Projektunterlagen zur Vorbereitung auf die Sitzung der gemeinsamen Arbeitskreissitzung „Kulturelles Erbe“ und „Bildung“ am 14. März 2017: TOP 4. Vorstellung und ggf. Beschlussempfehlung der Projekte: a) Neue Perspektiven für die volkskundlichen Sammlungen b) Historischer Kultur- und Naturwanderpfad Süderbrarup und Norderbrarup c) Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Schulliegenschaften im Amt Süderbrarup Projektbeschreibung zur Einreichung als Projekt bei der AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. (Dieses Formular ersetzt nicht den Förderantrag an das LLUR!) Bitte ausgefüllt einreichen bei: LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. c/o Amt Südangeln Toft 7 24860 Böklund Tel.: 04623 – 78-407 [email protected] Informationen zur AktivRegion, der Integrierten Entwicklungsstrategie erhalten Sie auch im Internet unter www.lag-schlei-ostsee.de. Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Projektträger. Projekttitel: Neue Perspektiven für die Volkskundlichen Sammlungen Kooperationsprojekt der AktivRegionen Schlei-Ostsee (Lead-Partner), Eider-Treene-Sorge, Mitte des Nordens Projektträger: Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg Rechtsform: Stiftung des öffentlichen Rechts Anschrift des Projektträgers: Straße/Hausnr. Suadicanistraße 1 PLZ/Ort 24837 Schleswig Ansprechpartner: Name: Dirk Wenzel Telefon/Fax: 04621-960121 E-Mail: [email protected] Straße/Hausnr. Landschaftsmuseum Unewatt, Unewatter Straße 1a PLZ/Ort 24977 Langballig Ort der Maßnahme: Planungsstand: (Zutreffendes ankreuzen bzw. nennen!) Projektidee (?) Eine Bau- bzw. Umnutzungsgenehmigung ist notwendig: nein Wenn ja, die Bau-bzw. Umnutzungsgenehmigung: liegt vor Wurde beantragt am: Muss noch beantragt werden Sind weitere Genehmigungen notwendig? (Wenn ja, welche? Planungstand): nein Sonstiges: Teil 1 Projektbeschreibung (ggf. als Anlage)Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung: WIE kam es zu der Projektidee? Auf Initiative des Arbeitskreises „Kulturelles Erbe“ der Aktiv Region Schlei-Ostsee hat sich eine Projektgruppe zur Weiterentwicklung der volkskundlichen Sammlungen in der Region gebildet. Durch die Umsiedlung des Landesmuseums für Volkskunde vom Hesterberg nach Molfsee, aber auch durch die Altersstruktur zahlreicher Sammlerinnen und Sammler zeichnet sich ein hoher Handlungsdruck in diesem Sektor ab. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Volkskundlichen Sammlungen, den Heimatvereinen und der Stiftung SchleswigHolsteinische Landesmuseen wurde ein Kooperationsprojekt entwickelt, das unter Federführung der Kulturstiftung umgesetzt werden soll. WAS soll realisiert werden? In Zusammenarbeit mit externen Experten sollen unter Mitwirkung der Sammlerinnen und Sammler neue Perspektiven für die Volkskundlichen Sammlungen entwickelt werden. Die Bestandteile des Projektes sind • Eine Bestanderhebung mit einem Steckbrief je Museum. • Eine Abbildung des Profils dieser besonderen Museumslandschaft. • Eine Darstellung der guten Beispiele, aber auch der Herausforderungen und der Potenziale. • Eine Ableitung von konkreten Zielen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Sammlungen mit Steigerung der Qualität und Attraktivität zur Steigerung der Besucherzahlen. • Eine Entwicklung von nachhaltigen Zukunftsperspektiven (Wie kann die Museumslandschaft langfristig aussehen). • Vorschläge zur Verbesserung der Unterstützungsstrukturen vor Ort und regional. • Aufzeigen von Handlungsempfehlungen für den Aufbau nachhaltiger Organisations- und Vermarktungsstrukturen, Verbesserungsvorschläge für einzelne Sammlungen bzw. Lösungsvorschläge, sofern eine Sammlung nicht fortgeführt werden kann oder eine Nachfolgeregelung benötigt. WANN und in welchem Zeitrahmen? Für die Erarbeitung wird ein Zeitraum von 2 Jahren erforderlich WELCHE Maßnahmen sollen umgesetzt werden? Die Bestandteile des Projektes sind in der Projektbeschreibung ausführlich dargestellt. Die wertschätzende Bestandsaufnahme geht über die Dokumentation der Sammlungen hinaus. Wichtig sind auch die Räumlichkeiten, Verantwortlichkeiten, die Unterstützerstrukturen, die Art der Pflege und Präsentation und eine Analyse der Besucherinnen und Besucher sowie das vorhandene Marketing und die vorhandenen Netzwerke. Die Bestandsaufnahme muss von einer Person mit Zugang zu den Sammlerinnen und Sammlern durchgeführt werden. Es wird ein Steckbrief von jedem Museum erstellt. Über eine Bestandbewertung wird ein Profil der besonderen Museumslandschaft erarbeitet es werden die Potenziale herausgearbeitet, die guten Beispiele werden hervorgehoben, aber auch Herausforderungen für die Zukunft benannt. Für die Bewertung ist bereits ein Zusammenspiel von eher internen und eher externen Blickwinkeln erforderlich. Die Ziele und Perspektiven werden von denjenigen erarbeitet, die sie umsetzen sollen: Sammlerinnen und Sammler, Museumleute, Museumsexperten, Tourismusexperten, Standortkommunen und vorhandene Unterstützerorganisationen werden mit externer Moderation Entwicklungsperspektiven zu den jeweiligen Fragestellungen aufzeigen. WEN/WAS wollen Sie erreichen? WELCHE regionalen Effekte hat das Projekt? Es soll erreicht werden, dass die Sammlungen nach Möglichkeit erhalten und weiter entwickelt werden und bei Aufgabe der Sammlung die Idee erhalten wird. Mit einer Steigerung der Attraktivität und der Qualität können Zukunftsperspektiven aufgezeigt und mehr Besucherinnen und Besucher attrahiert werden. In alten und neuen Netzwerken sollen die Kräfte gebündelt werden: Austausch, Qualifizierungen und der Aufbau von effektive Unterstützerstrukturen sind das Ziel. Damit verbunden werden zahlreiche Handlungsempfehlungen erwartet, die von Verbesserungen der Gebäude- und/oder Raumsituation, Ausstellungspräsentation über Bereinigen von Beständen, gemeinschaftlichen Lösungen zur Besucherbetreuung, Sonderaktivitäten etc. Insgesamt geht es um den Erhalt/die Stärkung einer regionalen Besonderheit, von Angeboten der kulturellen Bildung und eines touristischen Angebotes. Finanzierungskonzept Gesamtkosten des Projektes: 105.300,00 EUR Nettokosten/förderfähige Gesamtkosten: 91.600,00 EUR Eigenmittel des Trägers 9.160,00 EUR (Kulturstiftung) (mind. 10%) beantragte Förderung der AktivRegion 50.380,00 EUR 45% private Projektträger) davon Schlei-Ostsee Eider-Treen-Sorge Mitte des Nordens Drittmittel AG Volkskundliche Sammlungen 8.000,00 EUR (mit Erläuterung deren Art u. Herkunft) Heimatverein Angeln 3.000,00 EUR Heimatverein Schleswigsche Geest 1.000,00 EUR (55% öffentliche Projektträger, 25.380,00 EUR 10.000,00 EUR 15.000,00 EUR Heimatgemeinschaft Eckernförde NOSPA Kulturstiftung 500,00 EUR 12.500,00 EUR regionales Kofi-Budget Schlei-Ostsee 20.760,00 EUR Sonstiges zur Finanzierung: Entstehen Einnahmen innerhalb des Projektes? Folgekosten? Projektanlagen: 1. Evtl. Machbarkeitsstudie/ Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12/5 Jahre 2. Nur für Hochbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276 3. Nur für Hochbaumaßnahmen: KfW 40 Berechnung 4. Bilder, Skizzen bzw. Pläne die zur Baubeschreibung dienen 5. Nachweis der öffentlichen Kofinanzierung 6. Folgekostenerklärung 7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG Projektbeschreibung zur Einreichung als Projekt bei der AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. (Dieses Formular ersetzt nicht den Förderantrag an das LLUR!) Bitte ausgefüllt einreichen bei: LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. c/o Amt Südangeln Toft 7 24860 Böklund Tel.: 04623 – 78-407 [email protected] Informationen zur AktivRegion, der Integrierten Entwicklungsstrategie erhalten Sie auch im Internet unter www.lag-schlei-ostsee.de. Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Projektträger. Projekttitel: Historischer Kultur- und Naturwanderpfad: Süderbrarup und Norderbrarup Projektträger: Museumsverein Süderbrarup Rechtsform: Gemeinnütziger Verein Anschrift des Projektträgers: Straße/Hausnr. Bahnhofstr. 29 PLZ/Ort 24392 Süderbrarup Name: Helmut Lax Telefon/Fax: 04641-2176 E-Mail: [email protected] Straße/Hausnr. Schleswiger Straße 43 PLZ/Ort 24392 Süderbrarup Ansprechpartner: Ort der Maßnahme: Planungsstand: (Zutreffendes ankreuzen bzw. nennen!) Projektidee (?) Ja Eine Bau- bzw. Umnutzungsgenehmigung ist notwendig: Nein Wenn ja, die Bau-bzw. Umnutzungsgenehmigung: liegt vor Wurde beantragt am: Muss noch beantragt werden Sind weitere Genehmigungen notwendig? (Wenn ja, welche? Planungstand): Eine Genehmigung der Standorte durch die Gemeinden für die Infotafeln ist erforderlich. Alle potenziellen Standorte sind feinabgestimmt und genehmigt. Sonstiges: Teil 1 Projektbeschreibung (ggf. als Anlage) Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung: WIE kam es zu der Projektidee? Ideengeber ist ein engagierter Bürger aus Süderbrarup und Mitglied des Museumsvereins Süderbrarup: Helmuth Lax. Vor dem Hintergrund, das die Gemeinden Süder- und Norderbrarup in der landschaftlich attraktiven Region des östlichen Hügellandes im Landstrich „Angeln“ liegen und viele naturkundliche und kulturhistorische Besonderheiten vorzuweisen haben, ist die Idee eines Landschaftspfades entstanden. Um die schöne Landschaft den Menschen – und insbesondere den Touristen – näher zu bringen, hat sich der gemeinnützige „Museumsverein Süderbrarup“ zum Ziel gesetzt, eine thematische Route zum Thema Natur und Kultur bereit zu stellen. WAS soll realisiert werden? Die circa acht Kilometer lange Themenroute ist als Rundweg mit verschiedenen Infopunkten konzipiert (s. auch Übersichtskarte in der vorliegenden Projektskizze). Der Start-/Zielbereich liegt am Marktplatz von Süderbrarup. Darüber hinaus besteht auch an jedem anderen beliebigen Punkt die Möglichkeit in den Rundweg einzusteigen, so dass die Route aus unterschiedlichsten Richtungen flexibel genutzt werden kann. Die Route tangiert unter anderen lokale Besonderheiten wie z.B.: das „Thorsberger Moor“, das Naturschutzgebiet „Os von Süderbrarup“, das Landschaftsschutzgebiet „Osbektal“ oder die historische „Heilige Quelle“. WANN und in welchem Zeitrahmen? Die Erarbeitung bzw. Umsetzung der Route soll von November 2016 bis April/Mai 2017 erfolgen. Die offizielle Eröffnung der Route ist für Frühjahr 2017 geplant. WELCHE Maßnahmen sollen umgesetzt werden? Es sind zehn Pultinfostationen des Kultur- und Natur- Wanderlehrpfad sind im DIN A 2-Format vorgesehen. Die Thementafeln sind als Pulttafeln geplant, um die harmonische Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten: Material: Bildträger = Edelstahl V2a, Infotafel: Schichtstoffplatte, Format: DIN A 2 – Querformat (b: 420 x h: 594 mm). Darüber hinaus soll eine Infostation (DINA 1-Format) beim Start und Ziel des Rundweges aufgestellt werden. Beim Start/Zielpunkt kann die Route im Überblick beschrieben und kartografisch dargestellt werden. Material: Bildträger = Edelstahl V2a, Infotafel: Schichtstoffplatte, Format: DIN A 1 – Hochformat (b: 594 x h: 840 mm). Um eine Orientierung im Gelände auch ohne den geplanten Routenflyer zu gewährleisten, ist eine Markierung im Gelände notwendig. Hierzu sind 12 einfache Holzvierkantpfähle vorgesehen, die mit Piktogrammen versehen werden. Da der Natur- und Kulturpfad sowohl von der einen als auch der anderen Richtung begangen werden kann, sind jeweils zwei Piktogramme mit entsprechenden Richtungspfeilen an der jeweiligen Pfahlseite pro Wegweiser vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Faltblatt für die Öffentlichkeitsarbeit geplant. Alle Standorte des Pfades sind durch die Gemeinde bzw. die Privateigentümer genehmigt. Die Pflege des Lehrpfades würde seitens des Museumsvereins übernommen werden. Die Route ist in der Vorabstimmung mit der Gemeinde Süderbrarup (Gemeinderat) einvernehmlich besprochen worden. WEN/WAS wollen Sie erreichen? Mit dem Natur- und Kulturpfad sollen – neben den Menschen aus der Region – insbesondere Touristen an die hiesige Natur sowie an die Landschaft und Kultur der Region herangeführt werden. Aufgrund des naturbezogenen Charakters fügt sich das Projekt konzeptionell gut in die regionale Strategie des „Slow Tourismus – Langsamzeit“ ein. Mit dem Lehrpfad wird die touristische Infrastruktur insgesamt in Qualität und Erreichbarkeit verbessert. Gerade die Zielgruppe der „Langsamkeitsstrategie“ hat das Bedürfnis nach Ruhe – auch und insbesondere in der Natur der Schleiregion. Aus diesem Grunde wurde vom Projektinitiator Helmuth Lax die Ostseefjord Schlei GmbH (OFS) frühzeitig über die Projektidee informiert (Kontaktperson: Christian Nickelsen). Seitens der OFS gab es eine positive Rückmeldung, da der geplante Natur- und Kulturpfad sich gut in das bereits 2014 umgesetzte Projekt „Wege der Langsamzeit“ einfügt. Die Routenführung des Lehrpfades ist deckungsgleich mit einem der 30 Wanderwege, die von der OFS vermarktet werden. Die gesonderte Ausschilderung mit Informationstafeln eines der 30 Wanderwege stellt einen zusätzlichen, attraktiven Informationskanal für die Zielgruppe dar. Im Zuge der Evaluation könnte bei einer positiven Resonanz dieser Weg auch beispielgebend für die Ausstattung weiterer Wanderwege mit Informationstafeln sein. Begünstigend für das Projekt ist auch die Lage in einem Naturpark. Die Erstellung eines Natur- und Kulturpfades ist eine klassische Maßnahme im Rahmen des Naturparkmanagements. Diese Art von Maßnahmen ist seitens des Naturschutzes dem Bereich der Umweltbildung und des Naturerlebens zuzuordnen und deckt sich sehr gut mit dem Themenbereich des „Slow Tourismus – Langsamzeit“. Aus diesem Grunde wurde vom Projektinitiator Helmuth Lax die Naturparkverwaltung frühzeitig über die Projektidee informiert (Kontaktperson: Ulrich Bendlin). Seitens des Naturparkes gab es eine positive Rückmeldung hinsichtlich der Projektidee. Eine positive Verstärkung zum Projekt stellt die geplante Zusammenarbeit mit den regionalen Schulen dar. Ein Erstkontakt mit der „Thorsberg-Schule“ (Kontaktperson: Maren Hingst) in Süderbrarup durch Helmuth Lax ergab eine positive Rückmeldung. Falls sich das Projekt durch eine gesicherte Refinanzierung realisieren lässt, sind noch weitere Kontakte mit anderen Schulen geplant. Aufgrund der historischen – und insbesondere archäologischen inhaltlichen Bezüge – ist unter anderem auch eine fachliche Abstimmung mit dem Archäologischen Landesamt (AL) zwecks Qualitätssicherung erforderlich. Aus diesem Grunde wurde seitens Helmuth Lax frühzeitig der Kontakt mit dem AL aufgenommen (Kontaktperson: Astrid Ansbach). Seitens des AL gab es eine positive Rückmeldung zum geplanten Projekt und es wurde eine fachliche Unterstützung bei einer Projektkonkretisierung zugesagt. Dabei wird auch der Zusammenhang zum bedeutenden Themenfeld „Thorsberger Moor“ hergestellt. Die Ausgestaltung der Bildträger (Dekodruck und Edelstahlbildträger) würde entsprechend der Infotafelausführung des Thorsberger Moors vorgenommen werden. Aufgrund des rückblickenden und nicht diskriminierenden Charakters der zu vermittelnden regionalkundlichen Inhalte ist der geplante Lehrpfad für zukünftige Generationen gut nutzbar. Auch mobilitätseingeschränkte Personen können durch die durchweg barrierefreie Zugängigkeit der Infostationen den Lehrpfad gut nutzen. WELCHE regionalen Effekte hat das Projekt? Das Projekt generiert gleich mehrere regionale Effekte: • Durch das neue Wanderangebot wird die touristische Infrastruktur verbessert. Dabei werden die Bedürfnisse der Marketingsstrategie „Langsamzeit“ entsprochen. Der Bekanntheitsgrad der Region als Region der Entspannung wird mit dem neuen Wanderangebot gesteigert. • Es werden Kenntnisse über den Zustand der Ökosysteme vermittelt und eine Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Naturpark/Naturschutz zum Erhalt der vorgestellten Ökosysteme geschaffen. • Die Ortskerne von Süder- und Norderbrarup werden durch den Lehrpfad attraktiviert und zukunftsfähiger gestaltet. Dies ist auch als ein weiterer Baustein der Freizeitinfrastruktur anzusehen, der mit dem touristischen Bedarf abgestimmt ist. Entstehen Arbeitsplätze? Es entstehen keine neuen Arbeitsplätze Finanzierungskonzept Gesamtkosten des Projektes: 15.347,43 € Nettokosten/förderfähige Gesamtkosten: 12.897,00 € Eigenmittel des Trägers 1.289,70 € (mind. 10%) beantragte Förderung der AktivRegion 5.803,65 € (45%, davon 80% EU = 4.642,92 €, 20% öffentliche Kofi Bingo = 1.160,73 €) (55% öffentliche Projektträger, 45% private Projektträger) Drittmittel (mit Erläuterung deren Art u. Herkunft) Sonstiges zur Finanzierung: Entstehen Einnahmen innerhalb des Projektes? Folgekosten? 5.561,96 € (Bingo-Umwelt-Lotterie) + 1.277,31 € nicht ff. Kosten Gemeinde Süderbrarup und Gemeinde Norderbrarup = 1.414,81 € Es entstehen keine Einnahmen. Folgekosten könnten im geringen Maße durch Pflege des Wanderpfades entstehen. Diese Kosten werden vom Museumsverein übernommen. Projektanlagen: 1. Evtl. Machbarkeitsstudie/ Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12/5 Jahre 2. Nur für Hochbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276 3. Nur für Hochbaumaßnahmen: KfW 40 Berechnung 4. Bilder, Skizzen bzw. Pläne die zur Baubeschreibung dienen 5. Nachweis der öffentlichen Kofinanzierung 6. Folgekostenerklärung 7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG Projektbeschreibung zur Einreichung als Projekt bei der AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. (Dieses Formular ersetzt nicht den Förderantrag an das LLUR!) Bitte ausgefüllt einreichen bei: LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. c/o Amt Südangeln Toft 7 24860 Böklund Tel.: 04623 – 78-407 [email protected] Informationen zur AktivRegion, der Integrierten Entwicklungsstrategie erhalten Sie auch im Internet unter www.lag-schlei-ostsee.de. Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Projektträger. Projekttitel: Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Grundschulliegenschaften im Amt Süderbrarup Projektträger: Amt Süderbrarup Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Anschrift des Projektträgers: Straße/Hausnr. Königstraße 5 PLZ/Ort 24392 Süderbrarup Ansprechpartner: Name: LVB Peter Clausen, Normen Strauss Telefon/Fax: 04641 – 7826, 04641 - 7852 E-Mail: [email protected] [email protected] Ort der Maßnahme: Straße/Hausnr. PLZ/Ort Planungsstand: (Zutreffendes ankreuzen bzw. nennen!) Projektidee (?) Eine Bau- bzw. Umnutzungsgenehmigung ist notwendig: Wenn ja, die Bau-bzw. Umnutzungsgenehmigung: liegt vor Wurde beantragt am: Muss noch beantragt werden Sind weitere Genehmigungen notwendig? (Wenn ja, welche? Planungstand): nein Sonstiges: Teil 1 Projektbeschreibung (ggf. als Anlage) Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung: WIE kam es zu der Projektidee? WAS soll realisiert werden? WANN und in welchem Zeitrahmen? WELCHE Maßnahmen sollen umgesetzt werden? WEN/WAS wollen Sie erreichen? WELCHE regionalen Effekte hat das Projekt? Entstehen Arbeitsplätze? Im Amt Süderbrarup wird zurzeit ein Bildungscampus als 3 zügige Grundschule durch das Amt Süderbrarup als Schulträger errichtet. Im Gegenzug wird der Schulbetrieb an den bisherigen Schulstandorten in Boren, Mohrkirch, Norderbrarup, Steinfeld und am alten Standort in Süderbrarup eingestellt. Allein in Boren ist die Nachnutzung geregelt. Im Rahmen einer Stellungnahme zum Neubau des Bildungscampus wurde der Sachstand zur Nachnutzung der Bestandsgebäude mit Stand Januar 2016 aufgearbeitet. Das Amt möchte nunmehr bezüglich der Nachnutzungen einen Schritt weiter kommen und benötigt folgende Leistungen für eine Machbarkeitsstudie (Modul 1): Beschreibung der Standorte Begleitung der Diskussion um die Klärung und Abwicklung der Grundstücks- und Finanzierungsverhältnisse: Klärung der Interessenlagen und Durchführung von moderierten Sitzungen Vorbereitung und Durchführung von Workshops an den Standorten (außer Boren) ggf. in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten Aufarbeitung der Workshops mit den Gemeindevertretungen Aufarbeitung der Nutzungsideen zu einem konkreten Raumkonzept unter Beteiligung der Nachnutzer/Akteure Abschätzung der Konkurrenzsituation für die jeweiligen Nachnutzungen Darstellung des optimierten Konzeptes für jeden Standort Aufzeigen der nachfolgenden Architektenleistungen und weiterer, anschließender Schritte für eine komplette Machbarkeitsstudie Nähere Ausführungen zur Ausgangslage der leerfallenden Grundschulen vermittelt die als Anlage beigefügte Darstellung „Nachnutzung der Bestandsgebäude“. In einem zweiten Modul wird später die konkrete Kostenschätzung der einmaligen Investition, die Ermittlung der Folgekosten und die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit festzustellen sein. Ggf. kann dies nicht für alle Standorte gleichzeitig geschehen. Finanzierungskonzept Gesamtkosten des Projektes: Die genauen Kosten können erst nach Markterkundung angegeben werden. Diese wird derzeit durchgeführt. Nettokosten/förderfähige Gesamtkosten: Eigenmittel des Trägers (mind. 10%) beantragte Förderung der AktivRegion (55% öffentliche Projektträger, 45% private Projektträger) Drittmittel (mit Erläuterung deren Art u. Herkunft) Sonstiges zur Finanzierung: Entstehen Einnahmen innerhalb des Projektes? Folgekosten? Projektanlagen: 1. Evtl. Machbarkeitsstudie/ Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12/5 Jahre 2. Nur für Hochbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276 3. Nur für Hochbaumaßnahmen: KfW 40 Berechnung 4. Bilder, Skizzen bzw. Pläne die zur Baubeschreibung dienen 5. Nachweis der öffentlichen Kofinanzierung 6. Folgekostenerklärung 7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG Anlage Nachnutzung der Bestandsgebäude der Grundschulen Mit Umsetzung des Bildungscampus werden insgesamt fünf Grundschulen leerfallen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Schulbetrieb in Boren und Mohrkirch bereits eingestellt. Die Schulen in Norderbrarup,, Steinfeld und Süderbrarup werden bis zur Inbetriebnahme des Bildungscampus weiter als Schulen genutzt werden. Die laufenden Kosten eventueller Leerstände nach Außerbetriebnahme des Schulbetriebes werden durch das Amt abgefedert. Mit Beschluss vom 28.10.2014 beschließt das Amt die Übernahme der laufenden Grundkosten der jetzigen Gebäude nach Prüfung der Weiternutzung. Die Planung der Nachnutzung hat an den fünf Standorten einen sehr unterschiedlichen Sachstand. Für den Standort Boren wird die Nachnutzung als Kindertagesstätte realisiert. s 3. 1. b e Die Gesamtfläche der fünf nach zu nutzenden Standorte beträgt knapp 3.300 m2. Es zeigt sich eine deutliche Korrelation zwischen der Aufgabe des Schulbetriebes und der Bereitschaft, sich gedanklich und finanziell mit dem Thema Nachnutzung zu beschäftigen. In der Gemeinde Boren wurde der Schulbetrieb bereits zum Schuljahresende 2013/ 2014 eingestellt. Nur in dieser Gemeinde ist die Ideenfindung, Beteiligung und Planung abgeschlossen und ein konkreter Termin für die Eröffnung des Umbaus zur KiTa benannt. In der Gemeinde Mohrkirch ist der Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2014/ 2015 eingestellt worden. Hier werden zurzeit die baulichen Grundlagen für einen Umbau zur KiTa ermittelt. Das Amt als Schulträger hat den drei verbleibenden Schulstandortgemeinden den Termin für die Aufgabe des Schulbetriebes zum Ende des Schuljahres 2016/ 2017 frühzeitig bekanntgegeben. Dennoch findet derzeit (Frühjahr 2016) noch keine ernsthafte Befassung mit dem Thema Nachnutzung statt. Dies hat unterschiedliche Ursachen: Der Termin der Aufgabe des Schulbetriebes wird als nicht realistisch eingeschätzt Die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäuden sind strittig Das/ die Gebäude ist/ sind nicht in überwiegendem Eigentum der Standortgemeinde Um dem befürchteten Funktionsverlust an dörflicher Gemeinschaft durch den Wegfall der Schule entgegenzuwirken, erscheint es bei den Überlegungen zur Nachnutzung besonders wichtig, gemeinwohlorientierte Nutzungen zu finden. Die Nutzungen sollten wie eine Schule die Möglichkeit bieten, sich zu treffen und Gemeinschaft zu leben und könnten auch eine Chance für Engagement und Ehrenamt zur Belebung des Dorfes werden. In diesem Sinne sind die bis jetzt erfolgten offiziellen und inoffiziellen Überlegungen zur Nachnutzung auf einem prinzipiell richtigen Weg. Auch in den Fällen, wenn das Amt (Haupt-)-Eigentümer ist, werden ausschließlich Nutzungen für die Öffentlichkeit geprüft. Erfolgsfaktoren einer gelungenen Nachnutzung werden sein: 1. Frühzeitige Klärung der Eigentumsverhältnisse 2. Konstruktiver Umgang miteinander bei strittigen Eigentumsverhältnissen 3. Frühzeitige Planungssicherheit bezüglich des Termins der Aufgabe des Schulbetriebes 4. Frühzeitige und offene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 5. Gemeinwohlorientierte Nutzung 6. Betrachtung von Alternativen 7. Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen durch Experten (Grundlagenermittlung, Kostenschätzungen, Machbarkeitsstudien)de des Schuljahres 2013/2014)
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