Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen Nr. 1. Was? Planungsphase - Bedarfsermittlung - Zielsetzung des neuen Studienangebotes definieren bei Sicherstellung eigenständiger berufsqualifizierender Abschlüsse für Bachelor- und MasterStudiengänge - Strukturbestimmung des neuen Studienangebotes - Prüfung der Auswirkung auf bestehende und weitere geplante Studiengänge - Kapazitätsvorprüfung (Lehrkapazitätsabschätzung) - Benennung eines Studiengangsbeauftragten1 Wer? Mit wem? V.: Fakultät Erledigt? - Erste Beratung mit ZQS - Abstimmung mit Controlling - Befassung im Fakultätsrat -> Abstimmung der Studiengangsplanung innerhalb der Fakultät/Fakultäten2 Zustimmung/Genehmigung: Studiengangsplanung der Universitätsleitung: Im März/April eines jeden Jahres Anmeldung der geplanten neuen und/oder zu überarbeitenden Studiengänge für das WS im darauffolgenden Jahr über ZQS bei PSL (ca. 18 Monate vor der avisierten Einrichtung des Studienganges); danach Abstimmung der Hochschulleitung; entsprechend der Planung Beginn der Konzipierungsphase. 2. Konzipierungsphase V.: Fakultät/Studiengangs(Erarbeitung des Studiengangskonzeptes und der beauftragter Studiendokumente im Entwurf unter Beachtung der - Beratung mit ZQS Vorgaben von HRK, KMK, universitären - Abstimmung der Festlegungen, den Musterordnungen der UR sowie beteiligten Fakultäten den Formatierungsvorgaben des BM3) - Abstimmung mit Controlling - Konzipierung des Studienganges - Entwicklung des Curriculums - Befassung im Fakultätsrat - Entwicklung und Beschreibung der Module - Abstimmung der Lehrimporte mit den daran beteiligten Fakultäten - Erarbeitung der Studienordnung (inkl. Studienplan und Modulhandbuch) - Erarbeitung der Prüfungsordnung (inkl. Prüfungsplan und Diploma Supplement in Deutsch und in Englisch) - Berechnung der Kapazität -> Beschlussfassung Fakultätsrat/Fakultätsräte4 über Antragstellung Zustimmung/Genehmigung: Bei Zustimmung der Fakultät/en Fortsetzung des Verfahrens mit der Antragsphase 1 2 3 4 Alle Personenbezeichnungen im Maskulinum beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Soweit mehrere Fakultäten eingebunden sind, sind diese in alle weiteren Verfahrensschritte in gleicher Weise einzubeziehen. Sprachlich wird aus Gründen der Übersichtlichkeit weitestgehend auf den Plural verzichtet. Die aktuellen Muster-Prüfungsordnungen, Vorlagen für die Diploma Supplements (Deutsch und Englisch) und Formatierungsvorgaben des BM sind zu berücksichtigen und verfügbar über das ZQS oder im Netz unter http://www.zqs.uni-rostock.de/bologna1.html. Bei Eilbedürftigkeit: Eilentscheid durch den Dekan und nachträgliche Zustimmung durch Fakultätsrat. Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008 Seite 1 von 4 Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen 3. Antragsphase - Antrag auf Einrichtung des Studienganges und Genehmigung der Prüfungs- und Studienordnung unter Verwendung des Antragsformulars der UR5 - Beibringung der geforderten Anlagen: o Studiengangskonzept o Darstellung der Struktur des Studienganges o Angaben zum Curriculum o Kapazitätsberechnung/-abschätzung o Prüfungsordnung (inkl. Prüfungsplan und Diploma Supplement in Deutsch und in Englisch) o Studienordnung (inkl. Studienplan und Modulhandbuch) o Fakultätsratsbeschluss/Fakultätsratsbeschlüsse V.: Fakultät/Studiengangsbeauftragter - Abstimmung mit ZQS -> Antragstellung über ZQS an PSL (ca. 12 Monate vor avisierter Einrichtung) Zustimmung/Genehmigung: (formale) Vorprüfung durch das ZQS und Weiterleitung an PSL, dann Entscheidung PSL über Verfahren gemäß Verfahrensrichtlinie der UR zu Einrichtung von Studiengängen und zur Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen 4. Bearbeitungsphase - gestaltet sich in Abhängigkeit von Entscheidung des PSL nach dem jeweiligen Verfahrenstyp und Stand der Qualität der eingereichten Unterlagen o Verfahren A - ordentliches Verfahren unter Einbeziehung einer Reformkommission nach der Reformkommissionsordnung der UR6 o Verfahren B – vereinfachtes Verfahren ohne Reformkommission V.: Fakultät/Studiengangsbeauftragter - Umsetzung des Arbeitsauftrages der Universitätsleitung durch Reformkommission, - Prüfung durch ZQS - Prüfung durch Justiziar - Kapazitätsberechung durch Controlling - Prüfung durch ZQS - Prüfung durch Justiziar - Kapazitätsberechnung durch Controlling o Verfahren C – wegen fehlender Mindeststandards Rückgabe an die Fakultät mit entsprechenden Hinweisen -> Beschlussfassung Fakultätsrat/Fakultätsräte über Studien- und Prüfungsordnung Zustimmung/Genehmigung: Bei Zustimmung der Fakultät/en Beginn der Genehmigungsphase 5 6 Die erforderlichen inhaltlichen Aussagen sind dem zu verwenden Antragsformular zu entnehmen; verfügbar über das ZQS oder im Netz unter: http://www.zqs.uni-rostock.de/1200.html. Die Einrichtung einer Ad-hoc-Reformkommissionsordnung ist auf der Grundlage der Reformkommissionsordnung der Universität Rostock von der zuständigen Fakultät zu beantragen. Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008 Seite 2 von 4 Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen 5. Genehmigungsphase 5.1 Senatskommission für Studium und Lehre (SKSL) - Übergabe der Antragsunterlagen inkl. aller Prüfvermerke an SKSL (Rapporteure) - Abstimmung/Beratung in SKSL V.: Fakultät - Dienstleistung vom ZQS -> Empfehlung der SKSL Zustimmung/Genehmigung: wenn Empfehlung der SKSL positiv, Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens, sonst Rückgabe an Fakultät 5.2 Akademischer Senat (AS)7 - Senatsvorlage zur Anhörung für die Einrichtung des Studienganges mit: o Antrag auf Einrichtung des Studienganges o Studiengangskonzept (inkl. Auswirkungen auf bestehende Studienangebote) o Darstellung der Struktur des Studienganges o Angaben zum Curriculum o Kapazitätsberechnung o Fakultätsratsbeschluss/Fakultätsratsbeschlüsse - Senatsvorlage zur Genehmigung der Prüfungs- und Studienordnung mit: o Prüfungsordnung (inkl. Prüfungsplan und Diploma Supplement in Deutsch und in Englisch) o Studienordnung (inkl. Studienplan und Modulhandbuch) V.: Fakultät - Abstimmung mit ZQS -> Beschlussfassung AS Zustimmung/Genehmigung: wenn AS-Beschluss positiv, Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens, sonst Rückgabe an Fakultät 5.3 Rektor - Vorlage von Prüfungs- und Studienordnung inkl. aller Anlagen und AS-Beschluss zur Genehmigung - Vorlage Einrichtung des Studienganges inkl. aller Anlagen und AS-Beschluss zur Kenntnis - Schreiben an BM zur Unterzeichnung V.: ZQS - Mitwirkung der Fakultät -> Genehmigungsentscheidung R Zustimmung/Genehmigung: nach Genehmigung durch R und Unterzeichnung durch R Weiterleitung an BM, sonst Rückgabe an Fakultät 7 Muster-Senatsvorlagen sind verfügbar über das Referat 1.2. Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008 Seite 3 von 4 Checkliste und Hinweise für die Fakultäten zur Einrichtung von Studiengängen und Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen 5.4 BM - Rektorschreiben - Antrag auf Einrichtung des Studienganges inkl. aller Anlagen - Anzeige der Prüfungs- und Studienordnung inkl. aller Anlagen V.: ZQS - Mitwirkung der Fakultät -> wenn BM-Entscheidung positiv, o Einrichtung des Studienganges o Veröffentlichung der PO im Mitteilungsblatt V.: Fakultät V.: ZQS mit Fakultät des BM o Veröffentlichung der StO in den amtlichen V.: ZQS mit Fakultät Bekanntmachungen der UR Zustimmung/Genehmigung: BM Genehmigung des Studiengangs und Anerkennung der Satzungen; bei Versagungs- bzw. Maßgabeschreiben des BM zurück an Fakultät 6. Akkreditierung durch Akkreditierungsagentur nach einem gesonderten Verfahren V.: Fakultät - Zusammenarbeit mit ZQS Wo und wie erhalten Sie Hilfe? Das ZQS unterstützt und berät Sie gern bei der Antragstellung. Für die Erarbeitung und Gestaltung von Studiengängen hat das ZQS „Materialien zu Studienreform und Qualitätssicherung in Studium, Lehre und Weiterbildung“ zusammengestellt8 und Ihnen dort zentrale Dokumente kommentiert zur Verfügung gestellt. Sie können sich unter http://www.zqs.uni-rostock.de/ informieren oder direkt Kontakt suchen. Ansprechpartnerinnen sind: Dr. Sabine Teichmann Angelika Dettmann Antje Mayer Dr. Kathrin Baumgarten 8 Tel.: 0381 / 498-1240 Tel.: 0381 / 498-1244 Tel.: 0381 / 498-1243 Tel.: 0381 / 498-1238 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Verfügbar über das ZQS oder im Netz unter http://www.zqs.uni-rostock.de/ausgangslage.html. Universität Rostock/ZQS, Stand: Oktober 2008 Seite 4 von 4
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