QAB II Verfahrensvorschrift 2: Zusatzqualifizierung Zusatzqualifizierungen erhöhen die Integrationschancen einzelner TN in den Arbeitsmarkt. Damit verbunden wäre eine Erhöhung der bewilligten Ausgaben für das jeweilige Qualifizierungsprojekt. Anträge auf Zusatzqualifizierungen werden durch den zuständigen PROK vorgeprüft und nur bei Vorliegen der im Folgenden dargestellten Voraussetzungen der SAB zur Entscheidung vorgelegt. 1. Wird eine Zusatzqualifizierung angestrebt, muss der/die betreffende TN Leistungen in der bisherigen Ausbildung nachweisen können, die einen erfolgreichen Abschluss erwarten lassen. Eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers auf Basis von erreichten Ergebnissen z.B. in Zwischen- bzw. Modulprüfungen durch den BDL und den PROK sind erforderlich. Wenn der TN bereits ein Praktikum absolviert hat, ist die Praktikumsbewertung in die Einschätzung der Leistungsfähigkeit mit einzubeziehen. 2. Die Zusatzqualifizierung muss die Integrationschancen des TN in den regionalen Arbeitsmarkt erhöhen. Um eine Beihilferelevanz für Zusatzqualifizierungen auszuschließen, muss es sich um eine allgemeine Qualifizierung handeln, die nicht durch ein Unternehmen gefordert wird. Wird die Zusatzqualifizierung durch ein Unternehmen gefordert, wäre die zusätzliche Qualifizierung beihilferechtlich relevant und nicht über das QAB-Projekt finanzierbar. In diesem Fall sind andere Förderschwerpunkte der ESF-Förderung zu nutzen. Eine Einschätzung der Arbeitsmarktrelevanz für die geplanten zusätzlichen Abschlüsse auf regionaler Ebene (i.R. Träger der Grundsicherung bzw. Arbeitsverwaltung) ist einzuholen und der SAB vorzulegen. 3. Ausgaben können nur bewilligt werden, wenn sie den Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den Fördergrundsätzen entsprechen. Darstellung der Integration der Zusatzqualifizierungen in die laufende Maßnahme mit Kalkulation der geplanten zusätzlichen Ausgaben (in der Regel kann eine Entscheidung für die Zusatzqualifizierung durch die SAB nur erfolgen, wenn die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen der bewilligten Mittel abgedeckt werden können)
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