Nr. Was? Wer? Mit wem? Erledigt? 1. Planungsphase

Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur
Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen
Nr.
1.
Was?
Planungsphase
- Bedarfsermittlung
- Zielsetzung des neuen Studienangebotes definieren
bei Sicherstellung eigenständiger berufsqualifizierender Abschlüsse für Bachelor- und MasterStudiengänge
- Strukturbestimmung des neuen Studienangebotes
- Prüfung der Auswirkung auf bestehende und
weitere geplante Studiengänge
- Kapazitätsvorprüfung (Lehrkapazitätsabschätzung)
- Benennung eines Studiengangsbeauftragten1
Wer? Mit wem?
V.: Fakultät
Erledigt?
- Erste Beratung mit ZQS
- Abstimmung mit
Controlling
- Befassung im
Fakultätsrat
-> Abstimmung der Studiengangsplanung
innerhalb der Fakultät/Fakultäten2
Zustimmung/Genehmigung:
Studiengangsplanung der Universitätsleitung: Im März/April eines jeden Jahres
Anmeldung der geplanten neuen und/oder zu überarbeitenden Studiengänge für
das WS im darauffolgenden Jahr über ZQS bei PSL (ca. 18 Monate vor der
avisierten Einrichtung des Studienganges); danach Abstimmung der
Hochschulleitung; entsprechend der Planung Beginn der Konzipierungsphase.
2.
Konzipierungsphase
V.: Fakultät/Studiengangs(Erarbeitung des Studiengangskonzeptes und der
beauftragter
Studiendokumente im Entwurf unter Beachtung der
- Beratung mit ZQS
Vorgaben
von
HRK,
KMK,
universitären
- Abstimmung der
Festlegungen, den Musterordnungen der UR sowie
beteiligten Fakultäten
den Formatierungsvorgaben des BM3)
- Abstimmung mit
Controlling
- Konzipierung des Studienganges
- Entwicklung des Curriculums
- Befassung im
Fakultätsrat
- Entwicklung und Beschreibung der Module
- Abstimmung der Lehrimporte mit den daran
beteiligten Fakultäten
- Erarbeitung der Studienordnung
(inkl. Studienplan und Modulhandbuch)
- Erarbeitung der Prüfungsordnung
(inkl. Prüfungsplan und Diploma Supplement in
Deutsch und in Englisch)
- Berechnung der Kapazität
-> Beschlussfassung Fakultätsrat/Fakultätsräte4
über Antragstellung
Zustimmung/Genehmigung:
Bei Zustimmung der Fakultät/en Fortsetzung des Verfahrens mit der Antragsphase
1
2
3
4
Alle Personenbezeichnungen im Maskulinum beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
Soweit mehrere Fakultäten eingebunden sind, sind diese in alle weiteren Verfahrensschritte in gleicher Weise
einzubeziehen. Sprachlich wird aus Gründen der Übersichtlichkeit weitestgehend auf den Plural verzichtet.
Die aktuellen Muster-Prüfungsordnungen, Vorlagen für die Diploma Supplements (Deutsch und
Englisch) und Formatierungsvorgaben des BM sind zu berücksichtigen und verfügbar über das ZQS oder im
Netz unter http://www.zqs.uni-rostock.de/bologna1.html.
Bei Eilbedürftigkeit: Eilentscheid durch den Dekan und nachträgliche Zustimmung durch Fakultätsrat.
Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008
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Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur
Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen
3.
Antragsphase
- Antrag auf Einrichtung des Studienganges und
Genehmigung der Prüfungs- und Studienordnung
unter Verwendung des Antragsformulars der UR5
- Beibringung der geforderten Anlagen:
o Studiengangskonzept
o Darstellung der Struktur des Studienganges
o Angaben zum Curriculum
o Kapazitätsberechnung/-abschätzung
o Prüfungsordnung
(inkl. Prüfungsplan und Diploma Supplement
in Deutsch und in Englisch)
o Studienordnung
(inkl. Studienplan und Modulhandbuch)
o Fakultätsratsbeschluss/Fakultätsratsbeschlüsse
V.: Fakultät/Studiengangsbeauftragter
- Abstimmung mit ZQS
-> Antragstellung über ZQS an PSL
(ca. 12 Monate vor avisierter Einrichtung)
Zustimmung/Genehmigung:
(formale) Vorprüfung durch das ZQS und Weiterleitung an PSL, dann
Entscheidung PSL über Verfahren gemäß Verfahrensrichtlinie der UR zu Einrichtung
von Studiengängen und zur Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen
4.
Bearbeitungsphase
- gestaltet sich in Abhängigkeit von Entscheidung
des PSL nach dem jeweiligen Verfahrenstyp und
Stand der Qualität der eingereichten Unterlagen
o Verfahren A - ordentliches Verfahren unter
Einbeziehung einer Reformkommission nach
der Reformkommissionsordnung der UR6
o Verfahren B – vereinfachtes Verfahren ohne
Reformkommission
V.: Fakultät/Studiengangsbeauftragter
- Umsetzung des Arbeitsauftrages der Universitätsleitung durch Reformkommission,
- Prüfung durch ZQS
- Prüfung durch Justiziar
- Kapazitätsberechung
durch Controlling
- Prüfung durch ZQS
- Prüfung durch Justiziar
- Kapazitätsberechnung
durch Controlling
o Verfahren C – wegen fehlender
Mindeststandards Rückgabe an die Fakultät
mit entsprechenden Hinweisen
-> Beschlussfassung Fakultätsrat/Fakultätsräte
über Studien- und Prüfungsordnung
Zustimmung/Genehmigung:
Bei Zustimmung der Fakultät/en Beginn der Genehmigungsphase
5
6
Die erforderlichen inhaltlichen Aussagen sind dem zu verwenden Antragsformular zu entnehmen; verfügbar
über das ZQS oder im Netz unter: http://www.zqs.uni-rostock.de/1200.html.
Die
Einrichtung
einer
Ad-hoc-Reformkommissionsordnung
ist
auf
der
Grundlage
der
Reformkommissionsordnung der Universität Rostock von der zuständigen Fakultät zu beantragen.
Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008
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Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen
5.
Genehmigungsphase
5.1
Senatskommission für Studium und Lehre (SKSL)
- Übergabe der Antragsunterlagen inkl. aller
Prüfvermerke an SKSL (Rapporteure)
- Abstimmung/Beratung in SKSL
V.: Fakultät
- Dienstleistung vom ZQS
-> Empfehlung der SKSL
Zustimmung/Genehmigung:
wenn Empfehlung der SKSL positiv, Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens,
sonst Rückgabe an Fakultät
5.2
Akademischer Senat (AS)7
- Senatsvorlage zur Anhörung für die Einrichtung
des Studienganges mit:
o Antrag auf Einrichtung des Studienganges
o Studiengangskonzept (inkl. Auswirkungen auf
bestehende Studienangebote)
o Darstellung der Struktur des Studienganges
o Angaben zum Curriculum
o Kapazitätsberechnung
o Fakultätsratsbeschluss/Fakultätsratsbeschlüsse
- Senatsvorlage zur Genehmigung der Prüfungs- und
Studienordnung mit:
o Prüfungsordnung
(inkl. Prüfungsplan und Diploma Supplement
in Deutsch und in Englisch)
o Studienordnung
(inkl. Studienplan und Modulhandbuch)
V.: Fakultät
- Abstimmung mit ZQS
-> Beschlussfassung AS
Zustimmung/Genehmigung:
wenn AS-Beschluss positiv, Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens, sonst
Rückgabe an Fakultät
5.3
Rektor
- Vorlage von Prüfungs- und Studienordnung inkl.
aller Anlagen und AS-Beschluss zur Genehmigung
- Vorlage Einrichtung des Studienganges inkl. aller
Anlagen und AS-Beschluss zur Kenntnis
- Schreiben an BM zur Unterzeichnung
V.: ZQS
- Mitwirkung der Fakultät
-> Genehmigungsentscheidung R
Zustimmung/Genehmigung:
nach Genehmigung durch R und Unterzeichnung durch R Weiterleitung an BM,
sonst Rückgabe an Fakultät
7
Muster-Senatsvorlagen sind verfügbar über das Referat 1.2.
Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008
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Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur
Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen
5.4
BM
- Rektorschreiben
- Antrag auf Einrichtung des Studienganges inkl.
aller Anlagen
- Anzeige der Prüfungs- und Studienordnung inkl.
aller Anlagen
V.: ZQS
- Mitwirkung der Fakultät
-> wenn BM-Entscheidung positiv,
o Einrichtung des Studienganges
o Veröffentlichung der PO im Mitteilungsblatt
V.: Fakultät
V.: ZQS mit Fakultät
des BM
o Veröffentlichung der StO in den amtlichen
V.: ZQS mit Fakultät
Bekanntmachungen der UR
Zustimmung/Genehmigung:
BM Genehmigung des Studiengangs und Anerkennung der Satzungen; bei
Versagungs- bzw. Maßgabeschreiben des BM zurück an Fakultät
6.
Akkreditierung
durch Akkreditierungsagentur nach einem
gesonderten Verfahren
V.: Fakultät
- Zusammenarbeit mit ZQS
Wo und wie erhalten Sie Hilfe?
Das ZQS unterstützt und berät Sie gern bei der Antragstellung.
Für die Erarbeitung und Gestaltung von Studiengängen hat das ZQS „Materialien zu
Studienreform und Qualitätssicherung in Studium, Lehre und Weiterbildung“
zusammengestellt8 und Ihnen dort zentrale Dokumente kommentiert zur Verfügung gestellt.
Sie können sich unter http://www.zqs.uni-rostock.de/ informieren oder direkt Kontakt suchen.
Ansprechpartnerinnen sind:
Dr. Sabine Teichmann
Angelika Dettmann
Antje Mayer
Dr. Kathrin Baumgarten
8
Tel.: 0381 / 498-1240
Tel.: 0381 / 498-1244
Tel.: 0381 / 498-1243
Tel.: 0381 / 498-1238
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Verfügbar über das ZQS oder im Netz unter http://www.zqs.uni-rostock.de/ausgangslage.html.
Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008
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