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Markt Tüßling
Landkreis Altötting
Bürgermitteilung
und
Einladung zur Bürgerversammlung
am
23. Oktober 2014
um 19.00 Uhr
im Saal des Gasthofes Steiner in Tüßling
Tagesordnung:
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Begrüßung durch Bürgermeisterin Stephanie Bruges-von Pfuel
Informationen zum Haushalt 2014
Tätigkeitsbericht der ersten Bürgermeisterin
Informationen zur Überschwemmungsgebietsausweisung
Neues zum Bahnausbau
Schüler- und Sportlerehrung
Verschiedenes
Wünsche und Anträge
Zu dieser Bürgerversammlung möchte ich Sie alle recht herzlich einladen.
Anträge können auch schriftlich bis spätestens 16.10.2014 bei der
Verwaltung eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel
Erste Bürgermeisterin
Annahme von Grüngut am Wertstoffhof
Die Regelung der kostenpflichtigen Grüngutannahme hat sich mittlerweile bewährt. Wir
weisen aber darauf hin, dass Grüngut nur durch Kompostierung auf dem eigenen
Grundstück, durch Abgabe an der Grüngutsammelstelle des Marktes Tüßling oder einer
Kompostieranlage entsorgt werden darf. Wilde Unratablagerungen in Wald und Flur sind
unzulässig und strafbar.
Durch sorgfältige Trennung des Grünguts helfen Sie mit, auch künftig die Gebühren
niedrig zu halten.
Folgendes kann abgegeben werden:
Grüngut: Rasenschnitt, Blumen, Moos, Gemüse, Fallobst, Laub usw.
Baumschnitt: Schilf, Sträucher, Äste und Zweige bis zu einem Durchmesser von 5 cm.
Hundekot
Ein leidiges Thema ist die Verschmutzung unserer Straßen, Wege und Freiflächen durch
Hundekot. Dies ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch eine Infektionsquelle für die
Übertragung von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern sein. Wir appellieren
an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres Tieres mittels mitgeführter
Plastikbeutel aufzunehmen und die gefüllten Plastikbeutel ordnungsgemäß in ihrer
Abfalltonne zu beseitigen. Im Gemeindebereich wurden mittlerweile 3 Hundetoiletten und
Beutelspender aufgestellt.
Freihalten der Vakuumschächte
Um Störungen im Abwassersystem zu vermeiden, sind die Vakuumschächte stets
freizuhalten. Deshalb muss der Vakuumschacht in voller Höhe freigelegt sein. Außerdem
ist um den Schacht herum genügend Freiraum zu schaffen, damit eventuell auftretendes
Regenwasser ungehindert abfließen kann ohne in den Schacht einzudringen.
Rufnummer bei Störungen im Wasser- oder Kanalnetz
Der Bauhof ist bei Störungen im Wasser- oder Kanalnetz unter folgender Rufnummer
rund um die Uhr erreichbar
08633-8988-24
Unratablagerungen
Von verschiedenen Landwirten wird berichtet, dass in letzter Zeit vermehrt Unrat auf
Feldern, Wiesen und Waldstücken abgelagert worden ist.
Wir möchten daher darauf hinweisen, dass diese Unratablagerungen verboten sind und
als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Durch diese Ablagerungen wird auch der
Ernteertrag der Landwirte geschmälert und es kann auch zu körperlichen
Beeinträchtigungen beim landwirtschaftlichen Nutzvieh kommen, wenn über die
Nahrungsaufnahme Metalle, Hölzer, Kunststoffteile usw. in den Tierkörper gelangen.
Lärmschutzverordnung des Marktes Tüßling
Gemäß §1 und §2 der Lärmschutzverordnung des Marktes Tüßling dürfen lärmintensive
Haus- und Gartenarbeiten nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr
bis 19.00 Uhr (in der Sommerzeit bis 20.00 Uhr) ausgeführt werden.
Das gilt auch für die Nutzung von Radio und Fernsehgeräten, MP3-Player, Hundegebell
usw.
Denken Sie bitte daran, dass der Nachbar ein Recht auf Einhaltung der Ruhezeiten hat
oder dass kleine Kinder gerade in der Mittagszeit schlafen sollten oder der Schichtarbeiter
die Ruhephasen dringend benötigt.
Impressum:
Ausgabe: Oktober 2014, Markt Tüßling,
Email: [email protected]
Internet: http://www.tuessling.de
08633/8988-0, Fax –22