Lieferauftrag - Bekanntmachung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Bearbeiter Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle Frau Kerber Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Fischmarkt 1, 99084 Erfurt Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 0361 655-1286 0361 655-1289 [email protected] b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung, VOL/A Vergabe-Nr. ÖAL 1030/2014-40 c) Form, in der die Angebote einzureichen sind schriftlich d) Ort und Art der Leistung Erfurt, Beschaffung von digitalen Whiteboards Umfang der Leistung Lieferung Montage und Inbetriebnahme von 17 Stück digitalen Whiteboards der Typen Promethean, Hitachi, Legamaster und Smartboard in 4 Losen Bei einer Reparaturzeit länger als 48 Stunden, die das Board oder den Projektor betreffen, ist kostenlos ein Ersatzgerät zu installieren e) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben Ja. Nein. Los 1= 3 Whiteboards, Los 2 = 2 Whiteboards und 7 Whiteboards inkl. zwei Tafelflügel, Los 3 = 1 mobil. Whiteboard, Los 4 = 1 Whiteboard und 3 Whiteboard inkl. zwei Tafelflügel f) Nebenangebote sind ausgeschlossen. nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. auch ohne Hauptangebot möglich. g) Ausführungsfrist 50. KW 2014 h) Anforderung und Einsehen der Vergabeunterlagen Vergabestelle, siehe a). Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen. i) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt j) Angebotseröffnung am 23.10.2014 um 14.00 Zuschlagsfrist 21.11.2014 Uhr Ort Vergabestelle, siehe a) l) Nachweise Die Bieter müssen nachweislich gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben bzw. Nachweise LV 4.13 01.14 2 Seiten © Stadt Erfurt mit dem Angebot vorzulegen: -eine zum Lieferzeitpunkt gültigen Herstellerzertifizierung als Montagepartner des jeweiligen Systems - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrieund Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen - Unbedenklichkeits- und Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Bezug auf vergleichbare Leistungen, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge - Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist. m) Entgelt für die Vergabeunterlagen Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 5,00 EUR inkl. Postversand Banküberweisung Empfänger Konto-Nr. Stadtverwaltung Erfurt 390 9999 BLZ 820 200 86 IBAN BIC DE51 82020086 0003 9099 99 HYVEDEMM498 Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Hypovereinsbank KZ. 49.01081.2 Anforderung möglichst bis Versand 14.10.2014 laufend Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet. n) Wertungskriterien 100% Preis Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt: Name Bearbeiter Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Amt für Bildung Herr Hahlbeck Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Schottenstraße 22, 99084 Erfurt Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 0361-6554090 w) Nachprüfungsstelle Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail [email protected] Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) (1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. (2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. (3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail [email protected] (4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. (5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
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