Was ist los in unserem SV ? Demokratie und Rechtsstaat zeichnen sich eben nicht durch das Recht des Stärkeren aus, sondern durch die Stärke des Rechts. Johannes Rau, Bundespräsident Liebe Sportsfreunde! Es ist jetzt gerade ein Jahr her, als auf verschiedenen Landesversammlungen Anträge zur Abwahl des Bundeszuchtwartes Dr. Raiser behandelt wurden. Dr. Raiser war erst im Dezember zuvor zwar überraschend und mit knapper Mehrheit, aber trotzdem demokratisch und rechtsmäßig(!) gewählt worden. In der LG Hessen-Süd fand sich eine Mehrheit für einen Abwahlantrag, ebenso in der LG SachsenAnhalt. In der LG Ostwestfalen-Lippe unseres Präsidenten Wolfgang Henke musste ein Mehrheitsbeschluss für den - von der OG des Bundeswirtschaftswartes Tacke eingebrachten und von diesem verlesenen – Abwahlantrag für ungültig erklärt werden: Der Antrag war weder auf der Tagesordnung aufgeführt noch lag er den Delegierten schriftlich vor, und ein Großteil der Delegierten war bei Beschlussfassung nicht mehr anwesend. In weiteren sieben Landesgruppen wurden gestellte Abwahlanträge mit überwältigender Mehrheit oder sogar einstimmig abgelehnt. Die Basis hatte damit klar ihr Votum zum Ausdruck gebracht: sie wollte einen demokratisch gewählten Bundeszuchtwart zumindest über seine gesamte Amtszeit behalten. Doch weder die LG-Vorsitzenden noch die LGZuchtwarte hielten sich an dieses Votum. Bereits im Januar hatten die LG-Zuchtwarte eine – zuerst persönlich, dann offiziell eingeladene Zuchtausschusssitzung im Hause des Bundeszuchtwartes Dr. Raiser durch mehrheitliches Nicht-Erscheinen platzen lassen. Zu Beginn der fast komplett besetzten Zuchtausschusssitzung Anfang April wurde Dr. Raiser ein von allen anwesenden Landesgruppenzuchtwarten unterzeichnetes Pamphlet überreicht, in dem sie eine Zusammenarbeit mit ihm verweigerten und ihn zum Rücktritt aufforderten. Die weitere Sitzung erging sich in Personal- und Machtpolitik. Die in der Tagesordnung vorgesehene kynologische Arbeit einschließlich Bearbeitung der Körmatrix wurde nicht mehr geleistet. Kurz vor der Bundesversammlung wurde das Zuchtausschuss-Pamphlet dann noch (anonym) an alle Zuchtrichter des Vereins geschickt mit der Bitte, dieses zu unterschreiben und ihrem jeweiligen Landesgruppenzuchtwart zuzusenden. Die Bundesversammlung im Mai stand dann ganz im Zeichen der Abwahl-Anträge der Landesgruppen Hessen-Süd und Sachsen-Anhalt. Ein Antrag zu Beginn der Versammlung, die Abwahlanträge wegen Rechtswidrigkeit erst gar nicht zur Tagesordnung zuzulassen, wurde mit Mehrheit abgelehnt. Sie wurden stattdessen in der Tagesordnung sogar weit vorgezogen. Rechtsanwältin Ursula Miller, Leiterin des SVRechtsamtes, erläuterte den Delegierten: Die in den Anträgen genannten Gründe stellten, da alle vor der Wahl bekannt, keinen „wichtigen Grund nach § 27 BGB“ dar - und nur ein solcher gestattet laut Vereinssatzung die Abwahl eines Vorstandsmitglieds. Die Anträge seien somit nicht rechtens - aber sie wisse ja nicht, welche Begründungen noch mündlich vorgetragen würden. Der „Sprecher der Anklage“ Günter Schwedes, Vorsitzender der Landesgruppe Hessen-Süd, sah darin wohl die Aufforderung, ein weiteres Sammelsurium an Vorwürfen wegen angeblichen Fehlverhaltens bzw. aus dem Zusammenhang gerissener Zitate als mündliche Begründung nachzuschieben. Die damit eigentlich provozierte Schlammschlacht fand nicht statt - Dank des Verhaltens vieler Delegierter, sich auf einige Korrekturen zu beschränken, und Dank des Verhaltens von Helmut Raiser, der lediglich kund tat, dass man in einem solchen Amt wohl auch etliches aushalten müsse und er sich in den Worten von Günter Schwedes nicht wiedererkennen könne. Das Ergebnis der Abstimmung ist bekannt: Mit 51 Stimmen gegen 45 Stimmen wurde Dr. Raiser als Bundeszuchtwart abgewählt. Das bedeutete aber auch: Dr. Raiser war im Dezember 2002 mit 47 Stimmen gewählt worden, was von vielen als "Scherzwahl" disqualifiziert worden war, und es stimmten jetzt immer noch (bei etwas veränderter Zusammensetzung der Bundesversammlung) 45 Delegierte ganz ohne Scherz gegen seine Abwahl!l Als Amtsnachfolger wurde dann Herr Scheerer gewählt: mit nur 39 Stimmen gegen 21 Stimmen für Herrn Babilon und bei 35 ungültigen bzw. enthaltenen Stimmen. Dubioserweise wurden Nein-Stimmen dabei als ungültig gezählt - eine Anfechtungsklage läuft noch. Da die Abwahl von Dr. Raiser recht offensichtlich nicht satzungsgemäß und rechtmäßig, sondern als reiner Willkürakt der Mehrheit der Bundesversammlung erfolgt war, stellte sich für Dr. Raiser keine wirkliche Alternative, als diese Unrechtmäßigkeit durch die Gerichte feststellen und aufheben zu lassen und zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (EV) zu stellen. Im Juli erreichte ihn der Gerichtsbeschluss: Das Landgericht Augsburg gab dem SV auf, ihm bis zum Abschluss des Hauptsacherverfahrens alle sich aus seiner Stellung als Vereinszuchtwart ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen. Die vom SV vorgelegten Abwahlgründe wurden vom Gericht als unerheblich oder nicht ausreichend begründet abgewiesen. Dr. Raiser war damit also wieder im Amt, - was der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss inkl. Vorstand aber nicht akzeptieren wollte. In geheimer Abstimmung wurde von diesem beschlossen – damit der Verein „Rechtssicherheit für zukünftige Abberufungsverfahren“ habe – , an der Abwahl festzuhalten und „das Verfahren bis zur Entscheidung durchzuführen“ – trotz aller damit verbundenen Kosten. Gegen den amtierenden Richter wurde vom SV ein Befangenheitsantrag gestellt - welcher vom Gericht abgelehnt wurde, Gegen die Einstweilige Verfügung (EV) wurde Einspruch eingelegt. Gleichzeitig interpretierte man den Gerichtsbeschluss völlig falsch dahingehend, dass man nun zwei Amtsinhaber habe. Folglich werden seitdem auf der Homepage des SV beide Amtsinhaber namentlich genannt, zu Vorstandssitzungen eingeladen und bei allen Zuchtfragen angeschrieben – und alles auf Vereins-Kosten. Das konnte nur zu weiterer Konfrontation führen: Dr. Raiser beantragte vor Gericht die Vollziehung der gerichtlichen Anordnungen. Der SV-Vorstand verweigerte diese weiterhin und der Präsident zeigte sich pikiert über die angedrohten Zwangsmittel wie Zwangsgeld/ Zwangshaft. (Näheres dazu im Zwangsgeld-Info). Hatte Dr. Raiser in der ersten Jahreshälfte über mehrere Artikel in der SV-Zeitung die Mitglieder umfassend informieren können, so wurde und wird ihm dieses seit der Abwahl verwehrt. Über Internetseiten wie www.schaeferhund.net., Hundezeitschriften wie Schäferhundemagazin und Der Gebrauchshund und Info-Hefte der Züchtergemeinschaft um Eugen Ecker drangen die Informationen trotzdem an viele Mitglieder. Und nun begann sich auch die Öffentlichkeit dafür zu interessieren, was im weltweit größten Rassehundverein los ist: Am 17. Oktober erschien in der renommierten Zeitschrift „Die Welt“ der Artikel „Schräge Typen“, in dem die Auseinandersetzungen im SV und um den DSH einschließlich seiner Anatomie dargestellt wurden. Dabei wurden u.a. verschiedene, aus dem Zusammenhang gerissene Zitate Dr. Raisers verwendet, die teils aus den 90ger Jahren stammen. Das war eine Public Relation, die dem Exportprodukt Deutscher Schäferhund nicht dienlich war. Der SV-Vorstand veröffentlichte auf seiner Homepage – ohne Abstimmung mit dem Bundeszuchtwart – eine Stellungnahme zu dem Weltartikel, distanzierte sich ausdrücklich von den darin enthaltenen Aussagen des Dr. Raisers und stellte sogar die Berechtigung dessen Mitgliedschaft in Frage. Auch der Artikel „Nach der Wahl ist vor der Wahl“ des Präsidenten Wolfgang Henke in der NovemberAusgabe der SV-Zeitung ließ dieses neben weiterer Kritik zwischen den Zeilen erkennen – natürlich nicht konkret, sondern gut verpackt in leere Worthülsen und Schönfärberei. Die Ausschusssitzungen Anfang Dezember standen ebenfalls im Zeichen der Konfrontation: Der Zuchtausschuss weigerte sich, satzungsgemäß unter der Leitung von Dr. Raiser zu tagen – worauf dieser die Sitzung schloss. In der erweiterten VWA-Sitzung zur Erneuerung der Körordnung gestattete man ihm allerdings die inhaltliche Vorstellung seines Konzepts - die man noch bei der Bundesversammlung von der Tagesordnung gestrichen hatte. Am 15. Dezember fand dann vor dem Landgericht Augsburg die mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren des SV gegen die vom Gericht zugunsten von Dr. Raiser ergangene einstweilige Verfügung. Für den SV war nur das Rechtsamt vertreten. Am 30.12.03 folgte die Entscheidung: Der Einspruch wurde kostenpflichtig abgewiesen und die einstweilige Verfügung bestätigt, nach der Dr. Raiser weiterhin das Amt des Bundeszuchtwart ausübt. Schon zuvor hatte der Präsident für den 2. Januar zu einer Vorstandssitzung eingeladen mit dem Hinweis auf eine evtl. einzuberufende außerordentliche Bundesversammlung zur Abwahl des Bundeszuchtwartes Dr. Raiser. Der Vorwurf des Präsidenten gegen Dr. Raiser auf dieser Sitzung lautete „Störung des Vereinsfriedens“ – mit einem Sammelsurium von Nichtigkeiten. Trotzdem stimmte der vollzählig anwesende Vorstand geschlossen gegen Dr. Raiser, für den 25. Januar 2004 eine außerordentliche Bundesversammlung einzuberufen mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Antrag des Vorstandes: Abberufung des Bundeszuchtwartes Herrn Dr. Raiser aus wichtigem Grund“. Die Einladungen an die Delegierten gingen noch am Folgetag zur Post – allerdings ohne angefügtem Antrag und ohne Begründung. Geht nun alles wieder von vorne los??? Fortsetzung folgt. Die kürzeste Formel für Demokratie heißt: sich in die eigenen Angelegenheiten einmischen. Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident Was will Dr. Helmut Raiser wirklich? Wir haben ihn gefragt und er hat uns seine Konzeption vorgestellt. Eine Konzeption, die durchaus diskussionswürdig ist. Nur leider hat sich der Zuchtausschuss geweigert, das Konzept anzuhören, geschweige denn darüber zu diskutieren. Direkt nach seiner Wahl wurden Helmut Raiser sowohl von seinem Vorgänger H. Schweikert als auch vom ehemaligen Präsidenten Peter Meßler Unterstützung und Information zugesagt. Während H. Schweikert nur wenig später eine Resolution unterschrieb, in der Helmut Raiser Unfähigkeit im Amt vorgeworfen wurde, übergab Peter Meßler Arbeitsunterlagen für die neue Körordnung, und erklärte die Aufgabenstellung, die Möglichkeiten und züchterischen Perspektiven der Körung als zuchtlenkendes Instrument. Helmut Raiser arbeitete die Körmatrix durch, entwickelte die Ideen weiter und hoffte, dass er sie dem Zuchtausschuss in der ersten Sitzung vorstellen könne. Wir wissen, diese Sitzung fand nicht statt – der Zuchtausschuss verweigerte die Zusammenarbeit. Nun, wir wollen Ihnen das Konzept hier vorstellen: 1. Festlegung von 3 Aktivitätsbereichen im Verein, nämlich Leistung Schau Gute Gebrauchshunde, Gutes Image Macht, Größe, Ökonomie, Hoffnung Sport Betätigung für alle Mit dem gemeinsamen Ziel: Der DSH als Gebrauchshund gemäß den Vorgaben des Standards. Denn: ein schöner Hund darf auch gut sein und ein guter Hund darf auch schön sein! Für die Zucht relevant sind die beiden Bereiche Leistung und Schau. Hier soll die Körung als Selektionsmaßnahme einsetzen. Leistung Schau Universalkörung Körmatrix S Körmatrix L Was bedeutet das? In einer Körklasse U wird durch Herausstellung der individuellen Eigenschaften mit einer aussagekräftigen, nachvollziehbaren und objektivierbaren Körmatrix für Leistung und Formwert der Phänotyp erfasst. Um die speziellen Interessen der Leistungsträger in den Bereichen Schau und Leistung zu berücksichtigen, wurden noch nachfolgende Möglichkeiten angedacht: In der Körklasse L finden sich Hunde, die sich leistungsmäßig profiliert haben (z. B. ein SG auf der LGA oder V auf der BSP) und sie bekommen auf der Körung ihre Matrix für den Formwert (KMS = Körmatrix Schau). In der Körklasse S finden sich die Hunde, die sich entsprechend auf einer Landes- oder Bundeszuchtschau profiliert haben. Sie bekommen auf der Körung ihre Matrix für Leistungsvermögen (KML = Körmatrix Leistung). Bezüglich der Notwendigkeit der Körklassen S und L laufen noch Diskussionen. Im Laufe der Monate entwickelte Dr. Helmut Raiser eine weitere Idee: Wir haben zwischen der Anschaffung eines Welpen und dem Ablegen der Schutzhund 1 ein zu großes Loch. Dieses gilt es zu füllen, sowohl im Interesse des Hundessportler, als auch im Interesse der Aktivität in den Ortsgruppen und - und dies vor allem - im Interesse der Zucht. Wir müssen uns um, er nennt sie einfach mal, Kindertests kümmern, die den Leuten Spaß machen, die die Hunde nicht bewerten, sondern beschreiben und die uns Informationen über möglichst viele Hunde unserer Schäferhundpopulation liefern. Eine Art Nachkommensbeurteilung in Form von mitgliederfreundlichen Tests. Kontakte dazu hat er bereits geknüpft. Es gibt zahlreiche Wesensprofile für Junghunde. Am bekanntesten ist das Schweizer Modell nach Weidt und Berlowitz. Am ausgereiftesten dürfte das schwedische Modell sein, der so genannte Mental Test. Wir wissen noch nicht, ob diese Tests 1:1 auf unsere Population zu übertragen sind. Wir wissen nicht, ob wir das Schweizer Modell besser finden. Wir wissen nicht, ob es nicht ein drittes Model gibt, das viel besser ist. Wir wissen nicht, ob wir nicht aus einem oder mehreren Modellen ein eigenes Modell schaffen müssen. Helmut Raiser hat nichts weiter gesagt, als dass wir es uns angucken sollten - und dann darüber reden. Erst dann können wir beschließen und umsetzen. Aber – mit wem darüber diskutieren, wenn der Zuchtausschuss die Zusammenarbeit verweigert? Selektionsoptionen Seit 100 Jahre selektieren wir nach dem Phänotyp. Dies reicht allerdings schon lange nicht mehr aus. Wir müssen mentale und anatomische Kataloge über " Kinder" erarbeiten, um uns die Möglichkeit einer Genotypanalyse zu schaffen. Daraus könnten dann molekulargenetische Erkenntnisse gewonnen werden. Phänotyp, Eigenleistung Genotyp, Familie Molekulargenetik, DNS Thesenpapier zur Strategie des neuen Zuchtwartes – Dies wollte er als Arbeitsgrundlage der BV vorstellen •1. Die aufgelaufenen Probleme im SV bedürfen einer umgehenden Lösung. Dazu macht der Verein einen Schnitt bei seinen Altlasten und konzentriert alle Kräfte auf die Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele in Bezug auf den Deutschen Schäferhund als Gebrauchshund. •2. Körperliche und mentale Fitness sowie Funktionalität sind Voraussetzungen für den leistungsfähigen Gebrauchshund. Sie sind vorrangige Zuchtziele. •3. Die Aufgaben und Zielsetzungen der Gebrauchshundzucht unterliegen Einflüssen durch äußere Rahmenbedingungen. Definierte Gebrauchshundeigenschaften sind unabdingbar und zu erhalten. •4. Fortbildung innerhalb und außerhalb des Vereins sowie die Umsetzung des wissenschaftlichen Fortschritts in Zucht- und Ausbildungsmethoden haben diesem Umstand Rechnung zu tragen. •5. Die Körung ist das zentrale zuchtlenkende Instrument. Unter der gemeinsamen Zielsetzung „Schäferhundzucht ist Gebrauchshundzucht“ muss die gesamte Bandbreite des Standards ausgeschöpft werden. Die Größe des genetischen Pools bildet das Fundament unserer Zucht. Sie gilt es zu erhalten. •6. Durch Dokumentation und Objektivierung der einzelnen Gebrauchshundeigenschaften in der Körung gelingt es, das Individuum in seiner jeweiligen Wertigkeit klar zu positionieren und zu profilieren. •7. Die unterschiedlichen Interessenlagen der Mitglieder sind im Rahmen der Satzung zu berücksichtigen. Sie bewirken die Größe des Ganzen. •8. Das kreative Potential der konkurrierenden Interessengruppen dient der gemeinsamen Zielsetzung. Die gegenseitige Akzeptanz setzt Kommunikationsstrukturen voraus, die es den einzelnen Interessengruppen ermöglichen, gemeinsam Probleme zu erkennen und zu lösen. Entscheidungen und Bewertungen sind transparent darzustellen. •9. Notwendigen Regularien dienen der gemeinsamen Zielsetzung und sollen die Bedürfnisse der Mitglieder nicht über das notwendige Maß hinaus einschränken. Bestehende Ordnungen und Satzungen sind daraufhin und zeitgemäß anzupassen. •10. Die Spitzenstellung des Deutschen Schäferhundes als Gebrauchshund ist über gezielte züchterische Maßnahmen zu festigen und auszubauen. Die SV Bundessiegerprüfung muss den Spitzensport beheimaten, so wie die Hauptvereinsveranstaltungen überhaupt die Maßstäbe setzen müssen.• Dr. Raiser hat ein gutes Konzept entwickelt – warum weigert sich der Zuchtausschuss über die Umsetzung zu diskutieren? Stagnation bedeutet Rückschritt – lasst uns vorwärts gehen! Autor: Heidi Hoffman; Erscheint mit ausdrücklicher Genehmigung von Dr. Helmut Raiser
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