13 Bekanntmachung VOL - Erfurt

Lieferauftrag - Bekanntmachung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name
Bearbeiter
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei,
Verdingungsstelle
Frau Kerber
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
0361 655-1286
0361 655-1289
[email protected]
b) Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung, VOL/A
Vergabe-Nr.
ÖAL 1030/2014-40
c) Form, in der die Angebote einzureichen sind
schriftlich
d) Ort und Art der Leistung
Erfurt, Beschaffung von digitalen Whiteboards
Umfang der Leistung
Lieferung Montage und Inbetriebnahme von 17 Stück digitalen Whiteboards der Typen Promethean,
Hitachi, Legamaster und Smartboard in 4 Losen
Bei einer Reparaturzeit länger als 48 Stunden, die das Board oder den Projektor betreffen, ist kostenlos ein
Ersatzgerät zu installieren
e) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben
Ja.
Nein.
Los 1= 3 Whiteboards, Los 2 = 2 Whiteboards und 7 Whiteboards inkl. zwei Tafelflügel, Los 3 = 1 mobil.
Whiteboard, Los 4 = 1 Whiteboard und 3 Whiteboard inkl. zwei Tafelflügel
f) Nebenangebote sind
ausgeschlossen.
nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich.
auch ohne Hauptangebot möglich.
g) Ausführungsfrist
50. KW 2014
h) Anforderung und Einsehen der Vergabeunterlagen
Vergabestelle, siehe a). Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.
i) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind
Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
j) Angebotseröffnung am
23.10.2014
um
14.00
Zuschlagsfrist
21.11.2014
Uhr
Ort
Vergabestelle, siehe a)
l) Nachweise
Die Bieter müssen nachweislich gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert
sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben bzw.
Nachweise
LV 4.13
01.14
2 Seiten
© Stadt Erfurt
mit dem Angebot vorzulegen:
-eine zum Lieferzeitpunkt gültigen Herstellerzertifizierung als Montagepartner des jeweiligen Systems
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrieund Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen
- Unbedenklichkeits- und Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Bezug auf vergleichbare Leistungen, unter Einschluss des
Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz
1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist.
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen
Höhe des Entgeltes
Zahlungsweise
5,00 EUR inkl. Postversand
Banküberweisung
Empfänger
Konto-Nr.
Stadtverwaltung Erfurt
390 9999
BLZ
820 200 86
IBAN
BIC
DE51 82020086 0003 9099 99
HYVEDEMM498
Geldinstitut
Verwendungszweck (Kassenzeichen)
Hypovereinsbank
KZ. 49.01081.2
Anforderung möglichst bis
Versand
14.10.2014
laufend
Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet.
n) Wertungskriterien
100% Preis
Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt:
Name
Bearbeiter
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Amt für Bildung
Herr Hahlbeck
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Schottenstraße 22, 99084 Erfurt
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
0361-6554090
w) Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar,
Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail [email protected]
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage
vor dem Vertragsabschluss ab.
(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der
Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde
durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung
das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der
Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein
Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.
(3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,
Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,
E-Mail [email protected]
(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.
(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung
des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens
100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter
zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.