Was will Dr. Raiser wirklich

Was ist los in unserem SV ?
Demokratie und Rechtsstaat
zeichnen sich eben nicht
durch das Recht des Stärkeren aus,
sondern durch die Stärke des Rechts.
Johannes Rau, Bundespräsident
Liebe Sportsfreunde!
Es ist jetzt gerade ein Jahr her, als auf verschiedenen
Landesversammlungen Anträge zur Abwahl des
Bundeszuchtwartes Dr. Raiser behandelt wurden.
Dr. Raiser war erst im Dezember zuvor zwar
überraschend und mit knapper Mehrheit, aber
trotzdem demokratisch und rechtsmäßig(!) gewählt
worden.
In der LG Hessen-Süd fand sich eine Mehrheit für
einen Abwahlantrag, ebenso in der LG SachsenAnhalt.
In der LG Ostwestfalen-Lippe unseres Präsidenten
Wolfgang Henke musste ein Mehrheitsbeschluss für
den - von der OG des Bundeswirtschaftswartes Tacke
eingebrachten und von diesem verlesenen –
Abwahlantrag für ungültig erklärt werden: Der Antrag
war weder auf der Tagesordnung aufgeführt noch lag
er den Delegierten schriftlich vor, und ein Großteil der
Delegierten war bei Beschlussfassung nicht mehr
anwesend.
In weiteren sieben Landesgruppen wurden
gestellte Abwahlanträge mit überwältigender
Mehrheit oder sogar einstimmig abgelehnt.
Die Basis hatte damit klar ihr Votum zum Ausdruck
gebracht: sie wollte einen demokratisch gewählten
Bundeszuchtwart zumindest über seine gesamte
Amtszeit behalten.
Doch weder die LG-Vorsitzenden noch die LGZuchtwarte hielten sich an dieses Votum.
Bereits im Januar hatten die LG-Zuchtwarte eine –
zuerst persönlich, dann offiziell eingeladene Zuchtausschusssitzung im Hause des
Bundeszuchtwartes Dr. Raiser durch mehrheitliches
Nicht-Erscheinen platzen lassen.
Zu Beginn der fast komplett besetzten
Zuchtausschusssitzung Anfang April wurde Dr.
Raiser ein von allen anwesenden
Landesgruppenzuchtwarten unterzeichnetes
Pamphlet überreicht, in dem sie eine Zusammenarbeit
mit ihm verweigerten und ihn zum Rücktritt
aufforderten. Die weitere Sitzung erging sich in
Personal- und Machtpolitik. Die in der Tagesordnung
vorgesehene kynologische Arbeit einschließlich
Bearbeitung der Körmatrix wurde nicht mehr
geleistet.
Kurz vor der Bundesversammlung wurde das
Zuchtausschuss-Pamphlet dann noch (anonym) an
alle Zuchtrichter des Vereins geschickt mit der Bitte,
dieses zu unterschreiben und ihrem jeweiligen
Landesgruppenzuchtwart zuzusenden.
Die Bundesversammlung im Mai stand dann ganz
im Zeichen der Abwahl-Anträge der Landesgruppen
Hessen-Süd und Sachsen-Anhalt.
Ein Antrag zu Beginn der Versammlung, die
Abwahlanträge wegen Rechtswidrigkeit erst gar nicht
zur Tagesordnung zuzulassen, wurde mit Mehrheit
abgelehnt. Sie wurden stattdessen in der
Tagesordnung sogar weit vorgezogen.
Rechtsanwältin Ursula Miller, Leiterin des SVRechtsamtes, erläuterte den Delegierten:
Die in den Anträgen genannten Gründe stellten, da
alle vor der Wahl bekannt, keinen „wichtigen Grund
nach § 27 BGB“ dar - und nur ein solcher gestattet
laut Vereinssatzung die Abwahl eines
Vorstandsmitglieds. Die Anträge seien somit nicht
rechtens - aber sie wisse ja nicht, welche
Begründungen noch mündlich vorgetragen würden.
Der „Sprecher der Anklage“ Günter Schwedes,
Vorsitzender der Landesgruppe Hessen-Süd, sah
darin wohl die Aufforderung, ein weiteres
Sammelsurium an Vorwürfen wegen angeblichen
Fehlverhaltens bzw. aus dem Zusammenhang
gerissener Zitate als mündliche Begründung
nachzuschieben. Die damit eigentlich provozierte
Schlammschlacht fand nicht statt - Dank des
Verhaltens vieler Delegierter, sich auf einige
Korrekturen zu beschränken, und Dank des
Verhaltens von Helmut Raiser, der lediglich kund tat,
dass man in einem solchen Amt wohl auch etliches
aushalten müsse und er sich in den Worten von
Günter Schwedes nicht wiedererkennen könne.
Das Ergebnis der Abstimmung ist bekannt:
Mit 51 Stimmen gegen 45 Stimmen wurde Dr.
Raiser als Bundeszuchtwart abgewählt.
Das bedeutete aber auch: Dr. Raiser war im
Dezember 2002 mit 47 Stimmen gewählt worden, was
von vielen als "Scherzwahl" disqualifiziert worden war,
und es stimmten jetzt immer noch (bei etwas
veränderter Zusammensetzung der
Bundesversammlung) 45 Delegierte ganz ohne
Scherz gegen seine Abwahl!l
Als Amtsnachfolger wurde dann Herr Scheerer
gewählt: mit nur 39 Stimmen gegen 21 Stimmen für
Herrn Babilon und bei 35 ungültigen bzw. enthaltenen
Stimmen. Dubioserweise wurden Nein-Stimmen dabei
als ungültig gezählt - eine Anfechtungsklage läuft
noch.
Da die Abwahl von Dr. Raiser recht offensichtlich nicht
satzungsgemäß und rechtmäßig, sondern als reiner
Willkürakt der Mehrheit der Bundesversammlung
erfolgt war, stellte sich für Dr. Raiser keine wirkliche
Alternative, als diese Unrechtmäßigkeit durch die
Gerichte feststellen und aufheben zu lassen und
zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung (EV) zu stellen.
Im Juli erreichte ihn der Gerichtsbeschluss: Das
Landgericht Augsburg gab dem SV auf, ihm bis zum
Abschluss des Hauptsacherverfahrens alle sich aus
seiner Stellung als Vereinszuchtwart ergebenden
Rechte uneingeschränkt zu belassen.
Die vom SV vorgelegten Abwahlgründe wurden
vom Gericht als unerheblich oder nicht
ausreichend begründet abgewiesen.
Dr. Raiser war damit also wieder im Amt, - was der
Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss inkl. Vorstand
aber nicht akzeptieren wollte.
In geheimer Abstimmung wurde von diesem
beschlossen – damit der Verein „Rechtssicherheit
für zukünftige Abberufungsverfahren“ habe – , an
der Abwahl festzuhalten und „das Verfahren bis zur
Entscheidung durchzuführen“ – trotz aller damit
verbundenen Kosten.
Gegen den amtierenden Richter wurde vom SV ein
Befangenheitsantrag gestellt - welcher vom Gericht
abgelehnt wurde, Gegen die Einstweilige Verfügung
(EV) wurde Einspruch eingelegt.
Gleichzeitig interpretierte man den Gerichtsbeschluss
völlig falsch dahingehend, dass man nun zwei
Amtsinhaber habe. Folglich werden seitdem auf der
Homepage des SV beide Amtsinhaber namentlich
genannt, zu Vorstandssitzungen eingeladen und bei
allen Zuchtfragen angeschrieben – und alles auf
Vereins-Kosten.
Das konnte nur zu weiterer Konfrontation führen:
Dr. Raiser beantragte vor Gericht die Vollziehung der
gerichtlichen Anordnungen.
Der SV-Vorstand verweigerte diese weiterhin und der
Präsident zeigte sich pikiert über die angedrohten
Zwangsmittel wie Zwangsgeld/ Zwangshaft. (Näheres
dazu im Zwangsgeld-Info).
Hatte Dr. Raiser in der ersten Jahreshälfte über
mehrere Artikel in der SV-Zeitung die Mitglieder
umfassend informieren können, so wurde und wird
ihm dieses seit der Abwahl verwehrt.
Über Internetseiten wie www.schaeferhund.net.,
Hundezeitschriften wie Schäferhundemagazin und
Der Gebrauchshund und Info-Hefte der
Züchtergemeinschaft um Eugen Ecker drangen die
Informationen trotzdem an viele Mitglieder.
Und nun begann sich auch die Öffentlichkeit dafür zu
interessieren, was im weltweit größten
Rassehundverein los ist:
Am 17. Oktober erschien in der renommierten
Zeitschrift „Die Welt“ der Artikel „Schräge Typen“, in
dem die Auseinandersetzungen im SV und um den
DSH einschließlich seiner Anatomie dargestellt
wurden. Dabei wurden u.a. verschiedene, aus dem
Zusammenhang gerissene Zitate Dr. Raisers
verwendet, die teils aus den 90ger Jahren stammen.
Das war eine Public Relation, die dem
Exportprodukt Deutscher Schäferhund nicht
dienlich war.
Der SV-Vorstand veröffentlichte auf seiner Homepage
– ohne Abstimmung mit dem Bundeszuchtwart – eine
Stellungnahme zu dem Weltartikel, distanzierte sich
ausdrücklich von den darin enthaltenen Aussagen des
Dr. Raisers und stellte sogar die Berechtigung dessen
Mitgliedschaft in Frage.
Auch der Artikel „Nach der Wahl ist vor der Wahl“ des
Präsidenten Wolfgang Henke in der NovemberAusgabe der SV-Zeitung ließ dieses neben weiterer
Kritik zwischen den Zeilen erkennen – natürlich nicht
konkret, sondern gut verpackt in leere Worthülsen und
Schönfärberei.
Die Ausschusssitzungen Anfang Dezember standen
ebenfalls im Zeichen der Konfrontation: Der
Zuchtausschuss weigerte sich, satzungsgemäß unter
der Leitung von Dr. Raiser zu tagen – worauf dieser
die Sitzung schloss.
In der erweiterten VWA-Sitzung zur Erneuerung der
Körordnung gestattete man ihm allerdings die
inhaltliche Vorstellung seines Konzepts - die man
noch bei der Bundesversammlung von der
Tagesordnung gestrichen hatte.
Am 15. Dezember fand dann vor dem Landgericht
Augsburg die mündliche Verhandlung im
Einspruchsverfahren des SV gegen die vom Gericht
zugunsten von Dr. Raiser ergangene einstweilige
Verfügung. Für den SV war nur das Rechtsamt
vertreten.
Am 30.12.03 folgte die Entscheidung: Der Einspruch
wurde kostenpflichtig abgewiesen und die
einstweilige Verfügung bestätigt, nach der Dr.
Raiser weiterhin das Amt des Bundeszuchtwart
ausübt.
Schon zuvor hatte der Präsident für den 2. Januar zu
einer Vorstandssitzung eingeladen mit dem Hinweis
auf eine evtl. einzuberufende außerordentliche
Bundesversammlung zur Abwahl des
Bundeszuchtwartes Dr. Raiser. Der Vorwurf des
Präsidenten gegen Dr. Raiser auf dieser Sitzung
lautete „Störung des Vereinsfriedens“ – mit einem
Sammelsurium von Nichtigkeiten.
Trotzdem stimmte der vollzählig anwesende Vorstand
geschlossen gegen Dr. Raiser, für den 25. Januar
2004 eine außerordentliche Bundesversammlung
einzuberufen mit dem einzigen Tagesordnungspunkt
„Antrag des Vorstandes: Abberufung des
Bundeszuchtwartes Herrn Dr. Raiser aus
wichtigem Grund“.
Die Einladungen an die Delegierten gingen noch am
Folgetag zur Post – allerdings ohne angefügtem
Antrag und ohne Begründung.
Geht nun alles wieder von vorne los???
Fortsetzung folgt.
Die kürzeste Formel für Demokratie heißt:
sich in die eigenen Angelegenheiten
einmischen.
Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident
Was will Dr. Helmut Raiser wirklich?
Wir haben ihn gefragt und er hat uns seine Konzeption vorgestellt.
Eine Konzeption, die durchaus diskussionswürdig ist. Nur leider hat sich der
Zuchtausschuss geweigert, das Konzept anzuhören, geschweige denn darüber zu
diskutieren.
Direkt nach seiner Wahl wurden Helmut Raiser sowohl von seinem Vorgänger H. Schweikert
als auch vom ehemaligen Präsidenten Peter Meßler Unterstützung und Information zugesagt.
Während H. Schweikert nur wenig später eine Resolution unterschrieb, in der Helmut Raiser
Unfähigkeit im Amt vorgeworfen wurde, übergab Peter Meßler Arbeitsunterlagen für die neue
Körordnung, und erklärte die Aufgabenstellung, die Möglichkeiten und züchterischen
Perspektiven der Körung als zuchtlenkendes Instrument. Helmut Raiser arbeitete die Körmatrix
durch, entwickelte die Ideen weiter und hoffte, dass er sie dem Zuchtausschuss in der ersten
Sitzung vorstellen könne. Wir wissen, diese Sitzung fand nicht statt – der Zuchtausschuss
verweigerte die Zusammenarbeit.
Nun, wir wollen Ihnen das Konzept hier vorstellen:
1. Festlegung von 3 Aktivitätsbereichen im Verein, nämlich
Leistung
Schau
Gute Gebrauchshunde,
Gutes Image
Macht, Größe, Ökonomie,
Hoffnung
Sport
Betätigung für alle
Mit dem gemeinsamen Ziel:
Der DSH als Gebrauchshund gemäß den Vorgaben des Standards.
Denn: ein schöner Hund darf auch gut sein und ein guter Hund darf auch schön sein!
Für die Zucht relevant sind die beiden Bereiche Leistung und Schau. Hier soll die Körung als
Selektionsmaßnahme einsetzen.
Leistung
Schau
Universalkörung
Körmatrix S
Körmatrix L
Was bedeutet das?
In einer Körklasse U wird durch Herausstellung der individuellen Eigenschaften mit einer
aussagekräftigen, nachvollziehbaren und objektivierbaren Körmatrix für Leistung und
Formwert der Phänotyp erfasst.
Um die speziellen Interessen der Leistungsträger in den Bereichen Schau und Leistung zu
berücksichtigen, wurden noch nachfolgende Möglichkeiten angedacht:
In der Körklasse L finden sich Hunde, die sich leistungsmäßig profiliert haben (z. B. ein SG auf
der LGA oder V auf der BSP) und sie bekommen auf der Körung ihre Matrix für den Formwert
(KMS = Körmatrix Schau).
In der Körklasse S finden sich die Hunde, die sich entsprechend auf einer Landes- oder
Bundeszuchtschau profiliert haben. Sie bekommen auf der Körung ihre Matrix für
Leistungsvermögen (KML = Körmatrix Leistung).
Bezüglich der Notwendigkeit der Körklassen S und L laufen noch Diskussionen.
Im Laufe der Monate entwickelte Dr. Helmut Raiser eine weitere Idee: Wir haben zwischen der
Anschaffung eines Welpen und dem Ablegen der Schutzhund 1 ein zu großes Loch. Dieses gilt
es zu füllen, sowohl im Interesse des Hundessportler, als auch im Interesse der Aktivität in den
Ortsgruppen und - und dies vor allem - im Interesse der Zucht. Wir müssen uns um, er nennt
sie einfach mal, Kindertests kümmern, die den Leuten Spaß machen, die die Hunde nicht
bewerten, sondern beschreiben und die uns Informationen über möglichst viele Hunde unserer
Schäferhundpopulation liefern. Eine Art Nachkommensbeurteilung in Form von
mitgliederfreundlichen Tests. Kontakte dazu hat er bereits geknüpft. Es gibt zahlreiche
Wesensprofile für Junghunde. Am bekanntesten ist das Schweizer Modell nach Weidt und
Berlowitz. Am ausgereiftesten dürfte das schwedische Modell sein, der so genannte Mental
Test. Wir wissen noch nicht, ob diese Tests 1:1 auf unsere Population zu übertragen sind. Wir
wissen nicht, ob wir das Schweizer Modell besser finden. Wir wissen nicht, ob es nicht ein
drittes Model gibt, das viel besser ist. Wir wissen nicht, ob wir nicht aus einem oder mehreren
Modellen ein eigenes Modell schaffen müssen. Helmut Raiser hat nichts weiter gesagt, als
dass wir es uns angucken sollten - und dann darüber reden. Erst dann können wir beschließen
und umsetzen. Aber – mit wem darüber diskutieren, wenn der Zuchtausschuss die
Zusammenarbeit verweigert?
Selektionsoptionen
Seit 100 Jahre selektieren wir nach dem Phänotyp. Dies reicht allerdings schon lange nicht
mehr aus. Wir müssen mentale und anatomische Kataloge über " Kinder" erarbeiten, um uns
die Möglichkeit einer Genotypanalyse zu schaffen. Daraus könnten dann molekulargenetische
Erkenntnisse gewonnen werden.
Phänotyp,
Eigenleistung
Genotyp,
Familie
Molekulargenetik,
DNS
Thesenpapier zur Strategie des neuen Zuchtwartes – Dies wollte er als
Arbeitsgrundlage der BV vorstellen
•1. Die aufgelaufenen Probleme im SV bedürfen einer umgehenden Lösung. Dazu macht der
Verein einen Schnitt bei seinen Altlasten und konzentriert alle Kräfte auf die Umsetzung der
satzungsgemäßen Ziele in Bezug auf den Deutschen Schäferhund als Gebrauchshund.
•2.
Körperliche und mentale Fitness sowie Funktionalität sind Voraussetzungen für den
leistungsfähigen Gebrauchshund. Sie sind vorrangige Zuchtziele.
•3.
Die Aufgaben und Zielsetzungen der Gebrauchshundzucht unterliegen Einflüssen durch
äußere Rahmenbedingungen. Definierte Gebrauchshundeigenschaften sind unabdingbar und
zu erhalten.
•4.
Fortbildung innerhalb und außerhalb des Vereins sowie die Umsetzung des
wissenschaftlichen Fortschritts in Zucht- und Ausbildungsmethoden haben diesem Umstand
Rechnung zu tragen.
•5.
Die Körung ist das zentrale zuchtlenkende Instrument. Unter der gemeinsamen
Zielsetzung „Schäferhundzucht ist Gebrauchshundzucht“ muss die gesamte Bandbreite des
Standards ausgeschöpft werden. Die Größe des genetischen Pools bildet das Fundament
unserer Zucht. Sie gilt es zu erhalten.
•6. Durch Dokumentation und Objektivierung der einzelnen Gebrauchshundeigenschaften in
der Körung gelingt es, das Individuum in seiner jeweiligen Wertigkeit klar zu positionieren und
zu profilieren.
•7.
Die unterschiedlichen Interessenlagen der Mitglieder sind im Rahmen der Satzung zu
berücksichtigen. Sie bewirken die Größe des Ganzen.
•8.
Das kreative Potential der konkurrierenden Interessengruppen dient der gemeinsamen
Zielsetzung. Die gegenseitige Akzeptanz setzt Kommunikationsstrukturen voraus, die es den
einzelnen Interessengruppen ermöglichen, gemeinsam Probleme zu erkennen und zu lösen.
Entscheidungen und Bewertungen sind transparent darzustellen.
•9.
Notwendigen Regularien dienen der gemeinsamen Zielsetzung und sollen die
Bedürfnisse der Mitglieder nicht über das notwendige Maß hinaus einschränken. Bestehende
Ordnungen und Satzungen sind daraufhin und zeitgemäß anzupassen.
•10. Die Spitzenstellung des Deutschen Schäferhundes als Gebrauchshund ist über gezielte
züchterische Maßnahmen zu festigen und auszubauen. Die SV Bundessiegerprüfung muss
den Spitzensport beheimaten, so wie die Hauptvereinsveranstaltungen überhaupt die
Maßstäbe setzen müssen.•
Dr. Raiser hat ein gutes Konzept entwickelt – warum weigert sich der Zuchtausschuss über die
Umsetzung zu diskutieren? Stagnation bedeutet Rückschritt – lasst uns vorwärts gehen!
Autor: Heidi Hoffman; Erscheint mit ausdrücklicher Genehmigung von Dr. Helmut Raiser