Qualitätssicherung im Kindersitztest - ADAC

ADAC Fahrzeugtechnik
08.12.2010 - IN 28164 – STAND 05-2014
Qualitätssicherung im Kindersitztest
Beschreibung
Seit dem Jahr 2003 wird der Kindersitztest von einem Konsortium aus europäischen Automobilclubs und Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt, ausgewertet und veröffentlicht. Die
Testdurchführung und -bewertung wird regelmäßig an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Die Testergebnisse der Jahre 2007 bis 2010 sind direkt vergleichbar, in 2011 wurde der
Test überarbeitet. Die Tests der Jahre 2011 bis 2014 sind wiederum direkt vergleichbar.
Die Versuche werden mit Testeinrichtungen durchgeführt, welche nach festgelegten Kalibrierzyklen überprüft werden. Diese Zyklen umfassen neben Normvorgaben und Herstellervorgaben
auch intern festgelegte Maßnahmen. Interne Qualitätssicherungsmaßnahmen und QMHandbücher stellen Grundlagen für Versuchsabläufe dar, diese werden im festgelegten Turnus
von externen Auditierungsunternehmen überprüft.
Bei der Versuchsauswertung werden alle Messdaten und Videos von mehreren Mitarbeitern
unabhängig auf Plausibilität geprüft und zusätzlich von der Stiftung Warentest im Rahmen der
Anbieter-Vorinformation vor der Veröffentlichung an den Kindersitzhersteller übermittelt (nach
DIN Norm 66054).
Tritt während des Crashtests am Kindersitz ein gravierendes Versagen auf, so wird der jeweilige Versuch wiederholt, um das Ergebnis abzusichern. Auch wenn Dummymesswerte unplausibel scheinen, oder Defekte auftreten, werden Wiederholversuche durchgeführt.
Die Messdaten von den Crashversuchen und die von der Stiftung Warentest durchgeführten
Schadstoffbewertungen werden anschließend in eine Datenbank eingelesen, in der auch die
Bewertungen der Handhabungsversuche gespeichert sind und in der die Berechnung der Noten
der Unterkriterien und die des ADAC-Urteils erfolgt.
In einer Besprechung zwischen den Testpartnern ÖAMTC, TCS, Stiftung Warentest und ADAC
wird die Ergebnistabelle auf Plausibilität geprüft und die Stärken und Schwächen der einzelnen
Sitzmodelle diskutiert und in der verbalen Beurteilung zusammengefasst, die dann in einer weiteren Besprechung allen Testpartnern präsentiert werden.
Die Crashversuche finden in Anlehnung an folgende Standards statt:
 ECE R 44
 Euro NCAP Test und Assessment Protokolle
Folgende Instrumente werden zusätzlich zur Qualitätssicherung während der Projektphase angewendet:
 QM-Handbuch der ADAC Prüflabore
 KBA-Zertifizierung
 Kalibrierungen der Testeinrichtungen durch externe Unternehmen
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Durchführung und Auswertung
Die Durchführung der Crashtests zur Beurteilung des Schutzpotenzials beim Frontal- und Seitenaufprall erfolgt im ADAC Technik Zentrum, die Handhabungsprüfungen werden gemeinsam
von Mitarbeitern des ÖAMTC (Österreichischer Automobilclub) und TCS (Schweizer Automobilclub) durchgeführt und die Stiftung Warentest beauftragt ein chemisches Labor mit der Durchführung der Schadstoffprüfungen.
Die Crashversuche werden mit unterschiedlich großen Dummys, wenn verfügbar in Sitz- und
Ruheposition, bzw. mit unterschiedlichen Befestigungsarten (Fahrzeuggurt, Isofix, mit Basis,
ohne Basis) durchgeführt. Ermöglicht ein Sitz mehrere Einbauarten (z. B. Sicherung des Kindes
mit dem Hosenträgergurt oder mit dem Fahrzeuggurt), so werden diese separat abgeprüft. Sollte ein Sitz für mehrere Gewichtsklassen zugelassen sein und unterschiedliche Einbaumodi ermöglichen, so wird jeder einzelne Modus separat geprüft.
Zur dynamischen Bewertung werden die Dummymesswerte anhand von biomechanischen Kriterien bewertet. Für Verletzungsgefahren die vom Dummy nicht direkt erfasst werden (z. B.
Versagen tragender Sitzstrukturen), werden Abwertungen vorgenommen. Diese Abwertung
basiert auf Filmanalyse und Sitzinspektion nach jedem Versuch.
Der Sitzeinbau, die Sitzeinstellung und das Anschnallen des Dummys für die dynamischen
Tests erfolgen anhand der Bedienungsanleitung des Sitzherstellers und anhand der Verfahrensanweisung zum ADAC Kindersitztest (in Anlehnung an die ECE-R 44).
Die während des Crashtests auf einem Transientenrekorder gespeicherten Dummy-Messdaten
und die von Hochgeschwindigkeitskameras aufgezeichneten Videos werden direkt nach dem
Versuch ausgelesen, verarbeitet, gespeichert und von den Versuchsingenieuren auf Plausibilität geprüft.
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In der folgenden Tabelle ist der Testumfang dargestellt:
Testjahre 2007 bis 2010
Testjahre 2011 bis 2014
Sicherheit
 Schutz beim Frontalaufprall
 Schutz beim Seitenaufprall
 Gurtverlauf & Größenanpassung
 Standfestigkeit auf dem Fahrzeugsitz
 Kopfabstützung
Sicherheit
 Schutz beim Frontalaufprall
 Schutz beim Seitenaufprall
 Gurtverlauf
 Standfestigkeit auf dem Fahrzeugsitz
Bedienung
 Fehlbedienungsgefahr (Misuse)
 Anschnallen des Kindes
 Sitzeinbau
 Sitzumbau
 Bedienungsanleitung
Bedienung und Ergonomie
Bedienung
 Fehlbedienungsgefahr (Misuse)
 Anschnallen des Kindes
 Sitzeinbau
 Sitzumbau
 Bedienungsanleitung
Ergonomie
 Platzangebot fürs Kind
 Platzbedarf im Fahrzeug
 Sitzposition
 Komfort
Komfort
 Auflage der Beine
 Polsterung
 Sicht für das Kind
Reinigung & Verarbeitung
 Reinigung
 Verarbeitung
Reinigung & Verarbeitung
 Reinigung
 Verarbeitung
Schadstoffprüfung
Bei der Berechung des ADAC-Urteils gibt es auch Abwertungseffekte, so dass schlechte Bewertungen in wichtigen Kriterien nicht durch gute Bewertung in anderen Bereichen aufgewogen
werden können.
Abwertungseffekte
Sicherheit
 Eine mangelhafte Bewertung im Frontal- oder Seitenaufprall schlägt direkt auf die Bewertung
Sicherheit durch.
 Die Bewertung Sicherheit kann generell maximal eine Note besser sein als die Bewertungen
Front- oder Seitenaufprall.
 Wenn der Gurtverlauf „mangelhaft“ bewertet ist, kann die Bewertung der Sicherheit maximal
eine Note besser sein.
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Bedienung
 Die Bewertung Bedienung kann generell maximal eine Note besser sein als die Note Fehlbedienungsgefahr.
 Wenn die Bewertung Misuse, Sitzeinbau oder Anschnallen schlechter ist als „befriedigend“
ist, schlägt sie direkt auf die Bewertung Bedienung durch.
Schadstoffprüfung
 Wenn die Schadstoffbewertung besser ist als „ausreichend“, hat sie keinen Einfluss auf das
ADAC-Urteil.
 Wenn die Note Schadstoffbewertung „ausreichend“ ist, kann das ADAC-Urteil maximal eine
Note besser sein, als die Schadstoffbewertung.
 Wenn die Schadstoffbewertung „mangelhaft“ ist, schlägt sie direkt auf das ADAC-Urteil
durch.
ADAC-Urteil
 Das ADAC-Urteil kann nur „sehr gut“ sein, wenn die Bewertungen Sicherheit und Bedienung
„sehr gut“ sind.
 Wenn die Bewertungen Sicherheit, oder Bedienung schlechter als „gut“ ist, schlägt das
schlechtere Ergebnis aus Sicherheit, oder Bedienung auf das ADAC-Urteil durch.
 Das ADAC-Urteil kann maximal eine Note besser sein als die Bewertungen Frontal- und Seitenaufprall.
 Deckt ein Sitz mehrere Gewichtsklassen/Einbauarten ab, so wird das ADAC-Urteil aus den
schlechtesten Einzelergebnissen der Gewichtsklassen/Einbauarten errechnet („Mindestschutzpotenzial“).
 Da davon auszugehen ist, dass ISOFIX-Kindersitze überwiegend mit ISOFIX montiert werden, werden die Bewertungen der Einbauart „ISOFIX“ vorrangig zur Berechnung des ADACUrteils herangezogen. Wenn ein solcher Sitz alternativ auch mit dem Fahrzeuggurt montiert
werden kann, wird die Einbauart „Fahrzeuggurt“ nur zur Kommentierung verwendet. Ist das
Ergebnis der Montageart „Fahrzeuggurt“ jedoch „mangelhaft“, wird es als ADAC-Urteil angegeben.
Testkriterien
Schutz beim Frontalaufprall:
Dynamische Prüfungen in Anlehnung an ECE - R 44.04:
 Prüfschlitten mit aufgebauter VW Golf VI Karosserie (5-Türer)
 Schlittenverzögerung entsprechend EuroNCAP VW Golf VI
Messungen über ECE-R 44 hinaus:
 Kopfbelastung
 Halsbelastung (nicht bei Q0, P10 Dummy)
Schutz beim Seitenaufprall
Dynamische Prüfungen auf Prüfschlitten:




mit aufgebauter VW Golf VI Karosserie (5-Türer)
Karosserie um 10° zur Stoßrichtung gedreht, mit feststehender Türe
Türpadding gemäß NPACS
Schlittenverzögerung in Anlehnung EuroNCAP VW Golf VI
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Gurtverlauf, Standfestigkeit auf Fahrzeugsitz
Neben den Crashtests werden zusätzliche Versuche durchgeführt, um die Sicherheit der Kindersitze zu bewerten:
 Einbauversuche in unterschiedlichen Fahrzeugen (Fiat 500, VW Golf VI, Ford Galaxy)
 Versuche mit Kindern und Handhabungsdummys unterschiedlicher Größe
Bei den Einbauversuchen im Fahrzeug lässt sich feststellen, ob sich der Kindersitz auf unterschiedlichen Sitzplätzen mit unterschiedlichen Gurtanbindungspunkten fest installieren lässt
(Standfestigkeit).
Ein Kindersitz, der nur unter Laborbedingungen mit genormten Dummys (die dem „durchschnittlichen“ Kind entsprechen) funktioniert, ist im Alltag nutzlos. Deshalb wird der Einstellbereich der
Sitze mit Kindern überprüft. Dadurch kann man beurteilen, ob sich der Gurt optimal an das Kind
anpassen lässt (Gurtverlauf).
Bedienung
Beurteilung von




Fehlbedienungsgefahr ("Misuse")
An- und Abschnallen des Kindes
Ein- und Ausbau des Kindersitzes
Umbau des Kindersitzes (Umbauaufwand um ein größeres/kleineres Kind transportieren zu können)
 Bedienungsanleitung
Ergonomie
Einbauversuche mit Kindern und Dummys in Prüffahrzeugen auf
 Rücksitzplatz außen
 Rücksitzplatz Mitte, sofern Kindersitz dafür zugelassen
Dabei werden die folgenden Punkte geprüft und bewertet
 Platzangebot fürs Kind im Sitz
 Platzbedarf im Fahrzeug
 Sitzposition (Winkel der Sitzlehne und Platzangebot für die Beine)
 Komfort fürs Kind (Auflage der Beine, Polsterung, blanke Stellen, Sicht für das Kind)
Gebrauchseigenschaften
Beurteilung von Reinigung des Bezuges (Abnehmen des Bezuges und Waschbarkeit) und Verarbeitung des Sitzes (z. B. Haltbarkeit der Aufkleber auf dem Sitz)
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(Mo – Sa 08:00 – 20.00 Uhr)
Schadstoffprüfung
Alle Textilien, mit denen das Kind in Kontakt kommt werden untersucht bezüglich ihres Gehaltes
an:
 PAK’s
 Phthalaten
 Flammschutzmitteln
 Phenolische Verbindungen
 Organozinn
 AZO-Farbstoffen
 Formaldehyd
 Bromierten Flammschutzmitteln
 Schwermetallen
Bewertungsmaßstab
++
0,6 bis 1,5
sehr gut
+
1,6 bis 2,5
gut
o
2,6 bis 3,5
befriedigend
Θ
3,6 bis 4,5
ausreichend
-
4,6 bis 5,5
mangelhaft
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