Bedienungsanleitung Cobalt-Weichenantrieb DCS

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Sozialamt
Office des affaires sociales
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 78 11
Telefax +41 31 633 78 92
www.gef.be.ch
[email protected]
Bern, 15. Oktober 2014
Mediengespräch vom 17.10.2014 zum Bonus-Malus-System;
Medienrohstoff
Zielsetzung des Bonus-Malus-Systems
Im Rahmen der Revision des Finanz- und Lastenausgleichs im Jahr 2009 hatte die
Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) den Auftrag, die Anreizmechanismen in der
wirtschaftlichen Hilfe bei den Sozialdiensten im Kanton Bern zu überprüfen. Unterschiedliche
Modelle zur Anreizstärkung wurden diskutiert. Der Grosse Rat hat sich schliesslich gegen
einen Selbstbehalt in der Sozialhilfe und für die Einführung eines Bonus-Malus-Systems
entschieden. Dieses Anreizsystem ist im Sozialhilfegesetz vom 1. Januar 2012 verankert.
Ziel des Bonus-Malus-Systems ist die Förderung der Transparenz sowie der Kosteneffizienz
in den Sozialdiensten. Die Sozialdienste werden dadurch animiert, Strukturen und Prozesse
im Sinn eines effizienten Einsatzes von Ressourcen und Mitteln sowie betreffend die
Generierung zusätzlicher Einnahmen zu optimieren. Dadurch soll das ganze System
effizienter werden.
Methodik
Im Rahmen der politischen Diskussion war stets klar, dass für die Beurteilung der
Kosteneffizienz mess- und nachvollziehbare Grössen verwendet werden sollen. Die
Kosteneffizienz der 68 Sozialdienste im Kanton Bern zu messen, ist jedoch nicht einfach, da
die Ausgangslagen der Sozialdienste sehr unterschiedlich sind. Das Bonus-Malus-System
vergleicht daher die unterschiedlichen Sozialhilfekosten unter Berücksichtigung der
Ausgangslage und belegt Sozialdienste bei grosser Abweichung vom statistisch zu
erwartenden Wert mit einem Bonus bzw. mit einem Malus. Konkret: Pro Sozialdienst wird
aufgrund seiner Ausgangslage (Ausländeranteil, Anteil EL-Bezüger, Anteil Flüchtlinge und
Vorläufig Aufgenommene und Leerwohnungsziffer) geschätzt, wie hoch seine effektiven
Sozialhilfekosten sein sollten. Anschliessend werden diesen geschätzten Kosten die
effektiven Kosten des Sozialdienstes gegenübergestellt. Der Grosse Rat hat festgelegt, dass
eine Abweichung der effektiven Kosten von den geschätzten Kosten innerhalb einer
Bandbreite von +/- 30% keine finanziellen Konsequenzen mit sich zieht. Ausreisser sollen
jedoch honoriert oder sanktioniert werden: Wenn die effektiven Kosten mehr als 30% tiefer als
die geschätzten Kosten sind, wird ein Bonus ausgerichtet. Wenn die effektiven Kosten mehr
als 30% höher als die geschätzten Kosten sind, muss ein Malus entrichtet werden. Dieses
Vorgehen wurde auf Gesetzes- und Verordnungsstufe so definiert. Zum heutigen Zeitpunkt
geht es entsprechend nicht darum, ob die einzelnen Modalitäten und Faktoren sinnvoll sind
sondern vielmehr, ob für die drei betroffenen Sozialdienste im Malus allenfalls eine Ausnahme
gewährt werden soll, was das Kantonale Sozialamt verneint.
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Einschränkungen
Bei den Berechnungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems geht es ausschliesslich um die
Kosteneffizienz der Sozialdienste. Qualitative Aspekte (kann ein Klient seine Ressourcen
einbringen? Etc.) sowie juristische Aspekte (werden die Leistungen korrekt ausgerichtet und
dokumentiert? Etc.) werden bewusst nicht berücksichtigt. Das kann zur Folge haben, dass ein
Sozialdienst juristisch korrekt arbeitet und von der Qualität der Arbeit nicht zu beanstanden ist,
jedoch unter dem Kostenaspekt dennoch kritisch beurteilt wird.
Ergebnisse
Die Resultate der erstmaligen Berechnung der Bonus-/ bzw. Malus-Ergebnisse pro
Sozialdienst, können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Verwaltungsregion/
Sozialdienst
Betrag 2014 (für
Durchschnitt Jahre
2012/2013)
grün = Bonus
rot = Malus
Berner Jura
Centre Orval
Courtelary
La Neuveville
Prévôté
Saint-Imier
Tavannes
Tramelan
Bern-Mittelland
Belp
Bern
Bolligen
Fraubrunnen
Ittigen
Köniz
Konolfingen
Laupen
Münchenbuchsee
Münsingen
Muri
Oberdiessbach
Ostermundigen
Riggisberg
Schwarzenburg
Stettlen-Vechigen
Urtenen-Schönbühl
Wichtrach
Wohlen
Worb
Zollikofen
Emmental-Oberaargau
Aarwangen
Burgdorf
Herzogenbuchsee
Hindelbank
Kirchberg
Langenthal
Fr. 94'220
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 81'777
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 125'534
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 80'445
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 199'520
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 98'103
Fr. 0
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Langnau
Niederbipp
Niederönz
Oberes Emmental
Oberes Langetental
Oesch-Emme
Roggwil
Rüdtligen-Alchenflüh
Trachselwald (Sumiswald/Huttwil)
Oberland
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 118'673
Fr. 0
Fr. 73'936
Fr. 79'073
Fr. 0
Fr. 0
Frutigen
Heimberg
Interlaken/Jungfrau
Oberhasli
Oberhofen
Obersimmental
Saanenland
Sigriswil
Spiez
Thun
Uetendorf
Wattenwil
Zulg
Seeland
Fr. 195'696
Fr. 62'284
Fr. 0
Fr. 134'625
Fr. 0
Fr. 84'229
Fr. 174'244
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Aarberg
Biel
Brügg
Büren
Erlach
Ipsach
Lengnau
Lyss
Nidau
Orpund
Pieterlen
Schüpfen
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 106'534
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 238'949
Fr. 0
Fr. 0
Fr. 78'180
Fr. 0
Analyse
Bei nicht finanzrelevanten Testberechnungen für frühere Jahre im Rahmen des Bonus-MalusSystems waren jeweils mehr als drei Sozialdienste im Malus zu verzeichnen. Die relativ
geringe Anzahl von Sozialdiensten, die im Jahr 2014 einen Malus entrichten müssen, hängt
sicherlich auch damit zusammen, dass aufgrund des Bonus-Malus-Systems die Sensibilität für
Kostenaspekte in der Praxis gestiegen ist. Zudem gibt es mehrere Sozialdienste, die nur ganz
knapp unterhalb der vom Grossen Rat definierten Malusgrenze von 30% sind.
Eher überraschend kam die relativ grosse Anzahl von Sozialdiensten mit einem Bonus zu
Stande. Diese Zahl ist höher als bis anhin errechnet. Auch dies kann mit dem gestiegenen
Kostenbewusstsein zusammen hängen. Bei fast allen Sozialdiensten im Bonus ist auffällig,
dass die Einnahmenbewirtschaftung überaus gut funktioniert.
Die Sozialdienste, die in einem Malus sind, wurden bereits in den Medien namentlich genannt
(diese Information ging nicht durch die GEF an die Medien). Mit diesen Sozialdiensten, hat
das Kantonale Sozialamt bereits Gespräche geführt und mögliche Optimierungspotenziale
aufgrund der vorliegenden Daten grob aufgezeigt. Grundsätzlich bestehen
Handlungsmöglichkeiten für die Sozialdienste bezüglich Kosteneffizienz in den Bereichen
Kosten für Situationsbedingte Leistungen, Wohnkosten, Gesundheitskosten,
Einnahmenbewirtschaftung sowie Ablösequote resp. Quote der wiederkehrenden Fälle.
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Zudem hat die Berner Fachhochschule bei den drei Sozialdiensten eine Analyse der
Aufbaustruktur und der Prozesse durchgeführt. Den Sozialdiensten wird das entsprechende
„organisatorische“ Optimierungspotenzial (denkbar sind z.B. Abläufe, 4-Augen-Prinzip,
Dossierkontrolle etc.) in den nächsten Wochen auch aufgezeigt werden.
Es ist ersichtlich, dass Städte oder sehr grosse Gemeinden nicht im Malusbereich fungieren.
Dies hängt nicht wie teilweise kolportiert damit zusammen, dass eine Bevorzugung der Städte
vorgenommen worden wäre. Die zu Grunde liegende Berechnungsformel ist für alle
Sozialdienste identisch und wurde nicht zu Gunsten der Städte abgeändert. Das Abschneiden
der Städte hat insbesondere damit zu tun, dass die statistisch nachweisbaren Lasten der
Städte nachweislich sehr hoch sind (namentlich in Biel). Das kann zur Folge haben, dass sich
ein Sozialdienst trotz hoher effektiver Kosten nicht im Malus befindet, da eben seine
Ausgangslage ausserordentlich schwierig ist.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Ergebnisse der ersten Berechnung des BonusMalus-Systems plausibel sind und dass aufgrund des neuen Systems das Kostenbewusstsein
gestiegen ist. Für die drei Sozialdienste, die im Malus fungieren, kann dies schwierige
Diskussionen auslösen. Die GEF wird diesen Sozialdiensten jedoch beratend zur Verfügung
stehen.
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