- Bötzow

Informationen zur Einrichtung eines Lernmittelfonds an der Schule
zum Schuljahr 2015/2016
1. Rahmenbedingungen
Die Lernmittelfreiheit in Berlin ist in § 50 Schulgesetz geregelt. Seit dem Schuljahr 2003/2004 müssen
Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler die Schulbücher, die in der Bücherliste für die jeweilige Klasse
angefordert werden, selbst anschaffen und behalten sie als Eigentum. Die Kosten für die Anschaffung
dürfen 100 € nicht überschreiten.
Ausnahmen von der Aufhebung der Lernmittelfreiheit bestehen für Personen, denen die private
Beschaffung wirtschaftlich unzumutbar ist. Nach den uns vorliegenden Informationen sind das
diejenigen, die Unterstützung nach Hartz IV oder durch Wohngeld erhalten. In diesen Fällen erhalten
die Kinder auch weiterhin die Bücher von der Schule.
2. Lernmittelfonds-Verfahren allgemein
Das Lernmittelfondsverfahren wird vom Landeselternausschuss unterstützt und ist von ihm mit der
Schulverwaltung abgesprochen. Es vereinfacht für die Schule die Organisation der Verteilung der
Lernmittel, stellt sicher, dass bei Schuljahresbeginn die Bücher und Arbeitsmittel in den Klassen für
alle Kinder vorhanden sind und verringert für die Eltern die Ausgaben für Lernmittel. Viele Schulen im
Land Berlin beteiligen sich seit vielen Jahren erfolgreich am Lernmittelfonds-Verfahren, z.T. mit
großer und zahlreicher Beteiligung der Elternschaft.
3. Vorteile für Eltern und für die Schule
Es gibt für kein Fach das einzig ideale Lehrwerk, um den Ansprüchen an „guten“ Unterricht gerecht
werden zu können, um somit auch auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen/Schüler
einzugehen. Lehrwerke bilden die Basis, jedoch fehlt oft eine Aufgabenkultur, um Schülerinnen und
Schüler adäquat zu fördern oder zu fordern.
Keine Lehrkraft kann trotz der angeschafften Bücher zur täglichen Benutzung der Bücher angehalten
oder angewiesen werden. Mitunter schaffen Sie für ein Schuljahr Bücher an, die z.T. im täglichen
Unterricht möglicherweise je nach Fach kaum genutzt werden. Nach einem Jahr sind diese Bücher
Ihr Eigentum und werden vereinzelt oder gar nicht mehr weiter genutzt. Welch eine Verschwendung
nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus ökologischer Sicht. Bis zum Ende des Schuljahres
2013/2014 mussten Sie z.T. völlig veraltete Auflagen, bis zum Jahr 2004 zurückgehend, anschaffen,
weil sie auf der Bücherliste standen.
Für das Schuljahr 2014/2015 haben wir erstmals von Klasse 1-4 neue, moderne Lehrwerke
angeschafft. Diese können auch im kommenden Schuljahr genutzt werden. In der Perspektive jedoch
gibt es in den nächsten zwei Jahren neue Lehrwerke, da zum Schuljahr 2015/2016 die
Implementierung der neuen Rahmenlehrpläne beginnt, die dann zum Schuljahr 2016/2017
unterrichtswirksam werden. Kernpunkt der neuen Rahmenlehrpläne bildet das Niveaustufenkonzept
von Klasse 1-10. Lehrwerke werden sich in der Zukunft verändern und sich durch eine neue
Aufgabenkultur auszeichnen, um stärker als bisher, den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen
und Schüler gerecht werden zu können.
Die Durchführung des Lernmittelfondsverfahrens erfolgt in der Verantwortung der Eltern in
Zusammenarbeit mit der Schule. Eltern, die am Lernmittelfondsverfahren teilnehmen, zahlen in jedem
Schuljahr einen bestimmten Betrag auf das Konto des Lernmittelfonds der Bötzow-Grundschule ein.
Die Gelder auf diesem Konto werden ausschließlich für den Kauf von Lernmitteln verwendet. Die
Schulbücher werden für einen Zeitraum von etwa 4 Jahren angeschafft und genutzt.
Zu den Lernmitteln gehören (laut Senatsverwaltung)
 Schulbücher,
 ergänzende Druckschriften (beispielsweise Wörterbücher, Lektüren, Arbeitshefte, Atlanten und
Notenblätter) sowie
 andere Unterrichtsmedien und Arbeitsmittel (beispielsweise Lernkarteien und digitale Datenträger
mit Lern- oder Unterrichtssoftware, die Schulbücher ergänzen oder ersetzen).
4. Zusammenfassung
Ein Lernmittelfonds ist ein Leihsystem. Daran teilnehmende Familien überlassen die Anschaffung der
Lernmittel (Bücher) der Schule. Die angeschafften Schulbücher und sonstigen Lernmittel gehen dabei
in das Eigentum der Schule über und werden für die Dauer eines Schuljahres an die teilnehmenden
Schüler ausgeliehen.
Der besondere Vorteil des Lernmittelfonds über die Schulbücher hinaus ist, dass von der Schule
weitere ergänzende Druckschriften sowie andere Unterrichtsmedien und Arbeitsmittel angeschafft
und Ihren Kindern zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre aus Kostengründen nicht möglich, wenn
alle Eltern die Anschaffung dieser Materialien selbst finanzieren müssten.
Die Teilnahme an einem solchen Lernmittelfonds ist freiwillig. Da er für Sie finanzielle Vorteile bietet
und wir als Schule über Lehrbücher hinaus viele weitere Materialien für die Hand des Kindes
anschaffen können, würden wir uns freuen, wenn möglichst alle Eltern die Vorteile des
Lernmittelfonds nutzen würden.
Variante 1: Teilnahme am Lernmittelfonds
Die Eltern beteiligen sich am Lernmittelfonds-Verfahren und zahlen einen von der
Gesamtelternvertretung festgelegten Betrag ein. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten die Bücher
von der Schule geliehen und geben sie am Schuljahresende zurück (ausgenommen Arbeitshefte).
Bücher, die nicht sorgfältig behandelt wurden, verschmutzt oder zerstört sind oder die verloren
wurden, müssen ersetzt werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Eltern, die den Lernmittelfonds
verwalten.
Variante 2: Befreiung von der Zuzahlung (Sozialhilfe oder Wohngeld oder BAföG oder Leistungen
nach dem Asylbewerbergesetz oder Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«)
Diese Eltern zahlen nicht in den Lernmittelfonds ein und legen die entsprechende amtliche
Bescheinigung der Schule vor. Das Land Berlin (die Schule) kommt in diesen Fällen für die
Lernmittelbeschaffung auf. Jedes Jahr bekommt die Schule 25 € für das Kind (Gebrauch der
Schulbücher 4 Jahre), d.h. pro Kind 100€ auf vier Jahre verteilt. Die Schule schafft die Schulbücher
für diese Kinder an.
Variante 3: Selbstfinanzierung der Schulbücher
Sollten Sie die Vorteile des Lernmittelfonds nicht nutzen wollen, erhalten Sie am Ende des
Schuljahres die Bücherbestellliste und müssen den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für die
jeweilige Jahrgangsstufe aufwenden.
Vergleich: Lernmittelfonds vs. Selbstfinanzierung
Rechenbeispiel von 2009/20010 bis 2014/2015 (Schülerin/Schüler von Klasse 1-6) zur
Verdeutlichung der Vergleichbarkeit (Selbstfinanzierung/fiktive Einzahlung in einen Lernmittelfonds):
Schuljahr
Klasse 1/2
Klasse 1/2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6
Schuljahr 2009/2010
Schuljahr 2010/2011
Schuljahr 2011/2012
Schuljahr 2012/2013
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Summe:
Selbstfinanzierung
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
600 €
Fiktive Einzahlung
in Lernmittelfonds
60 €
60 €
60 €
60 €
60 €
60 €
360 €
Fiktive Einzahlung
in Lernmittelfonds
50 €
50 €
50 €
50 €
50 €
50 €
300 €
Hinweise der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft
Alternativ zum Neukauf von Schulbüchern besteht an einigen Schulen die Möglichkeit, sich an einem
Lernmittelfonds zu beteiligen.
Lernmittelfonds sind eine praktische und preiswerte Alternative zum Kauf von Schulbüchern und
sonstigen Lernmitteln. Sie zahlen einen von der Schule individuell festgelegten Betrag auf das Konto
des Lernmittelfonds Ihrer Schule ein und erhalten dafür leihweise eine Mischung aus neu beschafften
und zum Teil bereits gebrauchten Schulbüchern und Lernmitteln aus dem Bestand der Schule. Das
spart Ihnen Zeit und Geld. Als Fondsteilnehmer erwerben Sie zwar kein Eigentum, zahlen dafür in der
Regel aber deutlich weniger als die benötigten Lernmittel im freien Einkauf kosten würden. Über die
Einrichtung eines Lernmittelfonds entscheidet die Schulkonferenz, auf Antrag mit einfacher Mehrheit.
Ist die Einrichtung eines Lernmittelfonds beschlossen, wird ein entsprechendes Bankkonto eröffnet,
auf das die Fondsmittel von den Eltern eingezahlt werden. Die Schulkonferenz entscheidet über alle
den Lernmittelfonds betreffenden Angelegenheiten wie beispielsweise die Höhe der Beiträge oder die
Auswahl der zu beschaffenden Lernmittel. Auch bei Lernmittelfonds gilt der Höchstbetrag von 100,00
Euro Eigenanteil pro Schuljahr.
Lernmittelfonds sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Beteiligung an einem Lernmittelfonds ist
freiwillig, das heißt, Sie können die Lernmittel auch weiterhin selbst und auf eigene Kosten
beschaffen.