MerchMasters

MERCH
MASTERS
MerchMasters
24.- 25.09.2015
Galerie Affenfaust
Paul-Roosen-Straße 43
22767 Hamburg
Veranstalter:
Inferno Events GmbH & Co. KG
Neuer Pferdemarkt 1
20359 Hamburg, HRB 78130
Zusatzleistungen | Seite 1
Label
Firma
Ansprechpartner
Möbiliar
Anzahl
Preis
Möbel
Anmerkungen
6,50 €
Stuhl
Polsterstuhl,
Chrom/schwarz,
H80xB54xT56,
Sitzhöhe: 46cm
14,00 €
Loungetisch
Couchtisch,
H35xB100xT60
16,00 €
Sitzcube
Couchtisch,
H35xB100xT60
11,00 €
Barhocker
Barhocker,
H78xB36xT36,
Sitzhöhe: 78cm
Abbildung
MERCH
Zusatzleistungen | Seite 2
MASTERS
18,00 €
Stehtisch
Stehtisch, Chromtraverse,
Platte lichtgrau 70cm,
Buche Umleimer
31,00 €
Tisch klein
Konferenztisch,
lichtgrau,
B120xT80
33,00 €
Tisch groß
Konferenztisch,
lichtgrau,
B160xT80
23,50 €
Kleiderständer
Konferenztisch,
lichtgrau,
B160xT80
0,25 €
Kleiderbügel
Weitere Ausstattungselemente
wie z.B. Stehlampen, Pflanzen, Regale, etc. bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an.
Standreinigung
Grundreinigung vor der Veranstaltung: 2,50 € netto pro Qruadratmeter
Reinigung zwischen den Veranstaltungstagen: 2,00 € netto pro Qruadratmeter
MERCH
Zusatzleistungen | Seite 3
MASTERS
Kommunikation
Anzeige Ausstellerverzeichnis 1/1 Seite (Auflage: 1.000): 300 € netto
Anzeige Ausstellerverzeichnis 1/2 Seite (Auflage: 1.000): 200 € netto
Anzeige Pocket Guide (Auflage: 50.000): Auf Anfrage
Anzeige Conference Guide (Auflage: 50.000): Auf Anfrage
Tickets
Ausstellerausweis: 15 € netto
Berechtigt Standmitarbeiter zum Eintritt zur MerchMasters 2015.
Anzahl:
Einladungskarte: 0 € netto
Berechtigt Fachbesucher zum Eintritt zur MerchMasters 2015.
Anzahl:
Reeperbahn Festival Conference Ticket: 145 € netto
Berechtigt zum Eintritt zum Besuch aller öffentlichen Reeperbahn Festival Veranstaltungen.
Anzahl:
Weitere Zusatzleistungen
wie z.B. Starkstrom, Personal, Catering, etc. sind auf Anfrage verfügbar.
Veranstaltungsort:
Affenfaust Gallerie
Paul-Roosen-Straße 43
22767 Hamburg
Veranstalter Kontaktdaten:
Inferno Events GmbH & Co KG
Neuer Pferdemarkt 1
20359 Hamburg
Tel.: 040 43179590
Fax: 040 431795926
[email protected]
Veranstaltungszeiten:
24.09.2015 & 25.09.2015
10:00-18:00 Uhr
Aufbauzeiten:
23.09.2015 | 16:00-20:00 Uhr
24.09.2015 | 07:00-09:30 Uhr
25.09.2015 | 08:30-09:30 Uhr
Abbauzeiten:
25.09.2015 | 18:00-22:00 Uhr
Anliegende allgemeine Geschäftsbedingungen werden anerkannt.
Datum, Unterschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anlage 1 zum Anmeldeformular für
„MerchMasters“
Öffnungszeiten & Zutritt: Die Öffnungszeiten der Veranstaltung sind am Donnerstag, 24.09.2015 und Freitag, 25.09.2015 von jeweils
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Donnerstag, 24.09.2015 erhalten die Delegierten des Reeperbahn Festivals und die registrierten Fachbesucher
unter Vorlage ihrer personalisierten Einladungskarten Zutritt zu den MerchMasters. Am Freitag, 25.09.2015 haben darüber hinaus die
Besucher des gesamten Reeperbahn Festivals ohne vorherige Registrierung Zutritt.
Allgemeines: Die Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Veranstalter und Standplatzmieter. Mündliche Ergänzungen sind nicht zulässig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Bewerberzulassung: Über die Zulassung des Standplatzbewerbers entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungszieles und der zur Verfügung stehenden Fläche sowie der Eignung des Bewerbers. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn
andere Voraussetzungen vorliegen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen.
Standplatzbelegung und Warenangebot: Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Veranstaltungsort und -zeiten ergeben sich aus der Standplatzbewerbung. Der Veranstalter ist befugt, Größe, Inhalt und Ausgestaltung der Stände
sowie des Angebotes an Waren und Dienstleistungen anlassbezogen festzulegen. Der Standplatzmieter ist verpflichtet, sein gesamtes
Warensortiment in der Anmeldung anzugeben. Abweichungen vom vertraglich zugelassenen und vereinbarten Angebot sind nicht zulässig
und müssen bei Aufforderung durch den Standplatzmieter entfernt werden. Die Stände dürfen nicht fest mit dem Boden oder den Wänden
verbunden werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigungen im Bereich des Standplatzes, Anbringen von
Gegenständen an Scheiben oder Wänden sowie räumliche Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Die Belegung des Standplatzes,
der Auf- und Abbau, sowie An- und Abfahrt auf das Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigenes Risiko. Für eventuelle Schäden/Mängel,
auch Flurschäden, haftet der Standplatzmieter. Dem Standplatzmieter wird grundsätzlich nicht gestattet, eigene Sponsoren im Rahmen des
Standes mit einzubinden. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Eigene Medienkooperationen der
Standplatzmieter sind nicht zulässig. Eine Kooperation kann nur in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter zustande kommen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung haftet der Standplatzmieter für den entstandenen Schaden.
Auf- und Abbau: Der Aufbau kann am Mittwoch, 23.09.2015 von 16 .00 bis 20.00 Uhr und am Donnerstag, 24.09.2015 von 07.00 Uhr
bis 9.00 Uhr erfolgen. Der Abbauzeitraum ist am Freitag, 25.09.2015 von 18.00 bis 22.00 Uhr. Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten,
kann der Platz anderweitig vergeben werden. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Auf- und Abbau müssen in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Anderenfalls hat der Standplatzmieter die ggf. entstehenden Kosten für Abtransport und Lagerung
zu tragen. Für Schäden und Entwendungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Standbetreiber verpflichtet sich für den Fall
des vorzeitigen Abbaus eine Vertragsstrafe – deren Angemessenheit gerichtlich geprüft werden kann – von 25% des Rechnungsbetrages
zu zahlen. Bei Nutzung des Stromanschlusses ist der Standplatzmieter für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich.
Sollten defekte Geräte oder Verbraucher an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragstrafe
von 500,00 Euro fällig.
Verhalten auf der Veranstaltungsfläche: Das Verhalten auf dem Veranstaltungsplatz sowie der Zustand des Standes und des notwendigen
Bau- und Dekorationsmaterials sind so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Die Verkaufsstände
müssen während der gesamten Veranstaltungszeit besetzt und geöffnet sein. Vorzeitiger Abbau zieht Schadensersatzforderungen nach sich.
Zu- und Anlieferverkehr kann lediglich außerhalb der Veranstaltungszeiten erfolgen und muss spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege, Hydranten und Eingänge sowie Ausgänge müssen freigehalten werden. Bei
Behinderung muss mit Standräumung auf Kosten des Standplatzmieters gerechnet werden. Für den Auf- und Abbau steht ein PKW – Parkplatz begrenzt zur Verfügung. Der Standmieter verpflichtet sich den Standplatz und die Gänge um seinen Stand sauber zu halten, diesen
sauber zu verlassen und den Restmüll in die dafür bereitstehenden Container zu entsorgen. Eventuelle Kosten für Nachreinigung gehen zu
Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, sich während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung, sich nicht veranstaltungsschädigend zu verhalten.
Behördliche Genehmigungen: Der Standplatzmieter verpflichtet sich, auf seinem Stand die in Verbindung mit der Veranstaltung anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Lebensmittel und Hygienerechts, des Seuchenrechts, den Handel mit
zulässigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts sowie des Zollrechts zu beachten.
Höhere Gewalt, Haftung: Sollte der Standmietvertrag aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht erfüllt werden
können, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete. Auf einen weitergehenden Anspruch auf entgangenen Gewinn und
für bereits entstandene Kosten verzichtet der Standmieter. Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen
die Veranstaltung verkürzen oder vorzeitig abbrechen, so hat der Standmieter keinen Anspruch auf teilweise oder volle Rückerstattung der
Standmiete. Für auf dem Veranstaltungsgelände eintretende Sach- und Körperschäden der Standplatzmieter bzw. Dritter infolge Gewalt,
Diebstahl oder sonstiger gesetzlich unzulässiger Handlungen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss von der
Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Veranstaltungsbedingungen begründet keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Standmieter.
Zahlungs- und Teilnahmebedingungen: Die von dem Aussteller an den Veranstalter zu zahlende Standmiete ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Mit der Anmeldung erkennt der Standmieter diese Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Die Anmeldung ist für den Mieter bindend. Durch Bestätigung des Vermieters wird aus der Anmeldung ein Austellungsvertrag. Nach
Abschluss des Ausstellungsvertrages erhält der Aussteller eine Rechnung des Veranstalters über die Standmiete, welche innerhalb von vier
Wochen, spätestens jedoch bis zum 28.08.2015 auszugleichen ist. Der Ausstellungsvertrag ist ab der Bezahlung dieser Rechnung bindend.
Gegebenenfalls weitere in Anspruch genommene Leistungen werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Eine kostenlose Stornierung des Standplatzes ist nicht möglich.
Verkauf von Ausstellungsstücken: Der Standplatzmieter darf, sofern ihm entsprechende Behördliche Genehmigungen vorliegen, die
ausgestellte Ware an Besucher verkaufen.