Universität. Werte Damen und Herren, sie sehen, bei den Problemen der Studierenden bleibt es nicht selten nicht nur bei einem guten Rat, sondern manche Abläufe im Universitätsleben bedürfen auch klarerer Linien und objektiver Betrachtungen für korrekte Entscheidungen. In meiner 40-jährigen aktiven Dienstzeit an der TU Graz habe ich in zahlreichen Funktionen so viel Erfahrung sammeln können, dass mich nach meiner Versetzung in den Ruhestand dieser Umstand und Rektor Kainz dazu bewogen haben, der TU Graz und ihren Studierenden auf deren Weg vom Kunden zum Partner der TU Graz noch ein paar Jahre zu dienen. Siegfried Koller, der erste österreichische Universitätsombudsmann vor Ort: „Meine Stelle wurde in erster Linie für Studierende und ihre Probleme mit der Universität geschaffen“ 17 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Michael Heritsch Die Ombudsstelle an der FHWien der WKW: Der Plan/Die Idee 18 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 19 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Monika Petermandl Wie eine Ombudsstelle einrichten? 20 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 21 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Martin Polaschek Warum die Universität Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht Die studienrechtlichen Agenden werden an der Universität Graz vom Studiendirektor/von der Studiendirektorin wahrgenommen. Diese/r wird – so ist es im Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ geregelt – vom Senat für die Dauer seiner Funktionsperiode gewählt; bislang fiel die Wahl stets auf den Vizerektor für Lehre, da der Senat der Ansicht war/ist, dass es Sinn macht, beide Funktionen in einer Person zu vereinen. Durch die Wahl des Vizerektors/der Vizerektorin durch den Universitätsrat und die Wahl des Studiendirektors/der Studiendirektorin durch den Senat ergibt sich eine doppelte Legitimation, welche eine besondere Verantwortung aber auch eine Stärkung beider Ämter bedeutet. Der Studiendirektor wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben als studienrechtlich monokratisches Organ von den Vorsitzenden der Curricula-Kommissionen sowie den (Vize-)StudiendekanInnen unterstützt. Diese Personen sind für die Lehrplanung, die studienrechtlichen Angelegenheiten, aber vor allem auch für die Qualitätssicherung der Lehre und deren Durchführung verantwortlich. Sie kümmern sich auch um die Lehrveranstaltungsevaluierung und fungieren als Ansprechpersonen für alle Studierenden. Durch die studienrechtlichen Entscheidungskompetenzen sind sie natürlich gegenüber den Studierenden auch Verwaltungsbehörde, weshalb ergänzend Institutionen bzw. Ansprechpersonen notwendig sind, welche in diesen Angelegenheiten ausdrücklich befugt sind, die Interessen der Studierenden wahrzunehmen. An der Karl-Franzens-Universität Graz sind dies unter anderem das Zentrum Integriert Studieren – zuständig für Studierende mit besonderen Bedürfnissen, das Doc-Service zur Unterstützung der Doktoratsstudierenden, eine Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens, und eine eigene Ansprechperson im Büro des Studiendirektors für alle Studierendenanliegen; diese betreut zudem den elektronischen „Kummerbriefkasten“, wo Studierende jederzeit anonym Beschwerden und Anregungen abgeben können. Daneben und in erster Linie gibt es natürlich jene Institutionen, die von Gesetz wegen die Interessen der Studierenden wahrnehmen. Dies ist allen voran die Österreichische HochschülerInnenschaft, repräsentiert durch die Universitätsvertretung. An der Universität Graz ist es üblich, dass sich der Vorsitzende bzw. das Vorsitzteam der Universitätsvertretung regelmäßig einmal pro Woche mit dem Vizerektor für Lehre/Studiendirektor zum Jour Fixe trifft. Bei diesen wöchentlichen Arbeitsgesprächen werden allfällige Probleme von Studierenden besprochen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Durch diese institutionalisierte Form ist ein regelmäßiger Kommunikationsaustausch gewährleistet und die Universitätsleitung hat einen guten Überblick über allenfalls auftretende strukturelle Probleme. Eine ebenfalls wichtige Rolle spielt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. Dieses Gremium vertritt Studierendeninteressen insbesondere, wenn es um Fälle von Diskriminierung geht. Die Universität, speziell die leitenden Mitglieder einer Universität, sind darüber hinaus auch anderen Gremien und Personen mehr oder weniger rechenschaftspflichtig, oder haben sich zumindest deren Kritik zu stellen. Dazu zählen insbesondere der Universitätsrat als das höchste Aufsichtsgremium der Universität, das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (und die von diesem eingerichteten Stellen für psychologische Studierendenberatung sowie die Ombudsstelle für Studierende), die Volksanwaltschaft und das Bundesverwaltungsgericht. Es kommt außerdem immer wieder vor, dass Studierende bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten direkt JournalistInnen kontaktieren, weil sie glauben, auf diese Art Druck auf die Universität ausüben zu können. Wenn es also, wie zu zeigen war, eine Vielzahl an Institutionen und Personen gibt, welche Interessen von Studierenden wahrnehmen können und dies in ihrer tagtäglichen Arbeit tun, liegt die Entscheidung in erster (und oft auch einziger) Instanz bei den universitären Organen, insbesondere beim Vizerektor für Lehre/Studiendirektor und den StudiendekanInnen sowie Curriculumskommissionsvorsitzenden. Es liegt in der Verantwortung dieser Personen, die Anliegen der Studierenden wahrzunehmen und als 22 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen – für Einzelpersonen genauso wie für die ÖH-Spitze, die Fakultäts- und Studienrichtungsvertretungen. Um eine entsprechende gesamtuniversitäre Qualitätssicherung zu gewährleisten, treffen sich Vizerektor/Studiendirektor sowie die StudiendekanInnen und die LeiterInnen der mit Studierendenangelegenheiten befassten Verwaltungseinheiten zum regelmäßigen Informationsaustausch, im Zuge dessen auch schwierige studienrechtliche Fälle diskutiert werden; grundlegende Entscheidungen werden nur nach umfassender Meinungsbildung gefällt. Es ist selbstverständlich, dass es die Möglichkeit geben muss, die Entscheidungen, welche in Studierendenangelegenheiten getroffen werden, zu hinterfragen, zu überprüfen und zu revidieren. Dies wird von den aufgezählten Personen bzw. Institutionen auch getan, sodass in manchen Fällen eine Entscheidung zwei- oder dreimal besprochen wird und gerechtfertigt werden muss. Abänderungen sind in diesem Prozess durchaus möglich. In diesem aufwändigen Entscheidungsfindungsprozess scheint die Einbindung einer weiteren Institution nicht notwendig. Es liegt insbesondere an der Studierendenvertretung, die Interessen der Studierenden wahrzunehmen. Eine zusätzliche Ombudsstelle vor Ort bringt meiner Ansicht nach keinen Mehrwert, da eine Entscheidung, die bereits allen genannten Institutionen gegenüber gerechtfertigt wurde, zu diesem Zeitpunkt keiner weiteren Überprüfung mehr bedarf. Eine zusätzliche Person/Institution hat in einem so engmaschigen Qualitätssicherungssystem keinen Mehrwert. Die Schaffung einer Ombudsstelle würde nur Sinn machen, wenn man der ÖH die entsprechenden Kompetenzen entziehen würde. Klare Verantwortlichkeiten und die Bündelung bei einer Stelle stärken die Interessenswahrung der Studierenden – eine Ombudsstelle würde die ÖH an sich schwächen. Ich sehe es eher als ein generelles Problem unserer Zeit, dass ständig neue Institutionen für Kontrollen jeglicher Art geschaffen werden und die Berichtspflicht zunimmt, ohne dass deshalb die Qualität der Entscheidungsfindung, geschweige denn die Qualitätskontrolle, tatsächlich verbessert wird. Es ist bereits gang und gäbe, dass im Extremfall eine studienrechtliche Entscheidung gegenüber drei bis vier Institutionen hintereinander und auf die immer gleiche Art begründet werden muss. Selbstverständlich kann und muss jegliche Entscheidung hinterfragt und eine Begründung verlangt werden können. Die möglichen Reaktionen auf kritisierte Entscheidungen reichen von einem Gespräch mit der ÖH über eine Berufung vor dem Verwaltungsgericht bis hin zur Abwahl durch Senat bzw. Universitätsrat und ein aufsichtsbehördliches Verfahren durch das bmwfw. An einer Universität, wo die Organe wie auch die gesetzlich Interessensvertretungen gute Einrichtung einer weiteren ist, überflüssig. entscheidungsbefugten dazu befugten Arbeit leisten, ist die Stelle, welcher zu berichten Vizerektor Martin Polaschek: „Die Einrichtung einer weiteren Stelle, welcher zu berichten ist, ist überflüssig.“ 23 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Helga Nolte Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht 24 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 25 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 26 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 27 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 28 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 29 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 30 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 31 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Josef Leidenfrost Von Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten über Anliegen zu Vorschlägen: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes 32 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 33 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 34 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 35 Ombudsstellen an österreichischen Universitäten und Hochschulen LINZ WIEN Johannes Kepler Universität Linz Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis Universität Wien Ombudsstelle für internationale Programm-Studierende Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Anton Bruckner Privatuniversität Ombudsstelle für Studierende Technische Universität Wien Plagiatsprüfung an den Fakultäten Universität für Bodenkultur Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis FH Wien-Studiengänge der WKW Ombudsstelle für Studierende Salzburg Stand: 30. April 2014 Paris-Lodron Universität Salzburg Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Krems Hagenberg INNSBRUCK Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Ombudsbeauftrage an der Fakultät für Bildungswissenschaften Wels Wieselburg Medizinische Universität Innsbruck Kommission zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis Seekirchen SALZBURG Steyr OBERÖSTERREICH TIROL Hall Stams VORARLBERG Kufstein STEIERMARK SALZBURG INNSBRUCK OSTTIROL Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Ombudsstelle für Studierende Eisenstadt Wiener Neustadt BURGENLAND GRAZ Pinkafeld Bad Gleichenberg KÄRNTEN Spittal/Drau Villach Feldkirchen KLAGENFURT Allgemeine Informationen: www.bmwfw.gv.at www.bmbf.gv.at www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at GRAZ Medizinische Universität Graz Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste: www.bmwfw.gv.at Privatuniversitäten www.privatuniversitäten.at Klagenfurt Fachhochschulen: www.fhk.ac.at Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Ombudsstelle für Studierende Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Pädagogische Hochschulen: www.paedagogischehochschulen.at Baden Kapfenberg Leoben WIEN Veterinärmedizinische Universität Wien Ombudsstelle für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis St. Pölten NIEDERÖSTERREICH Kuchl Dornbirn Feldkirch Tulln Melk LINZ Hollabrunn Technische Universität Graz Ombudsstelle für Studierende Ombudsstelle für Scientific Fraud Karl-Franzens Universität Graz Kummerbriefkasten Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 38 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 39 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 40 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 41 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 42 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 43 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 44 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 45 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 46 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Monika Petermandl Die Ombudsfrau an der FHWien der WKW: Die Wirklichkeit – 7 Jahre Erfahrung 47 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 48 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 49 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Josef Leidenfrost Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Personal, Struktur, Zuständigkeiten 50 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 51 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 52 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Literaturtipps KODEX Universitätsrecht 2013/14, Herausgeber Werner Doralt, bearbeitet von Christine Perle, Wien 2013, ISBN 973-3-7007-5334-6, 480 Seiten Der Kodex Universitätsrecht in der 11. Auflage mit dem Stand 1.9.2013 berücksichtigt die Änderungen zum: Universitätsgesetz 2002 Hochschulgesetz 2005 insbesondere Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen NEU Universitätsfinanzierung NEU VerwaltungsgerichtsbarkeitsAnpG und zum Studienförderungsgesetz 1992 Im Einzelnen: Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) mit Stichwortverzeichnis Bildungsdokumentationsgesetz Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems - DUK-Gesetz 2004 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) Gehaltsgesetz 1956 (GehG) mit Stichwortverzeichnis Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG 1998) Bernd-Christian Funk; Werner Hauser; Manfred Novak; Beatrix Schwar; Roland Winkler; Dietmar Dragaric; Markus Grimberger; Stefan Huber; Alexander Kohler: Handbuch des österreichischen Hochschulrechts ISBN: 978-3-7083-0830-2; Reihe: Schriften zum Wissenschaftsrecht; Verlag: NWV Verlag; 507 Seiten; 2., völlig überarbeitete Auflage, 2012 Schlagworte: Akkreditierung, Privatuniversität, Bologna-Prozess, Europäisches Hochschulrecht, Fachhochschulen, Forschungsförderung, HOCHSCHULVERFASSUNG, Hochschulverfassung, Privatuniversitäten, Qualitätssicherung im Hochschulbereich 53 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Markus Grimberger / Stefan Huber, Das Recht der Privatuniversitäten. Schriften zum Wissenschaftsrecht. Band 10, ISBN: 978-3-7083-0827-2, 129 Seiten, broschiert, März 2012 Der Kommentar trägt der tiefgreifenden Umgestaltung des Rechts der Privatuniversitäten durch das Qualitätssicherungs-Rahmengesetz Rechnung. Er enthält eine umfassende Kommentierung des Privatuniversitätengesetzes (PUG) und jener Bestimmungen des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG), die für die Privatuniversitäten relevant sind. Er wurde von einem „Theoretiker“ mit praktischer Berufsvergangenheit und einem „Praktiker“ mit theoretischer Berufsvergangenheit bewusst für Rechtsanwender mit und ohne juristische Vorbildung wie auch für wissenschaftlich mit einschlägigen Fragen Befasste konzipiert. Der Kommentar enthält Hinweise auf die einschlägige Judikatur und Literatur sowie die parlamentarischen Materialien. Eine klare Gliederung und ein Stichwortverzeichnis erleichtern das Auffinden der Kommentierung zu einzelnen Fragen. Werner Hauser / Wilma Hauser, Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HSQSG), 2011, ISBN: 3704656720, Verlag Österreich GmbH Mit dem neuen HS-QSG wird erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage für eine neue, sektorenübergreifende Einrichtung für externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen sowie u.a. eine einheitliche Festlegung der Qualitätssicherungsverfahren und deren Rahmenbedingungen geschaffen. Systematische Einführungsdarstellung zur neuen Gesetzesmaterie Darstellung der neuen Rechtslage Umfassende Berücksichtigung der Amtlichen Erläuterungen Wichtige Literaturhinweise Prägnante und pointierte Darstellung Umfassender Index 54 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Werner Hauser (Hrsg.), Hochschulrecht. Jahrbuch 2012 Das „Jahrbuch des österreichischen Hochschulrechts 2012" bietet wieder eine systematische Darstellung des maßgeblichen juristischen und verwaltungstechnischen Geschehens im gesamten post-sekundären Bildungsbereich; dargestellt werden die „Universitäten", „Privatuniversitäten", „Fachhochschulen", „Pädagogischen Hochschulen" sowie die Bereiche „Forschungsförderung" und „Studierendenvertretung". Neu aufgenommen wurde das Kapitel „Qualitätssicherung und -management". Zu den genannten Bereichen finden sich im Jahrbuch alle relevanten Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, weiters werden wichtige Erlässe sowie unter anderem die wichtigste einschlägige Judikatur und Literatur dokumentiert. Überdies sind die einzelnen Kapitel mit Fachbeiträgen angereichert, in denen besonders wichtige und aktuelle Themen aufgearbeitet werden. Schließlich werden auch statistische Hinweise zu ausgewählten Bereichen geboten. Darin u.a.: Josef Leidenfrost, StudierendenvertreterInnen und Studierendenanwaltschaft: Ergänzung, Unterstützung, Konkurrenz? Werner Hauser, Regelungsziele und -inhalte des Entwurfs zum „Qualitätssicherungsrahmengesetz“. In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik (zfhr) , March 2011, Volume 10, Issue 1, pp 3-18 Abstract: Mit Schreiben vom 30.11.2010 legte die zuständige Wissenschaftsministerin, Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl, den Entwurf zu einem „Qualitätssicherungsrahmengesetz 2011“ zur Begutachtung vor; das genannte Gesetz beinhaltet die Neukodifikation eines „Qualitätssicherungsgesetzes“, weiters die Etablierung eines „Privatuniversitätenund Zertifikatslehrgangsgesetzes“ – welches das bisher geltende Universitäts-Akkreditierungsgesetz ersetzen soll – sowie die Novellierung des „Fachhochschul-Studiengesetzes“. Der gegenständliche Beitrag zeigt die wesentlichsten Inhalte der vorgenannten Gesetzesneuerungen auf und versucht dabei vor allem die maßgeblichen Regelungsziele sowie Verbesserungsvorschläge für den Reformdiskussionsprozess zu extrapolieren. 55 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Stefan Huber ÖH-Recht: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen ISBN: 978-3-7083-0906-4; Reihe: Schriften zum Wissenschaftsrecht; Verlag: NWV Verlag; 315 Seiten; 220 mm x 140 mm, 5., überarbeitete Auflage, Stand: 5. 3. 2013, 2013 Aus dem Inhalt: • Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, mit den Novellen 2004, 2007 und 2008 • Universitätsgesetz und Mitbestimmung der Studierenden • Vertiefte Kommentierung der „mitbestimmungsrelevanten“ Teile des FHStG • ÖH als Selbstverwaltungskörperschaft • Aufsicht des Bundes • Bundesvertretung • Studienvertretungen und Organe gemäß § 12 Abs 2 • Praxisbeispiele • Materialien und Urteile • Ausführliche Kommentierung • Mit der Hochschülerschaftswahlordnung 2005 und der Wahltagsverordnung 2013 Doris Kiendl-Wendner, Die Anliegen der Studierenden an Fachhochschulen: Wer/Wie/Was? In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr April 2012, Volume 11, Issue 2, pp 65-75 Dieser Beitrag beleuchtet den Umgang mit Studierendenanliegen an Fachhochschul-Studiengängen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Zuständigkeiten der beteiligten „Stakeholder“ im Fachhochschulwesen und deren Interaktion gelegt. Im Zentrum stehen die Rollen der Studiengangsleitung, des Fachhochschul-Kollegiums sowie der Studierendenvertretung. Diese Stakeholder sind maßgeblich beteiligt an der Qualitätssicherung der Lehre an Fachhochschul-Studiengängen. Das Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) wurde durch das Qualitätssicherungsrahmengesetz (QSRG)* umfassend novelliert; dadurch ergeben sich auch Änderungen in bezug auf den Umgang mit Studierendenanliegen. Dieser Beitrag stellt die neue Rechtslage nach dem QSRG dar. Abschließend wird thematisiert, inwieweit die im Fachhochschul-Recht grundgelegten Verfahren und die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Personen und Organen den Erfordernissen einer effizienten und effektiven Behandlung der Studierendenanliegen entsprechen. Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag der Verfasserin im Rahmen einer Veranstaltung der Studierendenanwaltschaft zum Thema „Beschwerde-, Ideen- und Vorschlagsmanagement an Hochschulen: Was? Wie? Warum?“ Innsbruck am 25. November 2011. 1. 2. 3. 4. 5. Einleitung Überblick über die „Stakeholder“ im Fachhochschulwesen Die Behandlung der Studierendenanliegen Kritische Betrachtung der Verfahrenseffizienz und -effektivität Campus-Ombudsstellen als zusätzliches Angebot an Studierende 56 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 6. Neues FHStG und HS-QSG – größere Hochschulautonomie – Änderungen im Umgang mit Studierendenanliegen? 7. Summary Josef Leidenfrost, Die österreichische Studierendenanwaltschaft: ein effizientes Beschwerdeinstrument oder Multifunktions-Hybrid? In: Zeitschrift für Hochschulrecht Hochschulmanagement und Hochschulpolitik (zfhr), August 2011, Volume 10, Issue 4, pp 117-138 Abstract: Bereits 1997 ist im damaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die Studierendenanwaltschaft, ähnlich wie andere Sonderanwaltschaften des Bundes, eingerichtet worden. Mit der Einführung von Studiengebühren an Universitäten und Fachhochschulen 2001 wurden ihre Agenden von einer reinen Informations- auf eine ministerielle Beschwerdestelle zur Meldung und Behebung von Missständen und Unzulänglichkeiten ausgeweitet. Nach zehn Jahren Tätigkeit zeigen die Erfahrungen aus dem Alltag, dass überwiegend informelle Individualhilfe im Vordergrund der Tätigkeit dieser Einrichtung steht. Systemmängel sind schwerer zu beheben, da solche meist ressourcenbedingt oder mit einander konkurrierenden gesetzlichen Regelungen verbunden sind und es keine festgelegten Normen des Einschreitens innerhalb der offiziellen Rechtsaufsicht des Ministeriums gibt. Lösungen sind von der Kooperationsbereitschaft der Verantwortlichen vor Ort abhängig. Mit der gesetzlichen Verankerung im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 wird nunmehr eine „Ombudsstelle für Studierende“ eingerichtet, die nur mehr für „Anliegen“ Betroffener und nicht mehr „Beschwerden“ zuständig sein, dafür aber Organen an den Hochschul-Institutionen Empfehlungen geben soll. Funktionen und Aufgaben dieser Stelle entsprechen einem multifunktionalen Hybrid und erfüllen internationale Standards nur teilweise. Josef Leidenfrost, Der „Minoritenplatz“ und etliche Generationen homines politici : Vierzig Jahre Studentenpolitik - eine Annäherung. In: 40 Jahre BMWF (Wien 2010) Josef Leidenfrost, Vom Ziegelsteinklopfen 1945 zur Netz-SchwarmIntelligenz 2013: Anmerkungen für zukünftige interdisziplinäre Forschungskapitel zum Thema „Hochschulpolitik“. In: Martin Eichtinger / Stefan Karner / Mark Kramer / Peter Ruggenthaler (Hrs.), Reassessing History from Two Centuires. Festschrift Günter Bischof (Innsbruck University Press, Innsbruck 2013) Josef Leidenfrost, Ombudsmen in Higher Education: Helping the Single Student, Contributing to the Universities’ Institutional Changes. 57 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 In: Creative Education 2013. Vol.4, No.7A2, 8-10; Published Online July 2013 in SciRes (http://www.scirp.org/journal/ce) http://dx.doi.org/10.4236/ce.2013.47A2002 This article aims to firstly give a brief insight into the major challenges for modern time universities like necessary change management, growing competitiveness, increasing expectations by the stakeholders and how rising tuition fees affect all of that. Secondly on the growing pressure for universities on responding more effectively to a demanding student population, mounting expectations and diverse backgrounds of students. And thirdly how alternative dispute resolution is more and more commonly used as a means of resolving disputes and complaints informally and at an early stage in order to avoid litigation and the courts. It is described how ombudsmen in higher education can help to minimize the students’ feelings of disconnection created by formal and judicial processes and get fair treatment. Catering either for students only or for the whole university community, ombudsmen provide confidential, impartial complaints handling services and also contribute to change management on the macro level and hence help with changing policies. Keywords: university governance, complaint management, conflict resolution, higher education ombudsman Bettina Perthold-Stoitzner, Universitätsgesetz 2002, 3. Auflage, Stand der Rechtslage 1. Jänner 2014, Wien 2014, ISBN 978-3-214-09091-3 Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage dieser MANZ Sonderausgabe 12 Mal novelliert! Inhaltlich hat sich ua folgendes geändert: • Neue Studienbeitragsregelung nach Aufhebung der Bestimmung durch den VfGH • Neuregelung der Struktur der Universitätsfinanzierung • Studienrechtliche Anpassung an die neue Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung • Möglichkeit der Vereinigung von Universitäten und Schaffung von Medizinischen Fakultäten Die dritte Auflage bringt die Leserinnen und Leser auf den neuesten Stand mit • dem Gesetzestext idF BGBl I 2013/176 – Rechtslage zum 1. 1. 2014 • den relevanten Materialien, • erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur. Bettina Perthold-Stoitzner, Die Stellung der Akkreditierungsbehörden im Hochschulrecht – ein Fehler der Verfassungsgesetzgebung? In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik (zfhr), December 2008, Volume 7, Issue 6, pp 165-170 58 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Durch das "Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird", BGBl I 2008/2, wurden die Verfassungsbestimmungen des FHStG und des UniAkkG über die Weisungsfreistellung der genannten Akkreditierungsorgane in einfache bundesgesetzliche Bestimmungen umgewandelt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob diese Umwandlung zu einem verfassungswidrigen Zustand geführt hat. Elmar Pichl, Universitäre Profilbildung im Kontext des österreichischen Hochschulraums und des Universitätsgesetzes 2002 In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr December 2012, Volume 11, Issue 6, pp 195-206 Wettbewerb autonomer Universitäten, universitäre Profilbildung und staatliche Steuerung der Universitäten im Rahmen neuer New-Public-Management-Instrumente standen im Zentrum der Erwartungen an die neue "Universitätsverfassung" des UG 2002. Andere Gestaltungsnotwendigkeiten überlagerten jedoch sowohl auf System- wie auf Universitätsebene in der ersten Dekade des UG 2002 eine bewusste Entwicklung und intensive Nutzung des Management- bzw Positionierungs-Instruments "Profilbildung". Je stärker jedoch die gesamtösterreichische Koordinierung und Steuerung des Hochschulraums ins Zentrum der Hochschulpolitik rückt (Stichworte Hochschulplan und Hochschulkonferenz), desto wichtiger wird "wieder" das Thema Diversifizierung der Hochschultypen sowie die Profilbildung an den einzelnen Hochschulen bzw Universitäten. Dieser Beitrag ruft die funktionalen Erwartungen an "Profilbildung" in Erinnerung und versucht va auch eine kompilierende Übersicht über den Stand der Diskussion zum Thema in den zentralen hochschulpolitischen Dokumenten der letzten Jahre zu geben. NEUE@HOCHSCHUL ZEITUNG - N@HZ http://www.nwv.at/neue_hochschulzeitung/ Nummer 3 / 2013: Markus Grimberger, Rechtsschutz gegen Prüfungen nach Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 59 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Name Institution E‐Mail Adresse Mag. Karin Bertel Psychologische Studierende Graz Dipl.-Volkswirtin Gisa Biber Fachhochschule Salzburg GmbH [email protected] Mag. Gerhard Binder IMC Fachhochschule Krems GmbH [email protected] Mag. Christoph Burger Veterinärmedizinische Universität Wien [email protected] Mag. Maria De Pellegrin Ombudsstelle Wien [email protected] Mag. Vera Ehgartner Donau-Universität Krems [email protected] Guido Fitz, BA Universität Wien [email protected] Mag. Patricia Götz Technische Universität Graz [email protected] Meryl Hass Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien [email protected] Michael Hnelozub Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien [email protected] Univ.-Prof. Dr. Harald Kainz Technische Universität Graz [email protected] FH-Prof. Mag. Dr. Doris KiendlWendner, LL.M. FH Joanneum Graz [email protected] Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller Technische Universität Graz [email protected] Univ. Prof. Dr. Helmut Konrad Karl Franzens Universität Graz [email protected] Mag. Harald Kreimer Psychologische Studierende Graz Bernhard Lahner Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien FH-Prof. Priv. Doz. Dr. Martin Lehner FH Technikum Wien Dr. Josef Leidenfrost, MA Ombudsstelle Wien Mag. Barbara Levc Karl Franzens Universität Graz [email protected] Daniela Liebethat, BSc, MSc Technische Universität Graz [email protected] Mag. Dr. Harald Lothaller Universität für Musik und darstellende Kunst Graz [email protected] Mag.phil. Martin Mössler, MSc Technische Universität Graz [email protected] Helga Nolte Universität Hamburg [email protected] Beratungsstelle für [email protected] Michael Böck für Studierende BMWFW Beratungsstelle für für [email protected] [email protected] Studierende 60 BMWFW [email protected] Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Mag. Gabriele Permoser Fachhochschule St. Pölten GmbH [email protected] Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien [email protected] Mag. Elmar Pichl Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Wien [email protected] Mag. Nathalie Podda Ombudsstelle Wien [email protected] o. Univ.-Prof. Petermandl Dr. Ao. Univ.-Prov. Polaschek Monika Dr. Martin für Studierende BMWFW Karl Franzens Universität Graz [email protected] Mag. Dr. Martin Pöllinger FH Joanneum Graz [email protected] Univ.-Prof. MMag. DDr. Erwin Rauscher Pädagogische Hochschule Niederösterreich [email protected] Lotte Redl [email protected] Johann Riegelnegg Moderation [email protected] Nicole Sagmeister Fachhochschule Technikum Wien [email protected] Viktoria Spielmann Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Bundesvertretung Wien [email protected] Hans Sünkel Technische Universität Graz [email protected] Mag. DDr. WalterVogel Pädagogische Hochschule Steiermark Graz [email protected] 61 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Lebensläufe der Referentinnen und Referenten Mag. Elmar Pichl Sektionschef, Sektion I, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Der Jurist Elmar Pichl wurde 1973 in der Steiermark geboren und ist seit 2007 im Wissenschaftsministerium tätig, seit August 2013 als Leiter der Hochschulsektion (Universitäten, Fachhochschulen, Personalmanagement, Raum, Gender- und Diversitätsfragen im Sektionsbereich). o.Univ.-Prof. Dr. Harald Kainz Rektor Technische Universität Graz *05. August 1958 in Graz, Steiermark; 1964-1968 Volksschule in St. Radegund; 1968-1976 Gymnasium in Graz, 2. BG und BRG Lichtenfelsgasse; 1976-1977 Präsenzdienst, Reserveoffizier; 1977-1983 Studium des Bauingenieurwesens an der TU Graz; 1980-1985 Studium Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen an der TU Graz; 1982-1984 Studienassistent am Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau an der TU Graz; 1984-1990 Universitätsassistent am Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau an der TU Graz; 1990 Promotion zum Doktor der technischen Wissenschaften, TU Graz; 1991-1993; Ingenieurbüro Regierungsbaumeister Schlegel GmbH., München: Planung von Kläranlagen und Kanalisationsnetzen (z.B. Kläranlagen Friedrichshafen, Ingolstadt und München) 1993-2000 Geschäftsführer der Umwelttechnik Wien GmbH: Planung, Bauaufsicht und Projektmanagement von Großprojekten im Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft (Hauptkläranlage Wien, Kläranlagen Zagreb und Budapest, Sonderabfallverbrennungsanlage WienSimmering, Entwässerung Flughafen Wien); seit 2000 Universitätsprofessor für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau an der TU Graz; 2004-2007 Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften; 2007-2011 Vizerektor für Infrastruktur und IKT; seit 2011 Rektor der TU Graz (Quelle: http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Leitung/Rektor/Lebenslauf) 62 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien seit 2006 Geschäftsführer der FHWien-Studiengänge der WKW, die er zur führenden Fachhochschule für Management und Kommunikation ausbaute. Davor war er in führenden Positionen in der Industrie in den Bereichen IT und Controlling tätig. Michael Heritsch schloss die Studien Unternehmensführung an den FHWien-Studiengängen der Wirtschaftskammer Wien sowie Hochschul- und Wissensmanagement an der Donau Universität Krems ab. (Quelle: http://www.fjum-wien.at/wp/fjumpersonen/michael-heritsch/) Dr. phil. Josef Leidenfrost, MA Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien *1957, 1988 Eintritt in das Wissenschaftsministerium, Berater zweier Minister und einer Ministerin für die Bereiche Internationalisierung der Hochschulbildung, internationale Stipendienprogramme, Rechte und Pflichten Studierender sowie Beschwerdemanagement. Davor als TV-Journalist bei “Österreich II” und „Österreich I“ (Hugo Portisch und Sepp Riff) tätig, 1986 Dr. phil. (Universität Wien) nach berufsbegleitenden Studien der (Zeit)Geschichte sowie Publizistik. Ab 1991 Betreuung der Internationalisierung der österreichischen Universitäten, ab 1994 auch der Fachhochschulen, Implementierung des EU-Bildungsprogrammes SOKRATES. Seit 2001 Leiter der Studierendenanwaltschaft / seit 2012 „Ombudsstelle für Studierende“. Gründungsmitglied des Europäischen Netzwerkes der HochschulOmbudsdienste ENOHE (European Network for Ombudsmen in Higher Education); 2012 MA in Mediation (Titel der Master-Thesis „Außerhierarchisches Konfliktmanagement an Hochschulen: In-HouseMediation als Instrument“) o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel Altrektor Technische Universität Graz Professor, Institut für Theoretische Geodäsie und Satellitengeodäsie, TU Graz; Wissenschaftlicher Direktor, Institut für Weltraumforschung (Leiter der Abteilung für Satellitengeodäsie), Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2003 – 2011 Rektor, TU Graz; 2010 – 2011 Präsident, Österreichische Universitätenkonferenz (Rektorenkonferenz) Persönliche Daten: * 04.10.1948 (Rottenmann); verheiratet, zwei Kinder Ausbildung/Berufslaufbahn: 1968 – 1973 Studium Vermessungswesen, Technische Hochschule Graz; 1973 – 1978 Univ.-Ass., Institut für Physikalische Geodäsie, TU Graz; 1976 Promotion zum Dr. techn., TU Graz;1978 – 1979 Research Associate, Ohio State University (Columbus/USA); 1979 – 1981; Univ.-Ass., Institut für Theoretische Geodäsie, TU Graz; 1981 Habilitation auf dem Gebiet der 63 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Numerischen Geodäsie, TU Graz; 1981 – 1983 Univ.-Doz. für Physikalische Geodäsie, TU Graz; 1980 – 1985 Lehr- und Forschungsaufenthalte in USA, Kanada und VR China; seit 1983 o.Univ.-Prof. für Mathematische und Numerische Geodäsie und Leiter der Abteilung für Mathematische Geodäsie und Geoinformatik, TU Graz; 1985 Berufung zum C4-Professor für Mathematische Geodäsie an die Universität Karlsruhe (Berufungsabwehr); 1987 – 2003 Vorstand des Instituts für Theoretische Geodäsie, TU Graz; seit 1990 Leiter der Abteilung für Satellitengeodäsie des Instituts für Weltraumforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW); 1999 – 2001 Stv. Direktor des Instituts für Weltraumforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2000 – 2003 Vizerektor für Forschung, TU Graz; 2001 – 2004; Direktor; des Instituts für Weltraumforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2002; Berufung zum Ohio Eminent Scholar for Geodynamics und Full Professor der Ohio State University (Columbus/USA; Berufungsabwehr); 2003 – 2011 Rektor, TU Graz; seit 2005 Wissenschaftlicher Direktor am Institut für Weltraumforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften Gastprofessuren: 1983 National Bureau of Surveying and Mapping, Beijing, VR China; 1992 Department of Geomatics Engineering, University of Calgary, Kanada; 1998 Department of Geomatics Engineering, University of Calgary, Kanada; 1998 – 1999 Department of Geodetic Science and Surveying, Ohio State University, USA; 2002 Department of Geomatics Engineering, University of Calgary, Kanada Leitung zahlreicher nationaler und internationaler Forschungsprojekte; Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Gremien; 160+ wissenschaftliche Veröffentlichungen 270+ wissenschaftliche Vorträge; Mitgliedschaften: 1998 Österreichische Akademie der Wissenschaften; 2004 European Academy of Sciences; 2007 International Academy of Astronautics; 2007 Engineering Academy von Georgien; 2010 Academia Europaea; 2010 Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste (Quelle: http://www.forschungsrat.steiermark.at/cms/dokumente/11643821_71606530/9a43de73/CV%20S%C3%BCnkel.pdf) Ass.Prof. Dr. techn. Dipl.Ing. Siegfried Koller Ombudsmann der Technischen Universität Graz *1947; 1973 Studium Bauingenieurwesen, Technische Hochschule Graz, 1972 – 1973 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Tragwerkslehre für Architekten, 1973 03 12 Graduierung zum Diplomingenieur für das gesamte Bauwesen, 1973 04 01 Hochschulassistent am Institut für Stahlbau, Holzbau und Flächentragwerke, 1973 06 08 Vermählung mit Claudia, geb. Fischer, drei Kinder (Jg.1974, 1977 und 1981), 1980 12 05 Promotion zum Doktor der Technischen Wissenschaften Thesis: „Die Stabilität der Kegelschalen unter Aussendruck“. 1982 02 09 Ernennung zum Oberassistenten; 1982 10 01 Ernennung zum Rat im Wissenschaftlichen Dienst, 1983 09 – 11 Verwaltungsakademie, Verwaltungsdienstprüfung A, 1983 12 16 Übernahme in das definitive Dienstverhältnis, 1986 01 01 Ernennung zum Oberrat im Wissenschaftlichen Dienst, 1988 05 – 08 Lehr- und Forschungsaufenthalt am Chaire de Construction en Bois an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL), Schweiz, 1989 09 01 Ernennung zum Assistenzprofessor, 1991 – 1996 Lehrbeauftragter für Holzbau an der Universität für Bodenkultur; 2005 12 01 Bestellung zum Studiendekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, 2007 08 16 Weiterbestellung bis 31.12. 2011, 2004 – 2008 Vorsitzenderstellvertreter der Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der TU Graz, 2009 – 2010 Mitglied des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der TU Graz, 2010 10 01 Versetzung in den Ruhestand, 2010 – 2012 Konsulent des Vizerektors für Lehre an der TU Graz; seit 1. März 2013 Ombudsmann der TU Graz 64 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl Ombudsfrau der FH Wien der WKW Studierte Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik in Frankfurt a.M. und in Wien. Sie habilitierte sich 1991 im Fach Wirtschaftspädagogik an der Johannes Kepler Universität in Linz. Am Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien leitete sie bis 1999 das Referat für Pädagogik und Bildungsberatung. Daneben lehrte sie als Universitätslektorin in Linz und nach der Habilitation und Verleihung des Titels o. Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte sind innovative Methoden des Lehrens und Lernens einschließlich IT-gestütztes Lernen, berufliche und betriebliche Bildung sowie Bildungsberatung. Von 1999 bis 2005 war sie Mitglied des Österreichischen Fachhochschulrats. Seit 2005 leitet sie an der Donau-Universität in Krems den Universitäts-Lehrgang „Professional Teaching and Training MA“. Seit 2007 ist sie Ombudsfrau für Studierende an der FHWien der WKO. Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek Vizerektor für Studium und Lehre und Studiendirektor, Karl-Franzens-Universität Graz Martin Polaschek wurde 1965 in Bruck/Mur geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz habilitierte sich Martin Polaschek im Jahr 2000 und wurde zum außerordentlichen Universitätsprofessor am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung ernannt. Seit 2003 ist er sowohl als Vizerektor für Studium und Lehre als auch als Studiendirektor für die Anliegen der mehr als 30.000 Studierenden zuständig. Martin Polaschek ist neben diesen Funktionen auch in der Forschung aktiv. Sein wissenschaftlicher Fokus liegt in den Bereichen der Rechtlichen Zeitgeschichte, der Föderalismus- und Kommunalforschung. Darüber hinaus war er Mitglied der ExpertInnengruppe zur Zukunft der LehrerInnenbildung und ist Sprecher der österreichischen Vizerektorinnen und Vizerektoren für Lehre. (Quelle: http://rektorat.uni-graz.at/de/das-rektorat/vizerektor-polaschek/) Helga Nolte Geschäftsstelle Deutschland für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg, Seit Anfang der 80er Jahre Verwaltungsangestellte in verschiedenen Bereichen im UniversitätsKrankenhaus Hamburg-Eppendorf, u.a. 6 Jahre in einem SFB-Projekt, und 10 Jahre in der Dekanatsverwaltung der Medizinischen Fakultät, zuständig für die Bearbeitung der akademischen Selbstverwaltung und Gremien; Ende 2005 bis August 2012 Assistentin des Ombudsman für die Wissenschaft tätig, als Leiterin von dessen Geschäftsstelle in Hamburg; Fortbildungen in Konfliktmanagement und Beratung, Zusatzausbildung als Mediatorin, Coach (systemisch). 65 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Seit Oktober 2013 halbtags bei der Universität Hamburg angestellt, um die neu eingerichtete Anlaufstelle für Ombudsangelegenheiten aufzubauen und das dortige Ombudsgremium in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Seit Ende 2010 Abhaltung von Seminaren und Vorträgen zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis; diese basieren auf dem gleichnamigen Curriculum für Lehrveranstaltungen, das von Frau Dr. Gerlinde Sponholz im Auftrag vom Ombudsman für die Wissenschaft erarbeitet wurde. Beratung und Coaching in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, speziell für (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen, an. Mit Frau Sponholz und Herrn Dr. Michael Gommel im Team "Scientific Integrity" tätig ( http://www.scientificintegrity.de/). o.Univ.-Prof. Dr. Helmuth Konrad Alt-Rektor der Karl-Franzens-Universität Graz *1948 in Wolfsberg, Kärnten, verheiratet, zwei Kinder Ausbildung: 1959-1966 Bundesrealgymnasium Klagenfurt, 1966-72 Studium Geschichte und Germanistik an der Universität Wien; 1973 Promotion sub auspiciis praesidentis; 1972-81 Assistent am Institut für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte, Universität Linz; 1980 Habilitation für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte; 1981-84 Außerordentlicher Professor an der Universität Linz; 1982-83 Vertretungsprofessur Universität Innsbruck (Zeitgeschichte); 1984 bis heute ordentlicher Professor für Allgemeine Zeitgeschichte unter Berücksichtigung außereuropäischer Länder und Kulturen, Karl Franzens Universität Graz; Visiting Professor an der Cornell-University, Ithaca, NY., USA, University of Waterloo, Ontario, Canada, am European University Institute, Firenze, Italia und an der Yale University, New Haven, CT, USA; 1986/87, 1989/90 und 2002/03 Pro- bzw. Prädekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universität Graz; Universitäre und außeruniversitäre Leitungsfunktionen: 1987-89 Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; 1993-97 Rektor der Universität Graz;1995-98 Vizepräsident der Österreichischen Rektorenkonferenz; 1997-1999 Prorektor der Universität FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner Promotion und Habilitation in Erziehungswissenschaft, ist Hochschullehrer an der Fachhochschule Technikum Wien. Er leitet das Institut für Sozialkompetenz und Managementmethoden und zeichnet für den Bereich Didaktik verantwortlich. Nach seiner Tätigkeit als Personalentwickler bei IBM war er mehrere Jahre lang selbständiger Trainer und Berater, anschließend Prozess-Coach bei der TUI. Von 1998 bis 2005 war er Professor an der Fachhochschule Vorarlberg (Österreich), drei Jahre lang auch Vizerektor. Er leitet seit 20 Jahren didaktische Seminare und Workshops und ist Autor einschlägiger Veröffentlichungen, zuletzt erschienen: Viel Stoff – wenig Zeit, 4. Aufl. Haupt; Didaktische Reduktion, UTB, Haupt 2012; Allgemeine Didaktik – Eine Einführung, UTB basics 2009 (Foto- Copyright © Lukas Beck) 66 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Tagungsprogramm WOZU (K)EINE/N HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN? 30. April 2014, GRAZ Vormittags Ab 9:30 Uhr „Aufwärme – Kaffee“ 10:00 Uhr Begrüßung und Eröffnung (Moderation der gesamten Tagung: Johann Riegelnegg) • Sektionschef Mag. Elmar Pichl in Vertretung von Herrn Dr. Reinhold Mitterlehner Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft • Rektor o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Kainz, Technische Universität Graz • Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien • Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 10:15 Uhr Hauptreferate • o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel, Altrektor Technische Universität Graz Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee • Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung • Ing. Mag (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der FHWien der WKW, Wien Wirtschaftskammer Wien Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die Idee • O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien Die Ombudsfrau an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit – ein siebenjähriger Erfahrungsbericht 67 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 nach Bedarf Kaffeepause • Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre, Karl Franzens Universität Graz, Graz Warum die KFU Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht • Helga Nolte, Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: ein Erfahrungsbericht aus Deutschland • Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien Von „Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten“ über „Anliegen“ zu „Vorschlägen“: Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes Ca. 12:30Uhr Mittagsimbiss Nachmittags ab 13:15 Uhr Zwei parallele Arbeitskreise Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle Impulsreferat: Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller Moderation: O. Univ.-Prof. Dr.phil. Dr.h.c. Helmut Konrad Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Struktur, Personal, Zuständigkeiten Impulsreferat: O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl / Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner Ca. 15:45 Uhr Abschlussrunde: Zukunftsempfehlungen 68 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 TUG-Rektor Harald Kainz begrüßt die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer 69 Ombudsstelle für Studierende – Werkstattbericht 12 Zukunftsempfehlungen Am Nachmittag der Veranstaltung wurden zwei parallele Arbeitskreise abgehalten, einer zum Thema: „Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle“, mit einem Impulsreferat des TUG-Ombudsmannesn Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, moderiert von O. Univ.-Prof. Dr.phil. Dr.h.c. Helmut Konrad; ein zweiter zum Thema „Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Struktur, Personal, Zuständigkeiten“, die dortigen Impulsreferate hielten die Ombudsfrau der FHW der WKW O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl sowie der Leiter der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW, Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA; Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner Die Empfehlungen aus den Arbeitskreisen in der Schlussrunde beziehen sich vor allem auf die ideale Positionierung einer hochschulischen Ombudsstelle innerhalb der Organisationsstrukturen und deren Interaktionen mit der Führungsebene. Ebenfalls diskutiert wurden die Begleitumstände innerhalb des Prozesses der Schaffung einer solchen Stelle und von wem eine Initiative dazu ausgehen kann bzw. soll. Welche Hauptaufgabengebiete eine Ombudsstelle haben kann bzw. soll und wie die ideale Person für die Ombudsfunktion zu finden ist wurden auch thematisiert. Zuletzt wurden die verschiedenen Bearbeitungsschritte bei der Entgegennahme und Behandlung von Anliegen besprochen, dabei auch die Interaktion mit anderen Stellen wie z.B. Schiedskommissionen an öffentlichen Universitäten oder FHKollegien an Fachhochschulen. 70 Broschüren-Service der Ombudsstelle für Studierende Alle Broschüren sind kostenlos erhältlich; Bestellung per E-Mail: [email protected]/[email protected] per Telefon: 01/53120 5544 per Fax: 01/53120 99 5544 per Post: Abschnitt ausfüllen und ausreichend frankiert schicken an: Ombudsstelle für Studierende Minoritenplatz 5 A-1014 Wien -------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hiermit bestelle ich ( ) Exemplar(e) ( ) Stichwort? Studium! ( ) Stichwort? Stipendium! ( ) Stichwort? Fachhochschulstudium! ( ) Stichwort? Studieren mit Behinderung! ( ) Stichwort? International Studieren! ( ) Stichwort? Doktoratsstudium! ( ) Stichwort? Privatuniversitäten! ( ) Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke Studierende! Name: ________________________________ Institution: ________________________________ Straße: ________________________________ Ort: ________________________________ Datum: __________________ Unterschrift: ______________________ Alle Broschüren sind abrufbar unter www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at WERKSTATTBERICHTE DER STUDIERENDENANWALTSCHAFT / OMBUDSSTELLE FÜR STUDIERENDE Nr. 1 Aktuelle Themen und Probleme aus dem Hochschullalltag (2008) Nr. 2 Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen einen Ombudsmann? (2009) Nr. 3 Studieren mit Behinderung (2009) Nr. 4 „Bologna“ nach dem Feiern: Qualität, Autonomie, Mobilität in der Praxis (2010) Nr. 5 Der dritte Zyklus der „Bologna“-Studienarchitektur im österreichischen Hochschulsystem: Praxisbeispiele, Problemfelder (2011) Nr. 6 / 7 Beschwerde-, Ideen- und Verbesserungsmanagement an Hochschulen (2012) Nr. 8 Curriculum für Lehrveranstaltungen zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ (2012) Nr. 9 Mediation an Hochschulen: Ein Konfliktvermittlungs-Instrument auch für Studierende und Jungforscherinnen und -forscher? (2013) Nr. 10 Hochschulen als Objekte medialer Begierden: Über Do’s und Dont’s in der Berichterstattung zu Themen rund ums Studium(2013) Nr. 11 Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann – Als ein Teil der Qualitätssicherung? (2013) Nr. 12 Wozu (K)eine/n Hochschul-Ombudsfrau/mann? (2014)
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