Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Sozialamt Office des affaires sociales Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 78 11 Telefax +41 31 633 78 92 www.gef.be.ch [email protected] Bern, 15. Oktober 2014 Mediengespräch vom 17.10.2014 zum Bonus-Malus-System; Medienrohstoff Zielsetzung des Bonus-Malus-Systems Im Rahmen der Revision des Finanz- und Lastenausgleichs im Jahr 2009 hatte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) den Auftrag, die Anreizmechanismen in der wirtschaftlichen Hilfe bei den Sozialdiensten im Kanton Bern zu überprüfen. Unterschiedliche Modelle zur Anreizstärkung wurden diskutiert. Der Grosse Rat hat sich schliesslich gegen einen Selbstbehalt in der Sozialhilfe und für die Einführung eines Bonus-Malus-Systems entschieden. Dieses Anreizsystem ist im Sozialhilfegesetz vom 1. Januar 2012 verankert. Ziel des Bonus-Malus-Systems ist die Förderung der Transparenz sowie der Kosteneffizienz in den Sozialdiensten. Die Sozialdienste werden dadurch animiert, Strukturen und Prozesse im Sinn eines effizienten Einsatzes von Ressourcen und Mitteln sowie betreffend die Generierung zusätzlicher Einnahmen zu optimieren. Dadurch soll das ganze System effizienter werden. Methodik Im Rahmen der politischen Diskussion war stets klar, dass für die Beurteilung der Kosteneffizienz mess- und nachvollziehbare Grössen verwendet werden sollen. Die Kosteneffizienz der 68 Sozialdienste im Kanton Bern zu messen, ist jedoch nicht einfach, da die Ausgangslagen der Sozialdienste sehr unterschiedlich sind. Das Bonus-Malus-System vergleicht daher die unterschiedlichen Sozialhilfekosten unter Berücksichtigung der Ausgangslage und belegt Sozialdienste bei grosser Abweichung vom statistisch zu erwartenden Wert mit einem Bonus bzw. mit einem Malus. Konkret: Pro Sozialdienst wird aufgrund seiner Ausgangslage (Ausländeranteil, Anteil EL-Bezüger, Anteil Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene und Leerwohnungsziffer) geschätzt, wie hoch seine effektiven Sozialhilfekosten sein sollten. Anschliessend werden diesen geschätzten Kosten die effektiven Kosten des Sozialdienstes gegenübergestellt. Der Grosse Rat hat festgelegt, dass eine Abweichung der effektiven Kosten von den geschätzten Kosten innerhalb einer Bandbreite von +/- 30% keine finanziellen Konsequenzen mit sich zieht. Ausreisser sollen jedoch honoriert oder sanktioniert werden: Wenn die effektiven Kosten mehr als 30% tiefer als die geschätzten Kosten sind, wird ein Bonus ausgerichtet. Wenn die effektiven Kosten mehr als 30% höher als die geschätzten Kosten sind, muss ein Malus entrichtet werden. Dieses Vorgehen wurde auf Gesetzes- und Verordnungsstufe so definiert. Zum heutigen Zeitpunkt geht es entsprechend nicht darum, ob die einzelnen Modalitäten und Faktoren sinnvoll sind sondern vielmehr, ob für die drei betroffenen Sozialdienste im Malus allenfalls eine Ausnahme gewährt werden soll, was das Kantonale Sozialamt verneint. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Einschränkungen Bei den Berechnungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems geht es ausschliesslich um die Kosteneffizienz der Sozialdienste. Qualitative Aspekte (kann ein Klient seine Ressourcen einbringen? Etc.) sowie juristische Aspekte (werden die Leistungen korrekt ausgerichtet und dokumentiert? Etc.) werden bewusst nicht berücksichtigt. Das kann zur Folge haben, dass ein Sozialdienst juristisch korrekt arbeitet und von der Qualität der Arbeit nicht zu beanstanden ist, jedoch unter dem Kostenaspekt dennoch kritisch beurteilt wird. Ergebnisse Die Resultate der erstmaligen Berechnung der Bonus-/ bzw. Malus-Ergebnisse pro Sozialdienst, können der folgenden Tabelle entnommen werden: Verwaltungsregion/ Sozialdienst Betrag 2014 (für Durchschnitt Jahre 2012/2013) grün = Bonus rot = Malus Berner Jura Centre Orval Courtelary La Neuveville Prévôté Saint-Imier Tavannes Tramelan Bern-Mittelland Belp Bern Bolligen Fraubrunnen Ittigen Köniz Konolfingen Laupen Münchenbuchsee Münsingen Muri Oberdiessbach Ostermundigen Riggisberg Schwarzenburg Stettlen-Vechigen Urtenen-Schönbühl Wichtrach Wohlen Worb Zollikofen Emmental-Oberaargau Aarwangen Burgdorf Herzogenbuchsee Hindelbank Kirchberg Langenthal Fr. 94'220 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 81'777 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 125'534 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 80'445 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 199'520 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 98'103 Fr. 0 Seite 2 von 4 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Langnau Niederbipp Niederönz Oberes Emmental Oberes Langetental Oesch-Emme Roggwil Rüdtligen-Alchenflüh Trachselwald (Sumiswald/Huttwil) Oberland Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 118'673 Fr. 0 Fr. 73'936 Fr. 79'073 Fr. 0 Fr. 0 Frutigen Heimberg Interlaken/Jungfrau Oberhasli Oberhofen Obersimmental Saanenland Sigriswil Spiez Thun Uetendorf Wattenwil Zulg Seeland Fr. 195'696 Fr. 62'284 Fr. 0 Fr. 134'625 Fr. 0 Fr. 84'229 Fr. 174'244 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Aarberg Biel Brügg Büren Erlach Ipsach Lengnau Lyss Nidau Orpund Pieterlen Schüpfen Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 106'534 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 238'949 Fr. 0 Fr. 0 Fr. 78'180 Fr. 0 Analyse Bei nicht finanzrelevanten Testberechnungen für frühere Jahre im Rahmen des Bonus-MalusSystems waren jeweils mehr als drei Sozialdienste im Malus zu verzeichnen. Die relativ geringe Anzahl von Sozialdiensten, die im Jahr 2014 einen Malus entrichten müssen, hängt sicherlich auch damit zusammen, dass aufgrund des Bonus-Malus-Systems die Sensibilität für Kostenaspekte in der Praxis gestiegen ist. Zudem gibt es mehrere Sozialdienste, die nur ganz knapp unterhalb der vom Grossen Rat definierten Malusgrenze von 30% sind. Eher überraschend kam die relativ grosse Anzahl von Sozialdiensten mit einem Bonus zu Stande. Diese Zahl ist höher als bis anhin errechnet. Auch dies kann mit dem gestiegenen Kostenbewusstsein zusammen hängen. Bei fast allen Sozialdiensten im Bonus ist auffällig, dass die Einnahmenbewirtschaftung überaus gut funktioniert. Die Sozialdienste, die in einem Malus sind, wurden bereits in den Medien namentlich genannt (diese Information ging nicht durch die GEF an die Medien). Mit diesen Sozialdiensten, hat das Kantonale Sozialamt bereits Gespräche geführt und mögliche Optimierungspotenziale aufgrund der vorliegenden Daten grob aufgezeigt. Grundsätzlich bestehen Handlungsmöglichkeiten für die Sozialdienste bezüglich Kosteneffizienz in den Bereichen Kosten für Situationsbedingte Leistungen, Wohnkosten, Gesundheitskosten, Einnahmenbewirtschaftung sowie Ablösequote resp. Quote der wiederkehrenden Fälle. Seite 3 von 4 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Zudem hat die Berner Fachhochschule bei den drei Sozialdiensten eine Analyse der Aufbaustruktur und der Prozesse durchgeführt. Den Sozialdiensten wird das entsprechende „organisatorische“ Optimierungspotenzial (denkbar sind z.B. Abläufe, 4-Augen-Prinzip, Dossierkontrolle etc.) in den nächsten Wochen auch aufgezeigt werden. Es ist ersichtlich, dass Städte oder sehr grosse Gemeinden nicht im Malusbereich fungieren. Dies hängt nicht wie teilweise kolportiert damit zusammen, dass eine Bevorzugung der Städte vorgenommen worden wäre. Die zu Grunde liegende Berechnungsformel ist für alle Sozialdienste identisch und wurde nicht zu Gunsten der Städte abgeändert. Das Abschneiden der Städte hat insbesondere damit zu tun, dass die statistisch nachweisbaren Lasten der Städte nachweislich sehr hoch sind (namentlich in Biel). Das kann zur Folge haben, dass sich ein Sozialdienst trotz hoher effektiver Kosten nicht im Malus befindet, da eben seine Ausgangslage ausserordentlich schwierig ist. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Ergebnisse der ersten Berechnung des BonusMalus-Systems plausibel sind und dass aufgrund des neuen Systems das Kostenbewusstsein gestiegen ist. Für die drei Sozialdienste, die im Malus fungieren, kann dies schwierige Diskussionen auslösen. Die GEF wird diesen Sozialdiensten jedoch beratend zur Verfügung stehen. Seite 4 von 4
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