(1) Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
easyGlücksgefühle
§1
Teilnahmebedingungen
(1)
Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
(2)
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
allen easyApotheken sowie deren Angehörige.
§2
Aktionen
(1)
Beim Kauf von rezeptfreien Produkten (außer Bücher) ab einem Wert von 15
EURO erhält der Kunde in den teilnehmenden Apotheken einen Glückskeks.
Pro Einkauf erhält ein Kunde nur einen Glückskeks. Die Glückskekse werden
ausgegeben, solange der Vorrat reicht. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von
easyApotheken sowie deren Angehörige erhalten keine Glückskekse.
(2)
In den Glückskeksen stecken Rabattcoupons mit unterschiedlich hohen Rabatten: 5 %, 10 % oder 15 %, welche beim nächsten Einkauf aus dem rezeptfreien Bereich außer Bücher in der teilnehmenden Apotheke bis zum
29.04.2017 eingelöst werden kann. In 6 Glückskeksen stecken Gewinncoupons, welche national verlost werden: zwei Glücksmomente, zwei Glücksfahrten oder zwei Glückskaufs.
§3
Veranstalter
(1)
Veranstalterin der Aktion für die Gewinncoupons ist die easyApotheke Kooperationsgesellschaft mbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf.
(2)
Veranstalterin der jeweiligen Aktion für die Rabattcoupons ist die jeweils teilnehmende easyApotheke. Eine Liste der teilnehmenden easyApotheken finden Sie im Internet unter www.easyapotheken.de.
§4
Gewinncoupons
(1)
Es befinden sich bundesweit 6 Gewinncoupons im Umlauf, die per Los an 6
unterschiedliche der Veranstalterin nach § 3(1) bekannten teilnehmende EasyApotheken verlost und übergeben wurden.
(2)
Die Gewinne beinhalten zwei Wellnessreisen im Wert von je 1000 EURO in
Form von Reisegutscheinen; 2 Offroad-Touren am Nürburgring und 2 Shoppingwochenenden in Mailand in Form von Reisegutscheinen inkl. 500 EURO
Shoppingbudget.
(3)
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
(4)
Der Teilnehmer, der einen Gewinncoupon in seinem Glückskeks gefunden
hat, muss sich bis zum 29.03.2017, 18 Uhr, in seiner teilnehmenden
easyApotheke melden, um den Gewinn in Anspruch zu nehmen. Meldet er
sich nicht oder nicht rechtzeitig, verfällt der Gewinn. Auf dem Zettel in dem
Gewinncoupon wird der Teilnehmer auf diese Frist hingewiesen.
(5)
Die teilnehmende easyApotheke teilt der Veranstalterin den Gewinner und
dessen Daten zur Gewinnabwicklung unverzüglich mit.
(6)
Melden sich bis zum 29.03.2017, 18 Uhr nicht alle 6 Gewinner der Hauptpreise
in den jeweiligen easyApotheken, informiert die Veranstalterin die Gewinnerapotheken nach § 4(1) unter Hinweis auf den auf sie entfallenden Gewinn. Der Kunde, der in dieser teilnehmenden easyApotheke am 31.3.2017
als erstes einen Einkauf aus dem rezeptfreien Bereich (außer Bücher) von
mehr als 15 EURO tätigt, erhält dann den auf diese Apotheke entfallenden
Preis.
§5
Veröffentlichung der Gewinner – Gewinncoupons
Für den Fall des Gewinns erklärt der Teilnehmer sich mit der Veröffentlichung seines Namens, seines Wohnorts im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung
(Print/online) einverstanden.
§6
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Veranstalter sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
§7
Rechtswegausschluss
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.