Betriebsanleitung

Miet – Service – Fassadenbühne
Hans-Joachim Rensing 46509 Xanten
Gebrauchsanleitung
für
Kletterer mit festem Sitz
6-1180 nach
EN 1808
Stand: 2/2003
Miet – Service – Fassadenbühne
Hans-Joachim Rensing 46509 Xanten
Gebrauchsanweisung für Kletterer mit festem Sitz Typ 6-1180
Inhaltsverzeichnis
1) Maschinenkennzeichnung
2) Allgemeines
3) Bestimmungsgemäße Verwendung
3.1) Warnhinweise
4) Geltende Bestimmungen
5) Maschinenbeschreibung
6) Technische Daten
7) Bedienung
8) Wartung
9) Reparaturhinweise
10) Zeichnungen
11) EG Baumuster Prüfbescheinigung
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Hans-Joachim Rensing 46509 Xanten
1) Maschienenkennzeichnung
- Name und Hersteller :
Gebr. Wahlefeld
Baumuster Prüfbescheinigung
Typ
Maximale Hublast
(Nutzlast + Eigengewicht)
2) Allgemeines
Diese Bedienungsanleitung gilt ausschließlich für
Kletterer TYP 6-1180 mit festem Sitz und manuellem
Antrieb in Verbindung mit einer Zweiseil –
Treibscheibenwinde WTW 375. Der Kletterer wird zur
vertikalen Beförderung von Personen an Gebäuden,
Kaminen und ähnlichen Bauten eingesetzt und unterliegt
somit den „Sicherheitsregeln für
hochziehbare Personenaufnahme-mittel“
Druckschrift ZH 1/461, Ausgabe Okt. 1989. Im
Zusammenhang mit einer Winde WTW 375 ist der
Kletterer von der Berufsgenossenschaft bauartgeprüft
und zugelassen worden.
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3) Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist nur im technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung der Gebrauchsanleitung zu benutzen. Störungen, die
die Sicherheit beeinträchtigen, sind umgehend zu beseitigen. Der
Kletterer mit festem Sitz Typ 6-1180 dient zur vertikalen
Befahrenvon Gebäuden, Kaminen oder ähnlichen Bauten, z.B.
für kleine Reparaturen, Kontrollarbeiten oder Montagen. Das
Gerät ist ausgelegt für eine Person mit Werkzeug, wobei die
Nutzlast von 140 Kg nicht überschritten werden darf.
Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des
Gerätes haftet der Lieferant bzw. Hersteller nicht. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten
des Gebrauchsanleitung und die Einhaltung der Inspektions- und
Wartungsbedingungen.
3.1)
Warnhinweise
Hier geht es um Menschenleben !
Die angegebene Hublast darf nicht überschritten werden.
Die Hubseile dürfen nicht als elektrische Leitungen missbraucht
werden (z.B. bei Schweißarbeiten).
Schrägzug zur Aufhängung ist verboten.
Ein Verhaken oder Aufsetzen des Personenaufnahmemittels (PAM)
bei Auf- und Abwärtsbewegungen an Hindernissen, Vorsprüngen
etc. muß vermieden werden.
Die Benutzung des Gerätes unter Einfluß von Alkohol,
Medikamenten oder sonstigen, den Bediener beeinflussenden Mittel
ist verboten und zu untersagen.
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Bei Sturm, Gewitter oder starken Windböen (Windstärke 5,= 10 m
m/sec.) ist der Betrieb des Kletterers einzustellen.
4) Geltende Bestimmungen
Der Einsatz des Kletterers ist immer im Zusammenhang mir
Zweiseil-Treibscheibenwinden WTW 375 zu sehen und gehört zum
Prüfumfang der PAM, Druckschrift ZH I / 461 der gewerblichen
Berufsgenossenschaft.
5.) Maschinenbeschreibung
Der Kletterer mit festem Sitz besteht aus einer selbsttragenden,
verschweißten Stahlkonstruktion (Pos. 1 und 2), einer ZweiseilTreibscheibenwinde WTW 375 mit Handbetrieb (Pos. 7) und einem
aufgeschraubten Sitz. (Pos. 3)
Ein Sicherheitsgurt mit verbreitertem Rückenteil (Pos. 4)
Ist fest mit dem Tragrohr (Pos. 1) verbunden.
Die zwischen den Seilblechen (Pos. 2) angebrachten Umlenkrollen
sind voll verkleidet.
Eine Zwangsseileinführung erleichtert das Einführen der Drahtseile
über die Umlenkrollen.
Ergänzend zur Gebrauchsanleitung sind alle allgemeingültigen,
gesetzlichen und sonstigen verbindlichen Regelungen zur
Unfallverhütung zu beachten.
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Folgende wichtige Aussage aus der Druckschrift ZH 1/461 sind hier
wiederholt:
5.1.1
Der Unternehmer hat die erste Inbetriebnahme des hochziehbaren
Personenaufnahmemittels der zuständigen Berufsgenossenschaft
schriftlich anzuzeigen, auf Verlangen auch die Inbetriebnahme nach
längerer Arbeitspausen und nach Standortwechsel.
5.1.2
Für die einwandfreie Durchführung des Betriebes hat der
Unternehmer einen Aufsichtführenden zu bestimmen.
5.1.3.1
Mit dem selbständigen Betreiben und Warten von
Personenaufnahmemittel darf der Unternehmer nur solche Personen
beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind.
5.1.5.9
Gleichzeitig mit dem Personenaufnahmemittel dürfen am Tragseil
des Hebezeuges keine weiteren Lasten angeschlagen werden5.4.
Die Benutzer müssen sich am Arbeitssitz oder an einem von der
Aufhängung des Personenaufnahmemittels unabhängigen
Anschlagspunkt mit einem Sicherheitsgeschirr anschlagen.
6.1.4.
Vor der ersten Inbetriebnahme ist am Aufstellort in Gegenwart
des Aufsichtsführenden eine Probefahrt mit der Nutzlast des
Personenaufnahmemittels in allen Fahrbewegungen
vorzunehmen.
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6) Technische Daten
Abmessungen:
Eigengewicht :
Nutzlast :
Anzahl Tragseile :
Seildurchmesser :
Windentyp
Antriebsart:
Länge : 670 mm
Breite : 440 mm
Höhe : 950 mm
38 kg
140 kg
2
6,2 mm
WTW 375
Handbetrieb
7) Bedienung
Befugtes Personal
Bedienung nur durch fachkundiges
Personal, welches vom Betreiber
bestimmt wird.
Achtung!
Beachten Sie auch die mit
geltenden Gebrauchsanleitungen und
überprüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme
die Kletterer-Elemente auf Mängel und
Vollständigkeit.
Inbetriebnahme
Die Seile werden mit dem Karabinerhaken in
den Ausgleichbügel (Pos. 5) eingehängt und zu
Boden gelassen. Der Festpunkt für den Ausgleichsbügel kann der Wahlefeld-Dachwagen
Typ WD 1 sein.
Schieben Sie die Enden der Seile von oben in
die Zwangsführung (Pos. 6) bis sie neben der
Treibscheibenwinde WTW 375 (Pos. 7)
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herauskommen. Ortsfeste Anschlagpunkte sind
für mindestens 375 kg zu bemessen.
Das Einlegen der Seile in die Winde
entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung
für die WTW 375.
Hängen Sie die Seilgewichte (Pos. 8) unter der
Winde ein.
Außerbetriebsetzen Der Kletterer ist auf dem Boden in
Parkposition abzusetzen. Die Seile müssen
leicht gespannt bleiben.
8) Wartung
Der Betreiber der Anlage hat für die Durchführung der Wartung und
gegebenenfallsnotwendigen Reparaturen zu sorgen. Die
Berufsgenossenschaft schreibt jährlich mindestens eine Revision des
Kletterers, einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Winden
vor. Die Revision ist im Herstellerwerk, von einer autorisierten
Servicestelle oder einem Sachkundigen in allen Teilen auf
Betriebssicherheit durchzuführen.
Neben diesem gesetzlich vorgeschriebenem Intervall ist der Kletterer
vor jeder Inbetriebnahme auf evtl. Beschädigungen hin zu
überprüfen und entsprechend zu warten.
Nach Schadensfällen oder besonderen Ereignissen, welche die
Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach durchgeführten
Instandsetzungsarbeiten ist das PAM einer außerordentlichen
Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
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9) Reparatur
Etwaige Reparaturen sind nur im Herstellerwerk oder von einer
autorisierten Revisionsstelle (Kundendienst) durchzuführen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die vom Hersteller
mitgelieferten Gebrauchsanleitungen immer vorhanden und dem
Bediener des Gerätes zugänglich sind. Veränderungen am Gerät
führen zum Erlöschen der Bauartprüfung und entbinden den
Lieferanten bzw. Hersteller von jeglichen Gewährleistungs- und
Schadenersatzleistungen.
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10) Zeichnungen
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11) Baumusterbescheinigung
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