Aikikai Rheinl an dPf a / lz AIKIKAI Rheinland-Pfalz / Saarland Landesfachverband für Aikido e.V. www.aikikai-RPS.de [email protected] o e.V. nd arla Sa fü rA ikid 1.Vorsitzender Benjamin Wagner Propstei 24 54296 Trier n d L an d e sfa chv er ba Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014 des Aikikai Rheinland-Pfalz / Saarland Landesfachverband für Aikido e.V. Hiermit lade ich euch herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 25. Oktober 2014 in Mainz ein. Die Mitgliederversammlung findet am Samstag nach dem Training im „Da Arnaldo“, Wallstraße 56, 55122 Mainz um 18.30 Uhr statt. Top 1 Begrüßung durch den Vorsitzenden Top 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit / Beschluss zur Teilnahme von Gästen Top 3 Neuwahl eines Schriftführers Top 4 Genehmigung des Protokolls der JHV 2013 und aMV 2014 Top 5 Bericht des Vorstandes Top 6 Berichterstattung des Kassenwarts Daniela Schwedler für das Geschäftsjahr 2013. Top 7 Bericht der Kassenprüfer Johannes Liermann (MZ) und Sylvia Kablitz (TR) Top 8 Entlastung des Vorstands Top 9 Neuwahl eines Kassenprüfers (Johannes Liermann scheidet turnusgemäß aus) Top 10 Satzungsänderung: Schaffung eines Postens für den ALP´ler ( siehe Anlage) Top 11 Neuwahlen der Vorstandsmitglieder Top 12 Berichte aus den Trainingsgemeinschaften Top 13 Vorstellung eines Konzeptes für eine Ordnung des ALP´lers Top 14 Anträge an den Aikikai Rheinland-Pfalz/ Saarland (siehe Anlage) Top 15 Verschiedenes Top 16 Nächster Landeslehrgang: wann wo mit wem? Ich wünsche allen eine gute Anreise nach Mainz und viel Spaß am Lehrgang! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Wagner, Trier 23.09.2014 Seite 1/3 fü rA ikid o e.V. nd arla Sa n d 1.Vorsitzender Benjamin Wagner Propstei 24 54296 Trier Aikikai Rheinl an dPf a / lz AIKIKAI Rheinland-Pfalz / Saarland Landesfachverband für Aikido e.V. www.aikikai-RPS.de [email protected] L an d e sfa chv er ba Anlagen: - Protokoll der JHV 2013 - Protokoll der aMV 2014 Anträge: - Der Antrag von Silvia Rehbach, welcher auf der JHV 2013 gestellt wurde sie in den Ausschuss für Lehre und Prüfung zu wählen wurde aus persönlichen Gründen zurückgezogen. - Satzungsänderung: §8 Abs.1 Satz 2 sollte wie folgt ergänzt werden: g) Mitglied im Ausschuss für Lehre und Prüfung des Aikikai Deutschlands e.V. Eine Eintragung beim Amtsgericht soll bei einer möglichen Besetzung des Postens, spätestens jedoch bei einer weiteren Satzungsänderung stattfinden. Alt: § 8 Vorstand (1) (2) (3) (4) (5) 1 Zum Vorstand gehören mindestens a) der Vorstandsvorsitzende, b) der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, c) der Kassenwart. 2 Als weitere Vorstandsmitglieder können eingesetzt werden d) ein Generalsekretär, e) ein Jugendwart, f) ein Pressewart. Als Vorstand im Sinne des § 26 BGB gelten der Vorstandsvor-sitzende und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende. 1 Jedes Vorstandsmitglied hat gleiches Stimmrecht in den Vorstandssitzungen. 2 Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende. 1 Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. 2 Gewählt werden können alle Stimmberechtigten. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist möglich. Begründung: die Eintragung beim Amtsgericht erfordert die beglaubigten Unterschriften vom 1.+2. Vorsitzenden. Arbeitsaufwand hierfür war bei der letzten Satzungsänderung ca. 3,5 Stunden. Für einen nicht besetzten Posten stellt das einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Zur Zeit hat sich keiner der beiden formell für diesen Posten infrage kommenden Personen bereit erklärt dieses Amt zu übernehmen. Seite 2/3 - fü rA ikid o e.V. nd arla Sa n d 1.Vorsitzender Benjamin Wagner Propstei 24 54296 Trier Aikikai Rheinl an dPf a / lz AIKIKAI Rheinland-Pfalz / Saarland Landesfachverband für Aikido e.V. www.aikikai-RPS.de [email protected] L an d e sfa chv er ba Änderung der Frist zur Antragsstellung an den Aikikai RPS auf einen festen Termin. Vorschlag. 15.August eines jeden Jahres. Spätestens jedoch 8 Wochen vor der JHV, sollte diese erst am Jahresende stattfinden (nach dem 01. November) Begründung: Da sich die auf der aMV 2014 beschlossene Frist für Anträge schon im ersten Jahr als nicht umsetzbar herausstellen muss eine andere Lösung gefunden werden. Vorgesehen ist ein jeder LLG + JHV für den Herbst. Anfang September findet normalerweise der Lehrgang mit Meister Asai in Trier statt. Um keine Kollision mit diesem Termin zu haben fand die JHV in den letzten Jahren immer erst Ende September oder später statt. Hier reicht die Frist für die Einladung aus um die Anträge einzufügen. - Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zur Beerdigung des Ehrenpräsidenten Karl Friedrich Leisinger (284,70€) Seite 3/3
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