21 Dienstag, 3. Juni 2014 Dienstag, 3. Juni 2014 Sagen, was noch nicht gesagt wurde Ein Schwabe in Fulda: Anton Josef Rummel vertritt die Republikaner in der Stadtverordnetenversammlung Von Michael Schwab FULDA. Als politischer „Einzelkämpfer“ sitzt der streitbare „Schwabe mit Fuldaer Wurzeln“ Anton Josef Rummel seit der letzten Kommunalwahl für die Partei der Republikaner in der Stadtverordnetenversammlung. Dass er mangels „Mitstreiter“ auf einen innerfraktionellen Austausch verzichten muss, ficht Rummel nicht an. Auch nicht, dass es bei seinen Redebeiträgen häufiger zum heftigen „Schlagabtausch“ um Positionen mit den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen anderen Parteien kommt. Im Gegenteil! „Der Einzelne kann als politischer Akteur viel erreichen, wenn er beharrlich ist. Jedoch muss er einen langen Atem haben. Gerade weil es keinen Fraktionszwang gibt, kann ich oft Dinge sagen, die andere nicht sagen können“, erläutert der Fuldaer seine ganz persönliche politische Strategie. Selbst wenn es nicht unmittelbar sein Verdienst war, dass die damalige hessische Umweltministerin Lucia Puttrich im Mai 2012 beispielsweise die „Ab- „Wir als Fuldaer Stadtverordnete müssen dafür sorgen, dass unser Handeln und Tun auf Gemeinnützigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein muss, um so die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung zu erhalten, also vor Ort weiterhin frei für uns und über unsere Belange entscheiden zu können.“ Im Gegensatz zum „Globalisten“, dessen Maxime nur der schnelle Profit sei. Beispiel: die in der Vergangenheit auf EU-Ebene geführte Diskussion um die Privatisierung der Wasserversorgung. Sie muss laut Rummel in kommunaler Hand bleiben. wasserkontrollverordnung für Hauseigentümer einkassiert“ hat, hat er sich dennoch sehr über diesen „vernünftigen Schritt der Ministerin“ gefreut. Ebenso wie über OB Möllers Entscheidung vor seiner Wiederwahl, die „Blaue Tonne“ endlich einzuführen. „Für beides hatte ich mich in den entsprechenden Ausschüssen sowie der Abwasserverbandsversammlung eingesetzt“, betont Rummel. „Nicht immer alles auf die Goldwaage legen“ Über die Zusammenarbeit mit den Vertretern anderer Parteien im Parlament sagt der Republikaner, das Verhältnis zu den Kollegen verbessere sich immer mehr, je länger man sich kenne. Allerdings müsse man als politisch Agierender stets ein „dickes Fell haben und nicht immer alles auf die Goldwaage legen. Im Ringen um das beste Argument muss es auch möglich sein, sich emotional zur Sache äußern zu können. Das ist menschlich.“ Kommunalpolitisch aktiv geworden ist der Schwabe, weil er der Meinung ist, dass, wenn man in einer so schönen Barockstadt wie Fulda Anton Josef Rummel sitzt als „Einzelkämpfer“ der Republikaner in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung. Dazu sei ein „langer Atem“ notwendig. Foto: Michael Schwab lebt und erfährt, was von der Kommunalpolitik geplant und umgesetzt wird, der „Augenblick kommt, wo ich nicht mehr zuschauen kann, sondern aktiv werden muss, um etwas zu ändern“. Nur zu Hause sitzen und schimpfen, bringe nichts. Es sei geradezu eine Pflicht, der Mehrheit zu sagen, was vielleicht noch nicht gesagt worden ist. Und zwar rechtzeitig, damit die andere Seite ihr Handeln überdenken und verbessern kann zum größtmöglichen Nutzen aller. Als Beispiel nennt Rummel den leider nicht realisierten Kreisel in der Bardostraße, der seiner Meinung nach viel günstiger und sinnvoller als eine Ampellösung an dieser Stelle wäre. Was hat den Schwaben Anton Josef Rummel eigentlich in die Domstadt geführt? Seine Mutter war es, die gebürtige Fuldaerin ist. Rummels Urgroßeltern besaßen übrigens die Gaststätte „Zum Dalberg“. Fulda ist inzwischen zur Wahlheimat des Kommunalpolitikers geworden, der an der Stadt die gute Luft, das gute Wasser, die wunderschönen Barockgebäude, vor allem aber das stabile Klima schätzt. „Obwohl nördlich des Mains gelegen, ist Fulda somit für mich ein Stück Süddeutschland.“ Fulda ist Wahlheimat geworden Warum er sich gerade bei den Republikaner engagiert? Diese Frage beantwortet der Kommunalpolitiker mit dem Hinweis, die Partei der Republikaner sei die „einzige, die den Bezeichnung unserer Staatsform im Namen trägt. Wir sind der ,res publica‘ (dem Staat) besonders verpflichtet. Deshalb müssen wir manchmal auch Dinge sagen, die zum Wohle aller notwendig sind, auch wenn sie dem Zeitgeist widersprechen.“ AKTUELLER PODCAST: „Verleihung des Kulturpreises 2014 der Stadt Fulda“ AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Am Dienstag, 10.06.2014, 18.00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt. Fulda, 30. Mai 2014 Die Stadtverordnetenvorsteherin: Margarete H a r t m a n n Tagesordnung I 1. Bebauungsplan Nr. 9 „Josephine-Grau-Straße“ der Stadt Fulda im Stadtteil Edelzell – Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung – Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge – SV 10.06.2014 3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse – SV 10.06.2014 4. Grundstücksangelegenheiten Tagesordnung II 5. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss 6. Neuwahl des Ortsgerichtsvorstehers und der ersten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin für den Stadtbezirk Fulda I Die Anfragen und Anträge können über „www.fulda.de/Stadtverwaltung/Stadtpolitik/Anfragen/Anträge“ eingesehen werden; sie liegen darüber hinaus im Bürgerbüro zur Einsicht aus. Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen. Planfeststellung für die Bundesstraße B 254 – Ausbau der „Frankfurter Straße“ zwischen der Landesstraße L 3418 (Westring) und der B 27 (ODGrenze Fulda) einschließlich landschaftspflegerischer Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen in der Stadt Fulda Anhörungsverfahren Mit Datum vom 13.05.2014 hat Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement – Dienststelle Fulda, für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Fulda in Anspruch genommen. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 10. Juni 2014 bis einschließlich 10. Juli 2014 beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr, Freitag von 8.00 – 15.00 Uhr und Samstag von 9.00 – 12.00 Uhr, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. 1. Jede deren bzw. jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 24.07.2014 (maßgeblich ist der Eingang der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels), entweder bei dem Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, oder bei der auslegenden Stadt Fulda schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (E-Mail) ist nicht möglich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung sowie den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders erkennen lassen. Soweit die Beeinträchtigung von Grundeigentum geltend gemacht wird, sollte die Gemarkung mit Angabe der Flurbezeichnung und der Flurstücksnummer des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin bzw. Vertreter der übrigen Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreterin oder Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen, können im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch, soweit die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 HVwVfG). Nach Ablauf der zuvor genannten Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, soweit diese nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 17a Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 4 HVwVfG. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) vom Land Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Planes. Auf § 17a Nr. 3 Satz 1 und Nr. 7 Sätze 1 und 2 FStrG, § 73 Abs. 4 HVwVfG wird hingewiesen. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitige Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird die Vertreterin oder der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuwei- sen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie bzw. ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung einer Einwendung, die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder die Bestellung eines Vertreters entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen, über die keine Einigung erzielt worden ist, wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind, § 74 Absatz 5 Satz 1 HVwVfG. 7. Durch die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1 UVPG. Die Ziffern 1, 3 und 5 dieser Bekanntmachung gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. 8. Mit Beginn der Auslegung dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen bis zu ihrer Übernahme durch den Träger der Straßenbaulast wesentlich wertsteigernde oder das geplante Vorhaben erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden hiervon nicht berührt (§ 9a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz). Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs.6 FStrG). Fulda, den 27.05.2014 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Gerhard M ö l l e r Oberbürgermeister Regierungspräsidium Kassel 22 – 66 k 04-01 B/04 (242) gez. K o c h Öffentlicher Teilnahmewettbewerb Der Abwasserverband Fulda, Langebrückenstr. 46, 36037 Fulda, schreibt einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb, Kanalinstandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet für die Jahre 2014 bis 2016 aus. Der volle Wortlaut befindet sich in den Veröffentlichungsblättern: bi, Subreport, HAD. Die Frist zur Einreichung der Teilnehmeranträge endet am: 13.06.2014. Fulda, 28.05.2014 20 Dienstag, 3. Juni 2014 Dienstag, 3. Juni 2014 STELLENAUSSCHREIBUNG Mithilfe der Bürger gefragt Bei Starkregen: Wassereinläufe frei von Laub und Schmutz halten Für unser Amt für Jugend, Familie und Senioren suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet für zwei Jahre, eine Erzieherin/einen Erzieher eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen für die Leitung der Kindertagesstätte Sonnenschein am Aschenberg, Steidlstr. 98 b, Fulda (Vollzeitstelle) In der Kindertagesstätte Sonnenschein werden bis zu einhundert Kinder betreut, darunter auch Kinder mit einer Behinderung. Fachliche Schwerpunkte der Arbeit sind die sozialräumliche Vernetzung und eine aktivierende Elternarbeit. Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe S 13 TVöD. Das vollständige Stellenangebot finden Sie auf der Internetseite www.fulda.de unter der Rubrik „Stadtverwaltung – Stellenausschreibungen“. Sofern Sie keinen Internetzugang haben, erhalten Sie den Ausschreibungstext von der Personal- und Organisationsabteilung, Telefon (06 61) 1 02-11 52. Für weitere Informationen steht Frau Katja Ecker, Regionalleitung Nord, Tel. (06 61) 1 02 19 14, gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der Leitungsaufgabe haben, bitten wir um Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Zeugniskopien ohne Bewerbungsmappe. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgegeben und unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Bitte senden Sie die Bewerbung bis zum 23.06.2014 an den Magistrat der Stadt Fulda Haupt- und Personalamt Personal- und Organisationsabteilung Schlossstr. 1, 36037 Fulda Online-Bewerbungen richten Sie bitte an: [email protected] FULDA (fd). Was nützen die besten Kanäle, wenn die Einläufe verstopft sind. Vor diesem Hintergrund weist Stadtbaurätin Cornelia Zuschke darauf hin, dass die Straßeneinlaufroste und die darunter eingebauten Schlitzeimer möglichst frei von Schmutz- und Schwemmgut sein müssen, um die Gefahr von Überflutungen bei Starkregen zu verringern. Grundsätzlich werden die Schlitzeimer turnusgemäß mindestens einmal jährlich im Herbst beziehungsweise Frühjahr in der Zuständigkeit des Abwasserverbandes Fulda gereinigt. In vielen Bereichen, in denen sich bekanntermaßen mehr Schmutz in den Eimern sammelt, sind die Reinigungstrupps noch häufiger unterwegs. In diesem Zusammenhang bitten die zuständigen Stellen jeden, der verstopfte Straßeneinläufe wahrgenommen hat, diese dem Abwasserverband Fulda (Telefon 0661/8397-0) oder dem Betriebsamt der Stadt Fulda (Telefon 0661/ 1 02 18 68) zu melden, um rasch das Problem zu beheben. Einläufe müssen gereinigt werden Von allergrößter Bedeutung ist jedoch, dass Hauseigentümer, Anwohner und/oder Hausbewohner ihren Pflichten aus der „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda“ nachkommen, wie die Stadtbaurätin erläutert. In der Satzung ist geregelt, dass die Grundstückseigentümer an öffentlichen Straßen für die Reinigung der Straßen, Parkflächen, Gehwege sowie auch der Einflussöffnungen der Straßenentwässerung zuständig sind. Nach Beobachtung der Stadtverwaltung und des Abwasserverbandes Fulda ist das Problem verstopfter Straßeneinläufe zum Teil leider auch auf die unzureichende Straßenreinigung durch Anwohner zurückzuführen. Keinesfalls darf der Schmutz in die Straßeneinläufe gelangen, was in einigen Fällen aber immer wieder beim Kehren geschieht und dann bei plötzlichem Starkregen für volle Keller oder Überflutungen sorgen kann. Kapazitäten schnell überschritten Im Falle von heftigen Unwettern sind die Kapazitäten der Straßeneinläufe und des Kanalnetzes leider trotz hinreichender Dimensionierung schnell überschritten. Solche Ereignisse wie im Sommer 2013 und kürzlich am 22. Mai, bei denen in wenigen Minuten bis zu 30 Liter pro Quadratmeter Nie- derschlag gefallen sind, sind auch die Folge klimatischer Veränderungen, die nun häufiger zu beobachten sind. Hinzu kommt, so auch am 22. Mai dieses Jahres, dass durch die Sturmböen abgeworfene Blätter und Geäst die Straßeneinläufe sofort verstopft haben. Deshalb appelliert die Stadtbaurätin an die Anwohner: „Zur Vermeidung weiterer Überflutungsschäden ist Ihre verantwortungsbewusste Mitarbeit von größter Bedeutung, in dem Sie Ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung zur Straßenreinigung schnell nachkommen.“ 20 Obstbäume an Paten übergeben Philosophisches Denken FULDA (fd). Im Rahmen des „Studium generale“ beginnt an der Städtischen Volkshochschule am Donnerstag, 5. Juni, ein Vormittagskurs unter Leitung von Dr. Martin Krieger. Erweiterung des Obstbaumbestandes am Schulzenberg FULDA (fd). Eine Machbarkeitsstudie zum Naherholungsgebiet Schulzenberg hat unter anderem eine wegebegleitende Anpflanzung einer charakteristischen Baumreihe am Fuße des Schulzenberges vorgesehen. Damit sollen ökologische Aspekte und der Nachhaltigkeitsgedanken noch mehr in der öffentlichen Wahrnehmung verankert werden. An drei Vormittagen geht es jeweils von 10.30 bis 12.30 Uhr im vhs-Haus, Kanzlerpalais um die Diskursethik des Philosophen Jürgen Habermas. Anmeldung unter Telefon (06 61) 1 02 14 77 oder www.vhsfulda.de. Gewalt im Kongo und in Nigeria FULDA (fd). Amnesty International und die Volkshochschule der Stadt Fulda veranstalten einen Vortragsabend zur Gewalt im Kongo und in Nigeria. Zwei Vorträge und ein Kurzfilm widmen sich den Themen Waffenkäufe, Gewalt und Umweltzerstörung. Termin ist der Donnerstag, 5. Juni, um 19 Uhr im vhs-Haus, Kanzlerpalais. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, Einläufe zu reinigen, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann. Foto: Stadt Fulda Sie machen es vor: Rolf Suchy von der Stadt Fulda und Manfred Belle, Ortsvorsteher des Stadtteils Haimbach, sind nun Baumpaten. Fotos: Stadt Fulda Für eine entsprechende Pflanzaktion sollten Baumpaten gewonnen werden. Dank der Unterstützung durch den Ortsbeirat von Haimbach fanden sich schnell zehn Interessenten aus dem Stadtteil, die je zwei Bäume unter ihre Obhut nehmen wollten. Durch diese optimalen Voraussetzungen konnten bereits im Herbst 2012 insgesamt 20 hochstämmige Obstbäume – 18 Apfelbäume und zwei als Hauszwetschgen geeignete Sorten – gepflanzt werden. Alle Bäume haben die Anwachs- Stolze Baumpaten (von links): Wolfgang Raab, Rolf Suchy, Manfred Belle, Elmar Slangen, Ernst und Ingrid Engel, Stefan Leitsch und sein Sohn, Hans-Georg Kollmann, Karl Sauer und sein Enkel. phase gut überstanden und konnten nun an ihre Baumpaten übergeben werden. „Wir wünschen allen Baumpaten reiche Ernte. Die Stadt Fulda ist weiterhin bestrebt, den ökologischen Gedanken im Stadtgebiet zu verankern“, so Oberbürgermeister Gerhard Möller. Bürgerinnen und Bürger, die selbst gern eine Baumpatenschaft übernehmen möchten, erhalten beim städtischen Grünflächen-, Umwelt- und Friedhofsamt unter Telefon (0661) 1021778 oder per E-Mail [email protected] weitere Informationen.
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