10. März 2015 Anforderungen an den Betrieb von

Thema
Anforderungen an den Betrieb von
Tiergehegen
Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Moderation
Susanne Thimm, LANUV
Termin
Dienstag, 10. März 2015
Veranstaltungsort
LANUV-Artenschutzzentrum
Samberg 65
48629 Metelen
Weitere Informationen zur Anmeldung, Anreise und Tagesbeitrag finden Sie unter:
www.lanuv.nrw.de/natur/arten/fortbildung.htm
Herausgeber
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Postfach 101052, 45610 Recklinghausen
Telefon 02361 305-0
Telefax 02361 305-3215
E-mail: [email protected]
www.lanuv.nrw.de
Fortbildung Artenschutz
Anforderungen an den Betrieb von
Tiergehegen
Dienstag, 10. März 2015
Bildnachweis
© LANUV, Susanne Thimm
Metelen
Stand
Februar 2015
www.lanuv.nrw.de
Anforderungen an den Betrieb von
Tiergehegen
Programm
Wildtierhaltungen außerhalb von Innenräumen, also mehr
oder weniger im Freien, gibt es in unterschiedlicher Form:
Von Greifvogel-, Eulen- oder anderen Wildvogelvolieren
über Schalenwildgehege auch zur landwirtschaftlichen
Nutzung bis hin zu einzelnen privaten Tiergehegen oder
kleineren, wie Zoos arbeitende Wild- und Tierparks. Nicht
alle sind Tiergehege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder der Ländernaturschutzregelungen.
10:00 - 10:15
Begrüßung und Organisatorisches
10:15 - 10:25 Wildtierhaltung outdoor – Formen der
Wildtierhaltung im Freien
Susanne Thimm, LANUV
10:25 – 11:10 Definitionen und Regelungen zu Tiergehegen, Schalenwildgehegen & Co.
– ein Überblick inklusive Länderregelungen
Renate Gebhardt-Brinkhaus, ASPE-Institut GmbH, Recklinghausen
11:10 – 11:40
Naturschutzrechtliche Regelungen zu
Tiergehegen in NRW
Rolf Rachuba, untere Landschaftsbehörde, Kreis Recklinghausen
Dieser Kurs widmet sich überwiegend den Tiergehegen im
naturschutzfachlichen Sinn. Neben der Einordnung von
Tiergehegen in den rechtlichen Rahmen soll insbesondere
auf die fachlichen Anforderungen und Empfehlungen zur
Wildtierhaltung eingegangen werden. In diesem Zusammenhang spielt auch das neue Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren eine
Rolle. Praxisbeispiele zum Betrieb von Tiergehegen und
Erfahrungsaustausch zum behördlichen Handeln runden
die Kursinhalte ab.
11:40 – 11:55 Erfrischungspause
11:55 - 12:55
Fachliche Vorgaben und Anforderungen
zur Gehegehaltung von Wildtieren
- Schwerpunkt Säugetiere Dr. Matthias Triphaus-Bode, Veterinäramt, Kreis Minden-Lübbecke
12:55 - 14:15Mittagpause
Auf Wunsch: von 13:30 – 14:00 Führung
durch die Tierhäuser
14:15 - 15:00
„Kleine“ Falknerprüfung als NRWspezifische Vorgabe für Haltungen von
Greifvögeln und Eulen
Frank Seifert, Falknerprüfer, Brüggen
15:00 - 15:45Praxisbericht: Erfahrungen aus dem
Betrieb von Tiergehegen
Janett Heinrichs, Sohlinger Tier- und
Vogelpark
15:45 – 16:05Kaffeepause
16:05 – 16:25Erfahrungsaustausch der Teilnehmer,
Abschlussdiskussion