Allianz - Aktuelle Hochwasser-Situation: Was tun, wenn die Flut kommt? 1 von 2 http://www.allianzdeutschland.de/presse/news/news_2011-01-10.html... http://www.allianzdeutschland.de/presse/news/news_2011-01-10.html 12.1.2011, 13:00 Uhr Aktuelle Hochwasser-Situation: Was tun, wenn die Flut kommt? Pegelhöchststände an vielen Orten erreicht - Nur etwa ein Drittel der Hausbesitzer sind gegen Hochwasser versichert - Was sollte man tun, wenn das Wasser kommt Allianz Deutschland AG München, 10.01.2011 Download >Radiobeitrag "Keller geflutet" (mp3, 2 MB) - Hinweis für Medien: Audiobeitrag zur Verwendung freigegeben Das Wasser kommt - viele Hauseigentümer bangen um ihr Hab und Gut. Fast in ganz Deutschland steigen die Pegel der Flüsse dramatisch an. In einigen Orten stehen die Keller bereits unter Wasser. "Obwohl sich die Kosten für Hochwasserschäden schnell im fünfststelligen Bereich bewegen, haben sich nur rund 26 Prozent der Hauseigentümer für einen Elementarschutz des Gebäudes entschieden. Für das Inventar sogar nur rund 15 Prozent", erklärt Severin Moser, Vorstand der Allianz Deutschland AG. Was kann man tun, wenn das Wasser kommt und welche Versicherung zahlt im Schadenfall? Verhalten im Ernstfall Alarmieren und evakuieren Sie zunächst gefährdete Personen. Dann sollten Heizungen und elektrische Geräte im Keller ausgeschaltet werden. Gefährdete Räume sollten mit Brettern abgedichtet werden. Auch Sandsäcke bieten Schutz. Bringen Sie wertvolle Gegenstände und Dokumente in Sicherheit. Gefährliche Stoffe wie Chemikalien müssen abtransportiert werden, bevor die Flut einsetzt. Das Rückstauventil im Keller muss funktionsfähig sein. Eine regelmäßige Wartung lohnt sich. Ein weiterer Tipp: Vergessen Sie nicht, das Auto rechtzeitig wegzufahren. Sollte jedoch die Tiefgarage bereits volllaufen, darf diese auf keinen Fall betreten werden. Hier besteht Lebensgefahr. Bei einer drohenden Überschwemmung ist es wichtig, sich immer ein aktuelles Bild der Lage zu machen, sei es durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Wer auf Rettungsdienste warten muss, darf wegen der Unterspülungs- und Abbruchgefahren auf keinen Fall Uferbereiche betreten. Auf überfluteten Straßen können gefährliche Gegenstände treiben. Bereits im Vorfeld an Hochwasser-Schutz denken Wer in einem von Überschwemmung gefährdeten Gebiet wohnt, muss besondere Vorsicht walten lassen: Bei einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern und Nutzflächen anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vornherein gegen Aufschwimmen, Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut und Wasserdruck gesichert werden. Wie man das am besten macht, ist in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt. Wer ein Haus baut, sollte sich bewusst sein, dass man auch mit baulichen Maßnahmen Schäden durch Überschwemmungen entgegenwirken kann. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit einheitlich jeden, "der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen". Versicherungsschutz: Elementardeckung notwendig Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für das beschädigte oder zerstörte Wohnungsinventar auf. Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden, das Wasser unter der Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars. Wer in den neuen Bundesländern das 12.01.2011 13:00 Allianz - Aktuelle Hochwasser-Situation: Was tun, wenn die Flut kommt? 2 von 2 http://www.allianzdeutschland.de/presse/news/news_2011-01-10.html... ehemalige DDR-Produkt Haushaltversicherung abgeschlossen hat braucht keine Zusatzdeckung, denn die Haushaltversicherung hat den Elementarschutz grundsätzlich inklusive. "Die Elementardeckung deckt nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von Gewässern leben", so Moser. Tritt der Fluss über die Ufer und nimmt das Auto mit bzw. setzt es unter Wasser, tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird hierbei nicht belastet. Was tun im Schadenfall? Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wieder herzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten: •Markieren Sie die erreichten Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden •Halten Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich •Bevor Sie elektrische Geräte wieder in Gang setzen sollten Sie diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann oder die Geräte beschädigt werden können •Teilen Sie ihrer Versicherung Verluste und voraussichtliche Kosten mit. Außerdem sollten Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache entsorgen Unterstützung bei der Beseitigung der Schäden Wer sich um die Organisation der Schadensbeseitigung nicht selbst kümmern will, kann auf den kostenlosen Allianz Handwerker-Service (AHS) zählen. Severin Moser erklärt: "Der Kunde kann wählen, ob er diesen Service in Anspruch nehmen möchte. Wenn ja, übernimmt der AHS die Beauftragung, Koordination und die Qualitätskontrolle der Handwerker. Der Kunde muss auch kein Geld vorauszahlen, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz." Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Die Allianz rät Betroffenen, schnellstmöglich ihren Versicherungsvertreter zu informieren. Zusätzlich hat die Allianz rund um die Uhr die kostenlosen Notrufnummern 00800.11 22 44 44 (Gebäude und Hausrat) und 00800.11 22 33 44 (Fahrzeuge) geschaltet. Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten: •Versicherungsnummer •Was ist beschädigt und in welchem Umfang? •Erste Schätzung zur Schadenhöhe •ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht •Telefonnummer für Rückfragen Sollte das Kraftfahrzeug überflutet worden sein, beachten Sie bitte folgende Hinweise •Lassen Sie das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen, indem Sie die Fahrzeugtüren und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Ablaufbohrungen vorhanden •Entfernen Sie lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge und lassen Sie diese an der Luft trocknen. Unternehmen Sie bitte keine Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie Fön etc.. Bauen Sie die Innenverkleidung nicht aus, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann •Starten Sie auf gar keinen Fall den Motor eines überschwemmten Fahrzeugs. •Lassen Sie die Batterie nur von einem Fachmann abklemmen Verwandte Themen >Welche Versicherung zahlt bei Überschwemmung? 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