Projektbeschreibungen - AktivRegion Schlei

Projektunterlagen zur Vorbereitung auf die Sitzung der
gemeinsamen Arbeitskreissitzung „Kulturelles Erbe“ und „Bildung“
am 14. März 2017:
TOP 4. Vorstellung und ggf. Beschlussempfehlung der Projekte:
a) Neue Perspektiven für die volkskundlichen Sammlungen
b) Historischer Kultur- und Naturwanderpfad Süderbrarup und
Norderbrarup
c) Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Schulliegenschaften
im Amt Süderbrarup
Projektbeschreibung
zur Einreichung als Projekt bei der AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
(Dieses Formular ersetzt nicht den Förderantrag an das LLUR!)
Bitte ausgefüllt einreichen bei:
LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
c/o Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
Tel.: 04623 – 78-407
[email protected]
Informationen zur AktivRegion, der Integrierten Entwicklungsstrategie erhalten Sie auch im Internet
unter www.lag-schlei-ostsee.de. Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Projektträger.
Projekttitel:
Neue Perspektiven für die Volkskundlichen Sammlungen
Kooperationsprojekt der AktivRegionen Schlei-Ostsee (Lead-Partner),
Eider-Treene-Sorge, Mitte des Nordens
Projektträger:
Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg
Rechtsform:
Stiftung des öffentlichen Rechts
Anschrift des
Projektträgers:
Straße/Hausnr.
Suadicanistraße 1
PLZ/Ort
24837 Schleswig
Ansprechpartner:
Name:
Dirk Wenzel
Telefon/Fax:
04621-960121
E-Mail:
[email protected]
Straße/Hausnr.
Landschaftsmuseum Unewatt, Unewatter Straße 1a
PLZ/Ort
24977 Langballig
Ort der Maßnahme:
Planungsstand:
(Zutreffendes ankreuzen
bzw. nennen!)
Projektidee (?)
Eine Bau- bzw. Umnutzungsgenehmigung ist notwendig:
nein
Wenn ja, die Bau-bzw. Umnutzungsgenehmigung:
liegt vor
Wurde
beantragt
am:
Muss noch
beantragt werden
Sind weitere Genehmigungen notwendig? (Wenn ja, welche? Planungstand):
nein
Sonstiges:
Teil 1 Projektbeschreibung (ggf. als Anlage)Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung:
WIE kam es zu der Projektidee?
Auf Initiative des Arbeitskreises „Kulturelles Erbe“ der Aktiv Region Schlei-Ostsee hat sich eine Projektgruppe zur
Weiterentwicklung der volkskundlichen Sammlungen in der Region gebildet. Durch die Umsiedlung des
Landesmuseums für Volkskunde vom Hesterberg nach Molfsee, aber auch durch die Altersstruktur zahlreicher
Sammlerinnen und Sammler zeichnet sich ein hoher Handlungsdruck in diesem Sektor ab. Gemeinsam mit der
Arbeitsgemeinschaft der Volkskundlichen Sammlungen, den Heimatvereinen und der Stiftung SchleswigHolsteinische Landesmuseen wurde ein Kooperationsprojekt entwickelt, das unter Federführung der Kulturstiftung
umgesetzt werden soll.
WAS soll realisiert werden?
In Zusammenarbeit mit externen Experten sollen unter Mitwirkung der Sammlerinnen und Sammler neue
Perspektiven für die Volkskundlichen Sammlungen entwickelt werden.
Die Bestandteile des Projektes sind
•
Eine Bestanderhebung mit einem Steckbrief je Museum.
•
Eine Abbildung des Profils dieser besonderen Museumslandschaft.
•
Eine Darstellung der guten Beispiele, aber auch der Herausforderungen und der Potenziale.
•
Eine Ableitung von konkreten Zielen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Sammlungen mit Steigerung
der Qualität und Attraktivität zur Steigerung der Besucherzahlen.
•
Eine Entwicklung von nachhaltigen Zukunftsperspektiven (Wie kann die Museumslandschaft langfristig
aussehen).
•
Vorschläge zur Verbesserung der Unterstützungsstrukturen vor Ort und regional.
•
Aufzeigen von Handlungsempfehlungen für den Aufbau nachhaltiger Organisations- und
Vermarktungsstrukturen, Verbesserungsvorschläge für einzelne Sammlungen bzw. Lösungsvorschläge, sofern eine
Sammlung nicht fortgeführt werden kann oder eine Nachfolgeregelung benötigt.
WANN und in welchem Zeitrahmen?
Für die Erarbeitung wird ein Zeitraum von 2 Jahren erforderlich
WELCHE Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
Die Bestandteile des Projektes sind in der Projektbeschreibung ausführlich dargestellt.
Die wertschätzende Bestandsaufnahme geht über die Dokumentation der Sammlungen hinaus. Wichtig sind auch
die Räumlichkeiten, Verantwortlichkeiten, die Unterstützerstrukturen, die Art der Pflege und Präsentation und eine
Analyse der Besucherinnen und Besucher sowie das vorhandene Marketing und die vorhandenen Netzwerke.
Die Bestandsaufnahme muss von einer Person mit Zugang zu den Sammlerinnen und Sammlern durchgeführt
werden. Es wird ein Steckbrief von jedem Museum erstellt.
Über eine Bestandbewertung wird ein Profil der besonderen Museumslandschaft erarbeitet es werden die
Potenziale herausgearbeitet, die guten Beispiele werden hervorgehoben, aber auch Herausforderungen für die
Zukunft benannt.
Für die Bewertung ist bereits ein Zusammenspiel von eher internen und eher externen Blickwinkeln erforderlich.
Die Ziele und Perspektiven werden von denjenigen erarbeitet, die sie umsetzen sollen: Sammlerinnen und
Sammler, Museumleute, Museumsexperten, Tourismusexperten, Standortkommunen und vorhandene
Unterstützerorganisationen werden mit externer Moderation Entwicklungsperspektiven zu den jeweiligen
Fragestellungen aufzeigen.
WEN/WAS wollen Sie erreichen?
WELCHE regionalen Effekte hat das Projekt?
Es soll erreicht werden, dass die Sammlungen nach Möglichkeit erhalten und weiter entwickelt werden und bei
Aufgabe der Sammlung die Idee erhalten wird. Mit einer Steigerung der Attraktivität und der Qualität können
Zukunftsperspektiven aufgezeigt und mehr Besucherinnen und Besucher attrahiert werden. In alten und neuen
Netzwerken sollen die Kräfte gebündelt werden: Austausch, Qualifizierungen und der Aufbau von effektive
Unterstützerstrukturen sind das Ziel. Damit verbunden werden zahlreiche Handlungsempfehlungen erwartet, die
von Verbesserungen der Gebäude- und/oder Raumsituation, Ausstellungspräsentation über Bereinigen von
Beständen, gemeinschaftlichen Lösungen zur Besucherbetreuung, Sonderaktivitäten etc.
Insgesamt geht es um den Erhalt/die Stärkung einer regionalen Besonderheit, von Angeboten der
kulturellen Bildung und eines touristischen Angebotes.
Finanzierungskonzept
Gesamtkosten des Projektes:
105.300,00 EUR
Nettokosten/förderfähige
Gesamtkosten:
91.600,00 EUR
Eigenmittel des Trägers
9.160,00 EUR (Kulturstiftung)
(mind. 10%)
beantragte Förderung der
AktivRegion
50.380,00 EUR
45% private Projektträger)
davon Schlei-Ostsee
Eider-Treen-Sorge
Mitte des Nordens
Drittmittel
AG Volkskundliche Sammlungen
8.000,00 EUR
(mit Erläuterung deren Art u.
Herkunft)
Heimatverein Angeln
3.000,00 EUR
Heimatverein Schleswigsche Geest
1.000,00 EUR
(55% öffentliche Projektträger,
25.380,00 EUR
10.000,00 EUR
15.000,00 EUR
Heimatgemeinschaft Eckernförde
NOSPA Kulturstiftung
500,00 EUR
12.500,00 EUR
regionales Kofi-Budget Schlei-Ostsee 20.760,00 EUR
Sonstiges zur Finanzierung:
Entstehen Einnahmen
innerhalb des Projektes?
Folgekosten?
Projektanlagen:
1. Evtl. Machbarkeitsstudie/ Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12/5 Jahre
2. Nur für Hochbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276
3. Nur für Hochbaumaßnahmen: KfW 40 Berechnung
4. Bilder, Skizzen bzw. Pläne die zur Baubeschreibung dienen
5. Nachweis der öffentlichen Kofinanzierung
6. Folgekostenerklärung
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG
Projektbeschreibung
zur Einreichung als Projekt bei der AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
(Dieses Formular ersetzt nicht den Förderantrag an das LLUR!)
Bitte ausgefüllt einreichen bei:
LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
c/o Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
Tel.: 04623 – 78-407
[email protected]
Informationen zur AktivRegion, der Integrierten Entwicklungsstrategie erhalten Sie auch im Internet
unter www.lag-schlei-ostsee.de. Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Projektträger.
Projekttitel:
Historischer Kultur- und Naturwanderpfad: Süderbrarup und Norderbrarup
Projektträger:
Museumsverein Süderbrarup
Rechtsform:
Gemeinnütziger Verein
Anschrift des
Projektträgers:
Straße/Hausnr.
Bahnhofstr. 29
PLZ/Ort
24392 Süderbrarup
Name:
Helmut Lax
Telefon/Fax:
04641-2176
E-Mail:
[email protected]
Straße/Hausnr.
Schleswiger Straße 43
PLZ/Ort
24392 Süderbrarup
Ansprechpartner:
Ort der Maßnahme:
Planungsstand:
(Zutreffendes ankreuzen
bzw. nennen!)
Projektidee (?)
Ja
Eine Bau- bzw. Umnutzungsgenehmigung ist notwendig:
Nein
Wenn ja, die Bau-bzw. Umnutzungsgenehmigung:
liegt vor
Wurde
beantragt
am:
Muss noch
beantragt werden
Sind weitere Genehmigungen notwendig? (Wenn ja, welche? Planungstand): Eine
Genehmigung der Standorte durch die Gemeinden für die Infotafeln ist erforderlich.
Alle potenziellen Standorte sind feinabgestimmt und genehmigt.
Sonstiges:
Teil 1 Projektbeschreibung (ggf. als Anlage) Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung:
WIE kam es zu der Projektidee?
Ideengeber ist ein engagierter Bürger aus Süderbrarup und Mitglied des Museumsvereins Süderbrarup: Helmuth
Lax. Vor dem Hintergrund, das die Gemeinden Süder- und Norderbrarup in der landschaftlich attraktiven Region
des östlichen Hügellandes im Landstrich „Angeln“ liegen und viele naturkundliche und kulturhistorische
Besonderheiten vorzuweisen haben, ist die Idee eines Landschaftspfades entstanden. Um die schöne Landschaft
den Menschen – und insbesondere den Touristen – näher zu bringen, hat sich der gemeinnützige „Museumsverein
Süderbrarup“ zum Ziel gesetzt, eine thematische Route zum Thema Natur und Kultur bereit zu stellen.
WAS soll realisiert werden?
Die circa acht Kilometer lange Themenroute ist als Rundweg mit verschiedenen Infopunkten konzipiert (s. auch
Übersichtskarte in der vorliegenden Projektskizze). Der Start-/Zielbereich liegt am Marktplatz von Süderbrarup.
Darüber hinaus besteht auch an jedem anderen beliebigen Punkt die Möglichkeit in den Rundweg einzusteigen, so
dass die Route aus unterschiedlichsten Richtungen flexibel genutzt werden kann. Die Route tangiert unter anderen
lokale Besonderheiten wie z.B.: das „Thorsberger Moor“, das Naturschutzgebiet „Os von Süderbrarup“, das
Landschaftsschutzgebiet „Osbektal“ oder die historische „Heilige Quelle“.
WANN und in welchem Zeitrahmen?
Die Erarbeitung bzw. Umsetzung der Route soll von November 2016 bis April/Mai 2017 erfolgen.
Die offizielle Eröffnung der Route ist für Frühjahr 2017 geplant.
WELCHE Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
Es sind zehn Pultinfostationen des Kultur- und Natur- Wanderlehrpfad sind im DIN A 2-Format vorgesehen. Die
Thementafeln sind als Pulttafeln geplant, um die harmonische Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten:
Material: Bildträger = Edelstahl V2a, Infotafel: Schichtstoffplatte, Format: DIN A 2 – Querformat (b: 420 x h: 594
mm).
Darüber hinaus soll eine Infostation (DINA 1-Format) beim Start und Ziel des Rundweges aufgestellt werden. Beim
Start/Zielpunkt kann die Route im Überblick beschrieben und kartografisch dargestellt werden. Material: Bildträger =
Edelstahl V2a, Infotafel: Schichtstoffplatte, Format: DIN A 1 – Hochformat (b: 594 x h: 840 mm).
Um eine Orientierung im Gelände auch ohne den geplanten Routenflyer zu gewährleisten, ist eine Markierung im
Gelände notwendig. Hierzu sind 12 einfache Holzvierkantpfähle vorgesehen, die mit Piktogrammen versehen
werden. Da der Natur- und Kulturpfad sowohl von der einen als auch der anderen Richtung begangen werden kann,
sind jeweils zwei Piktogramme mit entsprechenden Richtungspfeilen an der jeweiligen Pfahlseite pro Wegweiser
vorgesehen.
Darüber hinaus ist ein Faltblatt für die Öffentlichkeitsarbeit geplant.
Alle Standorte des Pfades sind durch die Gemeinde bzw. die Privateigentümer genehmigt. Die Pflege des
Lehrpfades würde seitens des Museumsvereins übernommen werden. Die Route ist in der Vorabstimmung mit der
Gemeinde Süderbrarup (Gemeinderat) einvernehmlich besprochen worden.
WEN/WAS wollen Sie erreichen?
Mit dem Natur- und Kulturpfad sollen – neben den Menschen aus der Region – insbesondere Touristen an die
hiesige Natur sowie an die Landschaft und Kultur der Region herangeführt werden. Aufgrund des naturbezogenen
Charakters fügt sich das Projekt konzeptionell gut in die regionale Strategie des „Slow Tourismus – Langsamzeit“
ein. Mit dem Lehrpfad wird die touristische Infrastruktur insgesamt in Qualität und Erreichbarkeit verbessert. Gerade
die Zielgruppe der „Langsamkeitsstrategie“ hat das Bedürfnis nach Ruhe – auch und insbesondere in der Natur der
Schleiregion. Aus diesem Grunde wurde vom Projektinitiator Helmuth Lax die Ostseefjord Schlei GmbH (OFS)
frühzeitig über die Projektidee informiert (Kontaktperson: Christian Nickelsen). Seitens der OFS gab es eine positive
Rückmeldung, da der geplante Natur- und Kulturpfad sich gut in das bereits 2014 umgesetzte Projekt „Wege der
Langsamzeit“ einfügt. Die Routenführung des Lehrpfades ist deckungsgleich mit einem der 30 Wanderwege, die
von der OFS vermarktet werden. Die gesonderte Ausschilderung mit Informationstafeln eines der 30 Wanderwege
stellt einen zusätzlichen, attraktiven Informationskanal für die Zielgruppe dar. Im Zuge der Evaluation könnte bei
einer positiven Resonanz dieser Weg auch beispielgebend für die Ausstattung weiterer Wanderwege mit
Informationstafeln sein.
Begünstigend für das Projekt ist auch die Lage in einem Naturpark. Die Erstellung eines Natur- und Kulturpfades ist
eine klassische Maßnahme im Rahmen des Naturparkmanagements. Diese Art von Maßnahmen ist seitens des
Naturschutzes dem Bereich der Umweltbildung und des Naturerlebens zuzuordnen und deckt sich sehr gut mit dem
Themenbereich des „Slow Tourismus – Langsamzeit“. Aus diesem Grunde wurde vom Projektinitiator Helmuth Lax
die Naturparkverwaltung frühzeitig über die Projektidee informiert (Kontaktperson: Ulrich Bendlin). Seitens des
Naturparkes gab es eine positive Rückmeldung hinsichtlich der Projektidee.
Eine positive Verstärkung zum Projekt stellt die geplante Zusammenarbeit mit den regionalen Schulen dar. Ein
Erstkontakt mit der „Thorsberg-Schule“ (Kontaktperson: Maren Hingst) in Süderbrarup durch Helmuth Lax ergab
eine positive Rückmeldung. Falls sich das Projekt durch eine gesicherte Refinanzierung realisieren lässt, sind noch
weitere Kontakte mit anderen Schulen geplant.
Aufgrund der historischen – und insbesondere archäologischen inhaltlichen Bezüge – ist unter anderem auch eine
fachliche Abstimmung mit dem Archäologischen Landesamt (AL) zwecks Qualitätssicherung erforderlich. Aus
diesem Grunde wurde seitens Helmuth Lax frühzeitig der Kontakt mit dem AL aufgenommen (Kontaktperson: Astrid
Ansbach). Seitens des AL gab es eine positive Rückmeldung zum geplanten Projekt und es wurde eine fachliche
Unterstützung bei einer Projektkonkretisierung zugesagt. Dabei wird auch der Zusammenhang zum bedeutenden
Themenfeld „Thorsberger Moor“ hergestellt. Die Ausgestaltung der Bildträger (Dekodruck und Edelstahlbildträger)
würde entsprechend der Infotafelausführung des Thorsberger Moors vorgenommen werden.
Aufgrund des rückblickenden und nicht diskriminierenden Charakters der zu vermittelnden regionalkundlichen
Inhalte ist der geplante Lehrpfad für zukünftige Generationen gut nutzbar. Auch mobilitätseingeschränkte Personen
können durch die durchweg barrierefreie Zugängigkeit der Infostationen den Lehrpfad gut nutzen.
WELCHE regionalen Effekte hat das Projekt?
Das Projekt generiert gleich mehrere regionale Effekte:
•
Durch das neue Wanderangebot wird die touristische Infrastruktur verbessert.
Dabei werden die Bedürfnisse der Marketingsstrategie „Langsamzeit“
entsprochen. Der Bekanntheitsgrad der Region als Region der Entspannung
wird mit dem neuen Wanderangebot gesteigert.
•
Es werden Kenntnisse über den Zustand der Ökosysteme vermittelt und eine
Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Naturpark/Naturschutz zum Erhalt der
vorgestellten Ökosysteme geschaffen.
•
Die Ortskerne von Süder- und Norderbrarup werden durch den Lehrpfad
attraktiviert und zukunftsfähiger gestaltet. Dies ist auch als ein weiterer
Baustein der Freizeitinfrastruktur anzusehen, der mit dem touristischen Bedarf
abgestimmt ist.
Entstehen Arbeitsplätze?
Es entstehen keine neuen Arbeitsplätze
Finanzierungskonzept
Gesamtkosten des Projektes:
15.347,43 €
Nettokosten/förderfähige
Gesamtkosten:
12.897,00 €
Eigenmittel des Trägers
1.289,70 €
(mind. 10%)
beantragte Förderung der
AktivRegion
5.803,65 € (45%, davon 80% EU = 4.642,92 €, 20% öffentliche Kofi
Bingo = 1.160,73 €)
(55% öffentliche Projektträger,
45% private Projektträger)
Drittmittel
(mit Erläuterung deren Art u.
Herkunft)
Sonstiges zur Finanzierung:
Entstehen Einnahmen
innerhalb des Projektes?
Folgekosten?
5.561,96 € (Bingo-Umwelt-Lotterie) + 1.277,31 € nicht ff. Kosten
Gemeinde Süderbrarup und Gemeinde Norderbrarup = 1.414,81 €
Es entstehen keine Einnahmen. Folgekosten könnten im geringen Maße durch
Pflege des Wanderpfades entstehen. Diese Kosten werden vom Museumsverein
übernommen.
Projektanlagen:
1. Evtl. Machbarkeitsstudie/ Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12/5 Jahre
2. Nur für Hochbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276
3. Nur für Hochbaumaßnahmen: KfW 40 Berechnung
4. Bilder, Skizzen bzw. Pläne die zur Baubeschreibung dienen
5. Nachweis der öffentlichen Kofinanzierung
6. Folgekostenerklärung
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG
Projektbeschreibung
zur Einreichung als Projekt bei der AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
(Dieses Formular ersetzt nicht den Förderantrag an das LLUR!)
Bitte ausgefüllt einreichen bei:
LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
c/o Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
Tel.: 04623 – 78-407
[email protected]
Informationen zur AktivRegion, der Integrierten Entwicklungsstrategie erhalten Sie auch im Internet
unter www.lag-schlei-ostsee.de. Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Projektträger.
Projekttitel:
Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Grundschulliegenschaften im Amt
Süderbrarup
Projektträger:
Amt Süderbrarup
Rechtsform:
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anschrift des
Projektträgers:
Straße/Hausnr.
Königstraße 5
PLZ/Ort
24392 Süderbrarup
Ansprechpartner:
Name:
LVB Peter Clausen, Normen Strauss
Telefon/Fax:
04641 – 7826, 04641 - 7852
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Ort der Maßnahme:
Straße/Hausnr.
PLZ/Ort
Planungsstand:
(Zutreffendes ankreuzen
bzw. nennen!)
Projektidee (?)
Eine Bau- bzw. Umnutzungsgenehmigung ist notwendig:
Wenn ja, die Bau-bzw. Umnutzungsgenehmigung:
liegt vor
Wurde
beantragt
am:
Muss noch
beantragt werden
Sind weitere Genehmigungen notwendig? (Wenn ja, welche? Planungstand):
nein
Sonstiges:
Teil 1 Projektbeschreibung (ggf. als Anlage) Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung:
WIE kam es zu der Projektidee?
WAS soll realisiert werden?
WANN und in welchem Zeitrahmen?
WELCHE Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
WEN/WAS wollen Sie erreichen?
WELCHE regionalen Effekte hat das Projekt?
Entstehen Arbeitsplätze?
Im Amt Süderbrarup wird zurzeit ein Bildungscampus als 3 zügige Grundschule durch das Amt Süderbrarup als
Schulträger errichtet. Im Gegenzug wird der Schulbetrieb an den bisherigen Schulstandorten in Boren, Mohrkirch,
Norderbrarup, Steinfeld und am alten Standort in Süderbrarup eingestellt. Allein in Boren ist die Nachnutzung
geregelt. Im Rahmen einer Stellungnahme zum Neubau des Bildungscampus wurde der Sachstand zur
Nachnutzung der Bestandsgebäude mit Stand Januar 2016 aufgearbeitet.
Das Amt möchte nunmehr bezüglich der Nachnutzungen einen Schritt weiter kommen und benötigt folgende
Leistungen für eine Machbarkeitsstudie (Modul 1):








Beschreibung der Standorte
Begleitung der Diskussion um die Klärung und Abwicklung der Grundstücks- und
Finanzierungsverhältnisse: Klärung der Interessenlagen und Durchführung von moderierten Sitzungen
Vorbereitung und Durchführung von Workshops an den Standorten (außer Boren) ggf. in
unterschiedlichen Veranstaltungsformaten
Aufarbeitung der Workshops mit den Gemeindevertretungen
Aufarbeitung der Nutzungsideen zu einem konkreten Raumkonzept unter Beteiligung der
Nachnutzer/Akteure
Abschätzung der Konkurrenzsituation für die jeweiligen Nachnutzungen
Darstellung des optimierten Konzeptes für jeden Standort
Aufzeigen der nachfolgenden Architektenleistungen und weiterer, anschließender Schritte für eine
komplette Machbarkeitsstudie
Nähere Ausführungen zur Ausgangslage der leerfallenden Grundschulen vermittelt die als Anlage beigefügte
Darstellung „Nachnutzung der Bestandsgebäude“.
In einem zweiten Modul wird später die konkrete Kostenschätzung der einmaligen Investition, die Ermittlung der
Folgekosten und die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit festzustellen sein. Ggf. kann dies nicht für alle Standorte
gleichzeitig geschehen.
Finanzierungskonzept
Gesamtkosten des Projektes:
Die genauen Kosten können erst nach Markterkundung angegeben
werden. Diese wird derzeit durchgeführt.
Nettokosten/förderfähige
Gesamtkosten:
Eigenmittel des Trägers
(mind. 10%)
beantragte Förderung der
AktivRegion
(55% öffentliche Projektträger,
45% private Projektträger)
Drittmittel
(mit Erläuterung deren Art u.
Herkunft)
Sonstiges zur Finanzierung:
Entstehen Einnahmen
innerhalb des Projektes?
Folgekosten?
Projektanlagen:
1. Evtl. Machbarkeitsstudie/ Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12/5 Jahre
2. Nur für Hochbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276
3. Nur für Hochbaumaßnahmen: KfW 40 Berechnung
4. Bilder, Skizzen bzw. Pläne die zur Baubeschreibung dienen
5. Nachweis der öffentlichen Kofinanzierung
6. Folgekostenerklärung
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG
Anlage
Nachnutzung der Bestandsgebäude der Grundschulen
Mit Umsetzung des Bildungscampus werden insgesamt fünf Grundschulen leerfallen. Zum
jetzigen Zeitpunkt ist der Schulbetrieb in Boren und Mohrkirch bereits eingestellt. Die
Schulen in Norderbrarup,, Steinfeld und Süderbrarup werden bis zur Inbetriebnahme des
Bildungscampus weiter als Schulen genutzt werden.
Die laufenden Kosten eventueller Leerstände nach Außerbetriebnahme des Schulbetriebes
werden durch das Amt abgefedert. Mit Beschluss vom 28.10.2014 beschließt das Amt die
Übernahme der laufenden Grundkosten der jetzigen Gebäude nach Prüfung der
Weiternutzung.
Die Planung der Nachnutzung hat an den fünf Standorten einen sehr unterschiedlichen
Sachstand.
Für den Standort Boren wird die Nachnutzung als Kindertagesstätte realisiert.
s
3.
1.
b
e
Die Gesamtfläche der fünf nach zu nutzenden Standorte beträgt knapp 3.300 m2. Es zeigt sich eine
deutliche Korrelation zwischen der Aufgabe des Schulbetriebes und der Bereitschaft, sich gedanklich
und finanziell mit dem Thema Nachnutzung zu beschäftigen.
In der Gemeinde Boren wurde der Schulbetrieb bereits zum Schuljahresende 2013/ 2014 eingestellt.
Nur in dieser Gemeinde ist die Ideenfindung, Beteiligung und Planung abgeschlossen und ein
konkreter Termin für die Eröffnung des Umbaus zur KiTa benannt.
In der Gemeinde Mohrkirch ist der Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2014/ 2015 eingestellt
worden. Hier werden zurzeit die baulichen Grundlagen für einen Umbau zur KiTa ermittelt.
Das Amt als Schulträger hat den drei verbleibenden Schulstandortgemeinden den Termin für die
Aufgabe des Schulbetriebes zum Ende des Schuljahres 2016/ 2017 frühzeitig bekanntgegeben.
Dennoch findet derzeit (Frühjahr 2016) noch keine ernsthafte Befassung mit dem Thema
Nachnutzung statt. Dies hat unterschiedliche Ursachen:
Der Termin der Aufgabe des Schulbetriebes wird als nicht realistisch eingeschätzt
Die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäuden sind strittig
Das/ die Gebäude ist/ sind nicht in überwiegendem Eigentum der Standortgemeinde
Um dem befürchteten Funktionsverlust an dörflicher Gemeinschaft durch den Wegfall der Schule
entgegenzuwirken, erscheint es bei den Überlegungen zur Nachnutzung besonders wichtig,
gemeinwohlorientierte Nutzungen zu finden. Die Nutzungen sollten wie eine Schule die Möglichkeit
bieten, sich zu treffen und Gemeinschaft zu leben und könnten auch eine Chance für Engagement
und Ehrenamt zur Belebung des Dorfes werden. In diesem Sinne sind die bis jetzt erfolgten offiziellen
und inoffiziellen Überlegungen zur Nachnutzung auf einem prinzipiell richtigen Weg. Auch in den
Fällen, wenn das Amt (Haupt-)-Eigentümer ist, werden ausschließlich Nutzungen für die
Öffentlichkeit geprüft.
Erfolgsfaktoren einer gelungenen Nachnutzung werden sein:
1. Frühzeitige Klärung der Eigentumsverhältnisse
2. Konstruktiver Umgang miteinander bei strittigen Eigentumsverhältnissen
3. Frühzeitige Planungssicherheit bezüglich des Termins der Aufgabe des Schulbetriebes
4. Frühzeitige und offene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
5. Gemeinwohlorientierte Nutzung
6. Betrachtung von Alternativen
7. Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen durch Experten (Grundlagenermittlung,
Kostenschätzungen, Machbarkeitsstudien)de
des Schuljahres 2013/2014)