Bewerbungs-PDF

Die junge Initiative der Württemberger
Weingärtnergenossenschaften
dance
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Tanz den Trollinger! Zeig uns Deine Moves zum vielleicht besten Wein der Welt.
T2.0, die junge Initiative der Württemberger Weingärtnergenossenschaften, ruft auf zum ersten Trollinger
Dance Contest. Gesucht wird der Trollinger Dance des Jahres 2015! Ob Profis oder Laien, ob Hobbytänzer,
Tanzschule, Verein oder Studenten: Wir suchen begeisterte Tänzer, die mit vollem Einsatz ein Loblied auf
den Trollinger tanzen. Neben dem Spaß geht es um Preisgelder von insgesamt 7.000 Euro.
Das beste Trollinger Dance-Video gewinnt 3.000 Euro! Bewerbt Euch unter trollinger2punkt0.de.
Dort findet Ihr
• „Trollinger on the Rockz“, den coolen Song, auf den Ihr tanzen sollt, zum kostenlosen Download
• Ein Lernvideo mit den Bewegungen, die in Eurem eigenen Video im Refrain des Songs vorkommen
müssen. Um diese Bewegungen baut Ihr Eure persönliche Choreographie, Euren Trollinger Dance!
Eurer Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Die Finalteilnehmer werden über ein Online-Voting ermittelt. Ihr habt es also selbst in der Hand. Mobilisiert Freunde, Familie und Fans und lasst Euch voten. Die fünf Videos mit den meisten Votes kommen ins
Finale. Dort wählt dann eine unabhängige Fachjury die 3 Sieger, und zwar nach den Kriterien Tanztechnik,
Umsetzung der vorgegebenen Choreografie, Kreativität, künstlerische Identifikation mit der Weinheimat
und Gesamteindruck.
Auf die Sieger warten folgende Preisgelder: 1. Preis: 3.000 Euro | 2. Preis: 2.000 Euro | 3. Preis: 1.000 Euro
Dazu kommt ein Sonderpreis Online-Voting über 1.000 Euro. Und: Jeder Teilnehmer des Trollinger Dance
Contest erhält als Dankeschön ein Trollinger-Party-Pack.
Einsendeschluss für Euer Trollinger Dance-Video ist der
02. August 2015.
Die junge Initiative der Württemberger
Weingärtnergenossenschaften
FAQs
WAS IST DER TROLLINGER Dance CONTEST?
WER KANN TEILNEHMEN?
•Der Trollinger Dance Contest ist ein Tanzwettbewerb für Solotänzer, Tanzgruppen, Tanzschulen
und Vereine – einfach für jeden, der Spaß hat am
tanzen. Veranstaltet wird der Wettbewerb von T2.0,
der jungen Initiative der Württemberger Weingärtnergenossenschaften.
•Gesucht ist der Trollinger Dance 2015, ein Tanz zu
Ehren des Trollinger.
•Bewerben kann sich jeder, der Spaß hat am Tanzen,
ob Solotänzer oder Gruppe, Profi oder Hobbytänzer,
mit einem mindestens 30-sekündigen Dance-Video
auf den Song „Trollinger on the Rockz“ von Tressa.
Auf der Homepage trollinger2punkt0.de wird der
Song zum kostenlosen Download angeboten.
•Der verantwortlicher Einreicher des Videos muss
mindestens 18 Jahre, alle weiteren im Video mitwirkenden Personen mindestens 16 Jahre alt sein.
•Euer Video muss die ebenfalls auf der Homepage
trollinger2punkt0.de in einem Lernvideo vorgestellten Tanzbewegungen enthalten, und zwar im
Refrain des Liedes und – wenn ihr wollt – auch an
weiteren Stellen des Songs. Um diese Pflichtbewegungen herum baut Ihr Euren persönlichen
Tanz mit Eurer eigenen Choreografie.
•Die Preisgelder im Gesamtwert von 7.000 Euro
werden von der Werbegemeinschaft Württembergischer Weingärtnergenossenschaften zur Verfügung gestellt.
•Die Teilnahme an der Aktion und deren Durchführung
richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
•Teilnehmen können Solotänzer, Tanzgruppen,
Tanzschulen und Vereine.
•Der verantwortliche Einreicher des Videos (bei mehr
als einer Person im Video wird ein Sprecher gewählt) muss mindestens 18 Jahre, alle weiteren im
Video mitwirkenden Personen mindestens 16 Jahre
alt sein.
•Alle Tanzstile sind erlaubt.
•Pro Tänzer bzw. Tanzgruppe darf nur eine Bewerbung eingereicht werden.
WIE KANN MAN TEILNEHMEN?
•Anmeldung und Bewerbung ausschließlich über
trollinger2punkt0.de
•Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
•Künstler- bzw. Gruppenfotos als .jpg-Daten mit
Künstler- bzw. Gruppenname via Upload (max 8
MB, min. 800 Pixel breit)
•Trollinger Dance-Video via Link zu den Plattformen youTube oder vimeo
•Ausgeschlossen werden Videos, die gegen die
guten Sitten oder sonst geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte
Dritter) verstoßen und pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische oder
gewaltverherrlichende Inhalte haben.
Die junge Initiative der Württemberger
Weingärtnergenossenschaften
WIE KANN MAN GEWINNEN?
PUBLIKUMSVOTING
•Alle eingesendeten Bewerbungen, die die hier
genannten Voraussetzungen erfüllen, werden zum
Online-Voting auf trollinger2punkt0.de gestellt.
•Gevotet werden kann ab 06. August 2015 bis zum
06. September 2015.
•Die fünf Trollinger Dance-Videos mit den meisten
Votes kommen ins Finale.
•Eine unabhängige T2.0 Fachjury aus den Bereichen Wein, Tanz und Journalismus vergibt im zweiten Schritt dann die ersten drei Plätze nach den
Kriterien Tanztechnik, Umsetzung der vorgegebenen Choreografie, Kreativität, künstlerische Identifikation mit der Weinheimat und Gesamteindruck.
•Start: Donnerstag, 06. August 2015, 12.00 Uhr
•Ende: Sonntag, 06. September 2015, 12.00 Uhr
WAS KANN MAN GEWINNEN?
Die Gewinner erhalten folgende Preise:
1. Preis: 3.000 Euro
2. Preis: 2.000 Euro
3. Preis: 1.000 Euro
Dazu kommt ein Sonderpreis Online-Voting:
Hier gewinnt das Teilnahmevideo mit den meisten
Votes 1.000 Euro.
BEWERBUNGSZEITRAUM
•Start: Donnerstag, 23. April 2015, 12.00 Uhr
•Ende: Sonntag, 02. August 2015, 24.00 Uhr
(Einsendeschluss Trollinger Dance-Video)
BEKANNTGABE UND BENACHRICHTIGUNG
DER SIEGER
Die Sieger des Trollinger Dance Contests werden am Dienstag, den 15. September 2015 auf
trollinger2punkt0.de und der T2.0 Facebookseite
bekanntgegeben und per E-Mail benachrichtigt.
Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar.
WOHIN WENDE ICH MICH BEI FRAGEN?
Bei inhaltlichen Fragen zum Trollinger Dance Contest steht Euch Markus Mayer unter E-Mail markus.
[email protected] oder Telefon 0 70 32 28 99 905
mit Rat zur Seite. Bei technischen Problemen wendet Euch bitte an Patrick Hilligardt unter E-Mail
[email protected] oder Telefon 0 71 41 24 46 15.