Das Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelorstudiengang

Studiengang M.A. Architektur
an der Technischen Universität München
Information für Ihre Bewerbung zum Sommersemester 2015
Bewerbungs- und Eignungsverfahren
Um Architektur im Rahmen des Masterstudiengangs an der Technischen Universität München (TUM) zu
studieren, müssen Sie sich bewerben und ein Eignungsverfahren (EV) als integraler Bestandteil des
Bewerbungsverfahrens durchlaufen. Das Bewerbungsverfahren als Ganzes regelt dabei die formalen Aspekte,
das EV dient zur Überprüfung, ob die fachlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium im Studiengang
M.A. Architektur an der TUM gegeben sind.
Bewerbung zum Sommersemester nur für „Quereinsteiger“
Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester grundsätzlich nur Bewerber berücksichtigt werden können, die
Breits im gleichen oder in einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Universität immatrikuliert sind
bzw. waren. Falls Sie kein solcher „Quereinsteiger“ sind, berücksichtigen Sie bitte diese Einschränkung und
planen Ihre Bewerbung entsprechend.
Details zum Ablauf
Schritt 1: Online-Bewerbung
Eine fristgerechte Online-Bewerbung über das zentrale Computersystem der TUM ist der erste Schritt Ihrer
Bewerbung. Genaue Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der TUM unter:
http://www.tum.de/studium/bewerbung-und-zulassung/
Verbindliches Zeitfenster für Ihre Online-Bewerbung ist vom 01.11. bis 31.12.2014
Schritt 2: Einsenden der Bewerbungsunterlagen
Je nach Vorbildung und Herkunft müssen Sie diverse Unterlagen per Post an das Immatrikulationsamt der TUM
schicken. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, erfahren Sie im Zuge der OnlineBewerbung.
Ein wichtiger Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen ist eine Mappe mit bisher gefertigten Arbeiten.
Sie soll Zeichnungen, Skizzen, Fotografien oder sonstige Beiträge enthalten, aus denen Ihre
bisherige Leistung im Architekturstudium ersichtlich wird.
Bitte reichen Sie ausschließlich gute Kopien ein, keine Originale!
Bitte reichen Sie maximal 10 Blätter im Format DIN A 4 oder DIN A 3 ein!
Alternativ können Sie die Abschlussarbeit (Thesis) aus Ihrem Bachelorstudium einreichen
(max. DIN A 3).
Einsendeschluss für Ihre Bewerbungsunterlagen ist ebenfalls der 31.12.2014
Schritt 3: Stufe 1 des Eignungsverfahrens
In Stufe 1 des EV wird eine Vorbewertung der Bewerber getroffen. Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen wird
ermittelt, ob Sie direkt zum Studium zugelassen werden können, ob ein persönliches Gespräch zur Feststellung
Ihrer Eignung erforderlich ist oder ob eine Ablehnung erfolgt.
Kriterien für die Vorauswahl sind die Vorkenntnisse aus Ihrem Bachelorstudium, die Durchschnittsnote im
Bachelorzeugnis, das einzureichende Motivationsschreiben, sowie die oben genannte Bewerbungsmappe.
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Für Stufe 1 des EV müssen Sie nicht aktiv werden, Sie müssen allerdings dafür sorgen, dass alle eingereichten
Unterlagen vom Immatrikulationsamt akzeptiert werden.
Dazu überprüfen Sie bitte regelmäßig den Status Ihrer Bewerbung mithilfe Ihres OnlineBewerberaccounts! Stufe 1 des EV kann nur durchgeführt werden, nachdem alle erforderlichen
Unterlagen mit Status „OK“ versehen wurden.
Sollten in Ihrem Account Probleme bei einzelnen Dokumenten angezeigt werden, setzen Sie
sich bitte umgehend mit dem Immatrikulationsamt mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer laut
Online-Account in Verbindung! ([email protected])
Manche Unterlagen sind für das EV nicht relevant, sondern erst für die Immatrikulation am Beginn des
Semesters. Dazu zählen der Nachweis der Krankenversicherung sowie der Sprachnachweis. Sie blockieren den
Eintritt in Stufe 1 des EV dementsprechend nicht.
Schritt 4: Stufe 2 des Eignungsverfahrens
In Stufe 2 werden Sie zu einem persönlichen Eignungsgespräch eingeladen, sofern in Stufe 1 weder eine
direkte Zusage noch eine direkte Absage ausgesprochen wurde.
Das Eignungsgespräch findet auf dem Stammgelände der TUM statt und hat eine Dauer von etwa 20 Minuten.
Es soll zeigen, ob von Ihnen zu erwarten ist, dass Sie das Ziel des Studiengangs mit seiner interdisziplinären
Ausrichtung auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen können.
Das Gespräch kann sich auf die Mappe mit bisher gefertigten Arbeiten, die Motivation für den angestrebten
Studiengang, das intellektuelle Verständnis für abstrakte, logische und systemorientierte Fragestellungen, ein
ausreichendes Durchhaltevermögen und die Problemlösungsfähigkeit im Kontext komplexer Fragestellungen auf
Master-Niveau, das für den Studiengang erforderliche räumliche Vorstellungsvermögen, Interesse für technische
Problemstellungen, das Engagement im sozialen, gesellschaftspolitischen oder kulturellen Bereich sowie auf die
sprachliche Ausdrucksfähigkeit erstrecken. Auch die sonstigen Bewerbungsunterlagen können Gegenstand des
Gespräches sein.
Über Ihren individuellen Termin informieren wir Sie per e-Mail sobald wie möglich nach Eingang der kompletten
Bewerbung, mindestens jedoch 1 Woche im Voraus. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr e-Mail-Konto incl.
Spam-Ordner. Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung des festgelegten Termins!
Es wird daher dringend empfohlen, folgende Termine freizuhalten:
12. und 13. Februar 2015
09. und 10. März 2015
Schritt 5: Studienplatz annehmen
Wenn Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie eine Zulassung für das
beantragte Semester (Sommersemester 2015). Sie erhalten eine offizielle e-Mail, Sie können den aktuellen Stand
Ihrer Bewerbung aber auch jederzeit über Ihren Online-Bewerberaccount abfragen.
Ihr nächster Schritt besteht dann darin, den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Nutzen Sie dazu bitte
ebenfalls Ihren Online-Bewerberaccount.
Letzter Termin für die Annahme des Studienplatzes per Online-Account ist der 31.03.2015
Sollten Sie Ihre Zulassung erst nach diesem Datum erhalten, wenden Sie sich zum Annehmen Ihres
Studienplatzes bitte an [email protected]
Schritt 6: Immatrikulation
Die Immatrikulation erfolgt automatisch, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen, alle Unterlagen in korrekter
Form eingereicht und den Studentenwerksbeitrag überwiesen haben (Studentenwerksbeitrag inkl. Beitrag für
Semesterticket € 111,-).
Bitte beachten Sie, dass Ihr Studierenden-Account erst freigeschaltet wird, wenn Sie immatrikuliert sind. Erst dann haben Sie Zugriff auf die verschiedenen Online-Funktionen wie z.B.
Anmeldung zu den einzelnen Kursen.
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Internationale Bewerber
Gute Deutschkenntnisse sind eine unabdingbare Voraussetzung für das erfolgreiche Studium der Architektur an
der TUM. Der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse ist obligatorisch. Folgende Sprachzertifikate
werden für das Studium an der TUM anerkannt:

das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland

das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Zweite Stufe, B 2 in allen vier Teilbereichen

das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer
Studienbewerber (DSH-2 oder 3)

das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die
Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
(Feststellungsprüfung)

Zertifikat des Goethe-Instituts mit Niveau C 2

die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München

Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) - in allen vier Teilprüfungen
mit Niveaustufe 4
Andere Zertifikate werden nicht anerkannt. Bitte legen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie des Zertifikats bei.
Links zu den jeweiligen Anbietern finden Sie unter:
http://www.tum.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung-und-zulassung/deutschnachweis/
Allgemeine Informationen für ausländische Studienbewerber finden Sie unter:
http://www.tum.de/studium/bewerbung-und-zulassung/
Weitere Termine
Vorlesungsbeginn im Sommersemester 2015 ist am 13. April. An diesem Tag findet auch die Vorstellung der
Semesterprojekte sowie der verfügbaren Wahlfächer statt. Die Vergabe der Plätze in den Projekten ist ebenfalls
verbindlich an diesem Tag.
Satzung und Fragen
Weitere Hinweise und Details zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
http://www.tum.de/studium/bewerbung-und-zulassung/
Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter:
[email protected] oder +49 (0)89 289-25408
Die Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang M.A. Architektur an der TUM finden Sie
unter: http://www.ar.tum.de/de/studiengaenge/master-of-arts/ma-architektur/
Besonderer Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie sich maximal zweimal für den Studiengang M.A. Architektur an der TUM bewerben
können.
Studiendekanat der Fakultät für Architektur, Version vom 27.10.2014. Druckfehler und kurzfristige Änderungen vorbehalten.
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