Infoblatt eTicket Scool Deutsch

Umstellung Scool-Abo auf (((eTicket-Chipkarte
Stuttgart, Mai 2015
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden sämtliche Schülerinnen und Schüler im bezuschussten Scool-Abo (Kostenanteil in den
Landkreisen i.d.R. 40,55 €; Stadt Stuttgart 37,55 €) auf eine elektronische Chipkarte mit gespeicherter Fahrtberechtigung umgestellt.
Die Chipkarten werden bis Ende August 2015 nach Hause geschickt, sie müssen nicht gesondert beantragt werden. Es genügt der Upload eines aktuellen Lichtbildes unter www.mypolygo.de
Im Folgenden möchten wir Sie über Neuerungen und die wichtigsten Unterschiede zum bisherigen System informieren. Bitte beachten: Die Übersicht bezieht sich ausdrücklich nur auf das bezuschusste, netzweit gültige Scool-Abo (erkennbar am Aufdruck „Scool“
und fehlender Preisangabe bei den derzeitigen Wertmarken).
Bisheriges Scool-Abo
Scool-Abo als (((eTicket
Ticket
Vorderseite
Rückseite
Seite 1 von 6
Umstellung Scool-Abo auf (((eTicket-Chipkarte
Bisheriges Scool-Abo
Scool-Abo als (((eTicket


Bislang nutzten die Schüler ihren Verbundpass mit Lichtbild
zusammen mit einer monatlich gültigen Wertmarke als
VVS-Ticket.



Zusatzwert-  Kostenlose Zusatzwertmarke Netz bei ununterbrochener
Teilnahme am Abo von Sept. bis Juli (11 Monate).
marke Netz
Versand

Bisherige halbjährliche klassenweise Verteilung der Wertmarkenbögen über die Schulsekretariate.
Es handelt sich um eine kontaktlose Chipkarte mit dem
neuen Markennamen „polygo“. Die Fahrtberechtigung (das
eigentliche VVS-Ticket) ist in elektronischer Form auf der
Chipkarte gespeichert und kann von Busfahrern bzw. Kontrollpersonal ausgelesen werden.
Es ist bei der Chipkarte kein zusätzlicher Verbundpass
und keine zusätzliche Wertmarke erforderlich.
Die Chipkarte als Trägermedium ist - unabhängig von der
gespeicherten Fahrtberechtigung – ähnlich der Girocard
(ec-Karte) grundsätzlich 5 Jahre gültig. Sollte die Abodauer
darüber hinaus gehen, so erhält der Abokunde rechtzeitig
automatisch eine Folgekarte.
Nach einer Kündigung oder während einer temporären Unterbrechung (siehe unten) wird die Fahrtberechtigung in einem zentralen System gesperrt – hierfür ist keine Rücksendung der Chipkarte erforderlich.

Beim Scool-Abo auf Chipkarte ist der Monat August zukünftig generell kostenfrei (keine Abbuchung) – unabhängig von
der Zahl der Teilnahmemonate.

Bisherige klassenweise Verteilung über die Schulsekretariate entfällt.
Die Karte wird den Schülern direkt postalisch zugeschickt.
Das Scool-Abo als eTicket ist bereits auf den versendeten
Chipkarten gespeichert.
Die Chipkarten werden bis spätestens Ende 8/2015 direkt
vom Abo-Center an die Heimatadresse geschickt. Die



Seite 2 von 6
Umstellung Scool-Abo auf (((eTicket-Chipkarte
Bisheriges Scool-Abo
Scool-Abo als (((eTicket

Bestandskunden
Chipkarten sind ab 01.09.15 im ÖPNV gültig.
Es ist kein Antrag oder neuer Bestellschein auszufüllen, lediglich das Hochladen/Einreichen eines aktuellen
Lichtbildes. www.mypolygo.de
 Automatische Verlängerung des Scool-Abo, sofern nicht als  Keine vertragliche Änderung auf Grund des neuen VerfahSchulabgänger von der Schule gemeldet oder Abokunde
selbst aktiv gekündigt hat.



Neukunden  Ausfüllen des von der Schule mit Stempel bestätigten Be-
 Keine Änderung: Ausfüllen des von der Schule mit Stempel
stellscheins.
Bestellfrist

Kündigung
 Schriftliche Kündigung und Rücksendung der noch vorhan-
Der vollständig ausgefüllte Bestellschein (inkl. unterschriebenem SEPA-Lastschriftmandat) muss bis zum 15. des
Vormonats beim zuständigen Abo-Center eingegangen
sein.
denen Wertmarken.
rens notwendig.
Scool-Abonnenten werden von Ihrem jeweiligen AboCenter angeschrieben und erhalten hierbei einen Infoflyer,
mit ausführlichen Hinweisen zum weiteren Vorgehen und
einem Rückmeldeformular.
Hochladen eines aktuellen Passbildes unter
www.mypolygo.de
Alternativ steht der Postweg zur Rückmeldung zur Verfügung. In diesem Fall bitte das Lichtbild mit dem beigelegtem Rückmeldeformular dem zuständigen Abo-Center senden.
bestätigten Bestellscheins.
 Wie bislang Frist bis zum 15. des Vormonats

Schriftliche Kündigung gegenüber dem Abo-Center mit
einer Frist von einem Monat (neu) (Posteingang) zum
Seite 3 von 6
Umstellung Scool-Abo auf (((eTicket-Chipkarte
Bisheriges Scool-Abo
Scool-Abo als (((eTicket
Ende eines Kalendermonats. Keine Rücksendung der
Chipkarte erforderlich – die Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt.
Unterbrechung

Verlust
 Von der Schule bestätigte Verlustmeldung an das zuständi-
Schriftliche Benachrichtigung des Abo-Centers bis zum 15.
des Vormonats und Rücksendung der Wertmarke(n).
ge Abo-Center. Ausstellung Ersatzwertmarken gegen
7,50 € (eine Wertmarke) bzw. 15,00 € (zwei und mehr
Wertmarken).
Defekt
 Bei schriftlicher oder elektronischer Benachrichtigung
des Abo-Centers bis zum 15. Vormonats kann das ScoolAbo auf Chipkarte einzelne Monate unterbrochen werden –
unabhängig von der Zahl der Teilnahmemonate. Keine
Rücksendung der Chipkarte – die Fahrtberechtigung
wird elektronisch gesperrt.





Verlustmeldung des Abokunden direkt an das zuständige
Abo-Center. Ausstellung Ersatzchipkarte gegen 15,00 €
Gebühr. Die alte Fahrtberechtigung wird elektronisch
gesperrt.
Es erfolgt ein zeitnaher Versand einer Ersatzkarte.
Kein Ersatz zwischenzeitlich entstandener Fahrtkosten.
Kann die Chipkarte nicht mehr gelesen werden oder liegt
ein ähnlicher Defekt vor, so ist unverzüglich Kontakt mit
dem Abo-Center aufzunehmen und die Chipkarte dem AboCenter zurückzusenden. Es erfolgt ein zeitnaher Versand
einer Ersatzkarte.
Handelt es sich um eine offensichtlich mutwillige Beschädigung (Chipkarte z.B. geknickt, gelocht, Hitzeeinwirkung,
…), so erfolgt Ersatzausstellung nur gegen 15,00 € Gebühr
und ohne Ersatz zwischenzeitlich angefallener Fahrtkosten.
Seite 4 von 6
Umstellung Scool-Abo auf (((eTicket-Chipkarte
Vergessen
Bisheriges Scool-Abo
Scool-Abo als (((eTicket



Sonstiges
Nachträgliche Vorlage von Verbundpass + gültiger Wertmarke binnen einer Woche bei einem Kundenzentrum des
prüfenden Verkehrsunternehmens.
Sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz
eines gültigen Tickets gewesen ist, so ermäßigt sich das
Erhöhte Beförderungsentgelt auf ein Bearbeitungsentgelt
von 7,00 €.








Nachträgliche Vorlage der Chipkarte binnen einer Woche
bei einem Kundenzentrum des prüfenden Verkehrsunternehmens.
Keine Änderung.
Scool-Abo beendet: Die einmal ausgegebene Karte verbleibt im Besitz des Kunden und kann zukünftig zur Speicherung weiterer Tarifprodukte genutzt werden. Planung:
Kauf von Zeittickets über Automaten ab 1/2016.
Eine Unterschrift auf der Kartenrückseite ist nicht erforderlich.
Bitte in keinem Fall Rücksendung der Chipkarte an das
Abo-Center oder die Schule (Ausnahme: Defekt).
Kein Pfand, aber Ersatzgebühr bei Verlust/Zerstörung
Kein Versand neuer Chipkarten für neue Schulhalbjahre,
die Karte bleibt nach Ausgabe regulär für 5 Jahre beim
Kunden.
Die Karten und der eingelassenen Chip sind empfindlich gegen mechanische, elektromagnetische Einwirkungen und Hitze. Bitte insbesondere nicht knicken,
lochen, zerkratzen, waschen, Feuer aussetzen etc.
Die Chipkarte entspricht in der Sicherheitsstruktur dem Datenstandard der sog. Kernapplikation (KA) für das (((eTicket
des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Seite 5 von 6
Umstellung Scool-Abo auf (((eTicket-Chipkarte
HINWEIS für VVS-MonatsTickets Schüler, Auszubildende Studierende im Abo (sog. „Selbstzahler“ ohne Zuschussanspruch
nach den Satzungen zur Schülerbeförderung - Preisaufdruck auf Wertmarke, kein Schriftzug „Scool“, Preis abhängig von der Zonenzahl):
 Die Ausgabeform mit Verbundpass + aktuell gültiger Wertmarke bleibt zunächst erhalten. Diese Kunden werden in 2015
noch nicht auf die polygo-Card umgestellt.
 Der Versand der halbjährlichen Wertmarkenbögen erfolgt zukünftig ebenfalls per Post an die Heimatadresse des Abonnenten.
 Ansonsten keine Änderung im Ablauf oder der Gültigkeit.
Seite 6 von 6