GEMEINDERAT Publikation im Anzeiger Konolfingen Riedstrasse 14 3082 Schlosswil Tel. 031 711 01 25 Fax 031 711 03 36 [email protected] www.schlosswil.ch 2. und 9. Februar 2017 Ausserordentliche Gemeindeversammlung Dienstag, 7. März 2017, 20.00 Uhr im Gemeindesaal, Riedstrasse 14, 3082 Schlosswil Traktanden 1. Fusionsprojekt Grosshöchstetten-Schlosswil – Grundsatzentscheid über die Weiterführung der Fusionsabklärungen 2. Verschiedenes Ueber die Traktanden wird in der gemeinderätlichen Botschaft informiert. Der Grundlagenbericht über die Fusionsabklärungen kann in Papierform auf der Gemeindeverwaltung oder elektronisch unter www.schlosswil.ch bezogen werden. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Protokoll Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind an den Gemeinderat zur richten. Nach der Auflagefrist genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und entscheidet über eingegangene Einsprachen. Stimmrecht Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonale Stimmrecht besitzen und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schlosswil Wohnsitz haben. Schlosswil, 3. Februar 2017 Der Gemeinderat
© Copyright 2024 ExpyDoc