NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT. - Canada Life

NACHSCHLAGEN.
WAS WICHTIG IST.
JEDERZEIT.
Hintergrundinformationen zum Garantierten Rentenplan
für alle drei Schichten
VERMITTLERINFORMATION
GARANTIERTER
RENTENPLAN
GARANTIERTER RENTENPLAN – DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
PRODUKTBESCHREIBUNG
Produktart
Aufgeschobene, fondsbasierte Rentenversicherung, die als Basisrente, in der betrieblichen
Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge eingesetzt werden kann
•Garantierter Rentenplan basis
•Garantierter Rentenplan bAV
•Garantierter Rentenplan privat
Zusatzoption
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Mindesteintrittsalter
27 Jahre
Höchsteintrittsalter bei
laufender Beitragszahlung
und bei Einmalbeiträgen
Bei laufender Zahlung 65
Bei Einmalbeiträgen 70
Bei Zusatzoption „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ 50 Jahre
Aufschubdauer bei laufender
Beitragszahlungsdauer und
bei Einmalbeiträgen
Mindestens 10 Jahre
Höchstens 35 Jahre
BEITRAGSZAHLUNG
Zahlungsweise
Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich; Einmalbeiträge sind möglich*
Ratenzuschlag
Wird nicht erhoben
Mindestbeiträge (monatlich)
bei einer Aufschubdauer
von 20 Jahren und mehr
40 €, mit Zusatzoption 80 € (je nach Zahlungsweise entsprechend höher)
Mindestbeiträge (monatlich)
bei einer Aufschubdauer
von weniger als 20 Jahren
75 €, mit Zusatzoption 150 € (je nach Zahlungsweise entsprechend höher)
Höchstbeiträge
50.000 € monatlich laufender Beitrag (je nach Zahlungsweise entsprechend höher)
Einmalbeitrag
Mindestens 5.000 €
Höchstens 1.000.000 €
Zuzahlungen**
2.500 €
1.000 € bei Garantierter Rentenplan basis und Direktversicherung
Beitragszahlungsdauer
Mindestens 10 Jahre
Höchstens 35 Jahre / bis Alter 75
Planmäßige Erhöhung
3 %, 5 %, 7 %
BESONDERHEITEN
Boni
Treueboni während der Aufschubdauer bei laufender Beitragszahlung
Möglicher Schlussbonus
Fondsauswahl
UWP-Fonds GRP
Garantierte
Wertentwicklung
1,5 % p. a. zum ursprünglichen Rentenbeginn
RENTENZAHLUNG
Rentenbeginn
Ab Alter 62 bis spätestens zum 80. Lebensjahr, wobei der Rentenbeginn einmalig vorverlegt
oder bis auf das 85. Lebensjahr hinausgeschoben werden kann
Optionen bei Rentenbeginn
•Garantierente
•Garantierente/Standardrente mit Rentengarantiezeit
(nicht möglich beim Garantierten Rentenplan basis)
•Garantierente/Standardrente mit qualifizierter Hinterbliebenenabsicherung beim
Garantierten Rentenplan basis
•Andere Rentenzahlungsmodelle
•Kapitalleistung (nicht beim Garantierten Rentenplan basis)
•MARKTOPTION
* außer bei rückgedeckter Unterstützungskasse.
**Zuzahlungen werden stets als neuer Vertrag behandelt.
01
2 // 3
PRODUKTDETAILS
Ergänzend zu der nebenstehenden Übersicht „Das Wichtigste auf einen
Blick“ finden Sie in diesem Abschnitt weitere wichtige Informationen
zur fondsbasierten Rentenversicherung Garantierter Rentenplan, die Sie
für den Verkauf benötigen.
02
KAPITALANLAGE
Erfahren Sie hier, was das Besondere des UWP-Fonds GRP
der Canada Life ist.
03
VERTRIEBSINFORMATIONEN
Als Unterstützung für Ihre Kundengespräche finden Sie in diesem
Abschnitt einige vertriebliche Hintergrundinformationen zum
Garantierten Rentenplan: einige Ideen und Anregungen zu möglichen
Einsatzgebieten, zur Vorteils­argumentation sowie zu Personenkreisen,
für die der Garantierte Rentenplan besonders geeignet ist.
01
PRODUKTDETAILS
Der Garantierte Rentenplan von Canada Life ist eine fondsbasierte Renten­versicherung
gegen laufende Beiträge oder Einmalbeitrag. Er zeichnet sich insbesondere durch
eine hohe Garantierente aus. Die zugrunde liegende Kapital­anlage, die auf dem UWPPrinzip beruht, bietet Garantien, ohne auf Renditechancen zu verzichten.
Der Garantierte Rentenplan ist mit seinen drei Varianten in allen drei Schichten der Altersvorsorge vertreten: Mit dem
Garantierten Rentenplan basis als Basisrentenversicherung, mit dem Garantierten Rentenplan bAV als betriebliche
Altersversorgung und mit dem Garantierten Rentenplan privat als private Altersvorsorge.
Die nachfolgenden Produktdetails beschreiben den Garantierten Rentenplan im Allgemeinen. Sofern für die Basisrente
oder für die betriebliche Altersversorgung abweichende Bedingungen gelten, werden diese unter dem jeweiligen Punkt
gesondert aufgeführt.
LEISTUNGEN BEI RENTENBEGINN
Ab dem Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns zahlen wir eine laufende Rente, die je nach Rentenart auf Grundlage
des zur Verfügung stehenden Rentenvermögens bzw. geglätteten Anteilguthabens ermittelt wird. Bei vorgezogenem
Rentenbeginn wird eine eventuell zu erhebende Stornogebühr berücksichtigt.
GARANTIEN FÜR DIE WERTENTWICKLUNG
a) Für Verträge mit laufenden Beiträgen
Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen geben wir zum aktuellen Rentenbeginn oder bei Kündigung vor ursprünglichem
Rentenbeginn folgende Garantien:
•es wird keine Wertangleichung des geglätteten Anteilguthabens vorgenommen, so dass der Kunde in vollem
Umfang den geglätteten Wertzuwachs der seinem Vertrag zustehenden Anteile genießt, und
•der geglättete Wertzuwachs der dem Vertrag zum Rentenbeginn zustehenden Anteile wird 1,5 % pro Jahr betragen.
Voraussetzung für diese genannten Garantien ist, dass der Vertrag mit laufenden Beiträgen
•bis mindestens drei Jahre vor oder nicht mehr als drei Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn und
•mindestens zwölf Jahre insgesamt bestanden hat, und
•für mindestens 80 % der vergangenen Beitragszahlungsdauer die jeweils vereinbarten Beiträge gezahlt wurden;
hierfür reicht eine Nachzahlung gemäß § 22 Absatz 4 bzw. § 23 Absatz 3 Satz 2 aus. Diese Voraussetzung ist
beim Garantierten Rentenplan bAV nicht erforderlich.
b) Für Verträge mit Einmalbeitrag
Bei Verträgen mit Einmalbeitrag garantieren wir zum Zeitpunkt des ursprünglichen oder eines um nicht mehr als drei
Jahre hinausgeschobenen Rentenbeginns, dass
•wir keine Wertangleichung des geglätteten Anteilguthabens vornehmen werden, so dass der Kunde in vollem
Umfang den geglätteten Wertzuwachs der seinem Vertrag zustehenden Anteile genießt, und
•der geglättete Wertzuwachs der dem Vertrag zustehenden Anteile 1,5 % pro Jahr betragen wird.
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Voraussetzung für diese genannten Garantien ist, dass der Vertrag mit Einmalbeitrag mindestens zehn Jahre seit Versicherungsbeginn bestanden hat.
Diese unter b) genannten Garantien gelten nicht im Fall einer Kündigung oder eines vorgezogenen Rentenbeginns.
Schlussbonus
Als Schlussbonus bezeichnen wir eine mögliche positive Differenz des tatsächlichen Werts des Anteilguthabens gegenüber dem geglätteten Wert. Wenn die Garantievoraussetzungen für die Wertentwicklung (§ 9) nicht erfüllt sind, besteht
kein Anspruch auf einen Schlussbonus. Dennoch können wir Ihnen den vollen Schlussbonus oder einen Teil davon
gewähren, wenn nach unserer Einschätzung die anderen Versicherungsnehmer des Garantierten Rentenplans dadurch
auf kurze oder lange Sicht nicht unangemessen benachteiligt werden.
Ein möglicher Schlussbonus findet jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Garantierente.
ZUTEILUNGSSÄTZE
Für Verträge mit laufenden Beiträgen hängen die Zuteilungssätze von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer und der
Beitragshöhe ab.
Die Gebühr für die Garantierente wird bei Verträgen mit laufenden Beiträgen vor Zuteilung des Beitrags erhoben und
wirkt sich dadurch auf den für die Zuteilung zur Verfügung stehenden Betrag aus. Details hierzu finden Sie in § 11
Absatz 2 der Versicherungsbedingungen.
Detaillierte Tabellen für die reduzierten Zuteilungssätze in den ersten 10 Jahren der Vertragslaufzeit finden sich in § 11
der Versicherungsbedingungen. Diese Zuteilungssätze in den ersten 10 Jahren können ggf. dazu führen, dass eventuelle Rückkaufswerte niedriger sind als die Summe der eingezahlten Beiträge (siehe dazu auch die Beispielrechnung
aus der Berechnungssoftware). Ab dem 11. Versicherungsjahr gewähren wir einen Zuteilungssatz von 100 % des zur
Verfügung stehenden Beitrags.
Bei Verträgen mit Einmalbeitrag werden die Anteile wie folgt zugeteilt (in den Zuteilungssätzen ist die Gebühr für die
Garantierente bereits berücksichtigt).
ZUTEILUNGSSÄTZE BEI EINMALBEITRAG
BEITRAG
ZUTEILUNGSSATZ
Bis 9.999 €
92 %
Von 10.000 € bis 24.999 €
94 %
25.000 € und mehr
95 %
01­_ PRODUKTDETAILS
TREUEBONI
Bereits ab dem 6. Versicherungsjahr werden auf alle Verträge gegen laufende Beitragszahlung, die zum jeweiligen
Stichtag der Treuebonuszuteilung nicht beitragsfrei gestellt sind, zu verschiedenen Zeitpunkten zusätzliche Anteile als
Treuebonus gewährt:
A) LAUFENDER TREUEBONUS
Ab dem 6. Versicherungsjahr bis zum aktuellen Rentenbeginn teilen wir einem Garantierten Rentenplan mit Ablauf des
jeweiligen Versicherungsjahres 0,6 % zusätzliche Anteile als Treuebonus zu.
B) ZUSÄTZLICHE TREUEBONI
Mit Ablauf des 12. Versicherungsjahres teilen wir einem Garantierten Rentenplan zusätzliche Anteile als einmaligen
Treuebonus zu. Bei Verträgen mit einer Aufschubdauer von weniger als 12 Jahren erfolgt die Zuteilung zusätzlicher
Anteile zum ursprünglich gewählten Rentenbeginn. Für diese Verträge entfällt der Anspruch auf zusätzliche Treueboni,
sofern der Rentenbeginn vorgezogen wird. Die Höhe des Treuebonus richtet sich nach der ursprünglich vereinbarten
Aufschubdauer und der Anzahl der zum Stichtag dem Vertrag zugewiesenen Anteile wie folgt.
DIE HÖHE DER ZUSÄTZLICHEN TREUEBONI
URSPRÜNGLICH VEREINBARTE AUFSCHUBDAUER IN JAHREN
PROZENTSATZ DER ZUSÄTZLICHEN ANTEILE
10 bis 15
7,0 %
Mehr als 15 bis 20
5,5 %
Mehr als 20
4,0 %
C) RENTENTREUEBONI
Darüber hinaus teilen wir einem Garantierten Rentenplan als weitere einmalige Treueboni zusätzliche Anteile wie folgt zu.
DIE HÖHE DER ZUSÄTZLICHEN RENTENTREUEBONI
ZEITPUNKT
PROZENTSATZ DER ZUSÄTZLICHEN ANTEILE
3 Jahre vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig
2,0 %
2 Jahre vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig
2,0 %
1 Jahr vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig
2,0 %
Bei Rentenbeginn einmalig
2,5 %
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LEISTUNGEN IM TODESFALL VOR RENTENBEGINN
FÜR DEN GARANTIERTEN RENTENPLAN PRIVAT GILT BEITRAGSRÜCKGEWÄHR
Bei Tod der versicherten Person vor Erreichen des aktuellen Rentenbeginns zahlen wir das Gesamtguthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge abzüglich des Werts getätigter Teilkündigungen.
Stirbt die versicherte Person während einer beitragsfreien Zeit, ist die Todesfallleistung auf den Wert des Gesamtguthabens beschränkt.
FÜR DEN GARANTIERTEN RENTENPLAN BASIS UND BAV GILT DIE ZAHLUNG EINER
HINTERBLIEBENENRENTE
Bei Tod des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn zahlen wir eine Hinterbliebenenrente an die/den von ihm
benannte/n Hinterbliebene/n auf der Grundlage des Gesamtguthabens, mindestens jedoch der Summe der eingezahlten Beiträge (beim Garantierten Rentenplan bAV gilt: abzüglich des Werts getätigter Teilkündigungen). Im Todesfall
während des Beitragsurlaubes oder einer Beitragsfreistellung gemäß § 23 legen wir für die Hinterbliebenenrente jedoch
ausschließlich das Gesamtguthaben zugrunde.
Für den Garantierter Rentenplan basis gilt:
Die Hinterbliebenenrente kann nur geleistet werden an
•den Ehegatten (nicht Lebenspartner) in Form einer lebenslangen, monatlichen Leibrente ab Vollendung des 62.
Lebensjahres und/oder
•die Kinder, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG
hat, in Form einer abgekürzten monatlichen Leibrente, solange sie die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als
Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllen. Mit Entfallen der Voraussetzungen des § 32 EStG wird die Rentenzahlung
eingestellt.
Für den Garantierten Rentenplan bAV gilt:
Die Hinterbliebenenrente kann nur geleistet werden an
•den Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten und/oder
•die Kinder im Sinne des § 32 Absatz 3 und 4 Satz 1 Nr. 1– 3. An Kinder wird eine Rente höchstens so lange
geleistet, wie sie die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllen.
ZUSATZOPTION BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT
Es besteht die Möglichkeit, beim Garantierten Rentenplan gegen laufende Beiträge die Beitragsbefreiung bei Berufs­
unfähigkeit bis zum gewählten Rentenbeginn, maximal bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres der versicherten
Person, mitzuversichern.
01­_ PRODUKTDETAILS
OPTIONEN BEI RENTENBEGINN
AUSZAHLUNGSMÖGLICHKEIT
Der Versicherungsnehmer hat zum Rentenbeginn die Wahl zwischen einer Garantierente, wenn ein entsprechender
An­spruch hierauf besteht, oder einer Standardrente.
Der Anspruch auf eine Garantierente zum aktuellen Rentenbeginn entfällt, wenn:
•der Vertrag gegen laufende Beiträge nach § 23 Absatz 1 beitragsfrei gestellt wurde,
•der Rentenbeginn bei Verträgen mit laufenden Beiträgen um mehr als 3 Jahre vor oder nach
dem ursprünglichen Rentenbeginn verlegt wurde oder
•der Rentenbeginn bei Verträgen gegen Einmalbeitrag vorgezogen oder der Rentenbeginn um
mehr als 3 Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verlegt wurde.
Entfällt der Anspruch auf eine Garantierente, besteht jedoch weiterhin Anspruch auf eine Standardrente.
BEISPIEL FÜR EINEN GARANTIERTEN RENTENPLAN PRIVAT MIT LAUFENDEN BEITRÄGEN
−3 / +3 Jahre
dieses Kapital wird zur Berechnung
der Standardrente verwendet
Wertentwicklung
z. B. 4,5 % p. a.
dieses Kapital wird zur Berechnung
der Garantierente verwendet
Wertentwicklung
1,5 % p. a.
garantiert*
Standardrente –
nicht garantiert**
(dynamische Rente)
Garantierente***
Rentenbeginn
(mind. 62 Jahre)
85.
Lebensjahr
*bitte beachten Sie die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die garantierte Wertentwicklung
**Standardrente mit 1 % Steigerung. Es kann auch keine bzw. eine Steigerung von 3 % oder 5 % vereinbart werden
***bei vorgezogenem oder hinausgeschobenem Rentenbeginn wird die Garantierente neu berechnet bzw. kann sie sogar vollständig entfallen
Vereinfachte Darstellung
Für den Garantierten Rentenplan privat und bAV gilt:
Statt einer Rentenleistung kann auch eine Kapitalleistung gewählt werden.
Der Versicherungsnehmer kann sich auch dazu entschließen, einen Teil des Rentenvermögens als Kapitalleistung und
einen Teil als Rente zu erhalten. Details dazu finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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RENTENGARANTIEZEIT
Beim Garantierten Rentenplan bAV und Garantierten Rentenplan privat kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden.
Eine Rentengarantiezeit kann maximal für eine Dauer bis zum 85. Geburtstag der versicherten Person vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rentengarantiezeit in Verbindung mit der Garantierente bereits bei Antragstellung vereinbart werden muss und später nicht mehr verändert werden kann. Wenn bei Antragstellung eine Rentengarantiezeit
vereinbart wurde und zum Rentenbeginn keine oder eine andere Rentengarantiezeit gewünscht wird, ist dies nur noch
in Verbindung mit der Standardrente möglich.
Bei der Standardrente kann die Rentengarantiezeit bei Rentenbeginn vereinbart werden. Auch hier gilt eine maximale
Dauer bis zum 85. Geburtstag der versicherten Person.
QUALIFIZIERTE HINTERBLIEBENENABSICHERUNG
Beim Garantierten Rentenplan basis kann eine Garantierente mit qualifizierter Hinterbliebenenabsicherung von 5 oder
10 Jahren vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der qualifizierten Hinterbliebenenabsicherung im
Hinblick auf die Garantierente später nicht mehr verändert werden kann.
Wenn bei Antragstellung eine qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde und zum Rentenbeginn keine
oder eine andere Dauer für die qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung gewünscht wird, ist dies nur noch in Verbindung
mit der Standardrente möglich.
Bei der Standardrente kann die qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung bei Rentenbeginn für einen Zeitraum von
5 oder 10 Jahren vereinbart werden.
RENTENDYNAMIK
Eine jährliche Steigerung der Standardrente von entweder 1 %, 3 % oder 5 % ist möglich.
MARKTOPTION
Auf Anfrage werden für den Kunden kurz vor Rentenbeginn Rentenangebote anderer für Canada Life verfügbarer Versicherer eingeholt. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, mit seinem bei Canada Life aufgebauten Rentenvermögen
eine für ihn eventuell günstigere Rente auf Grundlage des Angebots eines anderen Anbieters zu erhalten.
Für die Garantierente und für die Standardrente gibt es jeweils weitere Gestaltungsmöglichkeiten (siehe § 4 der Versicherungsbedingungen).
Möglicherweise entwickeln wir zukünftig noch weitere Rentenmodelle für den Garantierten Rentenplan. Sollte dies der
Fall sein, werden wir diese Modelle zusätzlich anbieten. Hierfür kann der Versicherungsnehmer sich vor seinem aktuellen Rentenbeginn entscheiden. Aktuell steht ein Rentenzahlungsmodell nach Art der GARANTIE INVESTMENT RENTE
zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine aufgeschobene oder sofort beginnende fondsgebundene Rentenver­
sicherung gegen Einmalbeitrag.
01­_ PRODUKTDETAILS
VERTRAGSÄNDERUNGEN
HINAUSGESCHOBENER RENTENBEGINN
•Der Rentenbeginn kann einmalig bis höchstens zum 85. Geburtstag der versicherten Person
hinausgeschoben werden.
•Das Anteilguthaben verbleibt im UWP-Fonds GRP und partizipiert weiterhin am Wertzuwachs der Fondsanteile.
•Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt bei Erreichen des ursprünglichen Rentenbeginns.
•Eine Verschiebung des Rentenbeginns wirkt sich auf die Garantierente aus. Sie wird neu berechnet, wenn der
Rentenbeginn um bis zu 3 Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verschoben wird (siehe § 5 Absatz 5).
Der Anspruch auf eine Garantierente entfällt (siehe § 4 Absatz 2 b), wenn der Rentenbeginn um mehr als
3 Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verlegt wird.
VORGEZOGENER RENTENBEGINN
•Der ursprüngliche Rentenbeginn kann einmalig auf einen früheren Termin vorverlegt werden. Ein Vorziehen des
Rentenbeginns ist nach einer Mindestaufschubdauer von 10 Jahren und beim Garantierten Rentenplan basis und
beim Garantierten Rentenplan bAV erst ab Alter 62 der versicherten Person möglich.
•Es wird keine Wertangleichung vorgenommen, wenn die Garantievoraussetzungen erfüllt sind.
•Bei vorgezogenem Rentenbeginn fällt ggf. eine Stornogebühr an.
•Außerdem werden ab dem vorgezogenen Rentenbeginn keine Treueboni mehr gewährt.
•Die Garantien für die Wertenwicklung (§ 9) und der Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus können entfallen.
•Das Vorziehen des Rentenbeginns wirkt sich auf die Garantierente aus. Sie wird bei Verträgen gegen laufende
Beiträge neu berechnet, wenn der Rentenbeginn um bis zu 3 Jahre vor den ursprünglichen Rentenbeginn
vorge­zogen wird. Der Anspruch auf eine Garantierente entfällt bei Verträgen gegen laufende Beiträge, wenn
der Rentenbeginn um mehr als 3 Jahre vor den ursprünglichen Rentenbeginn vorgezogen wird und bei Verträgen
gegen Einmalbeitrag generell bei einem Vorziehen des Rentenbeginns.
KÜNDIGUNG
•Eine vollständige Kündigung des Vertrags ist jederzeit vor Rentenbeginn möglich.
•Beim Garantierten Rentenplan basis besteht kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Das Anteilguthaben kann im
Fall der Kündigung weder als Kapitalsumme noch in Form einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres der
versicherten Person vorzeitig ausgezahlt werden. Die Rückzahlung der geleisteten Beiträge kann nicht verlangt werden.
•Bei einer vorzeitigen Kündigung oder bei Teilkündigung kann auf das Anteilguthaben
eine Stornogebühr erhoben werden.
•Es kann eine Wertangleichung des Anteilguthabens vorgenommen werden, falls die Garantievoraussetzungen
für die Wertentwicklung (§ 9) nicht erfüllt sind und der tatsächliche Wert unter dem geglätteten Wert des
Anteilguthabens liegt.
•Beim Garantierten Rentenplan bAV und privat ist eine Teilkündigung bei Verträgen mit laufenden Beiträgen erst
nach 24 Monaten möglich. Der auszuzahlende Betrag muss mindestens 250 € und das verbleibende geglättete
Anteilguthaben mindestens 1.500 € betragen. Durch eine Teilkündigung verringert sich das Anteilguthaben.
Dies führt zu einer Neuberechnung der ursprünglichen Garantierente. Im Falle einer Teilkündigung besteht ferner
kein Anspruch auf einen Schlussbonus. Bei der Berechnung des Rückkaufswertes bei einer Teilkündigung kann
bedingungsgemäß eine Wertangleichung vorgenommen werden.
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STORNOGEBÜHR BEI VERTRÄGEN MIT LAUFENDEN BEITRÄGEN
Wir erheben ggf. eine Stornogebühr bei vorgezogenem Rentenbeginn und bei (Teil-) Kündigung. Ob eine Stornogebühr
erhoben wird, richtet sich nach der ursprünglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer und dem Zeitpunkt des vorgezogenen Rentenbeginns oder der Kündigung, wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
STORNOGEBÜHREN
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER
ANWENDUNG DER STORNOGEBÜHR
10 bis 17 Jahre
Stornogebühr wird nur in den ersten 4 Versicherungsjahren erhoben.
Mehr als 17 bis 20 Jahre
Stornogebühr wird nur in den ersten 6 Versicherungsjahren erhoben.
Mehr als 20 bis 25 Jahre
Stornogebühr wird nur in den ersten 7 Versicherungsjahren erhoben.
Mehr als 25 Jahre
Es wird bis auf die letzten 18 Jahre vor dem ursprünglichen
Renten­beginn eine Stornogebühr erhoben.
Sollte eine Stornogebühr anfallen, richtet sich die Höhe der Stornogebühr nach der Tabelle in Anlage 1 der Versicherungsbedingungen für den Garantierten Rentenplan.
STORNOGEBÜHR BEI VERTRÄGEN MIT EINMALBEITRAG
Die Stornogebühr beträgt in den ersten 10 Jahren der Aufschubdauer 4 % des eingezahlten Einmalbeitrages.
Änderungen der Beitragshöhe
Eine Änderung der Beitragshöhe ist möglich. Dabei müssen die jeweiligen Mindest- bzw. Höchstbeiträge beachtet
werden. Bei einer Beitragserhöhung ist diese auf max. 300 % des ursprünglichen Beitrags möglich und auf monatlich
6.000 € begrenzt.
Zusätzlich gilt, dass in den ersten zwei Versicherungsjahren der laufende Beitrag um höchstens 25 % reduziert werden kann.
Bei Einschluss der Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zieht eine Reduzierung eine Überprüfung des
Vertrages nach sich. Bei Erhöhung des Beitrages ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich.
Jede Änderung der Beitragshöhe führt zu einer Neuberechnung der Garantierente.
01­_ PRODUKTDETAILS
BEITRAGSFREISTELLUNG
Der Kunde kann den Garantierten Rentenplan privat mit laufenden Beiträgen jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn, für einen von Ihnen bestimmten Zeitraum, höchstens
jedoch für die restliche Aufschubdauer bis zum aktuellen Rentenbeginn, durch entsprechende Erklärung beitragsfrei
stellen. Voraussetzung ist aber, dass das geglättete Anteilguthaben zu Beginn der beabsichtigten Beitragsfreistellung
mindestens 2.000 € beträgt.
Beim Garantierten Rentenplan bAV gilt die folgende Besonderheit: Beträgt das geglättete Anteilguthaben zum Zeitpunkt
der Beitragsfreistellung mindestens 5.000 €, wird das geglättete Anteilguthaben zum aktuellen Rentenbeginn mindestens dem geglätteten Wert zum Zeitpunkt der letzten Beitragsfreistellung vor Rentenbeginn entsprechen. Beträgt das
geglättete Anteilguthaben zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung mindestens 2.000 € und weniger als 5.000 €, wird
das geglättete Anteilguthaben zum aktuellen Rentenbeginn mindestens der Hälfte des geglätteten Wertes zum Zeitpunkt der letzten Beitragsfreistellung vor Rentenbeginn entsprechen.
Für den Garantierten Rentenplan basis und den garantierten Rentenplan bAV gibt es keine Wertgrenzen für die Beitragsfreistellung.
Während der Beitragsfreistellung fallen keine Treueboni an. Auch erlischt der Anspruch auf eine Garantierente und
lebt auch bei einer Wiederaufnahme der Beitragszahlung nicht wieder auf. Wenn aufgrund der Beitragsfreistellung die
Voraussetzungen für die garantierte Wertentwicklung gemäß § 9 nicht mehr erfüllt werden können, entfällt auch die
dort beschriebene Garantie.
Wenn der Wert des Anteilguthabens nicht weiter ausreicht, um die Kosten und Gebühren zu decken, erlischt beim
Garantierten Rentenplan basis und Garantierten Rentenplan privat der gesamte Vertrag ohne Auszahlung eines Rückkaufswertes (wobei es beim Garantierten Rentenplan basis besondere Regelungen zum Erlöschen gibt, siehe § 23
Absatz 6 der Versicherungsbedingungen). Für den Garantierten Rentenplan bAV gilt dies nicht, soweit zum Zeitpunkt
der Beitragsfreistellung der geglättete Wert der dem Garantierten Rentenplan bAV zugewiesenen Anteile 2.000 € oder
mehr beträgt.
Sofern die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mitversichert war, besteht während der beitragsfreien
Zeit kein Versicherungsschutz für die Zusatzoption und es werden in dieser Zeit keine Kosten für diesen Versicherungsschutz erhoben. Sobald der Kunde die Beitragszahlung wieder aufnimmt, hängt es vom Ergebnis einer erneuten
Risikoprüfung ab, ob dieser Schutz weiterhin gewährt werden kann.
BEITRAGSURLAUB
Neben der bedingungsgemäßen Beitragsfreistellung ist ein vorübergehender Beitragsurlaub von bis zu 12 Monaten
unter bestimmten Voraussetzungen einmalig möglich (siehe § 23 Absatz 5). Der Beitragsurlaub kann aufgrund von
Zahlungsschwierigkeiten oder aufgrund von Elternzeit genommen werden.
Beim Garantierten Rentenplan bAV kann die befristete Zeit für den Beitragsurlaub in der Elternzeit auf bis zu 36 Monate
ausgeweitet werden.
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WIEDERAUFNAHME DER BEITRAGSZAHLUNG
Der Kunde kann jederzeit vor Ablauf der aktuellen Beitragszahlungsdauer die Beitragszahlungen wieder aufnehmen.
Auch eine Nachzahlung der Beiträge, die in den letzten zwölf Monaten vor Beendigung der Beitragsfreistellung fällig
gewesen wären, ist möglich.
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER
Die Beitragszahlung kann bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person den 75. Geburtstag
erreicht hat, erfolgen. Eine abgekürzte Beitragszahlung kann bei Antragstellung gewählt werden. Die Beitragszahlungsdauer kann auch während der Aufschubdauer verlängert werden. Eine Verlängerung der Beitragszahlungsdauer wirkt
sich sowohl auf die Berechnung des garantierten Anteilguthabens als auch auf die Berechnung der Garantierente aus,
sofern die entsprechenden Garantievoraussetzungen erfüllt sind. Eine nachträgliche Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist nicht möglich.
KOSTEN UND GEBÜHREN
ABSCHLUSS- UND VERTRIEBSKOSTEN
Für Verträge mit laufenden Beiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten 5 Jahre gezahlten Beiträge beglichen. Dieser Zuteilungssatz besteht aus der Differenz
zwischen dem Zuteilungssatz des Beitrages nach der Tabelle A und der Tabelle B in § 11 Absatz 2.
Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- und Vertriebskosten abhängig von der Höhe des Einmalbeitrags durch die in § 11 Absatz 5 dargestellten und unter 95 % liegenden Zuteilungssätze der Anteile und durch die
Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 % – der Rücknahmeabschlag –
beglichen (siehe § 13).
KOSTEN FÜR DIE ZUWEISUNG VON ANTEILEN
Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Kosten für die Zuweisung von Anteilen durch die Differenz zwischen
dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 % – der Rücknahmeabschlag – erhoben.
Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden keine Kosten für die Zuweisung von Anteilen erhoben.
MONATLICHE VERWALTUNGSGEBÜHR
Zur Deckung unserer allgemeinen Bestandsverwaltungskosten, die durch die Verwaltung des Vertrags anfallen, erheben
wir Gebühren wie folgt:
Garantierter Rentenplan basis und privat
Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen eine monatliche Gebühr in Höhe von derzeit
•4,00 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag unter 900 €,
•4,75 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag ab 900 € und unter 1.200 € und
•5,50 € bei allen anderen Aufschubdauern und Jahresbeiträgen.
01­_ PRODUKTDETAILS
Garantierter Rentenplan bAV
Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen eine monatliche Gebühr in Höhe von derzeit
•4,40 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag unter 900 €,
•5,25 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag ab 900 € und unter 1.200 € und
•6,05 € bei allen anderen Aufschubdauern und Jahresbeiträgen.
Es fällt keine monatliche Verwaltungsgebühr für einen Garantierten Rentenplan mit Einmalbeitrag an.
Eine Anpassung der monatlichen Verwaltungsgebühr ist unter den Voraussetzungen des § 26 Absatz 3 möglich. Im Fall
einer Anpassung der monatlichen Verwaltungsgebühr unterrichten wir den Kunden über die Ergebnisse und die entsprechend danach geltende monatliche Verwaltungsgebühr.
FIXKOSTEN
Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die
ersten zehn Versicherungsjahre gezahlten Beiträge erhoben. Durch die Fixkosten werden die allgemeinen Kosten des
Unternehmens gedeckt, die unabhängig von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen. Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zuteilungssatz von 100 % und der Vertrag wird nicht mehr mit den Fixkosten belastet.
GEBÜHR FÜR DIE GARANTIERTE WERTENTWICKLUNG
Zur Sicherstellung der in § 9 beschriebenen Garantie erheben wir eine Gebühr in Höhe von 0,25 % p. a. des Anteilguthabens. Diese Gebühr wird durch die Auflösung von Anteilen zu Beginn jedes Monats erhoben.
GEBÜHR FÜR DIE GARANTIERENTE
Wir erheben zur Sicherstellung der Garantierente eine Gebühr in Höhe von 5 % der gezahlten Beiträge. Bei einem
Garantierten Rentenplan mit laufenden Beiträgen wird diese Gebühr von jeder Beitragszahlung vor Zuteilung von
Anteilen in Abzug gebracht.
Falls der Anspruch auf die Garantierente entfällt, wird diese Gebühr bei Verträgen mit laufenden Beiträgen nicht länger
erhoben.
Bei einem Garantierten Rentenplan mit Einmalbeitrag ist diese Gebühr bereits in den verringerten Zuteilungssätzen
nach § 11 Absatz 5 berücksichtigt.
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GEBÜHREN FÜR ZUSATZOPTION BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT
Sofern der Kunde die Zusatzoption vereinbart hat, erheben wir zur Deckung der Risikokosten gesonderte Gebühren.
Diese Risikogebühren errechnen sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Prinzipien mit den zum Vertragsabschluss des Garantierten Rentenplans gültigen Wahrscheinlichkeitstafeln.
FONDSVERWALTUNGSGEBÜHR
Wir erheben eine Fondsverwaltungsgebühr in Höhe von 1,5 % p. a. des Anteilguthabens. Diese Gebühr haben wir bei
der Festsetzung des geglätteten Wertzuwachses der Anteile schon berücksichtigt. Sie wird auch entsprechend bei der
Berechnung des tatsächlichen Anteilguthabens berücksichtigt.
Die Fondsverwaltungsgebühr deckt unsere internen Gebühren und beinhaltet unter anderem:
•die Gebühr der betreuenden Fondsmanagementgesellschaft, sofern wir eine solche Gesellschaft beauftragt haben,
•Aufwendungen für die Einrichtung der Fonds, laufende Kontrolle der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung,
•Aufwendungen für laufende Berichterstattung.
01­_ PRODUKTDETAILS
02
KAPITALANLAGE
Die Kapitalanlage ist ein gemischter Fonds, der in unterschiedliche Anlageklassen
investiert. Das Prinzip des zugrunde liegenden Investments ist ein jahr­zehntelang
erprobtes Konzept und stammt aus dem angelsächsischen Raum. Dort ist das Prinzip
bereits eine bewährte Form der Altersvorsorge – mit dem Ziel: die end­fälligen
Garantien zu erfüllen und dennoch Renditechancen zu bieten.
1 _ DER UWP-FONDS GRP
Die Kapitalanlage erfolgt durch einen Fonds, der nach dem sogenannten UWP (Unitised-With-Profits)-Prinzip funktioniert. Es garantiert einen geglätteten Wertzuwachs von 1,5 % p. a. auf das Anteilguthaben. Der UWP-Fonds GRP ist ein
Anlagestock, der den Versicherungsnehmern des Garantierten Rentenplans zur Verfügung steht und der ein Teilfonds
des UWP-Fonds der Canada Life Assurance Europe Limited ist. Der UWP-Fonds GRP ist ein interner, in gleichwertige
Anteile aufgeteilter Fonds, der nicht öffentlich an einer Börse gehandelt wird.
Fonds­managementgesellschaft ist derzeit Setanta Asset Management Ltd., eine Tochter der Canada Life-Gruppe.
Als gemischter Fonds investiert er anteilig in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, liquide Mittel und Aktien. ­Canada
Life legt die Aufteilung dieser unterschiedlichen Anlageklassen regelmäßig neu fest unter Berücksichtigung der innerhalb des Fonds gegebenen Garantien sowie der mittel- und langfristigen Renditechancen.
Die aktuelle Zusammensetzung des UWP-Fonds GRP zielt auf einen festverzinslichen Anteil von 70 % bis 80 % ab und
strebt einen Aktienanteil von 20 % bis 30 % an. Die Zusammensetzung des Fonds kann sich jedoch innerhalb vorgegebener Grenzen ändern. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Fonds finden Sie in unserem Internetauftritt in der
Rubrik „Fondsinformationen/Unitised-With-Profits-Konzept“ in den Fondsfakten zum UWP-Fonds GRP.
Für die Sicherstellung der Garantien und den Vermögensaufbau ist die Wahl der geeigneten Anlageklassen entscheidend. Durch den hohen Anteil an Anleihen strebt der Fonds ein hohes Maß an Sicherheit an. Die Beimischung von ausgewählten Immobilienanlagen sowie kurzfristige Geldmarktpapiere gewährleisten hier eine ausgewogene Streuung in
dieser Anlageklasse. Mit dem der Anlagephilosophie des Fonds folgenden vernünftigen Aktienanteil besteht die Chance
auf eine langfristige Rendite und die Möglichkeit, bedarfsgerechte Garantien aussprechen zu können.
2 _ DAS ANLAGEPRINZIP
Für das Anteilguthaben werden jeweils zwei Werte notiert:
•der tatsächliche Wert sowie
•der geglättete Wertzuwachs, der mit 1,5 % p. a. garantiert ist.*
* Sofern die Voraussetzungen des § 9 der Versicherungsbedingungen erfüllt sind.
16 // 17
TRANSPARENTES, KLARES UND FAIRES PRINZIP
1. Konto: Geglätteter Wert
2. Konto: Tatsächlicher Wert
57.778 €
92.084 €
Der garantierte geglättete Wertzuwachs
beträgt 1,5 % p. a.
Mögliche tatsächliche Wertentwicklung bei
angenommenen 4,5 % p. a.
Berechnung: Garantierter Rentenplan privat, Monatsbeitrag 150 €, Laufzeit 30 Jahre, eingezahlte Beiträge: 54.000 €
Hinweis: Es handelt sich bei der Darstellung um ein vereinfachtes Beispiel zur Illustration der Funktionsweise zum Rentenbeginn.
Durch die buchhalterische Trennung der individuellen geglätteten und tatsächlichen Anteile kann transparent berechnet
teten und tatsächlichen Werten bildet den Kern des UWP-Prinzips.
Bedarfsgerechte Garantien für die Wertentwicklung zum Rentenbeginn
Erfüllt der Kunde die Garantievoraussetzungen, kommt er zum Rentenbeginn in den Genuss des höchsten der beiden
Werte: Geglättetes oder tatsächliches Anteilguthaben. Der höchste Wert zählt zum Rentenbeginn. Beim Garantierten
Rentenplan basis ist eine Kapitalauszahlung jedoch ausgeschlossen.
DER HÖCHSTE WERT ZÄHLT
Tatsächliche Wertentwicklung
des Fondsguthabens
Geglättetes Anteilguthaben –
garantierte Wertentwicklung
1,5 % p. a.
Versicherungsbeginn
Rentenbeginn
02­_ KAPITALANLAGE
werden, welchen Beitrag jeder einzelne Vertrag zum Anlageergebnis geleistet hat. Das Zusammenspiel zwischen geglät-
03
VERTRIEBSINFORMATIONEN
Mit dem Garantierten Rentenplan bietet Canada Life Vorsorgelösungen
für den sicherheitsbewussten Kunden über alle drei Schichten.
Ob in der Basisrente, der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Vorsorge – mit den Canada Life-Lösungen haben
Sie die Möglichkeit, für jeden Kunden die geeignete Vorsorge anbieten zu können. Während die GENERATION-Tarife der
Canada Life auf eine hohe Ablaufleistung ausgerichtet sind, bietet der Garantierte Rentenplan hohe garantierte Renten.
Ohne dabei die Chance auf Rendite außer Acht zu lassen.
HAUPTZIELGRUPPE
Kunden, die eine sehr sicherheitsorientierte Anlage wünschen, ohne dabei auf Renditechancen verzichten zu müssen.
Aufgrund der gebotenen Garantien und der Renditechancen der Anlage spricht der Garantierte Rentenplan eine breite
Gruppe von Kunden an.
ABSICHERUNG DEMOGRAFISCHER FAKTOREN
Menschen werden immer älter und die gesetzliche Rente ist nicht sicher. An­gespartes Vermögen soll aber auch dazu
dienen, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Dieses braucht sich jedoch nach und nach auf. Welcher Kunde
weiß, wie alt er tatsächlich wird bzw. für wie viele Jahre er vorsorgen muss? Dieses „Langlebigkeitsproblem“ lässt sich
nur mittels Vorsorge in Form einer Rentenversicherung lösen. Denn während z. B. auf Sparbüchern, in Depots oder aber
in Fonds angespartes Vermögen nach einer begrenzten Anzahl von Jahren meist aufgebraucht ist, leistet eine Rentenversicherung wie der Garantierte Rentenplan lebenslang.
STEUERVORTEIL
Garantierter Rentenplan privat
Erträge werden in der Ansparphase nicht versteuert. Das heißt, die Erträge verbleiben ohne Steuerabzug im Vertrag,
wodurch ein positiver Zinseszinseffekt entsteht. Bei Rentenversicherungen erfolgt die Besteuerung erst in der Rentenbezugsphase. Dabei werden laufende Renten nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei Kapitalleistungen unterliegen die Erträge (Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der auf
die Rentenversicherung entrichteten Beiträge) der Einkommensteuer. Wird die Auszahlung nach Vollendung des 62.
Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss geleistet, ist nur die
Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.
Da die Einkünfte im Rentenalter in der Regel geringer als in der Erwerbsphase sind und somit ein niedrigerer Steuersatz
herangezogen wird, kommt es in der Regel zusätzlich zu einem Steuervermeidungseffekt.
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Garantierter Rentenplan bAV
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu den gesetzlichen Grenzen komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sparanteil kann so komplett aus dem Brutto geleistet werden. Genauere Informationen entnehmen Sie
bitte unserer „Vermittlerinformation bAV“.
Garantierter Rentenplan basis
Der Garantierte Rentenplan basis ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerlich
förderungsfähig. Die Beiträge zur Basisrente sind in diesem Rahmen sonderausgabenabzugsfähig. Dies ist besonders
interessant für Selbstständige und Besserverdienende. Mit dieser hohen steuerlichen Förderung profitiert der Kunde
in der Ansparphase und durch die geringere nachgelagerte Besteuerung auch in der Auszahlphase.
SPEZIELL ZUM GARANTIERTEN RENTENPLAN BAV
Der Garantierte Rentenplan bAV komplettiert das ganzheitliche Versorgungskonzept – für eine maßgeschneiderte bAVLösung im Unternehmen.
Die Form der betrieblichen Altersversorgung, die für das jeweilige Unternehmen passt, ist im Wesentlichen eine Unternehmensentscheidung. Canada Life bietet mit ihren bAV-Produkten und dem Prinzip der konzeptionellen bAV den nötigen
Gestaltungsspielraum.
Der Garantierte Rentenplan bAV ist in den Durchführungswegen Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse
und rückgedeckte Direktzusage verfügbar. Diese Durchführungswege ermöglichen es dem Unternehmen, maßgeschneiderte bAV-Lösungen für seine Mitarbeiter anzubieten – sei es für Teilzeitkräfte, Arbeiter, Angestellte, Führungskräfte und
leitende Angestellte oder aber Gesellschafter bzw. Geschäftsführer.
Der Garantierte Rentenplan bAV bietet dem Kunden eine hohe garantierte Rente und ist insbesondere auch für
Personal­entscheider bei Kurzläufern mit hohen Beiträgen eine gute Wahl.
UNSER GRUNDPRINZIP FÜR DIE KONZEPTIONELLE BAV IM UNTERNEHMEN
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Außerdem: Keypersonabsicherung, sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung,
Überprüfung und Sanierung von bestehenden Versorgungswerken u. v. m.
Zusätzlich für Gesellschafter-Geschäftsführer
(nahezu unbegrenzt dotierbar)
Zusätzlich für Abteilungsleiter, Führungskräfte,
leitende Angestellte, außertarifliche Kräfte
(nahezu unbegrenzt dotierbar)
Basisabsicherung Arbeiter, Angestellte (steuerfreie
Einzahlungen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
+ 1.800 €, wenn Voraussetzung erfüllt)
03­_ VERTRIEBSINFORMATIONEN
Pensionszusage
WEITERE INFORMATIONEN
erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner oder von
Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland
Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln
Postanschrift: Canada Life Assurance Europe Limited
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 - 30619 - 00, Telefax: 06102 - 30619 - 01
[email protected], www.canadalife.de
Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe Limited,
Canada Life House, Temple Road, Blackrock, Co. Dublin, Ireland
Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen
Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
MI GRP 01 12/2012
Hinweis: Diese Vermittlerinformation ist zur Information des Vermittlers
gedacht. Dem Versicherungsvertrag werden die Versicherungsbedingungen
in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Sollte diese Vermittlerinformation von den Versicherungsbedingungen abweichen, so sind immer
die mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich.