1 Stand: 4. Mai 2015 www.wak-sh.de Arbeits- und Organisationspsychologie Personalentwicklung und Führung in der Praxis Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird für die Gewinnung, Motivation und langfristige Bindung von Mitarbeitenden entscheidend sein, wie ein Unternehmen mit seinem Personal umgeht. Psychologische Fachkompetenz von Seiten der Führungs- und Personalfachkräfte wird daher beispielsweise in der Personalentwicklung eine immer größere Rolle spielen. Personalentwicklung wird in Betrieben, abhängig von ihrer Größe, verschieden gehandhabt: In kleineren Unternehmen erfolgt es spontan und situativ durch die Geschäftsleitung. Expandieren diese Unternehmen, benötigen sie zunehmend systematische Strukturen für die Personalentwicklung. In diesem Seminar werden die Kompetenzen der Personalverantwortlichen so erweitert, dass sie einer immer komplexer werdenden Mitarbeiterführung gewachsen sind. In mittleren und größeren Unternehmen verfügen Führungs- und Personalfachkräfte häufig über technische, kaufmännische, wirtschaftswissenschaftliche oder juristische Qualifikationen. Oft stellen sie jedoch fest, dass fundierte psychologische Kenntnisse erforderlich sind, um Verantwortung in der Personalentwicklung zu übernehmen und Führungsaufgaben qualifiziert wahrzunehmen. Diese einjährige Weiterbildung richtet sich daher an Führungskräfte aller Branchen, die bereits im Personalwesen arbeiten und ihre Kompetenz in der Personalentwicklung erweitern möchten sowie an Coaches, Berater/innen und Trainer/innen. Das Seminar ist ein Angebot der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Osterberg-Institut. Das speziell auf diese Zielgruppen abgestimmte Programm besteht zum einen aus Basismodulen an der Wirtschaftsakademie, in denen die wesentlichen Grundlagen der Personalentwicklung und -führung vermittelt werden (120 Ustd.). Diese Basismodule werden ergänzt durch zusätzliche Wahlmodule (mindestens zehn Tage), die aus dem Angebot des Osterberg-Institutes individuell gemäß der speziellen Anforderungen des Arbeitsumfeldes zusammengestellt werden können. In den Wahlmodulen wird erfahrungsorientiert und an konkreten Praxisfällen gearbeitet. Das IHK-Zertifikat wird nach erfolgreicher Teilnahme an den Basis- und Wahlmodulen vergeben. Die Veranstaltungsgebühren des Osterberginstitutes sind im Preis nicht inbegriffen. Inhalte der Basismodule bei der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (15 Tage) Abschluss: IHK-Zertifikat Stunden: 120 Ustd. Preis: 1.490,00 Euro gültig ab: 01.01.2013 Unternehmensführung und Organisation (1 Tag) 09.10.2015 • Aufbau- und Ablauforganisation; Informelle Organisation Ansprechpartner/In Kiel Zick, Tina Hans-Detlev-Prien-Straße 10 24106 Kiel Tel +49 (431) 3016 - 156 Fax +49 (431) 3016 - 182 [email protected] 2 Stand: 4. Mai 2015 • Überblick: Linien-, Prozess- und Projektorganisation • Unternehmenskultur (Ebenen, Werte/Grundsätze, Erfassung, Instrumente zur Veränderung) • Organisationsentwicklung Personalmanagement (1 Tag) 10.10.2015 • Überblick Aufgaben und Instrumente des Personalmanagements (Schwerpunkt hier: Personalplanung, -beschaffung, -beurteilung, -entlohnung, -freistellung) Grundlagen Kommunikation (1 Tag) 06.11.2015 • Kommunikationspsychologie • Kommunikationsmodelle - Auswahl (Nachrichtenquadrat, Inneres Team, Trans-aktionsanalyse etc. • Kommunikationstechniken (Frage- u. Zuhörtechniken) Konfliktmanagement (Grundlagen) (1 Tag) 07.11.2015 • Modernes Konfliktverständnis • Indikatoren für Konfliktsituationen • Konfliktarten und -ursachen; Konflikteskalation • Ablauf und Formen der Konfliktbewältigung • Vorbereitung und Führung eines Konfliktklärungsgesprächs • Gewaltfreie Kommunikation (n. Rosenberg) • Exkurs: Mediation Grundlagen Psychologie (2 Tage) 20./21.11.2015 • Geschichte, Richtungen und Schulen (Psychoanalyse, Humanistische Psycholo-gie, Systemtheorie, Konstruktivismus etc.) • Hauptbereiche (Wahrnehmungs-, Kognitions-, Lernpsychologie etc.) • Persönlichkeitsmodelle: Übersicht und kritische Reflektion der Anwendbarkeit (z. B. MBTI, Reiss-Profile, Insights) Personalentwicklung (2 Tage) 04./05.12.2015 www.wak-sh.de • Kompetenz- und Potenzialanalyse von Mitarbeitern • Personalentwicklungsbedarf, Anforderungsprofil, Entwicklungsplan • Lernen; Verhaltens- und Einstellungsänderung • Instrumente der Personalentwicklung (on-the-job, off-the-job; Coaching, Pro-jekte, Workshops, e-learning) • Karriereplanung, Nachfolgeplanung • Möglichkeiten zur Entwicklung von Teams Mitarbeitermotivation (1 Tag) 15.01.2016 • Motivationspsychologie • Motivationsmodelle • Rahmenbedingungen für Leistung • Motivationshemmnisse • Exkurs: Anreizsysteme Team-Führung (1 Tag) 16.01.2016 • Gruppendynamik, Rollen im Team • Steuerung von Teamprozessen, Umgang mit Konflikten im Team • Teamentwicklung - Einführung (Anlässe, Instrumente) • Leitung von Teambesprechungen Mitarbeiterführung (2 Tage) 29./30.01.2016 • Die Rolle als Führungskraft, Umgang mit Macht • Die Mitarbeiter: Menschenbild etc. • Führungsaufgaben, -techniken, -stile • Führen mit Zielen (MbO) • Vermeiden von Führungsfehlern Erfolgsfaktoren guter Führung • Ausgewählte Führungsaspekte (z. B. Information, Delegation, Vertrauen, Aner-kennung, Burnout) Mitarbeitergespräche (1 Tag) 05.02.2016 • Gesprächstypen im Überblick (Mitarbeiterjahres-, Einstellungs-, Förder-, Beur-teilungs-, Kritikgespräche) • Gesprächsvorbereitung • Techniken der Gesprächsführung (Ich-Botschaften, Feedback) • Umgang mit kritischen Gesprächsphasen 3 Stand: 4. Mai 2015 Coaching (1 Tag) 06.02.2016 • Die Rolle als Coach, Verhaltensregeln • Relevante Ansätze aus Psychologie und Pädagogik • Idealtypischer Ablauf eines Coaching • Coaching-Methodenrepertoire Überblick (z.B. Positionsstühle, zirkuläres Be-fragen) • Möglichkeiten und Grenzen eines Coachings von Mitarbeitern durch Führungs-kräfte • Exkurs und Abgrenzung: Therapie, Supervision Selbst- und Zeitmanagement (1 Tag) 20.02.2016 • Zeitplanung und Selbstorganisation • Ziele und Prioritäten setzen • Lebensplanung, Persönliche Werte • Balance der Lebensbereiche (Körper, Sinn, Kontakt, Leistung, Work-Life-Balance) • Ressourcen-Ansatz (Zürcher Ressourcen-Modell) • Methoden der Selbstmotivierung • Exkurs: Stressmanagement Wahlmodule beim Osterberg-Institut (mindestens 10 Tage): Die Wahlmodule können in einem Zeitraum von zwei Jahren belegt werden. Personal- und Unternehmensentwicklung: Strategische Personalentwicklung (3 1/2 Tage): 20.-21.04.2015 Der Prophet im eigenen Land … Rolle und Wirksamkeit interner Berater/innen (3 Tage) 10.-12.06.2015 Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Faktor der Mitarbeitergewinnung und -bindung (2 Tage) 18.-19.05.2015 Potenzialerkennung und -entwicklung (2 Tage) 16.-17.11.2015 Lust auf Arbeit machen. Seminar für Ausbilder/innen (1 Tag) 27.04.2015 Führung und Entscheidung: Führung und Stellvertretung (2 Tage) 09.-10.11.2015 Die Führung altersgemischter Teams (2 Tage) 04.-05.05.2015 www.wak-sh.de Führen ohne Vorgesetztenfunktion: (2½ Tage) 14.-16.10.2015 Verhandlungen Konflikte: Erfolgreich verhandeln: (2 Tage) 01.-02.10.2015 Auftreten, Gesprächsführung, Kommunikation: Interkulturelle Kommunikation und Zusammenarbeit: (2 Tage) 06.-07.07.2015 Mut zur Größe I - Frauen in männerdominierten Berufswelten (2 1/2 Tage) 10.-12.06.2015 Mut zur Größe II - Frauen und Emotionen im Beruf (2 1/2 Tage) 18.-20.11.2015 Selbstmanagement, berufliche + persönliche Entwicklung, Beruf + Gesundheit: Ruhig und gesund bei hoher Anforderung (2 Tage) 13.-14.07.2015 Selbst.wirksam.sein.Sich selbst und seine Zeit effektiv führen (2 Tage) 27.-28.04.2015 Herausforderungen der mobilen Arbeitswelt gestalten (2 Tage) 23.-24.06.2015 Die 2016 verfügbaren Wahlmodule können Sie ab Mitte 2015 im Osterberg-Institut erfragen. Die Preise der Wahlmodule können Sie unter www.osterberginstitut.de erfahren. Teilnehmer/innen der Weiterbildung "Arbeits- und Organisationspsychologie" erhalten auf die dort angegebenen Preise einen Nachlass von 10%. KIEL 09.10.15 - 20.02.16 Fr + Sa: 09:00 - 16:15 15 Termine VA-NR 43815 www.wak-sh.de Anmeldung (Privatpersonen) Hiermit melde ich mich verbindlich an: Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstaltungsnummer Termin Preis Gewünschte Zahlweise: ■ einmalig Zahlung per Lastschrift erwünscht: ■ vierteljährlich* ■ monatlich* ■ ja ■ nein * Nur bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit länger als einen Monat Kontoinhaber IBAN BIC ■ Frau ■ Herr Titel Kundennummer Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ /Ort Telefon Telefon mobil (Falls der Veranstaltungspreis von Dritten übernommen wird, bitte Kostenübernahmeerklärung beifügen). Für sämtliche von uns zu erbringenden Leistungen gelten unsere umseitig abgedruckten AGB. E-Mail Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, Hans-Detlev-Prien-Straße 10, 24106 Kiel, Telefon: 0431 3016-149, Telefax: 0431 3016-140, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Internet unter www.wak-sh.de/widerruf.html verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben und wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Sie stimmen zu, dass wir auch vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistungen beginnen dürfen. Unterschrift Ort, Datum Ich willige darin ein, von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH werbliche Informationenzu Aus- und Weiterbildungsangeboten (Zutreffendes bitte ankreuzen) ■ per E-Mail ■ per Telefon an meine oben angegebenen Kontaktdaten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt insoweit nicht. Ich kann der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung an die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, z. B. per E-Mail an [email protected], widersprechen. Ort, Datum Unterschrift www.wak-sh.de Anmeldung (Unternehmen) Hiermit melde ich mich verbindlich an: Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstaltungsnummer Termin Preis Gewünschte Zahlweise: ■ einmalig ■ vierteljährlich* ■ monatlich* * Nur bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit länger als einen Monat Firma Rechtsform Kundennummer Straße PLZ/Ort Website Fax Ansprechpartner/in ■ Frau ■ Herr Titel Nachname Vorname Funktion E-Mail dienstlich Telefon dienstlich Telefon mobil dienstlich Anzumeldende/r Mitarbeiter/in ■ Frau ■ Herr Titel Nachname Vorname Geburtsdatum Geburtsort E-Mail Telefon Telefon mobil Weitere anzumeldende Beschäftigte: Anzahl (Bitte auf gesondertem Blatt mit obigen Informationen angeben) Ort, Datum Unterschrift Ich willige darin ein, von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH werbliche Informationen zu Aus- und Weiterbildungsangeboten (Zutreffendes bitte ankreuzen) ■ per E-Mail ■ per Telefon an meine oben angegebenen Kontaktdaten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt insoweit nicht. Ich kann der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung an die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, z. B. per E-Mail an [email protected], widersprechen. Ort, Datum Unterschrift Stand: 01.10.2014 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 1. Vertragsabschluss bei Veranstaltungen 1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend Wirtschaftsakademie) ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden. Die Wirtschaftsakademie differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen („Auftraggeber“) beauftragt und von der Wirtschaftsakademie nur für dieses Unternehmen durchgeführt werden. 1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Wirtschaftsakademie bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande. 2. Zahlungsbedingungen 2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen. 2.2 Soweit bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der einzelnen Rechnungsstellungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Teilnehmer auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt werden. 2.3 Dauert ein Veranstaltungszeitraum nicht länger als einen Monat, ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der Wirtschaftsakademie). Dies gilt nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern. 3. Leistungsumfang 3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist. 3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. 3.3 Die Wirtschaftsakademie behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung – im Interesse der Teilnehmer, den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht für den Teilnehmer/Auftraggeber unzumutbar. Die Wirtschaftsakademie wird den Teilnehmer/Auftraggeber über etwaige Anpassungen frühzeitig – soweit möglich – informieren. 4. Rücktritt und Kündigung 4.1 Der Teilnehmer kann bei offenen Veranstaltungen bis zu 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wirtschaftsakademie. Mit Erklärung des Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises, höchstens 100 Euro, fällig. Dies gilt nicht, soweit der Teilnehmer gesetzlich zum Rücktritt berechtigt ist. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der ggf. zu zahlenden Bearbeitungspauschale zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgt, es sei denn, der Teilnehmer ist gesetzlich zum Rücktritt berechtigt. 4.2 Teilnehmer bei offenen Veranstaltungen, die nur zeitweise an einer Veranstaltung teilnehmen, sind zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht. 4.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, der Wirtschaftsakademie einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Teilnehmers mit der Wirtschaftsakademie einzutreten. Der Eintritt des Ersatzteilnehmers hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzteilnehmer gegenüber der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzteilnehmers berechnet die Wirtschaftsakademie dem Erstteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Ab Eintritt des Ersatzteilnehmers in das Vertragsverhältnis mit der Wirtschaftsakademie schuldet der Ersatzteilnehmer die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstteilnehmers gegenüber der Wirtschaftsakademie wegen vom Erstteilnehmer bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im Verhältnis von Erst- zu Ersatzteilnehmer zu vereinbaren. 4.4 Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten kann der Teilnehmer bei offenen Veranstaltungen mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate schriftlich kündigen. Danach besteht ein Kündigungsrecht von 6 Wochen zum Ende der jeweils nächsten 3 Monate. 4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen unberührt. 5. Änderungsvorbehalt 5.1 Die Wirtschaftsakademie ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von der Wirtschaftsakademie zu vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer/Auftraggeber werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den Teilnehmer/Auftraggeber unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos. 5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die Wirtschaftsakademie berechtigt, bei Vorliegen eines von der Wirtschaftsakademie nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Teilnehmer/Auftraggeber rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Teilnehmer/Auftraggeber ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist. 5.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten. 6. Haftung Die Wirtschaftsakademie haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 7. Urheberrecht Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der Wirtschaftsakademie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Wirtschaftsakademie vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden. 8. Datenschutz Die Wirtschaftsakademie speichert die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer/ Auftraggeber in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer/Auftraggeber kann jederzeit gegenüber der Wirtschaftsakademie der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 9. Geltungsbereich 9.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Teilnehmern/Auftraggebern für unsere Veranstaltungen, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist. 9.2 Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen. 10. Abweichungen/Ergänzungen Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers werden nur anerkannt, wenn die Wirtschaftsakademie ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Wirtschaftsakademie den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers vorbehaltlos ausführt. 11. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Teilnehmer/Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Teilnehmer/ Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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