DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Abteilung Register und Personenstand Notariatskommission Yvonne Keller Stabsmitarbeiterin Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau Telefon 062 835 52 50, Fax 062 835 14 39 Direkt 062 835 52 50 [email protected] www.ag.ch An die Urkundspersonen im Kanton Aargau 16. Dezember 2014 Durchführung von Inspektionen bei Urkundspersonen und Wechsel des Urkundenpapiers Sehr geehrte Damen und Herren Im Anschluss an die letzte Sitzung der Notariatskommission in diesem Jahr möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Inspektionen Gemäss § 75 des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes (BeurG) kann die Notariatskommission in den Büroräumlichkeiten der Urkundsperson auf Anzeige hin oder von Amtes wegen jederzeit, auch ohne Voranmeldung, Inspektionen durchführen. Dadurch soll die ordnungsgemässe Ausübung der Aufgaben der Urkundspersonen stichprobenartig überprüft und die Qualitätssicherung gewährleistet werden. Inspektionen werden grundsätzlich angekündigt und der Inspektionstermin in Absprache mit der Urkundsperson festgelegt. Eine Inspektion dauert in der Regel einen halben Tag, wobei die Urkundsperson jedoch den ganzen Tag zur Verfügung stehen soll. Inspektionen umfassen die Überprüfung der Geschäftsführung der Urkundsperson, die Rechnungsstellung, die korrekte und vollständige Führung des Protokollbuchs sowie die Art und Weise der Aufbewahrung fremden Vermögens. Über die Ergebnisse der Inspektion wird ein Protokoll verfasst, welches der Urkundsperson schriftlich zur Stellungnahme zugestellt wird. Für Inspektionen wird eine Gebühr von Fr. 150.00 pro Stunde erhoben (§ 54 Abs. 2 BeurV). 2. Urkundenpapier Sodann müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Staatskanzlei die bisher verwendete Spezialanfertigung des Urkundenpapiers mit Wasserzeichen, welches gemäss Rundschreiben der Notariatskommission vom 27. November 2012 (Ziff. 7, S. 11) als von der Notariatskommission genehmigt gilt, nicht weiter anbieten kann. Auf Antrag der Staatskanzlei hat die Notariatskommission das Papier Bio Top 3 Extra (ohne Wasserzeichen), 90 g/m2, auf die Anforderungen von § 36 der Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung (BeurV) überprüft und genehmigt. Das noch vorrätige Urkundenpapier mit Wasserzeichen wird aufgebraucht und das neue Urkundenpapier fortlaufend eingeführt. Die Urkundspersonen können dieses neue Urkundenpapier (ohne Wasserzeichen) weiterhin bei der Staatskanzlei oder bei der Geschäftsbücherfabrik Rombach beziehen, welche auch zukünftig die Bedruckung mit dem Kantonswappen veranlasst. Sollten Sie ein anderes Urkundenpapier verwenden wollen, müsste dieses ebenfalls vorgängig von der Notariatskommission genehmigt werden. Wir danken Ihnen bestens für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen frohe Festtage und ein glückliches, erfolgreiches Neues Jahr. Freundliche Grüsse Ruth Arnet Präsidentin der Notariatskommission Yvonne Keller Aktuarin der Notariatskommission Kopie an: - Aargauische Notariatsgesellschaft, c/o Herr Dr. iur. Martin Ramisberger, Sternenplatz, 5415 Nussbaumen 2 von 2
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