Sagen, was noch nicht gesagt wurde - in Fulda

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Dienstag, 3. Juni 2014
Dienstag, 3. Juni 2014
Sagen, was noch nicht gesagt wurde
Ein Schwabe in Fulda: Anton Josef Rummel vertritt die Republikaner in der Stadtverordnetenversammlung
Von Michael Schwab
FULDA. Als politischer
„Einzelkämpfer“ sitzt der
streitbare „Schwabe mit
Fuldaer Wurzeln“ Anton
Josef Rummel seit der letzten Kommunalwahl für
die Partei der Republikaner in der Stadtverordnetenversammlung.
Dass er mangels „Mitstreiter“ auf einen innerfraktionellen Austausch verzichten
muss, ficht Rummel nicht
an. Auch nicht, dass es bei
seinen Redebeiträgen häufiger zum heftigen „Schlagabtausch“ um Positionen mit
den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen
anderen
Parteien
kommt.
Im Gegenteil! „Der Einzelne kann als politischer Akteur viel erreichen, wenn er
beharrlich ist. Jedoch muss
er einen langen Atem haben. Gerade weil es keinen
Fraktionszwang gibt, kann
ich oft Dinge sagen, die andere nicht sagen können“,
erläutert der Fuldaer seine
ganz persönliche politische
Strategie. Selbst wenn es
nicht unmittelbar sein Verdienst war, dass die damalige hessische Umweltministerin Lucia Puttrich im Mai
2012 beispielsweise die „Ab-
„Wir als Fuldaer Stadtverordnete müssen dafür sorgen,
dass unser Handeln und Tun
auf Gemeinnützigkeit und
Nachhaltigkeit ausgerichtet
sein muss, um so die Prinzipien
der
kommunalen
Selbstverwaltung zu erhalten, also vor Ort weiterhin
frei für uns und über unsere
Belange entscheiden zu
können.“ Im Gegensatz zum
„Globalisten“, dessen Maxime nur der schnelle Profit
sei. Beispiel: die in der Vergangenheit auf EU-Ebene
geführte Diskussion um die
Privatisierung der Wasserversorgung. Sie muss laut
Rummel in kommunaler
Hand bleiben.
wasserkontrollverordnung
für Hauseigentümer einkassiert“ hat, hat er sich dennoch sehr über diesen „vernünftigen Schritt der Ministerin“ gefreut. Ebenso wie
über OB Möllers Entscheidung vor seiner Wiederwahl, die „Blaue Tonne“
endlich einzuführen. „Für
beides hatte ich mich in den
entsprechenden Ausschüssen sowie der Abwasserverbandsversammlung eingesetzt“, betont Rummel.
„Nicht immer alles auf
die Goldwaage legen“
Über die Zusammenarbeit
mit den Vertretern anderer
Parteien im Parlament sagt
der Republikaner, das Verhältnis zu den Kollegen verbessere sich immer mehr, je
länger man sich kenne. Allerdings müsse man als politisch Agierender stets ein
„dickes Fell haben und nicht
immer alles auf die Goldwaage legen. Im Ringen um
das beste Argument muss es
auch möglich sein, sich
emotional zur Sache äußern
zu können. Das ist menschlich.“
Kommunalpolitisch aktiv
geworden ist der Schwabe,
weil er der Meinung ist, dass,
wenn man in einer so schönen Barockstadt wie Fulda
Anton Josef Rummel sitzt als „Einzelkämpfer“ der Republikaner
in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung. Dazu sei ein
„langer Atem“ notwendig.
Foto: Michael Schwab
lebt und erfährt, was von der
Kommunalpolitik geplant
und umgesetzt wird, der
„Augenblick kommt, wo ich
nicht mehr zuschauen
kann, sondern aktiv werden
muss, um etwas zu ändern“.
Nur zu Hause sitzen und
schimpfen, bringe nichts. Es
sei geradezu eine Pflicht, der
Mehrheit zu sagen, was vielleicht noch nicht gesagt
worden ist. Und zwar rechtzeitig, damit die andere Seite
ihr Handeln überdenken
und verbessern kann zum
größtmöglichen Nutzen aller. Als Beispiel nennt Rummel den leider nicht realisierten Kreisel in der Bardostraße, der seiner Meinung
nach viel günstiger und
sinnvoller als eine Ampellösung an dieser Stelle wäre.
Was hat den Schwaben
Anton Josef Rummel eigentlich in die Domstadt geführt? Seine Mutter war es,
die gebürtige Fuldaerin ist.
Rummels Urgroßeltern besaßen übrigens die Gaststätte „Zum Dalberg“. Fulda ist
inzwischen zur Wahlheimat
des Kommunalpolitikers geworden, der an der Stadt die
gute Luft, das gute Wasser,
die wunderschönen Barockgebäude, vor allem aber das
stabile Klima schätzt. „Obwohl nördlich des Mains gelegen, ist Fulda somit für
mich ein Stück Süddeutschland.“
Fulda ist Wahlheimat
geworden
Warum er sich gerade bei
den Republikaner engagiert? Diese Frage beantwortet der Kommunalpolitiker
mit dem Hinweis, die Partei
der Republikaner sei die
„einzige, die den Bezeichnung unserer Staatsform im
Namen trägt. Wir sind der
,res publica‘ (dem Staat) besonders verpflichtet. Deshalb müssen wir manchmal
auch Dinge sagen, die zum
Wohle aller notwendig sind,
auch wenn sie dem Zeitgeist
widersprechen.“
AKTUELLER PODCAST:
„Verleihung des Kulturpreises
2014 der Stadt Fulda“
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Am
Dienstag, 10.06.2014, 18.00 Uhr,
findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda
im Fürstensaal des Stadtschlosses statt.
Fulda, 30. Mai 2014
Die Stadtverordnetenvorsteherin:
Margarete H a r t m a n n
Tagesordnung I
1. Bebauungsplan Nr. 9 „Josephine-Grau-Straße“ der Stadt Fulda
im Stadtteil Edelzell
– Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung
– Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge – SV 10.06.2014
3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse – SV 10.06.2014
4. Grundstücksangelegenheiten
Tagesordnung II
5. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“
Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss
6. Neuwahl des Ortsgerichtsvorstehers und der ersten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin für den Stadtbezirk Fulda I
Die Anfragen und Anträge können über „www.fulda.de/Stadtverwaltung/Stadtpolitik/Anfragen/Anträge“ eingesehen werden; sie liegen
darüber hinaus im Bürgerbüro zur Einsicht aus.
Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.
Planfeststellung für die Bundesstraße B 254 – Ausbau der „Frankfurter Straße“
zwischen der Landesstraße L 3418 (Westring) und der B 27 (ODGrenze Fulda) einschließlich landschaftspflegerischer Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen in der Stadt Fulda
Anhörungsverfahren
Mit Datum vom 13.05.2014 hat Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement – Dienststelle Fulda, für das o. a. Bauvorhaben die
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Fulda in Anspruch genommen.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom
10. Juni 2014 bis einschließlich 10. Juli 2014
beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann zu folgenden Zeiten
eingesehen werden:
Montag, Dienstag und Donnerstag von
8.00 – 18.00 Uhr,
Mittwoch von
8.00 – 12.00 Uhr,
Freitag von
8.00 – 15.00 Uhr
und Samstag von
9.00 – 12.00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher
Feiertag fällt.
1. Jede deren bzw. jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt
werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist,
also bis spätestens 24.07.2014 (maßgeblich ist der Eingang der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels), entweder bei dem Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, oder bei der
auslegenden Stadt Fulda schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Die Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (E-Mail)
ist nicht möglich.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß
der Beeinträchtigung sowie den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders erkennen lassen. Soweit die Beeinträchtigung von Grundeigentum geltend gemacht wird, sollte die
Gemarkung mit Angabe der Flurbezeichnung und der Flurstücksnummer des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit
einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin oder ein
Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin bzw.
Vertreter der übrigen Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreterin oder Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die diesen Erfordernissen nicht
entsprechen, können im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Dies
gilt auch, soweit die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihren
Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben
(§ 17 HVwVfG).
Nach Ablauf der zuvor genannten Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, soweit diese nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 17a Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 4 HVwVfG.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung
der
a) vom Land Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen
b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten
vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen),
von der Auslegung des Planes. Auf § 17a Nr. 3 Satz 1 und Nr. 7
Sätze 1 und 2 FStrG, § 73 Abs. 4 HVwVfG wird hingewiesen.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a
Nr. 5 FStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitige Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird
die Vertreterin oder der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen
vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuwei-
sen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann
auch ohne sie bzw. ihn verhandelt werden.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung einer Einwendung, die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder die Bestellung eines Vertreters entstehen, werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen, über die keine Einigung erzielt worden ist,
wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde
ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die
Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind, § 74 Absatz 5
Satz 1 HVwVfG.
7. Durch die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen
des Vorhabens nach § 9 Absatz 1 UVPG. Die Ziffern 1, 3 und 5 dieser
Bekanntmachung gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den
Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend.
8. Mit Beginn der Auslegung dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen bis zu ihrer Übernahme durch den Träger der Straßenbaulast wesentlich wertsteigernde oder das geplante Vorhaben
erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden hiervon nicht berührt (§ 9a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz).
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu
(§ 9a Abs.6 FStrG).
Fulda, den 27.05.2014
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Gerhard M ö l l e r
Oberbürgermeister
Regierungspräsidium Kassel
22 – 66 k 04-01 B/04 (242)
gez. K o c h
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Der Abwasserverband Fulda, Langebrückenstr. 46, 36037 Fulda, schreibt
einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb, Kanalinstandsetzungs- und
Unterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet für die Jahre 2014 bis 2016
aus. Der volle Wortlaut befindet sich in den Veröffentlichungsblättern:
bi, Subreport, HAD. Die Frist zur Einreichung der Teilnehmeranträge
endet am: 13.06.2014.
Fulda, 28.05.2014
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Dienstag, 3. Juni 2014
STELLENAUSSCHREIBUNG
Mithilfe der Bürger gefragt
Bei Starkregen: Wassereinläufe frei von Laub und Schmutz halten
Für unser Amt für Jugend, Familie und Senioren suchen wir
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet für zwei Jahre,
eine Erzieherin/einen Erzieher
eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen
für die Leitung
der Kindertagesstätte Sonnenschein am Aschenberg,
Steidlstr. 98 b, Fulda
(Vollzeitstelle)
In der Kindertagesstätte Sonnenschein werden bis zu einhundert
Kinder betreut, darunter auch Kinder mit einer Behinderung.
Fachliche Schwerpunkte der Arbeit sind die sozialräumliche
Vernetzung und eine aktivierende Elternarbeit.
Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe S 13 TVöD.
Das vollständige Stellenangebot finden Sie auf der Internetseite
www.fulda.de unter der Rubrik „Stadtverwaltung –
Stellenausschreibungen“.
Sofern Sie keinen Internetzugang haben, erhalten Sie den
Ausschreibungstext von der Personal- und Organisationsabteilung,
Telefon (06 61) 1 02-11 52.
Für weitere Informationen steht Frau Katja Ecker, Regionalleitung
Nord, Tel. (06 61) 1 02 19 14, gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an der Leitungsaufgabe haben, bitten wir
um Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Zeugniskopien ohne
Bewerbungsmappe. Die Bewerbungsunterlagen werden nach
Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgegeben und unter
Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Bitte senden Sie die Bewerbung bis zum 23.06.2014 an den
Magistrat der Stadt Fulda
Haupt- und Personalamt
Personal- und Organisationsabteilung
Schlossstr. 1, 36037 Fulda
Online-Bewerbungen richten Sie bitte an: [email protected]
FULDA (fd). Was nützen
die besten Kanäle, wenn
die Einläufe verstopft sind.
Vor diesem Hintergrund
weist Stadtbaurätin Cornelia Zuschke darauf hin,
dass die Straßeneinlaufroste und die darunter eingebauten
Schlitzeimer
möglichst
frei
von
Schmutz- und Schwemmgut sein müssen, um die
Gefahr von Überflutungen bei Starkregen zu verringern.
Grundsätzlich werden die
Schlitzeimer turnusgemäß
mindestens einmal jährlich
im Herbst beziehungsweise
Frühjahr in der Zuständigkeit des Abwasserverbandes
Fulda gereinigt. In vielen Bereichen, in denen sich bekanntermaßen
mehr
Schmutz in den Eimern
sammelt, sind die Reinigungstrupps noch häufiger
unterwegs. In diesem Zusammenhang bitten die zuständigen Stellen jeden, der
verstopfte Straßeneinläufe
wahrgenommen hat, diese
dem Abwasserverband Fulda (Telefon 0661/8397-0)
oder dem Betriebsamt der
Stadt Fulda (Telefon 0661/
1 02 18 68) zu melden, um
rasch das Problem zu beheben.
Einläufe müssen
gereinigt werden
Von allergrößter Bedeutung ist jedoch, dass Hauseigentümer,
Anwohner
und/oder
Hausbewohner
ihren Pflichten aus der „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst
der Stadt Fulda“ nachkommen, wie die Stadtbaurätin
erläutert. In der Satzung ist
geregelt, dass die Grundstückseigentümer an öffentlichen Straßen für die Reinigung der Straßen, Parkflächen, Gehwege sowie auch
der Einflussöffnungen der
Straßenentwässerung
zuständig sind. Nach Beobachtung der Stadtverwaltung
und des Abwasserverbandes
Fulda ist das Problem verstopfter
Straßeneinläufe
zum Teil leider auch auf die
unzureichende Straßenreinigung durch Anwohner zurückzuführen. Keinesfalls
darf der Schmutz in die Straßeneinläufe gelangen, was
in einigen Fällen aber immer
wieder beim Kehren geschieht und dann bei plötzlichem Starkregen für volle
Keller oder Überflutungen
sorgen kann.
Kapazitäten schnell
überschritten
Im Falle von heftigen Unwettern sind die Kapazitäten
der Straßeneinläufe und des
Kanalnetzes leider trotz hinreichender
Dimensionierung schnell überschritten.
Solche Ereignisse wie im
Sommer 2013 und kürzlich
am 22. Mai, bei denen in wenigen Minuten bis zu 30 Liter pro Quadratmeter Nie-
derschlag gefallen sind,
sind auch die Folge klimatischer Veränderungen, die
nun häufiger zu beobachten
sind. Hinzu kommt, so auch
am 22. Mai dieses Jahres,
dass durch die Sturmböen
abgeworfene Blätter und Geäst die Straßeneinläufe sofort verstopft haben. Deshalb appelliert die Stadtbaurätin an die Anwohner: „Zur
Vermeidung weiterer Überflutungsschäden ist Ihre verantwortungsbewusste Mitarbeit von größter Bedeutung, in dem Sie Ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung zur Straßenreinigung
schnell nachkommen.“
20 Obstbäume an
Paten übergeben
Philosophisches
Denken
FULDA (fd). Im Rahmen des „Studium generale“ beginnt an der
Städtischen Volkshochschule am Donnerstag,
5. Juni, ein Vormittagskurs unter Leitung von
Dr. Martin Krieger.
Erweiterung des Obstbaumbestandes am Schulzenberg
FULDA (fd). Eine Machbarkeitsstudie zum Naherholungsgebiet Schulzenberg hat unter anderem eine wegebegleitende Anpflanzung einer charakteristischen Baumreihe am
Fuße des Schulzenberges
vorgesehen. Damit sollen
ökologische Aspekte und
der Nachhaltigkeitsgedanken noch mehr in der öffentlichen Wahrnehmung
verankert werden.
An drei Vormittagen geht
es jeweils von 10.30 bis
12.30 Uhr im vhs-Haus,
Kanzlerpalais um die Diskursethik des Philosophen Jürgen Habermas.
Anmeldung unter Telefon (06 61) 1 02 14 77 oder
www.vhsfulda.de.
Gewalt im Kongo
und in Nigeria
FULDA (fd). Amnesty
International und die
Volkshochschule
der
Stadt Fulda veranstalten einen Vortragsabend zur Gewalt im
Kongo und in Nigeria.
Zwei Vorträge und ein
Kurzfilm widmen sich
den Themen Waffenkäufe, Gewalt und Umweltzerstörung. Termin ist
der Donnerstag, 5. Juni,
um 19 Uhr im vhs-Haus,
Kanzlerpalais.
Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, Einläufe zu reinigen, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Foto: Stadt Fulda
Sie machen es vor: Rolf Suchy von der Stadt Fulda und Manfred
Belle, Ortsvorsteher des Stadtteils Haimbach, sind nun Baumpaten.
Fotos: Stadt Fulda
Für eine entsprechende
Pflanzaktion sollten Baumpaten gewonnen werden.
Dank der Unterstützung
durch den Ortsbeirat von
Haimbach fanden sich
schnell zehn Interessenten
aus dem Stadtteil, die je zwei
Bäume unter ihre Obhut
nehmen wollten.
Durch diese optimalen
Voraussetzungen konnten
bereits im Herbst 2012 insgesamt 20 hochstämmige
Obstbäume – 18 Apfelbäume und zwei als Hauszwetschgen geeignete Sorten – gepflanzt werden. Alle
Bäume haben die Anwachs-
Stolze Baumpaten (von links): Wolfgang Raab, Rolf Suchy, Manfred Belle, Elmar Slangen, Ernst und Ingrid Engel, Stefan Leitsch
und sein Sohn, Hans-Georg Kollmann, Karl Sauer und sein Enkel.
phase gut überstanden und
konnten nun an ihre Baumpaten übergeben werden.
„Wir wünschen allen Baumpaten reiche Ernte. Die Stadt
Fulda ist weiterhin bestrebt,
den ökologischen Gedanken im Stadtgebiet zu verankern“, so Oberbürgermeister
Gerhard Möller.
Bürgerinnen und Bürger,
die selbst gern eine Baumpatenschaft
übernehmen
möchten, erhalten beim
städtischen Grünflächen-,
Umwelt- und Friedhofsamt
unter Telefon (0661) 1021778 oder per E-Mail [email protected] weitere
Informationen.