Preisblatt für Leistungen des Sachverständigen, Herrn

Preisblatt für Leistungen des Sachverständigen,
Herrn Dipl.-Ing. Christian Büschlen
Stand 15.01.2015
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§ 1 (Aufwandshonorar)
1.
Stundensatz für Leistungen des Sachverständigen
€ netto/Stunde
105,00
€ brutto/Stunde
124,95
€ netto/Stunde
60,00
€ brutto/Stunde
71,40
€ netto/Stunde
25,00
€ brutto/Stunde
29,75
Abgerechnet wird je angefangener Viertelstunde.
2.
Stundensatz für Hilfskraft mit beruflicher Ausbildung
Abgerechnet wird je angefangener Viertelstunde.
3.
Stundensatz für Hilfskraft ohne berufliche Ausbildung
Abgerechnet wird je angefangener Viertelstunde.
Die folgenden Zuschläge gelten jeweils kumulativ:
4.
Abendzuschlag auf die Stundensätze nach §1, Abs. 1 bis 3
für Tätigkeiten in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr
+ 20%
5.
Nachtzuschlag auf die Stundensätze nach §1, Abs. 1 bis 3
für Tätigkeiten in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
+ 25%
6.
Wochenendzuschlag auf die Stundensätze nach §1, Abs. 1 bis 3
für Tätigkeiten am Samstag oder Sonntag
+ 25%
7.
Feiertagszuschlag auf die Stundensätze nach §1, Abs. 1 bis 3
für Tätigkeiten an gesetzlichen Feiertagen
+ 25%
§ 2 (Fahrt- und Reisekosten)
1.
Fahrtkosten pauschal je zurückgelegtem Kilometer
2.
Nutzung von Bus, Bahn, Taxi, Schiff und Flugzeug
3.
erforderliche Übernachtungen in tatsächlicher Höhe, bis maximal
4.
€ netto/km
0,84
€ brutto/km
1,00
nach tatsächlichem Aufwand
€ netto/Nacht
85,00
€ brutto/Nacht
101,15
Alle Fahrt- und Reisezeiten werden zum Satz nach §1 berechnet.
§ 3 (Auslagen und Gebühren)
1.
2.
3.
Auslagen und Gebühren für Auszüge und Unterlagen, etwa
Ämter- und Behördenauskünfte oder Auskünfte privater Stellen etc.
nach tatsächlichem Aufwand
weitere Auslagen und Gebühren,
z.B. für Laboruntersuchungen, Gerätemieten, Hilfsarbeiten
Aufwendungen für Rüst-, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
nach tatsächlichem Aufwand
Gebühren und Auslagen können vom Leistungserbringer an den Auftraggeber
direkt in Rechnung gestellt werden.
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§ 4 (Druck-, Kopierkosten)
1.
2.
3.
4.
DIN A4 Kopie/Ausdruck schwarz-weiß
DIN A4 Kopie/Ausdruck farbig
DIN A3 Kopie/Ausdruck schwarz-weiß
DIN A3 Kopie/Ausdruck farbig
€ netto/Seite
0,15
€ brutto/Seite
0,18
€ netto/Seite
0,75
€ brutto/Seite
0,89
€ netto/Seite
0,25
€ brutto/Seite
0,30
€ netto/Seite
1,25
€ brutto/Seite
1,49
5.
Plandrucke und- plots, Falt-, Loch- und Randverstärkungsarbeiten
6.
Die vorgenannten Beträge gelten für alle Ausdrucke und Kopien:
a) von den dem Sachverständigen zugelieferten Daten und Unterlagen (Arbeitsgrundlagen) und
b) für die vom Sachverständigen ausgelieferten Dokumente
nach tatsächlichem Aufwand
§ 5 (sonstige Bürokosten)
1.
2.
3.
4.
Spiralbindungen von Gutachten/Dokumenten
€ netto/Bindung
8,00
€ brutto/Bindung
9,52
Erstellung einer Daten-CD oder DVD oder sonstige digitale Datenlieferung € netto/Lieferung
12,00
€ brutto/Lieferung
14,28
€ netto/Versandvorgang
8,00
€ brutto/Versandvorgang
9,52
€ netto/Versandvorgang
5,00
€ brutto/Versandvorgang
5,95
Auslieferung von Daten per Post oder Telefax
Nachnahmezuschlag beim Postversand
§ 6 (Geräte- und Werkzeugeinsatz, Laboruntersuchungen)
1.
Einsatz diverser elektronischer Messgeräte
€ netto/je Gerät und Einsatztag
25,00
z.B. Baufeuchte- und Temperaturmessgeräte
€ brutto/je Gerät und Einsatztag
29,75
(GANN Hydromette RTU 600, Testo 845, Testo 605-H1), Testo therm. Anemometer 405-V1, Testo Tauch-/Einstechthermometer,
Verglasungs-Analyse-Gerät BOHLE Merlin-Laser, Neigungswasserwaage etc., soweit nachstehend nicht anderweitig benannt
2.
Einsatz von Elektroden für Feuchtemessungen
z.B. Bürstenelektroden, Flach- und
€ netto/je Elektrodenpaar und Einsatztag
Einsteckelektroden, Oberflächenmesskappen
3.
4,76 bis 10,71
€ netto/je Untersuchungspunkt
6,50
€ brutto/je Untersuchungspunkt
7,74
€ netto/je Einsatztag
10,00
€ brutto/je Einsatztag
11,90
€ netto/je Einsatztag
30,00
€ brutto/je Einsatztag
35,70
z.B. zur Dokumentation von Rissbreiten
Einsatz Fotoadapter für Heine Delta 20 LED-Leuchtlupe
(Position gilt als Zulage zu Pos. 5)
€ netto/je Einsatztag
20,00
€ brutto/je Einsatztag
23,80
Inspektion von Rissflanken/Risstiefenmessung
€ netto/je Einsatztag
15,00
€ brutto/je Einsatztag
17,85
Wassereindringprüfung
Karsten’sche Prüfröhrchen
4.
Rissbreitenmessung
Einsatz Präzisionsrisslupe mit 0,05 mm Skalenteilung
5.
Inspektion von Oberflächen/Rissbreitenmessung
Einsatz Heine Delta 20 LED-Leuchtlupe mit Skalenteilung
6.
7.
4,00 bis 9,00
€ brutto/je Elektrodenpaar und Einsatztag
Inspektion von Oberflächen/Fotodokumentation
Einsatz Heine Tiefenlupe mit Xenon-Halogenlicht
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8.
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Rissbreitenmessung/Dokumentation mit Rissmonitoren
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€ netto/je Monitor
24,50
€ brutto/je Monitor
29,16
Zulagepreis für Winkeladapter bei Eckanwendungen
€ netto/je Winkeladapter
14,50
€ brutto/je Winkeladapter
17,26
€ netto/je Einsatztag
50,00
€ brutto/je Einsatztag
59,50
€ netto/je Einsatztag
130,00
€ brutto/je Einsatztag
154,70
Grundpreis, inkl. 7 Einsatztage
€ netto/je Logger
30,00
€ brutto/je Logger
35,70
Zulagepreis ab dem 8. Einsatztag
€ netto/je Logger und Einsatztag
2,00
€ brutto/je Logger und Einsatztag
2,38
mit Präzisions-Rissmonitoren, System tcl-i
Das Material verbleibt im Eigentum des Sachverständigen.
9.
Inspektion von Hohlräumen, Foto-/Videodokumentation
Einsatz Videoendoskop Adrolook V55100
10. versalzungsunabhängige Baufeuchtemessung
mit MOIST- Mikrowellenmessgerät
11. Langzeit-Klimadatenerfassung
mit Hygrofox Mini Datenlogger
Als Sicherheitsleistung gegen Verlust und Beschädigung am Einsatzort wird eine Kaution von 300 Euro brutto je Logger
berechnet.
12. Einsatz sonstiger Geräte, Messgeräte und Werkzeuge,
soweit nicht im Bestand des Sachverständigen vorhanden
nach tatsächlichem Aufwand
13. Laboruntersuchungen, persönliche Schutzausrüstung, Verbrauchsmaterial, wie Bohrer etc.
nach tatsächlichem Aufwand
14. Einsatz sonstiger Geräte und Werkzeuge,
soweit im Bestand des Sachverständigen verfügbar
ohne gesonderte Berechnung
z.B. Entfernungsmessgerät, Bandmaß, Messkeile, Mikrometerschraube, Wasserwaagen, Richtscheite, Bohrmaschinen,
Rauchstift zur Detektion von Luftströmungen, Kleinwerkzeuge etc.
§ 7 (Mehrwertsteuer)
1.
Auf alle Beträge wird zusätzlich die jeweils zum Zeitpunkt der Abrechnung geltende, gesetzliche
Mehrwertsteuer von z.Z. 19 % berechnet.
§ 8 (andere Vergütungsregelungen)
1.
Bei Gerichtsaufträgen findet grundsätzlich das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
Anwendung.