VERSCHIEDENES Anträge für Sekundarschulen und Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft WAS IST EINE AUSGLEICHSSTUDIENBEIHILFE? Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Studienbeihilfen Gospertstraße 1 4700 Eupen 087 596 367 – 087 596 414 [email protected] www.dglive.be + www.bildungsserver.be Anträge für Sekundarschulen, Hochschulen und Universitäten in der Französischen Gemeinschaft Bureau régional de Bruxelles et du Brabant Wallon Allocations d‘études secondaires et supérieures Rue du Meiboom 16-18 1000 Bruxelles 02 413 37 37 (nur morgens) Bureau régional de Liège Allocations d‘études secondaires et supérieures Rue d’Ougrée 65, boîte 211 (2ème étage) 4031 Angleur 04 361 52 80 (Sekundar) (nur morgens) 04 361 52 90 (Hochschule - Universität) (nur morgens) Bureau régional du Hainaut Allocations d‘études secondaires et supérieures Rue du Parc 27 7000 Mons 065 555 410 (Sekundar) (nur morgens) 065 555 400 (Hochschule - Universität) (nur morgens) Bureau régional du Luxembourg Allocations d‘études secondaires Rue de Sesselich 57 6700 Arlon 063 381 600 (nur morgens) Bureau régional de Namur Allocations d‘études secondaires et supérieures Rue Van Opré 89 5100 Jambes 081 328 440 (Sekundar) (nur morgens) 081 328 403 (Hochschule - Universität) (nur morgens) Allgemeine Internet- und E-Mailadresse: www.allocations-etudes.cfwb.be [email protected] Anträge für Sekundarschulen, Hochschulen und Universitäten in der Flämischen Gemeinschaft www.ond.vlaanderen.be/studietoelagen Diese Unterstützung entspricht dem Unterschied zwischen den Beihilfen der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie wird dem Studenten gewährt, wenn: • er/sie seit 3 Jahren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft ist UND • er/sie in der Französischen Gemeinschaft studiert und dort Anrecht auf Studienbeihilfen hat. ES IST KEIN ANTRAG ERFORDERLICH! WAS IST EINE SONDERSTUDIENBEIHILFE? Wenn Sie sich in einem Härtefall finanzieller, sozialer oder pädagogischer Art befinden, kann dem Studenten für die Wiederholung eines Studienjahres - insbesondere eines ersten Studienjahres - eine Sonderstudienbeihilfe gewährt werden. Der Antragsteller muss seinen Härtefall ausführlich begründen. Die Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2014 beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden. SONDERFÄLLE MIT EINER PAUSCHALEN BEIHILFE UND EINER SPÄTEREN ÜBERPRÜFUNG DER REELLEN EINKOMMEN: Sollten Sie sich seit 2013 in einer besonderen Situation befinden (Einkommensverringerung durch Todesfall in der Familie, Pensionierung, Frühpensionierung, Scheidung, Trennung, Verlust der Hauptarbeitsstelle, Arbeitslosengeld oder Krankheit von mehr als 30 Tagen), so können für die Berechnung der Studienbeihilfen andere Einkommen als die des Jahres 2012 in Betracht gezogen werden. IBAN-NUMMER (KONTONUMMER) Die Antragsteller müssen auf dem Formular ihre IBAN-Nummer angeben. In der Sekundarschule die IBAN-Nummer des gesetzlichen Vertreters, im Universitäts- und Hochschulwesen die IBAN-Nummer des Studenten. RÜCKZAHLUNG Bei • Erhalt der Beihilfe auf betrügerischem Wege • unregelmäßigem Schulbesuch • Abwesenheit bei Prüfungen (auch zweite Sitzung) • Studienabbruch werden die Studienbeihilfen ganz oder teilweise zurückgefordert. Verantwortlicher Herausgeber: Norbert Heukemes, Generalsekretär, Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1, 4700 Eupen. www.dglive.be - Foto: © shootingankauf - Fotolia.com NÜTZLICHE ADRESSEN Studienbeihilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2014 - 2015 STICHTAG 31.10.2014 [email protected] Sie absolvieren ein Studium im Sekundar–, Universitäts– oder Hochschulwesen? Dann wird Sie dieses Faltblatt sicher interessieren. Es bietet Antworten auf die vielen Fragen, die Eltern und Studenten sich zum Thema Studienbeihilfen stellen. Bitte lesen Sie dieses Faltblatt aufmerksam durch. Es fasst alle Informationen (Adressen, Bedingungen finanzieller Art, Fristen, Formulare, usw.), die Sie zum Einreichen Ihres Antrages benötigen, übersichtlich zusammen. Zögern Sie nicht, die zuständigen Dienststellen zu kontaktieren. Sie stehen Ihnen für zusätzliche Auskünfte gern zur Verfügung. BEDINGUNGEN PÄDAGOGISCHER ART Sekundarschulwesen • Regulärer Schüler sein. Universitäts- und Hochschulwesen • Regulärer Student sein. • Kein Studienjahr gleichen oder höheren Niveaus absolvieren (siehe „Sonderstudienbeihilfen“). • Der Student, der seit maximal zwei Jahren ein Studium mit langer Studiendauer begonnen hat, behält das Anrecht auf eine Beihilfe, wenn er ein Studium kurzer Studiendauer beginnt. EINZUREICHENDE DOKUMENTE • in jedem Fall eine vollständige Kopie vom Steuerbescheid (Steuerjahr 2013 - Einkünfte 2012) des gesetzlichen Vertreters des Schülers (Vater, Mutter, Vormund, usw.), ausgestellt durch das Finanzministerium • die verschiedenen Bescheinigungen, die im Formular erwähnt werden BEDINGUNGEN FINANZIELLER ART EINREICHEN DER ANTRÄGE Um die Anzahl der Personen zu Lasten zu berechnen, berücksichtigt das Ministerium die Anzahl der Personen zu Lasten, die auf dem Steuerbescheid vermerkt sind. Wenn Sie als Antragsteller verheiratet, verwitwet oder alleinerziehend mit Kindern zu Lasten sind, wird eine zusätzliche Person zu Lasten hinzugezählt. Alle Personen, deren Behinderung mindestens 66% beträgt, werden doppelt gezählt. Welches Formular muss benutzt werden und wo können Sie es erhalten? Höchstgrenzen des Haushaltseinkommens (global steuerbares Haushaltseinkommen und getrennt steuerbares Einkommen) Steuerjahr 2013 - Einkünfte 2012. Sekundarschulwesen Für den ersten Antrag auf Studienbeihilfen verwenden Sie bitte ein blaues Formular mit schwarzer und türkisfarbener Schrift. Sie erhalten es in der Schule. Erneuerung des Antrages: ein weißes Formular mit schwarzer und türkisfarbener Schrift wird lhnen zugeschickt, insofern Sie für das Schuljahr 2013-2014 einen Antrag eingereicht haben. Studienbeihilfen im Sekundarschulwesen Universitäts- und Hochschulwesen Personen zu Lasten 0 1 2 3 4 5 6 und mehr Maximales Einkommen 10.990,43 € 18.841,70 € 25.123,33 € 31.010,16 € 36.505,38 € 41.609,02 € +5.103,64 € Studienbeihilfen im Universitäts- und Hochschulwesen sowie ergänzender beruflicher Sekundarunterricht Personen zu Lasten 0 1 2 3 4 5 6 und mehr Maximales Einkommen 12.814,57 € 20.822,43 € 27.228,10 € 33.235,63 € 38.838,55 € 44.043,35 € +5.204,80 € Studieren mehrere Mitglieder einer Familie, so zählt jeder Student für 2 Personen zu Lasten, mit Ausnahme des Antragstellers. Studenten, die ihre Sekundarschule beenden: ein rosa Formular mit schwarzer und magentafarbener Schrift. Sie erhalten es in der Sekundarschule. Erneuerung des Antrages: ein weißes Formular mit schwarzer und magentafarbener Schrift wird Ihnen zugeschickt, insofern Sie für das Schuljahr 2013-2014 einen Antrag eingereicht haben. Sollten Sie diese Formulare nicht bis zum 30. Juli 2014 erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wann muss der Antrag eingereicht werden? BIS SPÄTESTENS 31. OKTOBER 2014 - PER EINSCHREIBEN Wo muss das Antragsformular eingereicht werden? Beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: • für die Sekundarschulen und die Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft • für die Studenten, die ein Hochschul- oder Universitätsstudium im Ausland absolvieren und ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben Bei der Dienststelle der Französischen Gemeinschaft, in der die besuchte Sekundarschule, Hochschule oder Universität liegt.
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