geländersysteme 2015

geländersysteme
2015
Bruttopreise gültig bis 31. Mai 2015, exklusive MwSt.
Ausgenommen rohstoffbedingte Preiserhöhungen/-senkungen unserer Vorlieferanten.
so erreichen sie uns
firmenzentrale linz tel. +43(0)732/6599-dw, [email protected]
Geschäftseinheit Innenausbau (IAB)
Branchen: Abteilung:
Telefonverkauf Innenausbau
Außendienstanforderung
DW FAXE-Mail
3010/3011
903010/903011 [email protected]
1365
Geschäftseinheit Bau Metall Glas (BMG)
Branchen:
DW
3015
8280
FAX
903015
DW
3037
8280
FAX
903037
E-Mail
[email protected]
Bau- und Baunebengewerbe, konstruktiver Holzbau, Fertighausbau, Fassadenbau, Elektrounternehmen, Installateure, Bauträger
Abteilung:
Telefonverkauf Bau- und Baunebengewerbe Außendienstanforderung
DW
3050
6473
FAX
903050
Geschäftseinheit Fachhandel und Märkte (FHM)
Branchen:
E-Mail
[email protected]
Maschinen-, Werkzeug-, Stahl-, Fahrzeug-, Anlagen- u. Heizungsbau, Eisen- u. Stahlerzeugung- Veredelung, Energie u. Solartechnik,
KFZ-, u. Maschinenhändler
Abteilung:
Telefonverkauf Anlagen-, Maschinen- und Fahrzeugbau Außendienstanforderung
Branchen:
[email protected]
Schlossereien, Glasereien, Portal- u. Fassadenbau, Fenster-/Türenerzeuger Metall, Wintergartenbau, Sonnenschutz u. Markisenerzeuger
Abteilung:
Telefonverkauf Metall- u. Glasgewerbe
Außendienstanforderung
Branchen:
[email protected]
Tischlereien, Möbelmontagen, Holzwarenproduktion, Holzindustrie, Architekten, Ämter, Behörden, Krankenhäuser, Wohnungsgenossenschaften
E-Mail
[email protected]
[email protected]
Eisenhändler, Möbelhändler und Raumausstatter, Küchenstudios, Baumärkte und Handelsketten, Baustoffhandel, Fenster- und Türenhandel,
Handelsbetriebe mit Montage, Landmaschinenhandel, Hotel und Gastronomiebetriebe
Abteilung:
Telefonverkauf
Shopgestaltung/Ladenbau
Außendienstanforderung
DW
3003
1346
8510
FAX
E-Mail
1610
[email protected]
1610 [email protected]
Geschäftseinheit Maschinen und Anlagen (GMA)
Branchen:
alle Branchen
Abteilung:
Innendienst Verkauf Holzbearbeitungsmaschinen
Kundendienst Holzbearbeitungsmaschinen
Innendienst Verkauf Metallbearbeitungsmaschinen
Kundendienst Metallbearbeitungsmaschinen
DW
1438/1458/1448
1445
1432/1434/1629
1431
FAX
1444
1657
1444
901431
E-Mail
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Geschäftseinheit Expansion Ost (GEO)
Länder:
Kroatien, Polen, Bosnien & Herzegowina, Rumänien, Serbien
Abteilung:
Telefonverkauf
DW
1376
großhandelshaus wien
FAX
1673
E-Mail
[email protected]
tel. +43(0)1/61000-dw, [email protected]
Geschäftseinheit Innenausbau (IAB)
Abteilung:
Telefonverkauf - Allgemein
DW
6150
FAX
906150
E-Mail
[email protected]
Geschäftseinheit Bau Metall Glas (BMG)
Abteilung:
Telefonverkauf - Allgemein
DW
6140
FAX
906140
E-Mail
[email protected]
Geschäftseinheit Fachhandel und Märkte (FHM)
Abteilung:
Telefonverkauf - Allgemein
DW
6160
FAX
906160
E-Mail
[email protected]
beratungs- und verkaufszentren in österreich
A-3100 St. Pölten A-8054 Graz-Seiersberg
A-9524 Villach A-6830 Rankweil
A-6020 Innsbruck
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öffnungszeiten
Wiener Straße 151, Tel.: +43(0)2742/25 15 60-0*, Fax +43(0)2742/25 15 60-64, [email protected]
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Seebacher Allee 52, Tel.: +43(0)4242/441 12, Fax +43(0)4242/441 61, [email protected]
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Eduard-Bodem-Gasse 9, Tel.: +43(0)512/336 01, Fax +43(0)512/36 10 04, [email protected]
Bayernstraße 20, Tel.: +43(0)662/85 08 09, Fax +43(0)662/85 48 05, [email protected]
mo. - do. 7:30 - 17:00 uhr, fr. 7:30 - 12:30 uhr
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Geländersysteme 2015
Seite
2 – 17
Geländersystem rund
Seite
18 – 26
Handlaufträger, Stabhalter
Seite
26 – 28
Geländersystem eckig
Seite
28 – 39
55
Ø9
55
Punkthalter und Klemmbeschläge
4
24
16
Ø6
Sicherungsstift
8-12
34
Seite
40 – 50
Nurglasprofile
Seite
51 – 52
Kleber und Reiniger
Geländersysteme
Systembauteile für Stiegengeländer, Brüstungen und Handläufe
•
•
•
•
•
modulare Anwendungen
edle Optik
perfekte Verarbeitung
rationelle Montage
V2A oder V4A-Qualtiät
Anwendungsmöglichkeiten:
• Glasgeländer
• Handlaufsysteme
• Relinggeländer
• Drahtseilgeländer
• Glaspunktbefestigungen
• Glasgeländer mit Nutrohr
2
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Geländersystem rund
​
Fertigsteher mit Traversenhalter
Geländerstützen ø 42,4 mm mit 6 Traversenhalter ø 22 mm für 12 mm Rundmaterial
Edelstahl geschliffen V2A
inkl. 6 Traversenhalter und Rohrstütz mit Auflageplatte für Rundrohr 42,4 mm
12,2 mm
Material:
Ausführung:
Bohrung ø:
Art.Nr.
Höhe mm
102 201 088
n
958
102 201 089
n
1200
Montageart
ME
Preis EUR
per
für Bodenmontage
ST
98,19
1 ST
für Wandmontage mit seitlicher Anschraubplatte
ST
147,28
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 088
102 201 088
102 201 089
102 201 089
Geländersysteme 2015 |
3
Geländersysteme
​
Fertigsteher mit Klemmhalter
inkl. Rohrstütze mit Auflageplatte für Rundrohr 42,4 mm
Edelstahl geschliffen V2A
970 mm
für Bodenmontage
8 und 10 mm
Material:
Höhe:
Montageart:
Plattenstärke:
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 201 090
n n
mit 2 Klemmhaltern
ST
91,32
1 ST
102 201 091
n n
mit 4 Klemmhaltern
ST
104,16
1 ST
102 201 092
n n
mit 4 Klemmhaltern über Eck
ST
116,85
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 090
102 201 090
102 201 091
102 201 092
102 201 091
102 201 092
4
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Geländersystem rund
​
Rändelkappe gewölbt, hohl
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
ø mm
102 201 126
n
Maß A mm
ME
Preis EUR
per
leicht gewölbt
102 201 127
n
leicht gewölbt
33,7 x 2,0
5
ST
3,52
1 ST
42,4 x 2,0
6
ST
3,61
102 201 128
n n
1 ST
102 201 129
n
leicht gewölbt
48,3 x 2,0
6
ST
5,57
1 ST
leicht gewölbt, mit Mittelbohrung M8
42,4 x 2,0
6
ST
4,42
1 ST
102 201 126
102 201 127
102 201 128
102 201 129
Produktgruppe 200 C41
102 201 128
102 201 126 / 201 127
102 201 129
​
Rändelkappe halbrund, hohl
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 130
n
Ausführung
ø mm
halbrund
42,4 x 2,0
Maß A mm
ME
21
ST
Preis EUR
per
6,39
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
5
Geländersysteme
​
Rändelkappe flach, hohl
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
ø mm
ME
Preis EUR
per
102 201 122
n
flach
33,7 x 2,0
ST
3,36
1 ST
102 201 123
n
flach
42,4 x 2,0
ST
3,85
1 ST
102 201 124
n
flach, mit Mittelbohrung M8
42,4 x 2,0
ST
4,91
1 ST
102 201 125
n n
flach
48,3 x 2,0
ST
4,59
1 ST
102 201 122
102 201 123
Produktgruppe 200 C41
102 201 124
102 201 122 / 201 123
102 201 124
102 201 125
102 201 125
​
Rohrabschlusskugel
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 171
n
für Rohr ø 42,4 mm
Außen ø mm
ME
Preis EUR
per
55
ST
12,85
1 ST
Produktgruppe 200 C41
6
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Geländersystem rund
​
Rundbogen 90°
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 145
n
102 201 146
n
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm, R = 54 mm
54
20
ST
12,20
1 ST
kurz, für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
51
18
ST
13,83
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 145
A
B
A
B
102 201 146
102 201 145
102 201 146
​
Schweißfitting
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 159
n
102 201 158
n n
Ausführung
Abmessung mm
Maß A mm
ME
Preis EUR
per
Rohrbogen 90°, gemäß DIN
2605, gebeizt, ungeschliffen
42,4 x 2,0
70
ST
8,35
1 ST
Rohrbogen 90°, gemäß DIN
2605, gebeizt, ungeschliffen
48,3 x 2,0
81,5
ST
10,31
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckbogen rund 90°
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 060
Ausführung
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Maß A mm
ME
Preis EUR
per
55
ST
12,93
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
7
Geländersysteme
​
Edelstahlbogen flexibel
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 070
n
Maß A Maß B Maß C Radius ME
mm
mm
mm
mm
für Rundrohr ø 42,4 x 2,0 mm
60
43
25
57 ST
Preis EUR
per
26,11
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckbogen rund 45°
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 059
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
20
29
ST
15,22
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Verbindungsmuffe rund
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 182
n
102 201 183
n
102 201 184
n n
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
für Rundrohr ø 33,7 x 2,0 mm
18
5
ST
5,65
1 ST
für Rundrohr ø 42,4 x 2,0 mm
20
6
ST
7,12
1 ST
für Rundrohr ø 48,3 x 2,0 mm
22,5
5,5
ST
8,92
1 ST
Produktgruppe 200 C41
8
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Geländersystem rund
​
Eckverbinder
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 067
Ausführung
n
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
51
20
ST
18,99
1 ST
mit senkrechtem Abgang, für
Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Produktgruppe 200 C41
​
T-Verbinder
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 152
n
102 201 151
n n
Maß A
mm
Maß B
mm
Maß C Maß D
mm
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
60
51,2
30
mit flexiblem Abgang, für
Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
30
76
30
ME
Preis EUR
per
-
ST
20,46
1 ST
23
ST
31,92
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 152
102 201 152
102201151
102201151
​
Gelenkstück
​ aterial:
M
Ausführung:
Art.Nr.
Edelstahl geschliffen V2A
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Verstellbereich
Maß A mm
Maß B mm
102 201 095
n
90-180°
22
24
102 201 096
n
0-90°
25
26,5
Maß C mm
ME
Preis EUR
per
27
ST
24,47
1 ST
-
ST
24,47
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 095
102 201 096
102 201 095
102 201 096
Geländersysteme 2015 |
9
Geländersysteme
​
Wandanschluss 90 Grad
​Material:Edelstahl
Art.Nr.
Ausführung
ME
102 251 014
für Wandbefestigung, Rohr ø 42,4 x 2 mm
ST
Preis EUR
per
37,77
1 ST
Produktgruppe 200 C41
100
84
​
Endstück
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 087
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Maß A mm
ME
64
ST
Preis EUR
per
16,12
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Adapter
zur Befestigung an Geländerpfosten
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 053
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm,
Sattelmaß 42,4 mm
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
42,4
18
ST
7,29
1 ST
Produktgruppe 200 C41
10
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Geländersystem rund
​
Rohrstütze
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
Maß A Maß B Maß C Maß D ME
mm
mm
mm
mm
102 201 131
n
feststehend für Rohr ø 42,4 mm
42,4
42,4
70
54 ST
102 201 132
n
mit Gelenk für Rohr ø 42,4 mm
42,4
42,4
70
54 ST
Preis EUR
per
13,51
1 ST
15,39
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 131
102 201 132
102 201 131
102 201 132
​
Eckrohrstütze
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 066
Ausführung
n n
für Rohr ø 42,4 mm
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
42,4
42,4
ST
18,82
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
11
Geländersysteme
​
Verbindungsstift starr
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
ø mm Länge mm Gewinde
ME
Preis EUR
per
75 Außen M8 /
Innen M6
ST
1,97
1 ST
110 Außen M8 /
Innen M6
ST
3,03
1 ST
12
90 Außen M8
ST
2,21
1 ST
12
110 Außen M8
ST
2,54
1 ST
102 201 191
n
mit Gewindebohrung
12
102 201 188
n
mit Gewindebohrung
12
102 201 192
n
ohne Gewindebohrung
102 201 189
n
ohne Gewindebohrung
102 201 191 / 102 201 188
Produktgruppe 200 C41
102 201 192 / 102 201 189
102 201 191 / 102 201 188
102 201 192 / 102 201 189
​
Verbindungsstift mit Gelenk
​ aterial:
M
Gewinde:
Edelstahl geschliffen V2A
Außen M8 / Innen M6
Art.Nr.
Ausführung
ø mm
Länge
mm
Maß A
mm
Maß B ME
mm
Preis EUR
per
102 201 098
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
12
69
18,5
49 ST
5,41
1 ST
102 201 097
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
12
110
48,5
61 ST
6,14
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Anschraubplatte
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 149
n
Ausführung
ME
für Rohranschluss ø 42,4 mm
ST
Preis EUR
per
1,72
1 ST
Produktgruppe 200 C41
12
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Geländersystem rund
​
Anschraubplatte
​Material:Edelstahl
Art.Nr.
Ausführung
102 251 066
flach für geraden Handlauf
Stärke mm
ME
3
ST
Preis EUR
per
2,45
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckmontageplatte
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 065
n n
Ausführung
ME
für Rohranschluss ø 42,4 x 2,0 mm
ST
Preis EUR
per
4,18
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Wandanker
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 197
n
Ausführung
Plattengröße mm
ME
für Rundrohr ø 42,4 mm
160 x 90 x 6
ST
Preis EUR
per
53,19
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 197
102 201 197
Geländersysteme 2015 |
13
Geländersysteme
​
Wandanker mit runder Anschlussplatte
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
Plattengröße
mm
Bohrung ME
mm
Preis EUR
per
23,81
1 ST
52,21
1 ST
102 201 205
n
für Rundrohr ø 42,4 mm aufliegend
ø 100 x 10 mm
11 ST
102 201 204
n
für Rundrohr ø 42,4 mm umschließend ø 120 x 10 mm
12,2 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 205
102 201 205
102 201 204
102 201 204
​
Innen/Eckrohrhalter
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 113
n n
für Rohr ø 42,4 mm
Maß A mm
ME
50,5
ST
Preis EUR
per
81,01
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Außen/Eckrohrhalter
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 054
n n
für Rohr ø 42,4 mm
Maß A mm
ME
50,5
ST
Preis EUR
per
81,01
1 ST
Produktgruppe 200 C41
14
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Geländersystem rund
​
Flansch innen
​ aterial:
M
Ausführung:
Edelstahl geschliffen V2A
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Art.Nr.
102 201 093
n
​
ME
Preis EUR
per
​
ST
23,49
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Flansch aussen
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 094
Ausführung
n n
Maß A
mm
Maß B
mm
Maß C
mm
Maß D ME
mm
84,5
26
6,5
67,5 ST
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Preis EUR
per
10,81
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Einpressflansch
​ aterial:
M
Ausführung:
Art.Nr.
102 201 074
Edelstahl geschliffen V2A
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
Maß A mm
n
100
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
75
ST
19,89
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
15
Geländersysteme
​
Bodenplatte
​ aterial:
M
Mittelloch ø:
Materialstärke:
Art.Nr.
Edelstahl geschliffen V2A
43 mm
8 mm
Ausführung
102 201 055
n
mit 3 Langlöchern 9 x 35 mm
ø mm
ME
100
ST
Preis EUR
per
11,71
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Ronde gelocht
​ aterial:
M
Ausführung:
Materialstärke:
Art.Nr.
Edelstahl einseitig geschliffen V2A
mit 3 Außenbohrungen ø 11 mm
6 mm
Maß A mm
Maß B mm
Maß C mm
ME
Preis EUR
per
102 201 142
n
100
75
43
ST
10,15
1 ST
102 201 135
n n
120
98
49
ST
13,75
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Abdeckrosette
​ aterial:
M
Materialstärke:
Art.Nr.
Edelstahl geschliffen V2A
1,5 mm
Ausführung
Maß C
mm
Maß A
mm
Maß E
mm
ME
Preis EUR
per
4,75
1 ST
4,75
1 ST
102 201 143
n
einzeln im Polybeutel verpackt
105
42,8
16 ST
102 201 144
n n
einzeln im Polybeutel verpackt
105
48,6
16 ST
Produktgruppe 200 C41
16
| Geländersysteme 2015
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Geländersystem rund
​
Abdeckrosette zweiteilig
• erleichtert die Montage
• optimal zum Nachrüsten bestehender Gewerke geeignet
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
Maß A Maß B Maß C Maß D Maß E ME
mm
mm
mm
mm
mm
Preis EUR
per
102 201 172
n
für Rundrohr 42,4 mm
105
43
79
16
25 ST
18,82
1 ST
102 201 173
n n
für Rundrohr 48 mm
125
49
99
16
25 ST
26,11
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Ronde ungelocht
​Material:
Edelstahl einseitig geschliffen V2A
Art.Nr.
ø mm
Materialstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 201 137
n
42
4
ST
1,48
1 ST
102 201 138
n
48
4
ST
1,72
1 ST
102 201 139
n
60
4
ST
2,62
1 ST
102 201 141
n
80
4
ST
4,18
1 ST
102 201 133
n
100
6
ST
9,82
1 ST
102 201 134
n
120
6
ST
12,44
1 ST
102 201 136
n
140
8
ST
24,14
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Scheibe gewölbt
​ aterial:
M
Abmessung:
Art.Nr.
102 201 147
n
Edelstahl geschliffen V2A
42,4 x 1,5 x 2,0 mm
Ausführung
ME
für Rohr ø 42,4 mm
ST
Preis EUR
per
0,74
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
17
Geländersysteme
​
Handlaufträger mit Anschweißende
• Trägerbügel geschweißt
Edelstahl geschliffen V2A
Material:
Art.Nr.
102 201 112
n
102 201 393
n
Ausführung
Bohrung mm
ME
Preis EUR
per
mit flacher Rosette ø 70 x 4 mm,
ohne Gewinde
3 Löcher gesenkt 3 x 8,2
ST
8,11
1 ST
mit flacher Rosette ø 70 x 4 mm,
ohne Gewinde
2 Löcher gesenkt 3 x 8,2
ST
6,13
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102201112
69
69
ø 12
ø 12,2
ø 8,2
4
50
102201393
ø 70
102201112
102201393
​
Handlaufträger mit Anschweißende und Abdeckrosette
• mit Abdeckrosette ø 70 mm zum Aufklipsen
Edelstahl geschliffen V2A
Material:
Art.Nr.
Ausführung
102 286 031
zum Anschweißen
Wandabstand mm
ME
Preis EUR
per
72
ST
11,18
1 ST
Produktgruppe 200 C41
73
12
18
70
60
7
39
70
4
18
| Geländersysteme 2015
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Handlaufträger, Stabhalter
​
Handlaufträger mit Anschraubplatte
• Trägerbügel geschweißt
• mit flacher Rosette ø 70 x 4 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 111
n
Ausführung
Bohrung mm
ME
Preis EUR
per
Anschluss für Rohr ø 42,4 mm
gesenkt 3 x 8,3
ST
9,58
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Handlaufträger starr, mit Anschraubplatte
für die Verwendung mit einer Abdeckrosette
Edelstahl geschliffen V2A
Material:
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 251 040
passende Rosette Art.-Nr. 102 251 042
ST
9,95
1 ST
Produktgruppe 200 C41
65
72
45
5
12
80
35
65
4
Geländersysteme 2015 |
19
Geländersysteme
​
Handlaufträger schwenkbar mit Anschraubplatte
für die Verwendung mit einer Abdeckrosette
Edelstahl geschliffen V2A
Material:
Art.Nr.
Ausführung
ME
102 251 041
passende Rosette Art.-Nr. 102 251 050
ST
Preis EUR
per
17,18
1 ST
Produktgruppe 200 C41
65
72
45
74
35
65
​
Abdeckrosetten
​Material:Edelstahl
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 251 042
für Handlaufträger starr, Bohrung 12,5 mm, Rosette 70 x
12,5 mm
ST
3,41
1 ST
102 251 050
für Handlaufträger mit Gelenk, Bohrung 14,5 mm, Rosette
70 x 12,5 mm
ST
3,82
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Handlaufträger mit Cliprosette
Trägerbügel geschweißt, mit Innengewinde M6
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 110
n
Ausführung
ME
mit flacher Ronde ø 70 x 4 mm
ST
Preis EUR
per
9,58
1 ST
Produktgruppe 200 C41
20
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Handlaufträger, Stabhalter
​
Stiegengriffstütze Edelstahl gebogen
​Material:
Art.Nr.
Edelstahl rostfrei
Rosetten ø Wandabstand bis Ausführung
mm Handlaufmitte mm
ME
Preis EUR
per
ST
9,68
1 ST
11,05
1 ST
102 286 003
61
75 mit Stockschraube 8 x 70 mm
102 286 009
78
72 mit 3 versenkten Schraublöchern ST
Produktgruppe 200 C41
65
65
75
72
45
45
102 286 003
20
49
50
6
54
12
61
2
78
102 286 003
102 286 009
102 286 009
​
Stiegengriffstütze Edelstahl gerade
​ aterial:
M
Wandabstand:
Art.Nr.
Ausführung
102 286 014
mit Stockschraube M8x70
Edelstahl rostfrei
58 mm
Rosetten ø mm
ME
60
ST
Preis EUR
per
8,86
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
21
Geländersysteme
​
Handlaufträger V2A für Glasanschluss
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 201 108
n n
mit Gelenk, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm
ST
20,87
1 ST
102 201 109
n n
starr, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm
ST
16,78
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 108
102 201 109
102 201 108
102 201 109
​
Handlaufträger V4A für Glasanschluss
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
102 201 163
n n
102 201 164
n n
Ausführung
ME
Preis EUR
per
starr, höhenverstellbar, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm, dreiteilig
ST
37,64
1 ST
mit Gelenk, höhenverstellbar, Anschluss für Rohr ø 42,4 mm,
mehrteilig
ST
37,64
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 163
102 201 163
102 201 164
102 201 164
22
| Geländersysteme 2015
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Handlaufträger, Stabhalter
​
Querstabhalter
​ aterial:
M
Bohrung:
Edelstahl geschliffen V2A
12,2 mm
Art.Nr.
ø mm
ME
Preis EUR
per
102 201 121
n
für geraden Anschluss, Kopfteil flach
Ausführung
22
ST
3,20
1 ST
102 201 120
n
für Rohr ø 42,4 mm, Kopfteil flach
22
ST
3,20
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 121
102 201 120
102 201 121
102 201 120
​
Stabclip
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 148
n
Ausführung
ME
ø Bohrung A = 12,2 mm, Bohrung B = 10,2 mm
ST
Preis EUR
per
7,37
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Traversenhalter mit Kopfbohrung
​ aterial:
M
Bohrung ø:
Art.Nr.
102 201 150
n
Edelstahl geschliffen V2A
12,2 mm
Ausführung
ME
Preis EUR
per
mit Kopfbohrung, für Rohr ø 42,4 mm
ST
2,79
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
23
Geländersysteme
​
Verbinder rund
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 181
n
Bohrung ø 12,2 mm
Außen ø mm
ME
18
ST
Preis EUR
per
4,67
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckverbinder 90° mit Bohrung
​ aß A:
M
Maß B:
Material:
ø 16 mm
37 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 068
n n
Ausführung
ME
Preis EUR
per
mit Bohrung ø 12,2 mm
ST
11,71
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Gelenkverbinder
​ aß A:
M
Material:
ø 16 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 099
n n
Ausführung
ME
Bohrung ø 12,2 mm
ST
Preis EUR
per
9,74
1 ST
Produktgruppe 200 C41
24
| Geländersysteme 2015
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Handlaufträger, Stabhalter
​
Vollkugel
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 193
Ausführung
n
Außen ø mm
ME
25
ST
mit einseitigem Sackloch ø 12,2 mm
Preis EUR
per
3,61
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Schraubterminal
​ aterial:
M
Edelstahl geschliffen V4A
Gewinde:M6
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 201 177
n
gerade, für 4 mm Seil
ST
15,63
1 ST
102 201 178
n
mit Gelenk, für 4 mm Seil
ST
18,41
1 ST
102 201 177
Produktgruppe 200 C41
102 201 178
102 201 177
102 201 178
​
Traversenhalter
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 201 174
n
für 4 mm Draht, gerader Anschluss
ST
6,22
1 ST
102 201 175
n
für 4 mm Draht, für Rohr ø 42,4 mm
ST
6,22
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Zubehör
Art.Nr.
Beschreibung
ME
106 829 304
Edelstahl - Rundstange 1.4301, Werksgeschliffen 4 mm
kg
107 856 654
Niro-Drahtseil Edelstahl A4 ø 4 mm 7 x 7 Litzen
m
Preis EUR
per
10,00
1 kg
5,50
1m
N
Geländersysteme 2015 |
25
Geländersysteme
​
Plattenhalter
​ lattenstärke:
P
Material:
Art.Nr.
1,5 - 4,0 mm
Edelstahl geschliffen V2A
ø mm
ME
Preis EUR
per
102 201 118
n
für geraden Anschluss
Ausführung
32
ST
9,25
1 ST
102 201 119
n
für Rohr ø 42,4 x 2,0 mm
32
ST
9,25
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Endkappe eckig
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
102 201 076
n
25
25
ST
3,77
1 ST
102 201 078
n
30
30
ST
3,93
1 ST
102 201 079
n
40
40
ST
5,41
1 ST
102 201 080
n
60
40
ST
7,04
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckbogen eckig 90°
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 162
n
für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm
Maß A mm
Maß B mm
ME
Preis EUR
per
40
25
ST
22,91
1 ST
Produktgruppe 200 C41
26
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Geländersystem eckig
​
Verbindungsmuffe eckig
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
102 201 176
n
Ausführung
Abmessung mm
für Vierkantrohr
40 x 40 x 2,0
Maß A mm
ME
25
ST
Preis EUR
per
15,14
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Handlaufträger
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 157
n
Ausführung
ME
für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm, Anschluss gerade
ST
Preis EUR
per
18,82
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Wand- und Bodenflansch
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 161
n
102 201 160
n
Maß A
mm
Maß B
mm
Maß C
mm
Maß D
mm
ME
Preis EUR
per
für Aufnahme Vierkantrohr 40 x 40 mm
79
58
-
-
ST
22,91
1 ST
für Anschluss Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm
80
64
6,2
25
ST
20,87
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 161
102 201 160
102 201 161
102 201 160
Geländersysteme 2015 |
27
Geländersysteme
​
Wandanker
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 195
n
Ausführung
Plattengröße mm
ME
für Vierkantrohr 40 x 40 x 2,0 mm
110 x 80 x 10
ST
Preis EUR
per
48,93
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Glaspunkthalter 30
mit AbP
Material:
Schraube:
Glasstärke bis:
Art.Nr.
Edelstahl geschliffen V4A
Gewindestift M8
18 mm
Glasbohrung mm
Außen ø mm
ME
Preis EUR
per
102 201 165
n
gerade
Ausführung
12
30
ST
11,87
1 ST
102 201 166
n
für Rohranschluss ø 42,4 mm
12
30
ST
11,87
1 ST
Produktgruppe 200 C41
28
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Punkthalter und Klemmbeschläge
​
Glaspunkthalter 50
mit AbP
Schraube:
Glasstärke bis:
Material:
Art.Nr.
Gewindestift M12
18 mm
Edelstahl geschliffen V4A
Ausführung
Glasbohrung mm Außen ø mm ME
102 201 167
n
gerade
18
50
102 201 168
n
für Rohranschluss ø 42,4 mm
18
50
Preis EUR
per
ST
16,61
1 ST
ST
16,61
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Glaspunkthalter 70
mit AbP
Schraube:
Glasstärke bis:
Material:
Art.Nr.
Gewindestift M12
18 mm
Edelstahl geschliffen V4A
Ausführung
102 201 169
n
102 201 170
n
Glasbohrung mm
Außen ø mm
ME
Preis EUR
per
gerade
18
70
ST
28,64
1 ST
für Rohranschluss ø 42,4 mm
18
70
ST
28,64
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
29
Geländersysteme
​
Glasklemmbeschlag 1022 für Rundrohr 42,4 mm
Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e
Gummieinlagen
Form:halbrund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas 8 - 10 mm
Art.Nr.
Plattenstärke mm
Werk.Nr.
ME
Preis EUR
per
102 285 915
8 - 10
1022.01
ST
11,02
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Glasklemmbeschlag 1022 für Vierkantrohr
Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e
Gummieinlagen
Form:halbrund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Material:
Verwendung:
Vierkantrohr, Glas 8 - 10 mm
Art.Nr.
Plattenstärke mm
Werk.Nr.
ME
102 285 914
8 - 10
1022.02
ST
Preis EUR
per
11,02
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Einlage zu Klemmbeschlag 1022...
​
Art.Nr.
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 938
8
PAA
0,39
1 PAA
102 285 943
8,76
PAA
0,39
1 PAA
102 285 948
10
PAA
0,39
1 PAA
Produktgruppe 200 C41
Symbolbild
30
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Punkthalter und Klemmbeschläge
​
Glasklemmbeschlag 1025 für Rundrohr 42,4 mm
Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e
Gummieinlagen
Form:halbrund
Abmessung:
63 x 45 x 30 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas 10,76 - 12,76 mm
Art.Nr.
Plattenstärke mm
Werk.Nr.
ME
Preis EUR
per
102 285 924
10,76 - 12,76
1025.01
ST
11,54
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Glasklemmbeschlag 1025 für Vierkantrohr
Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e
Gummieinlagen
Form:halbrund
Abmessung:
63 x 45 x 30 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Material:
Verwendung:
Vierkantrohr, Glas 10,76 - 12,76 mm
Art.Nr.
Plattenstärke mm
Werk.Nr.
ME
102 285 919
10,76 - 12,76
1025.02
ST
Preis EUR
per
11,54
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Einlage zu Klemmbeschlag 1025...
​
Art.Nr.
102 285 953
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
10,76
PAA
0,42
1 PAA
102 285 957
12
PAA
0,42
1 PAA
102 285 974
12,76
PAA
0,42
1 PAA
Produktgruppe 200 C41
Symbolbild
Geländersysteme 2015 |
31
Geländersysteme
​
Glasklemmbeschlag 1026 für Rundrohr
Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e
Gummieinlagen
Form:eckig
Abmessung:
55 x 55 x 35 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas 8 - 12,76 mm
Art.Nr.
Plattenstärke mm
Werk.Nr.
ME
Preis EUR
per
102 285 933
8 - 12,76
1026.01
ST
16,68
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Glasklemmbeschlag 1026 für Vierkantrohr
Lieferumfang: 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen, 1 Sicherungsstift, o h n e
Gummieinlagen
Form:eckig
Abmessung:
55 x 55 x 35 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Vierkantrohr, Glas 8 - 12,76 mm
Verwendung:
Art.Nr.
Plattenstärke mm
Werk.Nr.
ME
Preis EUR
per
102 285 928
8 - 12,76
1026.02
ST
16,68
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Einlage zu Klemmbeschlag 1026...
Art.Nr.
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 975
8
PAA
0,88
1 PAA
102 285 976
8,76
PAA
0,88
1 PAA
102 285 977
10
PAA
0,88
1 PAA
102 285 990
10,76
PAA
0,88
1 PAA
102 285 992
12
PAA
0,88
1 PAA
102 285 998
12,76
PAA
0,88
1 PAA
Symbolbild
Produktgruppe 200 C41
32
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Punkthalter und Klemmbeschläge
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit ESG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:rund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Edelstahl geschliffen V4A
Material:
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas ESG
Prüfung:
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
Ø9
63
16
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 844
8
ST
18,88
1 ST
102 285 849
10
ST
18,88
1 ST
28
4
28
R 21
Produktgruppe 200 C50
8 -10
Art.Nr.
45
Ø6
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit VSG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:rund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas VSG
ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung
Prüfung:
beantragt)
Ø9
63
16
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 468
8,76
ST
18,88
1 ST
102 285 469
10,76
ST
18,88
1 ST
28
4
28
R 21
8,76-1
0,76
Art.Nr.
45
Ø6
Produktgruppe 200 C50
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit ESG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:rund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Rundrohr 48,3 mm, Glas ESG
Prüfung:
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
Ø9
63
16
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 958
8
ST
18,88
1 ST
102 285 962
10
ST
18,88
1 ST
Produktgruppe 200 C50
28
4
28
R 24
Ø6
Geländersysteme 2015 |
6 -10
Art.Nr.
45
33
Geländersysteme
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit VSG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:rund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Rundrohr 48,3 mm, Glas VSG
Verwendung:
Prüfung:
ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung
beantragt)
Ø9
63
4
16
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 470
8,76
ST
18,88
1 ST
102 285 471
10,76
ST
18,88
1 ST
28
28
R 24
8,76-1
0,76
Art.Nr.
45
Ø6
Produktgruppe 200 C50
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit ESG
Lieferumfang: Gummi-Einlagen, 2 Klemmschrauben M6, 2 Abdeckkappen
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
45
63
Form:rund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Vierkantrohr, Glas ESG
Verwendung:
Prüfung:
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
4
28
28
16
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 929
8
ST
18,88
1 ST
102 285 939
10
ST
18,88
1 ST
8 -10
Art.Nr.
Ø9
Ø6
Produktgruppe 200 C50
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit VSG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:rund
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Vierkantrohr, Glas VSG
Prüfung:
ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung
beantragt)
63
16
ME
Preis EUR
per
8,76
ST
18,88
1 ST
102 285 467
10,76
ST
18,88
1 ST
Produktgruppe 200 C50
| Geländersysteme 2015
4
28
Ø6
8,76-10,76
Plattenstärke mm
102 285 466
34
Ø9
28
Art.Nr.
45
www.schachermayer.at
Punkthalter und Klemmbeschläge
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit ESG
Hinweis: Bei Glasklemmbeschlägen mit der Abmessung 45 x 45 mm ist die
Verwendung von einem Sicherungsstift nicht möglich.
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:eckig
45 x 45 x 28 mm
Abmessung:
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas ESG
Prüfung:
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
Ø9
45
28 R 21
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 483
8
ST
18,88
1 ST
102 285 484
10
ST
18,88
1 ST
8-10
Art.Nr.
45
16 4
Produktgruppe 200 C50
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit ESG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:eckig
Abmessung:
55 x 55 x 34 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Rundrohr 48,3 mm, Glas ESG
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
Prüfung:
Ø9
55
4
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 472
8
ST
24,59
1 ST
102 285 473
10
ST
24,59
1 ST
102 285 474
12
ST
24,59
1 ST
24
34 R 24
8-12
Art.Nr.
55
Ø6
16
Produktgruppe 200 C50
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 48,3 mm mit VSG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:eckig
Abmessung:
55 x 55 x 34 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Rundrohr 48,3 mm, Glas VSG
Prüfung:
ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung
beantragt)
Ø9
55
4
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 478
8,76
ST
24,59
1 ST
102 285 479
10,76
ST
24,59
1 ST
102 285 480
12,76
ST
24,59
1 ST
24
34 R 24
16
Ø6
8,76-12,76
Art.Nr.
55
Produktgruppe 200 C50
Geländersysteme 2015 |
35
Geländersysteme
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit ESG
Hinweis: Bei Glasklemmbeschlägen mit der Abmessung 45 x 45 mm ist die
Verwendung von einem Sicherungsstift nicht möglich.
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:eckig
45 x 45 x 28 mm
Abmessung:
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Vierkantrohr, Glas ESG
Prüfung:
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
Ø9
45
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 481
8
ST
18,88
1 ST
102 285 482
10
ST
18,88
1 ST
28
8-10
Art.Nr.
45
Produktgruppe 200 C50
16
4
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit ESG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:eckig
Abmessung:
55 x 55 x 34 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Vierkantrohr, Glas ESG
ABZ: Z-70.5-133 / TÜV u. ETB
Prüfung:
55
Ø9
55
4
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 903
8
ST
24,59
1 ST
102 285 906
10
ST
24,59
1 ST
102 285 908
12
ST
24,59
1 ST
24
34
8-12
Art.Nr.
Ø6
16
Produktgruppe 200 C50
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr mit VSG
Lieferumfang:
Gummi-Einlagen
2 Klemmschrauben M6
2 Abdeckkappen
Form:eckig
Abmessung:
55 x 55 x 34 mm
Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Verwendung:
Vierkantrohr, Glas VSG
Prüfung:
ETB, ABP P-2009/012 (für 8,76 mm Zulassung
beantragt)
Ø9
55
4
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 475
8,76
ST
24,59
1 ST
102 285 476
10,76
ST
24,59
1 ST
102 285 477
12,76
ST
24,59
1 ST
24
34
16
Ø6
8,76-12,76
Art.Nr.
55
Produktgruppe 200 C50
36
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Punkthalter und Klemmbeschläge
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit ESG
​ orm:rund
F
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Zink roh
Material:
Verwendung:
Rundrohr 42,4 mm, Glas ESG
Prüfung:
ETA-10/0063, ABZ: Z-70.5-133, nur für 8 und 10 mm
ESG
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 835
n
6
ST
9,17
1 ST
102 285 840
n
8
ST
9,17
1 ST
102 285 845
n
10
ST
9,17
1 ST
Produktgruppe 200 C50
Ø9
63
16
28
4
28
R 21
6-10
Art.Nr.
45
Ø 6 Sicherungsstift
​
Glasklemmbeschlag für Rundrohr 42,4 mm mit VSG
​ orm:rund
F
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Material:
Zink Edelstahl-Effekt
Rundrohr 42,4 mm, Glas VSG
Verwendung:
Prüfung:
ETA-10/0063, ABP-2009-012, nur für 10,76 mm VSG
Art.Nr.
Plattenstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 285 078
8,76
ST
19,40
1 ST
102 285 080
10,76
ST
19,40
1 ST
45
Ø9
63
16
4
28
Produktgruppe 200 C50
R 21
8,76-1
0,76
28
Ø6
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, eckig 55 x 55 mit ESG
​ orm:eckig
F
Abmessung:
55 x 55 x 34 mm
Verwendung:
Vierkantrohr eckig 55 x 55, Glas ESG
Prüfung:-
Ø9
Plattenstärke mm
Material
ME
Preis EUR
per
102 285 911
8
Zink roh
ST
10,23
1 ST
102 285 921
8
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 912
10
Zink roh
ST
10,23
1 ST
102 285 922
10
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 913
12
Zink roh
ST
10,23
1 ST
102 285 923
12
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
55
4
24
34
Produktgruppe 200 C50
16
Ø6
8-12
Art.Nr.
55
Sicherungsstift
Geländersysteme 2015 |
37
Geländersysteme
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, eckig 55 x 55 mit VSG
​ orm:eckig
F
Abmessung:
55 x 55 x 34 mm
Vierkantrohr eckig 55 x 55, Glas VSG
Verwendung:
Prüfung:-
Ø9
Plattenstärke mm
Material
ME
Preis EUR
per
102 285 087
8,76
Zink roh
ST
10,23
1 ST
102 285 090
8,76
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 088
10,76
Zink roh
ST
10,23
1 ST
102 285 091
10,76
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 089
12,76
Zink roh
ST
10,23
1 ST
102 285 092
12,76
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
55
4
24
34
Produktgruppe 200 C50
8,76-12,76
Art.Nr.
55
Ø6
16
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 63 x 45 mit ESG
Plattenstärke mm
Material
ME
Preis EUR
per
102 285 925
6
Zink roh
ST
9,17
1 ST
102 285 935
6
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 926
8
Zink roh
ST
9,17
1 ST
102 285 936
8
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 937
10
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
Ø9
63
16
4
28
Produktgruppe 200 C50
Ø 6 Sicherungsstift
6-10
Art.Nr.
45
28
​ orm:rund
F
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Verwendung:
Vierkantrohr rund 63 x 45, Glas ESG
ETA-10/0063, ABZ: Z-70.5-133, nur für 8 und 10 mm
Prüfung:
ESG
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 63 x 45 mit VSG
Plattenstärke mm
Material
ME
Preis EUR
per
102 285 081
8,76
Zink roh
ST
9,17
1 ST
102 285 082
8,76
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
10,76
Zink roh
ST
9,17
1 ST
10,76
Zink Edelstahl-Effekt
ST
19,40
1 ST
102 285 083
n
102 285 084
Produktgruppe 200 C50
Ø9
63
16
Ø6
38
| Geländersysteme 2015
4
28
8,76-10,76
Art.Nr.
45
28
​ orm:rund
F
Abmessung:
63 x 45 x 28 mm
Verwendung:
Vierkantrohr rund 63 x 45, Glas VSG
Prüfung:
ETA-10/0063, ABP-2009-012, nur für 10,76 mm VSG
www.schachermayer.at
Punkthalter und Klemmbeschläge
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 60 x 55 mit ESG
​ orm:rund
F
Abmessung:
60 x 55 x 34 mm
Vierkantrohr rund 60 x 55, Glas ESG
Verwendung:
Prüfung:
ETA-10/0063, ABZ: Z-70.5-129
Art.Nr.
102 285 860
55
Plattenstärke mm
Material
ME
Preis EUR
per
12
Zink roh
ST
10,40
1 ST
12
Zink Edelstahl-Effekt
ST
18,19
1 ST
n
102 285 862
Ø9
60
4
Produktgruppe 200 C50
28
16
Ø6
Sicherungsstift
8-12
34
​
Glasklemmbeschlag für Vierkantrohr, rund 60 x 55 mit VSG
​ orm:rund
F
Abmessung:
60 x 55 x 34 mm
Verwendung:
Vierkantrohr rund 60 x 55, Glas VSG
ETA-10/0063, ABP-2009-012
Prüfung:
Art.Nr.
102 285 085
n
102 285 086
Plattenstärke mm
Material
ME
Preis EUR
per
12,76
Zink roh
ST
10,40
1 ST
12,76
Zink Edelstahl-Effekt
ST
18,19
1 ST
Produktgruppe 200 C50
​
Sicherungsstifte
Ein Stück pro Glasfeld oben rechts verwenden.
Länge nach jeweiliger Tiefe der Klemmbeschläge.
Material Aluminium.
​
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 284 935
6 x 23 mm, für 28-mm-Klemmen
ST
0,69
1 ST
102 284 936
6 x 28 mm, für 34-mm-Klemmen
ST
0,69
1 ST
Produktgruppe 200 C50
Geländersysteme 2015 |
39
Geländersysteme
​
​Croso Nurglas Geländersysteme
•
•
•
edle Optik
perfekte Verarbeitung
rationelle Montage
40
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Nurglasprofile
​
Bodenprofil vorgesetzt
• für öffentliche Bereiche mit "Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP)" und
statischer Berechnung
Material:
Aluminium Edelstahl-Effekt
Art.Nr.
102 201 056
Ausführung
n n
zur vorgesetzten Montage
Werkslänge mm
ME
Preis EUR
per
6000
ST
1.433,51
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Bodenprofil vorgesetzt für Abdeckprofile
• für öffentliche Bereiche mit "Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP)" und
statischer Berechnung
Hinweis: ohne Abdeckprofil
Material:
Aluminium Edelstahl-Effekt
Art.Nr.
102 201 058
Ausführung
n n
zur vorgesetzten Montage für Abdeckprofil
Werkslänge mm
ME
6000
ST
Preis EUR
per
1.462,97
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
41
Geländersysteme
​
Abdeckprofil
für Bodenprofile zur vorgesetzten Montage massive und hochwertige Ausführung
Aluminium Edelstahl-Effekt
Material:
Art.Nr.
Ausführung
102 201 048
n n
102 201 049
n n
Werkslänge mm
ME
Preis EUR
per
gerade
6000
ST
814,94
1 ST
mit Schräge
6000
ST
613,66
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 048
102 201 049
102 201 048
102 201 049
42
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Nurglasprofile
​
Bodenprofil aufgesetzt
für öffentliche Bereiche mit "Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP)" und
statischer Berechnung
Material:
Aluminium Edelstahl-Effekt
Art.Nr.
102 201 057
Ausführung
n n
Werkslänge mm
ME
Preis EUR
per
6000
ST
1.035,86
1 ST
zur aufgesetzten Montage
Produktgruppe 200 C41
​
Eckwinkel für Bodenprofil aufgesetzt
​Material:
Aluminium Edelstahl-Effekt
Art.Nr.
102 201 069
n n
Ausführung
Abmessung mm
ME
Preis EUR
per
für Bodenprofil zur aufgesetzten Montage
300 x 300
ST
261,83
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
43
Geländersysteme
Montageempfehlung (D
einzulegen. Anschließend werden die Gläser eingestellt und es können die Distanzstücke CN1900400 - 430 eingesetzt werden.
Mit Keildichtung CN1900200 wird jeweils links und rechts ausgerichtet und verklotzt.
​
U-Dichtung für Bodenprofile
für absturzsichernde Verglasung im öffentlichen Bereich
Hinweis: Bedarf 4 Stück pro Meter
Material:Kunststoff
Art.Nr.
Ausführung
Glasstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 201 153
n n
für Bodenprofile mit Statik
16,76 - 17,52
ST
4,83
1 ST
102 201 156
n n
für Bodenprofile mit Statik
20,76 - 21,52
ST
4,83
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Keildichtung für Bodenprofile
Hinweis: Bedarf 8 Stück pro Meter
Material:Kunststoff
Art.Nr.
102 201 115
n n
Länge mm
ME
Preis EUR
per
100
ST
1,23
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Abschlussdichtung für Bodenprofile
​Material:Kunststoff
Art.Nr.
Länge m
ME
Preis EUR
per
102 201 050
n n
für Glasstärke 16,76 - 17,52 mm
Ausführung
30
ST
122,74
1 ST
102 201 051
n n
für Glasstärke 20,76 - 21,52 mm
30
ST
122,74
1 ST
Produktgruppe 200 C41
44
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Nurglasprofile
​
Endkappe für Bodenprofile
​Material:
Aluminium Edelstahl-Effekt
Art.Nr.
Ausführung
ME
Preis EUR
per
102 201 086
n n
für vorgesetzte Montage ohne Abdeckprofil
ST
45,01
1 ST
102 201 082
n n
für vorgesetzte Montage mit Abdeckprofil / schräg
ST
71,19
1 ST
102 201 081
n n
für vorgesetzte Montage mit Abdeckprofil / gerade
ST
71,19
1 ST
102 201 085
n n
für aufgesetzte Montage
ST
45,01
1 ST
Produktgruppe 200 C41
102 201 086
102 201 082
102 201 086
102 201 081
102 201 082
102 201 085
102 201 081
102 201 085
Geländersysteme 2015 |
45
Geländersysteme
​
Nutrohr rund
Hinweis: ohne Gummidichtung
Material:
Abmessung:
Art.Nr.
102 201 071
Edelstahl geschliffen V2A
ø 42,4 x 1,5 mm
Maß A mm
Maß B mm
Werkslänge mm
ME
24
24
5000
ST
n
Preis EUR
per
171,83
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Zubehör
Art.Nr.
Beschreibung
ME
Preis EUR
per
102 201 101
n
Gummidichtung für Glasstärke 12,0 - 16,76 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
102 201 103
n
Gummidichtung für Glasstärke 16,76 - 18,0 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
102 201 105
n
Gummidichtung für Glasstärke 18,0 - 21,52 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
102 201 107
n
Gummidichtung für Glasstärke 8,0 - 10,76 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
​
Endkappe für Nutrohr rund
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 083
n
Ausführung
ME
flach für Rohr ø 42,4 x 1,5 mm
ST
Preis EUR
per
9,09
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Verbinder für Rundrohr
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 179
n
Ausführung
ME
Preis EUR
per
für Nutrohr ø 42,4 x 1,5 mm
ST
14,73
1 ST
Produktgruppe 200 C41
46
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Nurglasprofile
​
Eckbogen 90° horizontal für Nutrohr
​ aß A:
M
Maß B:
Maß C:
Maß D:
Material:
- mm
- mm
30 mm
40 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 061
n
Ausführung
ME
für Nutrohr rund ø 42,4 x 1,5 mm
ST
Preis EUR
per
23,32
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckbogen 90° vertikal für Nutrohr
​ aß A:
M
Maß B:
Maß C:
Maß D:
Material:
29 mm
10 mm
30 mm
- mm
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 064
n
Ausführung
ME
Preis EUR
per
für Nutrohr rund ø 42,4 x 1,5 mm
ST
31,10
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Adapter
zur Befestigung an Geländerpfosten
Höhe:
Material:
30 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 052
n
Ausführung
ME
für Edelstar-Nutrohr ø 42,4 mm
ST
Preis EUR
per
12,36
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
47
Geländersysteme
​
Wandanker für Nutrohr
​Material:
Edelstahl geschliffen V2A
Art.Nr.
102 201 196
n n
Ausführung
ME
für Nutrohr ø 42,4 x 1,5 mm
ST
Preis EUR
per
47,87
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Nutrohr eckig
​ bmessung:
A
Maß C:
Maß D:
Maß E:
Maß F:
Material:
Art.Nr.
40 x 40 mm
24 mm
24 mm
22 mm
1,5 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Ausführung
102 201 116
n
Werkslänge mm
ME
Preis EUR
per
6000
ST
328,93
1 ST
geglüht, biegefähig
Produktgruppe 200 C41
Zubehör
Art.Nr.
Beschreibung
ME
Preis EUR
per
102 201 101
n
Gummidichtung für Glasstärke 12,0 - 16,76 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
102 201 103
n
Gummidichtung für Glasstärke 16,76 - 18,0 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
102 201 105
n
Gummidichtung für Glasstärke 18,0 - 21,52 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
102 201 107
n
Gummidichtung für Glasstärke 8,0 - 10,76 mm, Kunststoff/EPDM
m
9,93
1m
​
Endkappe für Nutrohr eckig
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 084
n
für Nutrohr 40 x
40 x 1,5 mm
Maß A mm
Maß B mm
Maß C mm
ME
Preis EUR
per
40
40
30
ST
12,93
1 ST
Produktgruppe 200 C41
48
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Nurglasprofile
​
Verbinder für Vierkantrohr
​ aterial:
M
Edelstahl geschliffen V4A
Gewinde:M6
Art.Nr.
102 201 180
Ausführung
n
Maß A mm
Maß B mm
Maß C mm
ME
Preis EUR
per
40
40
30
ST
13,51
1 ST
für Nutrohr 40 x
40 x 1,5 mm
Produktgruppe 200 C41
​
Eckbogen 90° horizontal für Nutrohr
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
102 201 062
Ausführung
n
für Nutrohr eckig 40 x 40 x
1,5 mm
Maß A
mm
Maß B
mm
Maß C
mm
40
40
35
Maß D ME
mm
30
ST
Preis EUR
per
36,01
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Eckbogen 90° vertikal für Nutrohr
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
102 201 063
Ausführung
n
für Nutrohr eckig 40 x 40 x
1,5 mm
Maß A
mm
Maß B
mm
Maß C
mm
40
40
35
Maß D ME
mm
30
ST
Preis EUR
per
36,01
1 ST
Produktgruppe 200 C41
Geländersysteme 2015 |
49
Geländersysteme
​
Wand- und Bodenflansch für Nutrohr
​Material:
Edelstahl geschliffen V4A
Art.Nr.
Ausführung
102 201 194
n
für Aufnahme Nutrohr 40 x
40 x 1,5 mm
Maß A
mm
Maß B
mm
Maß C
mm
Maß D
mm
ME
Preis EUR
per
90
90
66
66
ST
49,10
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Kantenschutzprofil
​ bmessung:
A
Material:
Art.Nr.
27 x 25,5 x 1,5 mm
Edelstahl geschliffen V2A
Ausführung
102 201 114
n n
Werkslänge mm
ME
6000
ST
Nut 24 x 24 mm
Preis EUR
per
198,34
1 ST
Produktgruppe 200 C41
​
Gummidichtung
​Material:Kunststoff/EPDM
Art.Nr.
Ausführung
Glasstärke mm
ME
Preis EUR
per
102 201 107
n
für Nut 24 x 24 mm
8,0 - 10,76
m
9,93
1m
102 201 101
n
für Nut 24 x 24 mm
12,0 - 16,76
m
9,93
1m
102 201 103
n
für Nut 24 x 24 mm
16,76 - 18,0
m
9,93
1m
102 201 105
n
für Nut 24 x 24 mm
18,0 - 21,52
m
9,93
1m
Produktgruppe 200 C41
102 201 107
50
| Geländersysteme 2015
102 201 101/103
102 201 105
www.schachermayer.at
Kleber und Reiniger
​
Fügeverbindung
Anwendung STALOC Fügeverbindungen:
• Sicherung / Befestigung von Press-, Spiel- oder Schrumpfpassungen zwischen
metallischen Fügepartnern
• Ersatz von mechanischen Sicherungsmitteln
Die STALOC Fügeverbindungen unterscheiden zwei wesentliche Merkmale:
Mittelfeste Fügeverbindung:
• mit normalem Werkzeug demontierbar, z.B. für Wartungs- / Reparaturzwecke
Hochfeste Fügeverbindung:
• für Verbindung die nicht mehr gelöst werden soll
• zur Herstellung von dauerhaften Welle-Nabe Verbindungen
• gezielte Lösung der Fügeverbindung nur durch hohe Temperatur am Substrat
möglich (300°C)
Type:
Spaltfüllvermögen:
6S38 hochfest
0,2 mm
Art.Nr.
Farbe Inhalt Viskosität Temperaturbe- für Gewinde VPE ME
ml
mPa·s ständigkeit °C
110 611 734
grün
10
2500 -55 bis +150
bis M36
12 ST
Preis EUR
per
9,70
1 ST
Produktgruppe D00 D06
​
Aktivator für anaerobe Klebstoffe
Beschleunigt die Aushärtung von STALOC anaeroben Klebstoffen um ein Vielfaches
Wird eingesetzt bei:
• inaktiven Werkstoffen
• ungünstigen Verarbeitungsbedingungen
Aktivator für alle STALOC Schraubensicherungen, Gewindedichtungen, Flächendichtungen und Fügeverbindungen.
​
Art.Nr.
110 611 750
Inhalt ml
VPE
ME
Preis EUR
per
150
6
ST
16,56
1 ST
Produktgruppe D00 D06
​
Edelstahlreiniger SQ-260
Reinigt, pflegt und schützt Edelstahloberflächen
Behandelte Flächen lassen sich ohne Scheuern mühelos reinigen. Leicht anwendbar
und sehr sparsam im Gebrauch. Der zurückbleibende Schutzfilm lässt Wasserspritzer
abperlen.
Auch geeignet für:
• Geschirrspülmaschinen, Arbeitsflächen, Schränke, Regale, Thermowagen, Buffets,
Wandverkleidungen
• Aufzüge, Handläufe, Geländer, usw.
​
Art.Nr.
110 642 003
Inhalt ml
400
Verpackung
Dose
VPE
ME
Preis EUR
per
12
ST
12,18
1 ST
Produktgruppe D00 D13
Geländersysteme 2015 |
51
Geländersysteme
​
Power Schaum SQ-250
Vielseitiger und kraftvoller Reiniger auf Schaumbasis. Ideales Produkt für den
Innenausbau, für Möbel, Küchen, Textiloberflächen sowie zur schonenden
Reinigung anderer sensibler Oberflächen!
Löst und entfernt mühelos Verschmutzungen wie Silikonrückstände, Insekten, Öl und
Fett. Im Kfz-Bereich für Autoscheiben, Chromteile, Scheinwerfer, Lackflächen und
im Campingbereich für Wohnwägen, Sportboote usw., im Haushalt für Fenster und
Türen, Vorhänge, Spiegel, Kacheln, Fußbodenbeläge sehr gut geeignet. Dient auch zum
schnellen Reinigen von Bildschirmen und Computertastaturen.
​
Art.Nr.
Inhalt ml
110 642 008
500
Verpackung
Dose
VPE
ME
12
ST
Preis EUR
per
7,19
1 ST
Produktgruppe D00 D13
​
GlasClean Aktivschaumreiniger SQ-230
Aktivschaumreiniger zur Reinigung von Glas, Kunststoff, Metall und vielen
weiteren Oberflächen! Insbesondere für Messebau, Ausstellungsvitrinen und
Glastheken in Haushalt sowie Gewerbe geeignet
Entfernt mühelos Verschmutzungen wie Silikonrückstände, Insekten, Öl und Fett.
Anwendungsgebiete:
Im Kfz-Bereich für Autoscheiben, Chromteile, Scheinwerfer, Lackflächen und im
Campingbereich für Wohnwägen, Sportboote usw. Im Haushalt für Fenster, Spiegel,
Kacheln, Fußbodenbeläge u.ä. sehr gut geeignet.
​
Art.Nr.
Inhalt ml
110 642 009
500
Verpackung
Dose
VPE
ME
Preis EUR
per
12
ST
8,74
1 ST
Produktgruppe D00 D13
Die passenden Edelstahlprofile
finden Sie in der Broschüre
Metalle 2014.
metalle
2014
Die passenden Schleifmittel
und -geräte finden Sie in den
Katalogen WZB 2015 und
EAS 2014.
52
| Geländersysteme 2015
www.schachermayer.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Schachermayer-Großhandelsgesellschaft m.b.H.,
FN 78652s, Schachermayerstraße 2, A-4020 Linz
(Fassung Februar/2014)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
1.1 Für die zwischen der im Firmenbuch LG Linz unter FN 78652s eingetragenen
Schachermayer-Großhandelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge auch als
„Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der
Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere
Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen
(Inbetriebnahmen, Montagen etc.) gelten ausschließlich nachstehende AGB.
1.2 Der Kunde unterwirft sich der Geltung dieser AGB. Steht der Lieferant mit dem
Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann,
wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Ebenso haben diese
AGB für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten
Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn
sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Mündliche
Vereinbarungen mit dem Lieferanten entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie
schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich insbesondere in
der Auftragsbestätigung des Lieferanten oder in gesondert ausgehandelten
Verträgen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des KSchG,
treten die zwingenden Bestimmungen des KSchG anstelle der Regelung in den
AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon aber unberührt.
firmenzentrale linz 2. Vertragsabschluss
2.1 Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind
freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige
technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte
oder Lösungsvorschläge des Lieferanten sind ebenso ohne Gewähr, wie
Beschreibungen, Proben oder Muster. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund
einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt.
2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der
Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch
ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das
Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage
des Lieferanten unterfertigt.
2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung
ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung.
KFZ-, u. Maschinenhändler
Abteilung:
3. Lieferung
3.1 Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung (ex
works; entsprechend den Incoterms) als vereinbart.
3.2 Auch wenn der Lieferant vertraglich die Zulieferung der Ware übernimmt, bleibt
Erfüllungsort das Werk des Lieferanten oder das ausdrücklich in der
Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager.
3.3 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße mit schwerem
Lastzug befahrbar ist. Auch wenn der Lieferant vereinbarungsgemäß
die Zulieferung übernimmt, trägt der Kunde sämtliche Transport- und
Verpackungskosten (Zustellgebühr).
3.4 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten nicht unverzüglich innerhalb einer Frist von 7
Werktagen vom Kunden abgerufen wird.
3.5 DieWare wird gegenTransportschäden und -verluste nur auf schriftlicheAnordnung
des Kunden auf dessen Rechnung versichert.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Übergabe unverzüglich, längstens
jedoch innerhalb von 4 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu
berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit
nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer
Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt.
3.7 Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu
rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten
mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert
zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge
gegenzuzeichnen.
3.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung
geht mit der Meldung der Versandbereitschaft oder nach Maßgabe der zur
Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden über.
Branchen:
alle Branchen
Abteilung:
Länder:
4. Annahmeverzug
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Erfüllungsort und gegebenenfalls
entsprechend der im Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder
der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen,
berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben.
4.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten), so wird die Ware
auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder (i) beim Lieferanten oder bei einem
Dritten eingelagert oder (ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung
beim Lieferanten, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener
eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten für die
Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den
Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben
die Rechte des Lieferanten i.S.d. §§ 373 ff UGB.
4.3 Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht ab, kann der Lieferant (i) nach
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder
(ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren, wobei der Lieferant
berechtigt ist, ohne Schadens- und Verschuldensnachweis 30 % der jeweiligen
Auftragssumme und darüber hinaus auch Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens einschließlich des entgangenen Gewinnes zu begehren. Gleiches
gilt, wenn es aus anderen, vom Lieferanten nicht zu vertretenden Gründen, zur
Vertragsaufhebung kommt.
5.
Abteilung:
Abteilung:
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht
beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen etc.
sowie vom Lieferanten oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende
Unfälle befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der
Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten
eingetreten sind; den Lieferanten treffen in diesem Fall keine Verzugsfolgen.
6. Liefertermine
6.1 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und gelten diese vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und
Behinderungen. Der Lauf von Lieferfristen beginnt (i) mit Zugang der
Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder (ii) bei Fehlen der
Auftragsbestätigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten
beim Kunden. Enthält das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten
oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden
zugestellte Auftragsbestätigung bereits einen Liefertermin anstatt einer
Lieferfrist, so gilt dieser und geht den Regelungen in (i) und (ii) vor. Sollte ein
vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen
überschritten werden oder innerhalb dieser Frist Ware in geringerer Menge
geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde
eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist für die verspäteten Waren zu
setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist
mitgeteilt hat.
6.2 In Gang gesetzte Lieferfristen nach Punkt 6.1 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des
Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden
oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem
anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten
mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und
Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt nach Punkt 5.
6.3 Dauert einer der in Punkt 6.2 genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind
sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche
Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht besitzt der Kunde nicht (mehr),
(i) wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder (ii) wenn der Lieferant den
Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb
angemessener Frist angekündigt hat.
7.
Teillieferungen
Dem Lieferanten sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart
wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen sind,
gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages
hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei
denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages
erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen.
8. Gewährleistung
8.1 Der Lieferant leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht.
8.2 Enthält die Auftragsbestätigung zur Qualität der Ware keine Angaben oder erfolgt die Lieferung ohne Auftragsbestätigung, so leistet der Lieferant Gewähr,
dass die Ware die im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsvorlage des
Lieferanten angegebene Qualität aufweist, in Ermangelung auch eines Angebots
oder einer schriftlichen Auftragsvorlage, dass die Ware eine Qualität oder
Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art am Herstellungsort üblich ist
und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann.
8.3 Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen öffentlichen
Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Hat der Kunde
ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster
entspricht.
8.4 Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten
oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zulässig. Das Gleiche gilt für
die üblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantitäten nach rechnerischen
Grundsätzen.
8.5 Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel „Zweite Wahl“ bezeichnet
wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt,
die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
8.6 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen
der Ware wird keine Gewähr geleistet.
8.7 Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit und den Beginn der Gewährleistungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übernahme gemäß Punkt
3 oder – bei Versendung – auf den Zeitpunkt der Übergabe an den ersten
Beförderer an; das gilt auch dann, wenn die Versendung durch den Lieferanten
erfolgt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, abweichend davon jedoch 6
Monate für Gebrauchtmaschinen und 12 Monate für Neumaschinen, wobei
unter Maschinen holz- oder metallbearbeitende Maschinen zu verstehen
sind. Jedenfalls entspricht die Gewährleistungsfrist von an Kunden gelieferten
Waren jener Frist, die der Hersteller der Ware dem Lieferanten einräumt und
von der der Kunde informiert wurde; eine Mängelbehebung führt nicht zu deren
Verlängerung.
8.8 Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware vom
Kunden bewiesen, so ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener
Frist die Vertragswidrigkeit durch Behebung des Mangels an der Lieferung
(Verbesserung) oder durch Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen. Fahrtkosten
werden vom Lieferanten auch dann nicht ersetzt, wenn sie dem Kunden im
Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall entstehen. Dies gilt sowohl in
den Fällen, in denen der Lieferant die Verbesserung oder den Austausch der
Ware durchführt als auch dann, wenn der Kunde diese Maßnahmen, auch
berechtigterweise, selbst durchführt. Ist die Verbesserung oder der Austausch
unmöglich oder für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand verbunden, so kann der Kunde nur die Aufhebung des Vertrages
fordern. Ein Anspruch auf Minderung des Preises wird ausgeschlossen. Der
Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. Der Kunde ist nur
mit schriftlicher Genehmigung des Lieferanten berechtigt, Ware zurückzusenden.
Diese wird in allen Fällen mit höchstens 90 % des effektiv bezahlten Entgelts
gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko hat
der Kunde zu tragen.
8.9 Hat der Lieferant die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist
eine derartige Verbesserung der Lieferung oder der Austausch unmöglich
oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so kann der Kunde
Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn den Lieferanten selbst Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter
dieser Einschränkung zulässig.
8.10 Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware. Für Kosten einer durch den
Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen
Mängelbehebung hat der Lieferant ohne dessen vorher einzuholende schriftliche
Zustimmung nicht aufzukommen.
8.11 Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß § 933b ABGB wird
ausgeschlossen.
9. Erklärungen des Herstellers
9.1 Garantieerklärungen des Herstellers der Ware begründen, auch wenn sie vom
Lieferanten weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
9.2 Der Lieferant haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung,
Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen
Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in
den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs, im Falle des
Importeurs, sofern der Lieferant nicht auch selbst Importeur ist.
10. Schadenersatz
10.1 Der Lieferant ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen
oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum
Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit
trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden; Gleiches gilt für den Ersatz des
Mangelfolgeschadens.
10.2 Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie
Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung,
Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung
vertragswidriger Ware.
10.3 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten
zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter
Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung
kommt.
10.4 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung
der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit
zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder
Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden
gegenüber dem Lieferanten sind darüber hinaus betraglich mit 50 % des im
Rahmen des jeweiligen Auftrages mit dem Lieferanten vereinbarten bzw.
geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren
binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit
des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.
10.5 Soweit der Lieferant technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
11. Produkthaftung
11.1 Ausgenommen von den unter Punkt 10. vorgesehenen Einschränkungen
ist die nicht abdingbare Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern dadurch ein
Mensch verletzt, getötet oder an der Gesundheit geschädigt wird.
11.2 Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar für alle an der
Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird
ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss
auch auf seine Abnehmer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne der
nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in der Sphäre des Lieferanten verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist. Regressansprüche des Kunden gegenüber den
Lieferanten (insbesondere nach § 12 PHG) werden ausgeschlossen.
12. Preise und Zahlungsbedingungen
12.1 Die Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde,
ab Werk oder ab dem im Angebot, in der schriftlichen Auftragsvorlage des
Lieferanten oder in der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung
genannten Auslieferungslager, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung,
ohne Fracht- und Montagekosten. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und
Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. Für
die Lieferung von Kleinstmengen erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur
Abgeltung des Mehraufwandes.
12.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Kunden - auch noch vor Durchführung
der Lieferung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.
12.3 Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und
dergleichen trägt der Kunde.
12.4 Die Preise des Lieferanten sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese
zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausführung,
ist der Lieferant berechtigt, (i) diese Erhöhungen auf den Kunden zu überwälzen
oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten
unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.
12.5 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des vom Lieferanten an den Kunden übermittelten
Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen
Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt. In Ermangelung eines
Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage oder der vom Lieferanten
an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer
Auftragsbestätigung gilt jener Preis, der zum Ende des vorangegangen Monats
vor Lieferung Gültigkeit hatte.
12.6 Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschließung zu erbringen
oder findet die Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat
(also insbesondere aus den in Punkt 5 genannten Gründen) später als zwei
Monate nach der Vertragsschließung statt, so kann der Lieferant den zu diesem
Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des ursprünglich
bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung
des Preises bis zur Lieferung (i) bei einer Änderung der Wechselkurse und (ii)
bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder
Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverhältnisse und (iii) bei einer
Änderung des Transportweges aus Umständen, die der Lieferant nicht zu
vertreten hat, und (iv) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und
Gebühren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3) selbst vorgenommen
hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser
Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen.
12.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien
den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Rechnungen des Lieferanten
sind im Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung
abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der
Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er Mängel und
Schäden an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der
Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Der Lieferant hat das Recht,
Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen.
12.8 Skonti stehen dem Kunden nur dann zu,wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden
bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig.
12.9 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden
jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen
Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen
Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende
Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam.
12.10 Für den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges sind
Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
Daneben ist der Lieferant berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in
Teilen zu begehren.
12.11 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt,
seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu
tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum
des Lieferanten. Darüber hinaus behält sich der Lieferant bis zur Bezahlung
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an seinen
Waren (auch wenn diese konkreten Waren bezahlt wurden) vor; zu den
Ansprüchen gehören auch alle Nebenforderungen.
13.2 Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt,
so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo.
13.3 Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, geht das Eigentum an den Waren mit der
Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf den Lieferanten über, der
die Übereignung annimmt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher
Verwahrer.
13.4 Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Kunden weiterveräußert,
so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums.
Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. An
einlangenden Geldern erwirbt er in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden
Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde in seinen Büchern und
auf den Ausgangsrechnungen anzumerken sowie den Empfänger der Ware
davon zu verständigen.
13.5 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer,
Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Hochwasser wie auch Vermurung
ausreichend zu versichern oder für den Schaden einzustehen. Er hat dem
Lieferanten die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und
den Versicherer davon zu verständigen. Die Begründung von vertraglichen
Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem
Kunden untersagt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von
Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf
das Fremdeigentum hinzuweisen und den Lieferanten spätestens innerhalb von
24 Stunden davon zu informieren.
13.6 Kommt der Kunde hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten
Entgelts in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant jederzeit berechtigt, sich in den
Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag
noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht).
14. Gutscheine
Gutscheine können in allen österreichischen Niederlassungen
eingelöst werden. Zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wird vereinbart,
dass Gutscheine nur einmal ausgenützt werden können. Eine Barabfindung ist
nicht möglich. Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Verspätet
eingereichte Gutscheine verfallen.
15. Gutschriften
Gutschriften sind EDV-unterstützt erstellt und mit laufenden Nummern
und Datum versehen. Es wird vereinbart, dass Gutschriften 3 Jahre ab
Ausstellungsdatum gültig sind. Verspätet eingereichte Gutschriften verfallen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
16.1 Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten auch
dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
16.2 Für den Fall von Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder einem mit dem
Lieferanten geschlossenen Vertrag ergeben oder sich auf die Verletzung,
Auflösung oder Nichtigkeit der AGB oder des Vertrages beziehen, einschließlich
Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen der gegenständlichen
AGB oder eines Vertrages mit dem Lieferanten vereinbaren die Vertragsteile
die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz,
Österreich. Unabhängig davon ist der Lieferant berechtigt, nach seiner Wahl
den Kunden vor dem nach dessen Sitz oder dessen Niederlassung sachlich
zuständigen ordentlichen Gericht zu klagen.
16.3 Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB oder aller vom Lieferanten mit dem
Kunden abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich formelles und materielles
österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger
Verweisungsnormen anzuwenden.
17. Allgemeines
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der
übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich
die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
17.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist
berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
17.3 Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Beförderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen.
17.4 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten vom Lieferanten
automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden.
17.5 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz
des Kreditschutzverbandes von 1870 erfolgen kann. Weiters willigt er ein, dass
im Fall seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz übermittelt
und von dieser Dritten zugänglich gemacht werden.
17.6. Pläne,Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte,Kataloge,Bildmaterial, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten.
Dies gilt auch dann, wenn diese online verfügbar sind. Jede Verwertung,
Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen
vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Fehlt diese
Zustimmung und liegt auch nur eine der genannten Nutzungsarten vor, ist
der Lieferant berechtigt, ein einmaliger Betrag von 25 % der Planungs- bzw.
Herstellungskosten oder der Kostenvoranschlagssumme zu verlangen, und zwar
unabhängig davon, ob es sich beim verletzten Werk um ein Werk nach dem
Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt oder nicht.