Sozialdemokatische Errungenschaften der TTIP

S&D Errungenschaften in der INTA TTIP-Resolution, u.a., 28/05/2015
Menschenrechtsklausel (a) (vi)
• Garantie der Grundrechte durch verbindliche Menschenrechtsklausel
Dienstleistungen (b) (v)
• Marktzugang nur nach "positiv"-Listenansatz. D.h.: nur Dienstleistungen, die explizit
aufgelistet werden, können für ausländische Anbieter geöffnet werden.
Öffentliche Dienstleistungen/Daseinsvorsorge (b) (vii)
•
Weitreichende Ausnahme von Dienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse und
Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (z.B. Wasserversorgung, soziale
Dienste etc.). Kommunen und Länder sollen jederzeit die Möglichkeit haben, die Bereitstellung
öffentlicher Dienstleistungen ihren Interessen nach zu gestalten. Eine Entscheidung zur
Liberalisierung einer gewissen Dienstleistung ist muss jederzeit wieder rückgängig gemacht
werden können. Der Schutz der Daseinsvorsorge gilt unabhängig von öffentlicher oder
privater Finanzierung.
Datenschutz (b) (xii)
•
Umfassende Ausnahme des existierenden und zukünftigen EU Rechtsrahmens für den
Schutz persönlicher Daten ohne jede Ausnahme, dass dieser kohärent mit anderen Teilen
des Abkommens sein muss. Datenschutz muss zwingend garantiert und respektiert werden.
Spionage (b) (xiii) + O
• Es muss eine befriedigende Lösung zur Einstellung der Massenüberwachung vor Zustimmung
zu einem TTIP erzielt werden.
Kultur/audiovisuelle Dienstleistungen (b) (xviii) + (xix) + (xx)
•
Weit gefasster Schutz bestehender und zukünftiger Leistungen der kulturellen Vielfalt, das
Recht der Beibehaltung oder Neufassung von Gesetzen zum Schutz der kulturellen Vielfalt
und zur Förderung der kulturellen Vielfalt muss erhalten werden. Medienfreiheit und Vielfalt
muss unabhängig von der Plattform oder Technologie erhalten und geschützt werden. Die
UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt soll eingebunden werden. Subventionierung und
Förderung der Kulturindustrie, von kulturellen, Bildungs-, audiovisuellen und medialen
Dienstleistungen bleibt unangetastet, ebenso die Buchpreisbindung
Vorsorgeprinzip (c) (i)
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•
Deutliches Bekenntnis zu hohen Standard des Schutzes von Gesundheut und Sicherheit im
Rahmen des Vorsorgeprinzips. Dabei wird auch die vollständige Gesetzgebungsfreiheit im
Rahmen des Vorsorgeprinzips für die EU erklärt.
Verbraucherschutzstandards (c) (ii)
•
Keine Kompromisse bei Lebensmittel, Umwelt- oder sonstigen Standards in der EU. Keine
"downward harmonisation" zugunsten eines Abkommens. Das gilt u.a. auch für Regeln bei
genetisch veränderten Produkten und deren Kennzeichnung, Kloning, REACH, endokrine
Störungen uvm. . Keine Einschränkung neuer Gesetzgebungen
Regulatorische Zusammenarbeit (c) (iv) + (viii)
•
Regulatorische Zusammenarbeit darf auf keiner Ebene demokratische Gesetzgebung
unterlaufen oder nur diesen Prozess verlangsamen, keine
Arbeitnehmerrechte (d) (ii) + (iii) + (iv) + (v)
•
•
•
Bindendes und durchsetzbares Nachhaltigkeitskapitel im Rahmen des allgemeinen
Streibeilegungsmechanismus. Die Arbeitnehmer- und Umweltstanddarts sind nicht nur im
Nachhaltigkeitskapitel verbindlich sondern auch in den anderen Teilen des Abkommens, bei
Investitionen, Dienstleistungen, öffentlicher Beschaffung
Forderung nach der Ratifizierung und Umsetzung der 8 ILO Kernarbeitsnormen, ILO Decent
Work Agenda, CSR Regeln nach OECD Guidelines for Multinational Enterprises. Die
Umsetzung muss von Sozialpartnern und Zivilgesellschaft überprüft werden.
EU Unternehmen, die in den USA tätig sind, sollen Betriebsräte nach der European works
council directive unterstützen
Folgenabschätzung (d) (vi)
•
Forderung nach einer umfassenden Folgeabschätzung unter Berücksichtigung der
Auswirkungen eines möglichen Abkommens auf u.a. Arbeitsplätze und Umwelt unter
Einbezug aller relevanten Interessenvertreter, inkl. der Zivilgesellschaft. Gegebenenfalls
auftretende negative Konsequenzen müssen mit einem Ausgleichsfond angegangen werden.
Nachhaltigkeit der Energie (d) (viii) + (x)
•
Keine Einschränkung bestehender Qualitätsstandards und Aufgabe Nachhaltigkeitsstandards
für Energieproduktion und -effizienz zu erarbeiten und umweltfreundliche Technologien zu
fördern
Keine privaten Schiedsstellen / neues nur ergänzendes System Investitionsgerich (d) (xiii) + (xiv)
+(xv)
•
•
•
Die bisherigen privaten Schiedsstellen haben keinen Bestand mehr in TTIP
Die bestehenden Rechtswege sind zwischen den USA und der EU ausreichend
Nur bei ungelösten Fragen, könnte ein neues System zum Schutz greifen
(Öffentliches Gericht, transparente Verhandlungen geführt von öffentlich ernannten
unabhängigen Richtern, Revisionsmechanismus, uvm.)
Transparenz (i) +(ii)
•
Verbesserter Zugang zu Informationen, Zugang zu Verhandlungsdokumenten (inkl.
konsolidierter Textversionen) für MEPs
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