Studienbeihilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2014

VERSCHIEDENES
Anträge für Sekundarschulen und Hochschule in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft
WAS IST EINE AUSGLEICHSSTUDIENBEIHILFE?
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Studienbeihilfen
Gospertstraße 1
4700 Eupen
 087 596 367 – 087 596 414
[email protected]
www.dglive.be + www.bildungsserver.be
Anträge für Sekundarschulen, Hochschulen und
Universitäten in der Französischen Gemeinschaft
Bureau régional de Bruxelles et du Brabant Wallon
Allocations d‘études secondaires et supérieures
Rue du Meiboom 16-18
1000 Bruxelles
 02 413 37 37 (nur morgens)
Bureau régional de Liège
Allocations d‘études secondaires et supérieures
Rue d’Ougrée 65, boîte 211 (2ème étage)
4031 Angleur
 04 361 52 80 (Sekundar) (nur morgens)
 04 361 52 90 (Hochschule - Universität) (nur morgens)
Bureau régional du Hainaut
Allocations d‘études secondaires et supérieures
Rue du Parc 27
7000 Mons
 065 555 410 (Sekundar) (nur morgens)
 065 555 400 (Hochschule - Universität) (nur morgens)
Bureau régional du Luxembourg
Allocations d‘études secondaires
Rue de Sesselich 57
6700 Arlon
 063 381 600 (nur morgens)
Bureau régional de Namur
Allocations d‘études secondaires et supérieures
Rue Van Opré 89
5100 Jambes
 081 328 440 (Sekundar) (nur morgens)
 081 328 403 (Hochschule - Universität) (nur morgens)
Allgemeine Internet- und E-Mailadresse:
www.allocations-etudes.cfwb.be
[email protected]
Anträge für Sekundarschulen, Hochschulen und
Universitäten in der Flämischen Gemeinschaft
www.ond.vlaanderen.be/studietoelagen
Diese Unterstützung entspricht dem Unterschied zwischen
den Beihilfen der Französischen und der Deutschsprachigen
Gemeinschaft. Sie wird dem Studenten gewährt, wenn:
• er/sie seit 3 Jahren in der Deutschsprachigen
Gemeinschaft wohnhaft ist UND
• er/sie in der Französischen Gemeinschaft studiert
und dort Anrecht auf Studienbeihilfen hat.
ES IST KEIN ANTRAG ERFORDERLICH!
WAS IST EINE SONDERSTUDIENBEIHILFE?
Wenn Sie sich in einem Härtefall finanzieller, sozialer oder
pädagogischer Art befinden, kann dem Studenten für die
Wiederholung eines Studienjahres - insbesondere eines ersten
Studienjahres - eine Sonderstudienbeihilfe gewährt werden.
Der Antragsteller muss seinen Härtefall ausführlich begründen.
Die Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2014 beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.
SONDERFÄLLE MIT EINER PAUSCHALEN
BEIHILFE UND EINER SPÄTEREN
ÜBERPRÜFUNG DER REELLEN EINKOMMEN:
Sollten Sie sich seit 2013 in einer besonderen Situation befinden
(Einkommensverringerung durch Todesfall in der Familie,
Pensionierung, Frühpensionierung, Scheidung, Trennung, Verlust
der Hauptarbeitsstelle, Arbeitslosengeld oder Krankheit von mehr
als 30 Tagen), so können für die Berechnung der Studienbeihilfen
andere Einkommen als die des Jahres 2012 in Betracht gezogen
werden.
IBAN-NUMMER (KONTONUMMER)
Die Antragsteller müssen auf dem Formular ihre IBAN-Nummer
angeben. In der Sekundarschule die IBAN-Nummer des
gesetzlichen Vertreters, im Universitäts- und Hochschulwesen
die IBAN-Nummer des Studenten.
RÜCKZAHLUNG
Bei
• Erhalt der Beihilfe auf betrügerischem Wege
• unregelmäßigem Schulbesuch
• Abwesenheit bei Prüfungen (auch zweite Sitzung)
• Studienabbruch
werden die Studienbeihilfen ganz oder teilweise
zurückgefordert.
Verantwortlicher Herausgeber: Norbert Heukemes, Generalsekretär, Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1, 4700 Eupen. www.dglive.be - Foto: © shootingankauf - Fotolia.com
NÜTZLICHE ADRESSEN
Studienbeihilfen der
Deutschsprachigen
Gemeinschaft 2014 - 2015
STICHTAG 31.10.2014
[email protected]
Sie absolvieren ein Studium im Sekundar–,
Universitäts– oder Hochschulwesen?
Dann wird Sie dieses Faltblatt sicher interessieren.
Es bietet Antworten auf die vielen Fragen, die Eltern und
Studenten sich zum Thema Studienbeihilfen stellen.
Bitte lesen Sie dieses Faltblatt aufmerksam durch.
Es fasst alle Informationen (Adressen, Bedingungen
finanzieller Art, Fristen, Formulare, usw.), die Sie zum
Einreichen Ihres Antrages benötigen, übersichtlich
zusammen.
Zögern Sie nicht, die zuständigen Dienststellen zu
kontaktieren. Sie stehen Ihnen für zusätzliche Auskünfte
gern zur Verfügung.
BEDINGUNGEN PÄDAGOGISCHER ART
Sekundarschulwesen
• Regulärer Schüler sein.
Universitäts- und Hochschulwesen
• Regulärer Student sein.
• Kein Studienjahr gleichen oder höheren Niveaus absolvieren
(siehe „Sonderstudienbeihilfen“).
• Der Student, der seit maximal zwei Jahren ein Studium
mit langer Studiendauer begonnen hat, behält das Anrecht
auf eine Beihilfe, wenn er ein Studium kurzer Studiendauer
beginnt.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
• in jedem Fall eine vollständige Kopie vom Steuerbescheid
(Steuerjahr 2013 - Einkünfte 2012) des gesetzlichen
Vertreters des Schülers (Vater, Mutter, Vormund, usw.),
ausgestellt durch das Finanzministerium
• die verschiedenen Bescheinigungen, die im Formular
erwähnt werden
BEDINGUNGEN FINANZIELLER ART
EINREICHEN DER ANTRÄGE
Um die Anzahl der Personen zu Lasten zu berechnen, berücksichtigt
das Ministerium die Anzahl der Personen zu Lasten, die auf
dem Steuerbescheid vermerkt sind. Wenn Sie als Antragsteller
verheiratet, verwitwet oder alleinerziehend mit Kindern zu Lasten
sind, wird eine zusätzliche Person zu Lasten hinzugezählt. Alle
Personen, deren Behinderung mindestens 66% beträgt, werden
doppelt gezählt.
Welches Formular muss benutzt werden und wo
können Sie es erhalten?
Höchstgrenzen des Haushaltseinkommens (global steuerbares
Haushaltseinkommen und getrennt steuerbares Einkommen)
Steuerjahr 2013 - Einkünfte 2012.
Sekundarschulwesen
Für den ersten Antrag auf Studienbeihilfen verwenden Sie bitte
ein blaues Formular mit schwarzer und türkisfarbener Schrift. Sie
erhalten es in der Schule.
Erneuerung des Antrages: ein weißes Formular mit schwarzer
und türkisfarbener Schrift wird lhnen zugeschickt, insofern Sie
für das Schuljahr 2013-2014 einen Antrag eingereicht haben.
Studienbeihilfen im Sekundarschulwesen
Universitäts- und Hochschulwesen
Personen zu Lasten
0
1
2
3
4
5
6 und mehr
Maximales Einkommen
10.990,43 €
18.841,70 €
25.123,33 €
31.010,16 €
36.505,38 €
41.609,02 €
+5.103,64 €
Studienbeihilfen im Universitäts- und Hochschulwesen sowie
ergänzender beruflicher Sekundarunterricht
Personen zu Lasten
0
1
2
3
4
5
6 und mehr
Maximales Einkommen
12.814,57 €
20.822,43 €
27.228,10 €
33.235,63 €
38.838,55 €
44.043,35 €
+5.204,80 €
Studieren mehrere Mitglieder einer Familie, so zählt jeder Student
für 2 Personen zu Lasten, mit Ausnahme des Antragstellers.
Studenten, die ihre Sekundarschule beenden: ein rosa
Formular mit schwarzer und magentafarbener Schrift. Sie erhalten es in der Sekundarschule.
Erneuerung des Antrages: ein weißes Formular mit schwarzer
und magentafarbener Schrift wird Ihnen zugeschickt, insofern
Sie für das Schuljahr 2013-2014 einen Antrag eingereicht haben.
Sollten Sie diese Formulare nicht bis zum 30. Juli 2014 erhalten
haben, so wenden Sie sich bitte an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
BIS SPÄTESTENS 31. OKTOBER 2014 - PER EINSCHREIBEN
Wo muss das Antragsformular eingereicht
werden?
Beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
• für die Sekundarschulen und die Hochschule in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft
• für die Studenten, die ein Hochschul- oder Universitätsstudium im Ausland absolvieren und ihren Wohnsitz in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft haben
Bei der Dienststelle der Französischen Gemeinschaft, in der die
besuchte Sekundarschule, Hochschule oder Universität liegt.