NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT. Hintergrundinformationen zum Garantierten Rentenplan für alle drei Schichten VERMITTLERINFORMATION GARANTIERTER RENTENPLAN GARANTIERTER RENTENPLAN – DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK PRODUKTBESCHREIBUNG Produktart Aufgeschobene, fondsbasierte Rentenversicherung, die als Basisrente, in der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge eingesetzt werden kann •Garantierter Rentenplan basis •Garantierter Rentenplan bAV •Garantierter Rentenplan privat Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Mindesteintrittsalter 27 Jahre Höchsteintrittsalter bei laufender Beitragszahlung und bei Einmalbeiträgen Bei laufender Zahlung 65 Bei Einmalbeiträgen 70 Bei Zusatzoption „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ 50 Jahre Aufschubdauer bei laufender Beitragszahlungsdauer und bei Einmalbeiträgen Mindestens 10 Jahre Höchstens 35 Jahre BEITRAGSZAHLUNG Zahlungsweise Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich; Einmalbeiträge sind möglich* Ratenzuschlag Wird nicht erhoben Mindestbeiträge (monatlich) bei einer Aufschubdauer von 20 Jahren und mehr 40 €, mit Zusatzoption 80 € (je nach Zahlungsweise entsprechend höher) Mindestbeiträge (monatlich) bei einer Aufschubdauer von weniger als 20 Jahren 75 €, mit Zusatzoption 150 € (je nach Zahlungsweise entsprechend höher) Höchstbeiträge 50.000 € monatlich laufender Beitrag (je nach Zahlungsweise entsprechend höher) Einmalbeitrag Mindestens 5.000 € Höchstens 1.000.000 € Zuzahlungen** 2.500 € 1.000 € bei Garantierter Rentenplan basis und Direktversicherung Beitragszahlungsdauer Mindestens 10 Jahre Höchstens 35 Jahre / bis Alter 75 Planmäßige Erhöhung 3 %, 5 %, 7 % BESONDERHEITEN Boni Treueboni während der Aufschubdauer bei laufender Beitragszahlung Möglicher Schlussbonus Fondsauswahl UWP-Fonds GRP Garantierte Wertentwicklung 1,5 % p. a. zum ursprünglichen Rentenbeginn RENTENZAHLUNG Rentenbeginn Ab Alter 62 bis spätestens zum 80. Lebensjahr, wobei der Rentenbeginn einmalig vorverlegt oder bis auf das 85. Lebensjahr hinausgeschoben werden kann Optionen bei Rentenbeginn •Garantierente •Garantierente/Standardrente mit Rentengarantiezeit (nicht möglich beim Garantierten Rentenplan basis) •Garantierente/Standardrente mit qualifizierter Hinterbliebenenabsicherung beim Garantierten Rentenplan basis •Andere Rentenzahlungsmodelle •Kapitalleistung (nicht beim Garantierten Rentenplan basis) •MARKTOPTION * außer bei rückgedeckter Unterstützungskasse. **Zuzahlungen werden stets als neuer Vertrag behandelt. 01 2 // 3 PRODUKTDETAILS Ergänzend zu der nebenstehenden Übersicht „Das Wichtigste auf einen Blick“ finden Sie in diesem Abschnitt weitere wichtige Informationen zur fondsbasierten Rentenversicherung Garantierter Rentenplan, die Sie für den Verkauf benötigen. 02 KAPITALANLAGE Erfahren Sie hier, was das Besondere des UWP-Fonds GRP der Canada Life ist. 03 VERTRIEBSINFORMATIONEN Als Unterstützung für Ihre Kundengespräche finden Sie in diesem Abschnitt einige vertriebliche Hintergrundinformationen zum Garantierten Rentenplan: einige Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatzgebieten, zur Vorteilsargumentation sowie zu Personenkreisen, für die der Garantierte Rentenplan besonders geeignet ist. 01 PRODUKTDETAILS Der Garantierte Rentenplan von Canada Life ist eine fondsbasierte Rentenversicherung gegen laufende Beiträge oder Einmalbeitrag. Er zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Garantierente aus. Die zugrunde liegende Kapitalanlage, die auf dem UWPPrinzip beruht, bietet Garantien, ohne auf Renditechancen zu verzichten. Der Garantierte Rentenplan ist mit seinen drei Varianten in allen drei Schichten der Altersvorsorge vertreten: Mit dem Garantierten Rentenplan basis als Basisrentenversicherung, mit dem Garantierten Rentenplan bAV als betriebliche Altersversorgung und mit dem Garantierten Rentenplan privat als private Altersvorsorge. Die nachfolgenden Produktdetails beschreiben den Garantierten Rentenplan im Allgemeinen. Sofern für die Basisrente oder für die betriebliche Altersversorgung abweichende Bedingungen gelten, werden diese unter dem jeweiligen Punkt gesondert aufgeführt. LEISTUNGEN BEI RENTENBEGINN Ab dem Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns zahlen wir eine laufende Rente, die je nach Rentenart auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Rentenvermögens bzw. geglätteten Anteilguthabens ermittelt wird. Bei vorgezogenem Rentenbeginn wird eine eventuell zu erhebende Stornogebühr berücksichtigt. GARANTIEN FÜR DIE WERTENTWICKLUNG a) Für Verträge mit laufenden Beiträgen Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen geben wir zum aktuellen Rentenbeginn oder bei Kündigung vor ursprünglichem Rentenbeginn folgende Garantien: •es wird keine Wertangleichung des geglätteten Anteilguthabens vorgenommen, so dass der Kunde in vollem Umfang den geglätteten Wertzuwachs der seinem Vertrag zustehenden Anteile genießt, und •der geglättete Wertzuwachs der dem Vertrag zum Rentenbeginn zustehenden Anteile wird 1,5 % pro Jahr betragen. Voraussetzung für diese genannten Garantien ist, dass der Vertrag mit laufenden Beiträgen •bis mindestens drei Jahre vor oder nicht mehr als drei Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn und •mindestens zwölf Jahre insgesamt bestanden hat, und •für mindestens 80 % der vergangenen Beitragszahlungsdauer die jeweils vereinbarten Beiträge gezahlt wurden; hierfür reicht eine Nachzahlung gemäß § 22 Absatz 4 bzw. § 23 Absatz 3 Satz 2 aus. Diese Voraussetzung ist beim Garantierten Rentenplan bAV nicht erforderlich. b) Für Verträge mit Einmalbeitrag Bei Verträgen mit Einmalbeitrag garantieren wir zum Zeitpunkt des ursprünglichen oder eines um nicht mehr als drei Jahre hinausgeschobenen Rentenbeginns, dass •wir keine Wertangleichung des geglätteten Anteilguthabens vornehmen werden, so dass der Kunde in vollem Umfang den geglätteten Wertzuwachs der seinem Vertrag zustehenden Anteile genießt, und •der geglättete Wertzuwachs der dem Vertrag zustehenden Anteile 1,5 % pro Jahr betragen wird. 4 // 5 Voraussetzung für diese genannten Garantien ist, dass der Vertrag mit Einmalbeitrag mindestens zehn Jahre seit Versicherungsbeginn bestanden hat. Diese unter b) genannten Garantien gelten nicht im Fall einer Kündigung oder eines vorgezogenen Rentenbeginns. Schlussbonus Als Schlussbonus bezeichnen wir eine mögliche positive Differenz des tatsächlichen Werts des Anteilguthabens gegenüber dem geglätteten Wert. Wenn die Garantievoraussetzungen für die Wertentwicklung (§ 9) nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf einen Schlussbonus. Dennoch können wir Ihnen den vollen Schlussbonus oder einen Teil davon gewähren, wenn nach unserer Einschätzung die anderen Versicherungsnehmer des Garantierten Rentenplans dadurch auf kurze oder lange Sicht nicht unangemessen benachteiligt werden. Ein möglicher Schlussbonus findet jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Garantierente. ZUTEILUNGSSÄTZE Für Verträge mit laufenden Beiträgen hängen die Zuteilungssätze von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer und der Beitragshöhe ab. Die Gebühr für die Garantierente wird bei Verträgen mit laufenden Beiträgen vor Zuteilung des Beitrags erhoben und wirkt sich dadurch auf den für die Zuteilung zur Verfügung stehenden Betrag aus. Details hierzu finden Sie in § 11 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen. Detaillierte Tabellen für die reduzierten Zuteilungssätze in den ersten 10 Jahren der Vertragslaufzeit finden sich in § 11 der Versicherungsbedingungen. Diese Zuteilungssätze in den ersten 10 Jahren können ggf. dazu führen, dass eventuelle Rückkaufswerte niedriger sind als die Summe der eingezahlten Beiträge (siehe dazu auch die Beispielrechnung aus der Berechnungssoftware). Ab dem 11. Versicherungsjahr gewähren wir einen Zuteilungssatz von 100 % des zur Verfügung stehenden Beitrags. Bei Verträgen mit Einmalbeitrag werden die Anteile wie folgt zugeteilt (in den Zuteilungssätzen ist die Gebühr für die Garantierente bereits berücksichtigt). ZUTEILUNGSSÄTZE BEI EINMALBEITRAG BEITRAG ZUTEILUNGSSATZ Bis 9.999 € 92 % Von 10.000 € bis 24.999 € 94 % 25.000 € und mehr 95 % 01_ PRODUKTDETAILS TREUEBONI Bereits ab dem 6. Versicherungsjahr werden auf alle Verträge gegen laufende Beitragszahlung, die zum jeweiligen Stichtag der Treuebonuszuteilung nicht beitragsfrei gestellt sind, zu verschiedenen Zeitpunkten zusätzliche Anteile als Treuebonus gewährt: A) LAUFENDER TREUEBONUS Ab dem 6. Versicherungsjahr bis zum aktuellen Rentenbeginn teilen wir einem Garantierten Rentenplan mit Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres 0,6 % zusätzliche Anteile als Treuebonus zu. B) ZUSÄTZLICHE TREUEBONI Mit Ablauf des 12. Versicherungsjahres teilen wir einem Garantierten Rentenplan zusätzliche Anteile als einmaligen Treuebonus zu. Bei Verträgen mit einer Aufschubdauer von weniger als 12 Jahren erfolgt die Zuteilung zusätzlicher Anteile zum ursprünglich gewählten Rentenbeginn. Für diese Verträge entfällt der Anspruch auf zusätzliche Treueboni, sofern der Rentenbeginn vorgezogen wird. Die Höhe des Treuebonus richtet sich nach der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer und der Anzahl der zum Stichtag dem Vertrag zugewiesenen Anteile wie folgt. DIE HÖHE DER ZUSÄTZLICHEN TREUEBONI URSPRÜNGLICH VEREINBARTE AUFSCHUBDAUER IN JAHREN PROZENTSATZ DER ZUSÄTZLICHEN ANTEILE 10 bis 15 7,0 % Mehr als 15 bis 20 5,5 % Mehr als 20 4,0 % C) RENTENTREUEBONI Darüber hinaus teilen wir einem Garantierten Rentenplan als weitere einmalige Treueboni zusätzliche Anteile wie folgt zu. DIE HÖHE DER ZUSÄTZLICHEN RENTENTREUEBONI ZEITPUNKT PROZENTSATZ DER ZUSÄTZLICHEN ANTEILE 3 Jahre vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig 2,0 % 2 Jahre vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig 2,0 % 1 Jahr vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig 2,0 % Bei Rentenbeginn einmalig 2,5 % 6 // 7 LEISTUNGEN IM TODESFALL VOR RENTENBEGINN FÜR DEN GARANTIERTEN RENTENPLAN PRIVAT GILT BEITRAGSRÜCKGEWÄHR Bei Tod der versicherten Person vor Erreichen des aktuellen Rentenbeginns zahlen wir das Gesamtguthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge abzüglich des Werts getätigter Teilkündigungen. Stirbt die versicherte Person während einer beitragsfreien Zeit, ist die Todesfallleistung auf den Wert des Gesamtguthabens beschränkt. FÜR DEN GARANTIERTEN RENTENPLAN BASIS UND BAV GILT DIE ZAHLUNG EINER HINTERBLIEBENENRENTE Bei Tod des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn zahlen wir eine Hinterbliebenenrente an die/den von ihm benannte/n Hinterbliebene/n auf der Grundlage des Gesamtguthabens, mindestens jedoch der Summe der eingezahlten Beiträge (beim Garantierten Rentenplan bAV gilt: abzüglich des Werts getätigter Teilkündigungen). Im Todesfall während des Beitragsurlaubes oder einer Beitragsfreistellung gemäß § 23 legen wir für die Hinterbliebenenrente jedoch ausschließlich das Gesamtguthaben zugrunde. Für den Garantierter Rentenplan basis gilt: Die Hinterbliebenenrente kann nur geleistet werden an •den Ehegatten (nicht Lebenspartner) in Form einer lebenslangen, monatlichen Leibrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres und/oder •die Kinder, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat, in Form einer abgekürzten monatlichen Leibrente, solange sie die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllen. Mit Entfallen der Voraussetzungen des § 32 EStG wird die Rentenzahlung eingestellt. Für den Garantierten Rentenplan bAV gilt: Die Hinterbliebenenrente kann nur geleistet werden an •den Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten und/oder •die Kinder im Sinne des § 32 Absatz 3 und 4 Satz 1 Nr. 1– 3. An Kinder wird eine Rente höchstens so lange geleistet, wie sie die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllen. ZUSATZOPTION BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT Es besteht die Möglichkeit, beim Garantierten Rentenplan gegen laufende Beiträge die Beitragsbefreiung bei Berufs unfähigkeit bis zum gewählten Rentenbeginn, maximal bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres der versicherten Person, mitzuversichern. 01_ PRODUKTDETAILS OPTIONEN BEI RENTENBEGINN AUSZAHLUNGSMÖGLICHKEIT Der Versicherungsnehmer hat zum Rentenbeginn die Wahl zwischen einer Garantierente, wenn ein entsprechender Anspruch hierauf besteht, oder einer Standardrente. Der Anspruch auf eine Garantierente zum aktuellen Rentenbeginn entfällt, wenn: •der Vertrag gegen laufende Beiträge nach § 23 Absatz 1 beitragsfrei gestellt wurde, •der Rentenbeginn bei Verträgen mit laufenden Beiträgen um mehr als 3 Jahre vor oder nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verlegt wurde oder •der Rentenbeginn bei Verträgen gegen Einmalbeitrag vorgezogen oder der Rentenbeginn um mehr als 3 Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verlegt wurde. Entfällt der Anspruch auf eine Garantierente, besteht jedoch weiterhin Anspruch auf eine Standardrente. BEISPIEL FÜR EINEN GARANTIERTEN RENTENPLAN PRIVAT MIT LAUFENDEN BEITRÄGEN −3 / +3 Jahre dieses Kapital wird zur Berechnung der Standardrente verwendet Wertentwicklung z. B. 4,5 % p. a. dieses Kapital wird zur Berechnung der Garantierente verwendet Wertentwicklung 1,5 % p. a. garantiert* Standardrente – nicht garantiert** (dynamische Rente) Garantierente*** Rentenbeginn (mind. 62 Jahre) 85. Lebensjahr *bitte beachten Sie die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die garantierte Wertentwicklung **Standardrente mit 1 % Steigerung. Es kann auch keine bzw. eine Steigerung von 3 % oder 5 % vereinbart werden ***bei vorgezogenem oder hinausgeschobenem Rentenbeginn wird die Garantierente neu berechnet bzw. kann sie sogar vollständig entfallen Vereinfachte Darstellung Für den Garantierten Rentenplan privat und bAV gilt: Statt einer Rentenleistung kann auch eine Kapitalleistung gewählt werden. Der Versicherungsnehmer kann sich auch dazu entschließen, einen Teil des Rentenvermögens als Kapitalleistung und einen Teil als Rente zu erhalten. Details dazu finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. 8 // 9 RENTENGARANTIEZEIT Beim Garantierten Rentenplan bAV und Garantierten Rentenplan privat kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Eine Rentengarantiezeit kann maximal für eine Dauer bis zum 85. Geburtstag der versicherten Person vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Rentengarantiezeit in Verbindung mit der Garantierente bereits bei Antragstellung vereinbart werden muss und später nicht mehr verändert werden kann. Wenn bei Antragstellung eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde und zum Rentenbeginn keine oder eine andere Rentengarantiezeit gewünscht wird, ist dies nur noch in Verbindung mit der Standardrente möglich. Bei der Standardrente kann die Rentengarantiezeit bei Rentenbeginn vereinbart werden. Auch hier gilt eine maximale Dauer bis zum 85. Geburtstag der versicherten Person. QUALIFIZIERTE HINTERBLIEBENENABSICHERUNG Beim Garantierten Rentenplan basis kann eine Garantierente mit qualifizierter Hinterbliebenenabsicherung von 5 oder 10 Jahren vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der qualifizierten Hinterbliebenenabsicherung im Hinblick auf die Garantierente später nicht mehr verändert werden kann. Wenn bei Antragstellung eine qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde und zum Rentenbeginn keine oder eine andere Dauer für die qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung gewünscht wird, ist dies nur noch in Verbindung mit der Standardrente möglich. Bei der Standardrente kann die qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung bei Rentenbeginn für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren vereinbart werden. RENTENDYNAMIK Eine jährliche Steigerung der Standardrente von entweder 1 %, 3 % oder 5 % ist möglich. MARKTOPTION Auf Anfrage werden für den Kunden kurz vor Rentenbeginn Rentenangebote anderer für Canada Life verfügbarer Versicherer eingeholt. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, mit seinem bei Canada Life aufgebauten Rentenvermögen eine für ihn eventuell günstigere Rente auf Grundlage des Angebots eines anderen Anbieters zu erhalten. Für die Garantierente und für die Standardrente gibt es jeweils weitere Gestaltungsmöglichkeiten (siehe § 4 der Versicherungsbedingungen). Möglicherweise entwickeln wir zukünftig noch weitere Rentenmodelle für den Garantierten Rentenplan. Sollte dies der Fall sein, werden wir diese Modelle zusätzlich anbieten. Hierfür kann der Versicherungsnehmer sich vor seinem aktuellen Rentenbeginn entscheiden. Aktuell steht ein Rentenzahlungsmodell nach Art der GARANTIE INVESTMENT RENTE zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine aufgeschobene oder sofort beginnende fondsgebundene Rentenver sicherung gegen Einmalbeitrag. 01_ PRODUKTDETAILS VERTRAGSÄNDERUNGEN HINAUSGESCHOBENER RENTENBEGINN •Der Rentenbeginn kann einmalig bis höchstens zum 85. Geburtstag der versicherten Person hinausgeschoben werden. •Das Anteilguthaben verbleibt im UWP-Fonds GRP und partizipiert weiterhin am Wertzuwachs der Fondsanteile. •Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt bei Erreichen des ursprünglichen Rentenbeginns. •Eine Verschiebung des Rentenbeginns wirkt sich auf die Garantierente aus. Sie wird neu berechnet, wenn der Rentenbeginn um bis zu 3 Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verschoben wird (siehe § 5 Absatz 5). Der Anspruch auf eine Garantierente entfällt (siehe § 4 Absatz 2 b), wenn der Rentenbeginn um mehr als 3 Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn verlegt wird. VORGEZOGENER RENTENBEGINN •Der ursprüngliche Rentenbeginn kann einmalig auf einen früheren Termin vorverlegt werden. Ein Vorziehen des Rentenbeginns ist nach einer Mindestaufschubdauer von 10 Jahren und beim Garantierten Rentenplan basis und beim Garantierten Rentenplan bAV erst ab Alter 62 der versicherten Person möglich. •Es wird keine Wertangleichung vorgenommen, wenn die Garantievoraussetzungen erfüllt sind. •Bei vorgezogenem Rentenbeginn fällt ggf. eine Stornogebühr an. •Außerdem werden ab dem vorgezogenen Rentenbeginn keine Treueboni mehr gewährt. •Die Garantien für die Wertenwicklung (§ 9) und der Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus können entfallen. •Das Vorziehen des Rentenbeginns wirkt sich auf die Garantierente aus. Sie wird bei Verträgen gegen laufende Beiträge neu berechnet, wenn der Rentenbeginn um bis zu 3 Jahre vor den ursprünglichen Rentenbeginn vorgezogen wird. Der Anspruch auf eine Garantierente entfällt bei Verträgen gegen laufende Beiträge, wenn der Rentenbeginn um mehr als 3 Jahre vor den ursprünglichen Rentenbeginn vorgezogen wird und bei Verträgen gegen Einmalbeitrag generell bei einem Vorziehen des Rentenbeginns. KÜNDIGUNG •Eine vollständige Kündigung des Vertrags ist jederzeit vor Rentenbeginn möglich. •Beim Garantierten Rentenplan basis besteht kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Das Anteilguthaben kann im Fall der Kündigung weder als Kapitalsumme noch in Form einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person vorzeitig ausgezahlt werden. Die Rückzahlung der geleisteten Beiträge kann nicht verlangt werden. •Bei einer vorzeitigen Kündigung oder bei Teilkündigung kann auf das Anteilguthaben eine Stornogebühr erhoben werden. •Es kann eine Wertangleichung des Anteilguthabens vorgenommen werden, falls die Garantievoraussetzungen für die Wertentwicklung (§ 9) nicht erfüllt sind und der tatsächliche Wert unter dem geglätteten Wert des Anteilguthabens liegt. •Beim Garantierten Rentenplan bAV und privat ist eine Teilkündigung bei Verträgen mit laufenden Beiträgen erst nach 24 Monaten möglich. Der auszuzahlende Betrag muss mindestens 250 € und das verbleibende geglättete Anteilguthaben mindestens 1.500 € betragen. Durch eine Teilkündigung verringert sich das Anteilguthaben. Dies führt zu einer Neuberechnung der ursprünglichen Garantierente. Im Falle einer Teilkündigung besteht ferner kein Anspruch auf einen Schlussbonus. Bei der Berechnung des Rückkaufswertes bei einer Teilkündigung kann bedingungsgemäß eine Wertangleichung vorgenommen werden. 10 // 11 STORNOGEBÜHR BEI VERTRÄGEN MIT LAUFENDEN BEITRÄGEN Wir erheben ggf. eine Stornogebühr bei vorgezogenem Rentenbeginn und bei (Teil-) Kündigung. Ob eine Stornogebühr erhoben wird, richtet sich nach der ursprünglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer und dem Zeitpunkt des vorgezogenen Rentenbeginns oder der Kündigung, wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. STORNOGEBÜHREN BEITRAGSZAHLUNGSDAUER ANWENDUNG DER STORNOGEBÜHR 10 bis 17 Jahre Stornogebühr wird nur in den ersten 4 Versicherungsjahren erhoben. Mehr als 17 bis 20 Jahre Stornogebühr wird nur in den ersten 6 Versicherungsjahren erhoben. Mehr als 20 bis 25 Jahre Stornogebühr wird nur in den ersten 7 Versicherungsjahren erhoben. Mehr als 25 Jahre Es wird bis auf die letzten 18 Jahre vor dem ursprünglichen Rentenbeginn eine Stornogebühr erhoben. Sollte eine Stornogebühr anfallen, richtet sich die Höhe der Stornogebühr nach der Tabelle in Anlage 1 der Versicherungsbedingungen für den Garantierten Rentenplan. STORNOGEBÜHR BEI VERTRÄGEN MIT EINMALBEITRAG Die Stornogebühr beträgt in den ersten 10 Jahren der Aufschubdauer 4 % des eingezahlten Einmalbeitrages. Änderungen der Beitragshöhe Eine Änderung der Beitragshöhe ist möglich. Dabei müssen die jeweiligen Mindest- bzw. Höchstbeiträge beachtet werden. Bei einer Beitragserhöhung ist diese auf max. 300 % des ursprünglichen Beitrags möglich und auf monatlich 6.000 € begrenzt. Zusätzlich gilt, dass in den ersten zwei Versicherungsjahren der laufende Beitrag um höchstens 25 % reduziert werden kann. Bei Einschluss der Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zieht eine Reduzierung eine Überprüfung des Vertrages nach sich. Bei Erhöhung des Beitrages ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich. Jede Änderung der Beitragshöhe führt zu einer Neuberechnung der Garantierente. 01_ PRODUKTDETAILS BEITRAGSFREISTELLUNG Der Kunde kann den Garantierten Rentenplan privat mit laufenden Beiträgen jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn, für einen von Ihnen bestimmten Zeitraum, höchstens jedoch für die restliche Aufschubdauer bis zum aktuellen Rentenbeginn, durch entsprechende Erklärung beitragsfrei stellen. Voraussetzung ist aber, dass das geglättete Anteilguthaben zu Beginn der beabsichtigten Beitragsfreistellung mindestens 2.000 € beträgt. Beim Garantierten Rentenplan bAV gilt die folgende Besonderheit: Beträgt das geglättete Anteilguthaben zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung mindestens 5.000 €, wird das geglättete Anteilguthaben zum aktuellen Rentenbeginn mindestens dem geglätteten Wert zum Zeitpunkt der letzten Beitragsfreistellung vor Rentenbeginn entsprechen. Beträgt das geglättete Anteilguthaben zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung mindestens 2.000 € und weniger als 5.000 €, wird das geglättete Anteilguthaben zum aktuellen Rentenbeginn mindestens der Hälfte des geglätteten Wertes zum Zeitpunkt der letzten Beitragsfreistellung vor Rentenbeginn entsprechen. Für den Garantierten Rentenplan basis und den garantierten Rentenplan bAV gibt es keine Wertgrenzen für die Beitragsfreistellung. Während der Beitragsfreistellung fallen keine Treueboni an. Auch erlischt der Anspruch auf eine Garantierente und lebt auch bei einer Wiederaufnahme der Beitragszahlung nicht wieder auf. Wenn aufgrund der Beitragsfreistellung die Voraussetzungen für die garantierte Wertentwicklung gemäß § 9 nicht mehr erfüllt werden können, entfällt auch die dort beschriebene Garantie. Wenn der Wert des Anteilguthabens nicht weiter ausreicht, um die Kosten und Gebühren zu decken, erlischt beim Garantierten Rentenplan basis und Garantierten Rentenplan privat der gesamte Vertrag ohne Auszahlung eines Rückkaufswertes (wobei es beim Garantierten Rentenplan basis besondere Regelungen zum Erlöschen gibt, siehe § 23 Absatz 6 der Versicherungsbedingungen). Für den Garantierten Rentenplan bAV gilt dies nicht, soweit zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung der geglättete Wert der dem Garantierten Rentenplan bAV zugewiesenen Anteile 2.000 € oder mehr beträgt. Sofern die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mitversichert war, besteht während der beitragsfreien Zeit kein Versicherungsschutz für die Zusatzoption und es werden in dieser Zeit keine Kosten für diesen Versicherungsschutz erhoben. Sobald der Kunde die Beitragszahlung wieder aufnimmt, hängt es vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung ab, ob dieser Schutz weiterhin gewährt werden kann. BEITRAGSURLAUB Neben der bedingungsgemäßen Beitragsfreistellung ist ein vorübergehender Beitragsurlaub von bis zu 12 Monaten unter bestimmten Voraussetzungen einmalig möglich (siehe § 23 Absatz 5). Der Beitragsurlaub kann aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder aufgrund von Elternzeit genommen werden. Beim Garantierten Rentenplan bAV kann die befristete Zeit für den Beitragsurlaub in der Elternzeit auf bis zu 36 Monate ausgeweitet werden. 12 // 13 WIEDERAUFNAHME DER BEITRAGSZAHLUNG Der Kunde kann jederzeit vor Ablauf der aktuellen Beitragszahlungsdauer die Beitragszahlungen wieder aufnehmen. Auch eine Nachzahlung der Beiträge, die in den letzten zwölf Monaten vor Beendigung der Beitragsfreistellung fällig gewesen wären, ist möglich. BEITRAGSZAHLUNGSDAUER Die Beitragszahlung kann bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person den 75. Geburtstag erreicht hat, erfolgen. Eine abgekürzte Beitragszahlung kann bei Antragstellung gewählt werden. Die Beitragszahlungsdauer kann auch während der Aufschubdauer verlängert werden. Eine Verlängerung der Beitragszahlungsdauer wirkt sich sowohl auf die Berechnung des garantierten Anteilguthabens als auch auf die Berechnung der Garantierente aus, sofern die entsprechenden Garantievoraussetzungen erfüllt sind. Eine nachträgliche Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist nicht möglich. KOSTEN UND GEBÜHREN ABSCHLUSS- UND VERTRIEBSKOSTEN Für Verträge mit laufenden Beiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten 5 Jahre gezahlten Beiträge beglichen. Dieser Zuteilungssatz besteht aus der Differenz zwischen dem Zuteilungssatz des Beitrages nach der Tabelle A und der Tabelle B in § 11 Absatz 2. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- und Vertriebskosten abhängig von der Höhe des Einmalbeitrags durch die in § 11 Absatz 5 dargestellten und unter 95 % liegenden Zuteilungssätze der Anteile und durch die Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 % – der Rücknahmeabschlag – beglichen (siehe § 13). KOSTEN FÜR DIE ZUWEISUNG VON ANTEILEN Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Kosten für die Zuweisung von Anteilen durch die Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 % – der Rücknahmeabschlag – erhoben. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden keine Kosten für die Zuweisung von Anteilen erhoben. MONATLICHE VERWALTUNGSGEBÜHR Zur Deckung unserer allgemeinen Bestandsverwaltungskosten, die durch die Verwaltung des Vertrags anfallen, erheben wir Gebühren wie folgt: Garantierter Rentenplan basis und privat Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen eine monatliche Gebühr in Höhe von derzeit •4,00 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag unter 900 €, •4,75 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag ab 900 € und unter 1.200 € und •5,50 € bei allen anderen Aufschubdauern und Jahresbeiträgen. 01_ PRODUKTDETAILS Garantierter Rentenplan bAV Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen eine monatliche Gebühr in Höhe von derzeit •4,40 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag unter 900 €, •5,25 € bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag ab 900 € und unter 1.200 € und •6,05 € bei allen anderen Aufschubdauern und Jahresbeiträgen. Es fällt keine monatliche Verwaltungsgebühr für einen Garantierten Rentenplan mit Einmalbeitrag an. Eine Anpassung der monatlichen Verwaltungsgebühr ist unter den Voraussetzungen des § 26 Absatz 3 möglich. Im Fall einer Anpassung der monatlichen Verwaltungsgebühr unterrichten wir den Kunden über die Ergebnisse und die entsprechend danach geltende monatliche Verwaltungsgebühr. FIXKOSTEN Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten zehn Versicherungsjahre gezahlten Beiträge erhoben. Durch die Fixkosten werden die allgemeinen Kosten des Unternehmens gedeckt, die unabhängig von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen. Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zuteilungssatz von 100 % und der Vertrag wird nicht mehr mit den Fixkosten belastet. GEBÜHR FÜR DIE GARANTIERTE WERTENTWICKLUNG Zur Sicherstellung der in § 9 beschriebenen Garantie erheben wir eine Gebühr in Höhe von 0,25 % p. a. des Anteilguthabens. Diese Gebühr wird durch die Auflösung von Anteilen zu Beginn jedes Monats erhoben. GEBÜHR FÜR DIE GARANTIERENTE Wir erheben zur Sicherstellung der Garantierente eine Gebühr in Höhe von 5 % der gezahlten Beiträge. Bei einem Garantierten Rentenplan mit laufenden Beiträgen wird diese Gebühr von jeder Beitragszahlung vor Zuteilung von Anteilen in Abzug gebracht. Falls der Anspruch auf die Garantierente entfällt, wird diese Gebühr bei Verträgen mit laufenden Beiträgen nicht länger erhoben. Bei einem Garantierten Rentenplan mit Einmalbeitrag ist diese Gebühr bereits in den verringerten Zuteilungssätzen nach § 11 Absatz 5 berücksichtigt. 14 // 15 GEBÜHREN FÜR ZUSATZOPTION BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT Sofern der Kunde die Zusatzoption vereinbart hat, erheben wir zur Deckung der Risikokosten gesonderte Gebühren. Diese Risikogebühren errechnen sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Prinzipien mit den zum Vertragsabschluss des Garantierten Rentenplans gültigen Wahrscheinlichkeitstafeln. FONDSVERWALTUNGSGEBÜHR Wir erheben eine Fondsverwaltungsgebühr in Höhe von 1,5 % p. a. des Anteilguthabens. Diese Gebühr haben wir bei der Festsetzung des geglätteten Wertzuwachses der Anteile schon berücksichtigt. Sie wird auch entsprechend bei der Berechnung des tatsächlichen Anteilguthabens berücksichtigt. Die Fondsverwaltungsgebühr deckt unsere internen Gebühren und beinhaltet unter anderem: •die Gebühr der betreuenden Fondsmanagementgesellschaft, sofern wir eine solche Gesellschaft beauftragt haben, •Aufwendungen für die Einrichtung der Fonds, laufende Kontrolle der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung, •Aufwendungen für laufende Berichterstattung. 01_ PRODUKTDETAILS 02 KAPITALANLAGE Die Kapitalanlage ist ein gemischter Fonds, der in unterschiedliche Anlageklassen investiert. Das Prinzip des zugrunde liegenden Investments ist ein jahrzehntelang erprobtes Konzept und stammt aus dem angelsächsischen Raum. Dort ist das Prinzip bereits eine bewährte Form der Altersvorsorge – mit dem Ziel: die endfälligen Garantien zu erfüllen und dennoch Renditechancen zu bieten. 1 _ DER UWP-FONDS GRP Die Kapitalanlage erfolgt durch einen Fonds, der nach dem sogenannten UWP (Unitised-With-Profits)-Prinzip funktioniert. Es garantiert einen geglätteten Wertzuwachs von 1,5 % p. a. auf das Anteilguthaben. Der UWP-Fonds GRP ist ein Anlagestock, der den Versicherungsnehmern des Garantierten Rentenplans zur Verfügung steht und der ein Teilfonds des UWP-Fonds der Canada Life Assurance Europe Limited ist. Der UWP-Fonds GRP ist ein interner, in gleichwertige Anteile aufgeteilter Fonds, der nicht öffentlich an einer Börse gehandelt wird. Fondsmanagementgesellschaft ist derzeit Setanta Asset Management Ltd., eine Tochter der Canada Life-Gruppe. Als gemischter Fonds investiert er anteilig in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, liquide Mittel und Aktien. Canada Life legt die Aufteilung dieser unterschiedlichen Anlageklassen regelmäßig neu fest unter Berücksichtigung der innerhalb des Fonds gegebenen Garantien sowie der mittel- und langfristigen Renditechancen. Die aktuelle Zusammensetzung des UWP-Fonds GRP zielt auf einen festverzinslichen Anteil von 70 % bis 80 % ab und strebt einen Aktienanteil von 20 % bis 30 % an. Die Zusammensetzung des Fonds kann sich jedoch innerhalb vorgegebener Grenzen ändern. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Fonds finden Sie in unserem Internetauftritt in der Rubrik „Fondsinformationen/Unitised-With-Profits-Konzept“ in den Fondsfakten zum UWP-Fonds GRP. Für die Sicherstellung der Garantien und den Vermögensaufbau ist die Wahl der geeigneten Anlageklassen entscheidend. Durch den hohen Anteil an Anleihen strebt der Fonds ein hohes Maß an Sicherheit an. Die Beimischung von ausgewählten Immobilienanlagen sowie kurzfristige Geldmarktpapiere gewährleisten hier eine ausgewogene Streuung in dieser Anlageklasse. Mit dem der Anlagephilosophie des Fonds folgenden vernünftigen Aktienanteil besteht die Chance auf eine langfristige Rendite und die Möglichkeit, bedarfsgerechte Garantien aussprechen zu können. 2 _ DAS ANLAGEPRINZIP Für das Anteilguthaben werden jeweils zwei Werte notiert: •der tatsächliche Wert sowie •der geglättete Wertzuwachs, der mit 1,5 % p. a. garantiert ist.* * Sofern die Voraussetzungen des § 9 der Versicherungsbedingungen erfüllt sind. 16 // 17 TRANSPARENTES, KLARES UND FAIRES PRINZIP 1. Konto: Geglätteter Wert 2. Konto: Tatsächlicher Wert 57.778 € 92.084 € Der garantierte geglättete Wertzuwachs beträgt 1,5 % p. a. Mögliche tatsächliche Wertentwicklung bei angenommenen 4,5 % p. a. Berechnung: Garantierter Rentenplan privat, Monatsbeitrag 150 €, Laufzeit 30 Jahre, eingezahlte Beiträge: 54.000 € Hinweis: Es handelt sich bei der Darstellung um ein vereinfachtes Beispiel zur Illustration der Funktionsweise zum Rentenbeginn. Durch die buchhalterische Trennung der individuellen geglätteten und tatsächlichen Anteile kann transparent berechnet teten und tatsächlichen Werten bildet den Kern des UWP-Prinzips. Bedarfsgerechte Garantien für die Wertentwicklung zum Rentenbeginn Erfüllt der Kunde die Garantievoraussetzungen, kommt er zum Rentenbeginn in den Genuss des höchsten der beiden Werte: Geglättetes oder tatsächliches Anteilguthaben. Der höchste Wert zählt zum Rentenbeginn. Beim Garantierten Rentenplan basis ist eine Kapitalauszahlung jedoch ausgeschlossen. DER HÖCHSTE WERT ZÄHLT Tatsächliche Wertentwicklung des Fondsguthabens Geglättetes Anteilguthaben – garantierte Wertentwicklung 1,5 % p. a. Versicherungsbeginn Rentenbeginn 02_ KAPITALANLAGE werden, welchen Beitrag jeder einzelne Vertrag zum Anlageergebnis geleistet hat. Das Zusammenspiel zwischen geglät- 03 VERTRIEBSINFORMATIONEN Mit dem Garantierten Rentenplan bietet Canada Life Vorsorgelösungen für den sicherheitsbewussten Kunden über alle drei Schichten. Ob in der Basisrente, der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Vorsorge – mit den Canada Life-Lösungen haben Sie die Möglichkeit, für jeden Kunden die geeignete Vorsorge anbieten zu können. Während die GENERATION-Tarife der Canada Life auf eine hohe Ablaufleistung ausgerichtet sind, bietet der Garantierte Rentenplan hohe garantierte Renten. Ohne dabei die Chance auf Rendite außer Acht zu lassen. HAUPTZIELGRUPPE Kunden, die eine sehr sicherheitsorientierte Anlage wünschen, ohne dabei auf Renditechancen verzichten zu müssen. Aufgrund der gebotenen Garantien und der Renditechancen der Anlage spricht der Garantierte Rentenplan eine breite Gruppe von Kunden an. ABSICHERUNG DEMOGRAFISCHER FAKTOREN Menschen werden immer älter und die gesetzliche Rente ist nicht sicher. Angespartes Vermögen soll aber auch dazu dienen, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Dieses braucht sich jedoch nach und nach auf. Welcher Kunde weiß, wie alt er tatsächlich wird bzw. für wie viele Jahre er vorsorgen muss? Dieses „Langlebigkeitsproblem“ lässt sich nur mittels Vorsorge in Form einer Rentenversicherung lösen. Denn während z. B. auf Sparbüchern, in Depots oder aber in Fonds angespartes Vermögen nach einer begrenzten Anzahl von Jahren meist aufgebraucht ist, leistet eine Rentenversicherung wie der Garantierte Rentenplan lebenslang. STEUERVORTEIL Garantierter Rentenplan privat Erträge werden in der Ansparphase nicht versteuert. Das heißt, die Erträge verbleiben ohne Steuerabzug im Vertrag, wodurch ein positiver Zinseszinseffekt entsteht. Bei Rentenversicherungen erfolgt die Besteuerung erst in der Rentenbezugsphase. Dabei werden laufende Renten nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei Kapitalleistungen unterliegen die Erträge (Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der auf die Rentenversicherung entrichteten Beiträge) der Einkommensteuer. Wird die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss geleistet, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. Da die Einkünfte im Rentenalter in der Regel geringer als in der Erwerbsphase sind und somit ein niedrigerer Steuersatz herangezogen wird, kommt es in der Regel zusätzlich zu einem Steuervermeidungseffekt. 18 // 19 Garantierter Rentenplan bAV Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu den gesetzlichen Grenzen komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sparanteil kann so komplett aus dem Brutto geleistet werden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer „Vermittlerinformation bAV“. Garantierter Rentenplan basis Der Garantierte Rentenplan basis ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Die Beiträge zur Basisrente sind in diesem Rahmen sonderausgabenabzugsfähig. Dies ist besonders interessant für Selbstständige und Besserverdienende. Mit dieser hohen steuerlichen Förderung profitiert der Kunde in der Ansparphase und durch die geringere nachgelagerte Besteuerung auch in der Auszahlphase. SPEZIELL ZUM GARANTIERTEN RENTENPLAN BAV Der Garantierte Rentenplan bAV komplettiert das ganzheitliche Versorgungskonzept – für eine maßgeschneiderte bAVLösung im Unternehmen. Die Form der betrieblichen Altersversorgung, die für das jeweilige Unternehmen passt, ist im Wesentlichen eine Unternehmensentscheidung. Canada Life bietet mit ihren bAV-Produkten und dem Prinzip der konzeptionellen bAV den nötigen Gestaltungsspielraum. Der Garantierte Rentenplan bAV ist in den Durchführungswegen Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse und rückgedeckte Direktzusage verfügbar. Diese Durchführungswege ermöglichen es dem Unternehmen, maßgeschneiderte bAV-Lösungen für seine Mitarbeiter anzubieten – sei es für Teilzeitkräfte, Arbeiter, Angestellte, Führungskräfte und leitende Angestellte oder aber Gesellschafter bzw. Geschäftsführer. Der Garantierte Rentenplan bAV bietet dem Kunden eine hohe garantierte Rente und ist insbesondere auch für Personalentscheider bei Kurzläufern mit hohen Beiträgen eine gute Wahl. UNSER GRUNDPRINZIP FÜR DIE KONZEPTIONELLE BAV IM UNTERNEHMEN Unterstützungskasse Direktversicherung Außerdem: Keypersonabsicherung, sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung, Überprüfung und Sanierung von bestehenden Versorgungswerken u. v. m. Zusätzlich für Gesellschafter-Geschäftsführer (nahezu unbegrenzt dotierbar) Zusätzlich für Abteilungsleiter, Führungskräfte, leitende Angestellte, außertarifliche Kräfte (nahezu unbegrenzt dotierbar) Basisabsicherung Arbeiter, Angestellte (steuerfreie Einzahlungen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze + 1.800 €, wenn Voraussetzung erfüllt) 03_ VERTRIEBSINFORMATIONEN Pensionszusage WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner oder von Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe Limited Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Telefon: 06102 - 30619 - 00, Telefax: 06102 - 30619 - 01 [email protected], www.canadalife.de Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe Limited, Canada Life House, Temple Road, Blackrock, Co. Dublin, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731 Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). MI GRP 01 12/2012 Hinweis: Diese Vermittlerinformation ist zur Information des Vermittlers gedacht. Dem Versicherungsvertrag werden die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Sollte diese Vermittlerinformation von den Versicherungsbedingungen abweichen, so sind immer die mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich.
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