Bitte hier klicken - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Risikogebiete - Beschreibung
jeweils ein Uferstreifen von 500 m Breite landeinwärts:
Peenepolder und Peeneschleife
nördlich von Demmin bis zur LK-Grenze
einschl. der Ortschaft Randow
Trebelpolder
von der Landkreisgrenze bis Demmin
jeweils ein Uferstreifen von 500 m Breite landeinwärts um die Seen:
Flacher See
Rederangsee
Malkwitzer See
Tiefer See
Kleinvielener See
Putzaer See
Lauenhagener See
soweit der LK betroffen ist
soweit der LK betroffen ist
Lieps
einschließlich der bebauten Ortschaft Prillwitz
Fleesensee
Nordostufer von Nossentin (ohne die bebaute Ortschaft) bis zur Höhe des Fleesenkanals
Stuerscher See
einschließlich der Ortschaft Stuer mit den Ortsteile Stuer-Vorwerk und Stuer Winkel
Jäthensee
ohne die Ortschaft Babke
Woterfitzsee, Caarpsee und Fischteiche
einschließlich Boeker Mühle, Boeker Schleuse, Zartwitz, Amalienhof
Malchiner See
soweit der LK betroffen ist
einschl. Wendischhagen und Seedorf
jeweils ein Uferstreifen in den beschriebenen Bereichen um die Seen:
Kummerower See
ein Uferstreifen von 500m Breite landeinwärts um den Kummerower See
einschl. des Mündungsgebietes des Peenekanals in den Kummerower See (ab Höhe Malchin)
einschl. der Ortschaften Salem, Verchen, Gravelotte und Kummerow sowie
einschl. der Torfstiche entlang des Peenekanals und den Ortschaften Pisede und Jettchenshoff
Mönchsee
in den Grenzen des Naturschutzgebietes
Galenbecker See
im Nord-Westen in den Grenzen des NSG Galenbecker See (entlang Fleetgraben) bis zum Mühlbach,
entlang des Mühlbach bis einschließlich der Ortschaft Galenbeck,
ab Galenbeck entlang der 500m Uferzone bis zur Kreisgrenze VG
Plauer See
von der LK-Grenze LUP bis zur Verbindungsstraße Glashütte entlang der Bahnschienen
ab Höhe Glashütte ein Uferstreifen von 500m entlang des Nordufers Plauer Sees bis zur LK-Grenze LUP
Fleesensee
ein 500m breiter Uferstreifen von Nossentin entlang des Nordufers bis zur Höhe des Fleesenkanals
Kölpinsee
ein 500m breiter Uferstreifen ab Höhe des Fleesenkanals entlang des Nord-Ostufers bis zur Höhe der Ortschaft
Grabenitz
Müritz
ein 500m breiter Uferstreifen beginnend auf Höhe der Ortschaft Ludorf bis zur Ortschaft Klink
einschließlich Großer Schwerin sowie
einschließlich der bebauten Ortschaften Gneve, Ortsteile von Röbel im 500m Uferbereich des Binnensees, Ma
rienfelde, Sietow-Dorf und Sembzin
In diesen Gebieten gilt die Stallpflicht im Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte nach wie vor. (Stand 10. März 2017)