ReferentInnen: Steffi Ader, Baghira Karlos, Christian Peters Dozent: Dr. Peter Wastl Projekt: Erlebnispädagogik Thema: Sicherheit im Schulsport 04. Dezember 2007 1. Was ist Sicherheit? „Sicherheit gibt es nicht, sondern nur den Ausschluss von Unfällen“ (Kölsch/Wagner) Sicherheit (Unfallfreiheit) • lässt sich indirekt durch die Begriffe Risiko und Gefahr definieren. • Ziel von Sicherheit ist es Risiko zu reduzieren und Gefahr auszuschließen. Daraus haben sich Sicherheitsstandards entwickelt. • Bedeutet jede mögliche Gefährdung zu antizipieren und durch technisches Know-how zu kompensieren • Ein Restrisiko ist dabei niemals auszuschließen! Sicherheit ist ein Zustand, der vom Trainer ständig aktiv herzustellen ist (auch TN müssen technisches Know-how zur Unfallvermeidung haben) Unterscheidung physisch-objektive Sicherheit und psychisch-subjektive Sicherheit 1. physisch: durch Standards, Ausrüstung, Lehrbücher 2. psychisch: eine Situation ist so sicher, wie der Teilnehmer sich fühlt Schwierig herzustellen. Gründe für mangelnde Sicherheit /Gefahren • fehlende Bewegungserfahrungen im Erlebnispädagogischen Lernfeld • motorische/psychische Herausforderung = kaum entwickelte Gefahreneinschätzung, Gruppendruck, Überschätzung Grundsatz: Gefahrenvermeidung durch Risikoabschätzung und durch Eigenverantwortung • Entwicklung und Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung als Ziel der E-und A. Pädagogik! • Gefahren nicht verharmlosen, keine uneingeschränkte Sicherheit vortäuschen, um Ängste abzubauen, sondern gezielt darauf hinweisen!! • Freiwilligkeit oberstes Ziel jeglichen Handeln, die TN sollen lernen mit dem Restrisiko verantwortungsbewusst umzugehen. Kompetenzprofil eines Erlebnispädagogen Hard Skills: • Technisch-instrumentelles Wissen • Wissen um Sicherheitsstandards • Kenntnis von Umweltbezogenen Faktoren • Kenntnis von umweltschädlichen Faktoren • Erste-Hilfe-Zertifikat Soft Skills: • Organisatorische Fähigkeiten • Pädagogische Fähigkeiten • Helferqualitäten (Raum und Atmosphäre für Kooperation und Vertrauen schaffen) Metaskills: • Einstellungen und Urteilsvermögen • Ethischer Kodex • Kommunikationsfähigkeit • Flexibler Führungsstil • Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien • Gesunder Menschenverstand • Ethisches Denken 2. GUV – Gesetzliche Unfallversicherung a) GUV-SI 8044 – Sportstätten und Sportgeräte. Hinweise zur Sicherheit und Prüfung Def. Sportstätten: Einrichtungen, in denen oder auf denen Sport in verschiedenen Formen ausgeübt wird. (Sporthallen, Sportplätze, Leichtathletikanlagen, Kleinspielfelder) Rechtsgrundlage 1 Sportstätten und Sportgeräte sind zu überprüfen: Vor der ersten Inbetriebnahme In regelmäßigen Zeiträumen (mind. Jährlich) Nach Änderungen Umfang: Mindestens auf äußere Mängel oder Schäden Konsequenzen: Festgestellte Mängel sind zu beheben! b) GUV-SI 8064 – Sicherheit in der Schule. Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte Steigende Unfallzahlen, psychische und physische Schmerzen → Sicherheits- und Gesundheitsförderung steht im öffentlichen Interesse! Handlungsfelder Bau und Einrichtung Organisation und Organisationsentwicklung Erziehung Bildung Rahmenbedingungen Sicherheitsorganisation in der Schule c) Sicherheitsaspekte bei der alternativen Sportgerätenutzung nach GUV: Sportunterricht verändert sich zunehmend und bedient sich Elementen aus dem Abenteuer- und Erlebnissport. Zu diesem Zweck werden Sportgeräte „zweckentfremdet“, um den Erlebnis- und Abenteuersport in die Sporthalle zu holen. Das hat zur Folge: • • • Sportlehrer / Übungsleiter müssen hinsichtlich des Risikopotentials sensibilisiert werden Sportlehrer / Übungsleiter müssen Kompetenzen im Aufbau von sicheren Gerätearrangements entwickeln Sportlehrer / Übungsleiter müssen ein Gefühl für Wagnis bietende Geräteaufbauten entwickeln 2 Eine Zielsetzung besteht in der Förderung der „Risikokompetenz“ seitens der SuS Die Sicherheit der SuS muss allerdings jederzeit gewährleistet sein. So gibt es sichere, aber auch unsichere Gerätearrangements, aus allen Bereichen. Dazu zählen: - Rollen – Klettern – Schaukeln / Schwingen – Balancieren – Springen Besondere Vorsicht ist im Bereich Schaukeln / Schwingen geboten. Unsicheres Arrangement sicheres Arrangement Die Gerätearrangements sollten unterschiedliche Anforderungen fördern: o o o Wahrnehmungsfähigkeit Koordinative Fähigkeiten Konditionelle Fähigkeiten 3. Erlebnispädagogik und Recht Gratwanderungen Sicherheit Recht Versicherung - Unfälle ausschließen - Verantwortlichkeiten - finanzielle Deckung Strafrecht Antragsdelikte – Offizialdelikte Aufsichtspflicht Gegenüber Minderjährigen und besonderen Schutzbefohlenen Nach Obermeier (1995) fünf zu beachtende Punkte: 1. Informationspflicht 2. Pflicht zur Beseitigung von Gefahrenquellen 3. Warnpflicht 4. Überwachungspflicht 5. Eingriffspflicht Sorgfaltspflicht - Jugendschutz Anschaffung normg. Ausrüstung Pflege und Wartung v. Material u. Anlage Verantw. Umgang mit TeilnehmerInnen = Durchführung der Aktionen sicher + korrekt Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchgG,§2) Durch Einverständniserklärung der Eltern gehen Teile der Verantwortlichkeit der Eltern auf die Trainer!!! Literaturangaben Böhnke, J. (2000). Abenteuer- und Erlebnissport. Münster: LIT. GUV (Gesetzliche Unfallversicherung). www.unfallkassen.de Kölsch, H. u. Wagner, F.-J. (1998). Erlebnispädagogik in Aktion. Neuwied: Luchterhand. Reiners, A. (1995). Erlebnis und Pädagogik. München: Sandmann. Senninger, T. (2000). Abenteuer leiten. Ludwigsburg: Ökotopia Verlag. Volkersen, N: Risiko verantworten – Erlebnispädagogik und Recht. In: Stüwe, G. u. Dilcher, R. (Hrsg.) (1998). Tatort Erlebnispädagogik. Frankfurt: Fachhochschulverlag. Bürgerliches Gesetzbuch + Strafgesetzbuch 3
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