Was man über den Bußgelderlass von HU-GO wissen muss - iCell

Was man über den Bußgelderlass von HU-GO wissen muss
In dem streckenabhängigen elektronischen Mautsystem HU-GO konnten sich die mit
Streckenticket fahrenden Kunden bereits informieren, dass die Modifizierung des
Mautgesetzes am 09.11.2014 in Kraft getreten ist. Dank der Rechtsregel erfolgt der
Erlass der einzelnen, in genau bestimmten Fällen wegen E-Maut auferlegten Bußgelder.
Das Bußgeld konnte aus dem Grund erlassen werden, weil die in der
Einführungsperiode von HU-GO noch ungeübten Anwender in jedem Fall ihre
Zahlungspflicht erfüllten, aber es erfolgte nicht vollständig auf der im Gesetz
vorgeschriebene Art.
Das Ziel der für den Gebühreneinzug und die Durchführung des Gesetzes
verantwortlichen Nationalen Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG ist, ihre
mit der Bußgeldbefreiung verbundenen Aufgaben in kürzester Zeit durchzuführen, die
laufenden
Fälle
baldmöglichst
abzuschließen,
um
die
gutgläubigen
Transportunternehmen beruhigen zu können. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig,
dass die Betroffenen die Schritte des mit dem Bußgelderlass verbundenen
Antragsprozesses, die wichtigsten Aufgaben und Informationen kennen lernen.
Den Bußgelderlass kann das Transportunternehmen einleiten, das sein Streckenticket kaufte,
aber wegen einer der unten angegebenen Fällen zwischen dm 01. 07. 2013 und 31. 03. 2014
bestraft wurden. Die Möglichkeit der Befreiung vom Bußgeld besteht nur und ausschließlich
dann, wenn einer der im Gesetz bestimmten Fälle eindeutig und ohne Zweifel festgestellt
werden kann.

der Betroffene kaufte nicht im Voraus, vor dem Beginn der Straßennutzung sein
Streckenticket restlos, sondern höchstens innerhalb von 8 Stunden nach dem Beginn
der Straßennutzung und die auf dieser Weise gekaufte Berechtigung bei einem anderen
Mal nicht verwendete,

Das Bußgeld wurde auf einem mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitt auferlegt,
der einen Teil einer Hauptstraße bildet, die über einen gemeinsamen Knotenpunkt
mit der Autobahn verfügt und der Betroffene über eine Straßennutzungsberechtigung
für den Knotenpunkt betreffenden, mautpflichtigen Straßenabschnitt verfügte.

Der Betroffene war auf mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitt oder auf der
dahin führenden Straße unterwegs, welche Straße aus Netzhinsicht funktionell mit der
Straße parallel läuft, worauf das betroffene Fahrzeug zur gleichen Zeit
Straßennutzungsberechtigung verfügt und diese Berechtigung während deren
Gültigkeitsdauer nicht in Straßennutzung umwandelte.
Wissenswertes im Zusammenhang mit dem Bußgelderlass:
Antrag
Der Antrag zur Bußgeldbefreiung ist innerhalb von 60 Tagen nach dem Inkrafttreten des
Gesetzes (09.11.2014) bis zum 08.01.2014 bei der Nationalen Mauterhebung geschlossene
Dienstleistungs-AG an die Postfachadresse H-2101 Gödöllõ, Pf. 312 oder persönlich bei
Kundendienstbüros von NÚSZ einzureichen. Zur schnelleren Sachbearbeitung benutzen Sie
bitte die von NÚSZ Zrt. erstellten Dokumentenpakete für Formulare in allen drei Fällen.
Die Formulare können von der Webseite www.hu-go.hu abgeladen oder in unseren
Kundendienstbüros übernommen werden. Es ist wichtig, dass Sie die Angabe Ihrer E-Mail-
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Adresse nicht vergessen, weil wir Ihnen die Benachrichtigungen und die E-Rechnung so
zukommen lassen können. Im Antrag geben Sie auch Ihre Steuernummer an:
Einzahlungen
1
ANTRAG
1
BUSSGELDFALL
–
1
ÜBERWEISUNG
VON
DIENSTLEISTUNGSGEBÜHR – 1 ÜBERWEISUNG DER MAUTDIFFERENZ (Wie es
gesetzlich vorgeschrieben ist).
Beim Antragstellen ist je Bußgeldfall Dienstleistungsgebühr von 12.000.- HUF zu bezahlen.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes ist auch die Differenz der ursprünglichen geplanten
(und der auf dem Streckenticket stehenden) Maut und der tatsächlich in Anspruch
genommenen mautpflichtigen Straßenabschnitten auch in den Fällen zu bezahlen, wo
Mautdifferenz entstehen kann. Der Kalkulator für Mautdifferenz ist auf der Website hu-go.hu
zu finden.
Falls Sie sich nicht sicher sind oder sich nicht daran erinnern, auf welcher Route Sie genau
unterwegs waren und es ein Hindernis für die Planung der tatsächlich befahrenen Route ist,
dann kann diese Differenz mit der Einzahlung einer Pauschale von 10.000.- HUF abgelöst
werden. Der Betrag der Dienstleistungsgebühr, sowie die Mautdifferenz oder der Betrag der
Pauschale sind je Bußgeldfall einzeln zu entrichten und auf zwei verschiedene Bankkonten zu
überweisen. In beiden Fällen sind im Feld „Bemerkungen” die Identifizierungsnummer des
Bußgeldbescheides oder des rechtskräftigen Bescheides anzugeben. Die Kosten der
Überweisung und der eventuellen Devisenüberweisung trägt in jedem Fall der Antragssteller.
Falls die Überweisung nicht in ungarischem Forint erfolgt, ist es wichtig, dass die gesetzlich
festgelegten Gebühren auch in diesem Fall in Forint gewechselt auf dem Konto der
Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG restlos eingehen.
Beilagen
Dem Antrag ist die Kopie des sich auf den gegebenen Fall beziehenden Bußgeldbescheides
oder des rechtskräftigen Bescheides in jedem Fall beizufügen, anderenfalls können wir den
Antrag nicht annehmen und die Fallabwicklung kann nicht starten. Weiters ist die Kopie des
Einzahlungsbeleges der Dienstleistungsgebühr (12.000.- HUF), sowie – wo das Gesetz
vorschreibt – auch die Kopie des Einzahlungsbeleges der Mautdifferenz oder der Pauschale
beizufügen.
Im Dokumentenpaket für Formulare sind fallweise die nötigen Anträge und Erklärungen zu
finden.
Wir bitten Sie darum, auch die Kopie der nachträglich auf der Homepage mit dem Kalkulator
für Mautdifferenz geplanten Route in den Fällen über die vorigen hinaus beizufügen, wo ein
Routenplan für die tatsächlich befahrene Route zu erstellen ist!
Weitere Informationen
Bei Fragen informieren Sie sich vor dem Einreichen des Antrages beim telefonischen
Kundendienst von NÚSZ für Lokaltarif bei Tag und Nacht (+36-36-578-500), persönlich bei
unseren landesweite erreichbaren 17 Kundendienstbüros, bei elektronischem Briefwechsel
unter der Adresse [email protected] oder auf der Webseite www.hu-go.hu.
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