1. Was ist Sicherheit? Kompetenzprofil eines Erlebnispädagogen 2

ReferentInnen: Steffi Ader, Baghira Karlos, Christian Peters
Dozent: Dr. Peter Wastl
Projekt: Erlebnispädagogik
Thema: Sicherheit im Schulsport
04. Dezember 2007
1. Was ist Sicherheit?
„Sicherheit gibt es nicht, sondern nur den Ausschluss von Unfällen“ (Kölsch/Wagner)
Sicherheit (Unfallfreiheit)
• lässt sich indirekt durch die Begriffe Risiko und Gefahr definieren.
• Ziel von Sicherheit ist es Risiko zu reduzieren und Gefahr auszuschließen. Daraus haben sich
Sicherheitsstandards entwickelt.
• Bedeutet jede mögliche Gefährdung zu antizipieren und durch technisches Know-how zu
kompensieren
• Ein Restrisiko ist dabei niemals auszuschließen!
Sicherheit ist ein Zustand, der vom Trainer ständig aktiv herzustellen ist (auch TN müssen
technisches Know-how zur Unfallvermeidung haben)
Unterscheidung physisch-objektive Sicherheit und psychisch-subjektive Sicherheit
1. physisch:
durch Standards, Ausrüstung, Lehrbücher
2. psychisch:
eine Situation ist so sicher, wie der Teilnehmer sich fühlt
Schwierig herzustellen.
Gründe für mangelnde Sicherheit /Gefahren
• fehlende Bewegungserfahrungen im Erlebnispädagogischen Lernfeld
• motorische/psychische Herausforderung = kaum entwickelte Gefahreneinschätzung,
Gruppendruck, Überschätzung
Grundsatz: Gefahrenvermeidung durch Risikoabschätzung und durch Eigenverantwortung
• Entwicklung und Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung als Ziel der E-und A.
Pädagogik!
• Gefahren nicht verharmlosen, keine uneingeschränkte Sicherheit vortäuschen, um Ängste
abzubauen, sondern gezielt darauf hinweisen!!
• Freiwilligkeit oberstes Ziel jeglichen Handeln, die TN sollen lernen mit dem Restrisiko
verantwortungsbewusst umzugehen.
Kompetenzprofil eines Erlebnispädagogen
Hard Skills:
• Technisch-instrumentelles Wissen
• Wissen um Sicherheitsstandards
• Kenntnis von Umweltbezogenen Faktoren
• Kenntnis von umweltschädlichen Faktoren
• Erste-Hilfe-Zertifikat
Soft Skills:
• Organisatorische Fähigkeiten
• Pädagogische Fähigkeiten
• Helferqualitäten (Raum und Atmosphäre für Kooperation und Vertrauen schaffen)
Metaskills:
• Einstellungen und Urteilsvermögen
• Ethischer Kodex
• Kommunikationsfähigkeit
• Flexibler Führungsstil
• Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien
• Gesunder Menschenverstand
• Ethisches Denken
2. GUV – Gesetzliche Unfallversicherung
a) GUV-SI 8044 – Sportstätten und Sportgeräte. Hinweise zur Sicherheit und Prüfung
Def. Sportstätten: Einrichtungen, in denen oder auf denen Sport in verschiedenen Formen
ausgeübt wird. (Sporthallen, Sportplätze, Leichtathletikanlagen, Kleinspielfelder)
Rechtsgrundlage
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Sportstätten und Sportgeräte sind zu überprüfen:
Vor der ersten Inbetriebnahme
In regelmäßigen Zeiträumen (mind. Jährlich)
Nach Änderungen
Umfang:
Mindestens auf äußere Mängel oder Schäden
Konsequenzen:
Festgestellte Mängel sind zu beheben!
b) GUV-SI 8064 – Sicherheit in der Schule. Aufgaben der Schulleiterinnen und
Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte
Steigende Unfallzahlen, psychische und physische Schmerzen → Sicherheits- und
Gesundheitsförderung steht im öffentlichen Interesse!
Handlungsfelder
Bau und Einrichtung
Organisation und Organisationsentwicklung
Erziehung
Bildung
Rahmenbedingungen
Sicherheitsorganisation in der Schule
c) Sicherheitsaspekte bei der alternativen Sportgerätenutzung nach GUV:
Sportunterricht verändert sich zunehmend und bedient sich Elementen aus dem Abenteuer- und
Erlebnissport. Zu diesem Zweck werden Sportgeräte „zweckentfremdet“, um den Erlebnis- und
Abenteuersport in die Sporthalle zu holen. Das hat zur Folge:
•
•
•
Sportlehrer / Übungsleiter müssen hinsichtlich des Risikopotentials sensibilisiert werden
Sportlehrer / Übungsleiter müssen Kompetenzen im Aufbau von sicheren
Gerätearrangements entwickeln
Sportlehrer / Übungsleiter müssen ein Gefühl für Wagnis bietende Geräteaufbauten
entwickeln
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Eine Zielsetzung besteht in der Förderung der „Risikokompetenz“ seitens der SuS
Die Sicherheit der SuS muss allerdings jederzeit gewährleistet sein. So gibt es sichere, aber auch
unsichere Gerätearrangements, aus allen Bereichen. Dazu zählen:
- Rollen – Klettern – Schaukeln / Schwingen – Balancieren – Springen Besondere Vorsicht ist im Bereich Schaukeln / Schwingen geboten.
Unsicheres Arrangement
sicheres Arrangement
Die Gerätearrangements sollten unterschiedliche
Anforderungen fördern:
o
o
o
Wahrnehmungsfähigkeit
Koordinative Fähigkeiten
Konditionelle Fähigkeiten
3. Erlebnispädagogik und Recht
Gratwanderungen
Sicherheit
Recht
Versicherung
- Unfälle ausschließen
- Verantwortlichkeiten
- finanzielle Deckung
Strafrecht
Antragsdelikte – Offizialdelikte
Aufsichtspflicht
Gegenüber Minderjährigen und besonderen Schutzbefohlenen
Nach Obermeier (1995) fünf zu beachtende Punkte:
1. Informationspflicht
2. Pflicht zur Beseitigung von Gefahrenquellen
3. Warnpflicht
4. Überwachungspflicht
5. Eingriffspflicht
Sorgfaltspflicht - Jugendschutz
Anschaffung normg. Ausrüstung
Pflege und Wartung v. Material u. Anlage
Verantw. Umgang mit TeilnehmerInnen = Durchführung der Aktionen sicher + korrekt
Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchgG,§2)
Durch Einverständniserklärung der Eltern gehen Teile der Verantwortlichkeit der Eltern auf die
Trainer!!!
Literaturangaben
Böhnke, J. (2000). Abenteuer- und Erlebnissport. Münster: LIT.
GUV (Gesetzliche Unfallversicherung). www.unfallkassen.de
Kölsch, H. u. Wagner, F.-J. (1998). Erlebnispädagogik in Aktion. Neuwied: Luchterhand.
Reiners, A. (1995). Erlebnis und Pädagogik. München: Sandmann.
Senninger, T. (2000). Abenteuer leiten. Ludwigsburg: Ökotopia Verlag.
Volkersen, N: Risiko verantworten – Erlebnispädagogik und Recht. In: Stüwe, G. u. Dilcher, R.
(Hrsg.) (1998). Tatort Erlebnispädagogik. Frankfurt: Fachhochschulverlag.
Bürgerliches Gesetzbuch + Strafgesetzbuch
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