Bescheinigung zur Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 3a BAföG _______________________________/___________/_______________________ (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Förderungsnummer) ___________________________________________________________________ (Hochschule, Studiengang) 1. Erklärung der / des Auszubildenden Meine Förderungshöchstdauer / Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 BAföG endet mit Ablauf des Monats ______________ 20___ Hinweis: Das Ende der Förderungshöchstdauer / Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 BAföG entnehmen Sie bitte dem letzten Bewilligungsbescheid oder erfragen es bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Die richtige Angabe des Endes der Förderungshöchstdauer ist besonders wichtig; sie ist Grundlage der Bewilligung der Hilfe zum Studienabschluss. _____________________________________________________________ (Datum) 2. (Unterschrift der / des Auszubildenden) Bescheinigung a) der Prüfungsstelle bei in sich selbständigem Studiengang an Hochschulen mit Abschlussprüfung. Frau / Herr ____________________ ist am ____________ 20____ zur Abschlussprüfung zugelassen worden. Sie / Er wird die Abschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach dem unter Nr. 1 genannten Zeitpunkt voraussichtlich im Monat ____________ 20____ abschließen. ______________________________________________________________ (Bezeichnung / Anschrift ggf. Dienstsiegel der Prüfungsstelle) ___________________________________________________________________________ (Datum) (Hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers / Leiter des Prüfungsamtes) b) der Prüfungsstelle bei in sich selbständigem Studiengang an Hochschulen mit Abschlussprüfung unter Berücksichtigung des sogenannten gleitenden Prüfungsverfahrens Frau / Herr ____________________ ist am ____________ 20____ zur Abschlussprüfung zugelassen worden. Sie / Er hat alle wesentlichen Studienleistungen erbracht. Begründung: ___________________________________________________ _____________________________________________________ _____________________________________________________ Sie / Er hat damit die Voraussetzungen geschaffen, die Abschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach dem unter Nr. 1 genannten Zeitpunkt, voraussichtlich im Monat ________________ 20____ abzuschließen. ______________________________________________________________ (Bezeichnung / Anschrift ggf. Dienstsiegel der Prüfungsstelle) ______________________________________________________________ (Datum) 3. (Hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers / Leiter des Prüfungsamtes) Bestätigung der Ausbildungsstätte bei in sich selbständigem Studiengang an Hochschulen ohne vorgesehene Abschlussprüfung. Bei dem unter Nr. 1 genannten Studiengang ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen. Frau / Herr ____________________ kann die Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach dem unter Nr. 1 genannten Zeitpunkt, voraussichtlich im Monat ________________ 20____ abschließen. ______________________________________________________________ (Bezeichnung / Anschrift ggf. Dienstsiegel der Prüfungsstelle) ______________________________________________________________ (Datum) (Hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers / Leiter des Prüfungsamtes) Auszug aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Stand: 04.2001§ 15 Abs. 3 a BAföG Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt Satz 1 unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende eine Bestätigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.
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