Informationen zur Einrichtung eines Lernmittelfonds an der Schule zum Schuljahr 2015/2016 1. Rahmenbedingungen Die Lernmittelfreiheit in Berlin ist in § 50 Schulgesetz geregelt. Seit dem Schuljahr 2003/2004 müssen Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler die Schulbücher, die in der Bücherliste für die jeweilige Klasse angefordert werden, selbst anschaffen und behalten sie als Eigentum. Die Kosten für die Anschaffung dürfen 100 € nicht überschreiten. Ausnahmen von der Aufhebung der Lernmittelfreiheit bestehen für Personen, denen die private Beschaffung wirtschaftlich unzumutbar ist. Nach den uns vorliegenden Informationen sind das diejenigen, die Unterstützung nach Hartz IV oder durch Wohngeld erhalten. In diesen Fällen erhalten die Kinder auch weiterhin die Bücher von der Schule. 2. Lernmittelfonds-Verfahren allgemein Das Lernmittelfondsverfahren wird vom Landeselternausschuss unterstützt und ist von ihm mit der Schulverwaltung abgesprochen. Es vereinfacht für die Schule die Organisation der Verteilung der Lernmittel, stellt sicher, dass bei Schuljahresbeginn die Bücher und Arbeitsmittel in den Klassen für alle Kinder vorhanden sind und verringert für die Eltern die Ausgaben für Lernmittel. Viele Schulen im Land Berlin beteiligen sich seit vielen Jahren erfolgreich am Lernmittelfonds-Verfahren, z.T. mit großer und zahlreicher Beteiligung der Elternschaft. 3. Vorteile für Eltern und für die Schule Es gibt für kein Fach das einzig ideale Lehrwerk, um den Ansprüchen an „guten“ Unterricht gerecht werden zu können, um somit auch auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen/Schüler einzugehen. Lehrwerke bilden die Basis, jedoch fehlt oft eine Aufgabenkultur, um Schülerinnen und Schüler adäquat zu fördern oder zu fordern. Keine Lehrkraft kann trotz der angeschafften Bücher zur täglichen Benutzung der Bücher angehalten oder angewiesen werden. Mitunter schaffen Sie für ein Schuljahr Bücher an, die z.T. im täglichen Unterricht möglicherweise je nach Fach kaum genutzt werden. Nach einem Jahr sind diese Bücher Ihr Eigentum und werden vereinzelt oder gar nicht mehr weiter genutzt. Welch eine Verschwendung nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus ökologischer Sicht. Bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 mussten Sie z.T. völlig veraltete Auflagen, bis zum Jahr 2004 zurückgehend, anschaffen, weil sie auf der Bücherliste standen. Für das Schuljahr 2014/2015 haben wir erstmals von Klasse 1-4 neue, moderne Lehrwerke angeschafft. Diese können auch im kommenden Schuljahr genutzt werden. In der Perspektive jedoch gibt es in den nächsten zwei Jahren neue Lehrwerke, da zum Schuljahr 2015/2016 die Implementierung der neuen Rahmenlehrpläne beginnt, die dann zum Schuljahr 2016/2017 unterrichtswirksam werden. Kernpunkt der neuen Rahmenlehrpläne bildet das Niveaustufenkonzept von Klasse 1-10. Lehrwerke werden sich in der Zukunft verändern und sich durch eine neue Aufgabenkultur auszeichnen, um stärker als bisher, den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können. Die Durchführung des Lernmittelfondsverfahrens erfolgt in der Verantwortung der Eltern in Zusammenarbeit mit der Schule. Eltern, die am Lernmittelfondsverfahren teilnehmen, zahlen in jedem Schuljahr einen bestimmten Betrag auf das Konto des Lernmittelfonds der Bötzow-Grundschule ein. Die Gelder auf diesem Konto werden ausschließlich für den Kauf von Lernmitteln verwendet. Die Schulbücher werden für einen Zeitraum von etwa 4 Jahren angeschafft und genutzt. Zu den Lernmitteln gehören (laut Senatsverwaltung) Schulbücher, ergänzende Druckschriften (beispielsweise Wörterbücher, Lektüren, Arbeitshefte, Atlanten und Notenblätter) sowie andere Unterrichtsmedien und Arbeitsmittel (beispielsweise Lernkarteien und digitale Datenträger mit Lern- oder Unterrichtssoftware, die Schulbücher ergänzen oder ersetzen). 4. Zusammenfassung Ein Lernmittelfonds ist ein Leihsystem. Daran teilnehmende Familien überlassen die Anschaffung der Lernmittel (Bücher) der Schule. Die angeschafften Schulbücher und sonstigen Lernmittel gehen dabei in das Eigentum der Schule über und werden für die Dauer eines Schuljahres an die teilnehmenden Schüler ausgeliehen. Der besondere Vorteil des Lernmittelfonds über die Schulbücher hinaus ist, dass von der Schule weitere ergänzende Druckschriften sowie andere Unterrichtsmedien und Arbeitsmittel angeschafft und Ihren Kindern zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre aus Kostengründen nicht möglich, wenn alle Eltern die Anschaffung dieser Materialien selbst finanzieren müssten. Die Teilnahme an einem solchen Lernmittelfonds ist freiwillig. Da er für Sie finanzielle Vorteile bietet und wir als Schule über Lehrbücher hinaus viele weitere Materialien für die Hand des Kindes anschaffen können, würden wir uns freuen, wenn möglichst alle Eltern die Vorteile des Lernmittelfonds nutzen würden. Variante 1: Teilnahme am Lernmittelfonds Die Eltern beteiligen sich am Lernmittelfonds-Verfahren und zahlen einen von der Gesamtelternvertretung festgelegten Betrag ein. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten die Bücher von der Schule geliehen und geben sie am Schuljahresende zurück (ausgenommen Arbeitshefte). Bücher, die nicht sorgfältig behandelt wurden, verschmutzt oder zerstört sind oder die verloren wurden, müssen ersetzt werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Eltern, die den Lernmittelfonds verwalten. Variante 2: Befreiung von der Zuzahlung (Sozialhilfe oder Wohngeld oder BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) Diese Eltern zahlen nicht in den Lernmittelfonds ein und legen die entsprechende amtliche Bescheinigung der Schule vor. Das Land Berlin (die Schule) kommt in diesen Fällen für die Lernmittelbeschaffung auf. Jedes Jahr bekommt die Schule 25 € für das Kind (Gebrauch der Schulbücher 4 Jahre), d.h. pro Kind 100€ auf vier Jahre verteilt. Die Schule schafft die Schulbücher für diese Kinder an. Variante 3: Selbstfinanzierung der Schulbücher Sollten Sie die Vorteile des Lernmittelfonds nicht nutzen wollen, erhalten Sie am Ende des Schuljahres die Bücherbestellliste und müssen den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für die jeweilige Jahrgangsstufe aufwenden. Vergleich: Lernmittelfonds vs. Selbstfinanzierung Rechenbeispiel von 2009/20010 bis 2014/2015 (Schülerin/Schüler von Klasse 1-6) zur Verdeutlichung der Vergleichbarkeit (Selbstfinanzierung/fiktive Einzahlung in einen Lernmittelfonds): Schuljahr Klasse 1/2 Klasse 1/2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Summe: Selbstfinanzierung 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 600 € Fiktive Einzahlung in Lernmittelfonds 60 € 60 € 60 € 60 € 60 € 60 € 360 € Fiktive Einzahlung in Lernmittelfonds 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 300 € Hinweise der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft Alternativ zum Neukauf von Schulbüchern besteht an einigen Schulen die Möglichkeit, sich an einem Lernmittelfonds zu beteiligen. Lernmittelfonds sind eine praktische und preiswerte Alternative zum Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lernmitteln. Sie zahlen einen von der Schule individuell festgelegten Betrag auf das Konto des Lernmittelfonds Ihrer Schule ein und erhalten dafür leihweise eine Mischung aus neu beschafften und zum Teil bereits gebrauchten Schulbüchern und Lernmitteln aus dem Bestand der Schule. Das spart Ihnen Zeit und Geld. Als Fondsteilnehmer erwerben Sie zwar kein Eigentum, zahlen dafür in der Regel aber deutlich weniger als die benötigten Lernmittel im freien Einkauf kosten würden. Über die Einrichtung eines Lernmittelfonds entscheidet die Schulkonferenz, auf Antrag mit einfacher Mehrheit. Ist die Einrichtung eines Lernmittelfonds beschlossen, wird ein entsprechendes Bankkonto eröffnet, auf das die Fondsmittel von den Eltern eingezahlt werden. Die Schulkonferenz entscheidet über alle den Lernmittelfonds betreffenden Angelegenheiten wie beispielsweise die Höhe der Beiträge oder die Auswahl der zu beschaffenden Lernmittel. Auch bei Lernmittelfonds gilt der Höchstbetrag von 100,00 Euro Eigenanteil pro Schuljahr. Lernmittelfonds sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Beteiligung an einem Lernmittelfonds ist freiwillig, das heißt, Sie können die Lernmittel auch weiterhin selbst und auf eigene Kosten beschaffen.
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