An das Finanzamt FinanzOnline, unser Service für Sie! 2015 Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in BLOCKSCHRIFT und verwenden Sie ausschließlich schwarze oder blaue Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell nicht lesbar sind.Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen. Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) Geburtsdatum (Jedenfalls auszufüllen, wenn keine SV-Nr. vorhanden) T T M M J J J J FAMILIEN- ODER NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) TITEL (BLOCKSCHRIFT) EN M T ai W U 20 R 15 F VORNAME (BLOCKSCHRIFT) Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Kleinbetriebe für 2015 Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen. Diese Beilage kann an Stelle der Beilage E 1a verwendet werden, wenn - der Gewinn des Betriebes durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung und Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler/-innen) ermittelt wurde, - die Summe der Betriebseinnahmen im betreffenden Kalenderjahr den Betrag von 30.000 Euro (bei USt-Nettosystem 2)) bzw. den Betrag von 36.000 Euro (bei USt-Bruttosystem 3)) nicht überstiegen hat und - der Betrieb im laufenden Jahr nicht aufgegeben oder verkauft wurde. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verwenden Sie bitte die Beilage E 1a bzw. E 1c (betreffend land-und forstwirtschaftliche Pauschalierung). Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Beilage (E 2-K). Bitte pro Betrieb eine Beilage ausfüllen. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, falls keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb falls keine Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler/-innen in Anspruch genommen wird Zutreffendes bitte ankreuzen! 1. Derzeitige Anschrift Postleitzahl Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.) Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich) www.bmf.gv.at 2. Angaben zum Betrieb USt-Bruttosystem USt-Nettosystem Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 Gastgewerbepauschalierung Drogistenpauschalierung Künstler/-innen-, Schriftsteller/-innen-Pauschalierung Handelsvertreter/-innen-Pauschalierung Sportler/-innen-Pauschalierung Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende Branchenkennzahl (ÖNACE 2008) lt. E 2-K Bitte unbedingt ausfüllen! Mischbetrieb Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an. Beim USt-Nettosystem wird die Umsatzsteuer weder bei den Betriebseinnahmen noch bei den Betriebsausgaben erfasst, weil sie wirtschaftlich einen durchlaufenden Posten darstellt. 3) Beim USt-Bruttosystem werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben inklusive Umsatzsteuer erfasst. Steuerpflichtige, die unecht umsatzsteuerbefreit sind (zB Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) müssen den Gewinn stets nach dem USt-Bruttosystem ermitteln. 1) 2) E 1a-K-2015 Bundesministerium für Finanzen – 12/2015 (Aufl. 2015) E 1a-K, Seite 1, Version vom 30.03.2015 3. Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für Kleinunternehmer Beachten Sie bitte: Grundsätzlich sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergeben sollte, ist ein negatives Vorzeichen („-‟) anzugeben. Im Kalenderjahr 2015 erfolgte eine Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen Der Gewinnermittlungszeitraum umfasst kein volles Kalenderjahr Betriebseinnahmen Beträge in Euro und Cent Betriebseinnahmen aus Warenverkäufen und erbrachten Leistungen (ohne Betriebseinnahmen, die in Kennzahl 9050 erfasst sind) 9040 Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind 9050 Übrige Betriebseinnahmen 9090 Summe der Betriebseinnahmen (muss nicht ausgefüllt werden) Betriebsausgaben 9100 EN M T ai W U 20 R 15 F Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe Ausgaben für eigenes Personal 9120 Abschreibung auf das Anlagevermögen (AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter) 9130 Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für Gebäude 9150 Reise und Fahrtspesen inkl. Km-Geld und Diäten 9160 Ausgaben für Miete, Pacht, Leasing 9180 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9220 Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge 9225 Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a. 9243 Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a. 9244 Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime 9245 Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 9246 Übrige (in den obigen Kennzahlen nicht erfasste) Betriebsausgaben 9230 Pauschalierte Betriebsausgaben 9259 Summe der Betriebsausgaben (muss nicht ausgefüllt werden) Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag 9221 Auf den Grundfreibetrag wird verzichtet Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für körperliche Wirtschaftsgüter Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 9227 Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Wertpapiere/Wohnbauanleihen Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 9229 Nachzuversteuernder Gewinnfreibetrag 9234 Gewinn/Verlust (bitte diesen Betrag in das Formular E 1 den Punkt 9a, 10a oder 11a übernehmen) Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer) E 1a-K-2015 WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Datum, Unterschrift E 1a-K, Seite 2, Version vom 30.03.2015
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