MERCH MASTERS MerchMasters 24.- 25.09.2015 Galerie Affenfaust Paul-Roosen-Straße 43 22767 Hamburg Veranstalter: Inferno Events GmbH & Co. KG Neuer Pferdemarkt 1 20359 Hamburg, HRB 78130 Zusatzleistungen | Seite 1 Label Firma Ansprechpartner Möbiliar Anzahl Preis Möbel Anmerkungen 6,50 € Stuhl Polsterstuhl, Chrom/schwarz, H80xB54xT56, Sitzhöhe: 46cm 14,00 € Loungetisch Couchtisch, H35xB100xT60 16,00 € Sitzcube Couchtisch, H35xB100xT60 11,00 € Barhocker Barhocker, H78xB36xT36, Sitzhöhe: 78cm Abbildung MERCH Zusatzleistungen | Seite 2 MASTERS 18,00 € Stehtisch Stehtisch, Chromtraverse, Platte lichtgrau 70cm, Buche Umleimer 31,00 € Tisch klein Konferenztisch, lichtgrau, B120xT80 33,00 € Tisch groß Konferenztisch, lichtgrau, B160xT80 23,50 € Kleiderständer Konferenztisch, lichtgrau, B160xT80 0,25 € Kleiderbügel Weitere Ausstattungselemente wie z.B. Stehlampen, Pflanzen, Regale, etc. bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an. Standreinigung Grundreinigung vor der Veranstaltung: 2,50 € netto pro Qruadratmeter Reinigung zwischen den Veranstaltungstagen: 2,00 € netto pro Qruadratmeter MERCH Zusatzleistungen | Seite 3 MASTERS Kommunikation Anzeige Ausstellerverzeichnis 1/1 Seite (Auflage: 1.000): 300 € netto Anzeige Ausstellerverzeichnis 1/2 Seite (Auflage: 1.000): 200 € netto Anzeige Pocket Guide (Auflage: 50.000): Auf Anfrage Anzeige Conference Guide (Auflage: 50.000): Auf Anfrage Tickets Ausstellerausweis: 15 € netto Berechtigt Standmitarbeiter zum Eintritt zur MerchMasters 2015. Anzahl: Einladungskarte: 0 € netto Berechtigt Fachbesucher zum Eintritt zur MerchMasters 2015. Anzahl: Reeperbahn Festival Conference Ticket: 145 € netto Berechtigt zum Eintritt zum Besuch aller öffentlichen Reeperbahn Festival Veranstaltungen. Anzahl: Weitere Zusatzleistungen wie z.B. Starkstrom, Personal, Catering, etc. sind auf Anfrage verfügbar. Veranstaltungsort: Affenfaust Gallerie Paul-Roosen-Straße 43 22767 Hamburg Veranstalter Kontaktdaten: Inferno Events GmbH & Co KG Neuer Pferdemarkt 1 20359 Hamburg Tel.: 040 43179590 Fax: 040 431795926 [email protected] Veranstaltungszeiten: 24.09.2015 & 25.09.2015 10:00-18:00 Uhr Aufbauzeiten: 23.09.2015 | 16:00-20:00 Uhr 24.09.2015 | 07:00-09:30 Uhr 25.09.2015 | 08:30-09:30 Uhr Abbauzeiten: 25.09.2015 | 18:00-22:00 Uhr Anliegende allgemeine Geschäftsbedingungen werden anerkannt. Datum, Unterschrift Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anlage 1 zum Anmeldeformular für „MerchMasters“ Öffnungszeiten & Zutritt: Die Öffnungszeiten der Veranstaltung sind am Donnerstag, 24.09.2015 und Freitag, 25.09.2015 von jeweils 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Donnerstag, 24.09.2015 erhalten die Delegierten des Reeperbahn Festivals und die registrierten Fachbesucher unter Vorlage ihrer personalisierten Einladungskarten Zutritt zu den MerchMasters. Am Freitag, 25.09.2015 haben darüber hinaus die Besucher des gesamten Reeperbahn Festivals ohne vorherige Registrierung Zutritt. Allgemeines: Die Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Veranstalter und Standplatzmieter. Mündliche Ergänzungen sind nicht zulässig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bewerberzulassung: Über die Zulassung des Standplatzbewerbers entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungszieles und der zur Verfügung stehenden Fläche sowie der Eignung des Bewerbers. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn andere Voraussetzungen vorliegen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Standplatzbelegung und Warenangebot: Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Veranstaltungsort und -zeiten ergeben sich aus der Standplatzbewerbung. Der Veranstalter ist befugt, Größe, Inhalt und Ausgestaltung der Stände sowie des Angebotes an Waren und Dienstleistungen anlassbezogen festzulegen. Der Standplatzmieter ist verpflichtet, sein gesamtes Warensortiment in der Anmeldung anzugeben. Abweichungen vom vertraglich zugelassenen und vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und müssen bei Aufforderung durch den Standplatzmieter entfernt werden. Die Stände dürfen nicht fest mit dem Boden oder den Wänden verbunden werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigungen im Bereich des Standplatzes, Anbringen von Gegenständen an Scheiben oder Wänden sowie räumliche Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Die Belegung des Standplatzes, der Auf- und Abbau, sowie An- und Abfahrt auf das Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigenes Risiko. Für eventuelle Schäden/Mängel, auch Flurschäden, haftet der Standplatzmieter. Dem Standplatzmieter wird grundsätzlich nicht gestattet, eigene Sponsoren im Rahmen des Standes mit einzubinden. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Eigene Medienkooperationen der Standplatzmieter sind nicht zulässig. Eine Kooperation kann nur in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter zustande kommen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung haftet der Standplatzmieter für den entstandenen Schaden. Auf- und Abbau: Der Aufbau kann am Mittwoch, 23.09.2015 von 16 .00 bis 20.00 Uhr und am Donnerstag, 24.09.2015 von 07.00 Uhr bis 9.00 Uhr erfolgen. Der Abbauzeitraum ist am Freitag, 25.09.2015 von 18.00 bis 22.00 Uhr. Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Platz anderweitig vergeben werden. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Auf- und Abbau müssen in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Anderenfalls hat der Standplatzmieter die ggf. entstehenden Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen. Für Schäden und Entwendungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Standbetreiber verpflichtet sich für den Fall des vorzeitigen Abbaus eine Vertragsstrafe – deren Angemessenheit gerichtlich geprüft werden kann – von 25% des Rechnungsbetrages zu zahlen. Bei Nutzung des Stromanschlusses ist der Standplatzmieter für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollten defekte Geräte oder Verbraucher an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragstrafe von 500,00 Euro fällig. Verhalten auf der Veranstaltungsfläche: Das Verhalten auf dem Veranstaltungsplatz sowie der Zustand des Standes und des notwendigen Bau- und Dekorationsmaterials sind so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Die Verkaufsstände müssen während der gesamten Veranstaltungszeit besetzt und geöffnet sein. Vorzeitiger Abbau zieht Schadensersatzforderungen nach sich. Zu- und Anlieferverkehr kann lediglich außerhalb der Veranstaltungszeiten erfolgen und muss spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege, Hydranten und Eingänge sowie Ausgänge müssen freigehalten werden. Bei Behinderung muss mit Standräumung auf Kosten des Standplatzmieters gerechnet werden. Für den Auf- und Abbau steht ein PKW – Parkplatz begrenzt zur Verfügung. Der Standmieter verpflichtet sich den Standplatz und die Gänge um seinen Stand sauber zu halten, diesen sauber zu verlassen und den Restmüll in die dafür bereitstehenden Container zu entsorgen. Eventuelle Kosten für Nachreinigung gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, sich während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung, sich nicht veranstaltungsschädigend zu verhalten. Behördliche Genehmigungen: Der Standplatzmieter verpflichtet sich, auf seinem Stand die in Verbindung mit der Veranstaltung anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Lebensmittel und Hygienerechts, des Seuchenrechts, den Handel mit zulässigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts sowie des Zollrechts zu beachten. Höhere Gewalt, Haftung: Sollte der Standmietvertrag aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht erfüllt werden können, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete. Auf einen weitergehenden Anspruch auf entgangenen Gewinn und für bereits entstandene Kosten verzichtet der Standmieter. Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen die Veranstaltung verkürzen oder vorzeitig abbrechen, so hat der Standmieter keinen Anspruch auf teilweise oder volle Rückerstattung der Standmiete. Für auf dem Veranstaltungsgelände eintretende Sach- und Körperschäden der Standplatzmieter bzw. Dritter infolge Gewalt, Diebstahl oder sonstiger gesetzlich unzulässiger Handlungen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Veranstaltungsbedingungen begründet keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Standmieter. Zahlungs- und Teilnahmebedingungen: Die von dem Aussteller an den Veranstalter zu zahlende Standmiete ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Mit der Anmeldung erkennt der Standmieter diese Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Anmeldung ist für den Mieter bindend. Durch Bestätigung des Vermieters wird aus der Anmeldung ein Austellungsvertrag. Nach Abschluss des Ausstellungsvertrages erhält der Aussteller eine Rechnung des Veranstalters über die Standmiete, welche innerhalb von vier Wochen, spätestens jedoch bis zum 28.08.2015 auszugleichen ist. Der Ausstellungsvertrag ist ab der Bezahlung dieser Rechnung bindend. Gegebenenfalls weitere in Anspruch genommene Leistungen werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Eine kostenlose Stornierung des Standplatzes ist nicht möglich. Verkauf von Ausstellungsstücken: Der Standplatzmieter darf, sofern ihm entsprechende Behördliche Genehmigungen vorliegen, die ausgestellte Ware an Besucher verkaufen.
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