Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen bildet zum 1. August 2015 im Berufsbild „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“ aus. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Entsprechend der Festlegungen des § 1 der Ausbildungsordnung des Berufsbildes handelt es sich bei der Ausbildung im MSW um eine Ausbildung im Rahmen des Verwaltungsberufsbildes zur / zum „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“. Die duale Berufsausbildung der Kaufleute für Büromanagement dauert drei Jahre und wird in der Ausbildungsbehörde und in der Berufsschule vollzogen. Die betriebspraktische Ausbildung wird durch dienstbegleitende Unterweisungen ergänzt, die außerhalb des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW stattfinden. Das Ministerium für Schule und Weitbildung NRW (MSW) ist die oberste Schulaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Weitergehende Informationen zum MSW finden Sie im Internet unter www.schulministerium.nrw.de. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird Leistungs- und Lernbereitschaft, Motivation und Aufgeschlossenheit erwartet. Die Tätigkeit im MSW ist durch vielfältige mündliche und schriftliche Kommunikationsanlässe mit unterschiedlichsten Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern geprägt. Insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Aufgabengebieten des Berufsbildes der „Kauffrau / des Kaufmanns für Büromanagement“ sind häufig erste Anlaufstelle für externe Anfragen und repräsentieren in dieser Funktion das Ministerium für Schule und Weiterbildung nach außen. Auch intern begleiten und unterstützen sie vielfältige Kommunikations- und Koordinationsprozesse. Für Bewerberinnen und Bewerber sollten freundliche und korrekte Umgangsformen sowie einer obersten Landesbehörde angemessenes äußeres Auftreten daher selbstverständlich sein. Sichere Rechtschreibkenntnisse und gute schriftliche wie mündliche Formulierungsfähigkeit werden vorausgesetzt. Gute Noten in Deutsch und Mathematik sind vorteilhaft. Interesse im Umgang mit Computern ist für die Tätigkeit in dem Berufsbild notwendige Voraussetzung. Die Ausschreibung richtet Migrationshintergrund. sich ausdrücklich auch an Menschen mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Im Rahmen der Landesinitiative zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung findet das Auswahlverfahren in anonymisierter Form statt. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung deshalb ausschließlich den beigefügten Bewerbungsbogen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt bis zum 06.03.2015 auf dem Postweg an die u.a. Anschrift oder elektronisch an [email protected] senden. Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der ebenfalls beigefügten Ausfüllanleitung. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat 125 Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Bewerbungsbogen 2015 zur Ausbildung als Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die persönlichen Angaben in diesem Formular (z.B.: Name, Nationalität) sind zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung erforderlich, werden jedoch bis zur Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht an die Personalstelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) weitergegeben. Bei den mit * gekennzeichneten Feldern (Pflichtfelder) handelt es sich um notwendige Angaben, ohne die Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Ausfüllanleitung. Bitte senden Sie den ausgedruckten Bewerbungsbogen auf postalischem Weg an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf. Alternativ können Sie den ausgefüllten Bogen auch einscannen und elektronisch an [email protected] senden. Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der ebenfalls beigefügten Ausfüllanleitung. Die Felder 2 bis 14 werden anonymisiert! Angaben zur Person 2. Nachname* 3. Vorname* 4. Geburtsdatum* 5. Anrede ☐ Frau 6. Akad. Grad ☐ Herr Kontaktdaten 7. Straße / Hausnr.* 8. Adresszusatz 9. PLZ* 10. Ort* 11. Land 12. Telefon – Nr. 13. Mobilfunk – Nr. 14. E- Mail – Adresse Angaben zu einer evtl. vorliegenden Schwerbehinderung (Im Hinblick auf die Fördermechanismen des SGB IX für Menschen mit Behinderung können sie den Grad Ihrer Behinderung angeben) 15. Grad der Behinderung 16. Liegt eine Gleichstellung vor? ☐ Ja ☐ Nein Schulausbildung 17. Erworbener Schulabschluss* (Falls noch keiner erworben, bitte „Kein Schulabschluss“ auswählen) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife (FHR) Fachhochschulreife (FHR – schulischer Teil) Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) mit Qualifikationsvermerk Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Hauptschulabschluss Kein Schulabschluss 18. Datum des Schulabschlusses 19. Angestrebter Schulabschluss* (Falls keiner oder kein weiterer angestrebt wird, bitte „Kein Schulabschluss“ auswählen) Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife (FHR) Fachhochschulreife (FHR – schulischer Teil) Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) mit Qualifikationsvermerk Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Hauptschulabschluss Kein Schulabschluss ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 20. Voraussichtlicher Zeitpunkt des Abschlusserwerbs 21. Note Deutsch* (Aus letztem Schulzeugnis) 22. Note Mathematik* (aus letztem Schulzeugnis) 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Berufsausbildung 23. Berufsausbildung Ja ☐ 24. Berufsbild Nein☐ 25. Ausbildungsbetrieb / Berufskolleg 27. Grund des Abbruchs Berufserfahrung 28. Bisherige Arbeitgeber 26. Ausbildung abgebrochen bzw. Abbruch beabsichtigt HINWEISE ZU IHRER BEWERBUNG Bitte unbedingt lesen! Was ist das Projekt „Mehr Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst“? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen ihrer Initiative zur Interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung das Projekt „Mehr Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst“ ins Leben gerufen. Kernstück der Initiative ist bei Einstellungsverfahren das Instrument der „Anonymisierten Bewerbung“. Warum wird die ausgeschrieben? Stelle in einem anonymisierten Bewerbungsverfahren Das anonymisierte Bewerbungsverfahren dient dazu, eventuelle Diskriminierungen bei der Besetzung ausgeschriebener Stellen zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters bereits bei der Vorauswahl einer potentiellen Bewerberin oder eines potentiellen Bewerbers weitestgehend auszuschließen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Individual-Daten, die für die Bearbeitung benötigt werden, nicht an die Personalstelle weiter gegeben werden. Allein die Qualifikation soll entscheiden. Was ist ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren? Im ersten Verfahrensschritt erhält das Auswahlgremium keinerlei Informationen über wesentliche Persönlichkeitsdaten der Bewerberin oder des Bewerbers wie den Namen, das Geburtsdatum, die Herkunft, den Familienstand usw.. Das Gremium entscheidet über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder Eignungstest ausschließlich auf der Grundlage eines anonymisierten Qualifikationsprofils. Warum soll ich dennoch individualisierte Daten über mich im Bewerbungsbogen eintragen? Die von Ihnen im Bewerbungsbogen zu machenden individualisierten Angaben zur Person, wie z.B. Name, sind für die Verwaltung des Verfahrens erforderlich, z.B. um Sie zu dem schriftlichen Auswahlverfahren einladen zu können, werden jedoch nicht an die Personalstelle im Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen (MSW) weitergegeben. Erst zur Vorbereitung des mündlichen Vorstellungstermins wird die Anonymisierung aufgehoben und werden die vollständigen Bewerbungsunterlagen angefordert. Was ist die Bewerbungs-ID? Die Identifikation und Zuordnung Ihrer individualisierten Daten zu der anonymisierten Bewerbung erfolgt im gesamten Verfahren über die Bewerbungs-ID, mit der Ihre Bewerbung im Rahmen des Anonymisierungsvorgangs versehen wird. Sie wird von der Anonymisierungsstelle im MSW vergeben und Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt. Was ist jetzt zu tun? Bitte drucken Sie den beigefügten Bewerbungsbogen des MSW, der Fragen u.a. zu Ihrer Vorbildung und Qualifikation enthält, aus und senden Sie diesen ausgefüllt auf postalischem Weg an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf. Alternativ können Sie den ausgefüllten Bogen einscannen und elektronisch an [email protected]. senden. Mehr müssen Sie zunächst nicht tun. Bitte reichen Sie keine weiteren Bewerbungsunterlagen, wie z.B. Lebenslauf oder Zeugnisse ein, bis Sie dazu aufgefordert werden. Bitte achten Sie darauf, in den Feldern des Bewerbungsbogens, in denen Sie Angaben zu Qualifikation und Vorbildung machen, ausschließlich entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. "Lehrkraft" anstatt "Lehrerin" oder "Lehrer") oder die jeweilige Doppelnennung (z.B. "Ingenieurin"/ "Ingenieur" anstatt "Ingenieur") zu wählen und vermeiden Sie unbedingt Angaben, die Rückschlüsse auf Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Ihre Religion oder Ihre Herkunft zulassen. Nennen Sie bitte auch keine Orte im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung, dem Studium oder bei der Angabe von Arbeitgebern. Diese können ansonsten Rückschlüsse auf Ihre Herkunft zulassen. Was passiert mit meiner Bewerbung? Der Bewerbungsbogen wird innerhalb des MSW Nordrhein-Westfalen von einer gesonderten Stelle verwaltet und bearbeitet. Alle Bewerbungen werden von der Anonymisierungs-Stelle im MSW mit einer Bewerbungs-Identifikationsnummer (Bewerbungs-ID) versehen. Aus dieser ist kein Rückschluss auf individualisierte Merkmale Ihrer Person möglich. Diese Bewerbungs-ID wird Ihnen in der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung mitgeteilt und ist im weiteren Verfahren von besonderer Bedeutung. Das Personalreferat hat keinen Zugriff auf die individualisierten Daten (Seite 1 des Bewerbungsbogens). Es erhält nach Ablauf der Bewerbungsfrist lediglich die Seite 2 des Bewerbungsbogens. Das Personalreferat wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausschließlich auf der Grundlage des vorliegenden Qualifikationsprofils die anonymisierten Datensätze der Bewerberinnen und Bewerber aus, die zu einem schriftlichen Eignungstest eingeladen werden. Schriftlicher Eignungstest Der schriftliche Eignungstest wird von einem externen Personaldienstleistungsunternehmen durchgeführt. Dieses erhält ebenfalls nur eine anonymisierte, um die individuellen Daten bereinigte, Datenliste. Die Identifikation und Zuordnung Ihrer Bewerbung erfolgt nun ausschließlich auf Basis Ihrer Bewerbungs-ID. Sollten Sie zum schriftlichen Eignungstest eingeladen werden, bringen Sie bitte Ihr Einladungsschreiben, in dem auch Ihre Bewerbungs-ID vermerkt ist, unbedingt mit. Ihre Testbögen werden nicht mit Ihrem Namen und Vornamen gekennzeichnet, sondern ausschließlich mit Ihrer Bewerbungs-ID! Sie müssen Ihre Bewerbungs-ID - anstelle Ihres Namens - auf jedem Bogen des schriftlichen Eignungstests vermerken. Das Personaldienstleistungsunternehmen erhält keinerlei Kenntnis über individualisierte Daten von Ihnen. Folge: Wenn Sie beim schriftlichen Eignungstest Ihre Bewerbungs-ID nicht dabei haben oder nicht auswendig können, können Sie am Test nicht teil nehmen, weil es dann unmöglich sein wird, Ihre Testergebnisse Ihrer Bewerbung zuzuordnen! Die Testergebnisse des schriftlichen Eignungstests werden dem MSW Nordrhein-Westfalen unter Zuordnung der jeweiligen Bewerbungs-ID mitgeteilt. Persönlicher Vorstellungstermin Erst zur Vorbereitung des persönlichen Vorstellungstermins wird die Anonymisierung aufgehoben. Dem Personalreferat werden die Bewerbungen der Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der Test-Ergebnisse des schriftlichen Auswahlverfahrens für eine Einladung zum persönlichen Vorstellungstermin in Betracht kommen, vorgelegt. Parallel hierzu werden durch die Anonymisierungsstelle im MSW Nordrhein-Westfalen von diesen Personen die weiteren Bewerbungsunterlagen, wie Zeugnisse oder Lebenslauf angefordert. Haben Sie noch Fragen zu der Ausschreibung im MSW Nordrhein-Westfalen? Wenn Sie noch weitere Fragen zu der Ausschreibung im MSW Nordrhein-Westfalen selbst haben, können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden: Uwe Frantzen Tel.: 0211 / 5867 – 3299, [email protected] oder Wolfgang Fischer Tel.: 0211 / 5867 – 3205, [email protected]
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