Verwaltungsgemeinschaft Saaletal Burgenlandkreis r Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes, handelnd für Gemeinde Reichardtswerben Verwaltungsgemeinschaft Saaletal, Bahnhofstraße 1, 06688 Großkorbetha Herrn Michael Boehnke Hans-Sachs-Weg 8 06667 Weißenfels Ihre Nachricht vom Ihr Zeichen Mein Zeichen Mitgliedsgemeinden: Burgwerben Großkorbetha Reichardtswerben Schkortleben Storkau Tagewerben Wengelsdorf Sachbearbeiter Frau Brauer, Tel. 034446/30725 Datum: 08.07.2010 Nutzungsvertrag für den Sportplatz in Reichardtswerben Sehr geehrter Herr Boehnke, anbei übersende ich Ihnen ein unterschriebenes Exemplar zur l. Änderung zum Nutzungsvertrag für den Sportplatz Reichardtswerben für Ihre Unterlagen zurück. Mit freundlichen Grüßen Brauer SG Soziales Anlage: - Nutzungsvertrag Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 1 06688 Großkorbetha Tel. 034446/307-0 Fax 034446/30730 Nebengebäude Goethestraße 1 06688 Großkorbetha Fax 034446/30772 Sprechzeiten Dienstag 09.00-12.00 Uhr 13.00-18.00 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Freitag 09.00-12.00 Uhr Bankverbindung Sparkasse Burgenlandkreis Kto. Nr. 3000011543 BLZ 800 540 00 Nutzungsvereinbarung, Sportstätte, LSV Rot-Weiß Reichardtswerben e.V. •• l. Änderung zum Nutzungsvertrag für den Sportplatz in Reichardtswerben wischen der Gemeinde Reichardtswerben 'ertreten durch den Bürgermeister Herrn Jänckel (Eigentümer) - md dem Fußballverein LSV Rot- Weiß Reichardtswerben e.V. /ertreten durch den Vorstand (Nutzer) ird nachfolgender Nutzungsvertrag abgeschlossen: §1 Die Gemeinde Reichardtswerben überlässt dem Nutzer das im anhängenden, als Bestandteil des Vertrages geltenden Lageplan grün umrandete Sportgelände, zum Betrieb als Sportstätte. Interessierte Vereine und Organisationen der Gemeinde Reichardtswerben können in das Nutzungsverhältnis durch den Nutzer mit einbezogen werden. §2 1. Das Nutzungsverhältnis beginnt am 01.07.2010 und ist auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. 2. Danach kann von jeder der Vertragsparteien zum Ende der Spielzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten schriftlich gekündigt werden. 3. Das Nutzungsverhältnis kann von der Gemeinde jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu jedem Monatsende schriftlich gekündigt werden, wenn der Nutzer: a.) in Vermögensverfall gerät, oder wenn über sein Vermögen ein Konkurs oder Vergleichsverfahren eröffnet, oder die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung angeordnet wird, b.) sich auflöst oder aufgelöst wird, c.) Vertragspflichten gemäß § 4 dieses Vertrages trotz Abmahnung schuldhaft verletzt und die volle oder teilweise Ersatzvornahme durch die Gemeinde nicht möglich ist. Nutzungsvereinbarung, Sportstatte, LSV Rot-Weiß Reichardtswerben e.V. §3 Nutzungsentgelt / Betriebskosten Nutzungsentgelt für den Sportplatz wird nicht erhoben die jährlichen verbrauchsabhängigen Betriebskosten, Wasser, Abwasser, Energie, Gas, Telefongebühren und Kosten für den Abfallzweckverband sind durch den Verein selbst zu tragen. Grundlage sind die Abrechnungen der jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger bzw. Beauftragten. Der Hundeverein und der Volleyballverein haben Ihre Betriebskosten beim LSV Rot-Weiß Reichardtswerben e.V. im Monat März des Jahres abzurechnen. §4 Der Nutzer ist verpflichtet, die in § 3 Abs.2 genannten Betriebskosten zu tragen, den Nutzungsgegenstand nur für sportliche und nicht für andere, insbesondere nicht für gewerbliche und Wohnzwecke zu verwenden, den Nutzungsgegenstand oder Teile hiervon, nicht ohne vorherige Zustimmung der Gemeinde an Dritte zu überlassen, die Verkehrssicherheitspflicht für den Nutzungsgegenstand und seine Zugänge zu übernehmen, vom Schnee zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu bestreuen, die Gemeinde von allen Schadenersatz- und Haftpflichtansprüchen frei zustellen, die von Dritten gegen sie als Eigentümerin des Grundstückes geltend gemacht werden und die sich aus der Nutzung nach dem Vertrag ergeben, eventuelle Lautsprecheranlagen so einzustellen, dass es bei ihrer Benutzung nicht zu Belästigungen der Nachbarschaft kommt, keine weiteren Aufbauten oder sonstige bauliche Veränderungen - unbeschadet etwa erforderlicher anderer, z.B. öffentlich- rechtlicher Genehmigungen - ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde anzubringen bzw. zu erstellen, den Nutzungsgegenstand stets sauber in ordentlichem Zustand zu halten, der Gemeinde einen kompetenten Vertreter zu benennen, der über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet, eventuell vorhandene Zäune zum Hundeplatz und zum Volleyballplatz zu akzeptieren und in friedlichem Miteinander umzugehen, alle öffentlichen und privat rechtlichen Kosten, die durch die Benutzung aus diesem Vertrag entstehen zu tragen bzw. der Gemeinde zu erstatten, Beauftragten der Gemeinde jederzeit den Zutritt zur Nutzungssache zu gewähren, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehenden baulichen Anlagen auf seine Kosten zu entfernen und im Übrigen den Nutzungsgegenstand geräumt und im ordnungsgemäßen Zustand an die Gemeinde herauszugeben, es sei denn, dass mit der Gemeinde eine andere Vereinbarung hierüber getroffen worden ist. Wenn die Gemeinde Interesse an Bauwerken, Zubehör und Inventar hat, kann sie diese gegen Vergütung des Zeitwertes übernehmen, kommt der Nutzer einer oder mehrerer dieser Verpflichtungen nicht nach, ist die Gemeinde nach fruchtloser Abmahnung mit Fristsetzung berechtigt, sofern dies möglich ist, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Nutzers zu veranlassen Nutzungsvereinbarung, Sportstätte, LSV Rot-Weiß Reichardtswerben e.V. Überlassungspflichten an anderen Vereinen aus Reichardtswerben 'er Nutzer ist verpflichtet, den Vereinen aus Reichardtswerben die Versammlungsräume auf dem relände zu überlassen, wenn das Nutzungsbegehren vier Wochen vor dem Nutzungstermin angezeigt wird, und der Nutzer (Fußballverein LSV Rot- Weiß Reichardtswerben e.V.) bis dahin noch keine eigene Nutzung der Versammlungsräume vorgesehen hatte, fällt die Nutzung der Räumlichkeiten auf einen Spieltag, so behält sich der LSV RotWeiß Reichardtswerben e.V. das Recht vor, die Räumlichkeiten selbst zu nutzen, )ie Überlassung des Vereinsheimes an Sportvereine und andere Vereine aus Reichardtswerben luss gewährleistet werden. Die Vermietung soll 50 Euro nicht überschreiten. )ine Vermietung an private Personen sind mit einer Pauschale von 80 Euro je Veranstaltungstag zu erlangen. Die Endreinigung hat am anderen Tag bis 12.00 Uhr zu erfolgen. 5ei Veranstaltungen im Sportlerheim sind die Räumlichkeiten 2 Stunden vor Beginn zur Verfügung u stellen. (z.B. Beginn 19.00 Uhr =17.00 Uhr Übergabe der Veranstaltungsräume zur alleinigen vfutzung). §6 Rechte der Gemeinde Die Gemeinde ist berechtigt, die Sportanlage im gesamten, oder in Teilen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Nutzer auch anderen Sportvereinen, -Organisationen, -Verbänden, Schulen, Freizeitsportlern usw. zur- Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen, oder für eigene Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Dabei sind die Belange des Nutzers weitgehend zu berücksichtigen. Für etwaige hierbei entstehende Schäden an Anlagen und Gebäuden hat der jeweilige Benutzer aufzukommen. §7 Sonstiges L l. 3. 4. 5. Die Gemeinde verpflichtet sich, bei Bedarf den Rasen der Spielfläche und Freifläche nach Bedarf zu mähen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige ungültige Bestimmungen sind von den Vertragsparteien im beiderseitigen Einvernehmen, insoweit neu zu formulieren und zu vereinbaren, dass Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung wieder erreicht werden. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Gemeinderat, die vorbehalten bleibt. Die Gemeinde verpflichtet sich die Gebäudeversicherung ab dem Jahr 201 1 zu übernehmen. Gemeinde Reichardtswerben V: v ' - LSV Rot-Weiß Reichardtswerben e.V.
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