Förderantrag RheinEnergie-SmartHome - RheinEnergie AG

Förderprogramm „RheinEnergie-SmartHome“
der RheinEnergie AG
Richtlinien
1. Zuwendungszweck
1.1 Die Sicherung der Zukunft, Klimaschutz und
Ressourcenschonung haben einen hohen
Stellenwert für die RheinEnergie AG. Daher
unterstützt sie Maßnahmen zur Verringerung
von CO2-Emissionen.
1.2 Das Förderprogramm soll möglichst vielen
Kunden die Entscheidung zur Nutzung von
SmartHome erleichtern und so den Einsatz
moderner Technologien ermöglichen.
2. Zuwendungsempfänger
2.1 Die Förderung wird nur natürlichen Personen
gewährt, die durch den Erwerb des
SmartHome Starterpaketes Kunde der
RheinEnergie AG werden.
2.2 Die Förderung wird pro Antragsteller maximal
für ein RheinEnergie-SmartHome Starterpaket gewährt.
2.3 Die Förderung besteht in der Zahlung eines
pauschalen
Investitionskostenzuschusses
von 100 €.
3. Fördervoraussetzungen
3.1 Antragsteller und Empfänger der Förderung
ist der Eigentümer des SmartHome Starterpaketes.
4. Antragstellung
4.1 Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate
nach
dem
Kauf
des
RheinEnergieSmartHome Starterpaketes bei der RheinEnergie AG eingehen. Ausschlaggebend ist
das Kaufdatum auf der zugehörigen Rechnung. Neben dem Antrag muss auch eine Kopie der Rechnung eingereicht werden.
4.2 Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag der RheinEnergie AG
(Vordruck) wird im Original eingereicht.
4.3 Der Antragsteller bestätigt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift die Richtigkeit aller
Angaben.
Stand: 31.10.2014
4.4 Unvollständig oder fehlerhaft eingehende Anträge
werden nicht bearbeitet und zurückgesendet.
5. Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
Eingang des Förderantrags sowie einer Rechnungskopie über den Kauf, frühestens jedoch
nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist des Kaufes.
6. Kumulierbarkeit
Die Förderung der RheinEnergie AG ist kumulierbar mit anderen Förderungen (z.B. von Bund oder
Land), allerdings nicht mit Förderungen anderer
Energieversorgungsunternehmen.
7. Sonstiges
8.1 Die Laufzeit des Förderprogrammes endet am
31.12.2014.
8.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung des RheinEnergie-SmartHome Starterpaketes durch die RheinEnergie AG.
8.3 Die Fördermittel sind begrenzt. Sind die Fördermittel ausgeschöpft, erfolgt keine Förderung.
RheinEnergie AG wird den Antragssteller hierüber
nach Eingang des Förderantrags unterrichten.
8.4 RheinEnergie AG behält sich jederzeit Änderungen dieser Förderrichtlinien vor.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
RheinEnergie AG
Abteilung MMV, Monika Thomas
50606 Köln
Telefon: 0221 178-1431 Telefax: 0221 178-81431
mailto: [email protected]
www.rheinenergie.com
Förderprogramm „RheinEnergie-SmartHome“
der RheinEnergie AG
Förderantrag
Antragsteller:
Bankverbindung:
Name: ________________________________________
Kontoinhaber: __________________________________
Vorname: ______________________________________
Konto-Nr.: _____________________________________
Straße: ________________________________________
BLZ: ________________ Bank: ____________________
PLZ: ______________ Ort: ________________________
Telefon tagsüber: ________________________________
Fax: __________________________________________
E-Mail: ________________________________________
RheinEnergie-Kundennr.: ________________________
(falls vorhanden)
Ich bin Eigentümer des RheinEnergie-SmartHome Starterpaketes und bitte um Auszahlung des Förderbetrages auf das
oben angegebene Konto.
Die Richtlinien zum Förderprogramm „RheinEnergie-SmartHome“ der RheinEnergie AG erkenne ich als Bestandteil
dieses Förderantrags an.
Ich bin damit einverstanden, dass in Verbindung mit der Förderung stehende Daten elektronisch erfasst und nach den
Richtlinien des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
Anlage zum Förderantrag (in Kopie):
 „Rechnungskopie RheinEnergie-SmartHome Starterpaket“
Ort/Datum: ____________________________
Stand: 31.10.2014
Unterschrift: _________________________________________