Allianz - Aktuelle Hochwasser-Situation: Was tun, wenn die Flut

Allianz - Aktuelle Hochwasser-Situation: Was tun, wenn die Flut kommt?
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12.1.2011, 13:00 Uhr
Aktuelle Hochwasser-Situation: Was tun, wenn die Flut kommt?
Pegelhöchststände an vielen Orten erreicht - Nur etwa ein Drittel der Hausbesitzer sind gegen
Hochwasser versichert - Was sollte man tun, wenn das Wasser kommt
Allianz Deutschland AG
München, 10.01.2011
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>Radiobeitrag "Keller geflutet" (mp3, 2 MB) - Hinweis für Medien:
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Das Wasser kommt - viele Hauseigentümer bangen um ihr Hab und Gut. Fast in ganz Deutschland steigen die
Pegel der Flüsse dramatisch an. In einigen Orten stehen die Keller bereits unter Wasser. "Obwohl sich die
Kosten für Hochwasserschäden schnell im fünfststelligen Bereich bewegen, haben sich nur rund 26 Prozent der
Hauseigentümer für einen Elementarschutz des Gebäudes entschieden. Für das Inventar sogar nur rund 15
Prozent", erklärt Severin Moser, Vorstand der Allianz Deutschland AG. Was kann man tun, wenn das Wasser
kommt und welche Versicherung zahlt im Schadenfall?
Verhalten im Ernstfall
Alarmieren und evakuieren Sie zunächst gefährdete Personen. Dann sollten Heizungen und elektrische Geräte
im Keller ausgeschaltet werden. Gefährdete Räume sollten mit Brettern abgedichtet werden. Auch Sandsäcke
bieten Schutz. Bringen Sie wertvolle Gegenstände und Dokumente in Sicherheit. Gefährliche Stoffe wie
Chemikalien müssen abtransportiert werden, bevor die Flut einsetzt. Das Rückstauventil im Keller muss
funktionsfähig sein. Eine regelmäßige Wartung lohnt sich. Ein weiterer Tipp: Vergessen Sie nicht, das Auto
rechtzeitig wegzufahren. Sollte jedoch die Tiefgarage bereits volllaufen, darf diese auf keinen Fall betreten
werden. Hier besteht Lebensgefahr.
Bei einer drohenden Überschwemmung ist es wichtig, sich immer ein aktuelles Bild der Lage zu machen, sei es
durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Wer auf Rettungsdienste
warten muss, darf wegen der Unterspülungs- und Abbruchgefahren auf keinen Fall Uferbereiche betreten. Auf
überfluteten Straßen können gefährliche Gegenstände treiben.
Bereits im Vorfeld an Hochwasser-Schutz denken
Wer in einem von Überschwemmung gefährdeten Gebiet wohnt, muss besondere Vorsicht walten lassen: Bei
einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern
und Nutzflächen anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vornherein gegen Aufschwimmen, Zutritt
von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut
und Wasserdruck gesichert werden. Wie man das am besten macht, ist in der jeweiligen Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.
Wer ein Haus baut, sollte sich bewusst sein, dass man auch mit baulichen Maßnahmen Schäden durch
Überschwemmungen entgegenwirken kann. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden
Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit einheitlich jeden, "der von Hochwasser
betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz
vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen".
Versicherungsschutz: Elementardeckung notwendig
Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder
Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender
Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein.
Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für das beschädigte oder zerstörte
Wohnungsinventar auf. Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden, das Wasser unter der
Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die
Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars. Wer in den neuen Bundesländern das
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ehemalige DDR-Produkt Haushaltversicherung abgeschlossen hat braucht keine Zusatzdeckung, denn die
Haushaltversicherung hat den Elementarschutz grundsätzlich inklusive.
"Die Elementardeckung deckt nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch
durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von
Gewässern leben", so Moser. Tritt der Fluss über die Ufer und nimmt das Auto mit bzw. setzt es unter Wasser,
tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird
hierbei nicht belastet.
Was tun im Schadenfall?
Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den
Normalzustand wieder herzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:
•Markieren Sie die erreichten Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden
•Halten Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des
Gebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich
•Bevor Sie elektrische Geräte wieder in Gang setzen sollten Sie diese überprüfen lassen, da im
schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann oder die Geräte beschädigt werden können
•Teilen Sie ihrer Versicherung Verluste und voraussichtliche Kosten mit. Außerdem sollten Sie
zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache entsorgen
Unterstützung bei der Beseitigung der Schäden
Wer sich um die Organisation der Schadensbeseitigung nicht selbst kümmern will, kann auf den kostenlosen
Allianz Handwerker-Service (AHS) zählen. Severin Moser erklärt: "Der Kunde kann wählen, ob er diesen Service
in Anspruch nehmen möchte. Wenn ja, übernimmt der AHS die Beauftragung, Koordination und die
Qualitätskontrolle der Handwerker. Der Kunde muss auch kein Geld vorauszahlen, die Abrechnung erfolgt direkt
mit der Allianz."
Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Die Allianz rät Betroffenen, schnellstmöglich ihren
Versicherungsvertreter zu informieren. Zusätzlich hat die Allianz rund um die Uhr die kostenlosen
Notrufnummern 00800.11 22 44 44 (Gebäude und Hausrat) und 00800.11 22 33 44 (Fahrzeuge) geschaltet.
Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:
•Versicherungsnummer
•Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
•Erste Schätzung zur Schadenhöhe
•ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
•Telefonnummer für Rückfragen
Sollte das Kraftfahrzeug überflutet worden sein, beachten Sie bitte folgende Hinweise
•Lassen Sie das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen, indem Sie die Fahrzeugtüren und den
Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Ablaufbohrungen vorhanden
•Entfernen Sie lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge und lassen Sie diese an der Luft
trocknen. Unternehmen Sie bitte keine Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie Fön etc.. Bauen Sie
die Innenverkleidung nicht aus, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann
•Starten Sie auf gar keinen Fall den Motor eines überschwemmten Fahrzeugs.
•Lassen Sie die Batterie nur von einem Fachmann abklemmen
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