geländersysteme 2015 Bruttopreise gültig bis 31. Mai 2015, exklusive MwSt. Ausgenommen rohstoffbedingte Preiserhöhungen/-senkungen unserer Vorlieferanten. so erreichen sie uns firmenzentrale linz tel. +43(0)732/6599-dw, [email protected] Geschäftseinheit Innenausbau (IAB) Branchen: Abteilung: Telefonverkauf Innenausbau Außendienstanforderung DW FAXE-Mail 3010/3011 903010/903011 [email protected] 1365 Geschäftseinheit Bau Metall Glas (BMG) Branchen: DW 3015 8280 FAX 903015 DW 3037 8280 FAX 903037 E-Mail [email protected] Bau- und Baunebengewerbe, konstruktiver Holzbau, Fertighausbau, Fassadenbau, Elektrounternehmen, Installateure, Bauträger Abteilung: Telefonverkauf Bau- und Baunebengewerbe Außendienstanforderung DW 3050 6473 FAX 903050 Geschäftseinheit Fachhandel und Märkte (FHM) Branchen: E-Mail [email protected] Maschinen-, Werkzeug-, Stahl-, Fahrzeug-, Anlagen- u. Heizungsbau, Eisen- u. Stahlerzeugung- Veredelung, Energie u. Solartechnik, KFZ-, u. Maschinenhändler Abteilung: Telefonverkauf Anlagen-, Maschinen- und Fahrzeugbau Außendienstanforderung Branchen: [email protected] Schlossereien, Glasereien, Portal- u. Fassadenbau, Fenster-/Türenerzeuger Metall, Wintergartenbau, Sonnenschutz u. Markisenerzeuger Abteilung: Telefonverkauf Metall- u. Glasgewerbe Außendienstanforderung Branchen: [email protected] Tischlereien, Möbelmontagen, Holzwarenproduktion, Holzindustrie, Architekten, Ämter, Behörden, Krankenhäuser, Wohnungsgenossenschaften E-Mail [email protected] [email protected] Eisenhändler, Möbelhändler und Raumausstatter, Küchenstudios, Baumärkte und Handelsketten, Baustoffhandel, Fenster- und Türenhandel, Handelsbetriebe mit Montage, Landmaschinenhandel, Hotel und Gastronomiebetriebe Abteilung: Telefonverkauf Shopgestaltung/Ladenbau Außendienstanforderung DW 3003 1346 8510 FAX E-Mail 1610 [email protected] 1610 [email protected] Geschäftseinheit Maschinen und Anlagen (GMA) Branchen: alle Branchen Abteilung: Innendienst Verkauf Holzbearbeitungsmaschinen Kundendienst Holzbearbeitungsmaschinen Innendienst Verkauf Metallbearbeitungsmaschinen Kundendienst Metallbearbeitungsmaschinen DW 1438/1458/1448 1445 1432/1434/1629 1431 FAX 1444 1657 1444 901431 E-Mail [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Geschäftseinheit Expansion Ost (GEO) Länder: Kroatien, Polen, Bosnien & Herzegowina, Rumänien, Serbien Abteilung: Telefonverkauf DW 1376 großhandelshaus wien FAX 1673 E-Mail [email protected] tel. +43(0)1/61000-dw, [email protected] Geschäftseinheit Innenausbau (IAB) Abteilung: Telefonverkauf - Allgemein DW 6150 FAX 906150 E-Mail [email protected] Geschäftseinheit Bau Metall Glas (BMG) Abteilung: Telefonverkauf - Allgemein DW 6140 FAX 906140 E-Mail [email protected] Geschäftseinheit Fachhandel und Märkte (FHM) Abteilung: Telefonverkauf - Allgemein DW 6160 FAX 906160 E-Mail [email protected] beratungs- und verkaufszentren in österreich A-3100 St. Pölten A-8054 Graz-Seiersberg A-9524 Villach A-6830 Rankweil A-6020 Innsbruck A-5072 Salzburg-Siezenheim öffnungszeiten Wiener Straße 151, Tel.: +43(0)2742/25 15 60-0*, Fax +43(0)2742/25 15 60-64, [email protected] Feldkirchner Straße 15. 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Höhe mm 102 201 088 n 958 102 201 089 n 1200 Montageart ME Preis EUR per für Bodenmontage ST 98,19 1 ST für Wandmontage mit seitlicher Anschraubplatte ST 147,28 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 088 102 201 088 102 201 089 102 201 089 Geländersysteme 2015 | 3 Geländersysteme Fertigsteher mit Klemmhalter inkl. Rohrstütze mit Auflageplatte für Rundrohr 42,4 mm Edelstahl geschliffen V2A 970 mm für Bodenmontage 8 und 10 mm Material: Höhe: Montageart: Plattenstärke: Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 201 090 n n mit 2 Klemmhaltern ST 91,32 1 ST 102 201 091 n n mit 4 Klemmhaltern ST 104,16 1 ST 102 201 092 n n mit 4 Klemmhaltern über Eck ST 116,85 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 090 102 201 090 102 201 091 102 201 092 102 201 091 102 201 092 4 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Rändelkappe gewölbt, hohl Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung ø mm 102 201 126 n Maß A mm ME Preis EUR per leicht gewölbt 102 201 127 n leicht gewölbt 33,7 x 2,0 5 ST 3,52 1 ST 42,4 x 2,0 6 ST 3,61 102 201 128 n n 1 ST 102 201 129 n leicht gewölbt 48,3 x 2,0 6 ST 5,57 1 ST leicht gewölbt, mit Mittelbohrung M8 42,4 x 2,0 6 ST 4,42 1 ST 102 201 126 102 201 127 102 201 128 102 201 129 Produktgruppe 200 C41 102 201 128 102 201 126 / 201 127 102 201 129 Rändelkappe halbrund, hohl Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 130 n Ausführung ø mm halbrund 42,4 x 2,0 Maß A mm ME 21 ST Preis EUR per 6,39 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 5 Geländersysteme Rändelkappe flach, hohl Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung ø mm ME Preis EUR per 102 201 122 n flach 33,7 x 2,0 ST 3,36 1 ST 102 201 123 n flach 42,4 x 2,0 ST 3,85 1 ST 102 201 124 n flach, mit Mittelbohrung M8 42,4 x 2,0 ST 4,91 1 ST 102 201 125 n n flach 48,3 x 2,0 ST 4,59 1 ST 102 201 122 102 201 123 Produktgruppe 200 C41 102 201 124 102 201 122 / 201 123 102 201 124 102 201 125 102 201 125 Rohrabschlusskugel Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung 102 201 171 n für Rohr ø 42,4 mm Außen ø mm ME Preis EUR per 55 ST 12,85 1 ST Produktgruppe 200 C41 6 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Rundbogen 90° Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 145 n 102 201 146 n Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm, R = 54 mm 54 20 ST 12,20 1 ST kurz, für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm 51 18 ST 13,83 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 145 A B A B 102 201 146 102 201 145 102 201 146 Schweißfitting Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 159 n 102 201 158 n n Ausführung Abmessung mm Maß A mm ME Preis EUR per Rohrbogen 90°, gemäß DIN 2605, gebeizt, ungeschliffen 42,4 x 2,0 70 ST 8,35 1 ST Rohrbogen 90°, gemäß DIN 2605, gebeizt, ungeschliffen 48,3 x 2,0 81,5 ST 10,31 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckbogen rund 90° Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 060 Ausführung n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Maß A mm ME Preis EUR per 55 ST 12,93 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 7 Geländersysteme Edelstahlbogen flexibel Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 070 n Maß A Maß B Maß C Radius ME mm mm mm mm für Rundrohr ø 42,4 x 2,0 mm 60 43 25 57 ST Preis EUR per 26,11 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckbogen rund 45° Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 059 n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per 20 29 ST 15,22 1 ST Produktgruppe 200 C41 Verbindungsmuffe rund Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 182 n 102 201 183 n 102 201 184 n n Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per für Rundrohr ø 33,7 x 2,0 mm 18 5 ST 5,65 1 ST für Rundrohr ø 42,4 x 2,0 mm 20 6 ST 7,12 1 ST für Rundrohr ø 48,3 x 2,0 mm 22,5 5,5 ST 8,92 1 ST Produktgruppe 200 C41 8 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Eckverbinder Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 067 Ausführung n Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per 51 20 ST 18,99 1 ST mit senkrechtem Abgang, für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Produktgruppe 200 C41 T-Verbinder Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 152 n 102 201 151 n n Maß A mm Maß B mm Maß C Maß D mm für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm 60 51,2 30 mit flexiblem Abgang, für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm 30 76 30 ME Preis EUR per - ST 20,46 1 ST 23 ST 31,92 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 152 102 201 152 102201151 102201151 Gelenkstück aterial: M Ausführung: Art.Nr. Edelstahl geschliffen V2A für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Verstellbereich Maß A mm Maß B mm 102 201 095 n 90-180° 22 24 102 201 096 n 0-90° 25 26,5 Maß C mm ME Preis EUR per 27 ST 24,47 1 ST - ST 24,47 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 095 102 201 096 102 201 095 102 201 096 Geländersysteme 2015 | 9 Geländersysteme Wandanschluss 90 Grad Material:Edelstahl Art.Nr. Ausführung ME 102 251 014 für Wandbefestigung, Rohr ø 42,4 x 2 mm ST Preis EUR per 37,77 1 ST Produktgruppe 200 C41 100 84 Endstück Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 087 n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Maß A mm ME 64 ST Preis EUR per 16,12 1 ST Produktgruppe 200 C41 Adapter zur Befestigung an Geländerpfosten Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 053 n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm, Sattelmaß 42,4 mm Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per 42,4 18 ST 7,29 1 ST Produktgruppe 200 C41 10 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Rohrstütze Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung Maß A Maß B Maß C Maß D ME mm mm mm mm 102 201 131 n feststehend für Rohr ø 42,4 mm 42,4 42,4 70 54 ST 102 201 132 n mit Gelenk für Rohr ø 42,4 mm 42,4 42,4 70 54 ST Preis EUR per 13,51 1 ST 15,39 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 131 102 201 132 102 201 131 102 201 132 Eckrohrstütze Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 066 Ausführung n n für Rohr ø 42,4 mm Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per 42,4 42,4 ST 18,82 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 11 Geländersysteme Verbindungsstift starr Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung ø mm Länge mm Gewinde ME Preis EUR per 75 Außen M8 / Innen M6 ST 1,97 1 ST 110 Außen M8 / Innen M6 ST 3,03 1 ST 12 90 Außen M8 ST 2,21 1 ST 12 110 Außen M8 ST 2,54 1 ST 102 201 191 n mit Gewindebohrung 12 102 201 188 n mit Gewindebohrung 12 102 201 192 n ohne Gewindebohrung 102 201 189 n ohne Gewindebohrung 102 201 191 / 102 201 188 Produktgruppe 200 C41 102 201 192 / 102 201 189 102 201 191 / 102 201 188 102 201 192 / 102 201 189 Verbindungsstift mit Gelenk aterial: M Gewinde: Edelstahl geschliffen V2A Außen M8 / Innen M6 Art.Nr. Ausführung ø mm Länge mm Maß A mm Maß B ME mm Preis EUR per 102 201 098 n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm 12 69 18,5 49 ST 5,41 1 ST 102 201 097 n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm 12 110 48,5 61 ST 6,14 1 ST Produktgruppe 200 C41 Anschraubplatte Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 149 n Ausführung ME für Rohranschluss ø 42,4 mm ST Preis EUR per 1,72 1 ST Produktgruppe 200 C41 12 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Anschraubplatte Material:Edelstahl Art.Nr. Ausführung 102 251 066 flach für geraden Handlauf Stärke mm ME 3 ST Preis EUR per 2,45 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckmontageplatte Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 065 n n Ausführung ME für Rohranschluss ø 42,4 x 2,0 mm ST Preis EUR per 4,18 1 ST Produktgruppe 200 C41 Wandanker Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 197 n Ausführung Plattengröße mm ME für Rundrohr ø 42,4 mm 160 x 90 x 6 ST Preis EUR per 53,19 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 197 102 201 197 Geländersysteme 2015 | 13 Geländersysteme Wandanker mit runder Anschlussplatte Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung Plattengröße mm Bohrung ME mm Preis EUR per 23,81 1 ST 52,21 1 ST 102 201 205 n für Rundrohr ø 42,4 mm aufliegend ø 100 x 10 mm 11 ST 102 201 204 n für Rundrohr ø 42,4 mm umschließend ø 120 x 10 mm 12,2 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 205 102 201 205 102 201 204 102 201 204 Innen/Eckrohrhalter Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 113 n n für Rohr ø 42,4 mm Maß A mm ME 50,5 ST Preis EUR per 81,01 1 ST Produktgruppe 200 C41 Außen/Eckrohrhalter Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 054 n n für Rohr ø 42,4 mm Maß A mm ME 50,5 ST Preis EUR per 81,01 1 ST Produktgruppe 200 C41 14 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Flansch innen aterial: M Ausführung: Edelstahl geschliffen V2A für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Art.Nr. 102 201 093 n ME Preis EUR per ST 23,49 1 ST Produktgruppe 200 C41 Flansch aussen Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 094 Ausführung n n Maß A mm Maß B mm Maß C mm Maß D ME mm 84,5 26 6,5 67,5 ST für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Preis EUR per 10,81 1 ST Produktgruppe 200 C41 Einpressflansch aterial: M Ausführung: Art.Nr. 102 201 074 Edelstahl geschliffen V2A für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm Maß A mm n 100 Maß B mm ME Preis EUR per 75 ST 19,89 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 15 Geländersysteme Bodenplatte aterial: M Mittelloch ø: Materialstärke: Art.Nr. Edelstahl geschliffen V2A 43 mm 8 mm Ausführung 102 201 055 n mit 3 Langlöchern 9 x 35 mm ø mm ME 100 ST Preis EUR per 11,71 1 ST Produktgruppe 200 C41 Ronde gelocht aterial: M Ausführung: Materialstärke: Art.Nr. Edelstahl einseitig geschliffen V2A mit 3 Außenbohrungen ø 11 mm 6 mm Maß A mm Maß B mm Maß C mm ME Preis EUR per 102 201 142 n 100 75 43 ST 10,15 1 ST 102 201 135 n n 120 98 49 ST 13,75 1 ST Produktgruppe 200 C41 Abdeckrosette aterial: M Materialstärke: Art.Nr. Edelstahl geschliffen V2A 1,5 mm Ausführung Maß C mm Maß A mm Maß E mm ME Preis EUR per 4,75 1 ST 4,75 1 ST 102 201 143 n einzeln im Polybeutel verpackt 105 42,8 16 ST 102 201 144 n n einzeln im Polybeutel verpackt 105 48,6 16 ST Produktgruppe 200 C41 16 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem rund Abdeckrosette zweiteilig • erleichtert die Montage • optimal zum Nachrüsten bestehender Gewerke geeignet Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung Maß A Maß B Maß C Maß D Maß E ME mm mm mm mm mm Preis EUR per 102 201 172 n für Rundrohr 42,4 mm 105 43 79 16 25 ST 18,82 1 ST 102 201 173 n n für Rundrohr 48 mm 125 49 99 16 25 ST 26,11 1 ST Produktgruppe 200 C41 Ronde ungelocht Material: Edelstahl einseitig geschliffen V2A Art.Nr. ø mm Materialstärke mm ME Preis EUR per 102 201 137 n 42 4 ST 1,48 1 ST 102 201 138 n 48 4 ST 1,72 1 ST 102 201 139 n 60 4 ST 2,62 1 ST 102 201 141 n 80 4 ST 4,18 1 ST 102 201 133 n 100 6 ST 9,82 1 ST 102 201 134 n 120 6 ST 12,44 1 ST 102 201 136 n 140 8 ST 24,14 1 ST Produktgruppe 200 C41 Scheibe gewölbt aterial: M Abmessung: Art.Nr. 102 201 147 n Edelstahl geschliffen V2A 42,4 x 1,5 x 2,0 mm Ausführung ME für Rohr ø 42,4 mm ST Preis EUR per 0,74 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 17 Geländersysteme Handlaufträger mit Anschweißende • Trägerbügel geschweißt Edelstahl geschliffen V2A Material: Art.Nr. 102 201 112 n 102 201 393 n Ausführung Bohrung mm ME Preis EUR per mit flacher Rosette ø 70 x 4 mm, ohne Gewinde 3 Löcher gesenkt 3 x 8,2 ST 8,11 1 ST mit flacher Rosette ø 70 x 4 mm, ohne Gewinde 2 Löcher gesenkt 3 x 8,2 ST 6,13 1 ST Produktgruppe 200 C41 102201112 69 69 ø 12 ø 12,2 ø 8,2 4 50 102201393 ø 70 102201112 102201393 Handlaufträger mit Anschweißende und Abdeckrosette • mit Abdeckrosette ø 70 mm zum Aufklipsen Edelstahl geschliffen V2A Material: Art.Nr. Ausführung 102 286 031 zum Anschweißen Wandabstand mm ME Preis EUR per 72 ST 11,18 1 ST Produktgruppe 200 C41 73 12 18 70 60 7 39 70 4 18 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Handlaufträger, Stabhalter Handlaufträger mit Anschraubplatte • Trägerbügel geschweißt • mit flacher Rosette ø 70 x 4 mm Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 111 n Ausführung Bohrung mm ME Preis EUR per Anschluss für Rohr ø 42,4 mm gesenkt 3 x 8,3 ST 9,58 1 ST Produktgruppe 200 C41 Handlaufträger starr, mit Anschraubplatte für die Verwendung mit einer Abdeckrosette Edelstahl geschliffen V2A Material: Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 251 040 passende Rosette Art.-Nr. 102 251 042 ST 9,95 1 ST Produktgruppe 200 C41 65 72 45 5 12 80 35 65 4 Geländersysteme 2015 | 19 Geländersysteme Handlaufträger schwenkbar mit Anschraubplatte für die Verwendung mit einer Abdeckrosette Edelstahl geschliffen V2A Material: Art.Nr. Ausführung ME 102 251 041 passende Rosette Art.-Nr. 102 251 050 ST Preis EUR per 17,18 1 ST Produktgruppe 200 C41 65 72 45 74 35 65 Abdeckrosetten Material:Edelstahl Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 251 042 für Handlaufträger starr, Bohrung 12,5 mm, Rosette 70 x 12,5 mm ST 3,41 1 ST 102 251 050 für Handlaufträger mit Gelenk, Bohrung 14,5 mm, Rosette 70 x 12,5 mm ST 3,82 1 ST Produktgruppe 200 C41 Handlaufträger mit Cliprosette Trägerbügel geschweißt, mit Innengewinde M6 Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 110 n Ausführung ME mit flacher Ronde ø 70 x 4 mm ST Preis EUR per 9,58 1 ST Produktgruppe 200 C41 20 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Handlaufträger, Stabhalter Stiegengriffstütze Edelstahl gebogen Material: Art.Nr. Edelstahl rostfrei Rosetten ø Wandabstand bis Ausführung mm Handlaufmitte mm ME Preis EUR per ST 9,68 1 ST 11,05 1 ST 102 286 003 61 75 mit Stockschraube 8 x 70 mm 102 286 009 78 72 mit 3 versenkten Schraublöchern ST Produktgruppe 200 C41 65 65 75 72 45 45 102 286 003 20 49 50 6 54 12 61 2 78 102 286 003 102 286 009 102 286 009 Stiegengriffstütze Edelstahl gerade aterial: M Wandabstand: Art.Nr. Ausführung 102 286 014 mit Stockschraube M8x70 Edelstahl rostfrei 58 mm Rosetten ø mm ME 60 ST Preis EUR per 8,86 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 21 Geländersysteme Handlaufträger V2A für Glasanschluss Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 201 108 n n mit Gelenk, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm ST 20,87 1 ST 102 201 109 n n starr, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm ST 16,78 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 108 102 201 109 102 201 108 102 201 109 Handlaufträger V4A für Glasanschluss Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. 102 201 163 n n 102 201 164 n n Ausführung ME Preis EUR per starr, höhenverstellbar, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm, dreiteilig ST 37,64 1 ST mit Gelenk, höhenverstellbar, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm, mehrteilig ST 37,64 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 163 102 201 163 102 201 164 102 201 164 22 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Handlaufträger, Stabhalter Querstabhalter aterial: M Bohrung: Edelstahl geschliffen V2A 12,2 mm Art.Nr. ø mm ME Preis EUR per 102 201 121 n für geraden Anschluss, Kopfteil flach Ausführung 22 ST 3,20 1 ST 102 201 120 n für Rohr ø 42,4 mm, Kopfteil flach 22 ST 3,20 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 121 102 201 120 102 201 121 102 201 120 Stabclip Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 148 n Ausführung ME ø Bohrung A = 12,2 mm, Bohrung B = 10,2 mm ST Preis EUR per 7,37 1 ST Produktgruppe 200 C41 Traversenhalter mit Kopfbohrung aterial: M Bohrung ø: Art.Nr. 102 201 150 n Edelstahl geschliffen V2A 12,2 mm Ausführung ME Preis EUR per mit Kopfbohrung, für Rohr ø 42,4 mm ST 2,79 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 23 Geländersysteme Verbinder rund Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Ausführung 102 201 181 n Bohrung ø 12,2 mm Außen ø mm ME 18 ST Preis EUR per 4,67 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckverbinder 90° mit Bohrung aß A: M Maß B: Material: ø 16 mm 37 mm Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 068 n n Ausführung ME Preis EUR per mit Bohrung ø 12,2 mm ST 11,71 1 ST Produktgruppe 200 C41 Gelenkverbinder aß A: M Material: ø 16 mm Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 099 n n Ausführung ME Bohrung ø 12,2 mm ST Preis EUR per 9,74 1 ST Produktgruppe 200 C41 24 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Handlaufträger, Stabhalter Vollkugel Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 193 Ausführung n Außen ø mm ME 25 ST mit einseitigem Sackloch ø 12,2 mm Preis EUR per 3,61 1 ST Produktgruppe 200 C41 Schraubterminal aterial: M Edelstahl geschliffen V4A Gewinde:M6 Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 201 177 n gerade, für 4 mm Seil ST 15,63 1 ST 102 201 178 n mit Gelenk, für 4 mm Seil ST 18,41 1 ST 102 201 177 Produktgruppe 200 C41 102 201 178 102 201 177 102 201 178 Traversenhalter Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 201 174 n für 4 mm Draht, gerader Anschluss ST 6,22 1 ST 102 201 175 n für 4 mm Draht, für Rohr ø 42,4 mm ST 6,22 1 ST Produktgruppe 200 C41 Zubehör Art.Nr. Beschreibung ME 106 829 304 Edelstahl - Rundstange 1.4301, Werksgeschliffen 4 mm kg 107 856 654 Niro-Drahtseil Edelstahl A4 ø 4 mm 7 x 7 Litzen m Preis EUR per 10,00 1 kg 5,50 1m N Geländersysteme 2015 | 25 Geländersysteme Plattenhalter lattenstärke: P Material: Art.Nr. 1,5 - 4,0 mm Edelstahl geschliffen V2A ø mm ME Preis EUR per 102 201 118 n für geraden Anschluss Ausführung 32 ST 9,25 1 ST 102 201 119 n für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm 32 ST 9,25 1 ST Produktgruppe 200 C41 Endkappe eckig Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per 102 201 076 n 25 25 ST 3,77 1 ST 102 201 078 n 30 30 ST 3,93 1 ST 102 201 079 n 40 40 ST 5,41 1 ST 102 201 080 n 60 40 ST 7,04 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckbogen eckig 90° Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung 102 201 162 n für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm Maß A mm Maß B mm ME Preis EUR per 40 25 ST 22,91 1 ST Produktgruppe 200 C41 26 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Geländersystem eckig Verbindungsmuffe eckig Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. 102 201 176 n Ausführung Abmessung mm für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 Maß A mm ME 25 ST Preis EUR per 15,14 1 ST Produktgruppe 200 C41 Handlaufträger Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 157 n Ausführung ME für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm, Anschluss gerade ST Preis EUR per 18,82 1 ST Produktgruppe 200 C41 Wand- und Bodenflansch Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung 102 201 161 n 102 201 160 n Maß A mm Maß B mm Maß C mm Maß D mm ME Preis EUR per für Aufnahme Vierkantrohr 40 x 40 mm 79 58 - - ST 22,91 1 ST für Anschluss Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm 80 64 6,2 25 ST 20,87 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 161 102 201 160 102 201 161 102 201 160 Geländersysteme 2015 | 27 Geländersysteme Wandanker Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 195 n Ausführung Plattengröße mm ME für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm 110 x 80 x 10 ST Preis EUR per 48,93 1 ST Produktgruppe 200 C41 Glaspunkthalter 30 mit AbP Material: Schraube: Glasstärke bis: Art.Nr. Edelstahl geschliffen V4A Gewindestift M8 18 mm Glasbohrung mm Außen ø mm ME Preis EUR per 102 201 165 n gerade Ausführung 12 30 ST 11,87 1 ST 102 201 166 n für Rohranschluss ø 42,4 mm 12 30 ST 11,87 1 ST Produktgruppe 200 C41 28 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Punkthalter und Klemmbeschläge Glaspunkthalter 50 mit AbP Schraube: Glasstärke bis: Material: Art.Nr. Gewindestift M12 18 mm Edelstahl geschliffen V4A Ausführung Glasbohrung mm Außen ø mm ME 102 201 167 n gerade 18 50 102 201 168 n für Rohranschluss ø 42,4 mm 18 50 Preis EUR per ST 16,61 1 ST ST 16,61 1 ST Produktgruppe 200 C41 Glaspunkthalter 70 mit AbP Schraube: Glasstärke bis: Material: Art.Nr. Gewindestift M12 18 mm Edelstahl geschliffen V4A Ausführung 102 201 169 n 102 201 170 n Glasbohrung mm Außen ø mm ME Preis EUR per gerade 18 70 ST 28,64 1 ST für Rohranschluss ø 42,4 mm 18 70 ST 28,64 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 29 Geländersysteme Glasklemmbeschlag 1022 für Rundrohr 42,4 mm Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e Gummieinlagen Form:halbrund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Edelstahl geschliffen V2A Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas 8 - 10 mm Art.Nr. Plattenstärke mm Werk.Nr. ME Preis EUR per 102 285 915 8 - 10 1022.01 ST 11,02 1 ST Produktgruppe 200 C41 Glasklemmbeschlag 1022 für Vierkantrohr Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e Gummieinlagen Form:halbrund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Edelstahl geschliffen V2A Material: Verwendung: Vierkantrohr, Glas 8 - 10 mm Art.Nr. Plattenstärke mm Werk.Nr. ME 102 285 914 8 - 10 1022.02 ST Preis EUR per 11,02 1 ST Produktgruppe 200 C41 Einlage zu Klemmbeschlag 1022... Art.Nr. Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 938 8 PAA 0,39 1 PAA 102 285 943 8,76 PAA 0,39 1 PAA 102 285 948 10 PAA 0,39 1 PAA Produktgruppe 200 C41 Symbolbild 30 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Punkthalter und Klemmbeschläge Glasklemmbeschlag 1025 für Rundrohr 42,4 mm Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e Gummieinlagen Form:halbrund Abmessung: 63 x 45 x 30 mm Material: Edelstahl geschliffen V2A Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas 10,76 - 12,76 mm Art.Nr. Plattenstärke mm Werk.Nr. ME Preis EUR per 102 285 924 10,76 - 12,76 1025.01 ST 11,54 1 ST Produktgruppe 200 C41 Glasklemmbeschlag 1025 für Vierkantrohr Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e Gummieinlagen Form:halbrund Abmessung: 63 x 45 x 30 mm Edelstahl geschliffen V2A Material: Verwendung: Vierkantrohr, Glas 10,76 - 12,76 mm Art.Nr. Plattenstärke mm Werk.Nr. ME 102 285 919 10,76 - 12,76 1025.02 ST Preis EUR per 11,54 1 ST Produktgruppe 200 C41 Einlage zu Klemmbeschlag 1025... Art.Nr. 102 285 953 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 10,76 PAA 0,42 1 PAA 102 285 957 12 PAA 0,42 1 PAA 102 285 974 12,76 PAA 0,42 1 PAA Produktgruppe 200 C41 Symbolbild Geländersysteme 2015 | 31 Geländersysteme Glasklemmbeschlag 1026 für Rundrohr Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e Gummieinlagen Form:eckig Abmessung: 55 x 55 x 35 mm Material: Edelstahl geschliffen V2A Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas 8 - 12,76 mm Art.Nr. Plattenstärke mm Werk.Nr. ME Preis EUR per 102 285 933 8 - 12,76 1026.01 ST 16,68 1 ST Produktgruppe 200 C41 Glasklemmbeschlag 1026 für Vierkantrohr Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e Gummieinlagen Form:eckig Abmessung: 55 x 55 x 35 mm Material: Edelstahl geschliffen V2A Vierkantrohr, Glas 8 - 12,76 mm Verwendung: Art.Nr. Plattenstärke mm Werk.Nr. ME Preis EUR per 102 285 928 8 - 12,76 1026.02 ST 16,68 1 ST Produktgruppe 200 C41 Einlage zu Klemmbeschlag 1026... Art.Nr. Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 975 8 PAA 0,88 1 PAA 102 285 976 8,76 PAA 0,88 1 PAA 102 285 977 10 PAA 0,88 1 PAA 102 285 990 10,76 PAA 0,88 1 PAA 102 285 992 12 PAA 0,88 1 PAA 102 285 998 12,76 PAA 0,88 1 PAA Symbolbild Produktgruppe 200 C41 32 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Punkthalter und Klemmbeschläge Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit ESG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:rund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Edelstahl geschliffen V4A Material: Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas ESG Prüfung: ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB Ø9 63 16 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 844 8 ST 18,88 1 ST 102 285 849 10 ST 18,88 1 ST 28 4 28 R 21 Produktgruppe 200 C50 8 -10 Art.Nr. 45 Ø6 Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit VSG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:rund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas VSG ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung Prüfung: beantragt) Ø9 63 16 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 468 8,76 ST 18,88 1 ST 102 285 469 10,76 ST 18,88 1 ST 28 4 28 R 21 8,76-1 0,76 Art.Nr. 45 Ø6 Produktgruppe 200 C50 Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit ESG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:rund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Rundrohr 48,3 mm, Glas ESG Prüfung: ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB Ø9 63 16 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 958 8 ST 18,88 1 ST 102 285 962 10 ST 18,88 1 ST Produktgruppe 200 C50 28 4 28 R 24 Ø6 Geländersysteme 2015 | 6 -10 Art.Nr. 45 33 Geländersysteme Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit VSG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:rund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Rundrohr 48,3 mm, Glas VSG Verwendung: Prüfung: ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung beantragt) Ø9 63 4 16 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 470 8,76 ST 18,88 1 ST 102 285 471 10,76 ST 18,88 1 ST 28 28 R 24 8,76-1 0,76 Art.Nr. 45 Ø6 Produktgruppe 200 C50 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit ESG Lieferumfang: Gummi-Einlagen, 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen 45 63 Form:rund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Vierkantrohr, Glas ESG Verwendung: Prüfung: ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB 4 28 28 16 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 929 8 ST 18,88 1 ST 102 285 939 10 ST 18,88 1 ST 8 -10 Art.Nr. Ø9 Ø6 Produktgruppe 200 C50 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit VSG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:rund Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Vierkantrohr, Glas VSG Prüfung: ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung beantragt) 63 16 ME Preis EUR per 8,76 ST 18,88 1 ST 102 285 467 10,76 ST 18,88 1 ST Produktgruppe 200 C50 | Geländersysteme 2015 4 28 Ø6 8,76-10,76 Plattenstärke mm 102 285 466 34 Ø9 28 Art.Nr. 45 www.schachermayer.at Punkthalter und Klemmbeschläge Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit ESG Hinweis: Bei Glasklemmbeschlägen mit der Abmessung 45 x 45 mm ist die Verwendung von einem Sicherungsstift nicht möglich. Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:eckig 45 x 45 x 28 mm Abmessung: Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas ESG Prüfung: ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB Ø9 45 28 R 21 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 483 8 ST 18,88 1 ST 102 285 484 10 ST 18,88 1 ST 8-10 Art.Nr. 45 16 4 Produktgruppe 200 C50 Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit ESG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:eckig Abmessung: 55 x 55 x 34 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Rundrohr 48,3 mm, Glas ESG ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB Prüfung: Ø9 55 4 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 472 8 ST 24,59 1 ST 102 285 473 10 ST 24,59 1 ST 102 285 474 12 ST 24,59 1 ST 24 34 R 24 8-12 Art.Nr. 55 Ø6 16 Produktgruppe 200 C50 Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit VSG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:eckig Abmessung: 55 x 55 x 34 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Rundrohr 48,3 mm, Glas VSG Prüfung: ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung beantragt) Ø9 55 4 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 478 8,76 ST 24,59 1 ST 102 285 479 10,76 ST 24,59 1 ST 102 285 480 12,76 ST 24,59 1 ST 24 34 R 24 16 Ø6 8,76-12,76 Art.Nr. 55 Produktgruppe 200 C50 Geländersysteme 2015 | 35 Geländersysteme Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit ESG Hinweis: Bei Glasklemmbeschlägen mit der Abmessung 45 x 45 mm ist die Verwendung von einem Sicherungsstift nicht möglich. Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:eckig 45 x 45 x 28 mm Abmessung: Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Vierkantrohr, Glas ESG Prüfung: ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB Ø9 45 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 481 8 ST 18,88 1 ST 102 285 482 10 ST 18,88 1 ST 28 8-10 Art.Nr. 45 Produktgruppe 200 C50 16 4 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit ESG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:eckig Abmessung: 55 x 55 x 34 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Vierkantrohr, Glas ESG ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB Prüfung: 55 Ø9 55 4 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 903 8 ST 24,59 1 ST 102 285 906 10 ST 24,59 1 ST 102 285 908 12 ST 24,59 1 ST 24 34 8-12 Art.Nr. Ø6 16 Produktgruppe 200 C50 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit VSG Lieferumfang: Gummi-Einlagen 2 Klemmschrauben M6 2 Abdeckkappen Form:eckig Abmessung: 55 x 55 x 34 mm Material: Edelstahl geschliffen V4A Verwendung: Vierkantrohr, Glas VSG Prüfung: ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung beantragt) Ø9 55 4 Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 475 8,76 ST 24,59 1 ST 102 285 476 10,76 ST 24,59 1 ST 102 285 477 12,76 ST 24,59 1 ST 24 34 16 Ø6 8,76-12,76 Art.Nr. 55 Produktgruppe 200 C50 36 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Punkthalter und Klemmbeschläge Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit ESG orm:rund F Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Zink roh Material: Verwendung: Rundrohr 42,4 mm, Glas ESG Prüfung: ETA-10/0063, ABZ: Z-70.5-133, nur für 8 und 10 mm ESG Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 835 n 6 ST 9,17 1 ST 102 285 840 n 8 ST 9,17 1 ST 102 285 845 n 10 ST 9,17 1 ST Produktgruppe 200 C50 Ø9 63 16 28 4 28 R 21 6-10 Art.Nr. 45 Ø 6 Sicherungsstift Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit VSG orm:rund F Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Material: Zink Edelstahl-Effekt Rundrohr 42,4 mm, Glas VSG Verwendung: Prüfung: ETA-10/0063, ABP-2009-012, nur für 10,76 mm VSG Art.Nr. Plattenstärke mm ME Preis EUR per 102 285 078 8,76 ST 19,40 1 ST 102 285 080 10,76 ST 19,40 1 ST 45 Ø9 63 16 4 28 Produktgruppe 200 C50 R 21 8,76-1 0,76 28 Ø6 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, eckig 55 x 55 mit ESG orm:eckig F Abmessung: 55 x 55 x 34 mm Verwendung: Vierkantrohr eckig 55 x 55, Glas ESG Prüfung:- Ø9 Plattenstärke mm Material ME Preis EUR per 102 285 911 8 Zink roh ST 10,23 1 ST 102 285 921 8 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 912 10 Zink roh ST 10,23 1 ST 102 285 922 10 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 913 12 Zink roh ST 10,23 1 ST 102 285 923 12 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 55 4 24 34 Produktgruppe 200 C50 16 Ø6 8-12 Art.Nr. 55 Sicherungsstift Geländersysteme 2015 | 37 Geländersysteme Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, eckig 55 x 55 mit VSG orm:eckig F Abmessung: 55 x 55 x 34 mm Vierkantrohr eckig 55 x 55, Glas VSG Verwendung: Prüfung:- Ø9 Plattenstärke mm Material ME Preis EUR per 102 285 087 8,76 Zink roh ST 10,23 1 ST 102 285 090 8,76 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 088 10,76 Zink roh ST 10,23 1 ST 102 285 091 10,76 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 089 12,76 Zink roh ST 10,23 1 ST 102 285 092 12,76 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 55 4 24 34 Produktgruppe 200 C50 8,76-12,76 Art.Nr. 55 Ø6 16 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 63 x 45 mit ESG Plattenstärke mm Material ME Preis EUR per 102 285 925 6 Zink roh ST 9,17 1 ST 102 285 935 6 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 926 8 Zink roh ST 9,17 1 ST 102 285 936 8 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 937 10 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST Ø9 63 16 4 28 Produktgruppe 200 C50 Ø 6 Sicherungsstift 6-10 Art.Nr. 45 28 orm:rund F Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Verwendung: Vierkantrohr rund 63 x 45, Glas ESG ETA-10/0063, ABZ: Z-70.5-133, nur für 8 und 10 mm Prüfung: ESG Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 63 x 45 mit VSG Plattenstärke mm Material ME Preis EUR per 102 285 081 8,76 Zink roh ST 9,17 1 ST 102 285 082 8,76 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 10,76 Zink roh ST 9,17 1 ST 10,76 Zink Edelstahl-Effekt ST 19,40 1 ST 102 285 083 n 102 285 084 Produktgruppe 200 C50 Ø9 63 16 Ø6 38 | Geländersysteme 2015 4 28 8,76-10,76 Art.Nr. 45 28 orm:rund F Abmessung: 63 x 45 x 28 mm Verwendung: Vierkantrohr rund 63 x 45, Glas VSG Prüfung: ETA-10/0063, ABP-2009-012, nur für 10,76 mm VSG www.schachermayer.at Punkthalter und Klemmbeschläge Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 60 x 55 mit ESG orm:rund F Abmessung: 60 x 55 x 34 mm Vierkantrohr rund 60 x 55, Glas ESG Verwendung: Prüfung: ETA-10/0063, ABZ: Z-70.5-129 Art.Nr. 102 285 860 55 Plattenstärke mm Material ME Preis EUR per 12 Zink roh ST 10,40 1 ST 12 Zink Edelstahl-Effekt ST 18,19 1 ST n 102 285 862 Ø9 60 4 Produktgruppe 200 C50 28 16 Ø6 Sicherungsstift 8-12 34 Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 60 x 55 mit VSG orm:rund F Abmessung: 60 x 55 x 34 mm Verwendung: Vierkantrohr rund 60 x 55, Glas VSG ETA-10/0063, ABP-2009-012 Prüfung: Art.Nr. 102 285 085 n 102 285 086 Plattenstärke mm Material ME Preis EUR per 12,76 Zink roh ST 10,40 1 ST 12,76 Zink Edelstahl-Effekt ST 18,19 1 ST Produktgruppe 200 C50 Sicherungsstifte Ein Stück pro Glasfeld oben rechts verwenden. Länge nach jeweiliger Tiefe der Klemmbeschläge. Material Aluminium. Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 284 935 6 x 23 mm, für 28-mm-Klemmen ST 0,69 1 ST 102 284 936 6 x 28 mm, für 34-mm-Klemmen ST 0,69 1 ST Produktgruppe 200 C50 Geländersysteme 2015 | 39 Geländersysteme Croso Nurglas Geländersysteme • • • edle Optik perfekte Verarbeitung rationelle Montage 40 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Nurglasprofile Bodenprofil vorgesetzt • für öffentliche Bereiche mit "Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP)" und statischer Berechnung Material: Aluminium Edelstahl-Effekt Art.Nr. 102 201 056 Ausführung n n zur vorgesetzten Montage Werkslänge mm ME Preis EUR per 6000 ST 1.433,51 1 ST Produktgruppe 200 C41 Bodenprofil vorgesetzt für Abdeckprofile • für öffentliche Bereiche mit "Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP)" und statischer Berechnung Hinweis: ohne Abdeckprofil Material: Aluminium Edelstahl-Effekt Art.Nr. 102 201 058 Ausführung n n zur vorgesetzten Montage für Abdeckprofil Werkslänge mm ME 6000 ST Preis EUR per 1.462,97 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 41 Geländersysteme Abdeckprofil für Bodenprofile zur vorgesetzten Montage massive und hochwertige Ausführung Aluminium Edelstahl-Effekt Material: Art.Nr. Ausführung 102 201 048 n n 102 201 049 n n Werkslänge mm ME Preis EUR per gerade 6000 ST 814,94 1 ST mit Schräge 6000 ST 613,66 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 048 102 201 049 102 201 048 102 201 049 42 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Nurglasprofile Bodenprofil aufgesetzt für öffentliche Bereiche mit "Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP)" und statischer Berechnung Material: Aluminium Edelstahl-Effekt Art.Nr. 102 201 057 Ausführung n n Werkslänge mm ME Preis EUR per 6000 ST 1.035,86 1 ST zur aufgesetzten Montage Produktgruppe 200 C41 Eckwinkel für Bodenprofil aufgesetzt Material: Aluminium Edelstahl-Effekt Art.Nr. 102 201 069 n n Ausführung Abmessung mm ME Preis EUR per für Bodenprofil zur aufgesetzten Montage 300 x 300 ST 261,83 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 43 Geländersysteme Montageempfehlung (D einzulegen. Anschließend werden die Gläser eingestellt und es können die Distanzstücke CN1900400 - 430 eingesetzt werden. Mit Keildichtung CN1900200 wird jeweils links und rechts ausgerichtet und verklotzt. U-Dichtung für Bodenprofile für absturzsichernde Verglasung im öffentlichen Bereich Hinweis: Bedarf 4 Stück pro Meter Material:Kunststoff Art.Nr. Ausführung Glasstärke mm ME Preis EUR per 102 201 153 n n für Bodenprofile mit Statik 16,76 - 17,52 ST 4,83 1 ST 102 201 156 n n für Bodenprofile mit Statik 20,76 - 21,52 ST 4,83 1 ST Produktgruppe 200 C41 Keildichtung für Bodenprofile Hinweis: Bedarf 8 Stück pro Meter Material:Kunststoff Art.Nr. 102 201 115 n n Länge mm ME Preis EUR per 100 ST 1,23 1 ST Produktgruppe 200 C41 Abschlussdichtung für Bodenprofile Material:Kunststoff Art.Nr. Länge m ME Preis EUR per 102 201 050 n n für Glasstärke 16,76 - 17,52 mm Ausführung 30 ST 122,74 1 ST 102 201 051 n n für Glasstärke 20,76 - 21,52 mm 30 ST 122,74 1 ST Produktgruppe 200 C41 44 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Nurglasprofile Endkappe für Bodenprofile Material: Aluminium Edelstahl-Effekt Art.Nr. Ausführung ME Preis EUR per 102 201 086 n n für vorgesetzte Montage ohne Abdeckprofil ST 45,01 1 ST 102 201 082 n n für vorgesetzte Montage mit Abdeckprofil / schräg ST 71,19 1 ST 102 201 081 n n für vorgesetzte Montage mit Abdeckprofil / gerade ST 71,19 1 ST 102 201 085 n n für aufgesetzte Montage ST 45,01 1 ST Produktgruppe 200 C41 102 201 086 102 201 082 102 201 086 102 201 081 102 201 082 102 201 085 102 201 081 102 201 085 Geländersysteme 2015 | 45 Geländersysteme Nutrohr rund Hinweis: ohne Gummidichtung Material: Abmessung: Art.Nr. 102 201 071 Edelstahl geschliffen V2A ø 42,4 x 1,5 mm Maß A mm Maß B mm Werkslänge mm ME 24 24 5000 ST n Preis EUR per 171,83 1 ST Produktgruppe 200 C41 Zubehör Art.Nr. Beschreibung ME Preis EUR per 102 201 101 n Gummidichtung für Glasstärke 12,0 - 16,76 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m 102 201 103 n Gummidichtung für Glasstärke 16,76 - 18,0 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m 102 201 105 n Gummidichtung für Glasstärke 18,0 - 21,52 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m 102 201 107 n Gummidichtung für Glasstärke 8,0 - 10,76 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m Endkappe für Nutrohr rund Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 083 n Ausführung ME flach für Rohr ø 42,4 x 1,5 mm ST Preis EUR per 9,09 1 ST Produktgruppe 200 C41 Verbinder für Rundrohr Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 179 n Ausführung ME Preis EUR per für Nutrohr ø 42,4 x 1,5 mm ST 14,73 1 ST Produktgruppe 200 C41 46 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Nurglasprofile Eckbogen 90° horizontal für Nutrohr aß A: M Maß B: Maß C: Maß D: Material: - mm - mm 30 mm 40 mm Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 061 n Ausführung ME für Nutrohr rund ø 42,4 x 1,5 mm ST Preis EUR per 23,32 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckbogen 90° vertikal für Nutrohr aß A: M Maß B: Maß C: Maß D: Material: 29 mm 10 mm 30 mm - mm Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 064 n Ausführung ME Preis EUR per für Nutrohr rund ø 42,4 x 1,5 mm ST 31,10 1 ST Produktgruppe 200 C41 Adapter zur Befestigung an Geländerpfosten Höhe: Material: 30 mm Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 052 n Ausführung ME für Edelstar-Nutrohr ø 42,4 mm ST Preis EUR per 12,36 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 47 Geländersysteme Wandanker für Nutrohr Material: Edelstahl geschliffen V2A Art.Nr. 102 201 196 n n Ausführung ME für Nutrohr ø 42,4 x 1,5 mm ST Preis EUR per 47,87 1 ST Produktgruppe 200 C41 Nutrohr eckig bmessung: A Maß C: Maß D: Maß E: Maß F: Material: Art.Nr. 40 x 40 mm 24 mm 24 mm 22 mm 1,5 mm Edelstahl geschliffen V2A Ausführung 102 201 116 n Werkslänge mm ME Preis EUR per 6000 ST 328,93 1 ST geglüht, biegefähig Produktgruppe 200 C41 Zubehör Art.Nr. Beschreibung ME Preis EUR per 102 201 101 n Gummidichtung für Glasstärke 12,0 - 16,76 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m 102 201 103 n Gummidichtung für Glasstärke 16,76 - 18,0 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m 102 201 105 n Gummidichtung für Glasstärke 18,0 - 21,52 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m 102 201 107 n Gummidichtung für Glasstärke 8,0 - 10,76 mm, Kunststoff/EPDM m 9,93 1m Endkappe für Nutrohr eckig Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung 102 201 084 n für Nutrohr 40 x 40 x 1,5 mm Maß A mm Maß B mm Maß C mm ME Preis EUR per 40 40 30 ST 12,93 1 ST Produktgruppe 200 C41 48 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Nurglasprofile Verbinder für Vierkantrohr aterial: M Edelstahl geschliffen V4A Gewinde:M6 Art.Nr. 102 201 180 Ausführung n Maß A mm Maß B mm Maß C mm ME Preis EUR per 40 40 30 ST 13,51 1 ST für Nutrohr 40 x 40 x 1,5 mm Produktgruppe 200 C41 Eckbogen 90° horizontal für Nutrohr Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. 102 201 062 Ausführung n für Nutrohr eckig 40 x 40 x 1,5 mm Maß A mm Maß B mm Maß C mm 40 40 35 Maß D ME mm 30 ST Preis EUR per 36,01 1 ST Produktgruppe 200 C41 Eckbogen 90° vertikal für Nutrohr Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. 102 201 063 Ausführung n für Nutrohr eckig 40 x 40 x 1,5 mm Maß A mm Maß B mm Maß C mm 40 40 35 Maß D ME mm 30 ST Preis EUR per 36,01 1 ST Produktgruppe 200 C41 Geländersysteme 2015 | 49 Geländersysteme Wand- und Bodenflansch für Nutrohr Material: Edelstahl geschliffen V4A Art.Nr. Ausführung 102 201 194 n für Aufnahme Nutrohr 40 x 40 x 1,5 mm Maß A mm Maß B mm Maß C mm Maß D mm ME Preis EUR per 90 90 66 66 ST 49,10 1 ST Produktgruppe 200 C41 Kantenschutzprofil bmessung: A Material: Art.Nr. 27 x 25,5 x 1,5 mm Edelstahl geschliffen V2A Ausführung 102 201 114 n n Werkslänge mm ME 6000 ST Nut 24 x 24 mm Preis EUR per 198,34 1 ST Produktgruppe 200 C41 Gummidichtung Material:Kunststoff/EPDM Art.Nr. Ausführung Glasstärke mm ME Preis EUR per 102 201 107 n für Nut 24 x 24 mm 8,0 - 10,76 m 9,93 1m 102 201 101 n für Nut 24 x 24 mm 12,0 - 16,76 m 9,93 1m 102 201 103 n für Nut 24 x 24 mm 16,76 - 18,0 m 9,93 1m 102 201 105 n für Nut 24 x 24 mm 18,0 - 21,52 m 9,93 1m Produktgruppe 200 C41 102 201 107 50 | Geländersysteme 2015 102 201 101/103 102 201 105 www.schachermayer.at Kleber und Reiniger Fügeverbindung Anwendung STALOC Fügeverbindungen: • Sicherung / Befestigung von Press-, Spiel- oder Schrumpfpassungen zwischen metallischen Fügepartnern • Ersatz von mechanischen Sicherungsmitteln Die STALOC Fügeverbindungen unterscheiden zwei wesentliche Merkmale: Mittelfeste Fügeverbindung: • mit normalem Werkzeug demontierbar, z.B. für Wartungs- / Reparaturzwecke Hochfeste Fügeverbindung: • für Verbindung die nicht mehr gelöst werden soll • zur Herstellung von dauerhaften Welle-Nabe Verbindungen • gezielte Lösung der Fügeverbindung nur durch hohe Temperatur am Substrat möglich (300°C) Type: Spaltfüllvermögen: 6S38 hochfest 0,2 mm Art.Nr. Farbe Inhalt Viskosität Temperaturbe- für Gewinde VPE ME ml mPa·s ständigkeit °C 110 611 734 grün 10 2500 -55 bis +150 bis M36 12 ST Preis EUR per 9,70 1 ST Produktgruppe D00 D06 Aktivator für anaerobe Klebstoffe Beschleunigt die Aushärtung von STALOC anaeroben Klebstoffen um ein Vielfaches Wird eingesetzt bei: • inaktiven Werkstoffen • ungünstigen Verarbeitungsbedingungen Aktivator für alle STALOC Schraubensicherungen, Gewindedichtungen, Flächendichtungen und Fügeverbindungen. Art.Nr. 110 611 750 Inhalt ml VPE ME Preis EUR per 150 6 ST 16,56 1 ST Produktgruppe D00 D06 Edelstahlreiniger SQ-260 Reinigt, pflegt und schützt Edelstahloberflächen Behandelte Flächen lassen sich ohne Scheuern mühelos reinigen. Leicht anwendbar und sehr sparsam im Gebrauch. Der zurückbleibende Schutzfilm lässt Wasserspritzer abperlen. Auch geeignet für: • Geschirrspülmaschinen, Arbeitsflächen, Schränke, Regale, Thermowagen, Buffets, Wandverkleidungen • Aufzüge, Handläufe, Geländer, usw. Art.Nr. 110 642 003 Inhalt ml 400 Verpackung Dose VPE ME Preis EUR per 12 ST 12,18 1 ST Produktgruppe D00 D13 Geländersysteme 2015 | 51 Geländersysteme Power Schaum SQ-250 Vielseitiger und kraftvoller Reiniger auf Schaumbasis. Ideales Produkt für den Innenausbau, für Möbel, Küchen, Textiloberflächen sowie zur schonenden Reinigung anderer sensibler Oberflächen! Löst und entfernt mühelos Verschmutzungen wie Silikonrückstände, Insekten, Öl und Fett. Im Kfz-Bereich für Autoscheiben, Chromteile, Scheinwerfer, Lackflächen und im Campingbereich für Wohnwägen, Sportboote usw., im Haushalt für Fenster und Türen, Vorhänge, Spiegel, Kacheln, Fußbodenbeläge sehr gut geeignet. Dient auch zum schnellen Reinigen von Bildschirmen und Computertastaturen. Art.Nr. Inhalt ml 110 642 008 500 Verpackung Dose VPE ME 12 ST Preis EUR per 7,19 1 ST Produktgruppe D00 D13 GlasClean Aktivschaumreiniger SQ-230 Aktivschaumreiniger zur Reinigung von Glas, Kunststoff, Metall und vielen weiteren Oberflächen! Insbesondere für Messebau, Ausstellungsvitrinen und Glastheken in Haushalt sowie Gewerbe geeignet Entfernt mühelos Verschmutzungen wie Silikonrückstände, Insekten, Öl und Fett. Anwendungsgebiete: Im Kfz-Bereich für Autoscheiben, Chromteile, Scheinwerfer, Lackflächen und im Campingbereich für Wohnwägen, Sportboote usw. Im Haushalt für Fenster, Spiegel, Kacheln, Fußbodenbeläge u.ä. sehr gut geeignet. Art.Nr. Inhalt ml 110 642 009 500 Verpackung Dose VPE ME Preis EUR per 12 ST 8,74 1 ST Produktgruppe D00 D13 Die passenden Edelstahlprofile finden Sie in der Broschüre Metalle 2014. metalle 2014 Die passenden Schleifmittel und -geräte finden Sie in den Katalogen WZB 2015 und EAS 2014. 52 | Geländersysteme 2015 www.schachermayer.at Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Schachermayer-Großhandelsgesellschaft m.b.H., FN 78652s, Schachermayerstraße 2, A-4020 Linz (Fassung Februar/2014) 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) 1.1 Für die zwischen der im Firmenbuch LG Linz unter FN 78652s eingetragenen Schachermayer-Großhandelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge auch als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) gelten ausschließlich nachstehende AGB. 1.2 Der Kunde unterwirft sich der Geltung dieser AGB. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Ebenso haben diese AGB für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden. 1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich insbesondere in der Auftragsbestätigung des Lieferanten oder in gesondert ausgehandelten Verträgen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. 1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des KSchG, treten die zwingenden Bestimmungen des KSchG anstelle der Regelung in den AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon aber unberührt. firmenzentrale linz 2. Vertragsabschluss 2.1 Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge des Lieferanten sind ebenso ohne Gewähr, wie Beschreibungen, Proben oder Muster. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt. 2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt. 2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung. KFZ-, u. Maschinenhändler Abteilung: 3. Lieferung 3.1 Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms) als vereinbart. 3.2 Auch wenn der Lieferant vertraglich die Zulieferung der Ware übernimmt, bleibt Erfüllungsort das Werk des Lieferanten oder das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. 3.3 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Auch wenn der Lieferant vereinbarungsgemäß die Zulieferung übernimmt, trägt der Kunde sämtliche Transport- und Verpackungskosten (Zustellgebühr). 3.4 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten nicht unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Werktagen vom Kunden abgerufen wird. 3.5 DieWare wird gegenTransportschäden und -verluste nur auf schriftlicheAnordnung des Kunden auf dessen Rechnung versichert. 3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Übergabe unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 4 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. 3.7 Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen. 3.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft oder nach Maßgabe der zur Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden über. Branchen: alle Branchen Abteilung: Länder: 4. Annahmeverzug 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Erfüllungsort und gegebenenfalls entsprechend der im Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. 4.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten), so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder (i) beim Lieferanten oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung beim Lieferanten, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben die Rechte des Lieferanten i.S.d. §§ 373 ff UGB. 4.3 Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht ab, kann der Lieferant (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren, wobei der Lieferant berechtigt ist, ohne Schadens- und Verschuldensnachweis 30 % der jeweiligen Auftragssumme und darüber hinaus auch Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinnes zu begehren. Gleiches gilt, wenn es aus anderen, vom Lieferanten nicht zu vertretenden Gründen, zur Vertragsaufhebung kommt. 5. Abteilung: Abteilung: Höhere Gewalt Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen etc. sowie vom Lieferanten oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende Unfälle befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind; den Lieferanten treffen in diesem Fall keine Verzugsfolgen. 6. Liefertermine 6.1 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und gelten diese vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen. Der Lauf von Lieferfristen beginnt (i) mit Zugang der Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder (ii) bei Fehlen der Auftragsbestätigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten beim Kunden. Enthält das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden zugestellte Auftragsbestätigung bereits einen Liefertermin anstatt einer Lieferfrist, so gilt dieser und geht den Regelungen in (i) und (ii) vor. Sollte ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten werden oder innerhalb dieser Frist Ware in geringerer Menge geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist für die verspäteten Waren zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat. 6.2 In Gang gesetzte Lieferfristen nach Punkt 6.1 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt nach Punkt 5. 6.3 Dauert einer der in Punkt 6.2 genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht besitzt der Kunde nicht (mehr), (i) wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder (ii) wenn der Lieferant den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt hat. 7. Teillieferungen Dem Lieferanten sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen sind, gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen. 8. Gewährleistung 8.1 Der Lieferant leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht. 8.2 Enthält die Auftragsbestätigung zur Qualität der Ware keine Angaben oder erfolgt die Lieferung ohne Auftragsbestätigung, so leistet der Lieferant Gewähr, dass die Ware die im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten angegebene Qualität aufweist, in Ermangelung auch eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art am Herstellungsort üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann. 8.3 Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Hat der Kunde ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht. 8.4 Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zulässig. Das Gleiche gilt für die üblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantitäten nach rechnerischen Grundsätzen. 8.5 Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel „Zweite Wahl“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. 8.6 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Ware wird keine Gewähr geleistet. 8.7 Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit und den Beginn der Gewährleistungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übernahme gemäß Punkt 3 oder – bei Versendung – auf den Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer an; das gilt auch dann, wenn die Versendung durch den Lieferanten erfolgt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, abweichend davon jedoch 6 Monate für Gebrauchtmaschinen und 12 Monate für Neumaschinen, wobei unter Maschinen holz- oder metallbearbeitende Maschinen zu verstehen sind. Jedenfalls entspricht die Gewährleistungsfrist von an Kunden gelieferten Waren jener Frist, die der Hersteller der Ware dem Lieferanten einräumt und von der der Kunde informiert wurde; eine Mängelbehebung führt nicht zu deren Verlängerung. 8.8 Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware vom Kunden bewiesen, so ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Behebung des Mangels an der Lieferung (Verbesserung) oder durch Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen. Fahrtkosten werden vom Lieferanten auch dann nicht ersetzt, wenn sie dem Kunden im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall entstehen. Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen der Lieferant die Verbesserung oder den Austausch der Ware durchführt als auch dann, wenn der Kunde diese Maßnahmen, auch berechtigterweise, selbst durchführt. Ist die Verbesserung oder der Austausch unmöglich oder für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so kann der Kunde nur die Aufhebung des Vertrages fordern. Ein Anspruch auf Minderung des Preises wird ausgeschlossen. Der Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Lieferanten berechtigt, Ware zurückzusenden. Diese wird in allen Fällen mit höchstens 90 % des effektiv bezahlten Entgelts gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko hat der Kunde zu tragen. 8.9 Hat der Lieferant die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist eine derartige Verbesserung der Lieferung oder der Austausch unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so kann der Kunde Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn den Lieferanten selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig. 8.10 Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware. Für Kosten einer durch den Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen Mängelbehebung hat der Lieferant ohne dessen vorher einzuholende schriftliche Zustimmung nicht aufzukommen. 8.11 Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. 9. Erklärungen des Herstellers 9.1 Garantieerklärungen des Herstellers der Ware begründen, auch wenn sie vom Lieferanten weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller. 9.2 Der Lieferant haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs, im Falle des Importeurs, sofern der Lieferant nicht auch selbst Importeur ist. 10. Schadenersatz 10.1 Der Lieferant ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden; Gleiches gilt für den Ersatz des Mangelfolgeschadens. 10.2 Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware. 10.3 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt. 10.4 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber dem Lieferanten sind darüber hinaus betraglich mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit dem Lieferanten vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen. 10.5 Soweit der Lieferant technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 11. Produkthaftung 11.1 Ausgenommen von den unter Punkt 10. vorgesehenen Einschränkungen ist die nicht abdingbare Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern dadurch ein Mensch verletzt, getötet oder an der Gesundheit geschädigt wird. 11.2 Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne der nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Lieferanten verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Regressansprüche des Kunden gegenüber den Lieferanten (insbesondere nach § 12 PHG) werden ausgeschlossen. 12. Preise und Zahlungsbedingungen 12.1 Die Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk oder ab dem im Angebot, in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten oder in der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung genannten Auslieferungslager, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ohne Fracht- und Montagekosten. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. Für die Lieferung von Kleinstmengen erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur Abgeltung des Mehraufwandes. 12.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Kunden - auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. 12.3 Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. 12.4 Die Preise des Lieferanten sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausführung, ist der Lieferant berechtigt, (i) diese Erhöhungen auf den Kunden zu überwälzen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. 12.5 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt. In Ermangelung eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage oder der vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer Auftragsbestätigung gilt jener Preis, der zum Ende des vorangegangen Monats vor Lieferung Gültigkeit hatte. 12.6 Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschließung zu erbringen oder findet die Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 5 genannten Gründen) später als zwei Monate nach der Vertragsschließung statt, so kann der Lieferant den zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung (i) bei einer Änderung der Wechselkurse und (ii) bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverhältnisse und (iii) bei einer Änderung des Transportweges aus Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, und (iv) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen. 12.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Rechnungen des Lieferanten sind im Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er Mängel und Schäden an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Der Lieferant hat das Recht, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. 12.8 Skonti stehen dem Kunden nur dann zu,wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. 12.9 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam. 12.10 Für den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Daneben ist der Lieferant berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren. 12.11 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. 13. Eigentumsvorbehalt 13.1 Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Darüber hinaus behält sich der Lieferant bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an seinen Waren (auch wenn diese konkreten Waren bezahlt wurden) vor; zu den Ansprüchen gehören auch alle Nebenforderungen. 13.2 Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo. 13.3 Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, geht das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf den Lieferanten über, der die Übereignung annimmt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher Verwahrer. 13.4 Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Kunden weiterveräußert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. An einlangenden Geldern erwirbt er in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde in seinen Büchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken sowie den Empfänger der Ware davon zu verständigen. 13.5 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Hochwasser wie auch Vermurung ausreichend zu versichern oder für den Schaden einzustehen. Er hat dem Lieferanten die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und den Versicherer davon zu verständigen. Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und den Lieferanten spätestens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren. 13.6 Kommt der Kunde hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant jederzeit berechtigt, sich in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht). 14. Gutscheine Gutscheine können in allen österreichischen Niederlassungen eingelöst werden. Zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wird vereinbart, dass Gutscheine nur einmal ausgenützt werden können. Eine Barabfindung ist nicht möglich. Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Verspätet eingereichte Gutscheine verfallen. 15. Gutschriften Gutschriften sind EDV-unterstützt erstellt und mit laufenden Nummern und Datum versehen. Es wird vereinbart, dass Gutschriften 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind. Verspätet eingereichte Gutschriften verfallen. 16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 16.1 Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 16.2 Für den Fall von Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder einem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag ergeben oder sich auf die Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit der AGB oder des Vertrages beziehen, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen der gegenständlichen AGB oder eines Vertrages mit dem Lieferanten vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz, Österreich. Unabhängig davon ist der Lieferant berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden vor dem nach dessen Sitz oder dessen Niederlassung sachlich zuständigen ordentlichen Gericht zu klagen. 16.3 Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB oder aller vom Lieferanten mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden. 17. Allgemeines 17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 17.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten. 17.3 Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Beförderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen. 17.4 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten vom Lieferanten automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden. 17.5 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 erfolgen kann. Weiters willigt er ein, dass im Fall seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz übermittelt und von dieser Dritten zugänglich gemacht werden. 17.6. Pläne,Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte,Kataloge,Bildmaterial, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Dies gilt auch dann, wenn diese online verfügbar sind. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Fehlt diese Zustimmung und liegt auch nur eine der genannten Nutzungsarten vor, ist der Lieferant berechtigt, ein einmaliger Betrag von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten oder der Kostenvoranschlagssumme zu verlangen, und zwar unabhängig davon, ob es sich beim verletzten Werk um ein Werk nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt oder nicht.
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