Startmappe für Lehrende - Fakultät Rehabilitationswissenschaften

STARTMAPPE
Herzlich Willkommen an
der
VORWORT
2
Ein kurzes Wort vorweg…
… eine Fakultät, die lebendig bleiben und sich entwickeln möchte, ist beständig in Bewegung. Sie
stellt sich immer wieder veränderten Bedingungen und Herausforderungen, bewahrt bei der Lösung alter und neuer Aufgaben Bewährtes und wagt Neues. Eine zentrale Triebfeder dieses Prozesses von Wandel und Erneuerung ist die Gewinnung und Integration neuer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Die vorliegende Startmappe heißt Sie als neues Fakultätsmitglied willkommen und soll helfen,
sich in die täglichen Aufgaben einzufinden. Die Mappe gliedert sich in vier Teile:

Der erste Teil hilft Ihnen bei der ersten Orientierung an der Fakultät, indem er wichtige Ansprechpartner benennt, über Lehrgebiete und Einrichtungen der Fakultät informiert und das
Leitbild der Fakultät vorstellt.

Der zweite Teil gibt Ihnen einen Überblick über die digitalen Dienstleistungen der Fakultät
und der TU Dortmund, informiert kurz über Arbeitszeitregelungen und das SAP-System zur
digitalen Buchführung, Beschaffung und Personalverwaltung.

Der dritte Teil ist der Organisation und Koordination des Lehrangebots gewidmet. Er hilft bei
der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen, informiert über Module und Studiengänge, elektronische Unterstützungssysteme und Ansprechpartner, Raumvergabe und Prüfungsverwaltung.

Der vierte Teil verweist auf Informationsmaterialien der Fakultät.
Diese Startmappe dient zur ersten Orientierung an der Fakultät. Sie ist folglich nicht vollständig,
vielmehr verweist sie an zahlreichen Stellen immer wieder auf die Internetangebote der Fakultät
bzw. der Universität, denn zahlreiche Regelungen, die Zusammensetzung von Gremien oder die
personellen Zuständigkeiten für bestimmte Aufgabenbereiche unterliegen einem häufigen Wechsel und können im Internet besser aktualisiert werden als in einem gedruckten Text.
Vermutlich lassen sich trotz aller Mühen nicht alle Fragen auf Anhieb beantworten. Falls Sie weitere Anregungen für die Startmappe haben, freuen wir uns im Dekanat über Ihre konstruktive
Rückmeldung.
Dortmund, im März 2015
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Prof. Dr. Franz B. Wember
Stand: März 2015
INHALTSVERZEICHNIS
4
Inhaltsverzeichnis
Ein kurzes Wort vorweg… .............................................................................................. 2
Teil I – Orientierung an der Fakultät ..................................................................... 6
Kontaktdaten der Fakultät ............................................................................................ 7
Wichtige Kontakte ........................................................................................................ 8
Leitbild der Fakultät ..................................................................................................... 9
Fakultätsrat ................................................................................................................ 11
Ausschüsse & Kommissionen ..................................................................................... 11
Lehrgebiete................................................................................................................. 12
Einrichtungen ............................................................................................................. 13
Internationales ........................................................................................................... 14
Bibliothek für die Fakultät .......................................................................................... 15
Weiterbildung für die Fakultät .................................................................................... 15
Beratung für Studierende außerhalb der Fakultät ....................................................... 16
Teil II – Schnellstart in die Verwaltung ................................................................ 18
Erstausstattung .......................................................................................................... 19
SAP-System der Fakultät ............................................................................................ 20
Intranet/Serviceportal der Fakultät ............................................................................ 21
Exkursionen ................................................................................................................ 21
Arbeitszeit-Regelungen .............................................................................................. 22
Teil III – Studium und Lehre ................................................................................ 24
Organisation und Koordination des Lehrangebots....................................................... 25
1. Allgemeine Informationen................................................................................. 25
2. Vorbereitung von Lehre ..................................................................................... 27
3. Durchführung und Evaluation von Lehre ........................................................... 37
Organisation und Koordination von Prüfungen ............................................................ 42
1.
2.
3.
4.
Allgemeine Informationen................................................................................. 42
Vorbereitung von Prüfungen ............................................................................. 44
Durchführung von Prüfungen ............................................................................ 47
Nachbereitung von Prüfungen .......................................................................... 47
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
6
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
Teil I
Orientierung an der Fakultät
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
7
Kontaktdaten der Fakultät
Post-Adresse
Technische Universität Dortmund
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Emil-Figge-Straße 50
44227 Dortmund
Tel.: 0231 755 - 4541 (Dekanatssekretariat)
Fax: 0231 755 - 4503 (Dekanatssekretariat)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fk-reha.tu-dortmund.de
Briefkasten
Die Briefkastenanlage mit Fächern für alle Lehrgebiete, Scheine und den Postausgang befindet
sich in der Emil-Figge-Straße 50, 4. Etage, vor dem Raum 4.518 der Studienkoordination.
Logo
Logo mit Schriftzug
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Logo ohne Schriftzug
Stand: März 2015
8
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
Wichtige Kontakte
Einrichtung
Telefon
E-Mail
Prof. Dr. Franz B. Wember
(Dekan)
4540
[email protected]
Prof. Dr. Heinrich Tröster
(Prodekan I – Finanzen )
4588
[email protected]
Dr. Stefanie Roos
(Prodekanin II – Studium/Lehre)
5589
[email protected]
Monika Klusenwirth
(Geschäftsstellenleiterin)
4542
[email protected]
Dr. Anke Thierack
(Dekanatsreferentin)
6254
[email protected]
Christiane Ketteler
(Dekanatssekretariat)
4541
[email protected]
Studienkoordination
4552
[email protected]
Prüfungskoordination
4569
[email protected]
Internationales
2891
[email protected]
Studienfachberatung
5898
[email protected]
Fachschaft
5458
[email protected]
DoBuS, Umsetzungsdienst
2848
5214
[email protected] ,
[email protected]
Raumvergabe
4570
[email protected]
LSF
4570
[email protected]
MArS (Medienraum)
5458
[email protected]
EDV-Beauftragte
5459
4261
[email protected] ,
[email protected]
DEKANAT
BERATUNG/SERVICE
Webmaster (Homepage)
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
[email protected]
Stand: März 2015
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
9
Leitbild der Fakultät
Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften begreift den an den grundlegenden Menschenrechten
orientierten Umgang mit Verschiedenheit als eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben der
Zukunft und trägt in Forschung und Lehre zur Gestaltung einer zukünftigen inklusiven Gesellschaft bei. Dabei stützt sie sich vor allem auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen, die eine volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen
gesellschaftlichen Prozessen fordert.
Im Sinne der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet sie Menschen mit Behinderung grundsätzlich als Akteure
ihres Lebens und richtet den Blick auf deren Ressourcen und Kompetenzen. Damit einher geht das
Selbstverständnis der Fakultät, die Forschung an den individuellen Bedürfnissen von Menschen
mit Behinderung, mit Beeinträchtigung und/oder in sozialer Benachteiligung auszurichten.
Die Fakultät steht für den Zeitraum bis 2018 vor einer grundlegenden Umstrukturierung. In dem
Bestreben, auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sowie auf universitäre und institutionelle Gegebenheiten zu reagieren und ihr Forschungsprofil zu schärfen, wird sich die Fakultät an
drei sog. ‚Forschungsclustern‘ orientieren:

Schul- und Bildungsforschung mit dem Fokus Inklusion

Arbeitswelten mit dem Fokus Inklusion

Technology for Inclusion and Participation
Schul- und Bildungsforschung mit dem Fokus Inklusion intensiviert die wissenschaftlichen Perspektiven für die Umsetzung einer Inklusiven Bildung im Sinne o.g. UN-Konvention. Sie befasst
sich mit der Entwicklung und Erprobung von diagnostisch fundierten Ansätzen zur individuellen
Förderung von Lernenden in heterogenen Lerngruppen und mit deren Implementation und Evaluation in schulischen und außerschulischen Praxisfeldern. Die zu entwickelnden und zu evaluierenden Ansätze reichen von spezifischen Interventionen in umschriebenen Problemlagen bis hin zur
Gestaltung inklusiver schulischer und außerschulischer Lernumwelten. Das Forschungscluster
verfolgt das übergeordnete Ziel, die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit
Behinderung, Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung zu fördern.
Arbeitswelten mit dem Fokus Inklusion bezieht sich als interdisziplinäre Bereich auf berufliche
Bildung und Arbeit bei Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung und/oder in sozialer Benachteiligung unter den Gesichtspunkten Gesundheit, Prävention und Teilhabe. Im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe steht die wissenschaftliche Analyse der Arbeitswelt im Sinne von Erwerbsarbeit und (familialer) Reproduktionsarbeit sowie von unbezahlter Arbeit im Zentrum der Forschungsaktivitäten. Themen sind hier Arbeitssystemgestaltung und individuelle Arbeitsverläufe.
Qualitativ und quantitativ werden darin die Aspekte Ausbildung, Arbeit, Arbeitsbedingungen sowie
gesellschaftliche Bedingungen für berufliche Systeme im Forschungscluster Inklusive Arbeitswelten thematisiert.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
10
Das Cluster Technology for Inclusion and Participation (TIP) legt den Forschungsschwerpunkt auf
den Einsatz moderner Technologien zur Förderung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen, Beeinträchtigungen und/oder in sozialer Benachteiligung bezogen auf alle Lebensphasen. Ein besonderes Profil ergibt sich durch die enge multidisziplinäre Zusammenarbeit
zwischen rehabilitationswissenschaftlichen und technischen Disziplinen. Der Schwerpunkt wird
dabei auf innovative informationstechnische Anwendungen und auf das Potential für universelles
Design gelegt. Er greift Kontextfaktoren der Klassifikation der ICF auf und fokussiert auf Innovationsfelder in den Schnittmengen Technologie – Inklusion – Prävention und schlägt validierte BestPractice-Lösungen vor.
Mit den vorgestellten Forschungsclustern und ihren inhärenten Forschungslinien werden die Erfordernisse in Lehre und Studium der Fakultät innovativ und zukunftsweisend gefüllt und weiter
entwickelt. Das Studienprogramm der Fakultät Rehabilitationswissenschaften umfasst Bachelorund Masterstudiengänge für die Lehrämter sowie Bachelor- und Masterstudiengänge für die Arbeitsfelder der sozialen und beruflichen Rehabilitation. Alle Studiengänge wurden erfolgreich
akkreditiert und zeichnen sich durch eine hohe Theorie-Praxisverbindung aus.
Die Fakultät sieht und nutzt das Potential zur Gestaltung einer Inklusiven Gesellschaft in vielen
der benachbarten Fakultäten der Geistes-, Natur- und Ingenieurwissenschaften der TU Dortmund
sowie der angegliederten und benachbarten Forschungsinstitutionen. Sie intensiviert interfakultäre und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Forschung und Lehre.
Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften ist bereits an Studiengängen in anderen Fakultäten
beteiligt. So kann das Fach Rehabilitationswissenschaften im Bachelorstudiengang Informatik
und im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft gewählt werden. Im Masterstudiengang
„Alternde Gesellschaften“ trägt die Fakultät insbesondere Inhalte zu den Themen Barrierefreiheit
und technologische Assistenzen bei.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
11
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich seit dem 01.08.2014 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Funktion
Name
Dekan
Prof. Dr. Franz B. Wember
Prodekanin Studium und Lehre
Dr. Stefanie Roos
Prodekan Planung und Finanzen
Prof. Dr. Heinrich Tröster
Professor_innen
Prof. Dr. Christian Bühler, Prof.‘in Dr. Ute Ritterfeld, Jun.-Prof. Dr. Ingo Bosse, Prof.‘in Dr.
Renate Walthes, Prof. Dr. Christoph Käppler,
Jun.-Prof. Dr. Matthias Hastall
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen
Anne Pferdekämper-Schmidt, Dr. Thomas
Breucker
Vertr. der Gleichstellungsbeauftragten
Sabrina Schramme
Studierende
Anna Krause, Beatrice Dürdodt
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter_innen
Jennifer Wodara
Ausschüsse & Kommissionen
Ausschuss
Vorsitzende_r
Ausschuss für Planung und Finanzen (Pla-Fi)
Prof. Dr. Heinrich Tröster
Prüfungsausschuss PAB
Prof. Dr. Franz B. Wember
Promotionsausschuss
Prof. Dr. Christoph Käppler
Kommission
Vorsitzende_r
Kommission für Studium und Lehre (STuL)
Dr. Stefanie Roos
Studiengangskommission Fachbachelor
Vertr.-Prof. Dr. Sven Sauter
Studiengangskommission MA Rehabilitationswissenschaften
Prof.‘in Dr. Ute Ritterfeld
Studiengangskommission Schulisch
Dr. Thomas Breucker
Überdies finden eine regelmäßige Dozentenrunde für Professor_innen und ein monatliches Mittelbautreffen für Mittelbauvertreter_innen statt.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
12
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
Lehrgebiete
Lehrgebiet
Professur
Sekretariat
Tel., Raum
Berufspädagogik und berufliche Rehabilitation
Vertr.-Prof. Dr. Jörg Meier
Susanne Sroka
4556
Differenzielle Didaktik bei
Lern- und Entwicklungsstörungen
Vertr.-Prof. Dr. Heiner
Jansen
Gülistan
Demirbilek
(Nora Burda)
4575
Forschungsmethoden I
N.N.
Sigrid Weiss
4554
4.448
4.227
4.414
Frauenforschung in Rehabilitation und Pädagogik bei
Behinderung
Vertr.-Prof.‘in Dr. Monika
Schröttle
Heidi Reiners
4544
Gesundheitspsychologie
N.N.
Astrid
Slojewski
4550
Martina Mau
6500
5.434
4.230
Körperliche und Motorische
Entwicklung in Rehabilitation und Pädagogik
Jun.-Prof. Dr. Ingo Bosse
Kunsterziehung und Kunsttherapie in Rehabilitation
und Pädagogik bei Behinderung
Prof. Dr. Ferenc Jádi
Musik und Bewegung in Rehabilitation und Pädagogik
Vertr.-Prof.‘in Dr. Susanne
Quinten
Heidi Reiners
Rehabilitation und Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung
Prof.‘in Dr. Renate Walthes
Jessica
Gotthard
4570
Rehabilitation und Pädagogik bei geistiger Behinderung
Vertr.-Prof.‘in. Dr. Ursula
Böing
Jennifer
Wodara
7175
Rehabilitation und Pädagogik bei Lernbehinderung
Prof. Dr. Franz Wember
Gülistan
Demirbilek
(Nora Burda)
4575
Soziale und Emotionale
Entwicklung in Rehabilitation und Pädagogik
Prof. Dr. Christoph Käppler
Ute Winter
4578
Sprache und Kommunikation in Rehabilitation und
Pädagogik
Prof.‘in Dr. Ute Ritterfeld
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
4.415
Ute Winter
4578
5.429
4544
5.434
4.517
4.507
4.227
5.429
Jennifer
Wodara
7175
4.507
Stand: März 2015
13
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
Lehrgebiet
Professur
Sekretariat
Tel., Raum
Rehabilitationspsychologie
– psychologische Diagnostik
Prof. Dr. Heinrich Tröster
Astrid
Slojewski
4550
Rehabilitationssoziologie
Vertr.-Prof.‘in Dr. Gudrun
Quenzel
Sigrid Weiss
4554
Prof. Dr.-Ing. Christian
Bühler
Susanne Sroka
Theorie der Rehabilitation
und Pädagogik bei Behinderung
Vertr.-Prof. Dr. Sven Sauter
Heidi Reiners
Fachgebiet
Verantwortliche_r
Sekretariat
Tel., Raum
Qualitätsmanagement
Dr. Anke Thierack
Sigrid Weiss
4554
Rehabilitationstechnologie
4.230
4.414
4556
4.448
4544
5.434
4.414
Einrichtungen

studyLab – Lern-Labor für Assistive Technologie und Barrierefreiheit
Labor mit Hilfsmitteln für Seminare und Workshops zur Assistiven Technologie und Barrierefreiheit
Tel. 0231 755-7838, [email protected]

Lernwerkstatt „fun2teach“
Werkstatt mit Workshops und Ausleihe für Studierende in den schulischen Studiengängen
Tel. 0231 755-5881, [email protected]

Testothek
Ausleihe für psychologische Testverfahren, Handbücher zur Psychodiagnostik und Förder-/
Lernmaterialien
Tel. 0231 755-6545, [email protected]

Zentrum für Beratung und Therapie
Diagnostik-, Beratungs- und Therapieleistungen im Rahmen des Bewegungsambulatoriums,
des Sprachtherapeutischen Ambulatoriums, der Psychologisch-pädagogischen Ambulanz
und der Beratungsstelle für Unterstütze Kommunikation
Tel. 0231 755-5202, www.fk-reha.tu-dortmund.de
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
14
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
Internationales
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
Daniela de Wall-Kaplan
E-Mail: [email protected]
Tel.: 2891
Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften fördert die Mobilität von Studierenden und Mitarbeiter_innen.
Sie hat in diesem Rahmen Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen europäischen Hochschulen zur Förderung des Studierenden- und Dozent_innenaustauschs getroffen. Darüber hinaus
gibt es Kooperationen mit Universitäten weltweit und mit Einrichtungen, in denen Studierende ein
Praktikum absolvieren können (z.B. in Finnland oder Ecuador).
Im Education Exchange Verbund (EdXchange) kooperiert die Fakultät mit Partneruniversitäten in
Birmingham (GB), Budapest (HU), Dortmund (DE), Groningen (NL), Oslo (NO), Trondheim (NO).
In jedem Wintersemester bietet die Fakultät daher ein englischsprachiges Studienprogramm, das
für alle Studierende der Fakultät geöffnet ist. Dieses Programm soll stetig erweitert werden, daher
ist es wünschenswert, dass englischsprachige Veranstaltungen angeboten werden.
Wenn Sie englischsprachige Veranstaltungen planen, koordinieren Sie diese bitte mit
der Beauftragten für Internationale Studienangelegenheiten, bei der Sie auch Informationen zu den internationalen Partneruniversitäten der Fakultät erhalten.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
15
Bibliothek für die Fakultät
Die Universitätsbibliothek Dortmund verfolgt den Auftrag, den Informationsbedarf für Forschung,
Lehre und Studium an der TU Dortmund zu decken. Hierfür kooperiert sie mit den Fakultäten und
Einrichtungen innerhalb der Universität und mit auswärtigen Bibliotheken und Forschungsinstituten.
Für die Fakultät Rehabilitationswissenschaften steht neben der Zentralbibliothek insbesondere
die Bereichsbibliothek in der Emil-Figge-Straße 50, 1. EG zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Bibliothek finden Sie unter folgendem Link:
 http://www.ub.tu-dortmund.de/index.html
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………..
Weiterbildung für die Fakultät
Hochschulinterne Weiterbildungen können Sie am Zentrum für HochschulBildung (zhb) besuchen
– eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung, die sich in die vier Servicebereiche ‚Behinderung
und Studium‘, ‚Fremdsprachen‘, ‚Hochschuldidaktik‘ und ‚Weiterbildung‘ gliedert. Die Bereiche
bieten Ihnen ein vielfältiges Seminar-, Coaching- und Schulungsprogramm an, das mit drei Lehrstühlen und aktuellen Forschungen verzahnt ist.
Der Bereich Hochschuldidaktik befasst sich mit Lehr- und Lernprozessen an der Hochschule. Im
Mittelpunkt stehen Ziele, Inhalte und Methoden des Lehrens und Lernens in Lernsituationen,
Lehrveranstaltungen und Studiengängen unter fachbezogener und fachübergreifender Perspektive. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.zhb.tu-dortmund.de/hd/bereich-hd/
Der Bereich Weiterbildung bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen Formaten, vom weiterbildenden Zertifikatsstudium bis hin zur maßgeschneiderten Kurzzeitveranstaltung, ist für die innerbetriebliche Weiterbildung des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Hochschulpersonals verantwortlich und entwickelt eigene Möglichkeiten der Weiterbildung. Link:

http://www.zhb.tu-dortmund.de/wb/de/home/
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……..
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL I – ORIENTIERUNG AN DER FAKULTÄT
16
Beratung für Studierende außerhalb der Fakultät

Umsetzungsdienst
Einrichtung des DoBuS innerhalb des ZHB, die für blinde und sehbehinderte Studierende aller Fachbereiche und Fakultäten Studienmaterialien in Blindenschrift, in Großdruck, in eine
digitale oder in eine sonstige Medienform umsetzt
Tel. 0231 755- 5214,
www.dobus.tu-dortmund.de/cms/de/UD/index.html

Psychologische Studienberatung
Bei krisenhaften Studienverläufen bietet das Zentrum für Information und Beratung (ZIB)
psychologische Beratung an
Tel. 0231 755 -5050,
www.tu-dortmund.de/uni/studierende/beratung/psychologische/index.html

Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender
Einrichtung des DoBuS innerhalb des ZHB, die Studierende und Studieninteressierte unterstützt und berät, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Schwierigkeiten bei der Gestaltung und Durchführung ihres Studiums sowie bei der Organisation von
Pflege, Mobilität und Assistenz haben
Tel. 0231 755- 5350,
http://www.dobus.tu-dortmund.de/cms/de/bbs/index.html

Flex-Werkstatt
Forschungswerkstatt für Studierende zum Wissenschaftlichen Arbeiten
Tel. 0231 755- 8054,
http://www.zhb.tu-dortmund.de/hd/forschungswerkstatt/

Zentrales Beschwerdemanagement
An das zentrale Beschwerdemanagement können sich Studierende wenden, die Beschwerden, Anregungen und Fragen bezüglich der allgemeinen Studienorganisation haben
und/oder die sich nicht an das Beschwerdemanagement der Fakultäten wenden möchten
bzw. deren Beschwerde dort nicht gelöst werden konnte
Tel. 0231 755- 6424,
http://www.tudortmund.de/uni/studierende/beratung/beschwerdemanagement/index.html
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
18
TEIL II – SCHNELLSTART IN DIE VERWALTUNG
Teil II
Schnellstart in die Verwaltung
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL II – SCHNELLSTART IN DIE VERWALTUNG
19
Erstausstattung

Unimail-Kennung
Bei Dienstbeginn erhalten Sie eine Unimail-Kennung. Sie ist die „Eintrittskarte“ zu allen ITDiensten der TU Dortmund (Email, Serviceportal, SAP, LSF, EWS, zentrale Kopierer).
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..…………….

E-Mail
E-Mails können wahlweise über den Unimail- oder Exchange-Server abgerufen werden. Der Wechsel von der Standardeinstellung Unimail-Server zum Exchange-Server kann online im Serviceportal unter folgendem Link eingerichtet werden:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/wechsel-e-mail-dienst
Die Einwahladressen sind folgende:


https://webmail.tu-dortmund.de/squirrelmail/src/login.php (Unimail)
https://outlook.tu-dortmund.de (Exchange)
Die personengebundene E-Mail-Adresse folgt dem Muster:

[email protected]
Die funktionale E-Mail-Adresse folgt dem Muster:

[email protected]
…………………………………………………………………………………………………

UniCard
Die UniCard dient als Dienstausweis und H-BahnFahrkarte. Weitere Funktionen, wie beispielsweise
die Geldkarte, können aktiviert werden.
Informationen hierzu finden sie unter folgendem Link:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/unicard
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………………………………

Schlüssel
Schlüssel werden Ihnen vom Hausmeister (Sprechzeiten Mo.-Fr. 11-12 Uhr) gegen Vorlage des
vom Dekanat / der Lehrstuhlinhaber_in unterzeichneten Anforderungsscheins ausgehändigt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……………

Telefon/Fax
Ihr Telefon/Fax wird durch die zuständige Sekretärin für Sie beim ITMC beantragt bzw. umgemeldet.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………..

Drucken und Vervielfältigen
Die TU führt verschiedene Druckaufträge aus. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/drucken-und-vervielfaltigen
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……………………
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
20
TEIL II – SCHNELLSTART IN DIE VERWALTUNG

Kopieren
Der Fakultätskopierer befindet sich in der 4. Etage in Raum 4.417. Einen PIN-Code für Ihre Kostenstelle können Sie unter folgendem Link einrichten:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/pin
Mit diesem PIN-Code können Sie auch die zentral aufgestellten Kopierer in den Bibliotheken nutzen.
Ein weiterer Kopierer mit Abteilungs-Pin-Code befindet sich in der Teeküche in der 5. Etage. Den
Code für Ihr Lehrgebiet erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sekretariat.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………

Visitenkarten
Visitenkarten können online unter folgendem Link in Auftrag
gegeben werden:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/visitenkarten
…………………………………………………………………………………………………………………………
SAP-System der Fakultät
Die TU wickelt Urlaubs-, Dienstreise- und Beschaffungsangelegenheiten sowie das Rechnungswesen über das SAP-System ab. Ausführliche Informationen und Anleitungsvideos finden Sie hier:
Dienst
Link
Nutzer_innenkreis
Dienstreiseanträge
und -abrechnungen
https://service.tudortmund.de/de/group/intra/sap-zugangdienstreise
alle
Urlaubsanträge
https://service.tudortmund.de/de/group/intra/sap-zugangurlaub
alle
Beschaffungen
https://service.tudortmund.de/de/group/intra/sap-zugangbeschaffung
Sekretariate und 1 weitere Lizenz pro Lehrgebiet
Konteneinsicht
https://service.tudortmund.de/de/group/intra/konteneinsicht
1 Lizenz pro Lehrgebiet
(Sekretariat), ggf. Zusatzlizenz für Leiter_innen von
Drittmittelprojekten
Bitte beachten Sie, dass der Pop-up-Blocker für alle SAP-Anwendungen deaktiviert werden muss
(Ausnahmegenehmigung einrichten) und verwenden Sie die vom ITMC empfohlenen Browser.
Für jede Funktion wird nur ein_e Genehmiger_in festgelegt. Das System kann über eine VPNVerbindung auch außerhalb der TU genutzt werden. Genehmiger_innen sollten jedoch für den Fall
einer unvorhergesehenen Abwesenheit Vertretungen einrichten, da andernfalls keine der o. g. Vorgänge abschließend bearbeitet werden kann.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
21
TEIL II – SCHNELLSTART IN DIE VERWALTUNG

Dienstreisen
Dienstreisen werden über das SAP-System beantragt und müssen vor Antritt der Reise vom Vorgesetzten genehmigt werden.
Professor_innen erhalten auf formlosen Antrag eine Dauerdienstreisegenehmigung für Inlandsdienstreisen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...……

Urlaub
Urlaub wird über das SAP-System beantragt und von der/dem Vorgesetzten genehmigt.
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage pro Woche und unterjähriger Beschäftigung
beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...
Intranet/Serviceportal der Fakultät
Auf der Homepage der Fakultät wird derzeit ein Intranet/Serviceportal geplant, innerhalb dessen
Sie zukünftig Dokumente, FAQs und interne Jobangebote abrufen können.
Dieses fertige Angebot wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………
Exkursionen
Exkursionen können zur Ergänzung von Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. Antrags- und
Abrechnungsformulare sind im ServicePortal der TU Dortmund unter folgendem Link erhältlich:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/dienstreisen
Finanzielle Unterstützung durch die Fakultät kann auf Antrag gewährt werden, falls Mittel zur
Verfügung stehen.
................................................................................................................................................................................................
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL II – SCHNELLSTART IN DIE VERWALTUNG
22
Arbeitszeit-Regelungen

Arbeitszeit
Für alle Beschäftigten mit Ausnahme der Professor_innen gilt Anwesenheitspflicht während der
Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage pro Woche verteilen, sind verpflichtet, dies dem Personaldezernat mitzuteilen, da daraus eine abweichende Berechnung der Urlaubstage resultiert.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………

Arbeitsbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge von bis
zu 4 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gewährt. Näheres regelt § 29 TV-L.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………

Krankmeldung
Bei Erkrankung melden Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Sekretariat ab. Wenn dieses nicht erreichbar ist, erfolgt die Krankmeldung im Dekanat (per Mail unter [email protected]
oder telefonisch unter 0231/755-4541).
Bei einer Erkrankung bis zu drei Kalendertagen wird i. d. R. keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes verlangt. Für eine Erkrankung von Montag bis Mittwoch ist also normalerweise
kein Attest erforderlich. Ist der erste Krankheitstag jedoch ein Freitag, muss am folgenden Montag entweder der Dienst wieder aufgenommen oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………………

Arztbesuch
Arztbesuche sollen außerhalb der Dienstzeit stattfinden.
Wenn die ärztliche Behandlung hingegen während der Arbeitszeit erfolgen muss, wird eine Arbeitsbefreiung für die erforderliche Abwesenheitszeit einschließlich der Wegezeiten erteilt.
Der/dem Vorgesetzten ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………

Arbeits-/Wegeunfälle
Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder während der Arbeit ereignen, müssen zur Wahrung von Ansprüchen an die Unfallkasse NRW unverzüglich dem Referat für Arbeitssicherheit gemeldet werden.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE
24
Teil III
Studium und Lehre
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Lehrplanung
25
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften ist der zweitgrößte deutsche Ausbildungsstandort im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und Rehabilitation
und bietet neben schulischen Studiengängen, die auf den Lehrberuf ausgerichtet
sind, fachliche Studienprogramme für Arbeitsfelder der sozialen und beruflichen
Rehabilitation.
1.

Allgemeine Informationen
Welche Studiengänge gibt es an der Fakultät?
Aktuelle Studiengänge
Fachliche
Studiengänge
Lehrevaluation
Barrierefreie Lehre
Prüfungsleistung
Medienplanung
Raumplanung
Elektr. Unterstütz.
Modulbeauftrag.
Organisation und Koordination des Lehrangebots
Schulische
Studiengänge
Auslaufende Studiengänge
 Bachelor Rehabilitationspädagogik
(PO 2011)

Bachelor Rehabilitationspädagogik
(PO 2005  bis WiSe 2015/16)
 Master Rehabilitationswissenschaften
(PO 2012)

Master Rehabilitationswissenschaften
(PO 2007  bis WiSe 2017/18)

Diplom Rehabilitation und
Pädagogik bei Behinderung
(PO 2001  bis 31.12.2015)
 Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung
(PO 2011)

Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil
(PO 2005  bis SoSe 2015)
 Bachelor Lehramt an Berufskollegs
(PO 2011)

Bachelor fachwissenschaftliches Profil
(PO 2005  bis SoSe 2015)
 Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung
(LABG 2009)

Master Lehramt Sonderpädagogik
(PO 2006  bis WiSe 2017/18)
 Master Lehramt an Berufskollegs
(LABG 2009)

Master Lehramt an Berufskollegs/Fach Sonderpädagogik
(PO 2006  bis WiSe 2017/18)
 Master Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen
(LABG 2009)

Master Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen mit dem
Fach Sonderpädagogik
(PO 2006  bis WiSe 2017/18)
 Bachelor Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen
(PO 2011)
 Aufbaustudiengang Lehramt
Sonderpädagogik
(LPO 2003  bis WiSe 2016/17)
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015

Woher bekomme ich Informationen über die Studiengänge der Fakultät?
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Wer ist Ansprechpartner_in für Fragen rund ums Studium?
Institution
Zuständigkeit
 Studiengangskonzeption
 Prüfungsordnungen
 Beratung bei Sonderregelungen
Studienkoordination






Lehrangebotskoordination
Lehrevaluation
Beratung
Beschwerdemanagement
Studien(gangs-)informationen
Informationsveranstaltungen
Tel., Raum
Dr. Stefanie Roos
5589
5.432
Anne Pferdekämper
4552
4.518
Anne Walther
Marta Matloka
4569
Wibke FröhlichSpenner (Elternzeit)
4.510
Studienfachberatung
 Beratung
 Informationsveranstaltungen
Claudia Gottwald
5898
Dorothea Sickelmann-Wölting
5.440
Medienplanung
 Staatsexamensäquivalente Prüfungen
 Prüfungsanmeldung und verbuchung im BOSS
 Raumplanung von Großklausuren
 Studierendensprechstunde zu
Prüfungsrelevante Fragen
Raumplanung
Prüfungskoordination
Elektr. Unterstütz.
Prodekanin II –
Studium/Lehre
Personen
Modulbeauftrag.
Informationen über die Studiengänge stehen in den jeweiligen Studienbüchern und auf der Fakultätshomepage unter „Studium und Lehre“  „Studiengänge“ bereit.

Lehrplanung
26
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Wer ist Ansprechpartner_in für welchen Studiengang?
Prüfungsleistung

Fachliche
Studiengänge
Schulische
Studiengänge
Prodekanin II –
Studium/Lehre
Dr. Stefanie Roos
Dr. Stefanie Roos
Studienkoordination
Anne Walther
Anne Pferdekämper
Prüfungskoordination
Marta Matloka
Marta Matloka
Studienfachberatung
Claudia Gottwald
Dorothea Sickelmann-Wölting
Stand: März 2015
Lehrevaluation
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Barrierefreie Lehre
Institution
Lehrplanung
27
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
2.
Vorbereitung von Lehre
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
Studienkoordination
E-Mail: [email protected]
Tel.: 4552
2.1 Lehrplanung

Wer informiert mich darüber, dass wieder Lehrveranstaltungsplanungen anstehen?
Sie erhalten von Ihrem Sekretariat zu Beginn eines jeden Semesters eine E-Mail, in der beschrieben steht, innerhalb welcher Frist Sie Ihre Vorlesungen und Seminare für das folgende Semester
planen sollten.
Hierbei haben Vorlesungen und Pflichtveranstaltungen die höchste Priorität und sind zuerst zu
planen, während die Planung der Seminare eine längere Frist gewährt.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…

Woher weiß ich, welche Lehrveranstaltungen anzubieten sind?
An der Fakultät werden spezifische Lehrinhalte von den Lehrgebieten verantwortet. Für Inhalte,
die übergreifend sind, übernehmen Lehrgebiete Aufgaben.
Welche Lehrveranstaltungen Sie anbieten müssen, unterliegt daher der Absprache mit der/dem
Lehrstuhlinhaber_in. Welche Lehrveranstaltungen Sie darüber hinaus anbieten können, ist im
Lehrgebiet und ggf. bei der Studienkoordination zu erfragen.
Jedes Lehrgebiet ist für die personelle Besetzung und inhaltliche Gestaltung spezifischer Module
und/oder Veranstaltungen zuständig.
………………………………………………………………………………………………

Wo finde ich Hinweise zu Inhalt und Ausrichtung der Lehrveranstaltungen?
Innerhalb der Studienbücher für die einzelnen
Studiengänge finden Sie im Modulkatalog Informationen zu Lehrinhalten und Lernzielen der jeweiligen Veranstaltungen.
………………………………………………………………………………………………

Wo erfahre ich, welchen Studiengängen die
Lehre zuzuordnen ist?
Die Studienbücher sehen eine Zuordnung der
Lehrveranstaltungen zu Studiengängen und Modulen vor.
Überdies kann Ihnen die Studienkoordination Auskunft über die Verknüpfung mehrerer Studiengänge und Module erteilen.
………………………………………………………………………………………………

Wo erfahre ich, welche Studien- und Prüfungsleistungen anzubieten sind?
Innerhalb der Studienbücher für die einzelnen Studiengänge finden Sie im Modulkatalog Informationen zu Prüfungsformen und -leistungen der jeweiligen Veranstaltungen.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
28
Was ist bei der zeitlichen Planung für Veranstaltungen zu berücksichtigen?

Zu beachten sind die drei Kriterien „Pflichtveranstaltung – Zeitkorridore – Überschneidungsfreiheit“:

Ob es sich bei Ihrer Lehrveranstaltung um eine Pflicht- oder Wahlveranstaltung handelt,
können Sie im Modulkatalog innerhalb der Studienbücher einsehen.

Für Pflichtveranstaltungen sind i.d.R. feste Zeiten vorgesehen, die Sie im LSF aus vorangegangenen Semestern ableiten oder bei der Studienkoordination erfragen können.

Für Wahlveranstaltungen sind hingegen Zeitkorridore vorgesehen, die Sie ebenfalls bei der
Studienkoordination erfragen können.

Grundsätzlich bitten wir darauf achten, dass sich Pflichtveranstaltungen eines Studiengangs bzw. Jahrgangs nicht überschneiden, worauf Sie die Studienkoordination jedoch ggf.
hinweisen wird.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Bei wem erfahre ich, für wie viele Teilnehmenden zu planen ist?
Die Kohortengröße eines jeden Studiengangs bzw. Jahrgangs können Sie in der Studienkoordination oder bei der Dekanatsreferentin erfragen.
Vorlesungen werden i.d.R. für einen gesamten Jahrgang und ggf. weitere Studiengänge vorgehalten. Wahlveranstaltungen können hingegen für eine kleine Teilnehmer_innen-Anzahl gestaltet
werden.
…………………………………………………………………….……………………………………………………………………………………………………………………

Wann und wo muss ich mein Lehrangebot melden?
Teilen Sie Ihr Lehrangebot bitte Ihrem jeweiligen Sekretariat mit.
Dabei müssen Vorlesungen i.d.R. vier Monate vor dem nächsten Semester geplant und bekannt
gegeben werden, während Sie Ihre Seminare bis zu zwei Monaten vor Semesterbeginn melden
können.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
CHECKLISTE: Lehrplanung

konkrete Lehrveranstaltungen für das Semester erfragen

über Inhalte und Ausrichtung der Lehrveranstaltung informieren

Verortung in Modulen und Studiengängen festlegen

Studien- bzw. Prüfungsleistung festlegen

Zeitkorridore einhalten und Überschneidungsfreiheit beachten

Teilnehmerzahlen festlegen

Lehrangebot melden
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Lehrplanung
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
29
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
.
2.2 Modulbeauftragung
Modulbeauftrag.
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
Studienkoordination

E-Mail: [email protected]
Tel.: 4552
Was ist die Aufgabe einer Modulbeauftragung?
In jedem Studiengang ist für jedes Modul ein_e Modulbeauftragte_r benannt. Die/der Modulbeauftragte ist für die inhaltlichen und organisatorischen Abstimmungen des jeweiligen Moduls zuständig, stellt sicher, dass alle Elemente des jeweiligen Moduls im geplanten Rhythmus für ausreichend viele Teilnehmende angeboten werden und akquiriert bei Personalwechsel/-mangel ggf.
personellen Ersatz.
Hierfür kann bei Bedarf die Beratung und Unterstützung der Studienkoordination und des Dekanats in Anspruch genommen werden.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……..

Woher weiß ich, ob ich eine Modulbeauftragung übernehmen muss?
Modulbeauftragungen werden von der Studienkoordination koordiniert und i.d.R. an Professuren
vergeben, die bei Stellenwechseln „vererbt“ werden.
Bei einer Stellenneubesetzung werden Sie daher von der Studienkoordination und/oder vom Dekanat über die Übernahme einer Modulbeauftragung informiert und können bei Ausbleiben dieser
Information entsprechend davon ausgehen, dass Sie keine Modulbeauftragung inne haben werden.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
30
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
.
2.3 Elektronische Unterstützungssysteme
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
ITMC
E-Mail: [email protected]
Tel.: 4570
Welche elektronischen Unterstützungssysteme werden an der TU für die Lehre angeboten?
System
Zugang
Funktion
Logo
LSF
https://www.lsf.tudortmund.de
Vorlesungsverzeichnis
EWS
https://ews.tudortmund.de
Lernplattform
Moodle
https://moodle2.tudortmund.de/
Lernplattform
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Worin liegt der Unterschied zwischen den Lernplattformen EWS und Moode?
KOMMUNIKATION UND KOOPERATION
E-Mailliste/ Mitteilungsfunktion
Ja
Ja
Distribution von Materialien durch Lehrende
Ja
Ja
Abgabe von Studierenden an Lehrende
Ja
Ja
Videos
Ja
Ja
Wiki
MediaWiki
MoodleWiki
Forum
Ja
Ja
Umfragen
Ja, eingeschränkt
Ja
Feedbackfunktionen
Ja, eingeschränkt
Ja
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Elektr. Unterstütz.

Tel.: 2444
.
Jessica Gotthardt
E-Mail: [email protected]
31
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
.
ORGANISATION UND BEDIENBARKEIT
Elektr. Unterstütz.
.
Einarbeitungsaufwand (für Lehrende)
Niedrig
Hoch
Einarbeitungsaufwand (für Studierende)
Niedrig
Mittel
LSF-Synchronisation
Ja
Ja
Semesterzuordnung
Ja
Nein
Fakultätszuordnung
Nein
Ja
Bewertungen von Abgaben
Nein
Ja
Große Auswahl an Aktivitäten
Nein
Ja
Lernpakete
Nein
Ja
Test
Nein
Ja
LERNEINHEITEN
…………………………………………………………………………………………………………….………………………………………..…………………………………

Wie kommt mein Lehrangebot ins LSF?
Möchten Sie eine Lehrveranstaltung im LSF eintragen, informieren Sie das
Sekretariat Ihres Lehrgebietes darüber. Dieses legt neue Veranstaltungen
für Sie an, versieht sie mit entsprechenden Veranstaltungsnummern und
bucht einen passenden Raum für Ihre erwartete Teilnehmerzahl.
Alle weiteren Inhalte werden i.d.R. ebenfalls von Ihrem Sekretariat eingepflegt, wobei Sie Ihre
Eintragungen ab diesem Schritt auch eigenständig einfügen können.
………………………………………………………………………………………………………

Wie logge ich mich ins LSF ein?
Für das Login nutzen Sie Ihre Uni-Kennung mit Benutzername und Passwort.
……………………………………………………………………………………………………….

Welche Inhalte bereite ich für den LSF-Eintrag vor?
Ein optimaler LSF-Eintrag umfasst folgende Punkte:

Titel der Veranstaltung

Veranstaltungsart

maximale Teilnehmerzahl

Turnus der Veranstaltung

Termin (Uhrzeit von-bis, Anfangs-/Enddatum)

Lehrperson/en

Zuordnung zu Studiengang/Studiengänge

Zuordnung zu Modul/en

Veranstaltungsbeschreibung
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
32
.

Kann ich Änderungen im LSF vornehmen?
Sie können jederzeit Änderungen in Ihren LSF-Einträgen vornehmen, indem Sie Ihre Veranstaltung/en aufrufen und den roten Button „Edit“ anklicken. Hierauf öffnen sich verschiedene Register, innerhalb deren Sie Ihre Angaben korrigieren können.
.
Achten Sie jedoch darauf, Termin- und Raumänderungen mit Ihrem Sekretariat und/oder der Studienkoordination abzustimmen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Wie kann ich das LSF für mein Lehrangebot nutzen?
Überdies können Sie sich zu jedem Zeitpunkt Teilnahmelisten verschiedener Sortierung und Filterung ausgeben lassen und über die E-Mail-Funktion Rundmails an Teilnehmende verschiedener
Filterung versenden.
………………………………………………………………………………………………………….………………………………………………………………………………

Wie logge ich mich ins EWS ein?
Sie können sich mit Ihrem Uni-Account einloggen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Wie lege ich eine neue Veranstaltung im EWS an?
Auf der geöffneten EWS-Seite klicken Sie in der linken
Spalte auf den Button „Neuen Arbeitsraum anlegen“.
Existiert Ihre Veranstaltung bereits im LSF, wählen Sie
in einem zweiten Schritt lediglich den Button „LSFSynchronisation“. Daraufhin werden Ihnen alle eigenen
Veranstaltungen aus dem LSF angezeigt, die Sie anlegen oder zusammenführen können.
Möchten Sie eine neue Veranstaltung ohne LSF-Synchronisation einrichten, füllen Sie die Textfelder aus, speichern Ihre Angaben und warten auf die Freigabe Ihrer Eintragung durch das IT- und
Mediencentrum.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Wo finde ich meine EWS-Räume?
Die Arbeitsräume, die Sie selbst angelegt haben sowie diejenigen, für die Sie sich ggf. angemeldet
haben, finden Sie unter dem Button „Arbeitsräume“. Hierbei wird eine Differenzierung nach Semestern vorgenommen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Welche Funktionen kann/muss ich im EWS bearbeiten?
In Ihren EWS-Räumen sollten Sie insbesondere den Bereich „Materialien“ einrichten und beispielsweise Verzeichnisse zu Wochen oder Themen anlegen und entsprechende Dateien hochladen.
Darüber hinaus können Sie unter „Verwaltung“ bei Bedarf Rollen definieren („Teilnehmende), Untergruppen einrichten („Neue Gruppen“) und Funktionen ein- oder ausblenden („Funktionalitäten“).
Wollen Sie das Wiki nutzen, können Sie auch dieses
bearbeiten.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Elektr. Unterstütz.
Ihr LSF-Eintrag bietet die Möglichkeit, über den Button „Platzvergabe“ Anmeldungen von Studierenden zu Ihrer Veranstaltung zuzulassen oder zu stornieren. Auch können Sie einzelne Studierende innerhalb dieser Funktion nachträglich zulassen.
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
33
.

Muss ich die im EWS angemeldeten Studierenden zulassen?
Melden sich Studierende in Ihrem EWS-Raum an, erhalten Sie eine E-Mail mit der Verlinkung zu
Ihrem Kurs-Raum. In diesem können Sie die Anmeldungen unter „Verwaltung“  „Teilnehmende“
freischalten oder löschen und den Teilnehmenden eine Rolle zuweisen (Teilnehmer/Leitung).
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
.

Wie kann ich das EWS für mein Lehrangebot nutzen?
Elektr. Unterstütz.
Sie können unter „Materialien“ selbst Dokumente, aber auch Studierende Hausarbeiten zu Ihrer
Veranstaltung hochladen lassen, unter „Wiki“ ein einen gemeinschaftlichen Text erarbeiten lassen
und unter „Verwaltung“ den E-Mail-Verteiler nutzen, um Rundmails zu versenden.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Wie lange bleibt ein Arbeitsraum im EWS bestehen?
Arbeitsräume bleiben im EWS solange bestehen, bis sie von der Kursleitung gelöscht werden. Somit können Sie auch über Semester und Jahre existieren, fortgeführt werden oder ruhen.
…………………………….…………………………………………………………………………………………………………………………………………………..………

Wie logge ich mich in Moodle ein?
Auch in Moodle loggen Sie sich mit Ihrem Uni-Account ein.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Wie wird eine Veranstaltung in Moodle angelegt?
Auf der geöffneten Startseite befindet sich das Feld
„Einstellungen“
mit
dem
Link
„WebsiteAdministration“, unter dem Sie weiterklicken auf „Kurse“  „Kurse und Kursbereiche verwalten“. An dieser
Stelle können Sie entscheiden, ob Sie einen angelegten
Kurs aus dem LSF synchronisieren oder einen neuen
Kurs anlegen wollen.
Zur Synchronisation mit dem LSF klicken Sie den Button „Kurs beantragen“ und wählen aus einer Liste diejenige Veranstaltung aus, die Sie in Moodle übernehmen möchten.
Um einen Kurs neu einzurichten, wählen Sie hingegen
unter „Kursbereiche“ eine Fakultät und klicken auf den
Link „Neuen Kurs anlegen“. Hierauf können Sie den
Kurstitel, die Beschreibung und das Kursformat definieren und den Eintrag zur Freigabe speichern.
................................................................................................................................................................................................

Wie kann ich Moodle für mein Lehrangebot nutzen?
Moodle eignet sich im Gegensatz zum EWS dafür, geschlossene Lerneinheiten anzulegen, die mit
Überschriften, Texteinheiten, verschiedenen Aufgaben, Aktivitäten und Medien gestaltet werden
können.
Mittels interaktiver Tools können alle Kursteilnehmenden zudem miteinander in Kontakt treten,
Abgaben kommentieren, in Foren Informationen austauschen oder chatten, Profile anlegen, Punkte sammeln.
Als Kursleitung können Sie all diese Aktivitäten nachvollziehen, Abgaben bewerten, Umfragen
durchführen, Tests einrichten und verschiedene Rollen wie Rechte vergeben.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
34
.

Wo finde ich Informationen zur Bearbeitung von Moodle-Kursen?
Das ITMC der TU Dortmund bietet Beratung, Workshops und Webinare zu e-Learning-Plattformen,
die von allen Mitarbeiter_innen in Anspruch genommen werden können.
.
Im Moodle der TU Dortmund finden sich überdies Testportale, wie den „Gummibärchenkurs“, in
denen Sie Tipps und Anleitungen erfahren sowie selbst Kurseinheiten und Funktionen probehalber
anlegen können.
Moodle.de selbst stellt verschiedene Services, Hostings und Demo-Räume bereit, die kostenfrei
abgerufen und durch Literatur ergänzt werden können.
…………………………………………………………………………………………………..………………………………………….…………………………………………
Elektr. Unterstütz.
CHECKLISTE: elektronische Unterstützungssysteme

LSF-Eintrag für alle Veranstaltungen anlegen

Lernplattform für Lernmaterialien auswählen

Lernplattform anlegen, einrichten und gestalten
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
35
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
.
2.4 Raumplanung
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
Jessica Gotthardt
.

E-Mail: [email protected]
Tel.: 4570
Wie erfolgt die Raumbuchung für mein Lehrangebot im Vorfeld?
Sobald Sie Ihr Lehrangebot festgelegt haben, wendet sich Ihr Sekretariat an die Raumvergabe der
Fakultät und fragt einen Raum an. Bitte geben Sie hierfür folgende Punkte an:
.




Titel Ihrer Veranstaltung
Termin und Rhythmus (wöchentlich/Einzeltermin/Blockveranstaltung)
Lehrende_r
erwartete Teilnehmer_innenzahl
Die Raumvergabe koordiniert schließlich die Raumverteilung und informiert Ihr Sekretariat über
Ihre/n entsprechende/n Raum/Räume.
Raumplanung
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...

Wie kann ich einen Raumtausch vornehmen/vormerken?
Benötigen Sie einen anderen Raum, wenden Sie sich ebenfalls an die Raumvergabe der Fakultät
und geben den Grund Ihres Tauschbedarfs (bspw. Terminverschiebung, zu viele/weniger Teilnehmer_innen) sowie Ihren Wunsch für einen neuen Raum an (bspw. neuer Termin, größerer Raum).
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………..

Wie sind die Seminarräume der Fakultät sowie die Hörsäle der TU ausgestattet?
Die Seminarräume der Fakultät verfügen ausnahmslos über eine höhenverstellbare Tafel, magnetische Wände, regulierbares Licht und Verdunkelung, ausreichende Steckdosen und W-LANZugang. Darüber hinaus sind einige Räume mit einem fest installierten Beamer ausgestattet.
So sollten Sie einplanen, einen Laptop, ggf. einen Beamer und weitere Medien wie Materialien in
Ihre Veranstaltungen mitzunehmen. Verstärkungsanlagen und Induktionsanlagen für Hörgeräteträger_innen müssten ebenfalls eigenverantwortlich organisiert werden.
Die Hörsäle der TU verfügen hingegen alle über einen festinstallierten Beamer und Verstärkungsanlagen. Hier brauchen lediglich Laptop und weitere benötigte Materialien mitgebracht werden.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………..
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
36
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
.
2.5 Medienplanung
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
E-Mail: [email protected]
Tel.: 7874
ITMC
E-Mail: [email protected]
Tel.: 2444
.
MArS
Welche Medien werden von Seiten der Fakultät für die Lehre zur Verfügung gestellt?

.
In der Regel verfügen die Lehrgebiete über einen Laptop, einen Beamer und Lautsprecherboxen,
die alle Kolleg_innen des Lehrstuhls für ihre Veranstaltungen nutzen können. Fragen Sie die Ausstattung und deren Nutzung bitte an Ihrem jeweiligen Lehrgebiet nach.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……
Woher kann ich zusätzliche Medien beziehen?

Im Medien- und Arbeitsraum MArS können Lehrende und Studierende der Fakultät Rehabilitationswissenschaften verschiedene Geräte für Veranstaltungen ausleihen.
Homepage:
http://www.fk-reha.tu-dortmund.de/fk13/de/Studium_und_Lehre/MArSMedien_und_Arbeitsraum/index.html

.
Als Angehörige der TU steht Ihnen überdies die Medienausleihe des ITMC zur Verfügung.
Homepage: http://www.itmc.uni-dortmund.de/dienste/mediendienste/ausleihe.html

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...
Wie kann ich zusätzliche Medien reservieren und abholen?


Reservierungen wie Abholungen erfolgen im Raum 4.418B
In der Medienausleihe des ITMC müssen alle Medien vorab online reserviert werden, wobei in einem Online-Katalog folgende Informationen eingesehen werden können: Gerät, Funktionen, Ausleihfrist, Belegung/Freiräume


Die Reservierung nehmen Sie online unter folgendem Link vor: http://www.rbs.tudortmund.de/static/geraeteausleihe/index.php
Die Abholung erfolgt persönlich im Raum 0.222
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……
CHECKLISTE: Raum- und Medienplanung



Raum bei der Raumvergabe anfragen
über die Raum- und Medienausstattung aller Veranstaltungen informieren
ggf. zusätzliche Medien reservieren
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Medienplanung
Im MArS können Sie Medien persönlich reservieren und abholen, wobei kurz- wie langfristige, Einzel- und wöchentliche Reservierungen möglich sind.
37
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
.
3.
Durchführung und Evaluation von Lehre
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
DoBuS
E-Mail: E-Mail: [email protected]
Tel.: 2848
.
Studienkoordination
E-Mail: [email protected]
Tel.: 4552
3.1 Studien- und Prüfungsleistungen

.
Woher weiß ich, ob ich in meinem Lehrangebot Studien- oder Prüfungsleistungen vorhalten
muss?
Innerhalb der Studienbücher für die einzelnen Studiengänge finden Sie im Modulkatalog Informationen zu Prüfungsformen und -leistungen der jeweiligen Veranstaltungen. Hier ist beschrieben,
ob Sie Studien- oder Prüfungsleistungen vorhalten müssen und in welcher Form diese gestaltet
sein sollten.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Wie vermerke ich Studien- und Prüfungsleistungen?
.
s. Seite 49
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………..

Wie vermerke ich Studierende anderer Fakultäten?
Bitte markieren Sie Studierende, die das Nebenfach Rehabilitationspädagogik oder ein Studium
Fundamentale an der Fakultät studieren, eindeutig auf Ihrer Liste für die Prüfungskoordination
und vermerken Sie den jeweiligen Studiengang.
.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……………

Was bedeutet es, wenn Studierende eine zusätzliche Veranstaltung absolvieren?
Für Studierende besteht die Möglichkeit, zusätzliche Veranstaltungen über ihr eigentliches Curriculum hinaus zu absolvieren. Hierfür gelten folgende Regelungen:
Prüfungsleistung



Studierende mit freiwilligem Status können teilnehmen, wenn sie Studierenden mit obligatorischem Status keinen Platz wegnehmen,
Studierende mit freiwilligem Status sollten nachhalten können, dass sie zu 80 % der stattgefundenen Sitzungen anwesend waren,
Studierende mit freiwilligem Status müssen weder eine Studien- noch eine Prüfungsleistung absolvieren, sondern können lediglich aus Interesse teilnehmen.
Die Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen wird auf einem separaten Schein quittiert.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…..

Was bedeutet es, wenn Studierende ein Studium Fundamentale absolvieren wollen?
Neben den zusätzlichen Veranstaltungen ohne Belegpflicht und Benotung, können Studierende
fachfremde Veranstaltungen absolvieren, die das eigene Fach in einen anderen Kontext setzen.
Die genaue Festlegung der Leistungsanforderungen wie auch das Verfahren der Prüfungsanmeldung liegt bei Ihnen. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/vorlesungsverzeichnis/Studium_Fundamen
tale/Informationen_f__r_Lehrende/
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………………
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
38
CHECKLISTE: Studien- und Prüfungsleistungen
Studierende anderer Fakultäten explizit vermerken

Studierende mit freiwilligem Status ggf. zulassen

Studierende für ein Studium Fundamentale ggf. zulassen
.

3.2 Barrierefreie Lehre
.

Was heißt „barrierefreie Lehre“?
Eine barrierefreie Hochschuldidaktik strebt
für alle Studierende – insbesondere jedoch
für Studierende mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen – eine chancengleiche Teilhabe an der Lehre und dem
Hochschulleben an.
.
Sie ist somit ein wesentliches Element der
‚Hochschule für Alle‘, die neben bedarfsgerechten Unterstützungsmaßnahmen und Nachteilsausgleichen für Studierende auch bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrende umfasst.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…

Warum sollte ich mein Lehrangebot barrierefrei gestalten?
.
Während für Schüler_innen mit Beeinträchtigungen noch vor zehn bis fünfzehn Jahren kaum die
Möglichkeit bestand, zu studieren, können heute aufgrund des inklusiven Umdenkens in der Bildungspolitik immer mehr Abiturient_innen ein Studium aufnehmen. So sind derzeit etwa 19 %
aller Studierenden von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen.
Aus diesem Grund sind inzwischen eine Reihe von Gesetzen und Regelungen formuliert, in denen
die Ansprüche Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung auf Unterstützungsmöglichkeiten festgehalten sind. Wesentlich sind folgende:


Die Regelungen sind dabei positiv im Sinne der Studierenden mit Beeinträchtigung auszulegen.
Denn eine Anpassung oder Prüfungsmodifikation ist keine Bevorzugung und kein Verzicht auf
Leistungsanforderungen, sondern ermöglicht den Studierenden durch Ihre Kooperationsbereitschaft eine Chancengleichheit beim Studieren. Gleichzeitig kommen viele der oben aufgeführten
unterstützenden Maßnahmen allen Studierenden zu Gute.
Barrierefreie Lehre

.


Jedem Menschen mit der Hochschulzugangsberechtigung steht ein Studium freier Wahl offen (Grundgesetz Art. 3);
nach § 2 (5) Hochschulrahmengesetz sind die "Belange Behinderter zu berücksichtigen";
das Zentrale Prüfungsamt gewährt Studierenden mit Behinderung Zeitverlängerungen oder
andere Modifikationen bei Prüfungen;
das Bundesausbildungsförderungsgesetz (§§ 15 u. 17) gewährt Nachteilsausgleiche durch
die Förderung über die Förderungshöchstdauer ohne Rückzahlungspflicht bei behinderten
Studierenden;
nach dem Bundessozialhilfegesetz sind Leistungen für behinderte Studierende (Hilfsmittel,
Vorlesegeld, Tutor oder Tutorin, ...) möglich.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…..
.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
39
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots

Wie informiere ich über mein barrierefreies Angebot?
Nicht alle Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden Ihnen zwangsläufig in Ihrer Veranstaltung auffallen, da nicht jede Beeinträchtigung sichtbar ist. Überdies werden sich nicht alle Studierende mit Behinderung von selbst an Sie wenden, oder Sie erst informieren, wenn ein Problem auftritt.
.
Erleichtern Sie daher ein Aufeinanderzugehen, indem Sie zu Beginn des Semesters in Ihren Veranstaltungen so oder ähnlich erklären: „Falls irgendjemand von Ihnen aufgrund einer Behinderung
oder Krankheit jetzt oder später Hilfe oder Anpassungen braucht oder besondere Bedarfe hat,
wenden Sie Sich am Ende der Seminarstunde oder während der Sprechstunde gern an mich...“. So
können Betroffene unter Wahrung ihrer Anonymität mit Ihnen sprechen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………
.

Welche Services bietet DoBuS?
DoBuS, der Bereich „Behinderung und Studium“ innerhalb
des Zentrums für HochschulBildung, ist eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität Dortmund, die fachlich
von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (Frau Prof.
Dr. Renate Walthes) begleitet wird.
Der Dienstleistungsbereich von DoBuS mit den Einrichtungen
.




Arbeitsraum und Hilfsmittelpool für behinderte Studierende,
Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender,
Umsetzungsdienst zur sehgeschädigtengerechten Adaption von Studienmaterialien und
Career Service für behinderte Studierende
.
unterstützt und berät Studierende sowie alle Lehrenden, Organe und Gremien der Universität in
didaktischen, baulichen, sozialrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten. DoBuS stellt
Wissen, Unterlagen und Techniken zur Verfügung, die für die erfolgreiche Bewältigung des Studiums und der barrierefreien Hochschuldidaktik erforderlich sind.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Wie kann ich den Umsetzungsdienst für mein Lehrangebot nutzen?
Der „Umsetzungsdienst zur sehgeschädigtengerechten Adaption von Studienmaterialien“ ist eine
kostenlose Dienstleistung, die für blinde und sehbehinderte Studierende aller Fachbereiche und
Fakultäten Studienmaterialien in Blindenschrift oder in Großdruck umsetzt oder in eine digitale
Medienform bringt.
Barrierefreie Lehre
.
Darüber hinaus adaptiert der Umsetzungsdienst Klausuren oder sonstige schriftliche Prüfungsunterlagen für Studierende, deren Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bewilligt wurde.
Den Auftrag hierzu erteilen entweder die sehgeschädigten Studierenden selbst oder Lehrende, an
deren Veranstaltungen sehgeschädigte Studierende teilnehmen und die ihre Lehrveranstaltung
barrierefrei gestalten wollen. Informationen zur Auftragserteilung finden Sie unter folgendem
Link:

http://www.dobus.tu-dortmund.de/cms/de/UD/index.html
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……………………
.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
40
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots

Was ist ein „Nachteilsausgleich“?
Nach § 126 SGB IX müssen Menschen mit Behinderungen Hilfen zum Ausgleich
behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) gewährt werden.
.
Diese Nachteilsausgleiche beziehen sich bei Studierenden mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen insbesondere auf Prüfungssituationen und die Organisation ihres Studiums.
Denn solange Studien- und Prüfungsordnungen keine größere Studienflexibilisierung zulassen,
können viele Studierende die Leistungsnachweise aufgrund ihrer Beeinträchtig nicht in der
vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Vielmehr brauchen sie zeitlich
und/oder formal modifizierte Bedingungen.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………

Was ist zu berücksichtigen, wenn ein_e Studierende_r einen Nachteilsausgleich beantragt?
.
Studierende, die Nachteilsausgleiche in Prüfungssituationen benötigen, müssen sich selbst
rechtzeitig vor der Prüfung mit dem zuständigen Prüfungsausschuss/Prüfungsamt und der/dem
Prüfer_in in Verbindung setzen, um die Formalitäten zu klären.
Die Beantragung und Gewährung von Nachteilsausgleichen in Prüfungen und bei
Abschlussarbeiten erfolgen dabei als Verwaltungsakt: Studierende stellen den Antrag auf
Nachteilsausgleich schriftlich beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt oder anderen dafür
bestimmte Stellen. Bei der Antragstellung sind Fristen einzuhalten, die vor Ort erfragt werden
müssen. Allerdings kann gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden und
kurzfristige Anträge müssen kurzfristig bewilligt werden.
.
Müssen Studierende im Studium Leistungsnachweise erbringen, für die der Prüfungsausschuss
oder das Prüfungsamt nicht unmittelbar zuständig ist, erfolgt die Absprache direkt mit den
Lehrenden. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht hier gleichermaßen.
Beratung hierzu können Sie gern bei DoBuS oder der Studienkoordination einholen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……………..
.
CHECKLISTE: Barrierefreie Lehre
Lehrangebot möglichst barrierefrei gestalten

Bei Studierenden Unterstützungsbedarfe und die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen erfragen

bei Bedarf von DoBuS beraten lassen

bei Bedarf die Leistungen des Umsetzungsdienstes in Anspruch nehmen
.

Barrierefreie Lehre
.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination des Lehrangebots
41
.
3.3 Lehrevaluation

Wann und wie oft wird eine Lehrevaluation durchgeführt?
.
Gemäß § 7 des Hochschulrahmengesetzes ist die Lehre einer jeden Fakultät zur Qualitätssicherung regelmäßig zu überprüfen.
Dabei ist jede Fakultät verpflichtet, mindestens einmal in zwei Studienjahren (Evaluationszeitraum) alle gemäß den Modulhandbüchern vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen und alle angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen zu evaluieren. Zudem sind in jedem Evaluationzeitraum mindestens zwei Lehrveranstaltungen je Dozent_in zu evaluieren.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Was wird hierbei evaluiert?
.
Die Lehrevaluationen zielen als Instrument der Qualitätssicherung von Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen insgesamt auf die Erfassung der Zufriedenheit der Studierenden mit der Qualität
der Lehre und deren Organisation ab.
Wobei die Lehrveranstaltungsevaluation insbesondere die Bewertung von Vorlesungen und Seminaren fokussieren, während Lehrevaluationen, wie die Erstsemesterbefragung, übergreifende
Bereiche der Lehre, beispielsweise die begleitenden Beratungsangebote oder die Bibliotheksausstattung) zur Bewertung stellen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
.

Bekomme ich eine Auswertung/Rückmeldung?
Die Evaluationssoftware EvaSys bietet die Möglichkeit zur automatischen Aufbereitung der Ergebnisse in Form von deskriptiven Standardberichten. Diese beinhalten die statistische und grafische Auswertung der geschlossenen Fragen sowie die Auswertung der offenen Fragen in Form von
Bildkopien.
Die Ergebnisse werden Ihnen nach der automatischen Auswertung per E-Mail zugesandt und sind
in erster Linie für Sie selbst und die Studierenden Ihrer jeweiligen Veranstaltung bestimmt.
.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………..

Kann ich darüber hinaus auch eigene Evaluationen durchführen?
Sie dürfen auch eigene Evaluationen durchführen, müssen hierbei jedoch unbedingt die Datenschutzbestimmungen der TU Dortmund berücksichtigen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
.
Lehrevaluation
.
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Organisation und Koordination von Prüfungen
1.
Allgemeine Informationen
Die Prüfungskoordination bildet die Schnittstelle zur zentralen Prüfungsverwaltung und ist Ansprechpartnerin für alle Studierenden und Lehrenden der Fakultät bezüglich prüfungsrelevanter
Fragen. Sie verwaltet auf Fakultätsebene die Studien- und Prüfungsleistungen aller Studierenden
der Fakultät und koordiniert die Prüfungstermine.
Prüf.-terminierung
Wer ist Ansprechpartner_in für Fragen rund um Prüfungen?

Prüfungsplanung.
Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund bietet Studiengänge für fachliche
wie auch schulische Arbeitsfelder auf Bachelor- und Masterniveau an. Sie umfasst 17 Fachgebiete
und etwa 100 Mitarbeiter_innen. Den mittlerweile ca. 2.500 Studierenden der Fakultät wird jedes
Semester die Möglichkeit zur Leistungserbringung aller Prüfungsformen geboten, koordiniert und
auf Fakultätsebene dokumentiert, um optimale Bildungsbedingungen zu schaffen.
Allg. Informationen
42
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
E-Mail: [email protected]
Tel.: 4569
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………………

Wo kann ich die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen einsehen?

http://www.fk-reha.tudortmund.de/fk13/de/Studium_und_Lehre/Pruefungskoordination_NEU/index.html

http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/pruefungsangelegenheiten/ord/index.html
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……..
Lehramts-Prüfungen
Alle Prüfungsordnungen finden Sie in den Studienbüchern der jeweiligen Studiengänge und auf
der Fakultätshomepage unter folgenden Links:

Klausurplanung
Prüfungskoordination
Woher weiß ich, inwiefern ich prüfungsberechtigt bin?
Informationen zu Ihrer Prüfungsberechtigung erteilen Ihnen der Prüfungsausschuss, die Prüfungskoordination und das Landesprüfungsamt.
Bewertung
Sie können jedoch davon ausgehen, dass Sie für alle aktuellen Studiengänge prüfungsberechtigt
sind und Sie von der Prüfungskoordination automatisch als Prüfer_in erfasst werden. Ausnahmen
können ggf. lediglich die auslaufenden schulischen Studiengänge darstellen.
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..…………

Wie erhalte ich eine Prüfungsberechtigung?
Für sonstige Prüfungsberechtigungen können Sie sich hingegen an den Prüfungsausschuss der
Fakultät wenden.
……………………………………………………………………………………………………………….…………………………………………………………………………
Stand: März 2015
Verarbeitung
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Übermittlung
Für die Prüfungsberechtigung von Staatsexamen können Sie ein Antragformular bei der Prüfungskoordination anfordern und über das Dekanat der Fakultät an das Landesprüfungsamt senden.
Allg. Informationen
43
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen

Welche Funktion erfüllt die Scheinausgabe?
Die Scheinausgabe ist eine Einrichtung der Prüfungskoordination, die den Studierenden die Möglichkeit bietet, die unterzeichneten Modullaufzettel zu den entsprechenden Öffnungszeiten abzuholen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….……………

Wo befindet sich der Briefkasten für Scheine?
Haben Sie Scheine für Studierende unterschrieben, können Sie diese in den Briefkasten der Prüfungskoordination – innerhalb des blauen Briefkastensystems neben Raum 4.518 – einwerfen.
Die Mitarbeitenden der Scheinausgabe entnehmen anschließend die Scheine und sortieren Sie für
die Ausgabe.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Für welche Module bzw. Studiengänge existieren Scheine/Laufzettel?
Scheine müssen für alle Module aller auslaufenden Studiengänge ausgestellt werden.
Von den aktuellen Studiengängen sind folgende Module betroffen:


Schulische BA-Studiengänge: Orientierungspraktikum, Berufsfeldpraktikum
Fachlicher BA-Studiengang: IP 1-3 (Individuelle Profilbildung), P 1-2 (Projektstudium),
Praxisphase
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………..
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Praktikumsber.
Darüber hinaus können auf Ihren Wunsch hin auch Ausarbeitungen/Hausarbeiten in der Scheinausgabehinterlegt und von den Studierenden abgeholt werden.
44
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen
2.
Vorbereitung von Prüfungen
Prüfungskoordination
E-Mail: [email protected]
Tel.: 4569
Prüfungsplanung.
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
2.1 Prüfungsplanung
Inwieweit ist es relevant, den Wunsch nach Studien- bzw. Prüfungsleistungen bei den Studierenden zu erfragen?
In einigen Modulen können die Studierenden eigenständig entscheiden, in welchem Element sie
ihre Prüfungsleistung erbringen und somit selbst regulieren, wann und wo sie eine Studien- bzw.
Prüfungsleistung absolvieren.
Prüf.-terminierung

Vor diesem Hintergrund sollten Sie in den entsprechenden Modulen frühzeitig erfragen, welche
Leistung die Studierenden ablegen wollen, um Ihre eigene Prüfungsplanung vorzunehmen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

Von wem erhalte ich eine Übersicht der angemeldeten Studierenden zu Studien- oder
Prüfungsleistungen?
Eine solche Übersicht erhalten Sie von der Prüfungskoordination.
Hierbei werden nach dem Ablauf der Anmeldefrist alle Anmeldungen zu den Großklausuren den
Lehrgebieten übermittelt, während alle anderen Anmeldungen bei der Prüfungskoordination
nachgefragt werden können.

Lehramt
……………………………………………………………………………………………………………………………………
Woher bekomme ich Protokollbögen für mündliche Prüfungsleistungen?
Protokollbögen für mündliche Prüfungsleistungen erhalten Sie im Sekretariat Ihres Lehrstuhls und in der Prüfungskoordination.
……………………………………………………………………………………………………………………………………
2.2 Prüfungsterminierung

Wie werden Prüfungstermine festgelegt?
Prüfungstermine werden in Absprache mit der Prüfungskoordination getroffen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Gibt es feste Anmeldezeiträume und Prüfungszeiträume an der Fakultät?
Über
Der Anmeldezeitraum für Prüfungen beginnt im BOSS i.d.R. spätestens sechs Wochen vor dem
Prüfungstermin und endet 2 Wochen vorher.
Die entsprechenden Prüfungszeiträume liegen dabei i.d.R. in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Stand: März 2015
Verarbeitung
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen
45
Wie/Wann informiere ich die Studierenden über den Anmeldezeitraum und Prüfungstermin?

Sobald der Termin feststeht, werden die Studierenden in der Lehrveranstaltung und übers EWS
von den Lehrenden informiert.
Die Klausurtermine sowie Anmeldezeiträume werden darüber hinaus von der Prüfungskoordination per Mail an die Studierenden verschickt sowie auf der Homepage der Prüfungskoordination
veröffentlicht. Die Lehrgebiete können ergänzend dazu ihre Termine auf den Internetseiten kommunizieren.
Klausurplanung
Prüf.-terminierung
................................................................................................................................................................................................
2.3 Klausurplanung
Wer kümmert sich um entsprechende Räume für Klausuren?

Hörsäle für Großklausuren in der Prüfungszeit (erste 2-3 vorlesungsfreie Wochen) werden durch
die Prüfungskoordination geblockt und koordiniert. Sind andere Prüfungstermine oder Räume
gewünscht, müssen diese vom Lehrgebiet organisiert werden.
Während der Vorlesungszeit finden die Klausuren im Rahmen der Lehrveranstaltungen statt –
werden größere Räume benötigt, müssen diese vom Lehrgebiet bei der Zentralen Raumvergabe
(Dez. 6) angefragt werden.
................................................................................................................................................................................................
Wer ist für die Organisation der Prüfungsaufsicht verantwortlich?

Die Lehrgebiete organisieren selbstständig die Aufsicht für ihre Prüfungen.
................................................................................................................................................................................................
Woher bekomme ich ein Klausurdeckblatt und Klausurbogen?

Die Klausurbögen und Klausurdeckblätter sind in den Sekretariaten erhältlich.
................................................................................................................................................................................................
Wie werden Klausurbögen vervielfältigt?

Die Vervielfältigung Ihrer Klausuren wie auch anderer umfangreicher Dokumente kann von der
Zentralen Vervielfältigungsstelle der TU Dortmund vorgenommen werden.
Hierfür leiten Sie Ihre Dokumente möglichst frühzeitig über den elektronischen Auftragsschein
des Services weiter und geben Anzahl, Formate, etc. Ihrer Ausführungen an. Den Auftragsschein
finden Sie innerhalb des Serviceportals unter folgendem Link:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/vervielfaltigung
Zur Auswertung von Multiple-Choice-Klausuren kann überdies die Zentrale Scanstelle in Anspruch genommen werden.
KONTAKT:
Zentrale Vervielfältigungsstelle (ZV)
Tel.: 755 - 2387
E-Mail: [email protected]
Zentrale Scanstelle
Tel.: 755 - 2062
E-Mail: [email protected]
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
46
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen

Wann gebe ich Klausuren zur Umsetzung an den Umsetzungsdienst?
Sollten Studierende mit Sehbeeinträchtigung ein modifiziertes Format Ihrer Klausur benötigen,
können Sie diese im Umsetzungsdienst bearbeiten lassen. Erfragen Sie den konkreten Bedarf der
Studierenden hierfür bitte frühzeitig und leiten Sie diesen an den Umsetzungsdienst des DoBuS
weiter. Die Bearbeitungszeit für Klausuren nimmt i.d.R. zwei Wochen in Anspruch.

.
................................................................................................................................................................................................
Wann nehme für Klausuren die Unterstützung des DoBuS wahr?
Unterstützung des DoBuS können Sie insbesondere bei Fällen des Nachteilsausgleichs einholen,
um sich hinsichtlich der Form der äquivalenten Prüfungsleistung beraten zu lassen, über Formalitäten des Nachteilsausgleichs zu informieren oder bei Streitigkeiten mit den Studierenden eine
Moderation/Supervision in Anspruch zu nehmen.
................................................................................................................................................................................................
.-
2.4 Lehramts-Prüfungen

Wie erfolgt die Organisation der staatsexamensrelevanten Prüfungen an der Fakultät?
Die Koordination der Anmeldungen sowie die Erstellung der Prüfungspläne erfolgt komplett über
die Prüfungskoordination.
Klausurplanung
Staatsexamensrelevante Prüfungen der Fakultät werden von der Prüfungskoordination gemanagt.
Diese legt in Absprache mit dem Landesprüfungsamt die Prüfungszeiträume sowie die Klausurtermine fest und veröffentlicht diese auf der Internetseite. Ergänzend dazu werden die Prüfer_innen per Schreiben über die Termine und Anmeldemodalitäten informiert.
................................................................................................................................................................................................
Wie verfahre ich bei Studierenden, die nach der Prüfungsordnung LPO 2003 mit 3. Förderschwerpunkt studieren?
Drittfach-Prüfungen können in Absprache mit der Prüfungskoordination auch außerhalb der festen Prüfungszeiträume stattfinden. Die Prüflinge vereinbaren den Termin mit dem Prüfer und informieren die Prüfungskoordination. Die Prüfungsprotokolle sind umgehend nach Prüfungstermin
an die Prüfungskoordination zu übermitteln.
................................................................................................................................................................................................
CHECKLISTE: Vorbereitung von Prüfungen

Teilnahme an der Prüfungsleistung und Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei
den Studierenden erfragen

Prüfungstermin innerhalb des Prüfungszeitraums festlegen und Studierende informieren

für Klausuren Räume und Aufsichtspersonen organisieren

Klausuren vervielfältigen lassen

Klausuren ggf. im Umsetzungsdienst barrierefrei anpassen lassen

Staatsexamensrelevante Prüfungen mit der Prüfungskoordination abstimmen
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Lehramts-Prüfungen

.
47
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen
3.
Durchführung von Prüfungen
Muss ich nicht angemeldete Studierende zur Klausur zulassen?

.
Studierende, die sich nicht zur Prüfung angemeldet haben und zum Klausurtermin erscheinen.
müssen zur Prüfung zulassen werden, soweit die Raumkapazitäten ausreichen und die entsprechenden Prüfungsunterlagen vorhanden sind.
Prüf.-
4.
Nachbereitung von Prüfungen
ANSPRECHPARTNER_INNEN:
Prüfungskoordination
E-Mail: [email protected]
Tel.: 4569
Bewertung
4.1 Bewertung von Leistungen

Welche Noten darf ich vergeben?
Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden:





1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;
2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen
nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Betrachtung der studienbegleitenden Prüfungen können die Noten um 0,3 verringert oder erhöht werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
Weiteres regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.
................................................................................................................................................................................................
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
48
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen

Wie sind die Nachkommastellen auf- oder abzurunden?
Noten sind auf eine Nachkommastelle zu reduzieren, ohne diese auf- oder abzurunden. Weitere
Nachkommastellen werden gestrichen.
................................................................................................................................................................................................
Wie viel Zeit habe ich für die Korrektur von Klausuren, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten?
.

Schriftliche Arbeiten, wie Klausuren, Hausarbeiten, etc., sind innerhalb von acht Wochen nach
Prüfungs- bzw. Abgabetermin zu korrigieren. Abschlussarbeiten sind hingegen innerhalb von drei
Monaten nach Zugang zu begutachten.
…………………………………………….....................................................…………………………………………………………………………………………

Wie erfasse ich nicht angemeldete Studierende mit erbrachter Leistung?
Nicht angemeldete Studierende sind in der Ergebnisliste mit aufzuführen oder auf der von der
Prüfungskoordination angeforderten Liste nachzutragen. Wichtig ist hierbei, dass die Meldung
unter Angabe von Matrikelnummer und vollständigem Namen erfolgt.
................................................................................................................................................................................................

Wie verfahre ich bei nachträglich erbrachten Leistungen (z.B. Hausarbeiten)?
Nachträgliche Leistungen können jederzeit per Mail an die Prüfungskoordination unter Angabe
von Matrikelnummer, Name, Vorname, Leistung, Semester, Bezugsveranstaltung gemeldet werden.
…………………………………………………………………………….....................................................…………………………………………………………

Was ist eine 4,0-Bescheinigung?
Diese Bescheinigung bestätigt, dass die/der Absolvent_in ihre/seine eingereichte Abschlussarbeit
mind. mit der Note 4,0 bestanden hat. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung von
Seiten der/des Lehrenden, die von der Prüfungsordnung nicht verlangt wird.
................................................................................................................................................................................................

In welchen Fällen ist es gerechtfertigt, eine 4,0-Bescheinigung auszustellen?
................................................................................................................................................................................................

Wie verfasse ich eine 4,0-Bescheinigung?
Die Prüfungsverwaltung (Dezernat 4.3) stellt Ihnen Vordrucke zur Verfügung.
Ist mit der/dem Absolvent_in vereinbart, eine 4,0-Bescheinigung auszustellen, ist der Vordruck
der Abschlussarbeit beizufügen.
................................................................................................................................................................................................

Wo reiche ich die Bescheinigung ein?
Die Bescheinigung wird per Hauspost an das Dezernat 4.3 – Prüfungsverwaltung verschickt.
................................................................................................................................................................................................
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Bewertung
Die 4,0-Bescheinigung sollte lediglich in Ausnahmen ausgestellt werden, wenn die/der Absolvent_in frühzeitig ankündigt, zum weiteren Studium an eine andere Universität zu wechseln, Ein-/
Umschreibefristen einhalten oder für eine nachfolgende berufliche Tätigkeit eine bestandene Abschlussarbeit vorweisen zu müssen.
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen
49
4.2 Übermittlung von Leistungen

Welche Leistungen sind an die Prüfungskoordination zu übermitteln?
Es sind sowohl Prüfungs- als auch Studien- und Teilleistungen zwecks Verbuchung im BOSSSystem sowie Archivierung zu übermitteln.
.
................................................................................................................................................................................................

In welcher Form gebe ich die Leistungen der Studierenden ab?
Absolvierte Leistungen der Studierenden sind in Form einer Excel-Liste mit folgenden Angaben
per Mail an die Prüfungskoordination zu übermitteln:






Matrikelnummer,
Name, Vorname,
Leistung,
Modul,
Semester,
Bezugsveranstaltung.
Anmeldelisten aus dem BOSS-System können zum Ausfüllen von der Prüfungskoordination angefordert werden.
................................................................................................................................................................................................

Bis wann gebe ich die Leistungen der Studierenden ab?
Studienleistungen sollen bis zum Ende des Semesters (31.03. oder 30.09.), Prüfungsleistungen,
Hausarbeiten und Vorträge mit schriftl. Ausarbeitung bis zum 31.05. oder 30.11. an die Prüfungskoordination gemeldet werden.
……………………………………………………………………………………………….....................................................………………………………………

Wie und wann gebe ich den Studierenden ihre Prüfungsergebnisse bekannt?
Bei mündlichen Prüfungen wird den Studierenden das Prüfungsergebnis sofort persönlich, bei
schriftlichen Prüfungsleistungen (Klausur, Hausarbeit oder gleichwertig) spätestens 8 Wochen
nach Prüfungstermin per Aushang oder im EWS mitgeteilt.
................................................................................................................................................................................................

Wo und in welcher Form dürfen Prüfungsergebnisse veröffentlicht werden?
Prüfungsergebnisse dürfen im EWS oder per Aushang bekannt gegeben werden. Zu beachten ist
hierbei jedoch, dass die Bekanntgabe anonymisiert, d.h. ausschließlich unter Angabe der Matrikelnummer und der dazugehörigen Note, erfolgt.
Übermittlung
................................................................................................................................................................................................
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
TEIL III – STUDIUM UND LEHRE – Organisation und Koordination von Prüfungen
50
4.3 Verarbeitung von Leistungen

Wer pflegt Prüfungsergebnisse im BOSS-System ein?
.
Alle zu verbuchenden Leistungen der Studierenden werden ausschließlich durch die Prüfungskoordination erfasst.
................................................................................................................................................................................................

Wann werden Prüfungsergebnisse eingepflegt?
Prüfungsergebnisse werden spätestens 3 Wochen nach Eingang bei der Prüfungskoordination, in
dringenden Fällen sofort verbucht.
……………………………………………………….…………………………………....................................................……………………………………………

Wo und von wem werden Klausuren und Abschlussarbeiten archiviert?
Klausuren und andere schriftliche Arbeiten sowie Prüfungsprotokolle sind Bestandteil der Prüfungsakte und werden in der Prüfungskoordination archiviert.
Abschlussarbeiten werden hingegen beim Erstprüfer archiviert.
................................................................................................................................................................................................

Wie lange werden Klausuren und Abschlussarbeiten archiviert?
Klausuren und andere schriftliche Arbeiten sowie Prüfungsprotokolle werden nach Ablauf des
Kalenderjahres 2 Jahre lang aufbewahrt.
Staatsexamensarbeiten müssen hingegen 5 Jahre, dazugehörige Prüfungsformalitäten, wie Anmeldungen und Protokolle, sogar 50 Jahre vorgehalten werden.
................................................................................................................................................................................................

Wie organisiere ich Klausureinsichten?
Nach Klausurkorrektur und Bekanntgabe der Ergebnisse können den Studierenden Sammeltermine zur Klausureinsicht angeboten werden. Danach werden die Klausurexemplare an die Prüfungskoordination zur Archivierung weitergeleitet.
Bereits archivierte Klausurexemplare werden auf Wunsch der/dem Prüfer_in für Klausureinsichten von der Prüfungskoordination zur Verfügung gestellt.
................................................................................................................................................................................................
CHECKLISTE: Nachbereitung von Prüfungen

Leistungen innerhalb des Korrekturzeitraums bewerten

bei Abschlussarbeiten ggf. eine 4,0-Bescheinigung ausstellen

bewertete Leistungen an die Prüfungskoordination übermitteln

Noten anonym den Studierenden bekannt geben

Prüfungsleistungen zur Archivierung einreichen
Stand: März 2015
Verarbeitung
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
NOTIZEN
51
Notizen
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………………
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
NOTIZEN
52
Notizen
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….………………
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Stand: März 2015
Impressum:
Technische Universität Dortmund
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Emil-Figge-Straße 50
44227 Dortmund
Tel.: 0231 755 - 4541
Fax: 0231 755 - 4503
Mail: [email protected]
Die Technische Universität (TU) Dortmund ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW)
eine vom Land Nordrhein-Westfalen getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Rektorin Univ.-Prof. Dr. Ursula Gather.
Die TU Dortmund nimmt ihre Aufgaben gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 HG NRW unter der Rechtsaufsicht des Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf wahr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG): DE 811
258 273
Redaktionell verantwortlich:
Technische Universität Dortmund
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Studienkoordination
Mail: [email protected]
Abbildungen:
Foto-Pool der TU Dortmund