Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Kleinbetriebe für

An das Finanzamt
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2015
Eingangsvermerk
Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in BLOCKSCHRIFT und verwenden Sie ausschließlich schwarze
oder blaue Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell
nicht lesbar sind.Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden.
Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.
Abgabenkontonummer
Finanzamtsnummer - Steuernummer
10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1)
Geburtsdatum (Jedenfalls auszufüllen, wenn keine SV-Nr. vorhanden)
T T M M J J J J
FAMILIEN- ODER NACHNAME (BLOCKSCHRIFT)
TITEL (BLOCKSCHRIFT)
EN
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ai W
U
20 R
15 F
VORNAME (BLOCKSCHRIFT)
Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Kleinbetriebe für 2015
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
zu verstehen.
Diese Beilage kann an Stelle der Beilage E 1a verwendet werden, wenn
- der Gewinn des Betriebes durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung (ausgenommen
land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung und Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler/-innen)
ermittelt wurde,
- die Summe der Betriebseinnahmen im betreffenden Kalenderjahr den Betrag von 30.000 Euro (bei USt-Nettosystem 2)) bzw.
den Betrag von 36.000 Euro (bei USt-Bruttosystem 3)) nicht überstiegen hat und
- der Betrieb im laufenden Jahr nicht aufgegeben oder verkauft wurde.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verwenden Sie bitte die Beilage E 1a bzw. E 1c (betreffend land-und forstwirtschaftliche
Pauschalierung).
Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Beilage (E 2-K). Bitte pro Betrieb eine Beilage ausfüllen.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
falls keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
falls keine Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler/-innen in Anspruch genommen wird
Zutreffendes bitte ankreuzen!
1. Derzeitige Anschrift
Postleitzahl
Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.)
Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich)
www.bmf.gv.at
2. Angaben zum Betrieb
USt-Bruttosystem
USt-Nettosystem
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3
Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1
Gastgewerbepauschalierung
Drogistenpauschalierung
Künstler/-innen-, Schriftsteller/-innen-Pauschalierung
Handelsvertreter/-innen-Pauschalierung
Sportler/-innen-Pauschalierung
Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende
Branchenkennzahl (ÖNACE 2008) lt. E 2-K Bitte unbedingt ausfüllen!
Mischbetrieb
Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.
Beim USt-Nettosystem wird die Umsatzsteuer weder bei den Betriebseinnahmen noch bei den Betriebsausgaben erfasst, weil sie
wirtschaftlich einen durchlaufenden Posten darstellt.
3) Beim USt-Bruttosystem werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben inklusive Umsatzsteuer erfasst. Steuerpflichtige,
die unecht umsatzsteuerbefreit sind (zB Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) müssen den Gewinn stets nach dem
USt-Bruttosystem ermitteln.
1)
2)
E 1a-K-2015 Bundesministerium für Finanzen – 12/2015 (Aufl. 2015)
E 1a-K, Seite 1, Version vom 30.03.2015
3. Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für Kleinunternehmer
Beachten Sie bitte: Grundsätzlich sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich
bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergeben sollte, ist ein negatives Vorzeichen („-‟) anzugeben.
Im Kalenderjahr 2015 erfolgte eine Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
Der Gewinnermittlungszeitraum umfasst kein volles Kalenderjahr
Betriebseinnahmen
Beträge in Euro und Cent
Betriebseinnahmen aus Warenverkäufen und erbrachten Leistungen (ohne Betriebseinnahmen,
die in Kennzahl 9050 erfasst sind)
9040
Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind
9050
Übrige Betriebseinnahmen
9090
Summe der Betriebseinnahmen (muss nicht ausgefüllt werden)
Betriebsausgaben
9100
EN
M T
ai W
U
20 R
15 F
Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe
Ausgaben für eigenes Personal
9120
Abschreibung auf das Anlagevermögen (AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter)
9130
Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für Gebäude
9150
Reise und Fahrtspesen inkl. Km-Geld und Diäten
9160
Ausgaben für Miete, Pacht, Leasing
9180
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9220
Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und
Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge
9225
Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a.
9243
Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a.
9244
Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime
9245
Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
9246
Übrige (in den obigen Kennzahlen nicht erfasste) Betriebsausgaben
9230
Pauschalierte Betriebsausgaben
9259
Summe der Betriebsausgaben (muss nicht ausgefüllt werden)
Gewinnfreibetrag
Grundfreibetrag 9221
Auf den Grundfreibetrag wird verzichtet
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für körperliche Wirtschaftsgüter
Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages
9227
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Wertpapiere/Wohnbauanleihen
Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages
9229
Nachzuversteuernder Gewinnfreibetrag
9234
Gewinn/Verlust (bitte diesen Betrag in das Formular E 1 den Punkt 9a, 10a oder 11a übernehmen)
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)
E 1a-K-2015
WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine
Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber
mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.
Datum, Unterschrift
E 1a-K, Seite 2, Version vom 30.03.2015