Download: Freizeitenheft "Roadrunner"

Über uns
Vorwort:
Wenn
Wenn
Wenn
Wenn
einem die Decke auf den Kopf fällt: RAUS HIER!
man abschalten und entspannen will: RAUS HIER!
man Neues entdecken und erleben will: RAUS HIER!
es einfach nur Zeit ist, eine gute Zeit zu haben: RAUS HIER!
Wir haben dieses Jahr wieder viele interessante Angebote für Kinder, Teens
und junge Erwachsene. Wir wollen nicht nur Urlaub anbieten, sondern
auch Gott auf unseren Freizeiten mehr und mehr kennenlernen und
erleben!
Schau rein, was für dich dabei ist und dann:
schnell anmelden und RAUS HIER…
Vossi
Leitsätze des Evangelischen Jugendwerks im Bezirk Ravensburg
Infos
Wir unterstützen und gestalten selbstständig kirchliche evangelische
Jugendarbeit im Kirchenbezirk Ravensburg.
Ziel und Inhalt unserer Arbeit ist der Verkündigungsauftrag.
Unsere Verkündigung soll lebensnah und inspirierend sein und junge
Menschen zu einem Leben mit Jesus Christus herausfordern.
Das Besondere der evangelischen Jugendarbeit besteht in ihrem
Verkündigungsauftrag. Dieser hat sein Grund und seinen Inhalt im
Werk und Leben des geschichtlichen Jesus von Nazareth und in seiner Auferweckung durch Gott. Dadurch ist für das evangelische Jugendwerk in Württemberg die dauernde Verpflichtung gegeben,
jungen Menschen zum persönlichen Glauben an Jesus Christus und
zur Bewährung dieses Glaubens in den vielfältigen Aufgaben unserer Welt zu helfen.
Das Bezirksjugendwerk hat die Aufgabe, die Jugendarbeit in den
Kirchengemeinden und im Bezirk und Kontakte darüber hinaus anzuregen, zu fördern und zu pflegen, die gemeinsame Belange der
Mitgliedsgruppen nach außen zu vertreten und ihre Beziehung untereinander zu fördern.
Satzung des ejw §2, 1+2
Um dies zu erreichen arbeiten wir mit jungen Menschen erlebnisorientiert
in neuen und bewährten Formen der Jugendarbeit.
Wir gewinnen, befähigen und begleiten Mitarbeitende in der evangelischen
Jugendarbeit und erleben mit ihnen geistliche Gemeinschaft.
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Wir verstehen uns als Gemeinschaft von Kindern, Jugendlichen,
Erwachsenen und Mitarbeitenden.
Über uns
David Scherger zuständig für Jungschararbeit,
Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenbezirk. (Allgäu)
0751-56077-11
[email protected]
Vossi (Christian Voss) zuständig für Teeniearbeit,
Schulungen und Erlebnispädagogik im Kirchenbezirk.
(Schussental)
0751-56077-12
[email protected]
0171-6878898
nenarbeit und Schulungen im Kirchenbezirk.
(Seeregion)
0751-56077-13
Infos
Christoph Spörl zuständig für die Junge Erwachse-
[email protected]
Anita Wirthensohn, Sekretariat, Anmeldungen, Versicherungen und Zuschüsse
0751-56077-14
[email protected]
0751-5607720
Jugendpfarrer im Bezirk Ravensburg
Ralf Brennecke
Finkenweg 8
88267 Vogt
07529-1782
[email protected]
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Zum Heft
Hallo du,
Du hast keine Lust auf Langeweile sondern möchtest was erleben? Warst Du schon mal auf dem Konficamp und hast Lust auf mehr? Oder hast schon
vom ejw gehört?
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Infos
Dann bist Du hier genau richtig!
Dich erwarten coole Leute, viele tolle Erlebnisse,
jede Menge Spaß, neue Freunde und eine tolle Gemeinschaft. Du kannst mehr über Gott, Jesus und
den Glaube erfahren und noch vieles mehr.
Neugierig geworden? Worauf wartest Du dann noch.
Such Dir eine Freizeit aus und melde Dich an. Egal
wofür Du Dich entscheidest, es wird bestimmt unvergesslich.
Ich würde mich riesig freuen DICH auf einer Freizeit
zu sehen und kennenzulernen.
Liebe Grüße,
Lea
Partner
Andere Freizeitanbieter
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www.dobelmuehle.de
www.cjg-fn.de
www.jukinet.de
www.ejw-reisen.de
www.ejw-wilhelmsdorf.de
www.ejwbiberach.de
www.ejw-balingen.de
www.cvjm-fn.de
Snowboardcamp Silvester im Zillertal (A)
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Wir sind im Zillertal in Österreich und direkt hinterm Haus beginnt
die Zillertalarena, die drei Skigebiete vereint.
Es gibt einen neuen Fun-Park, ne Halfpipe, nen Boardercross,
Tiefschneehänge unzählige Jumps und Kicker und natürlich
jede Menge Pisten (115km) - alleine „hinterm Haus".
Wir bieten:
Super Gemeinschaft, gute Andachten, Anfängerkurs, Videoschulung, Boardpflegeseminare u.v.a.m. ...
Für absolute Neueinsteiger haben wir auch Material und Klamotten zum
Ausleihen. BITTE VORHER ANFRAGEN Mail: [email protected]
Winter 2014/2015
For Boarder only!!!!
Termin: 26.12.2014 –03.01.2015
Frz-Nr: 15001
Alter: ab 14
Plätze: Max. 73 Personen
Preis: 320,- € plus Lift
Leistung: Unterkunft, Hp.,Prog.
Leitung: Vossi, Kussel, Georg, Björn
und Team
Fahrt: Eigenanreise
Liftpreise:
ca. 235,- € über 25 Jahre
ca. 190,- € unter 25 Jahre
ca. 110,- € unter 19 Jahre
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Baufreizeit in Tunau
Frühjahr 2015
Termin: 24.04.2015 um 14.00 Uhr bis
25.04.2015 um 15.00 Uhr
Freizeitnummer: 15303
Leitung: Förderverein des ejw Ravensburg
Plätze: offen
Alter: ab 16 Jahre
Preis: kostenlos
Leistung: Unterkunft, Verpflegung, Programm
Fahrt: Eigenanreise
Bau(frei)zeit!
Wir sind auf dem Zeltplatz Tunau und werden zusammen verschiedene
Reparaturarbeiten erledigen und Zeit im entspannten Rahmen miteinander
verbringen. Es gibt einiges zu erledigen - packen wir es an!
24h Tunau
24 Stunden am Bodensee zusammen mit anderen
Jugendlichen!
Das ist Dein Start in den
Sommer:
Du übernachtest auf dem Zeltplatz in Tunau (Schlafsack
mitbringen)
Du begegnest anderen Jugendlichen von Isny bis nach Manzell
Du spielst Wikingerschach,
Indiaca und balancierst über
den Platz
Du bist dabei beim Jugendgottesdienst und am Lagerfeuer
mit Grillen
Termin: 25.04.2015 um 15.00 Uhr bis
26.04.2015 um 16.00 Uhr
Freizeitnummer: 15304
Leitung: David oder Vossi ???
Plätze: offen
Alter: ab 14 Jahre
Preis: 10,- €
Leistung: Unterkunft, Verpflegung,
Programm
Fahrt: Eigenanreise
Du zapfst Dich an - in einer großen Gemeinschaft.
24h Tunau angezapft.
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Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Pfingsttour
Termin: 23.-31.05.2015
Freizeitnummer: 15003
Leitung: Kathi Inerle und
Team
Plätze: 14
Alter: ab 15 Jahren
Preis: 340,- €
Leistungen: Fahrt in
Kleinbussen, Unterkunft,
Verpflegung, Programm
Wenn ihr ein bisschen fit seid, Erfahrung mit Campen habt und motiviert
seid, gemeinsam mit anderen etwas auf die Beine zu stellen und mitanzupacken, dann seid ihr bei uns genau richtig!
Frühjahr 2015
Wir wollen gemeinsam draußen in der Natur unterwegs sein – zu Fuß, mit
dem Rad, dem Boot, dem Auto… Unser Weg wird uns in Tschechien an
und auf der Moldau entlang Richtung Prag, der wunderschönen Hauptstadt Tschechiens, führen. Auf dem Weg wollen wir gemeinsam zelten,
kochen, singen, erzählen, Gott erleben und uns austauschen.
Zur Freizeit gehört außerdem ein verbindliches Vorbereitungstreffen – den Termin werden wir euch rechtzeitig mitteilen.
Wir freuen uns auf euch!
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Jungscharlager in Tunau am Bodensee
Das Sommererlebnis!
Diese 10 Tage werden für dich unvergessliche
Tage! Was sie unvergesslich macht?
Natürlich Du selbst und …
… Zelten, Lagerfeuer, Natur pur, spannende
Geländespiele, „überraschende“ Geschichten
aus der Bibel, Haijk, kicken, Tischtennis.
Das alles - zusammen mit guten (neuen)
Freunden und motivierten Mitarbeitern - kann
zu deinem Ereignis des Jahres werden!
Sommer 2015
Termin: 31.07.-09.08.2015
Freizeitnummer: 15005
Leitung: David Scherger,
Lea Alber und Team
Plätze: 63
Alter: 9-12 jährige
Jungs und Mädels
Preis: 189,- €
Leistungen: Unterkunft,
Verpflegung, Programm,
Ausflug
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Das Jungscharlager findet auf einem Zeltplatz
In Tunau statt. In sieben Zelten werden die
Kinder mit Ihren Betreuern untergebracht.
Für schlechtes Wetter gibt es eine Hütte
mit großem Raum und den dazugehörigen sanitären Anlagen. Hast Du Lust
auf dieses Abenteuer im Sommer? Dann melde Dich an und komm mit auf
das JuLa 2015!!! Zeltwünsche bitte auf der Anmeldung mit angeben!
Neubulach
Wieder DA!!!!
ein weißes Blatt!
ABER
Wir fahren wieder nach Neubulach!
Keiner weiß wie es wird!
Neues Team und neue Ideen?
Aber manches bleibt auch bestehen.
Du hast Lust zu zelten?
Draußen zu sein bei Sonnenschein, Wind und Wetter?
Aktiv zu sein und nicht nur am Strand oder im Freibad zu
vergammeln?
Dann melde dich an und sei dabei! Wir rocken den Schwarzwald!
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Sommer 2015
Das Jugendcamp im
Schwarzwald bedeutet,
Gemeinschaft, Spaß, Glaube,
gute Küche, Abenteuer
und Lagerfeuerromantik kurz
gesagt ein riesiges E R L E B N I S.
Termin: 13.-23.08.2015
Freizeitnummer: 15006
Leitung: Vossi und Team
Plätze: 60
Alter: 12 bis 16 jährige
Jungs und Mädels
Preis: 225,- €
Leistungen: Fahrt, Unterkunft,
Verpflegung, Programm und
Material
Fahrt: mit Reisebussen ab
Ravensburg
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WalBi
Sommer 2015
Bei uns erlebst Du 10 Tage gefüllt
mit bunten Programm: Ausflüge
in die Natur, Workshops, Spielund Spaß! Zudem gibt es einen
Hüttenbauwettbewerb mit dem,
was der Wald so her gibt.
Jeden Tag gibt es ein kleines
zweites Frühstück, eine Andacht
und ein leckeres Mittagessen…
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Die geballte Ladung Ferienfreizeit
im August und das (evtl..) in deiner Nachbarschaft in der Weststadt Ravensburg – das WalBi
2015!
Wir freuen uns auf dich!
Termin: 03.–14.08.2015 (jew. Mo-Fr)
Freizeitnummer: 15007
Alter: Schulkinder 1.-6. Klasse
Plätze: 60
Preis: Staffelpreise 1. Kind 120,- €;
2. Kind 90,- €; 3. Kind 60,- € (Eine kostenlose Teilnahme ist für 10 Kinder aus einkommensschwachen Familien aus Ravensburg
möglich.)
Leistung: Verpflegung, Programm
(Tagesfreizeit werktags von
08:30-16:00 Uhr)
Leitung: Jonas, Christoph und Team
Fahrt: Eigenanreise
Ort: Sprachheilzentrum Ravensburg
Es gibt beim WalBi keinen ljp-Zuschuss!
Sammle Momente - keine Dinge
Wir wollen einfach leben, bei jedem Wetter in der Natur sein
und entdecken, was ein gemeinsamer Weg zwischen der Donau
und dem Neckar zu bieten hat.
Hast du Lust mit uns über die Schwäbische Alb zu wandern?
Willst Du erleben wie weit man auch zu Fuß kommen kann,
und dabei unvergessliche Momente einsammeln?
Einfach anmelden.
PS. Fehlende Ausrüstung sollte kein Hindernis sein,
sprich uns einfach an.
Sommer 2015
Wir wollen 5 Tage unterwegs sein – unterwegs mit wenig Gepäck
und vielen tollen Menschen. Dabei kommen unsere Gedanken zu
Gott nicht zu kurz.
5 Tage - 15km/Tag - 75 km gesamt
Termin: 08.-12.09.2015
Freizeitnummer: 15009
Leitung: Ralf Brennecke, Maren
Hirsch, Nicole Stiehle
Plätze: 17
Alter: 16-23 Jahre
Preis: 60,- €
Leistungen: Unterkunft,
Verpflegung, Programm, Ausflug,
Fahrt mit dem Zug
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NEU! NEU! NEU! NEU!
Mitarbeiter-Wochenenden
Wochenendfreizeiten
Seit einigen Jahren gibt es im ejw jedes Jahr einen Mitarbeiterkongress. Ziel ist es Mitarbeiter aus unterschiedlichen Freizeiten und
dem KonfiCamp zusammen zu bringen und DANKE zu sagen.
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Der Mitarbeiterarbeiterkongress findet in Bad Schussenried statt
und wird vom ejw subventioniert, auch das soll den „Dankeschön“Charakter unterstreichen! Eingeladen sind alle Menschen, die im
ejw mitarbeiten: ganz egal ob bei Freizeiten oder Projekten oder
auch als ehemalige Mitarbeiter, die sich noch zum ejw zählen!
Beim Mitarbeiterkongress 2014 haben wir in einer Zukunftswerkstatt geschaut, was unsere Mitarbeiter sich vom ejw wünschen. Dabei ist rausgekommen, dass die Mitarbeiter sich mehr „entspannte
Gemeinschaft“ wünschen, einfach irgendwas übers Wochenende anbieten und wer möchte kommt mit. Wir haben diesen Wunsch aufgenommen und versuchen ihn 2015 an drei Wochenenden umzusetzen.
Die Mitarbeiter-Wochenenden sollen unter einem Thema oder einer
Aktion stehen. Wir wollen als Hauptamtliche „mal was anderes“ mit
und für euch machen!
Dieses Jahr bieten wie dir „Abgefahren“, „Klettern“ und „Voll verspielt“ an. Info dazu findest du auf den nächsten Seiten!
Abgefahren
Nur für Junge Erwachsene
Der etwas andere Roadtrip!
Foto: H. E. Balling/pixelio.de
Frühjahr 2015
Wir schwingen uns auf unsere 50ccm-Knallfahrräder und düsen Richtung
oberbayerische Seenlandschaft und statten dem größten Dorf Deutschlands
(München) einen Besuch ab.
Rund um die Seen bieten sich einige Möglichkeiten Baden, Klettern,
Schwimmbäder, Bergwanderung.
Wir werden sicherlich ein paar unvergessliche Moment erleben.
Täglich lassen wir uns von einem geistlichen Impuls herausfordern.
Worauf wir unterwegs die Schwerpunkte legen entscheidest Du.
Quatschen können wir darüber beim Vortreffen am 05.05.2015, 18.00 Uhr
im ejw Ravensburg
Wir freuen uns auf die ein paar abgefahrene Tage
mit Dir!
Termin: 14.-17.05.2015
Freizeitnummer: 15002
Leitung: Christoph Spörl, Josh
Plätze: 12
Alter: 18-26 jährige
Jungs und Mädels
Preis: 85,- €
Leistungen: Unterkunft in Zelten,
Verpflegung
Fahrt: Achtung!!!
Voraussetzung: Führerscheinklasse AM oder B!
50ccm-Roller (selbstorganisiert)
und Benzin bringst Du selber mit /
Benzinkosten ca. 55,-€
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Foto: Mariocopa/pixelio.de
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Klettertour
Sommer 2015
Termin: 17.-19.07.2015
Freizeitnummer: 15004
Leitung: Vossi
Plätze: 15
Alter: ab 16 Jahren
Preis: 40,- €
Leistungen: Unterkunft,
Verpflegung, Programm,
Ausflug
Kletterwochenende
Ein Wochenende im Fels. Mal schauen was wir tun werden. Wir treffen uns am
Freitagabend und werden dann gemeinsam überlegen, was wir in Angriff nehmen. Wir können in Klettergärten gehen, das Donautal besuchen oder aus verschiedenen Klettersteigen auswählen.
Ganz egal ob wir hoch hinaus gehen oder ob wir uns Sportkletterrouten suchen,
wir werden ein Wochenende „draußen“ verbringen.
Du solltest nicht zum ersten Mal in die Berge gehen. Trittsicherheit und ein wenig Erfahrung mit Seil und Sicherungsgeräten sind Voraussetzung. Auch solltest
du feste Schuhe haben und vielleicht auch ein paar Kletterschuhe. Es ist das erste Wochenende dieser Art, das wir machen und darum wird es für alle auch ein
Experiment sein.
Wie und wo wir übernachten wird davon abhängen, was wir machen, aber einen
leichten Schlafsack, der dich bis zur Frostgrenze warm hält, und eine Isomatte
brauchst du sicher!
Ich bin sehr gespannt was wir zusammen erleben werden! Und freue mich sehr
auf euch!
Vossi
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Voll verspielt!
Termin: 27.-29.11.2015
Freizeitnummer: 15013
Leitung: David Scherger
Plätze: 18
Ort: Gemeindehaus RV-Weststadt
Alter: ab 15 Jahren
Preis: 25,- €
Leistungen: Unterkunft,
Verpflegung, Programm
Herbst 2015
Am 1. Adventswochenende wollen wir spielen, spielen, spielen. Also mittendrin
sein, statt nur dabei! Wir werden neben Spekulatius, Dominosteinen und Lebkuchen gemeinsam die Würfel rollen lassen, Karten zocken, unseren Kopf mit kreativen Spielideen herausfordern und dabei richtig viel Spaß haben. Dafür werde
ich bekannte Gesellschaftsspiele hervorkramen aber auch neue Spiele mitbringen, so dass ihr ein paar Spielideen auch für Eure Jungschar oder Jugendgruppe
mitnehmen könnt. Wir starten am Freitag gemeinsam mit dem TaizéJugendgottesdienst „Nacht der Lichter“ in der Ravensburger Jugendkirche Joel
und fahren dann in das Gemeindehaus in die RV-Weststadt.
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Reisebedingungen
Liebe Freizeitteilnehmerin,
lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist
diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit
denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend
„RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff.
BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
Wichtige Hinweise
1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ravensburg, Hirschgraben 11, 88214 Ravensburg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und
Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer
Reisebedingungen festgelegt.
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die
RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/
Freizeitleiter lediglich vermittelt.
5. Versicherungen
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen,
welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.
6. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Ravensburg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben
sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.
7. Reiseausweis
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein.
8. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils
bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden.
9. Reisepreissicherung
Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt
deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ravensburg wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ravensburg.
Reisebedingungen
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung
(Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Der TN wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.
1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass
auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher
mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem
TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise
gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den
„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung
gestellt wurden.
2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im
Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten
Gründen abgesagt werden kann.
3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung
der vollständigen Reiseunterlagen.
3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN
gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.
3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der
RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.
4. Rücktritt der/des TN
4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrit tserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:
Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und
soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge
eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.
6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum
gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem
RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN.
Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten
Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen
den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist
(demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich
oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der
ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen
vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der
Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher
Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des ve rmittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch
für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2013
Reiseveranstalter ist:
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ravensburg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg
gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
ist. Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ravensburg wird vertreten durch den Vorsitzenden Sebastian Degen und ist erreichbar über die unten stehende
Korrespondenz-Adresse.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ravensburg
Hirschgraben 11
88214 Ravensburg
Telefon: 0751-56077-0
Fax: 0751-56077-20
[email protected]
www.ejw-rv.de
Bankverbindung:
Kreissparkasse Ravensburg
IBAN: DE74 6505 0110 0101 115526
BIC: SOLADES1RVB
Das ejw– Logo:
Mitte 2007 haben wir angefangen dem ejw Ravensburg in Veröffentlichungen ein neues,
einheitlicheres Gesicht zu geben. Wir haben angefangen ein kleine Corporate Identity zu entwickeln.
Wir wollten den Wiedererkennungswert steigern und die neuen technischen Möglichkeiten nutzen um
unsere Zielgruppe noch besser zu erreichen. Das Kreuz steht im Mittelpunkt des Logos! Es steht
auch im Mittelpunkt unserer Arbeit im ejw und im Bezirk.
Wir freuen uns über das neue Logo, das von Ehrenamtlichen gestaltet wurde. Wir sind sicher, dass
seine einfach aber zeitlose Art uns viele Einsatzmöglichkeiten und Variationen bietet.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich an zur
Freizeit: ____________________________________
Frz. Nr. _________ Termin: __________________
Name:
Vorname: __________________________________
____________________________________
Straße: ____________________________________
PLZ / Ort:
__________________________________
Telefon: ____________________________________
E-Mail:
__________________________________
Geburtstag: .....................
weiblich
männlich
Konfession: ________________
(nur für statistische Zwecke)
Ich bitte um Zusendung folgender Informationen:
 Antragsformular für Zuschüsse des LJP (siehe „Wichtige Hinweise“ Nr. 8)
 Infoblatt Reisegepäckversicherung/Reiserücktrittsversicherung

Besonderheiten: ______________________________________________________________________
Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, körperliche Einschränkungen usw.
Ich möchte vegetarisch essen.
Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der
Abbildung in
Veröffentlichungen des ejw Ravensburg gefertigt werden, stimme ich/wir zu.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich/ erkennen wir die Reisebedingungen an:
________________________________________________________________________________________
Datum / Unterschrift des Teilnehmers
bei Teilnehmern unter 18 Jahren zusätzlich der Erziehungsberechtigten
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden im Ev. Jugendwerk Bezirk Ravensburg verwendet
und zur Beantragung von Zuschüssen an die öffentlichen Zuschussgeber weitergegeben.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich an zur
Freizeit: ____________________________________
Frz. Nr. _________ Termin: __________________
Name:
Vorname: __________________________________
____________________________________
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__________________________________
Telefon: ____________________________________
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__________________________________
Geburtstag: .....................
weiblich
männlich
Konfession: ________________
(nur für statistische Zwecke)
Ich bitte um Zusendung folgender Informationen:
 Antragsformular für Zuschüsse des LJP (siehe „Wichtige Hinweise“ Nr. 8)
 Infoblatt Reisegepäckversicherung/Reiserücktrittsversicherung

Besonderheiten: ______________________________________________________________________
Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, körperliche Einschränkungen usw.
Ich möchte vegetarisch essen.
Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der
Abbildung in
Veröffentlichungen des ejw Ravensburg gefertigt werden, stimme ich/wir zu.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich/ erkennen wir die Reisebedingungen an:
________________________________________________________________________________________
Datum / Unterschrift des Teilnehmers
bei Teilnehmern unter 18 Jahren zusätzlich der Erziehungsberechtigten
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden im Ev. Jugendwerk Bezirk Ravensburg verwendet
und zur Beantragung von Zuschüssen an die öffentlichen Zuschussgeber weitergegeben.