Markt Tüßling Landkreis Altötting Bürgermitteilung und Einladung zur Bürgerversammlung am 23. Oktober 2014 um 19.00 Uhr im Saal des Gasthofes Steiner in Tüßling Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Begrüßung durch Bürgermeisterin Stephanie Bruges-von Pfuel Informationen zum Haushalt 2014 Tätigkeitsbericht der ersten Bürgermeisterin Informationen zur Überschwemmungsgebietsausweisung Neues zum Bahnausbau Schüler- und Sportlerehrung Verschiedenes Wünsche und Anträge Zu dieser Bürgerversammlung möchte ich Sie alle recht herzlich einladen. Anträge können auch schriftlich bis spätestens 16.10.2014 bei der Verwaltung eingereicht werden. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel Erste Bürgermeisterin Annahme von Grüngut am Wertstoffhof Die Regelung der kostenpflichtigen Grüngutannahme hat sich mittlerweile bewährt. Wir weisen aber darauf hin, dass Grüngut nur durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück, durch Abgabe an der Grüngutsammelstelle des Marktes Tüßling oder einer Kompostieranlage entsorgt werden darf. Wilde Unratablagerungen in Wald und Flur sind unzulässig und strafbar. Durch sorgfältige Trennung des Grünguts helfen Sie mit, auch künftig die Gebühren niedrig zu halten. Folgendes kann abgegeben werden: Grüngut: Rasenschnitt, Blumen, Moos, Gemüse, Fallobst, Laub usw. Baumschnitt: Schilf, Sträucher, Äste und Zweige bis zu einem Durchmesser von 5 cm. Hundekot Ein leidiges Thema ist die Verschmutzung unserer Straßen, Wege und Freiflächen durch Hundekot. Dies ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch eine Infektionsquelle für die Übertragung von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern sein. Wir appellieren an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres Tieres mittels mitgeführter Plastikbeutel aufzunehmen und die gefüllten Plastikbeutel ordnungsgemäß in ihrer Abfalltonne zu beseitigen. Im Gemeindebereich wurden mittlerweile 3 Hundetoiletten und Beutelspender aufgestellt. Freihalten der Vakuumschächte Um Störungen im Abwassersystem zu vermeiden, sind die Vakuumschächte stets freizuhalten. Deshalb muss der Vakuumschacht in voller Höhe freigelegt sein. Außerdem ist um den Schacht herum genügend Freiraum zu schaffen, damit eventuell auftretendes Regenwasser ungehindert abfließen kann ohne in den Schacht einzudringen. Rufnummer bei Störungen im Wasser- oder Kanalnetz Der Bauhof ist bei Störungen im Wasser- oder Kanalnetz unter folgender Rufnummer rund um die Uhr erreichbar 08633-8988-24 Unratablagerungen Von verschiedenen Landwirten wird berichtet, dass in letzter Zeit vermehrt Unrat auf Feldern, Wiesen und Waldstücken abgelagert worden ist. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass diese Unratablagerungen verboten sind und als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Durch diese Ablagerungen wird auch der Ernteertrag der Landwirte geschmälert und es kann auch zu körperlichen Beeinträchtigungen beim landwirtschaftlichen Nutzvieh kommen, wenn über die Nahrungsaufnahme Metalle, Hölzer, Kunststoffteile usw. in den Tierkörper gelangen. Lärmschutzverordnung des Marktes Tüßling Gemäß §1 und §2 der Lärmschutzverordnung des Marktes Tüßling dürfen lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr (in der Sommerzeit bis 20.00 Uhr) ausgeführt werden. Das gilt auch für die Nutzung von Radio und Fernsehgeräten, MP3-Player, Hundegebell usw. Denken Sie bitte daran, dass der Nachbar ein Recht auf Einhaltung der Ruhezeiten hat oder dass kleine Kinder gerade in der Mittagszeit schlafen sollten oder der Schichtarbeiter die Ruhephasen dringend benötigt. Impressum: Ausgabe: Oktober 2014, Markt Tüßling, Email: [email protected] Internet: http://www.tuessling.de 08633/8988-0, Fax –22
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