Förderprogramm „RheinEnergie-SmartHome“ der RheinEnergie AG Richtlinien 1. Zuwendungszweck 1.1 Die Sicherung der Zukunft, Klimaschutz und Ressourcenschonung haben einen hohen Stellenwert für die RheinEnergie AG. Daher unterstützt sie Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen. 1.2 Das Förderprogramm soll möglichst vielen Kunden die Entscheidung zur Nutzung von SmartHome erleichtern und so den Einsatz moderner Technologien ermöglichen. 2. Zuwendungsempfänger 2.1 Die Förderung wird nur natürlichen Personen gewährt, die durch den Erwerb des SmartHome Starterpaketes Kunde der RheinEnergie AG werden. 2.2 Die Förderung wird pro Antragsteller maximal für ein RheinEnergie-SmartHome Starterpaket gewährt. 2.3 Die Förderung besteht in der Zahlung eines pauschalen Investitionskostenzuschusses von 100 €. 3. Fördervoraussetzungen 3.1 Antragsteller und Empfänger der Förderung ist der Eigentümer des SmartHome Starterpaketes. 4. Antragstellung 4.1 Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach dem Kauf des RheinEnergieSmartHome Starterpaketes bei der RheinEnergie AG eingehen. Ausschlaggebend ist das Kaufdatum auf der zugehörigen Rechnung. Neben dem Antrag muss auch eine Kopie der Rechnung eingereicht werden. 4.2 Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag der RheinEnergie AG (Vordruck) wird im Original eingereicht. 4.3 Der Antragsteller bestätigt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben. Stand: 31.10.2014 4.4 Unvollständig oder fehlerhaft eingehende Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesendet. 5. Auszahlung Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Eingang des Förderantrags sowie einer Rechnungskopie über den Kauf, frühestens jedoch nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist des Kaufes. 6. Kumulierbarkeit Die Förderung der RheinEnergie AG ist kumulierbar mit anderen Förderungen (z.B. von Bund oder Land), allerdings nicht mit Förderungen anderer Energieversorgungsunternehmen. 7. Sonstiges 8.1 Die Laufzeit des Förderprogrammes endet am 31.12.2014. 8.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung des RheinEnergie-SmartHome Starterpaketes durch die RheinEnergie AG. 8.3 Die Fördermittel sind begrenzt. Sind die Fördermittel ausgeschöpft, erfolgt keine Förderung. RheinEnergie AG wird den Antragssteller hierüber nach Eingang des Förderantrags unterrichten. 8.4 RheinEnergie AG behält sich jederzeit Änderungen dieser Förderrichtlinien vor. Weitere Informationen erhalten Sie von: RheinEnergie AG Abteilung MMV, Monika Thomas 50606 Köln Telefon: 0221 178-1431 Telefax: 0221 178-81431 mailto: [email protected] www.rheinenergie.com Förderprogramm „RheinEnergie-SmartHome“ der RheinEnergie AG Förderantrag Antragsteller: Bankverbindung: Name: ________________________________________ Kontoinhaber: __________________________________ Vorname: ______________________________________ Konto-Nr.: _____________________________________ Straße: ________________________________________ BLZ: ________________ Bank: ____________________ PLZ: ______________ Ort: ________________________ Telefon tagsüber: ________________________________ Fax: __________________________________________ E-Mail: ________________________________________ RheinEnergie-Kundennr.: ________________________ (falls vorhanden) Ich bin Eigentümer des RheinEnergie-SmartHome Starterpaketes und bitte um Auszahlung des Förderbetrages auf das oben angegebene Konto. Die Richtlinien zum Förderprogramm „RheinEnergie-SmartHome“ der RheinEnergie AG erkenne ich als Bestandteil dieses Förderantrags an. Ich bin damit einverstanden, dass in Verbindung mit der Förderung stehende Daten elektronisch erfasst und nach den Richtlinien des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Anlage zum Förderantrag (in Kopie): „Rechnungskopie RheinEnergie-SmartHome Starterpaket“ Ort/Datum: ____________________________ Stand: 31.10.2014 Unterschrift: _________________________________________
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