Bescheinigung zur Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 3a

Bescheinigung zur Hilfe zum Studienabschluss
nach § 15 Abs. 3a BAföG
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(Name, Vorname)
(Geburtsdatum)
(Förderungsnummer)
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(Hochschule, Studiengang)
1.
Erklärung der / des Auszubildenden
Meine Förderungshöchstdauer / Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, 3
oder 5 BAföG
endet mit Ablauf des Monats ______________ 20___
Hinweis:
Das Ende der Förderungshöchstdauer / Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 BAföG entnehmen
Sie bitte dem letzten Bewilligungsbescheid oder erfragen es bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
Die richtige Angabe des Endes der Förderungshöchstdauer ist besonders wichtig; sie ist Grundlage der
Bewilligung der Hilfe zum Studienabschluss.
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(Datum)
2.
(Unterschrift der / des Auszubildenden)
Bescheinigung
a)
der Prüfungsstelle bei in sich selbständigem Studiengang an Hochschulen mit Abschlussprüfung.
Frau / Herr ____________________ ist am ____________ 20____ zur
Abschlussprüfung zugelassen worden.
Sie / Er wird die Abschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach dem unter
Nr. 1 genannten Zeitpunkt voraussichtlich im Monat ____________ 20____
abschließen.
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(Bezeichnung / Anschrift ggf. Dienstsiegel der Prüfungsstelle)
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(Datum)
(Hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers / Leiter des Prüfungsamtes)
b)
der Prüfungsstelle bei in sich selbständigem Studiengang an Hochschulen mit Abschlussprüfung unter Berücksichtigung des
sogenannten gleitenden Prüfungsverfahrens
Frau / Herr ____________________ ist am ____________ 20____ zur
Abschlussprüfung zugelassen worden.
Sie / Er hat alle wesentlichen Studienleistungen erbracht.
Begründung: ___________________________________________________
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Sie / Er hat damit die Voraussetzungen geschaffen, die Abschlussprüfung
innerhalb von 12 Monaten nach dem unter Nr. 1 genannten Zeitpunkt,
voraussichtlich im Monat ________________ 20____ abzuschließen.
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(Bezeichnung / Anschrift ggf. Dienstsiegel der Prüfungsstelle)
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(Datum)
3.
(Hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers / Leiter des Prüfungsamtes)
Bestätigung
der Ausbildungsstätte bei in sich selbständigem Studiengang an Hochschulen ohne vorgesehene Abschlussprüfung.
Bei dem unter Nr. 1 genannten Studiengang ist eine Abschlussprüfung nicht
vorgesehen. Frau / Herr ____________________ kann die Ausbildung
innerhalb von 12 Monaten nach dem unter Nr. 1 genannten Zeitpunkt,
voraussichtlich im Monat ________________ 20____ abschließen.
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(Bezeichnung / Anschrift ggf. Dienstsiegel der Prüfungsstelle)
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(Datum)
(Hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers / Leiter des Prüfungsamtes)
Auszug aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Stand: 04.2001§ 15 Abs. 3 a BAföG
Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang befinden, wird als
Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der
Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 geleistet, wenn der
Auszubildende spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung
zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der
Abschlusshilfedauer abschließen kann. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt Satz 1 unter der
Voraussetzung, dass der Auszubildende eine Bestätigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegt, dass er
die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.