S tellenausschreibung

Stellenausschreibung
Im
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters
im Referat 421 „Kultur und Strukturwandel, Internationale Kulturpolitik, Individuelle
Künstlerförderung“ zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 11 Teil I der Entgeltordnung (EntgO) zum TV-L.
Eine Planstelle für die Einstellung einer Beamtin/eines Beamten steht derzeit nicht zur
Verfügung.
Aufgabenschwerpunkte:
Bearbeitung von Anfragen und Förderanträgen sowie sonstige Mitwirkung im
Zuständigkeitsbereich des Referates, vor allem in den Bereichen
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Strukturwandel durch Kultur und Industriekultur, insbesondere Nachhaltigkeit
der Kulturhauptstadt Ruhr 2010
Förderung der Kultur Ruhr GmbH, insbesondere Festival Ruhrtriennale
Kultur und Wirtschaft / Kreative Ökonomie, insbesondere Projekte des
European Centre for Creative Economy (ecce GmbH)
Internationale Kulturpolitik des Landes NRW, insbesondere mit EU-Ländern
weitere Entwicklung der Individuellen Künstlerförderung in Nordrhein-Westfalen (u.a. Entwicklung einer Internet-Plattform)
Anforderungsprofil:
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Voraussetzung ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes
Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner bzw. nichttechnischer Verwaltungsdienst [Dipl.-Verwaltungswirt/in oder gleichwertiger Bachelor-Abschluss]), eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in
oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen, die durch mehrjährige
Tätigkeiten in Aufgabenfeldern des gehobenen Dienstes nachgewiesen
werden,
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mehrjährige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil,
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gute Kenntnisse des Haushalts-, Kassen- und Zuwendungsrechts des Landes
sowie des öffentlichen Vergaberechts sind wünschenswert,
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Interesse an kulturpolitischen Fragestellungen,
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Leistungs- und Einsatzbereitschaft,
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gutes Zeitmanagement,
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systematisches und verantwortungsvolles Arbeiten,
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Organisationsgeschick, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit,
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Beherrschung der MS-Office-Standardsoftware.
Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte
Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der
Kultusministerkonferenz bei.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlichen
Leistung nach
Maßgabe
des Landesgleichstellungsgesetzes
bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des
SGB IX sind erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mfkjks.nrw und
www.beruf-und-familie.de.
Bei Rückfragen, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren stehen, steht
Ihnen Frau RD´in Budéus unter der Telefonnummer 0211/837-2469 zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte zum Aufgabenzuschnitt des Arbeitsplatzes wenden Sie sich
bitte an Herrn RBn Krämer, Telefon 0211/837- 4412.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte schriftlich bis zum
28. März 2017
an das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 114
Stichwort : SB 421
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
Elektronisch eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unverzüglich
unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet und nicht zurückgeschickt.